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ThemaTK-Sicherstellungsgesetzentwurf von Bundesregierung verabschiedet3 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorJako8b E8., Düsseldorf / NRW644095
Datum12.09.2010 22:153586 x gelesen
Jetzt ist es da, der neue Regierungsentwurf zum Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz.

PTSG-Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums vom 6.August 2010

Das Bundeswirtschaftsministerium setzt weiter auf das Prinzip Hoffnung; trotz aller einvernehmlichen und legitimen Bemühungen zu KRITIS oder NPSI.

Schwellwerte für gesetzlich vage Einzelvorgaben bleiben weiterhin im Ungefähren; wenn beispielsweise begrenzte oder nur regionale Krisensituationen gar nicht bis zu eigentlich verpflichteten TK-Anbietern mit technischen Kontrollzentren oder Geschäftssitz in anderen Bundesländern durchschlagen. Muss z.B.der Katastrophenfall auch dort amtlich ausgerufen werden, um wesentliche zentralisierte TK-Funktionen (TK-Fachpersonal) in einem nicht betroffenen Areal zu verpflichten, benachbarte oder räumlich entferntere Schadensgebiete zwingend mit Entstörungsoptionen zu versorgen?

Was ist mit der belastbaren Einbeziehung von reinen Infrastruktur-Carriern ohne direkte Kundenanschlüsse, sowohl im Backbone, aber auch im Access-Bereich? Wer ist hauptverantwortlich für die durchgehende Stromversorgung an den vielfältigen TK-Übertragungs- und Verteilstandorten in der gesamten Bundesrepublik zuständig, weil doch im öffentlichen TK-Access-Bereich weitestgehend auf USV-Konzepte verzichtet wurde? Der TK-Anbieter mit Endkundenanschlüssen, oder die EVU-Unternehmen; die allerdings im PTSG überhaupt nicht erwähnt/verpflichtet werden?

Wie verlässlich ist eine vorrangig verpflichtende Entstörung. Reicht hier schon der Versuch, es zumindest einmal in 24 Stunden oder wann auch immer probiert zu haben. Oder zählt die tatsächliche Instandsetzung in einem rechtlich wie abgegrenten Areal (Verpflichtungsabgrenzung)?

Wie sollen Bescheinigungen vorgelegt oder gefaxt, bzw.Störungen „gemeldet“ werden, wenn zumindest Teile des öffentlichen TK-Netzes am Boden liegen?

Warum sammelt die Bundesnetzagentur nur relevante Anbietermeldungen ohne fortlaufende und aktuelle Weiterleitung an oberste Landesbehörden, die für die Bewältigung von friedensmäßigen Krisensituationen bzw. Schadenslagen zuständig sind? Warum wird die Bundesnetzagentur nicht stringent verpflichtet, die auch netzübergreifend unabweisbaren Vorsorgemaßnahmen für einen stabil verfügbaren TK-Betrieb partiell auch vor Ort zu überprüfen oder zumindest testweise in Augenschein zu nehmen?

Immerhin wird es als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 30.000 Euro eingestuft, wenn in wie auch gearteten Krisensituationen die Exekutive selbst merkt, das sie ohne funktionierende TK-Infrastruktur kaum mehr außerhalb des Amtgebäude handlungsfähig ist, bzw. Anordnungen oder Weisungen eigenständig verbreiten kann?
Wird hier verdrängt, das bei üblichen Ausschreibungen von TK-Leistungen über öffentliche Netzabschnitte, beispielsweise für die IT-Vernetzung (LAN) zwischen kommunalen Behördenstandorten (Rathaus, Ordnungs- und Gesundheitsamt, Krankenhaus, ÖPNV; etc.) im Regelfall die gleichen Betriebseinschränkungen gelten, wie für Verbraucher und ihrem privaten xDSL- und Telefonzugang?

Jetzt sind nach einer angemessenen fachlichen Diskussion die polizeilichen und nichtpolizeilichen Vertreter aller BOS z.B. im Arbeitskreis der Innenminister und Innensenatoren am Zug, damit in ihrem Namen der Bundesinnenminister nach einer konkreten Einigung auf Landesebene, spätestens der Bundesrat nachhaltig darauf einwirkt, das sich bisher nur wolkig formulierte TK-Vorgaben nicht nur auf das Prinzip Hoffnungen stützen, ohne wirklich praxisgerecht TK-Durchsetzungs- und Aufsichtmaßnahmen.

Immerhin kann die Bundesregierung in der Zusammenfassung vom 29.06.2010 unter Nr. 37 mit Erfolg vermelden, mit dem jetzt vorgelegten PTSG-Entwurf einen Bürokratieabbau zu unterstützten.


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AutorJako8b E8., Düsseldorf / NRW774482
Datum09.10.2013 11:311104 x gelesen
Nach der ersten Informationsveranstaltung der Bundesnetzagentur zum neuen PTSG im Juni 2013 wird der Termin am 6.November 2013 in Mainz wiederholt.

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Hierbei besteht für bundesdeutsche BOS-Verantwortliche mit TK-Schwerpunkt erneut die Möglichkeit, sich über die PTGG-Interpretation der BNetzA zu informieren. Hierbei wäre es allerdings im gesamten BOS-Interesse wünschenswert, wenn vom PTSG mehr als nur die Vorzugsberechtigung bzw. Vermittlungspriorisierung einzelner SIM-Karten im öffentlichen Mobilfunk erwartet wird.

Stichworte wären z.B. Verfügbarkeit der öffentlichen Telekommunikationsinfrastruktur (Telefon / Notruf, WEB-Access, Datenübertragungstrecken, usw.) in Krisenfällen sowie größeren/ großflächigen Schadenslagen (also nicht nur Hochwasser u.ä.). Oder die zu erwartende Entstörung wenn Teile davon ausgefallen sind.
Dies gilt für alle Organisationsebenen. Für einschätzbare TK-Verbindungs- bzw. Vernetzungsgrundlagen in Städten oder Kreisen zwischen verteilten Liegenschaften (Ordnungs- und Gesundheitsamt, Kreisleistellen, Gemeindeämter oder Bezirksverwaltungsstellen; aber auch unterstützende Einrichtungen wie ÖPNV, Krankenhäuser, etc.); bis zu überregionalen Kommunikationsanforderungen z.B. im Regierungsbezirk.

Wenn BOS-Institutionen (z.B. über gemeinsames Auftreten der Ländervertreter) nicht handelt, wird halt auf der Bundesebene entsprechend behandelt

Es ist nicht genug zu wissen, man muss es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe)

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern774484
Datum09.10.2013 11:56983 x gelesen
..das bedeutet aus meiner Sicht primär I´nvestitionen in die Infrastruktur, in die Notstromversorgung und auch organisatorisch / personell muß etwas bei den Entstörtrupps passieren. Sonst sind das "Worte, die auf Wasser geschrieben sind"

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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 12.09.2010 22:15 Jako7b E7., Düsseldorf
 09.10.2013 11:31 Jako7b E7., Düsseldorf
 09.10.2013 11:56 Volk7er 7L., Erlangen
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