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ThemaFahrer ignoriert Absperrmaßnahmen, Feuerwehrangehöriger wird verletzt.32 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775708
Datum25.10.2013 19:3120404 x gelesen
RZ: Lastwagen schiebt Feuerwehrmann vor sich her
Brandsicherheitsdienst bei der Oktobermarkteröffnung" wird der Einsatz auf der Internetseite der Wehr beschrieben. Der junge Feuerwehrmann aus Nastätten erklärt dem Lkw-Fahrer, dass diese Straße vorübergehend gesperrt sei.
Doch diesen Hinweis ignoriert der 42-Jährige, wie die Polizei St. Goarshausen mitteilt. Stattdessen zerreißt er das Absperrband und fährt trotz ordnungsgemäßer Beschilderung in den gesperrten Bereich. Im Schritttempo schiebt er den jungen Feuerwehrmann vor sich her. Dieser verletzt sich dabei am rechten Fußknöchel. Er wird im Krankenhaus ambulant behandelt.


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen775712
Datum25.10.2013 19:35   14695 x gelesen
Hervorragend. Da wird ein 17-jähriger für eine Absperrmaßnahme eingesetzt, waren die Eltern wohl einverstanden?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg775716
Datum25.10.2013 19:4614318 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Uwe S.Da wird ein 17-jähriger für eine Absperrmaßnahme eingesetzt, waren die Eltern wohl einverstanden?
Es gibt Bundesländer wo das rechtlich abgedeckt ist und die Eltern dem entsprechend zugestimmt haben ...

Und es gibt Bundesländer wo so was rechtlich nicht möglich sein sollte.

Unabhäng davon ob man das persönlich für gut oder schlecht befindet.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775718
Datum25.10.2013 19:4913955 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Es gibt Bundesländer wo das rechtlich abgedeckt istRLP gehört dazu.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8 F.8, Wartenberg / Hessen775722
Datum25.10.2013 20:1613565 x gelesen
Hallo,
jetzt mal unabhängig davon, ob der Feuerwehrmann dies durfte oder nicht.

Ich frage mich: Ist ein LKW Fahrer der eine Absperrung ignoriert bzw. beseitigt und noch dazu in Kauf nimmt dem vor dem LKW stehenden Feuerwehrmann einen körperlichen Schaden zuzufügen, überhaupt zum führen eines Kraftfahrzeuges geeignet?

Normal ist so ein Verhalten jedenfalls nicht. Aber was ist das heute schon normal?

Gruß Mark

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen775725
Datum25.10.2013 20:3213604 x gelesen
Geschrieben von Mark F.Normal ist so ein Verhalten jedenfalls nicht. Aber was ist das heute schon normal?

Ähnlich hypotetisch:

Wenn der LKW-Fahrer schon was falsch macht, bleibt da der normale Mensch stehen und versucht sich als Bremsklotz?

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY775726
Datum25.10.2013 20:3813115 x gelesen
Servus,

naja, ich habe mich auch schon mal mit einem Sprung zur Seite retten müssen, als ein "rasender Reporter" auf mich zufuhr und die Unfallstelle absicherte. Die Polizei nahm´s relativ gelassen und seit der Zeit habe ich schon ab und zu Probleme mit dem Trachtenverein. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW775727
Datum25.10.2013 20:50   13604 x gelesen
Moin,

puuuhhhhh ich denke, das darf man auch ruhig mit der fehlenden Lebens- und Einsatzerfahrung beantworten.

Ich halte es hier für absolut falsch, das "Opfer" zum schuldigen zu machen.

Gruß

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW775728
Datum25.10.2013 20:5412958 x gelesen
Geschrieben von Anton K. Die Polizei nahm´s relativ gelassen

Ich glaube nur die FW sieht so eine Absperrung verbissen, allgemein scheint das eher als Empfehlung zu gelten....solange kein Polizeibeamter persönlich betroffen ist.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW775730
Datum25.10.2013 20:5612791 x gelesen
Moin Thomas,

kommt ja auch immer drauf an, wer da gerade auf der anderen Seite steht und wie da in dem Moment die Laune ist. Ist ja nix anderes wie bei Feuerwehrs..... Bisher solches und solches kennengelernt....

Gruß

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen775734
Datum25.10.2013 21:2013142 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Ich halte es hier für absolut falsch, das "Opfer" zum schuldigen zu machen.Gruß

Das wollte ich damit auch nicht sagen.
Das man den "Kampf" aber verliert müsste eigentlich jedem eingehen.

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY775736
Datum25.10.2013 21:4212538 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Thomas M.Ich glaube nur die FW sieht so eine Absperrung verbissen,

es ist halt saublöd, wenn auf einer Bundesstraße zwei Autos ineinander verkeilt sind und noch Personen drin sind, welche von den Kameraden befreit werden sollen und es rast einer da noch rein. Da sehe ich das doch schon etwas verbissener, denn da stehen Leute vorne, die ich gut kenne. Ich weiß ja nicht, wie du sowas handhabst. Und übrigens komme ich aus Bayern, wo so etwas normal ist, Absperrung, Umleitung etc. zu machen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg775745
Datum25.10.2013 23:11   13090 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Das man den "Kampf" aber verliert müsste eigentlich jedem eingehen.


3m nach der Sperre ein paar Stop-Stick quer über die Straße und die Sache ist erledigt.

Diese Dinger würde ich mir auch auf den Einsatzfahrzeugen wünschen, um zwischen Beginn der Sicherung und "Bremsklotzfahrzeug" direkt nach Sicherungsbeginn dafür zu sorgen, dass jemand der da rein rauscht das wenigstens nicht mehr mit vier voll funktionsfähigen Rädern tut und damit etwas Geschwindigkeit abbaut.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorRein8er 8H., Rosport / Entfällt775748
Datum26.10.2013 02:3711896 x gelesen
So ähnlich hab ich das auch schon elebt, allerdings mit PKW bei der Absicherung eines Radrennens bzw. Triathlons. Seitdem stell ich unser TLF bzw. ein sonstiges Fahrzeug so auf, dass ein Vorbeifahren physisch nicht möglich ist. Klappstuhl dazu und Ruhe is......

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen775753
Datum26.10.2013 08:2512057 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.
Ich glaube nur die FW sieht so eine Absperrung verbissen, allgemein scheint das eher als Empfehlung zu gelten....solange kein Polizeibeamter persönlich betroffen ist.
ob man das nun verbissen sieht oder nicht, Absperrmaßnahmen ergreifen weder Feuerwehr noch Polizei (oder Straßenbauunternehmen) aus Jux und Dollerei. Das hat i.d.R. schon einen Sinn.

Und in diesem Sinne: kleine Lektüre: Die größte Gefahr im Feuerwehrdienst: Bekloppte Autofahrer

Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen775757
Datum26.10.2013 09:4311745 x gelesen
Geschrieben von Reiner H.Seitdem stell ich unser TLF bzw. ein sonstiges Fahrzeug so auf, dass ein Vorbeifahren physisch nicht möglich ist. Klappstuhl dazu und Ruhe is......

Und selbst den brauchts nicht...
Wenn keiner da ist, wird auch mit keinem diskutiert...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775791
Datum26.10.2013 13:4511486 x gelesen
Wobei ich "Warnband" bzw. "Flatterband" auch nicht zwingend als adäquate Absicherung in einer derartigen Situation sehe.
Absperrbake(n), 5 rote Lampen, Zeichen 250 vom Bauhof, ggf vorher noch die passende verkehrsrechtliche Anordnung ausstellen lassen, fertig.

Der FM(SB) an der Sperre kann dann bei Bedarf erläutern, das die Absperrung nach X-Minuten aufgehoben wird ...

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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AutorChri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen775796
Datum26.10.2013 14:1511916 x gelesen
Geschrieben von Peter L.Wenn der LKW-Fahrer schon was falsch macht, bleibt da der normale Mensch stehen und versucht sich als Bremsklotz?Mir fällt da spontan dieses Video ein.

Christian Rosenau

Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt.

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW775826
Datum26.10.2013 18:5111199 x gelesen
Geschrieben von Lars T.Und in diesem Sinne: kleine Lektüre: Die größte Gefahr im Feuerwehrdienst: Bekloppte Autofahrer

Die Idee, da Warnposten aufzustellen die die Einsatzkräfte vorwarnen finde ich wirklich gut, nichts anderes wird ja im Bahnbereich gemacht wenn Arbeiten im Gleis stattfinden für den Fall das andere Sicherheitsmechanismen versagen. Kann man öfters an Bahnhöfen oder auch in Großstädten mit Strassenbahnen beobachten, das da immer einer weiter weg steht und mit so einer Drucklufttrompete oä Signale gibt, sogar wenn ein Zug planmäßig, dann mit geringerer Geschwindigkeit durch die Arbeitsstelle fährt, wenn es nur Arbeiten neben dem Gleis sind.

Könnte ich mir durchaus vorstellen so etwas mindestens auf Autobahnen und ähnlich schnellen Strassen einzuführen und auszubilden.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen775831
Datum26.10.2013 19:5411082 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Könnte ich mir durchaus vorstellen so etwas mindestens auf Autobahnen und ähnlich schnellen Strassen einzuführen und auszubilden.

Das gab es früher auf Autobahnen. Die Anzahl der getöteten Straßenwärter sprach dagegen. Dann wurden Kunststofffiguren mit winkendem Arm und Warnflagge eingesetzt. Die wiederum wurden ersetzt durch Warnbaken mit sich bewegender Flagge...

Heute steht eine Leuchttafel mit Vorwarnung, mindestens auf Transporterfahrgestell...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen775936
Datum28.10.2013 09:219944 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.Ich glaube nur die FW sieht so eine Absperrung verbissen, allgemein scheint das eher als Empfehlung zu gelten....solange kein Polizeibeamter persönlich betroffen ist.

Vielleicht sollte man wieder anfangen Straßen mit Tschechenigeln zu sperren, dann sehen das auch die Autofahrer etwas verbissener.

PS: ich durfte auch schon mal einen Straßengraben näher in Augenschein nehmen als mir lieb war, weil einer meinte er muss hier unbedingt durch.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz775938
Datum28.10.2013 10:4710049 x gelesen
Fast schon Off-Topic - in dem Thread aber ja nicht so schlimm ;-)

Eine Frage an die Rechtskundigen im Forum: Wie ist es eigentlich mit den Rechtsgrundlagen für Sperrungen?

Für Rheinland-Pfalz sprechend habe ich ja bei Einsätzen und Übungen das Landes Brand-, Katastrophen und Hilfeleistungsgesetz (LBKG), das mir als Einsatzleiter entsprechende Rechte gibt die Grundrechte der Bürger einzuschränken und dazu gehört auch das Sperren von Straßen.

Bei Absperrmaßnahmen für Veranstaltungen hingegen greift das LBKG nicht, hier - zumindest habe ich das so gelernt - haben wir die Funktion vergleichbar eines Parkplatzeinweisers. Enscheidend ist die Anordnung der Sperrung durch das Amt und die ordnungsgemäße Beschilderung (Die es lt. Artikel im Fall oben gegeben hat). Hier hat die Feuerwehr also deutlich weniger Rechte.

Jetzt zu meiner Frage: Kann man nicht "künstlich" die Rechte nach LBKG erlangen, in dem ich als Einheitsführer eine Übung "Absperren" anordne und dabei die jeweilige Veranstaltung als Übungsrahmen nutze?

Die Frage stellt sich für mich in genau 2 Wochen wieder beim Martinsumzug - die Zugbegleitung mit Blaulicht kann nach gängiger Meinung ja aus der StVO §35 (?) abgeleitet werden. Problematisch ist für mich aber immer die Aufstellung des Zuges, da hier regelmäßig Teile der (für dörfliche Verhältnisse) stark befahrenen Hauptstraße eingenommen werden. Es gab gerade in unserer Gegend vor einigen Jahren schon ein Gerichtsverfahren, wo sich ein Autofahrer durch ein quergestelltes Feuerwehrfahrzeug bei einem Martinsumzug genötigt gefühlt hatte - und dieser Fahrer (seineszeichens Rechtsanwalt) hat vor Gericht auch Recht bekommen. Kann ich dies auch juristisch sauber umgehen, indem ich einfach eine Übung "Absperren von Einsatzstellen" anordne?

Danke Euch und Gruß
Sascha

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg775951
Datum28.10.2013 12:5710015 x gelesen
Geschrieben von Sascha M.Jetzt zu meiner Frage: Kann man nicht "künstlich" die Rechte nach LBKG erlangen, in dem ich als Einheitsführer eine Übung "Absperren" anordne und dabei die jeweilige Veranstaltung als Übungsrahmen nutze?
Die Frage stellt sich für mich in genau 2 Wochen wieder beim Martinsumzug - die Zugbegleitung mit Blaulicht kann nach gängiger Meinung ja aus der StVO §35 (?) abgeleitet werden. Problematisch ist für mich aber immer die Aufstellung des Zuges, da hier regelmäßig Teile der (für dörfliche Verhältnisse) stark befahrenen Hauptstraße eingenommen werden. Kann ich dies auch juristisch sauber umgehen, indem ich einfach eine Übung "Absperren von Einsatzstellen" anordne?

Warum keine verkehrsrechtliche Anordnung bei der zuständigen Behörde einholen und ganz offiziell sperren? Ist hier in der Gemeinde u.a. für die Fasnets-Umzüge gang und gäbe.

Grüße
Udo Burkhard
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AutorStef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen775954
Datum28.10.2013 13:299854 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sascha M.Kann ich dies auch juristisch sauber umgehen, indem ich einfach eine Übung "Absperren von Einsatzstellen" anordne?

Eine derartige Übung dürfte selbst eine "Übermäßige Straßenbenutzung" nach § 29 Abs. 2 StVO sein, und bedürfte einer straßenbehördlichen Genehmigung. Die liegt - einschließlich der Anordnungen zur Sicherung! - für den Umzug selbst aber (hoffentlich) bereits vor. (Genau) Die Maßnahmen, die dort beschrieben sind, können ergriffen werden.

Blaulicht zur Zugbegleitung ist zwar sicherlich üblich und "gängig", kann aber rechtlich problematisch sein. Denn es handelt sich in keinem Fall um einen "Einsatz" der Feuerwehr. Derartige "Arbeitseinsätze Zugsicherung" können Schützen oder Kaninchenzüchter prinzipiell genauso. Eine Absicherung mit Blaulicht wäre aber natürlich im Rahmen eines entsprechenden Polizei-Einsatzes denkbar. Und die Polizei könnte sich dann mit der Bitte äußern, die Feuerwehr möge doch mit Blaulicht aushelfen, man hätte selbst zu wenig dabei ...

Wie es im einzelnen (Streit-) Fall ausgehen mag, ist natürlich ein weites Feld. Aber wenn bereits einschlägige Erfahrungen vorliegen, wäre es wohl am besten, den Ball extrem flach zu halten.

Beste Grüße!
Stefan

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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz775963
Datum28.10.2013 16:119941 x gelesen
Hi Stefan,

Danke für Deine Antwort. Allerdings glaube ich, dass wir von zwei unterschiedlichen Dingen sprechen, bzw. meine Frage unklar war:

Beim Absperren geht es mir um die Phase bevor der Zug beginnt. Sprich Kinder und Erwachsene stehen ungeordnet auf Platz und Straße rum. Das hat noch nicht viel mit Verbänden und/oder große Anzahl von Fahrzeugen gemein, was in der StVO §27-29 geregelt ist.

Da wir nach StVO ja definitiv keine Rechte haben zum Absperren, wollte ich ja auch den Winkelzug nehmen und eine Übung Anordnen - damit meine Rechtsgrundlage das LBKG wird - rein für die Absperrung Vor Zugbeginn.

Zur Zugbegleitung gibt es übrigens ein Schreiben des Landesinnenministeriums RLP, das zum Schluss kommt, dass wir den Zug mit Blaulicht begleiten dürfen. Eine Ähnliche Meinung wird auch in einer Präsentation von Gerd Gräff (Leitender Ministralrat im Innenministerium RLP) in einer Präsentation "Was jeder Einsatzleiter wissen muss..." vertreten, die auch im Neckar-Verlag erschienen ist ( https://www.webshop.neckar-verlag.de/index.php?id=40&no_cache=1&tx_nvshop_pi1[obj]=details&tx_nvshop_pi1[prod_id]=3810 )

Da steht drin: "Bei der Begleitung von Martinsumzügen und anderen Veranstaltungen darf an Fahrzeugen der Feuerwehr und der anderen Hilfsorganisationen allerdings das Blaulicht eingeschaltet werden
§ 38 Abs. 2 StVO: Blaues Blinklicht allein darf . zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden

In der selben Präsentation steht auch:

"Allerdings darf bei Übungen nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von Zwangsmaßnahmen, vor allem solchen, die zu Verletzungen von Personen führen können, nur höchst zurückhaltend Gebrauch gemacht werden. So dürfen z.B.
auch für Übungen Bereiche durch technische Sperren oder quergestellte Einsatzfahrzeuge gesperrt werden"

Und genau da kommt meine Idee her, einfach eine Übung anzuordnen...

Gruß
Sascha

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg775964
Datum28.10.2013 16:269713 x gelesen
Geschrieben von Sascha M.Beim Absperren geht es mir um die Phase bevor der Zug beginnt. Sprich Kinder und Erwachsene stehen ungeordnet auf Platz und Straße rum. Das hat noch nicht viel mit Verbänden und/oder große Anzahl von Fahrzeugen gemein, was in der StVO §27-29 geregelt ist.


Nein. Aber das wird im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung mit abgearbeitet. Der Aufstellungsraum eines Umzugs wird dann ggf. für den erforderlichen Zeitraum mit in die Anordnung einbezogen und ist dann gem. dieser entsprechend zu sperren.



Geschrieben von Sascha M.Zur Zugbegleitung gibt es übrigens ein Schreiben des Landesinnenministeriums RLP, das zum Schluss kommt, dass wir den Zug mit Blaulicht begleiten dürfen.


Spannend, dass es in Ba-Wü genau anders herum gesehen wird...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz775966
Datum28.10.2013 16:359602 x gelesen
Hi,

ich glaube so weit sind wir nicht auseinander. Die Verkehrslenkung wird auch bei uns nicht bejaht, sondern lediglich die Begleitung des Zuges mit Blaulicht.

Auch in der angesprochenen Präsentation steht über dem von mir zittiertem Absatz, dass Absperrungen und Verkehrslenkungen außerhalb von Einsätzen und Übungen nur durch die Polizei oder eben durch angeordnete Beschilderung erfolgen darf.

Ich muss mal schauen, ob ich das Schreiben vom Innenministerium noch zu Hause habe, dann stelle ich es auch online.


edit: Wobei ich überlesen hatte, dass Ihr nicht mal Feuerwehrkleidung tragen dürft. Da ist Eure Regelung wirklich weit restriktiver als unsere. Es stellt sich aber trotzdem die Frage: was ist wenn man "zufällig" genau dort eine Übung anordnet und deswegen den Bereich sperrt - bei uns handelt es sich tatsächlich nur um etwa 50m einer Kreisstraße, die relativ einfach umfahren werden können.

Gruß
Sascha

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP775968
Datum28.10.2013 16:469620 x gelesen
Geschrieben von Sascha M.Beim Absperren geht es mir um die Phase bevor der Zug beginnt. Sprich Kinder und Erwachsene stehen ungeordnet auf Platz und Straße rum. Das hat noch nicht viel mit Verbänden und/oder große Anzahl von Fahrzeugen gemein, was in der StVO §27-29 geregelt ist.Das würde ich unter die übliche Zugbegleitung packen. Muss halt ein stimmiges Gesamtbild geben: Zugaufstellung und Zugbeginn in den Einladungen, Werbemaßnahmen und Sondernutzungsanträgen des Veranstalters nennen, die Zeiten müssen ja nicht zwingend gleich sein. Und zum Zeitpunkt der Aufstellung beginnt die Sicherungsmaßnahme (eleganter: per Sondernutzungsgenehmigung beginnt die Aufstellung frühestens dann, wenn die FW bzw. die Absicherung da ist). Und 29 Abs. 2 spricht ja von "Veranstaltungen" und "Teilnehmern". Für den etwas arg konstruierten Umweg über die "Übung" vor der Zugbegleitung sehe ich keinen Grund.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP775971
Datum28.10.2013 17:019737 x gelesen
Geschrieben von Sascha M.Die Frage stellt sich für mich in genau 2 Wochen wieder beim Martinsumzug - die Zugbegleitung mit Blaulicht kann nach gängiger Meinung ja aus der StVO §35 (?) abgeleitet werden. Problematisch ist für mich aber immer die Aufstellung des Zuges, da hier regelmäßig
Bei uns wird es so gehandhabt, das der Veranstalter den Umzug bei der Polizei anmeldet und um Absicherung bittet.
Polizei kommt auch(meistens 1 Beamter) und die bittet dann die anwesende Feuerwehr um Amtshilfe. Da die ja dann da ist, wird diesem Ersuchen auch immer stattgegeben.
Klappt eigentlich immer reibungslos.

Dies ist meine Meinung.

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW776355
Datum02.11.2013 23:039608 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Das gab es früher auf Autobahnen. Die Anzahl der getöteten Straßenwärter sprach dagegen.

Liefen die denn auf der Fahrbahn rum und haben die ggf. noch andere Sachen da nebenbei gemacht? Oder haben die sich idealerweise hinter der Leitplanke aufgehalten und wirklich nur beobachtet (so würde ich es machen)?

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW776377
Datum03.11.2013 10:169418 x gelesen
Die standen auf dem Standstreifen und schwenkten die R/W-Fahne.


Deutlich sinnvoller finde ich diese Technik die man problemlos adoptiren könnte;
http://www.eautobahn.de/html/cb-funk.html

Obgleich ich nicht verstehe warum man nicht über die Verkehrsfunkfrequenzen ins Auto-Radio geht um so (fast) jeden Verkehrsteilnehmer erreichen zu können ?

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen776409
Datum03.11.2013 14:549424 x gelesen
...die Strassenwärter standen üblicherweise auf der Standspur. Allerdings gab es damals weniger Schutzplanken.
Hinter der Schutzplanke zu stehen war ungünstig, weil dann der Arm mit der Flagge nicht deutlich genug wurde.

Was bringt aber nur beobachten? Wenn ein Warnung übersehen wurde, ist es zuspät....

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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