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ThemaAb wann genau ist es eine Ortsfeste Landfunkstelle (oLFS)?12 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorMarc8el 8S., Barntrup / NRW776074
Datum30.10.2013 13:506420 x gelesen
Hallo zusammen,
ich habe schon einmal im Netz geguckt, aber bin nicht wirklich fündig geworden.

Kann mir einer die Frage beantworten, ab wann man von einer ortsfesten Landfunkstelle im Sinne der BOS spricht?
Es stellen sich mir da so Fragen wie: Ist es eine oLFS, wenn ...
- ... das FuG fest verbaut ist (z.B. in einem Funktisch)? und/oder
- ... die Antenne fest mit dem Gebäude verbaut ist?


Oder kann man es als mobile Funkstelle sehen, wenn ...
- ... das FuG fest ein einem Tisch verbaut sein darf, aber einen Stecker als Stromversorgung besitzen muss und/oder
- ... das Fug ortsveränderbar sein muss (inkl. Antenne und Strom über Stecker)

Mir geht es um die Ausstattung unserer Feuerwehrgerätehäuser mit Tetra-Geräten und ein Pro/Contra für/gegen die Anmeldung einer oLFS (mit evtl. folgendes Kosten). Wann muss abngemeldet werden und wann kommen wir ohne aus...?

Danke für die Antworten ;)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg776076
Datum30.10.2013 13:534112 x gelesen
hallo,

ohne jetzt den genauen Wortlaut der einschlägigen Regelungen zu kennen würde ich sagen:

- sobald ein Teil der Funklage mit dem Gebäude verbunden ist dürfte es sich um eine ortsfeste Anlage handeln.

also:

- FuG in ein Tisch eingebaut

und/oder

- Antenne am Gebäude befestigt / bzw. auf dem Dach

Ein Handfunkgerät auf den Tisch gestellt oder ein Funkkoffer mit eingebauter Antenne dürfte dann also nicht als ortsfeste Funkanlage gelten.

Im Zweifel dürfte da die Bundesnetzangentur dann mit das letzte Wort haben.

Wobei diese Festlegungen ja unabhängig vom Digitalfunk sind.

In BaWü z.B. sind 2m-Feststationen bei Feuerwehrs eigentlich nicht erlaubt. Da hat die Bundesnetzagentur auch schon solche Funkstationen "ausgehoben" und, soweit ich informiert bin, den Verantwortlichen ein Bussgeld aufs Auge gedrückt.

Das selbe Problem besteht auch bei einer 4m-Feststation in einem Feuerwehrhaus wenn diese nicht angemeldet und genehmigt wurde.

Beim Digitalfunk ist das rechtlich gesehen der selbe Sachverhalt.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorMarc8el 8S., Barntrup / NRW776080
Datum30.10.2013 14:083885 x gelesen
... jetzt stellt sich natürlich die Frage:

Schraube ich ein FuG in einen Funktisch (der ja nicht mit dem Gebäude verschraubt o.Ä. ist) und nutze z.B. eine Antenne auf der Fensterbank, muss ich anmelden oder nicht?

Dann ist es ja noch immer ortsveränderbar ;)

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen776087
Datum30.10.2013 14:463761 x gelesen
Der Anschluß an eine Stationsantenne und/oder ein Netzteil machen aus einem FuG ein stationäres/ortsfestes FuG.

MfG

Frank

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AutorMarc8el 8S., Barntrup / NRW776088
Datum30.10.2013 14:533618 x gelesen
Hallo Frank, steht das irgendwo? Hast du ne Quelle?

Gruß

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP776102
Datum30.10.2013 16:403681 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.Beim Digitalfunk ist das rechtlich gesehen der selbe Sachverhalt.

Wobei man da noch das Instrument der BOS-Karte hat. Einfach Funkgerät kaufen und betreiben geht ja hier nicht mehr, die Karten müssen ja beantragt und genehmigt werden.
Im Zuge der Umstellung Digitalfunk gab es gerade hier in RLP teilweise sehr lange Gesichter als von Seiten der Autorisierten Stelle pro Kommune nur noch eine FEZ genehmigt wurde (Eben so wie in der FüDi-Richtline gefordert).

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg776106
Datum30.10.2013 17:173446 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Michael L.Wobei man da noch das Instrument der BOS-Karte hat. Einfach Funkgerät kaufen und betreiben geht ja hier nicht mehr, die Karten müssen ja beantragt und genehmigt werden.
Im Zuge der Umstellung Digitalfunk gab es gerade hier in RLP teilweise sehr lange Gesichter als von Seiten der Autorisierten Stelle pro Kommune nur noch eine FEZ genehmigt wurde (Eben so wie in der FüDi-Richtline gefordert).

Die Länder nutzen jetzt die Gelegenheit um "aufzuräumen".

Ich kenne ein Bundesland in dem die Karten zentral an der dortigen Landesfeuerwehrschule verwaltet werden und dann über die Kreise bei Bedarf angefordert werden. Dabei wird geprüft ob der Bedarf den entsprechenden Regelungen entspricht.

Da wird sicherlich so manche Nutzer von 4m-Handfunkgeräten in die Röhre schauen ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorFlor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg776107
Datum30.10.2013 17:313405 x gelesen
Hallo Marcel,
hierzu:
Geschrieben von Marcel S.
Mir geht es um die Ausstattung unserer Feuerwehrgerätehäuser mit Tetra-Geräten und ein Pro/Contra für/gegen die Anmeldung einer oLFS (mit evtl. folgendes Kosten). Wann muss abngemeldet werden und wann kommen wir ohne aus...?

mal noch folgende Fragen:
- Anmelden müsst ihr doch eh oder? Also zumindest bei uns werden alle Funkstellen angemeldet, egal ob mobil oder ortsfest, nur der Antrag unterscheidet sich

- Folgekosten? Für die Anmeldung? Meines Wissens sind bisher weder für Frequenzzuteilungsurkunden noch für Anmeldungen von Funkstellen Kosten entstanden.
Kosten entstehen meines Wissens nur, wenn du Funkstellen betreibst die NICHT angemeldet sind oder auf einem Kanal eingestellt ist, für den du keine Frequenzzuteilung hast... ;)

Gruß
Florian

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern776116
Datum30.10.2013 18:523449 x gelesen
Geschrieben von Frank S.Der Anschluß an eine Stationsantenne und/oder ein Netzteil machen aus einem FuG ein stationäres/ortsfestes FuG.

Sagt wer steht wo?


Gruß
Christian




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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen776127
Datum30.10.2013 19:413719 x gelesen
Geschrieben von Christian S. Sagt wer steht wo?

Wo würdest Du denn danach suchen wollen?

"Ortsfeste Landfunkstelle
Funkstelle des mobilen Funkdienstes, die nicht dazu bestimmt ist, während der Bewegung
betrieben zu werden."

Ein Zitat aus der aktuellen BOS Funkrichtlinie.

Ansonsten einfach mal ein Fug nach Wahl mit Stationsantenne und/oder Netzteil verbinden, die Sprechtaste drücken und loslaufen...

MfG

Frank

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern776129
Datum30.10.2013 20:053342 x gelesen
Geschrieben von Frank S.Ansonsten einfach mal ein Fug nach Wahl mit Stationsantenne und/oder Netzteil verbinden, die Sprechtaste drücken und loslaufen...

Jopp, jetzt steckt das Handfunkgerät in der Aktivhalterung im Haus, du legst den Hebel um und schwups ist das Teil mobil, da frage ich mich halt wie das definiert ist?


Gruß
CS




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AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg776143
Datum30.10.2013 23:463412 x gelesen
eil mobil, da frage ich mich halt wie das definiert ist?



z.B. in der Verwaltungsvorschrift vvnöml der BNetzA


Funkstelle
Ein oder mehrere Sender oder Empfänger oder eine Gruppe von Sendern und Empfängern,
einschließlich der Zusatzeinrichtungen, die zur Wahrnehmung eines Funkdienstes an einem
bestimmten Ort erforderlich sind.

Mobile Funkstelle
Funkstelle, die in Bewegung oder während des Haltens betrieben werden kann.

Bewegbare Funkstelle
Funkstelle, die transportiert werden kann, aber ausschließlich ortsfest betrieben werden darf.
Bewegbare Funkstellen sind keine mobilen Funkstellen.

Ortsfeste Funkstelle
Funkstelle, die durch die Angabe eindeutiger Koordinaten definiert werden kann.

Relaisfunkstelle
Funkstelle, die unmittelbar oder mit einer gewissen Verzögerung ein Signal weitersendet, das
die gleiche Information wie das empfangene Signal enthält

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