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ThemaFeuerwehrunfall durch loses Knaggenteil eines Stützkrümmers13 Beträge
RubrikUnfallverhütung
 
AutorDirk8 O.8, Stockstadt am Main / Bayern776894
Datum09.11.2013 21:288533 x gelesen
Aktueller Warnhinweis des KUVB über einen Unfall durch loses Knaggenteil eines Stützkrümmers.

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AutorFran8z-G8eor8g B8., Lippetal / Kreis Soest / NRW776911
Datum10.11.2013 10:525464 x gelesen
Hallo,

ich finde es schon fahrlässig, einen Gewindestutzen nicht mit einer Madenschraube oder ähnlichem zu sichern.

Gruß,
F.-G.

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AutorDirk8 O.8, Stockstadt am Main / Bayern776968
Datum11.11.2013 14:544995 x gelesen
Alternativ könnte man ein solches Gewinde auch einkleben...

Wie sieht denn die Prüfsystematik in anderen Feuerwehren zu wasserführenden Armaturen denn aus? Laut dem Hersteller ist der Stützkrümmer in Zukunft nach jeder Verwendung (z.B. Übung) zu prüfen.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg776969
Datum11.11.2013 15:03   4754 x gelesen
Geschrieben von Dirk O. Laut dem Hersteller ist der Stützkrümmer in Zukunft nach jeder Verwendung (z.B. Übung) zu prüfen.

Das ist natürlich immer die einfachste Lösung für den Hersteller. Habe ich dann bei einem Allerweltsbauteil wie dem Stützkrümmer allerdings zwei Hersteller zur Auswahl, der eine der eine Prüfung nach jeder Verwendung fordert und der andere nicht, dann weiß ich allerdings, bei wem ich zur Schonung der Nerven meines Gerätewartes nicht einkaufen werde.

Die Steigerung ist dann nur noch, dass das Gerät nach einmaligem Gebrauch ausgesondert werden muss und ich nach jeder Übung rein aus Sicherheitsgründen ein neues LF samt Beladung beschaffen muss.

Das bei komplexeren technischen Geräte oder Geräten mit einer höheren Gefährdung des Nutzers bei Versagen (z.B. PA) eine Prüfung nach Benutzung erfolgt ist verständlich. Aber bei einem Einfachstgerät wie einem Stützkrümmer? Da werden m.E. konstruktive Mängel auf den Nutzer abgewälzt.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen776970
Datum11.11.2013 15:234423 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Das ist natürlich immer die einfachste Lösung für den Hersteller. Habe ich dann bei einem Allerweltsbauteil wie dem Stützkrümmer allerdings zwei Hersteller zur Auswahl, der eine der eine Prüfung nach jeder Verwendung fordert und der andere nicht, dann weiß ich allerdings, bei wem ich zur Schonung der Nerven meines Gerätewartes nicht einkaufen werde.

Stellt sich nur die Frage, was die Verwaltung irgendwann sagt, wenn sie ihrerseits mitbekommt, dass der Hersteller, welcher keine wiederkehrende Prüfung fordert, 10% teurer ist.

Ich persönlich frage mich ferner, wie denn eine Feuerwehr sicherstellen will, dass der Gerätewart von der Benutzung eines Ausstattungsgegenstandes erfährt. Irgendwann sind wir dann nämlich so weit, dass nach jedem Dienst der Onhalt aller Geräteräume komplett überprüft werden muss.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW776971
Datum11.11.2013 15:374207 x gelesen
Moin Uwe,

ist gar nicht so abwegig.... oft aber eher aus dem Grund, mal zu betrachten, wie oft welche Ausrüstungsgegenstände wirklich gebraucht werden.

Gruß

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AutorAndr8eas8 W.8, Viechtach / Bayern776972
Datum11.11.2013 15:394159 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Dirk O.Wie sieht denn die Prüfsystematik in anderen Feuerwehren zu wasserführenden Armaturen denn aus? Laut dem Hersteller ist der Stützkrümmer in Zukunft nach jeder Verwendung (z.B. Übung) zu prüfen.

wie sieht das ganze rechtlich aus? Kann der Hersteller nachträglich noch die Prüfpflicht "nachschieben"? Es wurde ja ein Produkt ohne Prüfpflicht gekauft!

Grüße

Andreas

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP776973
Datum11.11.2013 15:404289 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Habe ich dann bei einem Allerweltsbauteil wie dem Stützkrümmer allerdings zwei Hersteller zur Auswahl, der eine der eine Prüfung nach jeder Verwendung fordert und der andere nicht, dann weiß ich allerdings, bei wem ich zur Schonung der Nerven meines Gerätewartes nicht einkaufen werde.Die "Prüfgrundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr" (GUV-G9102) empfehlen generell wasserführende Armaturen nach einer Benutzung "zur Sicherstellung der Schutzfunktion und Funktionsfähigkeit durch eine unterwiesene Person zu prüfen".
Dementsprechend leicht hat es ein Hersteller dann, z.B. hier (unten, pdf) einfach darauf zu verweisen. Und ein anderer Hersteller müsste dann eigentlich erstmal auf die Idee kommen, die Anwendung dieser Prüfgrundsätze für sein Material als verzichtbar zu erklären...

Soweit die Theorie. Praktisch bin ich voll bei dir, die Funktion einer solchen Armatur muss man einfach auch bei einer langen Lebenszeit mit häufigen Gebrauch voraussetzen können, alles andere ist weltfremder, schutzextremistischer und praxisferner Mist.
Aber gut, die Prüfung mancher Geräte (z.B. Leitern) ist auch nicht nur nach Benutzung vorgegeben, sondern auch vor (!) jeder Übung damit. Man kann mit solchen Regelungen schon wunderbar dutzende zusätzliche Gerätewarte beschäftigen, wenn man will, und am Ende ist der Nutzer doch wieder der Depp...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen776974
Datum11.11.2013 15:474145 x gelesen
Geschrieben von Martin D.ist gar nicht so abwegig.... oft aber eher aus dem Grund, mal zu betrachten, wie oft welche Ausrüstungsgegenstände wirklich gebraucht werden.

Es kommt jetzt aber darauf an, ob man eine "oberflächliche Sichtprüfung", oder eine vollumfängliche Prüfung einschließlich Prüfprotokoll jedes Gerätes durchführt. Und ich habe den Verdacht, dass es nicht mehr lange dauert, bis jedes Einsatzfahrzeug nach einem Einsatz komplett durchzuprüfen ist.

Vielleicht erfindet dann irgendjemand ein Siegel für Geräteraumverschlüsse: Sobald der Geräteraum ein mal offen war ist das Siegel beschädigt und wird erst nach vollständiger Prüfung des Geräterauminhaltes neu angebracht?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW776975
Datum11.11.2013 15:504364 x gelesen
Moin Uwe,

ja, auch dass klingt so, dass es nicht so abwegig ist, dass da in Brüssel oder Berlin einer drauf kommt... ;-)
War schon immer für Hauptamtliche Gerätewarte in 600 Eionwohner - Dörfern ;-)

Gruß

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken776976
Datum11.11.2013 19:084378 x gelesen
Die Lösung wären 'Geräteraummodule', die einzeln komplett gefüllt von der Stützpunktwehr nach jedem Einsatz getauscht werden. Da gäbe es dann entweder ein Riesen Lager, geordnet nach örtlichen Besonderheiten, oder halt doch eine Einheitliche Belegung... :-)

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AutorDirk8 O.8, Stockstadt am Main / Bayern777110
Datum13.11.2013 20:333345 x gelesen
Haben Feuerwehren die Stützkrümmer aus dem genannten Bauzeitraum besitzen auf das beschriebene Problem kontrolliert?

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AutorDirk8 O.8, Stockstadt am Main / Bayern777541
Datum21.11.2013 09:133260 x gelesen
Link zum weiteren Thread im Forum:
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