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ThemaFSD/FSK ohne BMA8 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt778055
Datum29.11.2013 07:235801 x gelesen
Aus aktuellem Anlass stellen sich mir folgende Fragen:
1. Git es auch Objekte mit FSD/FSK, wenn dort keine BMA installiert ist?
Wenn ja:
2. Welche Schlüssel sind dort hinterlegt, nur für das Tor/die Tür oder auch Generalschlüssel?
3. Kann das eine Auflage sein?
4. Werden diese FSD/FSK über die Einbruchmeldeanlage mit überwacht?

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg778056
Datum29.11.2013 07:564003 x gelesen
Geschrieben von Andreas K.1. Git es auch Objekte mit FSD/FSK, wenn dort keine BMA installiert ist?
Ja - obwohl es dann ja eigentlich nur eine Art Schlüsseltresor ist. Wir haben ein Objekt, bei dem der Schlüsseltresor mit dem Spezialschlüssel für FSE gesichert ist.
Ein "richtiges" FSD geht ja nicht, da ja dessen Außentür durch die BMA geöffnet wird. Und wenn es keine BMA gibt, kann ja auch niemand die Verrieglung frei geben.

Geschrieben von Andreas K.2. Welche Schlüssel sind dort hinterlegt, nur für das Tor/die Tür oder auch Generalschlüssel?
Dort befindet sich der Schlüssel für das Hoftor, weil es dem Betreiber wichtig war, dass wir problemlos auf das weitläufige Freigelände des Objekts kommen.

Geschrieben von Andreas K.3. Kann das eine Auflage sein?
War eine Freiwilligkeitsleistung des Betreibers.

Geschrieben von Andreas K.4. Werden diese FSD/FSK über die Einbruchmeldeanlage mit überwacht?
Entfällt, da es nur um den Zugang zum Freigelände geht.

Thomas

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AutorRain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken778057
Datum29.11.2013 08:253585 x gelesen
Hallo Andreas,

Geschrieben von Andreas K. Aus aktuellem Anlass stellen sich mir folgende Fragen:
1. Git es auch Objekte mit FSD/FSK, wenn dort keine BMA installiert ist?
Wenn ja:
2. Welche Schlüssel sind dort hinterlegt, nur für das Tor/die Tür oder auch Generalschlüssel?
Die allgemengültige Antwort im VB: Es kommt darauf an. ;-)
Ich habe schoin beide Varianten kennen gelernt.

3. Kann das eine Auflage sein?
Ja, das habe ich im Moment bei mehreren Objekten.
Gefordertwird der gewlatfreie Zugang auf das Gelände und zum Gebäude

4. Werden diese FSD/FSK über die Einbruchmeldeanlage mit überwacht?

Das kommt darauf an. Ich kenne FSD, die nicht überwacht werden und es gibt Objekte, bei denen es eine Versicherungsauflage war, das der FSD überwacht werden muss.

Gruß
R. Endres

Rainer Endres


*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)

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AutorJoha8nne8s K8., Sömmerda / Thüringen778081
Datum29.11.2013 15:183231 x gelesen
Hallo Andreas,

zu 1.: Ja gibt es, stellenweise sogar mit Zugang zum Objekt, meist aber mit Zugang aufs Gelände.

zu 2.: Je nachdem, was sich der Betreiber vorgestellt hat. Letztens wollte uns ein Betreiber verklickern, dass er den Generalschlüssel fürs Objekt in ein Schlüsselrohr ohne Überwachung von Außen an das Hoftor bauen wollte. Auf die Frage, was sein Versicherer davon hält wurde er etwas wortkarg.

zu3.: Wenn eine Brandbekämpfung anders nicht möglich ist, ohne das Gelände betreten zu können, kann das so sein. Sollte dann im Brandschutzkonzept stehen.

zu 4.: Kann man machen...

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt778093
Datum29.11.2013 18:383173 x gelesen
Vielen Dank für die Antworten. Das hat mir weiter geholfen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt778095
Datum29.11.2013 18:463033 x gelesen
Ich kannte derartiges bisher halt nur bei Objekten mit BMA. Heute Morgen hatte ich einen neu erstellten Feuerwehrplan von einem Objekt ohne BMA gesehen. Dort ist ein FSD drin.

Geschrieben von Johannes K.Wenn eine Brandbekämpfung anders nicht möglich ist, ohne das Gelände betreten zu können
Da das zutrifft, wird das FSD wohl auch im Brandschutzkonzept so drin sein.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW778109
Datum29.11.2013 22:493036 x gelesen
Hier gibt es grundsätzlich drei Sorten von Schlüsseltresoren für die Feuerwehr:

Einmal die "Komplettlösung", äußere Tür über die BMA entriegelt, innere Tür mit Feuerwehr-Schließung, Überwachung durch Einbruchmeldeanlage.

Dann die "kleine Lösung" mit nur einer Tür (und ich meine auch grundsätzlich ohne Überwachung).

Für Objekte ohne BMA gibt es extra eine "einfache Lösung", ein simpler Rohr-Tresor ohne Überwachung. Die Schlüssel für diese Version sind auch viel weiter gestreut als die für die beiden richtigen FSD-Versionen und z.B. auch beim RD vorhanden.

Bei verschiedenen Wohnanlagen findet man in so einem Tresor dann den Haustürschlüssel, den Schlüssel für den Aufzugmaschinenraum und ggf. für die Fahrkorberweiterung. Aber keine General- oder Wohnungsschlüssel.

Aber auch bei anderen Objekten gibt es diese Tresore, z.B. um das Friedhofstor zu öffnen. Im Nachbar-Ortsteil war mal eine Straße wegen Steinschlaggefahr mit einem massiven Zaun abgesperrt, der Schlüssel für das Tor war auch in so einem Tresor.

(FSE und FBF/FAT/FGB haben noch eigene Schließungen)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778118
Datum30.11.2013 12:132867 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Bei verschiedenen Wohnanlagen findet man in so einem Tresor dann den Haustürschlüssel, den Schlüssel für den Aufzugmaschinenraum und ggf. für die Fahrkorberweiterung. Aber keine General- oder Wohnungsschlüssel.


Letztens in Kopenhagen gesehen. Da waren an der Mehrzahl der Mehramilienhäuser/ Gewerbeobjekte neben der Eingangstür 1 - n Schlüsselrohre installiert. Der Beschriftung nach von Wasserversorger, Stromversorger, Aufzugsfirma, Wartungs-/ Reinigungsdienst,... d.h. die haben dann alle bei Bedarf Zutritt zum Gebäude, indem sie sich mit ihrem firmeneigenen einheitlichen "Tresorschlüssel" den Zugangsschlüssel zum Gebäude ziehen.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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