News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet10 Beträge
RubrikSonstiges
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg778293
Datum03.12.2013 15:215149 x gelesen
hallo,

da kann ich nur mit dem Kopf schütteln:

p.gifUntätigkeit nach Unglücksfall wird als fahrlässige Tötung geahndet

(ich bezieh mich da auf die Tat, nicht das Urteil ...)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland778299
Datum03.12.2013 16:442973 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.da kann ich nur mit dem Kopf schütteln:
Aber das kommt öfter vor. Habe schon diverse Fälle so erlebt. Muddern liegt mit hüftgelenksnaher Fraktur nach Sturz im Hausflur - Vaddern mit Bierflasche vorm Nachmittagsfernsehen und will nix verpassen. Muddern lag dort aber schon mehrere Stunden - Alarmierung durch Dritte.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt778325
Datum04.12.2013 09:312298 x gelesen
Ich kann auch bei dem Urteil nur den Kopf schütteln.
Bei unterlassener Hilfleistung ist auf jeden Fall auch Gefängnis drin. Wenn dabei jemand zu Tode kommt ist das in meinen Augen nicht mit ein paar abgetan. Da gehört man hinter Gitter.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778326
Datum04.12.2013 09:402169 x gelesen
...was sind das dann nur für Milieus ?

So wie ich es mir klicheehaft vorstelle?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen778332
Datum04.12.2013 10:032111 x gelesen
Mich wundert bei dem beschriebenen Fall (der leider keineswegs so exotisch ist, wie man denken könnte), dass die Staatsanwalt hier nicht weitergegangen ist. Meines Erachtens kann bei einem Eheverhältnis durchaus auch grundsätzlich eine Garantenstellung annehmen, wie man sie beispielsweise ja auch bei medizinischem Personal gegenüber dem Patienten oder Eltern gegenüber ihrem Kind findet.

Dann würde eine solche Tat nicht mehr nur nach 323c ("Unterlassene Hilfeleistung") geahndet, sondern als Unterlassungsdelikt (§13 StGB). Dies wird ja auch im letzten Satz des Artikels angedeutet: "Wäre angesichts der ursprünglich erlittenen Verletzungen der Tod der Geschädigten anzunehmen gewesen und bei diesem Erkenntnisstand nicht gehandelt worden, käme sogar Strafverfolgung wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes (Totschlag durch Unterlassen) in Betracht."
Der mögliche Strafrahmen wäre dann eben ein ganz anderer. Der Mann tat weise, diesen Strafbefehl zu akzeptieren.

By the way, solche Aktionen sind beileibe nicht auf sozial schwache Milieus beschränkt :-(

Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778343
Datum04.12.2013 10:591975 x gelesen
...man verzeihe mir, aber werde ich innerhalb von zwei Wochen es nicht irgendwie schaffen innerhalb der Wohung an ein Telefon zu kommen um mir selber Hilfe zu holen ?

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPatr8ick8 M.8, Kaiserslautern / RLP778345
Datum04.12.2013 11:061973 x gelesen
Geschrieben von Claus K. By the way, solche Aktionen sind beileibe nicht auf sozial schwache Milieus beschränkt :-(

Das stimmt leider. Habe selbst schon in meiner Nachbarschaft zwei Fälle erlebt, die zwar nur Sachwerte betroffen haben, mich aber doch nachdenklich gestimmt haben: Einmal ist Wasser in großen Mengen aus einer Garage mit Werkstatt gelaufen, einmal aus einer Hauswand. Jeweils wohl großes Schadenspotential. Ich habe in beiden Fällen die Bewohner darauf aufmerksam gemacht und in beiden Fällen keine Dankbarkeit oder wenigstens eine schnelle Reaktion ausgelöst. Im Gegenteil waren die Bewohner genervt und haben nicht (sofort) reagiert. Im Fall der Hauswand ist auch Stunden später noch Wasser ausgelaufen ...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland778353
Datum04.12.2013 13:571777 x gelesen
Geschrieben von Volker L....was sind das dann nur für Milieus ?
Unterste Schiene - wobei man sagen muss, dass sozialer Abbau nicht unbedingt mit wenig Geld zu tun haben muss. Aber Alkohol spielt eine sehr zentrale Rolle.
Nicht umsonst habe ich bei Nachtdiensten immer Wechselkleidung dabei und tausche nach Einsätzen auf "frisch", wenn ich noch mal raus musste und danach wieder ins Bett will. Menschenblut, -Kot, Katzenpipi und -haare sind ja noch das harmloseste ... ich denke da eher an alles, was sich aus eigener Kraft fortbewegt und von mir leben will.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg778358
Datum04.12.2013 14:201634 x gelesen
Da hilft das Umziehen auch nicht unbedingt.

Bestimmte "Gäste" sind schneller an ihrem "menschlichen Versorgungsort", als du gucken kannst.
Dagegen hilft nur ein "Ganzkörperkondom", sprich Schutzanzug bzw. nach dem Einsatz ein Absuchen der Körperoberfläche, auch aller Hautfalten, auf ungebetene Gäste.

Je nach Örtlichkeit und Klientel ist auch ein Absuchen der Schuhprofile nach gewissen kleinen braunen bzw. karamellfarbigen "Tönnchen" sinnvoll ...

Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein:
www.KatS-Handbuch.de
www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778372
Datum04.12.2013 15:581693 x gelesen
Lieber Frank,

mein Kater ist nicht so - ein wohlerzogener, bestens gepflegter Luxuskater mit grundätzlich guten Manieren. Er würde Dich lediglich nur um ein Katzenleckerli bitten ;-)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt