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ThemaAlarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort116 Beträge
RubrikEinsatz
 
Autor= an8ony8m =8 a8., 3 / überall780248
Datum06.01.2014 02:1250063 x gelesen
Wie sieht dir Runde folgende These: die Feuerwehr wird nur bei eingeklemmten Personen zu einem schweren VU alarmiert. Wenn niemand eingeklemmt ist ist es Sache es Rettungsdienstes und der Polizei. Es fallen Kosten an, die ggf die Versicherung des Verursaches nicht tragen. (Lassen wir BAB mal außen vor, da es dort eher anders gehandhabt wird). Ferner gehe ich bei dieser Diskussion von RLP aus, mag sein dass andere Bundesländer mit anderen Gesetzen hier abweichende Regelungen haben.

Provokant gesagt jetzt - aber das spielt sich seit einiger Zeit so ab. Der Rettungsdienst ist nicht für die technische Rettung ausgebildet und ausgerüstet. Es gibt zahlreiche Gefahren an einer solchen Einsatzstelle, die, für mein dafürhalten, in den orginären Aufgabenbereich der Feuerwehren gehören. Brandschutz, der Absicherung gegen auslaufende Gefahrstoffe, Unterstützung bei der Rettung (z.B.
erweiterte Zugangsöffnungen, Dachentfernung usw.) sind hier klare Aufgaben der Feuerwehr. Dass die Feuerwehren, zumindest auf dem Land, zumeist sogar schneller am Unfallort als POL und RD sind,würde eine Alarmierung zwar nicht alleine rechtfertigen, jedoch sprechen ja wie bereits ausgeführt gute andere Gründe dafür. Sollte es da nicht ein generelles Hinterlegen der entsprechden Einheiten im Alarmierungssystem einer ILS bem Stichwort schwerer VU (ggf bei mehreren Personen) geben? Warum gerade in dieser Anfangsphase wertvolle Zeit verschleudern, warum 15 Minuten warten um dann von den eingetroffenen RDen nachalarmiert zu werden um den Brandschutz sicher zu stellen?

Ein Mitarbeiter der Verwaltung argumentierte mit einer Nichtzuständigkeit wenn niemand eingeklemmt wäre und den Kosten - dünnes Eis? Ein in meinen Augen schwaches Argument.

Unbestritten wird die Feuerwehr vielfach für alles mögliche, auch unsinnig, alarmiert. Aber gerade da, wo es drauf ankäme so übervorsichtig??? Abwägung durch den Disponenten? Vorgaben vom
Wehrleiter?

Wie wird es in der Forumgemeinde gehandhabt? Generell VU, nur bei Klemm, nur auf Nachforderung? Bin auf die interessante Diskussion gespannt.

Gruss

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen780251
Datum06.01.2014 07:4043793 x gelesen
Moin,

ich verstehe das Problem noch nicht ganz: Der Disponent in der Leitstelle wird abfragen, ob Personen eingeklemmt, das Fahrzeug in unwegsamem Gelände abgestürzt oder gar in Brand geraten und entsprechende Stichwörter bei der Alarmierung verwenden. Wenn bei jedem VU, bei dem ein PKW beteiligt ist und Betriebsmittel in "normalem Umfang" auslaufen, zum Brandschutz oder zur "Unterstützung" die FW alarmiert würde, dann hätten wir recht viel zu tun.

Klar gibt es auch die Lagen, bei denen die Feuerwehr nachgefordert werden muss, etwa beim Wirbelsäulentrauma ohne Einklemmung, wenn das beim Abfragen nicht erkannt werden konnte. Das wird immer mal der Fall sein - ebenso gab es m.W. auch schon Fälle, wo die Feuerwehr nach VU zu auslaufenden Betriebsstoffen alarmiert wurde und dann ihrerseits den RD nachfordern musste...

Is that you, John Wayne? Is this me?

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen780257
Datum06.01.2014 08:43   43343 x gelesen
Moin!

Das zwingt wieder mal was zu schreiben:
Geschrieben von = anonym = a.die Feuerwehr wird nur bei eingeklemmten Personen zu einem schweren VU alarmiertGut so!

Geschrieben von = anonym = a.Wenn niemand eingeklemmt ist ist es Sache es Rettungsdienstes...Ja!

Geschrieben von = anonym = a....und der PolizeiNö!

Geschrieben von = anonym = a.Es fallen Kosten an, die ggf die Versicherung des Verursaches nicht tragenWürde ich jetzt nicht als Hauptproblem sehen, kann man aber im Hinterkopf behalten. Da gibts m.E. ganz andere Probleme: mehrere FA rennen wegen jeder "Hundehochzeit" von der Arbeit weg, etc...

Geschrieben von = anonym = a.Der Rettungsdienst ist nicht für die technische Rettung ausgebildet und ausgerüstetMacht doch nix, wenn keine techn. Rettung anliegt, muss es auch keiner können bzw. Schere/Spreizer aus dem Rucksack zaubern ...

Geschrieben von = anonym = a.Es gibt zahlreiche Gefahren an einer solchen Einsatzstelle, die, für mein dafürhalten, in den orginären Aufgabenbereich der Feuerwehren gehören.Die gibts an anderen, ganz normalen "Arbeitsplätzen" auch, ohne das da pausenlos ein HLF nebst Staffel daneben steht ...

Geschrieben von = anonym = a.Brandschutz, der Absicherung gegen auslaufende Gefahrstoffe, Unterstützung bei der Rettung (z.B.
erweiterte Zugangsöffnungen, Dachentfernung usw.) sind hier klare Aufgaben der Feuerwehr
... wenn sowas mal nötig ist kann man dieFW ja dazu bitten, grundsätzlich beim Stichwort "VKU" von solchen Gefahren auszugehen ist übertrieben.. (überspitzt: es könnten A-Stoffe geladen sein -> den GWG gleich mit her!, wenn der Unfall nur 100m weiter wie gemeldet am Berghang passiert ist ... -> Höhenretter!, ....)

Geschrieben von = anonym = a.Dass die Feuerwehren, zumindest auf dem Land, zumeist sogar schneller am Unfallort als POL und RD sind,würde eine Alarmierung zwar nicht alleine rechtfertigen, jedoch sprechen ja wie bereits ausgeführt gute andere Gründe dafür.Warum? Irgendeiner muss die Meldung ja absetzen, der ist genausoviel und genausowenig Ersthelfer (oder RettAssi oder vlt. Prof.Dr.med.) wie Florian Firefix ....

Geschrieben von = anonym = a.Sollte es da nicht ein generelles Hinterlegen der entsprechden Einheiten im Alarmierungssystem einer ILS bem Stichwort schwerer VU (ggf bei mehreren Personen) geben?Wie definieren wir denn "Schwerer VKU"? PKlemm ist eindeutig!

Geschrieben von = anonym = a.Warum gerade in dieser Anfangsphase wertvolle Zeit verschleudern, warum 15 Minuten warten um dann von den eingetroffenen RDen nachalarmiert zu werden um den Brandschutz sicher zu stellen?Wie wahrscheinlich ist es denn das man überhaupt einen BS oder eine THL sicherstellen muss? Und was ist mit der, auch "wertvollen", Zeit, die FA wegen nichts von Familie, Arbeit oder aus dem Schlaf gerissen werden? (...und jetzt bitte nicht anfangen sich Sorgen um den Inhalt einer hÜ-Ölwanne auf einer hÜ-Straße zu machen ...)

Geschrieben von = anonym = a.Unbestritten wird die Feuerwehr vielfach für alles mögliche, auch unsinnig, alarmiert. Aber gerade da, wo es drauf ankäme so übervorsichtig???Eine generelle Alarmierung bei VU wäre m.E. die nächste unsinnige FW-Beschäftigung. Warum so "übersensibilisiert"?

Geschrieben von = anonym = a.Wie wird es in der Forumgemeinde gehandhabt? Generell VU, nur bei Klemm, nur auf Nachforderung?m.E. bei PKlemm, und logischerweise auf Nachforderung RD/Pol.

Gruß Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780261
Datum06.01.2014 09:5442401 x gelesen
Moin,

und was sollen wir dann beim "normalen" VU ohne eigentlich Aufgabe für die Feuerwehr? Händchen halten vom RD oder der netten Polizistin das Schreibbrett halten?

Gerade im rein freiwilligen Bereich sollte man schon zusehen, dass man die Einsatzzahlen nicht unnötig aufbläst.

Wenn die Feuerwehr dann doch erforderlich ist, wird sie entsprechend nachgefordert und gut ist.

Wobei mich mal interessieren würde, wie oft die Feuerwehr bei Pklemmt wirklich aktiv tätig wird und wie oft man sich an der EST die Arbeit sucht, weil eigentlich nichts vorliegt. Aber das ist ein anderes Thema.

Gruß

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AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW780262
Datum06.01.2014 10:0542190 x gelesen
Das Ganze sieht man bei uns mittlerweile anders. Hier wird seit letzem Jahr zu jedem VU, zu dem der Rettungsdienst alarmiert wird, auch ein HLF rausgeschickt. (Wird aber zu 90 % durch die BF abgedeckt.)
Der Grund sind mehrere schlechte Erfahrungen in den letzen Jahren, wo RTW zu Unfallstellen geschickt wurden, weil der Notruf sich verhältnimässig harmlos anhörte und die dann vor Ort mit der vorgefundenen Lage völlig überfordert waren.

Gruß,
Jens

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz780264
Datum06.01.2014 10:4841837 x gelesen
Da ihr ja über eine ILS alarmiert werdet, wundert es mich schon ein wenig. Es gibt ja mehrere Stichwörter zu einem Meldebild, die Anzahl der verletzten Personen spielt hier eine Rolle. Der Einsatzleitrecher generiert hieraus einen Alarmvorschlag für den Disponenten. AAO für die einzelnen Alarmstufen wird durch den WL im Einsatzleitrechner festgelegt. Bei uns wird die Feuerwehr meist zu einem "schweren VU" alarmiert, auch wenn keiner eingeklemmt ist.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780265
Datum06.01.2014 10:5141804 x gelesen
Geschrieben von = anonym = a. Es gibt zahlreiche Gefahren an einer solchen Einsatzstelle, die, für mein dafürhalten, in den orginären Aufgabenbereich der Feuerwehren gehören. Brandschutz, der Absicherung gegen auslaufende Gefahrstoffe, Unterstützung bei der Rettung (z.B.
erweiterte Zugangsöffnungen, Dachentfernung usw.) sind hier klare Aufgaben der Feuerwehr.
Brandschutz - ok. Wieso entstehen Brandgefahren aber nur bei "schwerem VU"?
"auslaufende Gefahrstoffe" - was läuft denn da gefährliches aus? Und wenn du die üblichen Betriebsstoffe meinst: Wieso dann nur bei "schwerem VU"? Die laufen auch nach kleinem Bums.
"Unterstützung bei der Rettung" - Langsam wirds recht konstruiert... Zugangsöffnung, Dachentfernung etc. sind keine Unterstützung, sondern direkte Maßnahmen zur Rettung?

Geschrieben von = anonym = a.
Wie wird es in der Forumgemeinde gehandhabt? Generell VU, nur bei Klemm, nur auf Nachforderung?
Nur bei Klemm und Nachforderung.
Und somit völlig ausreichend.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen780269
Datum06.01.2014 12:4341751 x gelesen
Geschrieben von Jens C.(Wird aber zu 90 % durch die BF abgedeckt.)

Arbeitsbeschaffungsmaßnahme , evtl. auch das Ziel die Personaldecke mittelfristig aufzustocken.

Das sind die Fälle in denen ein Gutachter gerne mal die Feuerwehrführung und ihre Kalkulation zerreisst.

Geschrieben von Jens C.weil der Notruf sich verhältnimässig harmlos anhörte und die dann
Wenn das häufiger vorkommt, wird falsch abgefragt...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780272
Datum06.01.2014 13:2841674 x gelesen
Hallo Lüder,

Geschrieben von Lüder P.
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme , evtl. auch das Ziel die Personaldecke mittelfristig aufzustocken.

Immer diese böse Gedanken... ;-) Aber im Grunde hast du schon recht... ob es jetzt um Aufstockung oder andereorts um die Rechtfertigung der Vorhaltung geht.

Gruß

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780285
Datum06.01.2014 15:05   41503 x gelesen
Hallo,

nachdem ich nun die ersten Kommentare, Anregungen usw. gelesen habe, möchte ich auch mal meine Meinung dazu äußern. Die ersten Meinungen sind ja schon sehr unterschiedlich.

In erster Linie sollte man Kosten usw. mal komplett außer acht lassen. Es geht nun mal um eine verletzte Peson nach einem Verkehsrunfall. Ganz egal was es kostet, sollte dieser Patient auch patientengerecht versorgt werden. Es kann durchaus sinnvoll sein, dass die Feuerwehr mit einem Löschfahrzeug direkt mitalarmiert wird. Nur bei der Meldung "eingeklemmte Person" die Feuerwehr zu alarmieren halte ich für absolut nicht sinnvoll.

Das ganze hängt eben komplett von der Notrufabfrage. Es ist für den Disponenten nicht immer leicht das wirklich wichtige aus dem Anrufer heraus zu bekommen. Deshalb finde ich es auch nicht so tragisch wenn die Feuerwehr mal ein mal mehr alarmiert wird. Besser ein mal mehr als zu wenig.

Gründe für den alleinigen Einsatz von Rettungsdienst können sein:

- Patient ist aus dem Auto raus, läuft an der Unfallstelle herum. Er sagt im ersten moment das er nicht verletzt ist. Der Ersthelfer kann das nicht genau beurteilen. Je nach Unfallschwere (Aufprallgeschwindigkeit, Schleudern, Überschlag, usw.) wird doch lieber ein RTW alarmiert.

- Patient sitzt im Fahrzeug kann alles bewegen, könnte aussteigen und sich in den Graben oder einen anderen PKW setzen. Der Ersthelfer betreut ihn aber im eigenen Fahrzeug. Der Patient klagt über leichte schmerzen an verschiedenen Körperstellen.



Gründe für den sofortigen Einsatz von einem Löschfahrzeug mit Rettungsdienst zusammen natürlich, können sein:

- Wie oben beschrieben, wenn die E-Stelle auf einer stark befahrenen Landstrasse liegt oder diese sehr Kurven- oder Kuppenreich ist. (regionaler Unfallschwerpunkt)

- Wenn der Patient im PKW sitzt und keine klaren Angaben machen kann, desorientiert usw. aufgrund des Unfallhergangs ist. Starke PKW Verformungen, evtl. soll eine achsgerechte Rettung durchgeführt werden. (dazu braucht man nicht immer hydr. Rettungsgerät)

- Ein PKW mit alternativer Antriebstechnik ist verunfallt? Da kann der Anrufer bestimmt auch nicht immer sofort sagen um was für Antriebsstoffe es sich bei den verunfallten PKW´s handelt. (Hier müssen erst noch Erfahrungswerte gesammelt werden, das dauert bestimmt noch einige Jahre)

- Wenn mehrere PKW´s beteiligt sind und dadurch auch mehrere betroffene Personen anwesend sind.

- Bei schlechter Witterung, Dunkelheit usw.


Maßgebend für die Entscheidung sollte zunächst der Leiter der Feuerwehr sein. Es ist ja schließlich seine Aufgabe eine entsprechende AAO zu erstellen. Diese muss natürlich an die örtlichen Gegebenheiten angepasst sein. Grundsätzlich ist am sinnvollsten für den Disponenten die Entscheidung so einfach wie möglich zu machen. Alarmierung mit einem gewissen Stichwort auf einem entsprechen Strassenstück könnte für die Alarmierung der Feuerwehr ausschlaggebend sein.



Als Beispiel:
Stichwort "VU3" bedeutet, es wird ein RTW und ein Notarzt zur Unfallstelle alarmiert. Wenn die Einsatzstelle dann noch auf einer Landstrasse ist, kann der Einsatzleitrechner so programmiert sein, das direkt ein Löschfahrzeug dazu alarmiert wird.


Beim Stichwort "VU2" nur ein RTW mit Sonderrechten, könnte man das Löschfahrzeug ja standardmäßig raus lassen.


Generell bin ich der Meinung, dass man lieber ein mal zuviel alarmieren sollte als ein mal zu wenig. Es ist richtig das es nicht immer viele Aufgaben gibt an einer Unfallstelle. Selbst wenn man für alle beteiligten Einsatzkräfte die Einsatzstelle sicherer macht, (Verkehrsabsicherung, ausleuchten, Brandschutz ???) wurde schon sinnvolle Arbeit geleistet. Und wenn der Rettungsdienst mit der Bereitstellung des Spineboard´s oder ein Paar Hände bei der Versorgung des Patienten unterstützen kann, ist es auch schon sinnvolll gewesen.
Oder mit einem Steckleiterteil (weil der PKW so halb im Graben steht) unterstützt wird, wurde die Arbeitsumgebung für das Retungsdienstpersonal auch optimiert.

Grob gesagt bin ich der Meinung, wenn der Notarzt alarmiert wird, ist auch die Feuerwehr sinvoll. Denn dann hat der Patient ja wahrscheinlich schwerere Verletzungen. Und die Versorgung wird umfangreicher sein.


Der Disponent sollte natürlich immer sein Entscheiungspielraum haben.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780291
Datum06.01.2014 15:39   41679 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.In erster Linie sollte man Kosten usw. mal komplett außer acht lassen. Es geht nun mal um eine verletzte Peson nach einem Verkehsrunfall. Ganz egal was es kostet, sollte dieser Patient auch patientengerecht versorgt werden.

Ja und nein. Ja, der patient soll patientengerecht versorgt werden. Und nein, dafür braucht man nicht immer die Feuerwehr und dabei muss man die Kosten (und die Folgen davon wie Überlastung des EA duch unnötige Einsätze) im Auge behalten.


Geschrieben von Thomas S.- Wie oben beschrieben, wenn die E-Stelle auf einer stark befahrenen Landstrasse liegt oder diese sehr Kurven- oder Kuppenreich ist. (regionaler Unfallschwerpunkt)

warum? verkehrsabsicherung ist Job der Polizei. Nur weil die dazu kaputtgespart wurde (bzw. falsch strukturiert/ ausgebildet/ ausgestattet wird) muss das nicht eine andere dafür nicht zuständige Behörde ausgleichen.


Geschrieben von Thomas S.- Wenn der Patient im PKW sitzt und keine klaren Angaben machen kann, desorientiert usw. aufgrund des Unfallhergangs ist. Starke PKW Verformungen, evtl. soll eine achsgerechte Rettung durchgeführt werden. (dazu braucht man nicht immer hydr. Rettungsgerät)

Ja und nein. man kann es micht Achsengerechtigkeit auch übertreiben bzw. es gibt, wenn es schnell gehen muss, auch möglichkeiten das möglichst! achsengerecht und ohne großen Geräteeinsatz umzusetzen.


Geschrieben von Thomas S.- Ein PKW mit alternativer Antriebstechnik ist verunfallt? Da kann der Anrufer bestimmt auch nicht immer sofort sagen um was für Antriebsstoffe es sich bei den verunfallten PKW´s handelt. (Hier müssen erst noch Erfahrungswerte gesammelt werden, das dauert bestimmt noch einige Jahre)

Warum? Um einen Patienten der vom RettD alleine versorgt werden kann zu bearbeiten soll die Fw mit, nur weil die Karre mit Strom oder gas fährt? Nicht wirklich.


Geschrieben von Thomas S.- Wenn mehrere PKW´s beteiligt sind und dadurch auch mehrere betroffene Personen anwesend sind.

Auch as ist Sache des RettD und eines entsprechenden MANV-Konzeptes. Und je nach Bundesland (z.B. in meinem) hat die Feuerwehr damit überhaupt nichts zu tun. Das sieht in Deine Bundesland wo alle Nase lang HAW rum stehen und Fw sehr oft = RettD ist anders aus.


Geschrieben von Thomas S.- Bei schlechter Witterung, Dunkelheit usw.

Auch da kann das im Einzelfall! eine Frage der Amtshilfe (mit entsprechender Kostentragungspflicht) für den Rettungsdienst sein. Aber kein pauschalgrund für die automatische Mitalarmierung der Feuerwehr.


Geschrieben von Thomas S.Maßgebend für die Entscheidung sollte zunächst der Leiter der Feuerwehr sein. Es ist ja schließlich seine Aufgabe eine entsprechende AAO zu erstellen.

Für ein Stichwort, das es für ihn gar nicht gibt? Wie gesagt, RettD ist "hier" etwas koplett eigenständiges. Wenn der RettD uns im Einzelfall abseits der klass. Stichworte P-Klemmt braucht, dann kann er uns anfordern und je nach Stichwort (Tragehilfe, Zugang schaffen, Ausleuchten, schwieriges Glände,...) wird dann ein Fahrzeug (oder mehrere) ausgewählt.


Geschrieben von Thomas S.Generell bin ich der Meinung, dass man lieber ein mal zuviel alarmieren sollte als ein mal zu wenig.

Nein. Es ist heute in der Fläche doch oft schon so, dass ich ein Personalproblem durch Einsatzfrequenzen habe, die beim FM am Arbeitsplatz zu Problemen führen. Und das schon bei unseren Pflichtaufgaben.


Geschrieben von Thomas S.Es ist richtig das es nicht immer viele Aufgaben gibt an einer Unfallstelle.

Für weche die zuständige Stelle die die Aufgabe übernimmt erst mal originär selbst zuständig ist und dann wenn die das nicht alleine kann (z.B. Absicherung gegen verkehr) eigentlich ganz andere Stellen zuständig sind, die sich nur gerne elegant drücken (bzw. dazu gezwungen werden).

Geschrieben von Thomas S.Selbst wenn man für alle beteiligten Einsatzkräfte die Einsatzstelle sicherer macht, (Verkehrsabsicherung, ausleuchten, Brandschutz ???) wurde schon sinnvolle Arbeit geleistet.

Das läuft bei den allermeisten VU ohne Zusatz "P-klemmt" auch ganz wunderbar ohne Feuerwehr dabei.

Geschrieben von Thomas S.Und wenn der Rettungsdienst mit der Bereitstellung des Spineboard´s oder ein Paar Hände bei der Versorgung des Patienten unterstützen kann, ist es auch schon sinnvolll gewesen.

Ja, sicher. und ich erkläre dann dem Arbeitgeber der am ort arbeitenden Einsatzkräfte, warum sein Mitarbeiter zusätzlich zu den bestehenden larmen noch 1-X Mal pro Woche vom Arbeitsplatz weg muss.


Geschrieben von Thomas S.Grob gesagt bin ich der Meinung, wenn der Notarzt alarmiert wird, ist auch die Feuerwehr sinvoll.

Aber bestimmt nicht. das ist wie bei den FR-Stichworten, die sich am NA-Alarm orientieren. Du hast je nach RettD-Bezirk den NA einfach nur deshalb dabei, dass jemand die Medis verabreichen darf und Drogen dabei hat. Und sei es nur ein einfaches Schmerzmittel. Deshalb brauchst Du noch lange keine Feuerwehr.


Geschrieben von Thomas S.Denn dann hat der Patient ja wahrscheinlich schwerere Verletzungen. Und die Versorgung wird umfangreicher sein.

Und? So sehr ich auch dafür bin,d ass bei der feuerwehr notfallmedizinische Kompetenzen vorhanden sind sehe ich es nicht ein, für eine bei uns) vollkommen fremde Trägerschaft eine Regelleistung anzubieten die so schlicht nicht vorgesehen ist.


Geschrieben von Thomas S.Der Disponent sollte natürlich immer sein Entscheiungspielraum haben.

Wer bestellt, der bezahlt...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780297
Datum06.01.2014 17:17   41059 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Ja und nein. Ja, der patient soll patientengerecht versorgt werden. Und nein, dafür braucht man nicht immer die Feuerwehr und dabei muss man die Kosten (und die Folgen davon wie Überlastung des EA duch unnötige Einsätze) im Auge behalten.

Nur weil der Patient nicht eingeklemmt ist, heist es nicht das der nicht schwer verletzt (Polytrauma) ist. Ich bin mir sicher das wir uns einig sind, dass es sinnvoll ist, wenn der Rettungsdienst (4 Mann) etwas Unterstützung gut finden würde. Ich rede keineswegs von einem Löschzug sonder lediglich von einem Löschfahrzeug ca. 6 FM. Wenn es zu einer Nachalarmierung kommen würde, wäre es nicht mehr patientengrecht sondern schlichtweg "unprofessionell".
Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent.

Überlastung EA? mal ganz ehrlich wieviele Einsätze würden bei euch dazu kommen? Bei mir sind es ca. 5 / Jahr.

Geschrieben von Christian F.warum? verkehrsabsicherung ist Job der Polizei. Nur weil die dazu kaputtgespart wurde (bzw. falsch strukturiert/ ausgebildet/ ausgestattet wird) muss das nicht eine andere dafür nicht zuständige Behörde ausgleichen.


Grundsätzlich ist die Polizei nicht für die Absicherung der Einsatzstelle zuständig. Das ist bei vielen FM eben ganz gefährliches Halbwissen. Es wird immer so einfach daher gesagt. In NRW hat die Polizei im Falle eines VU´s dafür zu sorgen, dass der Verkehr sicher an der Einsatzstelle vorbei fließen kann. Die Maßnahmen die sich daraus ergeben sind nicht identisch mit der Absicherung gegen den flißenden Straßenverkehr gemäß FwDV 1.

Warum Polizei kaputt gesparrt? Wieviele Streifenwagen sollten den deiner Meinung nach zu einem VU kommen?


Geschrieben von Christian F.Ja und nein. man kann es micht Achsengerechtigkeit auch übertreiben bzw. es gibt, wenn es schnell gehen muss, auch möglichkeiten das möglichst! achsengerecht und ohne großen Geräteeinsatz umzusetzen.

Aus aktuellen medizinischen Erkenntnissen, ist abzuleiten das eine achsengerechte Rettung immer sinnvoll ist. Wie schonend das sein muss ist situationsbedingt. Ich habe nicht behauptet das dafür ein großer Geräteansatz notwendig ist. Manpower ist dabei durchaus sinnvoll.

Geschrieben von Christian F.Warum? Um einen Patienten der vom RettD alleine versorgt werden kann zu bearbeiten soll die Fw mit, nur weil die Karre mit Strom oder gas fährt? Nicht wirklich.



Kommt auf den Verformunsgrad des verunfallten PKW´s an. Die Elektrofahrzeuge sind meiner Meinung nach auch als recht harmlos einzustufen. Bei den Gasfahrzeugen sehe ich das etwas anders. Wie bereits von mir erwähnt gibt es zu wenig Erfahrungen mit den Fahrzeugen in der Einsatzpraxis.
Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent.


Geschrieben von Christian F.Auch da kann das im Einzelfall! eine Frage der Amtshilfe (mit entsprechender Kostentragungspflicht) für den Rettungsdienst sein. Aber kein pauschalgrund für die automatische Mitalarmierung der Feuerwehr.

Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent.

Geschrieben von Christian F.Für ein Stichwort, das es für ihn gar nicht gibt? Wie gesagt, RettD ist "hier" etwas koplett eigenständiges. Wenn der RettD uns im Einzelfall abseits der klass. Stichworte P-Klemmt braucht, dann kann er uns anfordern und je nach Stichwort (Tragehilfe, Zugang schaffen, Ausleuchten, schwieriges Glände,...) wird dann ein Fahrzeug (oder mehrere) ausgewählt.

Ok, ich verstehe zwar nicht warum FW und RettD in deinem Bundesland absolut nicht zusammenarbeiten, aber sinnvoll ist es doch direkt mitzualarmieren anstatt nachalamrieren und Zeit verlieren. Stichwort "Goldene Stunde"

Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent.

Geschrieben von Christian F.Nein. Es ist heute in der Fläche doch oft schon so, dass ich ein Personalproblem durch Einsatzfrequenzen habe, die beim FM am Arbeitsplatz zu Problemen führen. Und das schon bei unseren Pflichtaufgaben.


Wieviel Einsätze würden bei euch dazu kommen?
Sind eure Pflichtaufgaben ganz anders als die in NRW?

Geschrieben von Christian F.Für weche die zuständige Stelle die die Aufgabe übernimmt erst mal originär selbst zuständig ist und dann wenn die das nicht alleine kann (z.B. Absicherung gegen verkehr) eigentlich ganz andere Stellen zuständig sind, die sich nur gerne elegant drücken (bzw. dazu gezwungen werden).

Von welchen Stellen sprichst du hier?

Geschrieben von Christian F.Das läuft bei den allermeisten VU ohne Zusatz "P-klemmt" auch ganz wunderbar ohne Feuerwehr dabei.

Ganz wunderbar ??? Oder machen die das irgendwie und quälen sich? Weil die Eintreffzeit aufgrund der Nachalarmierung zu lange ist?

Geschrieben von Christian F.Ja, sicher. und ich erkläre dann dem Arbeitgeber der am ort arbeitenden Einsatzkräfte, warum sein Mitarbeiter zusätzlich zu den bestehenden larmen noch 1-X Mal pro Woche vom Arbeitsplatz weg muss.


Wirklich ein mal pro Woche? Wie schlecht sind bei euch die Strassen?



Geschrieben von Christian F.Und? So sehr ich auch dafür bin,d ass bei der feuerwehr notfallmedizinische Kompetenzen vorhanden sind sehe ich es nicht ein, für eine bei uns) vollkommen fremde Trägerschaft eine Regelleistung anzubieten die so schlicht nicht vorgesehen ist.
Es geht dabei nicht um medizinische Kompetenzen, sondern um unterstützende Maßnahmen. Bei uns ist der Rettungsdienst jedenfalls immer froh ein Paar FM, auch zeitnah, dabei zu haben.

Die Zusammenarbeit scheint bei euch wirklich sehr sehr schlecht zu sein.


Geschrieben von Christian F.Wer bestellt, der bezahlt...

Kannst du mir das für eurer Bundesland mal genauer erklären?
Sicherlich kann der Träger der Feuerwehr das nicht immer in vollem Umfang abrechnen. Verhältnismßigkeit mus eben beachtet werden.

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780299
Datum06.01.2014 17:2040893 x gelesen
Geschrieben von Martin D.Wobei mich mal interessieren würde, wie oft die Feuerwehr bei Pklemmt wirklich aktiv tätig wird und wie oft man sich an der EST die Arbeit sucht, weil eigentlich nichts vorliegt. Aber das ist ein anderes Thema.

Was fährt den bei euch zu einer BMA?

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780302
Datum06.01.2014 17:4840880 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Nur weil der Patient nicht eingeklemmt ist, heist es nicht das der nicht schwer verletzt (Polytrauma) ist. Ich bin mir sicher das wir uns einig sind, dass es sinnvoll ist, wenn der Rettungsdienst (4 Mann) etwas Unterstützung gut finden würde.

Es ist irrelevant, ob er Rettungsdienst etwas Unterstützung gut finden würde. Dann muss irgend jemand die Vorhaltung und den Einsatz dieses zusätzlichen Personals finanzieren. Und es muss dann Stand der Technik sein, dass dieses personal immer bei entsprechenden lagen vor Ort ist (und das heißt dann i.d.R. durch den RettD z.B. in Form eines 2. RTW der automatisch mit alarmiert wird und der dann natürlich bezaht irgend wo vorgehalten werden muss).


Geschrieben von Thomas S.Überlastung EA? mal ganz ehrlich wieviele Einsätze würden bei euch dazu kommen? Bei mir sind es ca. 5 / Jahr.

Hier in der Gegend? Da wären das bei einigen Wehren gute zweistellige Einsatzzahlen. Und das bei Wehren, die heute schon gut dreistellige Einsatzzahlen mit EA-Kräften bewältigen (wo bei Euch schon teure HAW rum stehen).


Geschrieben von Thomas S.In NRW hat die Polizei im Falle eines VU´s dafür zu sorgen, dass der Verkehr sicher an der Einsatzstelle vorbei fließen kann. Die Maßnahmen die sich daraus ergeben sind nicht identisch mit der Absicherung gegen den flißenden Straßenverkehr gemäß FwDV 1.


Nur geht den RettD hier die FwDV 1 nichts an. Denn sie sind keine Fw. Also sind sie das entweder selbst, die meisterei oder eben in Eilzuständigkeit und zur Abwehr von gefahren gegen die öffentliche Sicherheit eben die Polizei nach PolG Ba-Wü.


Geschrieben von Thomas S.Warum Polizei kaputt gesparrt? Wieviele Streifenwagen sollten den deiner Meinung nach zu einem VU kommen?


Es soll überhaupt mal einer zeitnah kommen. Ein zweiter ist oft schon Luxus.


Geschrieben von Thomas S.Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent.

Nein. Der Disponent arbeitet weisungsgebunden. Und ich würde nicht wollen, dass er mich zu irgend einem VU alarmiert nur weil da LPG oder CNG drauf steht.


Geschrieben von Thomas S.Wie bereits erwähnt Spielraum Leiststellendisponent.

Nein. Anderer Kostenträger. Wenn der RettD uns will, dann muss er uns bestellen. Denn wenn es sich um Einsätze mit Kfz handelt, dann ist unsere Tätigkeit gem. FwG immer kostenpflichtig (auch bei Rettung mit Lebensgefahr). Und wer bestellt...


Geschrieben von Thomas S.Ok, ich verstehe zwar nicht warum FW und RettD in deinem Bundesland absolut nicht zusammenarbeiten, aber sinnvoll ist es doch direkt mitzualarmieren anstatt nachalamrieren und Zeit verlieren. Stichwort "Goldene Stunde"

Die Zusammenarbeit ist gut. Nur sind es eben zwei verschiedene Baustellen. Und der RettD schafft es hier ganz gut, die Einsätze ohne "P-klemmt" ohne Feuerwehr abzuarbeiten. Wenn er uns dazu haben will, dann bestellt er uns auch dazu. Und wenn der Disponent bei der abfrage nicht sicher ist ob klemmt oder nicht, dann wird er im Zweifel alarmieren. Aber er wird nicht auf die Idee kommen und sagen "ach, dass die Jungs vom RettD ein paar Hände mehr vor Ort haben und weil es ja ohnehin immer was zu tun gibt, alarmiere ich mal ein LF der örtlichen Feuerwehr".


Geschrieben von Thomas S.Wieviel Einsätze würden bei euch dazu kommen?
Sind eure Pflichtaufgaben ganz anders als die in NRW?


Die Strukturen sind andere. Mal zum Verständnis hier eine Erklärung.
Bei Euch in NRW ist es ganz normal, dass in bestimmten Gemeindegrößen eine HAW steht. Das ist natürlich oftmals eine Rettungswache mit angegliedertem HLF. Aber das habe ich hier nicht. Hier fahren FFen ohne HAW und ohne HA-Kräfte Einsatzzahlen von 100-300 Einsätze p.a. mit dem was wir heute schon an Pflichtaufgaben haben. Und tagsüber sind das i.d.R. auch immer die "üblichen Verdächtigen", die tagsüber raus gehen. Und das sind dann auch wehren, die mit BAB oder entsprechenden Bundesstraßen oder anderen Unfallschwerpunkten im Revier dann nicht nur 5 Einsätze p.a. dazu bekommen, sondern mehr.



Geschrieben von Thomas S.Von welchen Stellen sprichst du hier?

Meistereien und Polizei.


Geschrieben von Thomas S.Ganz wunderbar ??? Oder machen die das irgendwie und quälen sich? Weil die Eintreffzeit aufgrund der Nachalarmierung zu lange ist?


Wenn der RettD der Meinung ist, dass er zu bestimmten Einsätzen mehr Personal braucht, dann obliegt es ihm, dafür zu sorgen, dass er es bekommt. Das kann er über die Mitalarmierung von eigenen EA-Kräften machen (Ortsverband allgemein oder First Responder), weitere HA-Kräfte hinzualarmieren (KTW, RTW) oder wenn es ganz kompliziert wird oder besondere Kenntnisse oder Ausrüstungsgegenstände gefragt sind, dann natürlich auch die Feuerwehr.


Geschrieben von Thomas S.Wirklich ein mal pro Woche? Wie schlecht sind bei euch die Strassen?


s.o.


Geschrieben von Thomas S.Bei uns ist der Rettungsdienst jedenfalls immer froh ein Paar FM, auch zeitnah, dabei zu haben.

Das ist schön, dass der RettD da froh ist. Aber wie gesagt. Wer bezahlt es? Und wo fängst Du an und wo hörst Du auf?


Geschrieben von Thomas S.Die Zusammenarbeit scheint bei euch wirklich sehr sehr schlecht zu sein.


Die Zusammenarbeit ist gut. Aber es sind eben getrennte Baustellen, getrennte Gesetze und getennte Organisationen. Und natürlich getrennte Kassen.


Geschrieben von Thomas S.Kannst du mir das für eurer Bundesland mal genauer erklären?

In Ba-Wü sind alle Einsätze die mit Kfz zusammen hängen vollumfänglich kostenpflichtig. Auch solche, die mit der Lebensrettung zusammen hängen. Sprich der Fahrer, den wir aus dem fahrzeug raus schneiden, der bezahlt seine Rettung. Ist er Verursacher und hat keine Unfallversicherung mit bergungskostendeckung, dann auch selbst aus eigenet Tasche (denn Haftpflicht zahlt das nicht).

Fordert der RettD uns nun an, dann muß jemand für diesen VU-Einsatz bezahlen. Entweder der Fahrer/ Verursacher oder eben der RettD. Und Fahrer/ Versursacher sehe ich, wenn der RettD Amtshilfe "in der Komfortzone" anfordert, erst mal nicht unbedingt als Zahlungspflichtig an.

Und der Disponent wiederum arbeitet bei der Erstalarmierung weisungsgebunden. d.h. er alarmiert das, was nach Stichwort vorgesehen ist. wenn der RettD also die Feuerwehr dazu haben will, dann müßte der RettD das in seiner Alarmierung hinterlegen. Die Feuerwehr kann hier selbst keine AAO für einen RettD-Einsatz hinterlegen. Da sie davon alarmseitig gar nicht tangiert ist sprich kein Feuerwehreinsatz aufgemacht wird.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780303
Datum06.01.2014 17:5040733 x gelesen
Moin,

zwischen HAW mit HLF und DLK bis zum Vollalarm ist je nach Objekt alles dabei....

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780306
Datum06.01.2014 18:0440640 x gelesen
Hallo Thomas,

Geschrieben von Thomas S.
Nur weil der Patient nicht eingeklemmt ist, heist es nicht das der nicht schwer verletzt (Polytrauma) ist. Ich bin mir sicher das wir uns einig sind, dass es sinnvoll ist, wenn der Rettungsdienst (4 Mann) etwas Unterstützung gut finden würde. Ich rede keineswegs von einem Löschzug sonder lediglich von einem Löschfahrzeug ca. 6 FM. Wenn es zu einer Nachalarmierung kommen würde, wäre es nicht mehr patientengrecht sondern schlichtweg "unprofessionell". #

Kannst du mir bitte erklären, wo genau hier das "unprofessionell" ist?

Geschrieben von Thomas S.
Warum Polizei kaputt gesparrt? Wieviele Streifenwagen sollten den deiner Meinung nach zu einem VU kommen?

Schön wäre, wenn in der Fläche diese zeitnah zur Verfügung stehen würden. Und ja, div. Reformen haben nicht zu mehr Präsenz der Polizei auf den Straßen gesorgt. Aber das ist ein anderes Thema.

Geschrieben von Thomas S.Ok, ich verstehe zwar nicht warum FW und RettD in deinem Bundesland absolut nicht zusammenarbeiten, aber sinnvoll ist es doch direkt mitzualarmieren anstatt nachalamrieren und Zeit verlieren. Stichwort "Goldene Stunde"

Puhhh... weil es so ist? Wir sind da in NRW schon recht verwöhnt, was das angeht. Und noch mal die Bitte, warum soll ein Disponent die Feuerwehr auf den Weg schicken, wenn er in der Abfrage dafür keinen Sinn sieht? Nur um der Feuerwehr nen Einsatz zu spendieren?

Geschrieben von Thomas S.
Wirklich ein mal pro Woche? Wie schlecht sind bei euch die Strassen?

Was hat das mit den Straßen zu tun? Ich führe keine Statistik und ich rate mal so ins Blaue, aber ich schätze mal dass unser RD mind. 1 bis 2 VU`s in der Woche fährt, bei denen die Feuerwehr keine Rolle spielt. Da können andere hier im Forum aber vermutlich bessere Infos zu geben.

Geschrieben von Thomas S.
Es geht dabei nicht um medizinische Kompetenzen, sondern um unterstützende Maßnahmen. Bei uns ist der Rettungsdienst jedenfalls immer froh ein Paar FM, auch zeitnah, dabei zu haben.

Kann ich so nicht bestätigen. Wenns gebraucht wird, wird es angefordert und dann wird geholfen.

Geschrieben von Thomas S.
Die Zusammenarbeit scheint bei euch wirklich sehr sehr schlecht zu sein.

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Was meinst du, warum es auch in NRW genug Feuerwehren gibt, die bei div. Meldungen keinen Rettungsdienst in der AAO haben.....

Gruß

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780309
Datum06.01.2014 18:2740655 x gelesen
Hallo,

und wie oft handelt es sich um einen Fehlalarm?

Warum fährt die FF überhaupt mit? Könnte man doch generall nachbestellen?


Gruß

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780310
Datum06.01.2014 18:35   40769 x gelesen
Hallo,

dann bin ich sehr froh, dass ich in NRW wohne.

Bei euch geht es ja anscheinend nur ums Geld und nicht um die sinnvolle Bearbeitung von "Unglücksfällen" durch die entsprechenden Behörden.

Und die Kostenfrage hast du ja selbst schon beantwortet, Verursacherprinzip.

Hat der Leitestellendisponent in BaWü den auch die Ausbildung zum hauptberuflichen Feuerwehrmann? Oder kann dann da jeder ans Telefon gehen? Wenn doch alles der Computer für ihn macht?


Gruß

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780313
Datum06.01.2014 18:3940456 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas S.:
und wie oft handelt es sich um einen Fehlalarm?
Wurde untersucht, Quote lag im Schnitt bei 95%.

Warum fährt die FF überhaupt mit? Könnte man doch generall nachbestellen?
Genau deshalb wird das nicht selten auch so oder so ähnlich gehandhabt, siehe auch vfdb- Richtlinie Risikoangepasste Reaktion der öffentlichen Feuerwehren auf automatische Meldungen aus Brandmelde- und automatischen Löschanlagen, bei uns, FF, z.B. fährt für bestimmte Objekte nur die "kleine Mannschaft". Aber Du lenkst ab, BMA sind nun wieder ein ganz anderes, durchaus umstrittenes Thema.


Gruß

Daniel

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780314
Datum06.01.2014 18:4340492 x gelesen
Hallo Thomas,

zu erst: Was ist für dich ein Fehlalarm bei einer BMA? Technischer Defekt? Auslösung durch Fehler der Arbeiter vor Ort oder oder oder?

zweitens:

Beim VU hat eine Abfrage der Situation vor Ort durch einen Mitarbeiter der Leitstelle statt gefunden. In NRW ist dieser mind. RA und hat einen B III besucht. Also sollte dieser durchaus in der Lage sein, zu beurteilen ob und was erforderlich ist.

Beim BMA habe ich erst einmal eine undefinierte Feuermeldung. Und da muss halt jeder Verantwortliche sich Gedanken machen, was er für das jeweilige Objekt für sinnvoll erachtet.

Für mich, ist dies schon ein deutlicher Unterschied.

Verstehe auch noch nicht so wirklich, was das Ziel deiner Diskussion hier werden soll.

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780315
Datum06.01.2014 18:4440515 x gelesen
Moin,

lebst du in einem anderen NRW wie ich?

Gruß

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780319
Datum06.01.2014 19:07   40654 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas S.:
dann bin ich sehr froh, dass ich in NRW wohne.
Bei euch geht es ja anscheinend nur ums Geld und nicht um die sinnvolle Bearbeitung von "Unglücksfällen" durch die entsprechenden Behörden.
Hat der Leitestellendisponent in BaWü den auch die Ausbildung zum hauptberuflichen Feuerwehrmann? Oder kann dann da jeder ans Telefon gehen? Wenn doch alles der Computer für ihn macht?

Ach komm, nun halt mal ein bißchen die Füße still! Andersherum wird ein Schuh draus:

Wenn es zu einer Nachalarmierung kommen würde, wäre es nicht mehr patientengrecht sondern schlichtweg "unprofessionell".
Nee! Unprofessionell ist es, einfach mal zu jedem VU fahren zu wollen, um zu gucken, ob man da irgendwie "helfen" kann / weil man ja so gerne helfen will!

Ich bin mir sicher das wir uns einig sind, dass es sinnvoll ist, wenn der Rettungsdienst (4 Mann) etwas Unterstützung gut finden würde.
Nein, auch da sind wir uns nicht einig. Ich will es mal ganz deutlich sagen: Wenn ich bei einem VU keine Unterstützung zur Erledigung meiner Arbeit - RD - brauche, brauche ich erst recht nicht noch 6 FA die gerne "helfen" wollen und mir im - regelmäßig gegenseitig ganz gut bekannten und eingespielten Team - zwischendrin "rumfummeln". Das hat auch mit der Zusammenarbeit nichts zu tun, die ist (auch) hier regelmäßig sehr gut, sondern schlicht mit den unterschiedlichen Aufgaben und Qualifikationen.

Und wenn es ums "Quälen", oder ob ich mich über zusätzliche Hände "freuen würde", geht: Würde mich regelmäßig bei entsprechend schweren Patienten sogar im Krankentransport über jemanden "freuen", der mir die jetzt hoch oder runter trägt - ist aber nun mal mein Job! Oder will da eventuell auch die örtliche Feuerwehr regelmäßig mit einer Staffel ganz dringend "helfen"?

Deine weiteren Ausführungen zur Zuständigkeit der Polizei bzgl. der Absicherung von Unfallstellen und das "ganz gefährliche Halbwissen" vergessen wir wohl weiterhin lieber mal ganz schnell wieder!?! Mir wäre nicht bekannt, daß irgendein Brandschutzgesetz die Feuerwehr als "Unfallstellenabsicherungsstaffel" vorsieht.

Und zuletzt "Ermessen Leistellendisponent" - genau deswegen gibt es AAOs, wo genau drin steht, was der Disponent ggf. wann und weswegen zu alarmieren hat. Daß ein Fahrzeug zum regelmäßig mal "gucken Fahren" bei dir vielleicht nur 5, bei anderen und uns z.B. wohl aber eher höhere zweistellige Einsatzzahlen / -zuwächse ausmachen würde, wurde ja hier schon geschrieben. Und "professioneller" würde es dadurch trotzdem nicht werden.


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780320
Datum06.01.2014 19:0740331 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin D.zu erst: Was ist für dich ein Fehlalarm bei einer BMA? Technischer Defekt? Auslösung durch Fehler der Arbeiter vor Ort oder oder oder?

z.B. Auslösung durch Bauarbeiten, Staubentwicklung, Wasserdampf, eben jede nicht bestimmungsgemäße Alarmierung

Geschrieben von Martin D.Beim VU hat eine Abfrage der Situation vor Ort durch einen Mitarbeiter der Leitstelle statt gefunden. In NRW ist dieser mind. RA und hat einen B III besucht. Also sollte dieser durchaus in der Lage sein, zu beurteilen ob und was erforderlich ist.
Das ist auch gut so. Deshalb kann er ja auch entscheiden ob ein Löschfahrzeug sinnvoll sein kein obwohl keiner "eingeklemmt ist"

Man könnte einen automatismus einrichten, als Beispiel auf Landstrassen wenn ein NA mit alarmiert ist. Weil Ausgangslage für diese Diskussioen war "schwerer VU". Wie verarbeitet man die Definition "schwerer VU" in einem Alarmstichwort? Da würden mir viele Wege einfallen.

Geschrieben von Martin D.Beim BMA habe ich erst einmal eine undefinierte Feuermeldung. Und da muss halt jeder Verantwortliche sich Gedanken machen, was er für das jeweilige Objekt für sinnvoll erachtet.
Richtig. Das kann man auch für Landstrassen machen, die eben einen Unfallschwerpunkt bilden.
Das wären in meinem Ausrückebereich 2 Stück von ca. 15. Eben ÖRTLICH angepasst.


Geschrieben von Martin D.Verstehe auch noch nicht so wirklich, was das Ziel deiner Diskussion hier werden soll.

Ausgangslage ist doch die Frage "Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort", ich habe dazu meine Gedankensätze geäußert und meine Meinung mitgeteilt. Aufgrund dessen das es der ein oder andere vielleicht nicht richtig versteht, möchte ich die weiteren Disskussionspunkte nur konkretisieren.

Dazu ist das Forum doch da, oder?

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780322
Datum06.01.2014 19:1040417 x gelesen
Hallo,

Nö.

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AutorHart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP780324
Datum06.01.2014 19:1440730 x gelesen
Hier wird offenbar oft, fröhlich vom Thema abgeschweift. Im Ursprungsthread hieß es:

Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort "Klemm"?


Geschrieben von Christian F.Hier in der Gegend? Da wären das bei einigen Wehren gute zweistellige Einsatzzahlen. Und das bei Wehren, die heute schon gut dreistellige Einsatzzahlen mit EA-Kräften bewältigen (wo bei Euch schon teure HAW rum stehen).
Ich habe jetzt nur mal bei Euch in die Statistik geschaut, da sieht das mit schweren VU aber doch überschaubar aus, ist es in anderen Gegenden bei Euch so viel schlimmer?

Geschrieben von Christian F.Nein. Anderer Kostenträger. Wenn der RettD uns will, dann muss er uns bestellen. Denn wenn es sich um Einsätze mit Kfz handelt, dann ist unsere Tätigkeit gem. FwG immer kostenpflichtig (auch bei Rettung mit Lebensgefahr). Und wer bestellt...
Es wurde bereits auf RLP hingewiesen, die These dass der der bestellt auch zahlt dürfte so ja sicher nicht zutreffen. Eine Abwendung von Gefahr und die liegt sicher bei einem schweren VU vor, ist Aufgabe der Feuerwehr (in RLP). Und um die geht es ja offenbar. Mir ist hier nicht bekannt, ob es ein spezielles Stichwort dazu gibt, wonach automatisch eine FW dazu alarmiert wird. Die golden hour of shock lässt keine großen Spielräume für "dann alarmieren wir eben mal nach". Und großen Ermessensspielraum hatt sollte ein Disponent da nicht haben. Nicht umsonst gibt es ein computergestütztes Alarmierungssystem. Für mich deckt das LBKG eine Alarmierung nach o.G. Stichwort ab - Kostenfrage interessiert mich da zunächst nicht. Das ist Aufgabe des Kämmeres oder der Politik.

Geschrieben von Christian F.In Ba-Wü sind alle Einsätze die mit Kfz zusammen hängen vollumfänglich kostenpflichtig. Auch solche, die mit der Lebensrettung zusammen hängen. Sprich der Fahrer, den wir aus dem fahrzeug raus schneiden, der bezahlt seine Rettung. Ist er Verursacher und hat keine Unfallversicherung mit bergungskostendeckung, dann auch selbst aus eigener Tasche (denn Haftpflicht zahlt das nicht).
Es geht um RLP, da sieht es anders aus.

Geschrieben von Christian F.Und der Disponent wiederum arbeitet bei der Erstalarmierung weisungsgebunden. d.h. er alarmiert das, was nach Stichwort vorgesehen ist. wenn der RettD also die Feuerwehr dazu haben will, dann müßte der RettD das in seiner Alarmierung hinterlegen.
Der RettD ist doch nicht für die zentrale Erstalarmierung zuständig. Es ist gibt integrierte Leitstellen.

Geschrieben von Christian F.Die Feuerwehr kann hier selbst keine AAO für einen RettD-Einsatz hinterlegen. Da sie davon alarmseitig gar nicht tangiert ist sprich kein Feuerwehreinsatz aufgemacht wird.
Notruf 112 - schwerer VU, reicht das nicht für einen durch Stichwort tangierten Feuerwehreinsatz?

Geschrieben von -Thomas MischkerDer Einsatzleitrecher generiert hieraus einen Alarmvorschlag für den Disponenten. AAO für die einzelnen Alarmstufen wird durch den WL im Einsatzleitrechner festgelegt. Bei uns wird die Feuerwehr meist zu einem "schweren VU" alarmiert, auch wenn keiner eingeklemmt ist.
Dort scheint es dann ja zu gehen.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780326
Datum06.01.2014 19:2840438 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Daniel R.Unprofessionell ist es, einfach mal zu jedem VU fahren zu wollen, um zu gucken, ob man da irgendwie "helfen" kann / weil man ja so gerne helfen will!

das hat´s zu früheren Zeiten bei uns schon gegeben. Da wurde auch geschimpft, weil z.T. das THW zum Ausleuchten einer Unfallstelle gerufen wurde.
Bis vor einigen Jahren waren da die Helfer des THW bei uns im Landkreis bei einigen Führungskräften gar nicht gerne gesehen. Zum Glück hat sich das jetzt geändert.

Aber es wäre ein Unding, wenn die Feuerwehr zu jedem PKW-Unfall ausrücken würde. Auch wegen auslaufender Betriebsstoffe brauchen wir fast nichts mehr machen. Macht entweder der Abschlepper und auch doe Polizei hat Besen und Kehrrichtschaufel dabei. Wenn der RD wirklich mal Hilfe benötigt, dann wird ganz sicher die FF nachalarmeirt und die ist binnen kurzer Zeit vor Ort.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780327
Datum06.01.2014 19:2940342 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Bei euch geht es ja anscheinend nur ums Geld und nicht um die sinnvolle Bearbeitung von "Unglücksfällen" durch die entsprechenden Behörden.

Ich könnte ja jetzt wieder einen Seitenhieb einbauen so von wegen "Nehmerland im Finanzausgleich"...

Und ich finde, dass diese Einsätze hier ganz vernünftig bearbeitet werden. Denn durch die abfrage des Disponenten gelingt es doch ganz gut, die Einsätze in die entsprechenden Kategorien einzuteilen.


Geschrieben von Thomas S.Und die Kostenfrage hast du ja selbst schon beantwortet, Verursacherprinzip.


Das ist aber bei der Alarmierung ins Blaue hinein oder nach dem Motto "der RettD freut sich darüber" nicht der Unfallverursacher...


Geschrieben von Thomas S.Hat der Leitestellendisponent in BaWü den auch die Ausbildung zum hauptberuflichen Feuerwehrmann? Oder kann dann da jeder ans Telefon gehen? Wenn doch alles der Computer für ihn macht?

Der Disponent hat zuallererst die Aufgabe, das was rein kommt in die vorgegebenen Schemata zu packen. Dabei sollte er m.E. möglichst wenig kreativ sein, denn sonst kommt dabei bei einer vorher durchdachten Alarmierungssystematik selten etwas besseres dabei heraus. Wie gesagt. Wenn der Disponent nicht sicher ist, ob Feuerwehr im eigentlichen Sinne zur Rettung der Person benötigt wird oder nicht, dann alarmiert er zum Rüstzugeinsatz. Und dann habe ich Feuerwehr da.

Und für die wenigen Fälle in denen der RettD nach Eintreffen feststellt "da holen wir mal die Feuerwehr dazu" sehe ich hier keinen Grund, die Alarmierung auf ein pauschales Stichwort "Rettungsdienstunterstützung bei VU" zu erweitern.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780329
Datum06.01.2014 19:3440518 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Daniel R.Oder will da eventuell auch die örtliche Feuerwehr regelmäßig mit einer Staffel ganz dringend "helfen"?

Ja, das ist gängige Praxis bei schwergewichtigen.

Geschrieben von Daniel R.Deine weiteren Ausführungen zur Zuständigkeit der Polizei bzgl. der Absicherung von Unfallstellen und das "ganz gefährliche Halbwissen" vergessen wir wohl weiterhin lieber mal ganz schnell wieder!?!
Es ist die Tatsache, das eine schliesst das andere nicht aus. Es greift beides ineinander.
Die Aufgaben sind aber für beide definiert.

Polizei = für einen sicheren Verkehrsfluss sorgen! SICHEREIT FÜR DIE VERKEHSTEILNEHMER
Feuerwehr = Absicherung gegen den fließenden Straßenverkehr, SCHUTZ DER EINSATZKRÄFTE

Auf Autobahnen kann es da durchaus schon mal zu Diskussionen kommen.

Geschrieben von Daniel R.Mir wäre nicht bekannt, daß irgendein Brandschutzgesetz die Feuerwehr als "Unfallstellenabsicherungsstaffel" vorsieht.

Das habe ich auch nicht behauptet.

Geschrieben von Daniel R.Und zuletzt "Ermessen Leistellendisponent" - genau deswegen gibt es AAOs, wo genau drin steht, was der Disponent ggf. wann und weswegen zu alarmieren hat.
Dann muss der Stichwortkatalog eben entsprechende Stichworte hergeben.

Geschrieben von Daniel R.bei dir vielleicht nur 5, bei anderen und uns z.B. wohl aber eher höhere zweistellige Einsatzzahlen
Das glaube ich nicht

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780331
Datum06.01.2014 19:5840411 x gelesen
Geschrieben von Hartmut H.Ich habe jetzt nur mal bei Euch in die Statistik geschaut, da sieht das mit schweren VU aber doch überschaubar aus, ist es in anderen Gegenden bei Euch so viel schlimmer?


Nimm die Wehren, die bei uns die BAB 8 betreuen. Die wären dann da noch öfters drauf, als heute schon für die Lagen in denen der Disponent draufdrückt, weil das Meldebild nicht klar genugt ist (Handynotruf im Vorbeifahren etc...).


Geschrieben von Hartmut H.Eine Abwendung von Gefahr und die liegt sicher bei einem schweren VU vor, ist Aufgabe der Feuerwehr (in RLP).

Aufgaben der Fw in Ba-Wü gem. §2 Abs. 1 FwG Ba-Wü

"Die Feuerwehr hat
...
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten."

Damit ist klar: Wenn Lebensgefahr, dann Pflichtaufgabe (aber nach § 34 Abs. 1 Nr. 2 dennoch kostenpflichtig). Aber: Wenn nicht Lebensgefahr, sondern eben "nur" Arbeitserleichterung für den Rettungsdienst oder eben Abwendung einer verschlechterung des gesundheitszustandes ohne Lebensgefahr, dann gilt


Aufgaben der Fw in Ba-Wü gem. §2 Abs. 2 FwG Ba-Wü

"(2) Die Feuerwehr kann ferner durch die Gemeinde beauftragt werden

1. mit der Abwehr von Gefahren bei anderen Notlagen für Menschen, Tiere und Schiffe und..."

Dann sind wir schon bei den Kannaufgaben. Und dann weiter absteigend kommt noch die Amtshilfe.

Und damit sind wir eben bei der Frage, ob die Person in Lebensgefahr ist und diese (nur) durch die Leistung von technischer Hilfe durch die Feuerwehr beseitigt werden kann, oder ob die beseitigung dieser Lebensgefahr nicht durch den Einsatz des Rettungsdienstes erfolgt.

Nebenbei ist dieses Thema ein Quell stetiger Freude bei die Anforderung der Fw zum Transprt überschwerer Patienten. Da kommt es bezüglich der Kosten nämlich auch darauf an, ob jetzt gerade akut Lebensgefahr vorliegt oder nicht.



Geschrieben von Hartmut H.Der RettD ist doch nicht für die zentrale Erstalarmierung zuständig. Es ist gibt integrierte Leitstellen.

Ja, die kann es geben. Es kann aber auch getrennte LtS Fw/ RettD geben und es kann gemeinsame LtS geben in denen zwar beide unter einem Dach mit gleicher Technik arbeiten, aber die Einsatzbearbeitung getrennt nach Fw und RettD erfolgt.

Und selbst wenn es eine ILtS gibt, dann wird es der örtliche Feuerwehrhäuptling überhaupt nicht lustig finden, wenn der RettD-Häuptling pauschal dazu übergeht bei bestimmten Stichworten oder Einsatzstellen einfach die Fw pauschal als Amtshilfe dazuzuholen. Und spätestens wenn die ersten gebührenbescheide da sind (die der RettD-Häuptling nicht an die Krankenkasse abrechnen kann) wird sich das auch wieder geben. Denn da wird ein HLF der Feuerwehr ggf. schnell mal teurer, als der RTW...


Geschrieben von Hartmut H.Notruf 112 - schwerer VU, reicht das nicht für einen durch Stichwort tangierten Feuerwehreinsatz?


Nein. Tür des Unfallfahrzeuges offen, Patient nicht eingeklemmt. Dann ist das eine RettD Lage ohne Rüstzugeinsatz der Feuerwehr. Mal so als Beispiel: Einsatz von heute. lt. HP der örtlich zuständigen Feuerwehr (die zugleich die ILtS betreibt und HA-Kräfte hat) ganz ohne Feuerwehr. Obwohl dunkel, kalt und viele Autos/ Menschen. Aber ich gehe davon aus, dass der Disponent durch entsprechende Abfrage ermitteln konnte, dass eine Rettung/ Befreiung von Patienten mit technischen Mitteln der Fw nicht erforderlich war.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780332
Datum06.01.2014 20:2840407 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas S.:
Ja, das ist gängige Praxis bei schwergewichtigen.
Ich hab nichts von schwer- oder erheblich übergewichtigen Pat. geschrieben, sondern von schweren. Und die kommen jeden Tag vor.


Es ist die Tatsache, das eine schliesst das andere nicht aus. Es greift beides ineinander.
Die Aufgaben sind aber für beide definiert.

Polizei = für einen sicheren Verkehrsfluss sorgen! SICHEREIT FÜR DIE VERKEHSTEILNEHMER
Feuerwehr = Absicherung gegen den fließenden Straßenverkehr, SCHUTZ DER EINSATZKRÄFTE

Oh, das ist jetzt mal eine ganz neue Definition! Die Polizei macht also irgendwie und schützt de Verkehrsteilnehmer, die Feuerwehr nach FwDV 1 und schützt die Einsatzkräfte? Is klar...

Auf Autobahnen kann es da durchaus schon mal zu Diskussionen kommen.
Nein, kaum. Und ich glaube, Du brauchst mir wirklich nichts über Einsätze auf BAB zu erzählen; guck Dir mal an, wo und an welchem Abschnitt Peine liegt.


Das habe ich auch nicht behauptet.
Was denn sonst? Die Feuerwehr zur Absicherung der Einsatzkräfte, weil das ja gar nicht Aufgabe der Polizei ist.


Dann muss der Stichwortkatalog eben entsprechende Stichworte hergeben.
Das eben ist die Frage. Wozu?


Das glaube ich nicht
Dann lässt Du es. Mir fallen hier allein auf der Autobahn genug Einsätze ein, wo nur der RD tätig war und auch nur die Verkehrsteilnehmer von der Polizei geschützt wurden. Hat bislang komischer Weise ganz gut geklappt.


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780333
Datum06.01.2014 20:47   40519 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel R.Nein, kaum. Und ich glaube, Du brauchst mir wirklich nichts über Einsätze auf BAB zu erzählen; guck Dir mal an, wo und an welchem Abschnitt Peine liegt.
Ok, kannst du mir dann mal kurz erläutern wie ihr eure Absicherung auf der Autobahn taktisch aufbaut?

Geschrieben von Daniel R.Dann lässt Du es. Mir fallen hier allein auf der Autobahn genug Einsätze ein, wo nur der RD tätig war und auch nur die Verkehrsteilnehmer von der Polizei geschützt wurden. Hat bislang komischer Weise ganz gut geklappt.

Habt ihr euch schon mal ernsthaft mit dem Thema, gerade auf der Autobahn, befasst?

Gruß

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AutorHart8mut8 H.8, Münstermaifeld / RLP780334
Datum06.01.2014 20:4740509 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Nimm die Wehren, die bei uns die BAB 8 betreuen. Die wären dann da noch öfters drauf, als heute schon für die Lagen in denen der Disponent draufdrückt, weil das Meldebild nicht klar genugt ist (Handynotruf im Vorbeifahren etc...).
Es ging nicht um Autobahnen und auch nicht um Handynotruf im Vorbeifahren. Es ging wenn ich es richtig verstanden habe um schwere VU.

Geschrieben von Christian F.Aufgaben der Fw in Ba-Wü gem. §2 Abs. 1 FwG Ba-Wü
Ich kenne das in Deinem BL nicht. Es geht dem Fragesteller um RLP und da komme ich auch her. Da siehts ja ggf anders aus?

Geschrieben von Christian F.Und selbst wenn es eine ILtS gibt, dann wird es der örtliche Feuerwehrhäuptling überhaupt nicht lustig finden, wenn der RettD-Häuptling pauschal dazu übergeht bei bestimmten Stichworten oder Einsatzstellen einfach die Fw pauschal als Amtshilfe dazuzuholen. Und spätestens wenn die ersten gebührenbescheide da sind (die der RettD-Häuptling nicht an die Krankenkasse abrechnen kann) wird sich das auch wieder geben. Denn da wird ein HLF der Feuerwehr ggf. schnell mal teurer, als der RTW...
Konstruiere doch bitte keine Dinge und vermische unterschiedliche Länderregelungen. Man kann nicht alles 1:1 übertragen. Auch wenn es traurig ist, da das Feuer in BW nicht anders aussieht als in RLP oder BY.

Geschrieben von Christian F.Mal so als Beispiel: Einsatz von heute. lt. HP der örtlich zuständigen Feuerwehr (die zugleich die ILtS betreibt und HA-Kräfte hat) ganz ohne Feuerwehr.
Ich kenn weder den Einsatz noch die Umstände oder die Feuerwehr. Aber wenn sie hauptamtlische Kräfte hat und der VU im Stadtgebiet war, ist eine eventuelle Nachalarmierung etwas ganz anderes, als auf dem flachen Land. Ich bin auch nicht für ein generelles Alarmieren der Feuerwehren bei Unfällen. Vielfach behindern sie eher als dass sie helfen. Bei schweren Verkehrsunfällen halte ich es auf dem Land jedoch eher für vertretbar. Weiß in dem Zusammenhang einer, wie es mit den First Respondern aussieht? Arbeiten die nach dem Rettungsdienstgesetz oder LBKG? Da sind die schnellen Helfer doch gerne gesehen ;-)

In Deiner Argumentation in Deiner Situation und in Deinem Bundesland kann ich Dir durchaus folgen.

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780337
Datum06.01.2014 21:1740192 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin D.Kannst du mir bitte erklären, wo genau hier das "unprofessionell" ist?
Die Nachalarmierung, wenn die Notrufabfrage die Notwendigkeit ergeben hätte.

Geschrieben von Martin D.Puhhh... weil es so ist?
Eine schlechtere Antwort kann man nicht geben.

Geschrieben von Martin D.Ich führe keine Statistik und ich rate mal so ins Blaue, aber ich schätze mal dass unser RD mind. 1 bis 2 VU`s in der Woche fährt, bei denen die Feuerwehr keine Rolle spielt.
Das kann ja durchaus sinnvoll sein.

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780338
Datum06.01.2014 21:2140075 x gelesen
moin,

Geschrieben von Thomas S.
Die Nachalarmierung, wenn die Notrufabfrage die Notwendigkeit ergeben hätte.


Aha. Jetzt also so.... wie denn nun? Naja, soll allerdings nun mal vorkommen, dass das Meldebild mit der Realität nicht unbedingt übereinstimmt. Sowohl in die eine oder andere Richtung....

Geschrieben von Thomas S.
Eine schlechtere Antwort kann man nicht geben.

Ist es schlimm, wenn man mit vorhandenem zufrieden ist?

Gruß

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780339
Datum06.01.2014 21:2340505 x gelesen
Geschrieben von Hartmut H.Es ging wenn ich es richtig verstanden habe um schwere VU.


dann erkläre mir doch mal, was ein schwerer VU ist und wie ein Disponent das abgrenzen soll. Für einen x beliebigen Notrufer sind die meisten VU die uns ein müdes Lächeln entlocken schwer.


Geschrieben von Hartmut H.Konstruiere doch bitte keine Dinge und vermische unterschiedliche Länderregelungen.

Es geht schlicht um die Frage, ob und wenn ja auf welcher Rechtsgrundlage bei einer Rettungsdienstlage (=VU mit verletzter Person) ein Feuerwehreinsatz ausgelöst werden soll. Denn auch bei einer ILtS kann der Disponent nicht um luftleeren Raum agieren und braucht eine Grundlage in einer AAO. Diese AAO ist aber die einer Gemeindefeuerwehr und nicht die des Rettungsdienstes. das sind auch in R zwei getrennte Organisationen und eine kann nicht automatisch eine AAO einrichten, die die andere Organisation verpflichtet. Bzw. sie kann es schon, aber das kostet dann. Das kann andes aussehen in Ländern, in denen Trägerschaft Fw und RettD die selbe ist.


Geschrieben von Hartmut H.Bei schweren Verkehrsunfällen halte ich es auf dem Land jedoch eher für vertretbar.

Nochmal. Wie erkennt der Disponent qualifiziert einen "schweren Verkehrsunfall". Es ist schon schwer genug die Abgrenzung klemmt/ klemmt nicht zu erreichen.


Geschrieben von Hartmut H.Weiß in dem Zusammenhang einer, wie es mit den First Respondern aussieht? Arbeiten die nach dem Rettungsdienstgesetz oder LBKG?

Das kommt wie immer auf das bundesland an. Es gibt Länder, die FR in die RettD-Gesetzgebung übernommen haben. In anderen nicht. Dann arbeiten die Gruppen im vergleichsweise rechtsfreien Raum. Aber das sind für mich auch die ersten natürlichen Ansprechpartner für eine RettD Verstärkung. Ebenso wie die Ortsgliederungen der HiOrg selbst wenn sie sonst kein FR fahren (die dann auch etwas mehr an Motivation bekommen könnte da sie nicht nur für den Sportplatzdienst und die (Ü)MANV-Lage alle Schaltjahr alarmiert wird).

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorBori8s L8., Neuburg am Rhein / Rheinland-Pfalz780342
Datum06.01.2014 22:4640219 x gelesen
Geschrieben von Hartmut H. Es geht um RLP, da sieht es anders aus.
Nein eher nicht. Auch bei uns besteht die Möglichkeit des Kostenersatzes bei VU mit technischer Rettung, PKW Brand etc..

LBKG RLP:
§ 36
Kostenersatz

(1) Die Aufgabenträger können Ersatz der ihnen durch die Einsatzmaßnahmen entstandenen Kosten verlangen

1. von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat,
2.von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Kraft-, Schienen-, Luft- odon der Wasserfahrzeugen entstanden ist,
.....

Ich vertrete hier ausschließlich meine PRIVATE MEINUNG und nicht die der Feuerwehr Neuburg am Rhein!

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780343
Datum06.01.2014 23:09   40583 x gelesen
Hallo,

gschrieben von Thomas S.:
Ok, kannst du mir dann mal kurz erläutern wie ihr eure Absicherung auf der Autobahn taktisch aufbaut?
Ich wußte es... Wir machen die Heckwarnanlagen an, weiter machen wir mitunter gar nichts. Denn entweder der Verkehr steht - Vollsperrung - oder er steht - einspurige Vorbeileitung - oder er steht - zweispurige Vorbeileitung. Manchmal bauen wir aber auch unsere Verkehrsleitkegel und Blitzlampen auf, zusätzlich zu denen der Mot. (Autobahnpolizei).

Mal nur zum Vergleich: Täglich im Schnitt knapp 83.000 Kfz/24 h laut der Dauerzählstelle Peine der BASt, das ist übrigens Platz 6 unter den 16 Zählstellen an der A2, an Spitzentagen sind es dem Vernehmen nach 120.000 Kfz/24 h. Demgegenüber Dauerzählstelle Niederelsungen (A44): 45.000 Kfz/24 h.


Habt ihr euch schon mal ernsthaft mit dem Thema, gerade auf der Autobahn, befasst?
Nein, natürlich nicht. Das Läuft hier seit 1936 auf gut Glück. Aber wir warten schon lange auf jemanden, der uns das mal richtig erklärt.


Gruß

Daniel

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780345
Datum06.01.2014 23:2240306 x gelesen
Geschrieben von Hartmut H.Arbeiten die nach dem Rettungsdienstgesetz oder LBKG? First Responder arbeiten in RLP nach dem LBKG, die FR fallen diesbezüglich unter "Allgemeine Hilfe". Unabhängig davon ist aber, ob dass dann eine FW übernimmt, oder eine HiOrg über § 17 Absatz 1 LBKG durch die Kommune dazu eingesetzt wird - LBKG alleine bedeutet eben nicht, dass eine Feuerwehr beteiligt sein muss. Näheres vgl. diese Drucksache des Landtags (kleine Anfrage dazu).
In der Praxis führt das zu notwendigen kommunalen Beschlüssen wie diesem, wenn eine First-Responder-Gruppe eingerichtet wird. Im "rechtsfreien Raum", wie hier von anderen dargestellt, kann man natürlich in RLP auch arbeiten (und irgendwann auf die Nase fallen), muss es aber nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780347
Datum06.01.2014 23:2740545 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel R.Denn entweder der Verkehr steht - Vollsperrung - oder er steht - einspurige Vorbeileitung - oder er steht - zweispurige Vorbeileitung.
Willst du mir erzählen das bei euch der Verkehr IMMER vor eurem Eintreffen wirklich STEHT? Bei jeder Situation?

Wenn es wirklich so ist, ist es ja gut, bei uns ist es nicht so. Vielleicht hängt das damit zusammen, das bei uns nur halb so viele Autos unterwegs sind wie bei euch?


Geschrieben von Daniel R.Nein, natürlich nicht.
Das glaub ich dir.

Gruß

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780349
Datum06.01.2014 23:3040161 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin D.Naja, soll allerdings nun mal vorkommen, dass das Meldebild mit der Realität nicht unbedingt übereinstimmt. Sowohl in die eine oder andere Richtung....
Siehst du? Und deshalb kann man nicht pauschal sagen, dass die Feuerwehr nur dann notwendig ist, wenn EINDEUTIG klar ist, das jemand eingeklemmt ist.

Gruß

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780352
Datum06.01.2014 23:36   40322 x gelesen
Geschrieben von Thomas S. Das glaub ich dir.Und ich glaube langsam, so ein arrogantes Auftreten hier im Forum lange nicht mehr erlebt zu haben...

Wenn ich frech wäre, was ich ja zum Glück nicht bin, würde ich jetzt fragen, ob die unwissende Autobahnignoranzwehr Peine auch Horror-Jahre erleben würde, wenn sie jetzt endlich vom großen Wissenden lernt. Und wie ich diesen Satz zu deuten habe: Dass der Einsatz der Wehr, so etwa bei Verkehrsunfällen auf der Autobahn, auch ein hohes Eigenrisiko mit sich birgt, dass macht die Zahl von sieben verletzten Feuerwehrleuten deutlich.
Wie gesagt, zum Glück bin ich nicht frech, nur lerne ich halt auch gerne...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780354
Datum06.01.2014 23:3940049 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Siehst du? Und deshalb kann man nicht pauschal sagen, dass die Feuerwehr nur dann notwendig ist, wenn EINDEUTIG klar ist, das jemand eingeklemmt ist.


Und? Wir gehen bis zum Beweis des Gegenteils immer davon aus, dass das Meldebild = Lage vor Ort entspricht. Wenn sich vor Ort dann etwas anderes herausstellt, dann reagieren wir auf diese veränderte Lage. Aber wir eskalieren nicht vorbeugend jede Lage nur für den Fall der Fälle. Denn in >99% der Fälle entspricht das Meldebild dem, was wir vor Ort vorfinden.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780355
Datum06.01.2014 23:4240003 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Polizei = für einen sicheren Verkehrsfluss sorgen! SICHEREIT FÜR DIE VERKEHSTEILNEHMER
Feuerwehr = Absicherung gegen den fließenden Straßenverkehr, SCHUTZ DER EINSATZKRÄFTE


????
In RLP hat der Einsatzleiter der Feuerwehr bei Feuerwehreinsätzen das sagen.
Das heisst , etwas überspitzt: Wen der FW-EL dem Polizisten sagt, du machst da jetzt zu, dann hat der das zu machen.Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780356
Datum06.01.2014 23:4540035 x gelesen
Geschrieben von Volker C.In RLP hat der Einsatzleiter der Feuerwehr bei Feuerwehreinsätzen das sagen.
Das heisst , etwas überspitzt: Wen der FW-EL dem Polizisten sagt, du machst da jetzt zu, dann hat der das zu machen.
Was hat der Polizist denn mit dem Feuerwehreinsatz zu tun? Der hat mit "unserem Einsatzleiter" erstmal überhaupt nix zu tun. Der Rest ist vernünftige Absprache und Zusammenarbeit.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen780357
Datum06.01.2014 23:4839925 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Und? Wir gehen bis zum Beweis des Gegenteils immer davon aus, dass das Meldebild = Lage vor Ort entspricht. Wenn sich vor Ort dann etwas anderes herausstellt, dann reagieren wir auf diese veränderte Lage. Aber wir eskalieren nicht vorbeugend jede Lage nur für den Fall der Fälle. Denn in >99% der Fälle entspricht das Meldebild dem, was wir vor Ort vorfinden.

Eben... Ich hatte mal einen Ausbilder, von dem kam der Spruch (es ging dabei um eine Planübung Wohnungsbrand): "Hätte / Könnte... Im Keller könnte auch die Russenmafia Atomsprengköpfe zusammenbauen. Sollen wir jetzt den ABC-Zug alarmieren?"
Dann müsste der Gefahrgutzug ja auch zu jeder Ölspur kommen (so sie denn noch von der Feuerwehr abgesichert / abgestumpft wird)...

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780358
Datum06.01.2014 23:5340028 x gelesen
In RLP arbeiten immer noch die Wehrleiter die AAO aus. Manche machen das gut. Manche nicht so gut. Jedoch gilt für alle als Grundlage das LBKG und die FWvO.
Auch muss man mal davon Ausgehen, das die Leitstellen Disponenten keine Volldeppen sind (vereinzelte Ausnahmen mal ausgenommen).
Sollte der RD zum Schluss kommen, das FW vernöten ist, wird die Leitstelle diese nicht verweigern.
Die Erfahrung hier bei uns ist (Gottseidank) umgekehrt: Viele Meldungen nach VU lauten Person klemmt, PKW brennt.
In den allermeisten Fällen ist das einklemmen eine verkeilte Tür, und das Brennen ist eine Dampfender Kühler.
Also alles Fälle, wo man vom Meldebild alles richtig gemacht hat.

Gegenfrage: Hältst Du es für richtig, zu jedem Krankentransport , der höher als EG geht Proforma HöRett, DLK oder LF als Tragehilfe mitzuschicken?

Dies ist meine Meinung.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW780359
Datum06.01.2014 23:5640103 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Im Keller könnte auch die Russenmafia Atomsprengköpfe zusammenbauen. Sollen wir jetzt den ABC-Zug alarmieren?"

oder eher die ?

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780360
Datum06.01.2014 23:5739897 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Fehlalarm?
Es handelt sich, der Name sagt es aus, um eine Brandmeldeanlage.
Ansonsten würde es ja FMA (Fehlermeldeanlage) heißen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen780361
Datum07.01.2014 00:01   40218 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Das ganze hängt eben komplett von der Notrufabfrage. Es ist für den Disponenten nicht immer leicht das wirklich wichtige aus dem Anrufer heraus zu bekommen.

Das ist so... Professionell ist es, wenn der Disponent so abfragt, daß er die Realität in den meisten Fällen trifft.
Unprofessionell ist es, wenn er meistens daneben liegt...

Geschrieben von Thomas S.Deshalb finde ich es auch nicht so tragisch wenn die Feuerwehr mal ein mal mehr alarmiert wird. Besser ein mal mehr als zu wenig.

Wenn das einmal im Quartal ist ....ok.

Es gibt genügend Feuerwehren, bei denen eben nicht "eh ein LF immer besetzt ist", sondern man für die ausreichende Besetzung tagsüber quasi 2 Gruppen alarmiert werden müssen um eine Staffel vernünftig zusammen zu bekommen.

Wir haben zB das Thema "Tragehilfe im qualifizierten Krankentransport" abgestellt. Es kann nicht sein, daß mehrmals pro Woche zB bei einem Dialysepatient tagsüber ehrenamtliche Feuerwehrkräfte alarmiert werden...

Du leitest aber was anderes ab. Die Regel "Immer ein LF dazu"...
Die Frage ist ja auch, wie man die Grenze zieht. Wenn man immer ein LF dazu tut, warum nicht noch ein TLF oder einen RW? Oder gar ein zweites LF und einen Kran?
Es gibt immer Einzelfälle wo das ganz hilfreich war/ist.

Ressourcen sind immer endlich, deshalb sollte man schon Kräfteansätze wählen, die zum Meldebild passen.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz780362
Datum07.01.2014 00:2039950 x gelesen
Einsatzstichworte Feuerwehr (Auszug ILS Koblenz)

Alarmstufe / Einsatzstichworte / Meldebilder

H2 / VU / VU Person eingeklemmt, VU P Klemm, Person eingeklemmt, Verkehrsunfall,
H3 / VU groß / Vu 3+ / LKW, LKW Unfall, VU mit mehr als 3 Personen, Bus, Strassenbahn
H4 / Massenunfall /Massenunfall, MANV,

Da sollte dann das alarmiert werden was der WL in der AAO des Einsatzleitrechners hinterlegt hat.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780363
Datum07.01.2014 00:38   40227 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas S.:
Willst du mir erzählen das bei euch der Verkehr IMMER vor eurem Eintreffen wirklich STEHT? Bei jeder Situation?
Nein, natürlich nicht. [Böse Zunge behaupten das für den Abschnitt von Braunschweig bis zum Ostkreuz Hannover zwar - völlig unabhängig von grade stattfindenden Einsätzen - aber manchmal fließt der Verkehr auch tatsächlich.]

Also wenn der Verkehr jetzt noch fließt, dann bauen wir unsere Absicherung taktisch natürlich streng nach FwDV 1 auf. Das heißt wir halten etwa, ganz grob geschätzt, das erste Mal 800 m vor der Einsatzstelle an und stellen ein Warndreieck auf, 200 m weiter und noch mal 200 m weiter je ein Faltsignal (aber Moment, dürfen die nach RSA, TL und StVO überhaupt eingesetzt werden...?), um dann innerhalb von 200 m mit exakt 5 (7) Leitkegeln und 2 (3) Blitzlampen eine (zwei) Fahrspuren zu sperren. Manchmal fahren wir auch erst bis zur Einsatzstelle und dann schwärmen die Mannen erst mal aus. Der aktuelle Kreismeister über 800 m übernimmt das erste Warndreieck. Wenn er mutig genug ist und sich traut, nimmt er noch ein zweites Warndreieck mit, überquert - im in diesem Fall fließenden Verkehr - die drei Richtungsfahrbahnen und stellt auch am linken Fahrbahnrand / am Mittelstreifen ein Warndreieck auf, ganz wie es die FwDV 1 vorschlägt (!). Hat die Autobahnpolizei mit ihren Blitzleuchten und Leitkegeln schon eine oder zwei Fahrbahnen gesperrt, bitten wir sie, das wieder abzubauen. Die haben zwar auch nicht weniger Material als wir, machen das aber schließlich nicht nach FwDV 1 (und wollen nur die Verkehrsteilnehmer schützen). Jetzt stehen wir immer vor dem Dilemma, ob wir unsere Verkehrsblinkedinger hinten an den Autos noch zusätzlich anschalten, oder nicht - die FwDV 1 sieht derlei schließlich nicht vor!? Kritisch ist immer der Abbau des ganzen Krams, schließlich fällt ab dem Moment die vorschriftsgemäße Sicherung weg. Manchmal bleibt der ganze Krempel daher sicherheitshalber zurück, und so gut wie immer hat niemand Lust, das Warndreieick wieder vom Mittelstreifen zu holen. So in etwa läuft das hier.


Das glaub ich dir.
Na endlich glaubst Du mir mal was!


Gruß

Daniel


PS:

Vielleicht hängt das damit zusammen, das bei uns nur halb so viele Autos unterwegs sind wie bei euch?
Tja. Könnte tatsächlich damit zusammenhängen.

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780365
Datum07.01.2014 00:5639951 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Volker C.:
Es handelt sich, der Name sagt es aus, um eine Brandmeldeanlage.
Ansonsten würde es ja FMA (Fehlermeldeanlage) heißen.

Ach, ich liebe diese klugen Einwürfe...

Ja, genau! Bei statistisch 95% Fehlauslösungen müßte man die Dinger strenggenommen "Fehlalarmmeldeanlage" nennen. Eigentlich ulkig - mir fällt grade keine andere technische Einrichtung ein, bei der wir, oder allgemein, eine solch hohe Fehlertoleranz gelten lassen resp. einfach hinnehmen?! (wobei man fairerweise auch anmerken muß, daß es sich zwar oft um Fehlalarme handelt, für die die Anlage an sich allerdings nicht unbedingt was kann - Stichwort menschliche Dusseligkeit.)


Gruß

Daniel

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780366
Datum07.01.2014 06:1439802 x gelesen
Moin,

Sebastian K.Zusammenarbeit.

und die dem Hören - Sagen nach, bei einem gescheiten Umgangston in sehr vielen Fällen sehr gut funktioniert.....Geschrieben von

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780367
Datum07.01.2014 08:0639773 x gelesen
Schmarrn,

da brauchen wir die. :(



Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen780370
Datum07.01.2014 08:26   40280 x gelesen
Geht es nur mir so, warum wird die Frage anonym gestellt wird?

Gruß Michael

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen780374
Datum07.01.2014 10:0939781 x gelesen
Moin!

Geschrieben von Michael T.Geht es nur mir so, warum wird die Frage anonym gestellt wird?
Guten Deutsch der Herr T. hat drauf heute! ;-)

Aber das was du damit sagen willst würde mich auch interessieren, eine Frage in der Art des TO würde ich auch als Jan K. stellen.

Gruß Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen780376
Datum07.01.2014 10:2539767 x gelesen
Da mich mittlerweile schon private Bekannte gebeten haben, bestimmte Fragen zu stellen da ihre Vorgesetzte(n) die aktive Teilnahme am Forum nicht wünschen wundert mich das anonyme Auftreten jetzt gar nicht.

Und da der Autor nicht absolut anonym ist (Jürgen weiß, in wessen Auftrag bzw. auf wessen Bitte hin er das Posting zugelassen hat) habe ich jetzt nicht so sehr ein Problem damit. Es ist ganz eindeutig keine völlig anonyme Nebelkerze, wie sie in anderen Foren manchmal absichtlich mit einem Zweit- oder Drittaccount gezündet wird.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780377
Datum07.01.2014 10:3439837 x gelesen
Servus,

ich persönlich würde mich die Frage auch als Anton K. stellen lassen.

Aber ich habe schon mitbekommen, wie manche Führungskräfte (du glaubst ja ga nicht, wer da stellenweise mitliest) reagieren, wenn du hier eine Frage stellst, die manchen Leuten nicht genehm ist. Manchmal gibt´s auch FM(SB) denen es, aus welchen rechtlichen Gründen auch immer, untersagt wird, hier aktiv im Forum mitzuwirken.

Da kann ich es durchaus verstehen, dass da manche Leute den "anonymen" Weg wählen.
Und ganz so anonym ist das ja gar nicht. Jürgen als Seitenbetreiber wägt da schon ab, ob das Thema ein solches Posting rechtfertigt. Er zumindest kennt den Eröffner des Threads, und das sollte uns reichen.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780392
Datum07.01.2014 12:3939494 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker C.In RLP hat der Einsatzleiter der Feuerwehr bei Feuerwehreinsätzen das sagen.
Das ist in NRW auch so.

Geschrieben von Volker C.Wen der FW-EL dem Polizisten sagt, du machst da jetzt zu, dann hat der das zu machen.
Auf welcher Rechtsgrundlage wird der Polizist dann tätig?
Leistet er Amtshilfe für die Feuerwehr?
Wie wird es gehandhabt wenn eine Vollsperrung nicht nötig ist?

Gruß

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780393
Datum07.01.2014 12:4339393 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel R.Nee! Unprofessionell ist es, einfach mal zu jedem VU fahren zu wollen, um zu gucken, ob man da irgendwie "helfen" kann / weil man ja so gerne helfen will!
Das möchte ich ja gar nicht. Sondern nur dann wenn die Notwendigkeit besteht. Und die Notwendigkeit kann durchaus in der Notrufabfrage erkannt werden.



Gruß

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780394
Datum07.01.2014 12:4739657 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Was hat der Polizist denn mit dem Feuerwehreinsatz zu tun? Der hat mit "unserem Einsatzleiter" erstmal überhaupt nix zu tun. Der Rest ist vernünftige Absprache und Zusammenarbeit.
Da bin ich ganz deiner Meinung.

Nur wer ist jetzt in erster Linie Zuständig an der Einsatzstelle?
Polizei?
Feuerwehr?

Gruß

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780395
Datum07.01.2014 13:2439759 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Nur wer ist jetzt in erster Linie Zuständig an der Einsatzstelle?
Polizei?
Feuerwehr?


Sofern konkurrierende Zuständigkeiten bestehen da jede der beteiligten Organisationen auf Grund eigener spezialgesetzlicher Rechtsgrundlagen tätig werden: Beide. Und zwar jeder auf seinem Gebiet. Die Feuerwehr nach dem jeweiligen Brandschutzgesetz. Die Polizei nach dem jeweiligen Polizeigesetz. Eine gegenseitige Weisungsbefugnis besteht dann bei eigenem spezialgesetzlich legitimierten Aufgabenbereich regelmäßig nicht. d.h. weder kann die Polizei der Feuerwehr sagen, wie sie zu retten oder zu löschen hat noch kann die Feuerwehr der Polizei anweisen, wie sie den Verkehr zu regeln hat. Sollten mir als Einsatzleiter der Feuerwehr die Maßnahmen die die Polizei im Bezug auf den fließenden Verkehr trifft nicht ausreichen, dann kann ich das Gespräch mit der Polizei suchen . Sollte dies nicht erfolgreich sein, dann kann ich wiederum auf Basis meiner Rechtsgrundlage parallel zur Polizei tätig werden, z.B. indem ich eine Vollsperrung da durchführe, wo die Polizei gerne einen einstreifigen Verkehrsfluss aufrecht erhalten hätte. Das wird zwar das Mikroklima an der Einsatzstelle nicht verbessern, aber wenns aus Sicherheitsgründen sein muss (Beispiel Windeneinsatz und 1,5facher Sicherheitsabstand), dann bin ich als Einsatzleiter dazu befugt und auch verpflichtet.

Die polizeilichen Zuständigkeiten gehen regelmäßig über das hinaus, was die "ureigensten" Polizeiaufgabe sind, und nimmt (polizeiliche) Aufgaben im Rahmen der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auch für andere Stellen wahr, wenn diese dazu gerade nicht in der Lage sind. Das führt manchmal in ordnungsrechtlichen Belangen zum Eindruck des "Mädchen für alles" (ähnliche dem Eindruck der Feuerwehr im technischen Bereich), schränkt aber nicht die Zuständigkeit der eigentlich zuständigen Stelle ein.

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Christian Fischer
Wernau


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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland780398
Datum07.01.2014 13:49   39617 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Habt ihr euch schon mal ernsthaft mit dem Thema, gerade auf der Autobahn, befasst?
Also solch eine Äußerung gegenüber jemandem aus der Feuerwehr Peine oder Lehrte zu schreiben, ist schon eine Disqualifikation. Ich habe in den letzten 20 Jahren Rettungsdienst / Unfallforschung / Feuerwehr / Notarzt keinen beschis_eneren und gefährlicheren Autobahnabschnitt erlebt, als diese verfluchten Kilometer um Peine und Lehrte herum.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW780409
Datum07.01.2014 16:07   39901 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Mir fallen hier allein auf der Autobahn genug Einsätze ein, wo nur der RD tätig war und auch nur die Verkehrsteilnehmer von der Polizei geschützt wurden. Hat bislang komischer Weise ganz gut geklappt.


das muss nicht überall gleich gut funktionieren...

Das hängt ab von
- Zuständigkeiten der Polizei
- Lage der Wachen
- Einsatzaufkommen (das bedingt sich wieder aus den Autobahnkilometern die betreut werden müssen)

Wir sichern bei Autobahnen und Schnellstraßen ALLE eigenen Einsatzstellen (auch die des RD) mit eigenem Personal, zumindest so lange, bis andere (Polizei, Straßenmeisterei usw.) das für uns übernehmen.

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780421
Datum07.01.2014 18:0039375 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Wir sichern bei Autobahnen und Schnellstraßen ALLE eigenen Einsatzstellen (auch die des RD) mit eigenem Personal,...

Bei Euch ist auch RettD und Feuerwehr aus einer Hand. Da ist das wirklich alles eigenes Personal und es obliegt Eurem Dienstherren bzw. dessen Beauftragten in Form des Leiters der Feuerwehr das so zu entscheiden. Das ist aber in weiten Teilen der Republik nicht die gängige Konstellation. Und dort, wo man keine HA Kräfte hat die "eh da" sind, wird es noch spannender.

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Christian Fischer
Wernau


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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü780423
Datum07.01.2014 18:0639397 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Christian F.Bei Euch ist auch RettD und Feuerwehr aus einer Hand.

Das ist in einer gewissen LHS unweit von Dir nicht der Fall und trotzdem fährt zu jedem RTW der auf einer Schnellstrasse/BAB einen Einsatz hat ein HLF zur Absicherung.


Gruß Andi

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780427
Datum07.01.2014 18:2239307 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Das ist in einer gewissen LHS unweit von Dir nicht der Fall und trotzdem fährt zu jedem RTW der auf einer Schnellstrasse/BAB einen Einsatz hat ein HLF zur Absicherung.

Einigen wir uns darauf. Da ist die Fw teilweise am RettD beteiligt. Und auch da gilt: "eh da". Wenn Ihr da jedes Mal eine FF-Abteilung rausklingen würdet, dann wären die u.U. erst deutlich später auf der BAB als der HA RTW, zum anderen würden die Leute irgend wann die Segel streichen...

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Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780428
Datum07.01.2014 18:2739415 x gelesen
Hallo,

und ich denke auch da macht das keiner aus Spaß und langeweile, oder?



Gruß

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü780430
Datum07.01.2014 18:2839254 x gelesen
Geschrieben von Christian F.Da ist die Fw teilweise am RettD beteiligt

Richtig, wobei die HLF zu allen RTW's kommen, unabhängig zu welcher Organisation die gehören.

Geschrieben von Christian F.Wenn Ihr da jedes Mal eine FF-Abteilung rausklingen würdet, dann wären die u.U. erst deutlich später auf der BAB als der HA RTW, zum anderen würden die Leute irgend wann die Segel streichen...

Sicher, da reicht ein BF-HLF. Zum VU1, dem "VU unklare Lage" fahren aber sowohl ein BF als auch ein FF HLF. VU 1 wird dann alarmiert wenn aus dem Anrufer keine definitive Lage herauszuholen ist, also z.B. "Da hat sich einer überschlagen, ich weis nicht ob der da rauskommt".

Gruß Andi

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780431
Datum07.01.2014 18:3439290 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.und ich denke auch da macht das keiner aus Spaß und langeweile, oder?

Man macht es, weil die Ressourcen im HA da sind. Und ja, natürlich gibt es ab und an mal den Fall, in dem dann auch prompt eine Schnarchnase am Steuer mit Vollgas ins Sicherungsfahrzeug rauscht. Das ist aber rein statistisch die Ausnahme. Und wenn ich da in die Bewertung die Wahrscheinlichkeit einbeziehe, dann kann ich da auch zu einer anderen Bewertung kommen. Schließlich ist das Vorgehen in der Fläche nicht das übliche.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780435
Datum07.01.2014 21:2339046 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Ulrich C.:
Wir sichern bei Autobahnen und Schnellstraßen ALLE eigenen Einsatzstellen (auch die des RD) mit eigenem Personal, zumindest so lange, bis andere (Polizei, Straßenmeisterei usw.) das für uns übernehmen.
Ihr habt auch acht rund um die Uhr besetzte Löschzüge mit mehr als 100 hauptamtlichen Funktionen.

Ihr schickt zum Beispiel vermutlich auch zum VU mit LKW regelmäßig den Kran mit dem Rüstzug raus. Machen wir - in Ermangelung eines Krans - auch nicht *).


das muss nicht überall gleich gut funktionieren...
Eben!


Gruß

Daniel


*) Wir sind allerdings sogar noch in der komfortablen Lage, zeitnah auf gleich zwei (eigtl. sogar drei) BF KW zurückgreifen zu können, was nötigenfalls auch zügig und ohne Zögern gemacht wird, erst neulich wieder (BF H). Andere haben diese Möglichkeit nicht.

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AutorFeli8x H8., Denkte / Niedersachsen780437
Datum07.01.2014 22:02   39426 x gelesen
Geschrieben von Hartmut H.Notruf 112 - schwerer VU, reicht das nicht für einen durch Stichwort tangierten Feuerwehreinsatz?
Und da landen wir jetzt doch mal da, wo der Hase hier im begraben liegt in der Diskussion. Was ist überhaupt ein "Schwerer VU"?
(1)Ist es vielleicht die eingeklemmte Person?
(2) Ist es der MANV1 (meistens >7-10 Verletzte)-Fall?
(3)Ist es das Polytrauma?
(4)Ist es vielleicht der Unfall mit mehr als einem beteiligten Fahrzeug?
(5)Ist es pauschal ein Unfall, wo der Anrufer sagt "da hats doll gekracht"?

Denn bei jeder dieser fünf Definitionsansätze kann man die Nötigkeit von FW anders auffassen. Einig sind wir uns bestimmt alle darin, dass sofern (1) und eins der drei anderen eintritt(oder auch nur (1)), gleich wo, die FW von Nöten ist.
In (2) kommt es ganz auf die örtlichen Konzepte für diesen Fall an. Manche sehen die FW da vor, andere nicht.
Auch beim Polytraumapatienten in (3), der, wenn mich meine zugegeben geringen rettungsdienstlichen Kenntnisse nicht trügen (ansonsten korrigiert mich bitte!), nicht umbedingt unnötig viel Bewegung erfahren sollte (besonders wenn die Wirbelsäule im Spiel ist), kann man sich sicherlich darauf einigen, dass die FW in vielen Fällen nicht fehl am Platz ist.
Problem insgesamt ist doch nur: Wie erkennt der Disponent das Ganze überhaupt? (1) ist wohl klar. (2) ist wahrscheinlich oft auch noch aus Anrufern herauszubekommen. Bei (3) wirds dann schon schwerer. Wenn der Ersthelfer, der meldet nicht gerade Arzt, RA/RS, oder sonst jemand aus dem Rettungsdienstfach (oder auch gut ausgebildete Feuerwehrleute...) ist, kann ich mir gut vorstellen, dass das Polytrauma als solches nur schwer "per Ferndiagnose" feststellbar ist (eventuell noch durch Bewusstlosigeit als Kriterium, aber ich kann mir genug Fälle vorstellen, in denen der Patient kein Polytrauma hat und trotzdem bewusstlos ist, und vor allem ohne die Hilfe der FW gerettet werden kann...).
Zu (5) muss ich eigentlich nichts mehr sagen, oder?
So, jetzt könnt ihr mich steinigen oder was weiß ich, aber das musste ich jetzt mal loswerden...

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen780439
Datum08.01.2014 06:1539072 x gelesen
Moin,

warum soll ich dich steinigen, die Frage "Wie definieren wir schwerer VU" hab ich schon im zweiten Beitrag gestellt. Der TO äußert sich ja anscheinend nicht mehr ...
Und wo, außer ggf. bei einer Person die nicht ohne "schwere THL" das Fahrzeug überhaupt verlassen kann (eben PKlemm) bzw. zu der man überhaupt nicht für Erstbehandlungsmaßnahmen heran kann, die so große Eilbedürftigkeit liegt, das die 10min bis das erste LF aufschlägt den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmacht, hat mir auch noch keiner klar gemacht.

Gruß Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW780443
Datum08.01.2014 10:50   38848 x gelesen
Geschrieben von Jan K.die so große Eilbedürftigkeit liegt, das die 10min bis das erste LF aufschlägt
.


Vermutlich weil sich ab hier die ewige Stadt-Land-BF-FF Geschichte erneut im Kreis dreht.


Stadt mit BF/HAW
5.Min Status 4 RTW, Nachforderung BF = 10Min.

Land mit FF
>10Min. Status 4 RTW, Nachforderung FFW = 30Min nach Notruf.

...schnell Popcorn holen ;)


Der Rest ist gesagt,
vernünftige Abfrage und es wird das geschickt was nötig ist und nicht was da ist.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW780451
Datum08.01.2014 14:0438809 x gelesen
Geschrieben von Jens C.Der Grund sind mehrere schlechte Erfahrungen in den letzen Jahren, wo RTW zu Unfallstellen geschickt wurden, weil der Notruf sich verhältnimässig harmlos anhörte und die dann vor Ort mit der vorgefundenen Lage völlig überfordert waren.

Bei einer gewissen BF im Ruhrgebiet ist m.W. aus solchen Vorkommnissen (wohl mindestens ein Worst-Case-Extremfall, d.h. Fahrzeug mit Person noch drin am brennen) und Überlegungen als Ergebnis das Löschrettungsfahrzeug herausgekommen.

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW780452
Datum08.01.2014 14:1338758 x gelesen
Hallo,
nachdem ich hier den massiven Diskussionsbaum mal überflogen habe frage ich mich, warum oben im Ursprungsthema nicht auch noch die Forderung auftaucht, die Feuerwehr bei einem reinen "Polizei-VU" zu alarmieren, auch dort könnten ja Betriebsmittel auslaufen oder eine Person verletzt sein (und man stelle sich die Böse Kette vor, Pol fordert RD nach, RD fordert FW nacht..) Warum nimmt man hier den Personenschaden als Aufhänger, dass einige da eine Feuerwehr Beteiligung fordern.

Mit kopfschüttelnden Grüßen
Daniel (aus einer Einheit, die nur zum Glück nur alarmiert wird, wenn Klemmt gemeldet wird oder nachgefordert wird)

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg780453
Datum08.01.2014 14:2138714 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Dennis E.Bei einer gewissen BF im Ruhrgebiet ist m.W. aus solchen Vorkommnissen (wohl mindestens ein Worst-Case-Extremfall, d.h. Fahrzeug mit Person noch drin am brennen) und Überlegungen als Ergebnis das Löschrettungsfahrzeug herausgekommen.

Ich dachte diese werden nur zur Spitzenabdeckung als eigenständige Einheit eingesetzt. In der Regel fahren die doch im Lösch- bzw. Rüstzug mit.
Oder irre ich mich? Es wird sich ja bestimmt jemand hier von der betreffenden Feuerwehr finden der Licht ins Dunkel bringen kann.

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen780455
Datum08.01.2014 14:3638736 x gelesen
In Paris fahren doch auch einige solcher Kombinationsfahrzeuge rum wenn ich mich nicht irre oder?

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW780456
Datum08.01.2014 14:3838559 x gelesen
Geschrieben von Patrick W.Ich dachte diese werden nur zur Spitzenabdeckung als eigenständige Einheit eingesetzt. In der Regel fahren die doch im Lösch- bzw. Rüstzug mit.
Oder irre ich mich? Es wird sich ja bestimmt jemand hier von der betreffenden Feuerwehr finden der Licht ins Dunkel bringen kann.


Soweit ich mich erinnern kann gab es da wohl mal einen Einsatz, bei dem eine Person in ihrem Fahrzeug verbrannte und die RTW-Besatzung mit Feuerlöscher und Brechstange nichts machen konnte.
Aber wie gesagt nur meine Erinnerung was damals so in der Fachpresse stand und man so gehört hat.

Obwohl man zur Spitzenabdeckung ja keinen Rettungssatz oder HD-Löschanlage auf einem RTW braucht, bzw in der neuen Generation, die mal vor Jahren auf der Rett-Mobil stand, eine richtige FP mit 400l-Tank

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780457
Datum08.01.2014 14:3838730 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel W.Warum nimmt man hier den Personenschaden als Aufhänger
Weil daraus "höchste Eile" abgeleitet werden kann. Ob und wieviel Feuerwehr benötigt wird, kann während der Notrufabfrage ermittelt werden.


Geschrieben von ---anonym = anonym--- Warum gerade in dieser Anfangsphase wertvolle Zeit verschleudern?


Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!


Gruß

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen780458
Datum08.01.2014 14:4238588 x gelesen
In Paris fahren doch auch einige solcher Kombinationsfahrzeuge rum, wenn ich mich nicht irre oder?

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW780459
Datum08.01.2014 14:4238730 x gelesen
Geschrieben von Patrick W.Ich dachte diese werden nur zur Spitzenabdeckung als eigenständige Einheit eingesetzt. In der Regel fahren die doch im Lösch- bzw. Rüstzug mit.
Oder irre ich mich? Es wird sich ja bestimmt jemand hier von der betreffenden Feuerwehr finden der Licht ins Dunkel bringen kann.


Soweit ich mich erinnern kann gab es da wohl mal einen Einsatz, bei dem eine Person in ihrem Fahrzeug verbrannte und die RTW-Besatzung mit Feuerlöscher und Brechstange nichts machen konnte.
Aber wie gesagt nur meine Erinnerung was damals so in der Fachpresse stand und man so gehört hat.

Obwohl man zur Spitzenabdeckung ja nicht unbedingt einen Rettungssatz oder HD-Löschanlage auf einem RTW braucht, bzw in der neuen Generation, die mal vor Jahren auf der Rett-Mobil stand, eine richtige FP mit 400l-Tank

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen780460
Datum08.01.2014 14:4738564 x gelesen
Irgendwie war das Forum gerade nicht erreichbar.

MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780463
Datum08.01.2014 15:01   38641 x gelesen
Hallo Thomas,

bei diesem Thread muss ich immer wieder mal auf den Kalender schauen. Nicht das schon April ist.

Geschrieben von Thomas S.
Weil daraus "höchste Eile" abgeleitet werden kann.

Naja, da gibt es ja nicht zu viel zu diskutieren. Wenn Personschaden, dann sollte der Rettungsdienst sich schleunigst zur EST begeben.

Geschrieben von Thomas S.
Ob und wieviel Feuerwehr benötigt wird, kann während der Notrufabfrage ermittelt werden.

Kannst du dich irgendwann mal entscheiden, was du willst? Wenn der Disponent auf Grund der Abfrage für sich das Bild entwickelt, da ist die Feuerwehr AUCH!!! erforderlich, dann wird er diese alarmieren und nach dem ihm vorliegenden AAO`s der betroffenen Wehr in die Wege leiten.

Geschrieben von Thomas S.
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!

Das ist doch BullShit.

1. Hat das SO hier keiner geschrieben.
2. Ist es genau so schlecht, nur auf Verdacht immer wieder das volle Programm zu fahren.

Wir sollten doch einfach mal den Jungs (und Mädels) in den div. Leitstellen in diesem Land so viel zu trauen, dass Sie ihren Job gut machen und in der Lage sind, an Hand der Abfrage, einen entsprechenden Einsatz zu eröffnen und die notwendigen Mittel zu alarmieren. Und in den Fällen (Ich vermute mal > 1%) in denen die Feuerwehr DOCH erforderlich ist, wird sie halt nach alarmiert.


Wo ist das Problem?

Sorry, bin hiermit raus.

Gruß

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780465
Datum08.01.2014 15:1238806 x gelesen
Hallo Martin,

Geschrieben von Martin D.1. Hat das SO hier keiner geschrieben.
Doch und zwar einige!

Geschrieben von Martin D.2. Ist es genau so schlecht, nur auf Verdacht immer wieder das volle Programm zu fahren.
Das habe ich nie gewollt bzw. geschrieben.

Geschrieben von Martin D.Wir sollten doch einfach mal den Jungs (und Mädels) in den div. Leitstellen in diesem Land so viel zu trauen, dass Sie ihren Job gut machen und in der Lage sind, an Hand der Abfrage, einen entsprechenden Einsatz zu eröffnen und die notwendigen Mittel zu alarmieren.
Richtig

Geschrieben von Martin D.Und in den Fällen (Ich vermute mal > 1%) in denen die Feuerwehr DOCH erforderlich ist, wird sie halt nach alarmiert.
Wenn es während der Notrufabfrage erkannt wird, ist eine NACHALARMIERUNG doch erst gar nicht nötig.

Gruß

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780466
Datum08.01.2014 15:3338556 x gelesen
Moin Dennis,

böse Zungen behaupten auch was ganz anderes.... aber wie sagt Christian F. immer so sinngemäß: Wenn man kein Geld hat, sollte man um so mehr davon auf den Kopp hauen... ;-)


Gruß

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780467
Datum08.01.2014 15:50   38712 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas S.:
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!
Warum? Ich will ja gar nicht sagen, daß die Feuerwehr bei VU ohne eingeklemmte nie notwendig ist, da gibt es sicher zig Sonderfälle, aber: Wo sind denn eigentlich die großen (tatsächlichen) Aufgaben der Feuerwehr bei einem ganz normalen VU ohne eingeklemmte Personen? Ein paar Liter Kühlflüssigkeit und Öl abstreuen? Die Straße fegen? Heldenhaft die Batterie abklemmen? Und sonst?


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780469
Datum08.01.2014 16:0138618 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Martin D.:
2. Ist es genau so schlecht, nur auf Verdacht immer wieder das volle Programm zu fahren.
Geantwortet von Thomas S.:
Das habe ich nie gewollt bzw. geschrieben.
Nicht? Wie war das: "Wir "könnten" ja aber eventuell, der RD "freut" sich gegebenenfalls"..., von dem Unsinn über die Absperr- bzw. Absicherungsmaßnahmen von Polizei vs. Feuerwehr mal ganz abgesehen ("die Polizei schützt die Verkehrsteilnehmer, die Feuerwehr die Einsatzkräfte...").


Geschrieben von Martin D.:
Und in den Fällen (Ich vermute mal > 1%) in denen die Feuerwehr DOCH erforderlich ist, wird sie halt nach alarmiert.
Geantwortet von Thomas S.:
Wenn es während der Notrufabfrage erkannt wird, ist eine NACHALARMIERUNG doch erst gar nicht nötig.
Ja meine Güte, dann wird halt nachalarmiert, passiert täglich tausende Male (vor allem übrigens im RD - Notarzt). Sonst fahren wir 99% für nix!


Gruß

Daniel

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780470
Datum08.01.2014 16:0438785 x gelesen
Hallo Daniel,

Geschrieben von Daniel R.Wo sind denn eigentlich die großen (tatsächlichen) Aufgaben der Feuerwehr bei einem ganz normalen VU ohne eingeklemmte Personen? Ein paar Liter Kühlflüssigkeit und Öl abstreuen? Die Straße fegen? Heldenhaft die Batterie abklemmen? Und sonst?

Um diese Aufgaben geht es mir ja gar nicht. Die sind alle nicht zeitkritisch.

Sondern um die Unterstützung des RettD. Bei der Rettung des verunfallten.

Als Beispiel:
PKW kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich, fliegt die Böschung hinunter und liegt nun ca. 30 meter vom Fahrbahnrand und ca. 6m unter der Fahrbahnoberfläche auf einem matschigen Acker. Zwischen PKW und Fahrbahn befindet sich eine dicht bewachsene Böschung. Ein Weg durch die Böschung ist ohne forstwirtschaftliches Werkzeug benutzt zu haben leider nicht möglich.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780471
Datum08.01.2014 16:06   38654 x gelesen
Geschrieben von Dennis E.Soweit ich mich erinnern kann gab es da wohl mal einen Einsatz, bei dem eine Person in ihrem Fahrzeug verbrannte und die RTW-Besatzung mit Feuerlöscher und Brechstange nichts machen konnte.

Ja. Das Problem ist, dass das irgend jemand persönlich genommen hat anstatt zu sagen "Shit happens". Denn es gibt immer Lagen, da reicht unsere Technik nicht aus. Und keine HiOrg wäre bei ähnlicher Lage auf die Idee gekommen zu sagen "oh, damit uns das (was jetzt ein Mal in X.000X000 Einsätzen passiert ist nicht wieder passiert) nicht wieder passiert bauen wir jetzt in alle unsere RTW Löschanlagen ein".

Und wenn ein ELW 1 oder KdoW als erstes vor Ort gewesen wäre hätte man den umgerüstet?

m.E. klassischer Fall von typischer Techniker-Lösung für eine Situation (kein Problem!), die man mit gebotenem Abstand und professioneller Ruhe auch einfach hätte abhaken können...

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorIrak8li 8W., München-Waldtrudering / Bayern780472
Datum08.01.2014 16:0738385 x gelesen
Was ist überhaupt ein "Schwerer VU"?
(1)Ist es vielleicht die eingeklemmte Person?
(2) Ist es der MANV1 (meistens >7-10 Verletzte)-Fall?
(3)Ist es das Polytrauma?
(4)Ist es vielleicht der Unfall mit mehr als einem beteiligten Fahrzeug?
(5)Ist es pauschal ein Unfall, wo der Anrufer sagt "da hats doll gekracht"?

(6) VU mit Beteiligung eines (oder mehreren) schweren Fahrzeuge (Bus, LKW, Baumaschine, Zug) etc.

Irakli

@fire 3-71 (Bayern / Südost)
Heavy Rescue

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH780473
Datum08.01.2014 16:1438744 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Thomas S.Als Beispiel:
PKW kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich, fliegt die Böschung hinunter und liegt nun ca. 30 meter vom Fahrbahnrand und ca. 6m unter der Fahrbahnoberfläche auf einem matschigen Acker. Zwischen PKW und Fahrbahn befindet sich eine dicht bewachsene Böschung. Ein Weg durch die Böschung ist ohne forstwirtschaftliches Werkzeug benutzt zu haben leider nicht möglich.


Und Du meinst nicht, dass bei diesem Meldebild der Leitstellendisponent nicht gleich die Feuerwehr mit rausgeschickt hätte?

By the way - das Ursprungsproblem dieser ganzen Diskussion erschliesst sich mir immer noch nicht. Es wird immer Fälle geben, bei denen man nachher sagt "Die hätten die Feuerwehr gleich mit alarmieren sollen!" und solche, bei denen es heißt: "Und was sollen wir jetzt hier?". So what?

Gruß,
Mitja

Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780474
Datum08.01.2014 16:1938310 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel R.Nicht? Wie war das: "Wir "könnten" ja aber eventuell, der RD "freut" sich gegebenenfalls"...,
Was baust du da jetzt gerade für Ansätze zusammen. Zitiere doch bitte

Geschrieben von Daniel R.von dem Unsinn über die Absperr- bzw. Absicherungsmaßnahmen von Polizei vs. Feuerwehr mal ganz abgesehen
Es ist kein Unsinn. Nur weil man es seit 1936 so macht und nichts passiert ist, bedeutet das nicht das es richtig ist wie es gemacht wird.



Geschrieben von Daniel R.Geschrieben von Martin D.:
"Und in den Fällen (Ich vermute mal > 1%) in denen die Feuerwehr DOCH erforderlich ist, wird sie halt nach alarmiert."
Geantwortet von Thomas S.:
"Wenn es während der Notrufabfrage erkannt wird, ist eine NACHALARMIERUNG doch erst gar nicht nötig."
Ja meine Güte, dann wird halt nachalarmiert, passiert täglich tausende Male (vor allem übrigens im RD - Notarzt). Sonst fahren wir 99% für nix!


Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!

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AutorMarc8o I8., Mülheim-Kärlich / Rheinland-Pfalz780475
Datum08.01.2014 16:2038631 x gelesen
Geschrieben von ---Thomas Siekaup--- Als Beispiel:
PKW kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich, fliegt die Böschung hinunter und liegt nun ca. 30 meter vom Fahrbahnrand und ca. 6m unter der Fahrbahnoberfläche auf einem matschigen Acker. Zwischen PKW und Fahrbahn befindet sich eine dicht bewachsene Böschung. Ein Weg durch die Böschung ist ohne forstwirtschaftliches Werkzeug benutzt zu haben leider nicht möglich.


Klarer Fall: Indikation Feuerwehr!
Weil: Hier ist technisches Hilfsmittel für die Rettung erforderlich, welches in der wohl notwendig kurzen Zeit nur die Feuerwehr im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung heranführen und einsetzen kann.

In dem Beispiel geht es aber ja gerade nicht um die zuvor von Dir zitierten Fälle, in denen der RD für die ein oder andere helfende Hand dankbar ist, obwohl eigentlich nur "weiße" Arbeiten zu erledigen sind.

Aber ich glaube die Diskussion dreht sich an der Stelle wohl auch ein bisschen im Kreis, weil jeder von uns da mit einem anderen subjektiven Blickwinkel drauf schaut.

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780476
Datum08.01.2014 16:23   38753 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Mitja S.Und Du meinst nicht, dass bei diesem Meldebild der Leitstellendisponent nicht gleich die Feuerwehr mit rausgeschickt hätte?

Ich denke doch das der Disponent das machen wird, sinnvoll ist es, oder?



ABER ES IST DOCH KEINER EINGEKLEMMT ;)

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780478
Datum08.01.2014 16:2838337 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Marco I.In dem Beispiel geht es aber ja gerade nicht um die zuvor von Dir zitierten Fälle, in denen der RD für die ein oder andere helfende Hand dankbar ist, obwohl eigentlich nur "weiße" Arbeiten zu erledigen sind.
Es ist sehr selten aber auch hier kann es sinnvoll sein.

Geschrieben von Marco I.Aber ich glaube die Diskussion dreht sich an der Stelle wohl auch ein bisschen im Kreis, weil jeder von uns da mit einem anderen subjektiven Blickwinkel drauf schaut.
Das stimmt. Das finde ich auch nicht schlimm.



Nur:
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!

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AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen780479
Datum08.01.2014 16:2938390 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.ABER ES IST DOCH KEINER EINGEKLEMMT ;)

Die FW wird alarmiert wenn zeitkritisch technische Hilfe benötigt wird:
* PKL
* Zugang schaffen durch die Landschaft
* Tür Öffnen
*tbc...

Das sollte der Disponent bei der Abfrage herausbekommen können.

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780480
Datum08.01.2014 16:2938495 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.PKW kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich, fliegt die Böschung hinunter und liegt nun ca. 30 meter vom Fahrbahnrand und ca. 6m unter der Fahrbahnoberfläche auf einem matschigen Acker. Zwischen PKW und Fahrbahn befindet sich eine dicht bewachsene Böschung. Ein Weg durch die Böschung ist ohne forstwirtschaftliches Werkzeug benutzt zu haben leider nicht möglich.


Wenn der Disponent das so abfragt, dann wird er schon alleine deshalb nach einem 30m weiten und 6m tiefen Flug im Zweifel einen Rüstzugeinsatz aufmachen, da der Anrufer der den Notruf absetzt auch nur sagen wird "Auto liegt 30m weiter und 6m tiefer, ob jemand eingeklemmt ist kann ich nicht sehen". Und bei dem Flugweg wird er annehmen, dass da jemand eingeklemmt sein könnte.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW780481
Datum08.01.2014 16:34   38667 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas S Als Beispiel:
PKW kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich, fliegt die Böschung hinunter und liegt nun ca. 30 meter vom Fahrbahnrand und ca. 6m unter der Fahrbahnoberfläche auf einem matschigen Acker. Zwischen PKW und Fahrbahn befindet sich eine dicht bewachsene Böschung. Ein Weg durch die Böschung ist ohne forstwirtschaftliches Werkzeug benutzt zu haben leider nicht möglich.


Ist das bei euch der Normalfall VU? Ich kenne den eher unter PKW vs PKW (wahlweise Front, Seite oder Heck als Auftreffpunkt) mit ein wenig Blechschaden aber alle Autos auf ihren Rädern und auf der Straße. Darfste dir dann noch mit Aua Kopf durch Airbag oder Aua Nacken ausschmücken..Eigentlich nichts wo man nen LF bräuchte..Aber wenn bei euch der Normalfall aus tieffliegenden Überschlagenden PKW`s besteht, solltet ihr wirklich über eine Partnerschaft mit Weber/Holmataro etc im Rahmen einer Versuchspartnerschaft nachdenken :D

Gruß
Daniel

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AutorMitj8a S8., Pinneberg / SH780482
Datum08.01.2014 16:4438385 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.ABER ES IST DOCH KEINER EINGEKLEMMT

Schrei mich nicht an! ;-)

Wissen wir, dass keiner eingeklemmt ist? Bei dem Unfallhergang doch eher wahrscheinlich, dass da jemand klemmt.

Und da bei der Lage Feuerwehr zur Rettung benötigt wird, wird sie alarmiert.

Und ich verstehe das Problem immer noch nicht ... :-(

Gruß,
Mitja

Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich!

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern780483
Datum08.01.2014 16:54   38374 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Ich denke doch das der Disponent das machen wird, sinnvoll ist es, oder?

Ich verfolge das ja amüsiert, und eigentlich hat Daniel R. schon alles gesagt, aber so langsam drängt sich mir der Verdacht auf:
a) suchst du zwanghaft mehr Einsätze?
b) hältst du alle Disponenten für blöd?
c) gibts bei euch ein örtliches Problem mit der Alarmierung?

Alles andere macht für mich keinen Sinn.


Gruß
CS




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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780484
Datum08.01.2014 16:5538301 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Es ist sehr selten aber auch hier kann es sinnvoll sein.

Und ist nice to have und in der Fläche weder sinnvoll noch leistbar.


Geschrieben von Thomas S.Nur:
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!


Wenn klemmt heißt für den abfragenden Disponenten i.d.R. doch "wenn nicht ausgeschlossen ist, dass Person klemmt". d.h. er fragt ein Meldebild ab das zum Schluss kommt, dass jemand eingeklemmt sein kann.

Ganz viele Feuerwehrlagen mit P-Klemmt sind eigentlich nur eine eingeschlossene Person oder gar nichts für die Feuerwehr zu tun.

Und das nicht nur wegen Bagatellen die sich bei der Abfrage wilder anhörten, sondern auch mal bei einem in zwei Teile gerissenen PKW bei dem Du beim Eintreffen als GrFü und drücken des Status 4 denkst "OK, ausleuchten und warten auf Bestatter". Und dann erkundest Du und fragst eine der umherstehenden Personen, wer etwas gesehen hat und wo der Fahrer ist. Und es stellt sich heraus, dass die Person mit der Du Dich normal unterhältst der Fahrer des Schrotthaufens in zwei Teilen ist...

Nur: Alle diese Alarmierungen fußen darauf, dass man auf Grund der konkreten Notrufabfrage fachlich davon ausgeht, dass ein Tätigwerden der Feuerwehr zur technischen Rettung der Person vor Ort auch erforderlich ist. Und nicht davon, dass man zwar keine konkreten Anzeichen hat, aber man mal auf Verdacht und zur Vorsicht die Feuerwehr mit alarmiert.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780486
Datum08.01.2014 16:56   38502 x gelesen
Hallo,


Geschrieben von Christian F.ob jemand eingeklemmt ist kann ich nicht sehen
Ok, ich habe vergessen zu erwähnen das niemand eingeklemmt ist.



Dann gleich einen vollen Rüstzugeinsatz? wo das EA doch eh schon total überlastet ist?
Und das alles so viel Geld kostet?


Da reicht mir ein LF.



Deshalb bleib ich dabei:
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!

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AutorMich8ael8 S.8, Gießen / Hessen780488
Datum08.01.2014 17:11   38278 x gelesen
Geschrieben von ---Thomas S.--- Deshalb bleib ich dabei:
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!


Dann begründe das doch endlichmal plausibel, hieb- und stichfest, mit handfesten Argumenten.
Und nicht mit dem immer wieder gebetsmühlenartigen Wiederholen, von losen und verwaschenen Floskeln und Beispielen, die immer wieder ergänzt und angepasst werden müssen, da du nicht die Antwort erhältst, die du gerne hören möchtest.

Ist der Einsatz der Feuerwehr inital notwendig od. sinnvoll, wird der Disponent einen Einsatz auslösen.
Tut er dies nicht bestand vermutlich kein Grund zur Veranlassung.

Gruß Michael

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780489
Datum08.01.2014 17:1338310 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Dann gleich einen vollen Rüstzugeinsatz? wo das EA doch eh schon total überlastet ist?

Es steht dem DRK als Ausführender des RettD hier in der Gegend auch frei, zur Rettung aus schwierigem Gelände eine eigene Untergliederung namens "Bergwacht" einzusetzen.

Und auch wir waren schon zur Rettung aus schwierigem Gelände eingesetzt. Eben auf Anforderung Rettungsdienst. Ob die Anforderung gleich beim Ausrücken (bzw. nach der Alarmierung des RettD durch den Disponenten der Rettungsleitstelle per Weitergabe der Anforderung an den Disponenten der Feuerwehrleitstelle) oder erst nach Erkundung durch den Rettungsdienst erfolgt ist abhängig vom Einzelfall. Das ist aber immer noch kein Grund, pauschal bei allem was nach massiv kalt verformten Blech aussieht die Feuerwehr mit rauszuklingeln.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen780490
Datum08.01.2014 17:1538127 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Deshalb bleib ich dabei:
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!


Irgendwie dreht es sich in der ganzen Diskussion doch immer wieder darum, bei welcher Gelegenheit die AAO der Gemeinde den Einsatz der Feuerwehr vorschlagen soll.

Und hier ist das eigentlichen Problem: Die AAO macht eine pauschale Aussage (weil sie nichts anderes kann). Da die pauschale Aussage jedoch erstens von mehreren erfahrenen Leuten geprüft wurde (ich gehe mal nicht davon aus, dass soetwas im Normalfall nicht frei erfunden oder ausgewürfelt wird) und zweitens zusätzlich in der täglichen Anwendung dem Praxistest unterliegt ist doch davon auszugehen, dass sie in den allermeisten Fällen richtig ist. Somit kann ich nur vorschlagen die pauschalen Aussagen der AAO zu akzeptieren oder neue und bessere pauschale Aussagen zu definieren - aber immer daran denken, dass man nicht jeden Sonderfall zu 100% abdecken kann, ohne das Werk zu sehr aufzublähen.

Ich sag dann mal ganz pauschal: "Schönen Abend noch!" ;-)

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW780492
Datum08.01.2014 17:1938222 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.
Ich sag dann mal ganz pauschal: "Schönen Abend noch!" ;-)


Was wird da alarmiert? Kenn ich noch nicht :-)


Wenn der Wehrführer der Meinung ist, dass zu jedem VU wo der RTW pflaster kleben geht, ein HLF die Batterie abklemmen möchte, dann kann er das doch gerne da rein schreiben....

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg780496
Datum08.01.2014 18:0438461 x gelesen
Hi Christian!

Also in Österreich scheint das schon mal passiert zu sein: Link zu YouTube

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780497
Datum08.01.2014 18:1238196 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel W.Ist das bei euch der Normalfall VU?
Nein.

Geschrieben von Daniel W.Ich kenne den eher unter PKW vs PKW (wahlweise Front, Seite oder Heck als Auftreffpunkt) mit ein wenig Blechschaden aber alle Autos auf ihren Rädern und auf der Straße. Darfste dir dann noch mit Aua Kopf durch Airbag oder Aua Nacken ausschmücken.
Bei denen ist auch keine Feuerwehr erforderlich, das habe ich ja auch nich behauptet.

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AutorThom8as 8S., Bad Wünnenberg / NRW780498
Datum08.01.2014 18:1638092 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian S.a) suchst du zwanghaft mehr Einsätze?
bestimmt nicht, da habe ich genug.

Geschrieben von Christian S.b) hältst du alle Disponenten für blöd?
Das tue ich nicht.

Geschrieben von Christian S.c) gibts bei euch ein örtliches Problem mit der Alarmierung?

Nein, wir fahren zu jedem RettD Einsatz auf die Autobahn und auf Land- und Bundesstrassen wenn es erforderlich ist. Ab und zu direkt mit der ersten Alarmierung, weil sinnvoll.

Und ab und zu werden wir Nachalarmiert, weil sinnvoll.



So und jetzt höre ich auf.

:)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP780501
Datum08.01.2014 18:4238578 x gelesen
Geschrieben von Patrick W. Also in Österreich scheint das schon mal passiert zu sein: Link zu YouTube
Videobeschreibung:
...das Kommandofahrzeug 1 der FF Traun ein, welches über eine POLY CAFS Löschanlage verfügt. Damit wird das Feuer rasch gelöscht...
Die bösen Anwohner/Polizisten (?) mit ihren Feuerlöschern hätten fast die ganze Werbewirkung zerstört ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen780504
Datum08.01.2014 19:1038070 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die bösen Anwohner/Polizisten (?) mit ihren Feuerlöschern hätten fast die ganze Werbewirkung zerstört ;-)

So sieht das übrigens aus, wenn sich das feuer nicht so wirklich beeindrucken / erschrecken lässt ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen780517
Datum08.01.2014 21:43   38123 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Thomas S.:
PKW kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich, fliegt die Böschung hinunter und liegt nun ca. 30 meter vom Fahrbahnrand und ca. 6m unter der Fahrbahnoberfläche auf einem matschigen Acker. Zwischen PKW und Fahrbahn befindet sich eine dicht bewachsene Böschung. Ein Weg durch die Böschung ist ohne forstwirtschaftliches Werkzeug benutzt zu haben leider nicht möglich.
Und bei dem Unfallhergang wird wohl jeder Disponent sofort auch die Feuerwehr mit alarmieren. Nicht nur eine Staffel, sondern den Standardansatz für eingeklemmte Personen resp. technische Rettung, den Rüstzug, "VU3" o.ä. - unabhängig davon, ob da letztlich dann jemand eingeklemmt ist.

Du machts Dich langsam schon ein bißchen lächerlich...


Gruß

Daniel

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP780520
Datum08.01.2014 21:4937943 x gelesen
Geschrieben von Jan K.Der TO äußert sich ja anscheinend nicht mehr ...
Ich hab so ein Gefühl, das er sich hier doch beteiligt. Ob ich da der einzige bin ?
Aber erfahren werden wir es wohl nicht. Aber das Akzeptiere ich.

Dies ist meine Meinung.

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY780527
Datum08.01.2014 22:4137891 x gelesen
Servus Volker,

da bist du nicht der Einzige. Aber auch ich akzeptiere das so. Wobei der Thread mittlerweile in allen Facetten beleuchtet ist. Was da noch kommen soll?

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen780530
Datum08.01.2014 23:1937823 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.Deshalb bleib ich dabei:
Pauschal zu sagen Feuerwehr nur dann wenn klemmt ist definitv schlecht!


Hm, das sagt hier niemand, das kommt dauernd nur von Dir.

Wenn ich querlese stelle ich folgenden Konsens fest:
Bei P Klemm muß entsprechende Feuerwehr mit TH dazu.
Sobald ansatzweise eine Situation erkannt wird, bei der das Material des RD nicht ausreicht, ebenfalls muß Feuerwehr ebenfalls dazu.

Abzulehnen ist dagegen Dein pauschaler Wunsch, daß sobald ein NEF dabei, immer Feuerwehr mit zuschicken. Da gibt es auch genügend Gründe dagegen.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen780531
Datum08.01.2014 23:2637898 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.Wir sichern bei Autobahnen und Schnellstraßen ALLE eigenen Einsatzstellen (auch die des RD) mit eigenem Personal, zumindest so lange, bis andere (Polizei, Straßenmeisterei usw.) das für uns übernehmen.

Das wird in Hessen auch so gewünscht. Bei Einsätzen von RTW oder mehr auf der BAB soll ein Prellbockfahrzeug der Feuerwehr unterstützen. Für die meisten Feuerwehren mit BAB-Zuständigkeit löst sich das über die Größe der Feuerwehr, d.h. FF mit einigen HAK, die halt dann 1/3 auf die BAB gehen.

Bei uns gibt es eine autobahnähnliche Bundestrasse für die gleicher Ablauf gilt. Da werden für die Absicherung tagsüber H1 mit drei Stadtteilen alarmiert, d.h. drei HLF/TLF fahren an. Das ist grenzwertig und wird sicherlich überarbeitet werden müssen.

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

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AutorAlex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern780591
Datum10.01.2014 05:0637729 x gelesen
Ich bin dieses Szenario mal so grob durchgegangen, natürlich anhand unserer örtlichen Gegebenheiten:

RD: 2x RTW (oder mehr, je nach abfragbarer Insassenanzahl oder anderer unfalbeteiligter Fahrzeuge), 1x NEF, ggf. RTH, 1x Einsatzleiter Rettungsdienst (weil ggf. Techn. schwierige Patientenrettung)
Ggf. nach Disponentenentscheidung ergänzt durch Bergwacht/Bergrettungseinheit, weil Pat. in unwegsamen Gelände

FW: P eingeklemmt = 600l Löschwasser + 2x hydr. Rettungssatz Standard + 1x TSA-HLF + KBM + KBI
ggf. sinnvolle Ergänzung nach Disponentenentscheidung 1x RW und/oder VSA

Sonstiges: Info POL und Straßenbaulastträger

So ein Meldebild würde kein Disponent ohne Fw abarbeiten.

Problematischer hinsichtlich verzögerter Fw-Alarmierung sind eher die komplett 'unklaren' Meldebilder, bei denen keinerlei Informationen aus dem Mitteiler herauskitzelbar sind. Dann ist der Disponent oftmals gezwungen zu interpretieren, nach Bauchgefühl oder persönlicher Ortskenntnis oder anderer Faktoren zu entscheiden.

Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltenskreativ !

Gruß,
Alexander "Truthahn" Rosenthal

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AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland780615
Datum10.01.2014 11:1438011 x gelesen
Geschrieben von Thomas S.ABER ES IST DOCH KEINER EINGEKLEMMT ;)
Auch dazu gab es bereits wissenschaftliche Arbeiten. Waren interessant zu lesen - irgendwann um die Jahrtausendwende (Hannover):
Ergab, dass bei Überschlag zu massiver Alarmierung geneigt wurde, inklusive Hubschrauber und die Anzahl der Anrufer deutlich höher war als bei PKW gegen Baum.
Gleichzeitig zeigten sich die Verletzungmuster weniger schwer als bei PKW gegen Baum (signifikant höher mit Wirbelkörperfrakturen).
Abzuleiten aus der moderneren Technik der PKW seit Jahrtausendwende.

Schlussfolgerung: Alarmierung bei Überschlag ausreichend. Bei PKW gegen Baum damals manchmal unterschätzt.
Deine Schlussfolgerung?
Kennst Du wirklich Disponenten, die bei sich überschlagendem PKW ohne weiteres (fachliches) Meldebild nicht auch Feuerwehr mit alarmieren? Alleine die langgezogene Unfallstelle mit entweder Acker und Strasse mit Verschmutzung macht Hilfen nötig bei "Freichmachen für Fahrzeuge der Rettung" oder Tragehilfe.

Aber Du hast geschrieben "jeder Unfall" - und da widerspreche ich deutlich.Man kann z.B. Motorradfahrer auch mit schweren Verletzungen von der Strasse holen. Ohne Feuerwehr. Je nach Lagebild. Und das kann ein Disponent ja abfragen. Und das können die wirklich!

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