News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaAntennen auf Gebäuden, Urteil zu Mobilfunk auf WEG-Objekt5 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW782911
Datum09.02.2014 12:263644 x gelesen
Hallo,

interessante Begründung - und sicherlich mit weiteren Konsequenzen für alle "Funktechniken"....
http://weg-hausverwaltung.net/2014/02/bauliche-veranderung-weg-muss-geschlossen-zustimmen/

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg783028
Datum10.02.2014 17:271602 x gelesen
Hallo Uli, hallo Forum,

Geschrieben von Ulrich C.interessante Begründung - und sicherlich mit weiteren Konsequenzen für alle "Funktechniken"....
http://weg-hausverwaltun g.net/2014/02/bauliche-veranderung-weg-muss-geschlossen-zustimmen/

Gut wenn ich aber hier den Absatz 3 lese,
Geschrieben von ---FWG BaWü §31 Abs. 3--- Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und baulichen Anlagen haben die Anbringung der zur Aufgabenerfüllung der Feuerwehr notwendigen Einrichtungen zur Kommunikation, insbesondere zur Alarmierung, ohne Entschädigung zu dulden, wenn dies zu keiner unverhältnismäßigen Belastung des Eigentümers oder Besitzers führt. und davon ausgehe, dass dies in anderen "FW- Gesetzen" ähnlich geregelt ist, sage ich für uns kein Problem.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW783029
Datum10.02.2014 17:351421 x gelesen
Geschrieben von Michael B.und davon ausgehe, dass dies in anderen "FW- Gesetzen" ähnlich geregelt ist, sage ich für uns kein Problem.


das wird notfalls der BGH entscheiden....

-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg783030
Datum10.02.2014 17:371420 x gelesen
Und es geht beim Urteil im Grundsatz nur darum, dass bei "freiwilligen" Angeboten für die Anbringung von Antennen eben die Eigentümer dann alle zustimmen müssen. Für jeden, der schon mal eine Fassadensanierung in einem WEG-Objekt mit gemacht hat eigentlich eine Selbstverständlichkeit.


Jeder Einzeleigentümer kann jederzeit auf sein 80 Parteien Mietshaus so viele Antennen drauf bauen lassen wie er will. Und so lange die finanzielle Kompensation stimmt, hat da auch kaum ein Eigentümer ein Problem damit. Zumal wir wissen, dass man genau unter der Antenne am wenigsten Strahlung ab bekommt ;-)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg783031
Datum10.02.2014 17:381508 x gelesen
Geschrieben von Ulrich C.das wird notfalls der BGH entscheiden....

Eher das Bundesverwaltungsgericht ;-)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt