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ThemaGemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen45 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • Zeitungsartikel auf oberpfalz.net
  • Hintergrundinfos zur Gemeinde Fensterbach
  • Nächste Einsatzmittelstrategie Bayern
  • Beitrag bei retter.tv
  •  
    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY782973
    Datum10.02.2014 11:1428035 x gelesen
    Servus,

    ich dachte, ich lese was Falsches, aber leider hat es sich bewahrheitet.
    Eine Gemeinde in der Oberpfalz hat ihrer Feuerwehr verbten ihren hydraulischen Rettungssatz zur Befreiung von Unfallopfern weiterhin alarmierbar zu halten.
    Des weiteren wurde auch nicht zugestimmt, dass die Defibrillatoren der Ortsteile Högling und Wolfring im Notfall durch die ILS alarmiert werden dürfen und das in einem Gebiet, in dem der nächste Rettungswagen im Durchschnitt mehr als 15 Minuten benötigt.

    Hier die Meldung, die mich fassungsls sieht: Link zu Retter TV

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg782974
    Datum10.02.2014 11:2221570 x gelesen
    hallo,

    hier liest sich das aber ganz anders:

    p.gifFensterbach-Wolfring

    Misstöne bei den Feuerwehren

    Wolfringer Kommandant Markus Plank spricht "angespanntes Verhältnis" an


    darin steht u.A.:

    Intensive Gespräche zwischen Bürgermeister und Feuerwehr seien gefolgt und hätten zu einer schriftlichen Vereinbarung geführt. Darin sei festgehalten worden, dass die Wartungs- und Folgekosten - wie bisher bereits auch - durch den Feuerwehrverein getragen werden und der Gemeinde weiterhin keinerlei Kosten entstehen. Damit sei der Rettungssatz wieder als vollwertiges Einsatzmittel in die Alarmierung aufgenommen worden. Laut Kommandant Plank ist dieses Thema aber noch nicht vom Tisch, denn es werde von einigen Gemeinderäte wieder versucht, das Gerät weiter zu blockieren.

    Die von dir verlinkte Meldung bezieht sich wohl auf ein PDF das von einem Zugführer der Feuerwehr Wolfring stammt.

    Ich tendiere dazu dem Artikel auf Artikel auf oberpfalz.net mehr Glauben zu schenken als der Meldung auf retter.tv ...

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern782977
    Datum10.02.2014 12:1019646 x gelesen
    Hallo Anton,
    interesant erscheint vor allem, daß für den Rettungssatz ein Zuschussantrag gestellt wurde und wohl auch bewilligt wurde.
    Was sagt den da die Regierung der Oberpfalz dazu?

    Das Gerät aus der Einsatzmittelkette zu nehmen wiederspricht ganz klar der " Nächtes Einsatzmittelstrategie " die laut Schreiben des Innenministeriums ausnahmslos anzuwenden ist.

    Ob diese Rettungssatzdichte notwendig ist, sei mal dahingestellt. Aber ein vorhandenes Einsatzmittel muß auch in der Alarmierungsplanung berücksichtigt werden.

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY782981
    Datum10.02.2014 12:5018803 x gelesen
    Servus,

    drum frage ich mich auch, was da der Landkreis als Aufsichtsbehörde und der KBR dazu sagt? Ich habe mal einige Quellen angefragt. Mal schauen, ob man was hört.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern782983
    Datum10.02.2014 12:5918644 x gelesen
    Das Ganze ist ja ein Kasperletheater dort!

    Statt sachgerechter Berhandlung des Themas, wie man optimale Hilfeleistung ermöglicht geht es um Befindlichkeiten einiger Kleingesiter.

    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen782986
    Datum10.02.2014 13:0619521 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Darin sei festgehalten worden, dass die Wartungs- und Folgekosten - wie bisher bereits auch - durch den Feuerwehrverein getragen werden und der Gemeinde weiterhin keinerlei Kosten entstehen

    Genau das scheint ja das Problem zu sein, und haben wir ja schon hinreichend in anderen Beiträgen diskutiert.
    Dies ist und bleibt nun mal Sache der Gemeinde und nicht des Feuerwehrvereins. Und wenn es einen gültigen BSP gibt, und dieser vorschreibt das so was vorzuhalten ist, hat die Gemeinde zu zahlen. Ist es "nice to have" weil die anderen das auch haben, dann abmelden und fertig.

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern782987
    Datum10.02.2014 13:1419095 x gelesen
    Geschrieben von Jens N.Dies ist und bleibt nun mal Sache der Gemeinde und nicht des Feuerwehrvereins.

    in diesem Fall hat die Gemeinde aber offenbar einen staatlichen Zuschuss für den Rettungssatz in Anspruch genommen. Dann ist das Gerät auch in die Einstzmittelkette aufzunehmen.
    Zum Thema BSP: war in Bayern bis vor kurzem ein Fremdwort.

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen782989
    Datum10.02.2014 13:1818786 x gelesen
    Geschrieben von Thomas K. hat die Gemeinde aber offenbar einen staatlichen Zuschuss für den Rettungssatz in Anspruch genommen

    Da versteh ich nicht, das der Feuerwehrverein die Wartung und den Unterhalt bezahlt....

    Geschrieben von Thomas K.Zum Thema BSP: war in Bayern bis vor kurzem ein Fremdwort.

    Ich weiß, die Bayern mal wieder...... ;-)

    BR Jens

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder.

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 782990
    Datum 10.02.2014 13:25   20456 x gelesen
    Hm.
    Fakten:
    Die Gemeinde besteht aus 2900 EW und hat 12 (?) Ortsteile. In drei Ortsteilen gibt es Freiwillige Feuerwehren, Aussattung jeweils LF 8 bzw. LF 8/6. Alle drei Feuerwehren liegen jeweils 2-4 Fahrminuten auseinander.
    Der direkt an der Kraftsfahrstraße liegende Ortsteil Dürnsricht hat einen Rettungssatz. Blendet man die umgebenden Feuerwehren aus, liegt die längste Anfahrt innerhalb Fensterbach bei 7 Minuten

    2013 hatte z.B. Wolfring unter 10 "echten" Einsätzen, davon keinen VU Klemmt. Fensterbach ist komplett von Feuerwehren umgeben, die über ein HLF bzw. einen Rettungssatz verfügen, max. Anreise ca. 5km. Allein die FF Schwarzenfeld hat 2 Rettungssätze.


    Meinung:
    Eigentlich benötigt man in Fensterbach gar keinen Rettungssatz, weil die umliegenden Feuerwehren sehr gut und nah liegen. Die vorhandene Dichte an Rettungssätzen erreicht so manche Großstadt nicht.

    Wenn man in Fensterbach einen Rettungssatz stationieren will, würde ich den allerdings in Wolfring unterbringen, da es am zentralsten liegt. Die "Peripherie" wird von den angrenzenden Feuerwehren eh besser abgedeckt.

    Wenn man denn die Motivations- und Ehrenamtskarte spielt sowie "es kostet der Gemeinde ja nix" vorbringt: Es muss jedem klar, sein, der sich einen Rettungssatz besorgt, der eigentlich nicht zwingend notwendig ist, folgendes nach sich zieht / ziehen sollte:
    - 16-24h Stunden Grundeinweisung
    - mind 4-5 Stunden Fortbildung pro FA/a
    - zzgl. Führungsausbildung
    - Beschaffung Zubehör: Patientenschutz, Rüstholz, Kleinwerkzeuge, Scharfkantenschutz, etc. etc.
    - Kosten für Wartung und Ausbildung
    Außerdem muss man bei Motivation beachten, dass man Leute für ein Ereignis, was nur alle Jubeljahre vorkommt schlecht, sehr schlecht motivieren kann. Ergebnis ist oft, dass man sich mit dem Gerät und der Taktik nicht mehr beschäftigt.

    Unter dem Strich muss man sich daher fragen, ob es auch für die Qualität des Einsatz wirklich besser ist, flächendeckend alle 3km einen Rettungssatz mit vielleicht hochmotivierten, aber seltenst geforderten Helfern zu verteilen. Das ist aber kein alleinig oberpfälzisches Problem. Da gehört dann Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Vertrauen im Umgang miteinander dazu - da scheint es aber tiefsitzende Probleme zu geben. Ist vom Hörensagen aber kein ausschließliches oberpfälzisches Problem ,-)

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern782992
    Datum10.02.2014 13:3718973 x gelesen
    Hallo Jan,
    alles richtig. Aber der entscheidende Ansatz wäre hier eigentlich gewesen, daß bei dieser Dichte an Feuerwehren mit Rettungssätzen gar kein zusätzliches Gerät hätte bezuschusst werden dürfen.

    Aber ich glaube, wenn man zwischen den Zeilen der Kommentare bei retter tv liest, geht es bei den Ortsteilen dieser Gemeinde um viel mehr als nur die Feuerwehren......

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg782993
    Datum10.02.2014 13:4018604 x gelesen
    hallo,

    ich kann mir gut vorstellen das die Wurzeln dieses Konfliktes weit in die Vergangenheit zurückreichen. Da ist der Rettungsatz jetzt nur ein akutelles Thema das gerade hochkocht:

    ... Als nach wie vor angespannt bezeichnete er das Verhältnis der drei Gemeindefeuerwehren. Die Feuerwehr Wolfring habe immer wieder die Hand zu einer besseren Zusammenarbeit gereicht. Verschiedene Aktionen aber hätten es schwer gemacht aufeinander zuzugehen.

    Zum einen sprach er den Antrag der Feuerwehr Högling an, das Gebiet um die Ortschaft Freihöls vom Einsatzbereich der Feuerwehr Wolfring der Feuerwehr Högling zuzuschlagen. Dank des Einsatzes der Wolfringer Gemeinderäte und der Freihölser Feuerwehrkameraden sei dies verhindert worden. Aktuell stehe der hydraulische Rettungssatz in der Diskussion. ...

    Quelle: oberpfalzNetz.de

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg782995
    Datum10.02.2014 13:4418370 x gelesen
    Hallo,

    Ergänzung:

    Die Zusammensetzung des Gemeinderats könnte auch eine Erklärung für den umstrittenen Beschluss liefern:

    Sitzverteilung im Gemeinderat ab 1. Mai 2008:

    WG Fensterbach-Dürnsricht: 5 Sitze
    WG Fensterbach-Wolfring: 5 Sitze
    WG Fensterbach-Högling: 3 Sitze
    SPD: 1 Sitz

    Da gehen die Fraktionsgrenzen schön brav zwischen den Ortschaften durch. Wenn da zwei Ortsteile sich einig sind haben die anderen Ortsteile nichts zu lachen.

    Könnte auch erklären welche eigentlichen Hintergründe hinter dem Gemeinderatsbeschluss stecken ;-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 782998
    Datum10.02.2014 14:03   19213 x gelesen
    Hallo!

    Ja, das stimmt. Vermutlich neben irgendwelchen alten Familienfehden, weil auf dem Maibaumfest 1871 der Schorsch dem Anton eine ins Maul gehauen hat, ist aber folgender Grund warhscheinlich:

    Die FF Wolfring ist eine sehr aktive, lebendige Feuerwehr mit kreativer Führung, die offen für Neues ist (Homepage, Fahrzeugbeklebung, Gerätetechnik) und dies u.a. auch Dank eines Sponsors (ortsansässiger Entsorger) umsetzen kann.

    Dies führt bei den (vermutlich eher konservativen) Nachbarn vor allem zu Neid. Dann vielleicht noch ein paar kleinere persönliche Disharmonien oder Ungeschicklichkeiten, und dann geht das große Lästern los, der Todfeind einer funktionierenden Kameradschaft. Aus Lästern wird dann irgendwann Hass und Heimtücke - und das Schmierentheater geht los.

    Das ist alles sehr unangenehm und vor allem eins: Verrat an unseren Idealen. Die werden dann beim Florianifest aber von alles Seiten in schönsten Worten hochgehalten.

    Soo deutsch....

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg782999
    Datum10.02.2014 14:0618429 x gelesen
    hallo,

    Und / Oder noch Nachwehen der Gebietsreform:

    Die Gebietsreform im Freistaat Bayern wurde in den Jahren 1971 bis 1980 durchgeführt und hatte das Ziel, leistungsfähigere Gemeinden und Landkreise zu schaffen. Das sollte durch größere Verwaltungseinheiten (Gemeindefusionen) erreicht werden, die nach Ansicht der Bayerischen Staatsregierung effizienter arbeiten würden. ...

    (ein hin und wieder nicht zu unterschätzender Negativ-Faktor :-(

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783000
    Datum10.02.2014 14:1118343 x gelesen
    Servus Thomas,

    Geschrieben von Thomas K.
    daß bei dieser Dichte an Feuerwehren mit Rettungssätzen gar kein zusätzliches Gerät hätte bezuschusst werden dürfen.
    nach dem geltenden Sonderförderprogramm für Hilfeleistungssätze können nur bereits vorhandene hydraulische Rettungsgeräte ersatzbeschafft werden. Neue Rettungssätze werden über dieses Sonderförderprogramm nicht bezuschusst, das geht - wenn überhaupt - nur indirekt über die Fahrzeugbezuschussung (HLF). Also muss vorher zumindest schon ein hydraulischer Rettungssatz vorhanden gewesen sein...

    Gruß
    Markus

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783002
    Datum10.02.2014 14:1618107 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Markus R.nach dem geltenden Sonderförderprogramm für Hilfeleistungssätze können nur bereits vorhandene hydraulische Rettungsgeräte ersatzbeschafft werden. Neue Rettungssätze werden über dieses Sonderförderprogramm nicht bezuschusst, das geht - wenn überhaupt - nur indirekt über die Fahrzeugbezuschussung (HLF). Also muss vorher zumindest schon ein hydraulischer Rettungssatz vorhanden gewesen sein...
    dürfte passen:

    Im Jahr 1999 wurde die vorhandene Rettungsschere mit Handpumpe um ein Aggregat und einen Spreizer mit staatlichen Zuschüssen und finanziellen Mitteln des Feuerwehrvereins zu einem vollständigen Rettungssatz ergänzt. Ziel sei es gewesen, eine zeitgemäße Ausrüstung für bestmögliche Hilfeleistung zu haben.
    Quelle: oberpfalzNetz

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY783006
    Datum10.02.2014 14:3718388 x gelesen
    Servus Jan,

    du kennst dich aber gut aus. ;-)
    Aber im Ernst, so stelle ich mir das auch vor.

    Geschrieben von Jan S.Die werden dann beim Florianifest aber von alles Seiten in schönsten Worten hochgehalten.

    Wenn dann Bürgermeister und Landrat betonen, wie gut alles harmoniert. Da kenne ich Kommandanten und FM(SB), die ballen dann die Fäuste in der Hosentasche.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen783009
    Datum10.02.2014 15:2518137 x gelesen
    Geschrieben von Jan S....- und das Schmierentheater geht los.

    Und wenn sich die lokale Politikprominenz einschaltet und gar auf eine Seite schlägt dann krachts richtig.

    Gruß Michael

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    AutorPatr8ick8 A.8, Fensterbach / Bayern783020
    Datum10.02.2014 15:4818033 x gelesen
    Hallo!
    Ich melde mich hier als direkt betroffener Feuerwehrmann der FF Wolfring zu Wort.

    Also erstens wurde dieser Rettungssatz nur erweitert, denn auf dem LF8 von 1987 war bereits eine Schere mit Handpumpe beladen und dann im jahre 1999 durch den Spreizer und das Aggregat erweitert. Und ja, es gab dabei einen staatlichen Zuschuss.
    Finanziert wurde es auch nicht durch einen ortsansässigen Entsorger... ich weiß nicht woher diese informationen stammen, was aber auch egal ist. Er wurde zu 100% aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen finanziert und hat Gemeinde somit noch keinen einzigen Cent gekostet. Und deswegen versteht es auch niemand warum er nicht alamiert werden darf. Es wurde auch schon mit dem Bürgermeister schriftlich abgemacht, dass auch in Zukunft auf die Gemeinde keine Kosten zukommen. Danach hatte der Gemeinderat sich zusammengesetzt und durch eine Abstimmung sich mehrheitlich gegen eine Alamierung des Rettungssatzes ausgesprochen, somit wird zum jetzigen Zeitpunkt der Rettungssatz nicht alamiert.

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg783021
    Datum10.02.2014 15:5117865 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Patrick A.Es wurde auch schon mit dem Bürgermeister schriftlich abgemacht, dass auch in Zukunft auf die Gemeinde keine Kosten zukommen. Danach hatte der Gemeinderat sich zusammengesetzt und durch eine Abstimmung sich mehrheitlich gegen eine Alamierung des Rettungssatzes ausgesprochen,
    somit wird zum jetzigen Zeitpunkt der Rettungssatz nicht alamiert.

    aha - das ist also die aktuelle Entwicklung über den Zeitungsartikel hinaus.

    Dann hat also der Gemeinderat die Abmachung mit dem Bürgermeister über den Haufen geworfen ...

    :-()

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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    AutorPatr8ick8 A.8, Fensterbach / Bayern783022
    Datum10.02.2014 16:0017849 x gelesen
    Ja genau... und das ganze obwohl wir unseren Bürgermeister noch erklären wollten, dass es eigentlich zu gar keiner Abstimmung kommen darf, da es keinen Diskussionsgrund gäbe.

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY783023
    Datum10.02.2014 16:0517664 x gelesen
    Servus,

    was sagen denn eure Führungskräfte (KBM/ KBI/ KBR) dazu? die müssen doch auch eine Meinung haben.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorPatr8ick8 A.8, Fensterbach / Bayern783024
    Datum10.02.2014 16:0717647 x gelesen
    Nein, leider sagt keiner dazu etwas.

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    AutorThom8as 8K., Utting a. Ammersee / Bayern783025
    Datum10.02.2014 16:1717485 x gelesen
    Hallo Markus,
    wie schätzt denn du als KBR die Situation rechtlich ein, wenn ein gefördertes Einsatzmittel einfach aus der Einsatzmittelkette gestrichen wird? Ist das aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses überhaupt gerechtfertigt?
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß unser Sachbearbeiter im LRA das ohne Rücksprache mit dem zuständigen Kommandanten und der Kreisbrandinspektion machen würde.
    Grüße vom Nachbarsee.

    Gruß vom Ammersee,
    Thomas

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg783026
    Datum10.02.2014 16:17   18022 x gelesen
    Geschrieben von Patrick A.und das ganze obwohl wir unseren Bürgermeister noch erklären wollten, dass es eigentlich zu gar keiner Abstimmung kommen darf, da es keinen Diskussionsgrund gäbe

    Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob diese Entscheidung überhaupt in die Befugnisse eines Gemeinderates fällt, oder ob es sich dabei um alleiniges Verwaltungshandeln des Bürgermeisters handelt, und es den Gemeinderat was die AAO betrifft als Chef der Verwaltung einfach ignirieren sollte. Sprich er schreibt an die ILtS, dass der RettS alarmiert werden soll und läßt den Gemeinderat Gemeinderat sein, auch wenn er wie ein Rumpelstielzchen herum hüpft...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783033
    Datum10.02.2014 18:4517431 x gelesen
    Servus Thomas,

    Geschrieben von Thomas K.
    wie schätzt denn du als KBR die Situation rechtlich ein, wenn ein gefördertes Einsatzmittel einfach aus der Einsatzmittelkette gestrichen wird?
    nach meiner Einschätzung hat das mit einer Förderung oder eben auch Nicht-Förderung einer Gerätschaft erstmal herzlich wenig zu tun, ob diese dann in den Stammdaten der Fahrzeugbeladung auftaucht oder nicht. Gerätschaften, die die Feuerwehren melden (egal, ob Jahresabfrage/ Änderungsmeldung bei Beschaffung etc.), werden bei uns in die Stammdaten mit aufgenommen, und im Bedarfsfall dann auch alarmiert, wenn sie in der jeweiligen Einsatzmittelkette stehen. Dies gilt umso mehr, wenn sie einsatzrelevant sind (wie eben ein hydraulischer Rettungssatz). Ob die Stationierung (in diesem Fall eines hydraulischen Rettungssatzes) allerdings sinnvoll ist (bezüglich Einsatzzahlen, Ausbildungsaufwand etc.) steht natürlich auf einem anderen Blatt...

    Für den Vollzug der ABek sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig, nicht die Kommunen. Für die Kreisverwaltungsbehörden (weil sie in diesem Fall staatliche Behörden sind) sind die Vorgaben der ABek bindend, damit greift auch für die einzelnen Gerätschaften (wenn die Einsatzmittelketten entsprechend aufgebaut sind) die Strategie des "nächstgelegenen geeigneten Einsatzmittels".

    Natürlich macht es keinen Sinn, einzelne Gerätschaften staatlich zu fördern, um sie dann anschließend nicht in die AAO mit aufzunehmen und auch nicht zu alarmieren. Das ist sicherlich eine spannende Frage, wie das die Bezirksregierung sieht. Wobei diesbezüglich auch eine (weitere) spannende Frage ist, wann diese geförderte Gerätschaft tatsächlich gefördert wurde (Stichwort: Bindungsfrist)... insoweit ist wahrscheinlich dann auch abhängig, ob und ggf. wie weit sich die Bezirksregierung einschalten wird. Ob die Kreisverwaltungsbehörde dann ihrer Aufsichtspflicht nachkommt muss man auch im Einzelfall sehen, da spielen manchmal auch diverse Einflussfaktoren eine Rolle.

    Geschrieben von Thomas K.
    Ist das aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses überhaupt gerechtfertigt?
    Ob die Aufnahme oder eben auch Herausnahme einer Gerätschaft aus den Stammdaten durch einen Gemeinderatsbeschluss überhaupt bewirkt werden kann ist die Frage. Persönlich glaube ich nicht, dass dieser Beschluss für die Kreisverwaltungsbehörde bindend ist, schließlich ist die Kommune für den Vollzug der ABek nicht zuständig. Es wäre allerdings etwas anderes, wenn die betroffene Gerätschaft nicht mehr "sicher" eingesetzt werden könnte, z.B. wegen fehlender Prüfungen, veralteter Hydraulikschläuche oder ähnlichem.

    Geschrieben von Thomas K.
    Ich kann mir nicht vorstellen, daß unser Sachbearbeiter im LRA das ohne Rücksprache mit dem zuständigen Kommandanten und der Kreisbrandinspektion machen würde.
    Ich mir auch nicht... :-) Bei uns würden Änderungen ohnehin über "uns" (KBI) laufen.

    Gruß Markus

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP783036
    Datum10.02.2014 21:1116859 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Wenn dann Bürgermeister und Landrat betonen, wie gut alles harmoniert
    Da gabs mal , ich glaube es war in den 50ern , ein Rundschreiben vom Städte-und Gemeindebund an alle Bürgermeister und Landräte mit einer Universal-Musterrede für feuerwehrfeste/Treffen/Ehrungen. Die wird bis heute überall unverändert gehalten. ;-(
    Das große Problem: Die Politiker glauben wohl auch dran :-((

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorVolk8er 8C., Trier / RLP783037
    Datum10.02.2014 21:2216742 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Es wäre allerdings etwas anderes, wenn die betroffene Gerätschaft nicht mehr "sicher" eingesetzt werden könnte, z.B. wegen fehlender Prüfungen, veralteter Hydraulikschläuche oder ähnlichem.
    ich denke, das Problem hat die Feuerwehr mit dem Bgm geregelt:

    hat Gemeinde somit noch keinen einzigen Cent gekostet.
    Es wurde auch schon mit dem Bürgermeister schriftlich abgemacht, dass auch in Zukunft auf die Gemeinde keine Kosten zukommen, schreibt Patrick A.

    Dies ist meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783039
    Datum10.02.2014 22:0316662 x gelesen
    Geschrieben von Christian F.Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob diese Entscheidung überhaupt in die Befugnisse eines Gemeinderates fällt, oder ob es sich dabei um alleiniges Verwaltungshandeln des Bürgermeisters handelt, und es den Gemeinderat was die AAO betrifft als Chef der Verwaltung einfach ignirieren sollte. Sprich er schreibt an die ILtS, dass der RettS alarmiert werden soll und läßt den Gemeinderat Gemeinderat sein, auch wenn er wie ein Rumpelstielzchen herum hüpft...Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Gemeinderat und Bürgermeister kann in weiten Teilen durch den Gemeinderat selbst festgelegt werden. Die Grenze, wann eine Angelegenheit zum "Geschäft der laufenden Verwaltung" und damit Bürgermeisterkompetenz wird, hängt dann auch stark von der Größe der Kommune ab. Wie oft kommt es vor, wie folgenschwer ist es/kann es sein...
    Und je kleiner eine selbständige Gemeinde, desto geringer die Hürde, etwas durch den Rat laufen zu lassen - denn wenn man fies wäre, was ich bekanntlich ja nicht bin, könnte man feststellen: Sonst haben die ja gar nix zu tun.
    Merkt man auch ganz nett z.B. an den Wertgrenzen für Vergaben bei verfügbaren Haushaltsmitteln. Es gibt Kommunen, da entscheidet der Gemeinderat beim Kauf einer neuen Tauchpumpe oder Motorsäge. Hätten die die gleichen Wertgrenzen, wie deine oder meine Kommune, hätte der hohe Rat dort ja nie was zu entscheiden.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783040
    Datum10.02.2014 22:0616559 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Die Verteilung der Kompetenzen zwischen Gemeinderat und Bürgermeister kann in weiten Teilen durch den Gemeinderat selbst festgelegt werden. Die Grenze, wann eine Angelegenheit zum "Geschäft der laufenden Verwaltung" und damit Bürgermeisterkompetenz wird, hängt dann auch stark von der Größe der Kommune ab. Wie oft kommt es vor, wie folgenschwer ist es/kann es sein...
    Funktioniert aber nur solange, wie sich die Kommune auch tatsächlich im eigenen Wirkungskreis bewegt (ist im Brandschutz allerdings der Fall). Im übertragenen Wirkungskreis hätte der Gemeinderat aus meiner Sicht nicht mitzureden...

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP783041
    Datum10.02.2014 22:1616510 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Funktioniert aber nur solange, wie sich die Kommune auch tatsächlich im eigenen Wirkungskreis bewegt (ist im Brandschutz allerdings der Fall). Im übertragenen Wirkungskreis hätte der Gemeinderat aus meiner Sicht nicht mitzureden...Natürlich.
    Und soweit ich mich erinnere, habt ihr Bayern das doch mit den Alarmierungsregelungen bei ILS-Einführung eh schon sehr konsequent verfolgt, dass da eben nicht an jedem dicken Baum ein hohes Gremium seine Provinzhoheit ausspielen durfte (und damit auch darin uns RLPlern irgendwo etwas voraus..).

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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    AutorLinu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt783042
    Datum10.02.2014 22:1716464 x gelesen
    Geschrieben von Volker C.hat Gemeinde somit noch keinen einzigen Cent gekostet.
    Szenario: Die betreffende Feuerwehr wird allein wegen den hydraulischen Rettungssatz oder allein wegen einem vorhandenen AED zu einem Einsatz hinzu alarmiert, ohne diese Geräte würde diese FW nicht gerufen. (Und das kann im bayerischen Alarmierungssystem genau so eintreten.)

    Natürlich entstehen da Kosten für die Gemeinde. Vor allem für Lohnfortzahlung der ausgerückten FA, zusätzlich auch durch Kraftstoff, etc. Und bei den Einsätzen, bei denen HRS und AED zum Einsatz kommen, kann die Gemeinde auch für gewöhnlich keinen Kostenersatz verlangen, weil es Menschenrettungen sind.

    Über solche "Sekundärkosten" muss man sich immer Gedanken machen, wenn es eine Anschaffung durch einen Förderverein gibt. Und so etwas steht dann in einer Nutzungsvereinbarung, genauso wie die Fragen von:
    - Eigentums- und Besitzverhältnissen (Schenkung, Leihgabe oder Nutzung bei Bedarf)
    - Unterhaltskosten
    - Ersatzkosten
    - Abrechnung bei entgeltlicher Nutzung
    - Verantwortlichkeit für den Zustand des Gerätes
    - Einsatzkonzept (Wann wird das Gerät warum in welchem Rahmen verwendet, was sind Ausschlusskriterien, etc.?)
    - usw.

    MfG (Mit fränkischen Grüßen)
    Linus

    (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY783043
    Datum10.02.2014 22:3416409 x gelesen
    Servus,

    was ich so mitbekommen habe, ist das mit der Alarmierungsregelung seit der Einführung aber auch schon wieder etwas "verwässert" worden. Da haben sich einige Leute schon wieder ihre Einsätze gesichert. Ich weiß da von einer FF, die von einer Firma schön finanziell unterstützt wurde, wegen der vielen Fehlalarme. Bei Einführung der ILS war diese Feuerwehr nicht mehr im Alarmplan und naja. Jetzt ist sie wieder im Alarmplan. Und ähnliche Sachen gibt´s mehr.
    Aber sonst hat sich das System bewährt.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY783044
    Datum10.02.2014 22:3716370 x gelesen
    Servus,

    aber irgendwie hat die Gemeinde schon die Finger in der Geschichte gehabt.
    Wenn der Rettungssatz von der Regierung gefördert wurde, dann wurde das Geld an die Gemeinde überwiesen. Ich hätte noch nie gehört, dass der staatliche Zuschuß an einen Verein ausbezahlt wrden wäre.
    Markus, du als "Rat" kannst da vielleicht mehr sagen.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783045
    Datum10.02.2014 22:3816336 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian K.
    Und soweit ich mich erinnere, habt ihr Bayern das doch mit den Alarmierungsregelungen bei ILS-Einführung eh schon sehr konsequent verfolgt, dass da eben nicht an jedem dicken Baum ein hohes Gremium seine Provinzhoheit ausspielen durfte (und damit auch darin uns RLPlern irgendwo etwas voraus..).
    Es ist nicht unbedingt von Nachteil, dass der Vollzug der ABek bei den Kreisverwaltungsbehörden liegt... :-)

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern783046
    Datum10.02.2014 22:4916554 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.
    Markus, du als "Rat" kannst da vielleicht mehr sagen.
    Da halte ich es mal mit unserem Kaiser: Schaun mer mal...

    Geschrieben von Anton K.
    aber irgendwie hat die Gemeinde schon die Finger in der Geschichte gehabt.
    Nachdem da offenbar eine Förderung gelaufen ist, sehe ich das ähnlich. Die Förderung muss die Gemeinde beantragen, denn nur die ist in diesem Fall auch berechtigt, diese Förderung zu beantragen. Denn Zuwendungsempfänger können nach den Zuwendungsrichtlinien nur Gemeinden, Zweckverbände und Landkreise sein, nicht aber einzelne Feuerwehren oder Feuerwehrvereine. Und wie schon richtig erkannt:

    Geschrieben von Anton K.
    Wenn der Rettungssatz von der Regierung gefördert wurde, dann wurde das Geld an die Gemeinde überwiesen.

    Geschrieben von Anton K.
    Ich hätte noch nie gehört, dass der staatliche Zuschuß an einen Verein ausbezahlt wrden wäre.
    Nach den derzeit geltenden Zuschussrichtlinien ist das meines Wissens immer noch nicht möglich. Ich kenne aber Fälle, wo Anschaffungen (Fahrzeuge, z.B. MTW) letztlich zwar vollständig über den Feuerwehrverein getätigt/ finanziert wurden, für diese Fahrzeuge aber auch Zuschüsse gewährt wurden. Ob dann die gesamte Abwicklung über die Kommune lief (weil das sonst ggf. auch zuschussschädlich sein könnte) und der Feuerwehrverein den Differenzbetrag der Kommune ausbezahlt hat, oder aber die Kommune den Zuschuss an den Feuerwehrverein quasi "rückerstattet" hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern783048
    Datum10.02.2014 23:3716348 x gelesen
    Geschrieben von Markus R.Nach den derzeit geltenden Zuschussrichtlinien ist das meines Wissens immer noch nicht möglich. Ich kenne aber Fälle, wo Anschaffungen (Fahrzeuge, z.B. MTW) letztlich zwar vollständig über den Feuerwehrverein getätigt/ finanziert wurden, für diese Fahrzeuge aber auch Zuschüsse gewährt wurden. Ob dann die gesamte Abwicklung über die Kommune lief (weil das sonst ggf. auch zuschussschädlich sein könnte) und der Feuerwehrverein den Differenzbetrag der Kommune ausbezahlt hat, oder aber die Kommune den Zuschuss an den Feuerwehrverein quasi "rückerstattet" hat, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Das ist immer noch so, das muß über die Gemeinde abgerechnet werden und die Regierung will von möglichen Zuschüssen durch Vereine dann lieber nichts gehört haben. Das ist auch letztlich der Ablauf, ein Verein gibt dann an die Gemeinde ebenfalls einen Zuschuß, kann halt sein das damit die gesamte Beschaffungssumme gedeckt ist.


    Gruß
    Christian




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    AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern783051
    Datum11.02.2014 01:2816334 x gelesen
    Geschrieben von Anton K.Wenn der Rettungssatz von der Regierung gefördert wurde, dann wurde das Geld an die Gemeinde überwiesen.
    Es steht ja auch weiter oben so geschrieben, dass die Rechnung dann von der Gemeinde an den Fw-Verein gestellt wurde. Folglich hat die Gemeinde den Rettungssatz beschafft und den Zuschuss kassiert, der Verein hat dann die Kosten ersetzt.

    Audiatur et altera pars.

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    AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen783056
    Datum11.02.2014 09:3516403 x gelesen
    Moin,

    super beschrieben! Ich glaube, solche Sachen auszubalancieren ist eine wichtige, wenn auch äußerst schwierige Aufgabe für die übergeordnete Führung. Denen gehört genau für sowas das methodische Rüstzeug an die Hand - allerdings fürchte ich, ist genau das kein Thema für die LFSen...

    Is that you, John Wayne? Is this me?

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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern785357
    Datum22.03.2014 00:3315130 x gelesen
    Neues aus Wolfring .......


    Gruß
    Christian


    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen785359
    Datum22.03.2014 08:1114793 x gelesen
    Naja, soviel Neues ist es ja nicht.
    Der Fahrtweg zwischen der FF Dürnsricht und der FF Wolfring beträgt 3,2 km.
    Und da die FF Dürnsricht halt ein moderneres Einsatzgerät hat, also wird dieses alamiert.
    Das Verhalten der FF Wolfring erinnert an ein Kleinkind dem das Spielzeug weggenommen wurde...

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorJan 8P., Darmstadt / (Süd-)Hessen785360
    Datum22.03.2014 10:0014499 x gelesen
    Wenn ich mir die beiden Rettungssätze auf der jeweiligen HP anschaue, sollten die beiden Wehren zusammenlegen um wenigstens einen vernünftigen Satz zu haben.
    Zumal der Lukas-Satz um einiges moderner sein dürfte..

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    AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen785366
    Datum22.03.2014 12:0514373 x gelesen
    1.Je nach dem welche Geräte vorhanden sind funktioniert das zusammenlegen zu einem Satz nicht.
    2.Hast du dir mal den Lukas-Satz der FF Wolfring angeschaut?
    3.Wo hast du deine Infos zu den Rettungssätzen der beiden Feuerwehren her?

    Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY785367
    Datum22.03.2014 12:1014449 x gelesen
    Servus,

    und dann fusioniere mal zwei Feuerwehren, die das partout nicht wollen. Theoretisch könnte der Bürgermeister einen Standort schließen, aber ob da der Gemeinderat und der Bürgerwille mitmachen? Außerdem wäre das politischer Selbstmord für den BGM. So nötig das doch manchmal wäre.

    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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