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ThemaFeuerwehr beseitigt umgestürzten Baum: Rechnung empört Ehepaar86 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg788790
Datum21.05.2014 08:0042332 x gelesen
hallo,

Ein Palmkätzchenbaum fällt auf einen Weg und jemand ruft die Feuerwehr. Fünf Mann beseitigen das Holz, weitere fünf werden angefordert, haben aber nichts zu tun. Trotzdem kostet auch ihr Einsatz 220 Euro.

Wenn ich 800 rote Würste liefere, kann ich doch auch nicht 1000 berechnen, sagt Heinz Bischoff. Der Göppinger Metzgermeister ist sauer aufs Rathaus. Von dort hat er eine Rechnung bekommen für einen Feuerwehreinsatz, doch die Hälfte der Männer hat keinen Finger gerührt. Bezahlen musste er für sie trotzdem. ...


vollständiger Artikel: Göppinger Kreisnachrichten

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü788795
Datum21.05.2014 11:1230805 x gelesen
Wäre interssant wie das Widerspruch- oder Verwaltungsgerichtsverfahren ausgegangen wäre.
Aus den vorhandenen Infos lässt sich herauslesen daß hier wohl keine Ermessensentscheidung
getroffen wurde.

Manfred

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg788796
Datum21.05.2014 11:1629897 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Manfred K.Wäre interssant wie das Widerspruch- oder Verwaltungsgerichtsverfahren ausgegangen wäre.
aus der Ferne und auf der Basis der Infos aus dem Zeitungsartikel würde ich sagen das ein Gericht da ev. an der Schraube "Mannschaftsstärke" drehen würde.

Wobei:

Löschgruppenfahrzeug: 9
KdoW: 1

=> 10 Einsatzkräfte

sicherlich laut AAO passen und auch angemessen sein.

Dürfte auf die Meldung ankommen. Nicht auf die Lage die sich dann erst nach Eintreffen für die Feuerwehr ergibt. Danach ist man (fast) immer schlauer.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorFran8k S8., Nossen / Sachsen788806
Datum21.05.2014 12:4929309 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.aus der Ferne und auf der Basis der Infos aus dem Zeitungsartikel würde ich sagen das ein Gericht da ev. an der Schraube "Mannschaftsstärke" drehen würde.
Wieso?
5 Mann waren ausgerückt und weitere 5, die sich auf die Alarmierung hin ebenfalls im Gerätehaus eingefunden hatten, sind wieder nach Hause gegangen.
Gemäß gültiger Gebührensatzung werden hierfür 1h/Einsatzkraft à 44 abgerechnet.
Unschön für den, der es bezahlen muß, aber der Stadtrat hat es so für alle festgelegt.

MfG

Frank

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP788811
Datum21.05.2014 13:3528780 x gelesen
Geschrieben von Frank S.Wieso?Weil Gerichte das bei Kostenersatzentscheidungen immer gerne machen ;-)
Und danach gilt dann "Vor Gericht und auf hoher See...". Denkbar ist, dass sich der Richter mit den 5 Einsatzkräften und der Berechnung der "Bereitstellungspauschale" i.H.v. je einem Stundensatz für die 5 potentiellen Nachrücker zufrieden gibt. Wären mehr ausgerückt, es gab auch schon Urteile da wurde einfach das notwendige Fahrzeug (LF) mit voller Besatzung (9) als notwendig erachtet, oder es wurden Gruppenfahrzeuge auf Staffel reduziert, oder es wurde sich von den Einheitsstärken der FW völlig verabschiedet. Sprich: Eine Einsatzkraft an der Säge, zwei räumen, Absicherung gegen Verkehr war hier keine notwendig, Erkundung einer höheren Führungskraft auch nicht, ergo darf alles über drei Mann nicht berechnet werden. Und wenn du einen Richter triffst, der schonmal einen Gartenbaubetrieb mit 2 Mann an einem Baum hat arbeiten sehen, werden die Würfel wieder anders gemischt. Genauso gut könnte man aber auch auf einen treffen, der auch bei Nebenstraßen oder besseren Wirtschaftswegen direkt zwei Fahrzeuge zur Absicherung der Einsatzstelle als angemessen beurteilen würde.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg788813
Datum21.05.2014 13:5027906 x gelesen
Der wichtigste Satz im Artikel ist doch der:
Das Ehepaar hat nach Rücksprache mit seinem Anwalt die Rechnung bezahlt.
Hauptsache mal aufgeregt und an die Presse gegangen...

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen788819
Datum21.05.2014 14:54   28649 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Manfred K.:
Wäre interssant wie das Widerspruch- oder Verwaltungsgerichtsverfahren ausgegangen wäre.
Aus den vorhandenen Infos lässt sich herauslesen daß hier wohl keine Ermessensentscheidung
getroffen wurde.

Bei uns im Stadtgebiet ging ein ähnlich gelagerter Fall schon mal zu ungunsten der Stadt aus; mit etwas Getöse - in diesem Fall - von Seiten der "Feuerwehr". Wobei auch ich, (selbst) als Feuerwehrmann, sagen muß, daß > 10 Mann zum Instellungbringen einer Tauchpumpe auch tatsächlich Hinterfragenswürdig sind; ähnlich sehe ich das im vorliegenden Fall - 220 + 65 + 220 = 505 Euro sind schon ein erkleckliches Sümmchen. Vielleicht hätte man da ja etwas den Ermessensspielraum nutzen können, zumindest was die zusätzlichen fünf FA angeht.

Aber:

Mitunter wird die Feuerwehr heute von weiten Teilen der Bevölkerung mit einem 24/7 Gewehr bei Fuß stehenden Hausmeisterservice verwechselt, der, zu jeder Tages- und Nachtzeit und egal an welchem (Feier-) Tag, Bäumchen beseitigt, Keller trocken legt (und am besten noch aufwischt), Rohrleitungs- und Elektroschäden repariert, Türen öffnet und verschließt usw. usf. Sich dann lauthals über eine Kostenrechnung zu ereifern halte ich ehrlich gesagt schon für etwas dreist!

Ganz grundsätzlich, denn im vorliegenden, konkreten Fall hätte man vielleicht tatsächlich, wie grade geschrieben, den Ermessensspielraum nutzen können, und davon ab ist die Sache ja auch ein bißchen dumm gelaufen - für die Grundstückseigentümer (wußten davon zunächst nichts, waren nicht selber Anforderer).

Für dreist halte ich allerdings den anhängigen Kommentar, besonders Einwürfe wie

"Der gesunde Menschenverstand sagt einem, da reicht ein Mann mit einer Kettensäge, dann ist das Ding in einer halben Stunde weggeräumt. Höchstens."

Vielleicht sollte man dem Kommentator mal nahebringen, dass die Feuerwehr, a) aus den verschiedensten Gründen, eben nicht so arbeitet (arbeiten kann) - weil sie eben kein 24/7 Hausmeisterservice ist, sondern immer noch die Feuerwehr, man b) das ganze oft leicht vermeiden kann, in dem man sich selbst etwas bemüht (wie geschrieben - hier dumm gelaufen) und vor allem c) es sich hier in der Regel immer noch um Freiwillge handelt, die sich sicher auch etwas besseres Vorstellen können, als bei Regen durch die Gegend zu fahren, um Bäumchen klein zu sägen (das war ja ürsprünglich mal nicht so gedacht, auch wenn es inzwischen in unserer Vollkaskogesellschaft, auch von (anfordernden) Behörden und Ämtern, oft so gesehen wird...).


Gruß

Daniel

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW788834
Datum21.05.2014 17:5126840 x gelesen
unabhängig davon, ob die angewandte Kostensatzung rechtmäßig ist und ob so ein Einsatz überhaupt kostenpflichtig sein muss und ob ggf. die Polizei bei der Beauftragung einen Fehler gemacht hat

Geschrieben von Göppinger KreisnachrichtenWenn ich 800 rote Würste liefere, kann ich doch auch nicht 1000 berechnen, sagt Heinz Bischoff. Der Göppinger Metzgermeister ist sauer aufs Rathaus. Von dort hat er eine Rechnung bekommen für einen Feuerwehreinsatz, doch die Hälfte der Männer hat keinen Finger gerührt. Bezahlen musste er für sie trotzdem. ...

Da hätte ich eine andere Rechnung:

Wenn der Metzger für eine Feier 1000 Würste liefert, aber nur 800 gegessen werden, dann kann der Kunde wohl kaum die Bezahlung der 200 nicht benötigten Würste verweigern...

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü788838
Datum21.05.2014 17:5626684 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Henning K.Wenn der Metzger für eine Feier 1000 Würste liefert, aber nur 800 gegessen werden, dann kann der Kunde wohl kaum die Bezahlung der 200 nicht benötigten Würste verweigern...

Auch wenn das jetzt OT wird, jeder halbwegs vernünftige "Fest-Organisator" schaut das er das Zeuch auf Kommission annimmt, dann bezahl ich nämlich die 800 und gut ist...


Gruß Andi

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg788840
Datum21.05.2014 18:1127165 x gelesen
Hallo zusammen,
kann man auch so sehen: Wenn der Metzger beim Bauern zwei Schweine abholt und schlachtet, davon aber nur das Fleisch von einem Tier verkauft, muss er dann dem Bauern beide bezahlen?

Auch interessant: in diesem Fall ging es ja nur um die eingesetzte Mannschaft. Bei einer freiwilligen Feuerwehr scheuche ich gut und gerne 20 - 30 Mann/Frau auf um eine Gruppe für den Einsatz sicher zu stellen. Die fahren auch an und sind zumindest kurzfristig in Bereitschaft. Vielleicht sollte man dass auch mal erwähnen, bzw. in Rechnung stellen.

Gruß vom See
Jürgen

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen788842
Datum21.05.2014 18:3126515 x gelesen
Mit welcher Begründung würdest du denn bitte schön Kameraden die in Bereitstellung waren mit in Rechnung stellen?

Und da wir gerade beim bestellen und bezahlen sind, wer hat in diesem Fall die Feuerwehr bestellt, der Eigentümer oder die Polizei?
Da das ganze auf Anforderung der Polizei geschah, hat meiner Meinung nach auch die Polizei die Rechnung zu erhalten.
Und ich denke, das der Eigentümer nicht vor Gericht ging hängt mit den dadurch entstehenden Prozess-/Anwaltskosten zusammen, denn ich glaube nicht das die Stadt gewonnen hätte.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen788845
Datum21.05.2014 19:2027066 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Daniel R.
Für dreist halte ich allerdings den anhängigen Kommentar, besonders Einwürfe wie
"Der gesunde Menschenverstand sagt einem, da reicht ein Mann mit einer Kettensäge, dann ist das Ding in einer halben Stunde weggeräumt. Höchstens."

Nö, es wäre Aufgabe der Pol gewesen den Eigentümer erst mal zu informieren, das Hindernis umgehend zu beseitigen. Lag denn Gefahr im Verzug vor?

Wenn er denn hätte gesagt... leck...

wäre es doch was Anderes? So sollte die Polizei sich überlegen, wo sie die Rechnung unterbringt...

mkg hwk

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788849
Datum21.05.2014 20:3626110 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Vollkaskogesellschaft, auch von (anfordernden) Behörden und Ämtern, oft so gesehen wird...).
Habe der Pol. als nach einem Sturm mal einen umgefallenen Bauzaun gemeldet( 2 Teile). Habe extra Betont, das die Feuerwehr nicht nötig sei. Sache wäre für eine Streifenwagenbesatzung 2 min Arbeit.
10 min ging FME. An der Einsatzstelle haben uns dann 2 Streifenwagen erwartet. :-((

Dies ist meine Meinung.

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg788851
Datum21.05.2014 21:2626867 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Jürgen M.aus der Ferne und auf der Basis der Infos aus dem Zeitungsartikel würde ich sagen das ein Gericht da ev. an der Schraube "Mannschaftsstärke" drehen würde.

Wobei:

Löschgruppenfahrzeug: 9
KdoW: 1

=> 10 Einsatzkräfte


Mal ganz ehrlich: Wozu KdoW?
Baum wird problemlos von einer Löschgruppe beseitigt, die von einem Gruppenführer geführt wird, der die Ausbildung genau diese Einheit zu führen. Wozu muss jetzt ein KdoW mit nem Zugführer auch noch mit durch die Gegen eiern?

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788853
Datum21.05.2014 21:5626897 x gelesen
Hier bei und werden(bei größeren Sturmlagen) die Einsatzstellen i.d.R. von einem B-Dienst erst erkundet, der dann Entscheidet ob überhaupt ein Einsatz der Feuerwehr nötig ist und wenn ja, welcher aufwand.
Mit der Taktik konnten wir schon viel Fahrerei abwenden.

Dies ist meine Meinung.

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen788858
Datum22.05.2014 06:4726313 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Hier bei und werden(bei größeren Sturmlagen) die Einsatzstellen i.d.R. von einem B-Dienst erst erkundet, der dann Entscheidet ob überhaupt ein Einsatz der Feuerwehr nötig ist und wenn ja, welcher aufwand.
Mit der Taktik konnten wir schon viel Fahrerei abwenden.


Die Idee ist jetzt ja nicht unebingt falsch, aber wenn ich Richter wäre hätte ich da dann vielleicht auch noch Rückfragen:

- Den vorher erkundenden B-Dienst könnte man dann ja mit dem Disponent auf der Leitstelle vergleichen, er löst nämlich nicht das Problem. Eigentlich müsste man diese Person und sein Fahrzeug den Leuten in Rechnung stellen, die durch unsachliche oder ungenaue Angaben erst mal die Notwendigkeit herbeiführen, zunächst ein Kontrollteam zu schicken.

- Wenn nun eine Person vorher erkundet, dann wäre es ja vielleicht doch zumutbar der Lage angemessen zu reagieren und an einer wenig befahrenen Nebenstraße mit geringer Gefährdung mit einem geringeren Kräfteansatz als mit neun Leuten aufzuschlagen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg788859
Datum22.05.2014 07:3825921 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner K.Aufgabe der Pol gewesen den Eigentümer erst mal zu informieren
Hat denn die Polizei die Möglichkeit, den Eigentümer oder Besitzer eines Gartengrundstücks so einfach festzustellen? Der hat ja wahrscheinlich kein Klingelschild am Gartentor....

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg788860
Datum22.05.2014 07:42   26813 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Mit welcher Begründung würdest du denn bitte schön Kameraden die in Bereitstellung waren mit in Rechnung stellen?
Weil vielleicht die Kommune durch die Kameraden in Bereitstellung auch einen finanziellen Aufwand hat? Weil vielleicht ein AG eines Kameraden trotz allem den Lohnausfall geltend macht, auch wenn der nur kurze Zeit weg war?

Es ist nun einmal so, dass bei Feuerwehrs immer mehr Leute alarmiert werden, als gebraucht werden. Und warum soll die Kommune (also der Steuerzahler) das selbst tragen, wenn es einen kostenpflichtigen Verursacher gibt? Wie oben schon geschrieben wurde: wenn es in der Kostenerstattungssatzung drin steht, ist es erst 'mal so....

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen788862
Datum22.05.2014 08:14   26352 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas B.
Hat denn die Polizei die Möglichkeit, den Eigentümer oder Besitzer eines Gartengrundstücks so einfach festzustellen? Der hat ja wahrscheinlich kein Klingelschild am Gartentor....
Hast Recht, das ist schlimm! Wir brauchen ein Gesetz: "Klingeln an jedes Gartentor"!!!

Aber vorerst als provisorische Deeskaltionslösungen:

1. Die Polizei als der deutschen Sprache Mächtig fragt einen Menschen, den er in der Nähe sieht, ob er Ortskenntnis hat, evtl. unter zuhilfenahme einer schon vorhandenen fremden Klingel.
Wenn gar kein Mensch 15min lang auftaucht, reicht vielleicht auch ein Warndreieck und eine Information des Straßenbaulastträgers.

Als Rückfallebene:
2. Die Pol kennt die Nummer (notfalls Frequenz) der ILS. Kann Straßennamen lesen und als Fachkraft für viele Fälle der ILS auch schildern (ggf. auf Nachfrage) wie kompliziert sich der Fall entwickeln könnte. Damit könnte man auch moderat Alarmieren (FA im Bauhof...?)
Die Kommune ist nämlich für den Bürger da, dafür bezahlt er Steuern.

3. Wird die ILS als überzogen angesehen (Baumgröße geringfügig in den öffentlichen Straßenraum befindend), kann sie auch das Rathaus anrufen: Adresse... usw

Aber hier weiß offensichtlich nur der FA was ein Baum ist, wie schwer der ist, was er kostet und wie viele Sägen man daran stumpf machen kann. Und das aber wiederum nur im Rudel.

mkg hwk

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AutorMich8ael8 T.8, Butzbach / Hessen788865
Datum22.05.2014 08:4825774 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Hier bei und werden(bei größeren Sturmlagen) die Einsatzstellen i.d.R. von einem B-Dienst erst erkundet, der dann Entscheidet ob überhaupt ein Einsatz der Feuerwehr nötig ist und wenn ja, welcher aufwand.
Mit der Taktik konnten wir schon viel Fahrerei abwenden.


Ist hier bei uns in Butzbach auch so.

Bei der letzten Unwetterlage mit zwei Fahrzeugen erkundet und dann der Unwetter TEL informiert
und die haben dann die Einsatzmittel in Marsch gesetzt.

Unwetter

Gruß Michael

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg788866
Datum22.05.2014 08:5525767 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner K.Hast Recht, das ist schlimm! Wir brauchen ein Gesetz: "Klingeln an jedes Gartentor"!!!
Ich verstehe nicht, warum Du versuchst das ins Lächerliche zu ziehen, aber das ist doch das Grundproblem auch für die Polizei: Laut dem Zeitungsbericht incl. zugehörigem Foto ist das ein Wochenendhausgartengebiet. Da kommt die Polizeistreife hin und sieht den Baum. Woher soll sie jetzt wissen, wem das Grundstück gehört? Natürlich hast Du recht: wenn jemand da ist, kann man mal fragen, ob die wissen, wer der Eigentümer ist.

Aber wenn niemand da ist? Wir haben das gleiche Problem regelmäßig - wenn Du nicht zufällig den Nachbarn triffst (und nicht mal die wissen es immer!) bekommst Du nicht heraus, wem das Grundstück gehört. Auch bei der Stadtverwaltung nicht, denn die bräuchten die Flurstücknummer und die weiß erst recht niemand. Aus der Praxis heraus kann ich das Problem gut nachvollziehen - den Eigentümer zu ermitteln ist mit vertretbarem Aufwand oft nicht möglich.

Aber mit Deinen Vorschlägen hast Du natürlich recht: bevor man da die Feuerwehr holt, gibt es auch noch die genannten anderen Möglichkeiten: warnen, absperren, Bauhof....

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AutorFran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg788868
Datum22.05.2014 09:0125970 x gelesen
Hallo,

ich denke der Metzgermeister hat gezahlt, weil es vielleicht auch für sein Geschäft nicht gut ist öffentlich gegen die Feuerwehr als verlängerter "operativer" Arm des Rathauses zu wettern.
Außerdem denke ich, es ist/war sein Baum auf seinem Grundstück. Dafür ist er verantwortlich. Er hat dafür zu sorgen, dass von seinem Besitz keine Gefahr ausgeht. Nun ist der Baum bei schlechtem Wetter umgekippt, glücklicherweise ist niemand zu Schaden gekommen. Die Frage ist nur, ist er seiner Pflicht nachgekommen, dafür zu sorgen, dass nichts passieren kann ?
Ich kann bei den Bäumen auf meinem Grundstück auch nicht einschätzen, ob sie den nächsten Sturm überstehen. Also hole ich mir jemanden der es erkennen kann oder kümmere mich "vorsorglich" um meine Bäume, zumindest um die, die aus meinem Grundstück herausfallen können. Das ist meine Pflicht als Grundstückseigentümer, der muss ich nachkommen, ob es gefällt oder nicht.


Geschrieben von Hanswerner K.1. Die Polizei als der deutschen Sprache Mächtig fragt einen Menschen, den er in der Nähe sieht, ob er Ortskenntnis hat, evtl. unter zuhilfenahme einer schon vorhandenen fremden Klingel.
Wenn gar kein Mensch 15min lang auftaucht, reicht vielleicht auch ein Warndreieck und eine Information des Straßenbaulastträgers.


Mal ernsthaft, nach diversen Runden Personalabbaues und Revierschließungen, glaubst Du doch nicht ernsthaft, dass die Pol 15 min für einen Baum hat ? Na eigentlich noch viel mehr. Der Revierleiter wird sich freuen : Wieso habt ihr 15 min untätig bei einem Baum gewartet ?

Geschrieben von Hanswerner K.2. Die Pol kennt die Nummer (notfalls Frequenz) der ILS. Kann Straßennamen lesen und als Fachkraft für viele Fälle der ILS auch schildern (ggf. auf Nachfrage) wie kompliziert sich der Fall entwickeln könnte. Damit könnte man auch moderat Alarmieren (FA im Bauhof...?)
Die Kommune ist nämlich für den Bürger da, dafür bezahlt er Steuern.


Schildert die eine Fachkraft für Recht und Ordnung, der anderen für Alarmierung und Sorgentelefon, dass da ein Baum/Bäumchen/großer Ast irgendwo im öffentlichen Raum liegt.
Gut, alles richtig.
Fragt die Fachkraft für Telefonie, ob die Sicherheitsfachkraft den Baum entfernen kann. - Nö, ist nicht unsere Aufgabe, nicht versichert, nicht ausgebildet ... !
Gut, alles richtig.
Ruft die ILS, nach dem Kinderspielprinzip "Stille Post" bei der Gemeinde/Stadt/Amt an: Schlechtes Wetter, Sturmholz - zu gefährlich, nicht versichert - Feuerwehr rufen !
Und somit hat die ILS Fachkraft nur noch das Alarmstichwort nach AAO bzw. ELR. Fertig.

Geschrieben von Hanswerner K.3. Wird die ILS als überzogen angesehen (Baumgröße geringfügig in den öffentlichen Straßenraum befindend), kann sie auch das Rathaus anrufen: Adresse... usw

S.o. Anruf bei Gemeinde/Stadt/Amt

Geschrieben von Hanswerner K.Aber hier weiß offensichtlich nur der FA was ein Baum ist, wie schwer der ist, was er kostet und wie viele Sägen man daran stumpf machen kann. Und das aber wiederum nur im Rudel.

Darüber wieviele FA tatsächlich oder aus taktischen oder gar aus politischen Überlegungen mitgenommen werden, will ich mich gar nicht äußern. Es gibt eine Kostensatzung, die haben Lokalpolitiker gemacht, vielleicht überlegt man sich bei/vor Wahlen was und wen man wählt. FW kann dafür genausowenig, wie POL für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Punkte in Flensburg.

@Hanswerner : Im Prinzip gebe ich Dir in allen Punkten Recht. Es könnte ganz einfach sein, ist es aber nicht.

Gruß

Frank

Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken788870
Datum22.05.2014 09:3325581 x gelesen
Ich denke, wenn dann hätte er eine Chance bei der Polizei. Die muss nämlich 'angemessene' Maßnahmen ergreifen.
(Fast) jeder Kleingartenkolonie ist irgendwie organisiert, da gibt's einen Ansprechpartner und das Feststellen des Grundstückeigentümers dürfte eigentlich auch kein Problem sein.
Dann eine Info 'Da liegt ein Baum auf der Straße, in einer Stunde muss der weg sein' absetzen und in 90 Minuten nochmal vorbei fahren...

Tomy

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AutorMarc8us 8M., Wernigerode/ OT Reddeber / ST788873
Datum22.05.2014 10:1525548 x gelesen
Zwar etwas OT - aber wäre es nicht an der Zeit generell jeden Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig zu machen - egal ob TH zur Menschenrettung oder auch Brandbekämpfung.

Die Kommune erbringt in jedem Fall eine Leistung - die jeden Steuerzahler etwas kostet. Dann hört vielleicht auch die Kaskomentalität mancher Bürger auf - und es werden einige Einsätze weniger - das wird dann lieber selbst erledigt.

Zum vorliegenden Fall: Der Kräfteansatz ist etwas hoch gegriffen. Die 5 nicht eingesetzten FA hätte das Gericht sicher gekürzt, von daher wäre aus meiner Sicht der WS sinnvoll gewesen.

Und die leider oft praktizierte Untätigkeit der Polizei und das Abwälzen von 20x20 cm Ölflecken, Ästen usw. auf die Feuerwehr kann man sicher nicht mit Personalmangel der Polizei entschuldigen, da reine politische Entscheidung. Das Nichterscheinen der Feuerwehr aus Personalmangel entschuldigt auf Dauer auch niemand.

Die Beiträge in diesem Forum sind meine rein private Meinung!

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.788875
Datum22.05.2014 10:3826150 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.(Fast) jeder Kleingartenkolonie ist irgendwie organisiert, da gibt's einen Ansprechpartner und das Feststellen des Grundstückeigentümers dürfte eigentlich auch kein Problem sein.
Im Zeitungsbericht steht was von einem "Wochenendhäuschen". Kleingartenkolonie kann ich daraus nicht entnehmen. Scheint also ein Einzelgrundstück zu sein. Google Öhrß erhärtet den Verdacht.

Geschrieben von Neumann T.Dann eine Info 'Da liegt ein Baum auf der Straße, in einer Stunde muss der weg sein' absetzen und in 90 Minuten nochmal vorbei fahren...
Okay - also ich habe selber eine Motorsäge zu Hause. Wenn ein Baum auf mein Grundstück wo ich wohne, fallen würde, benötige ich knapp 20 - 30 Minuten bis ich säge einsatzklar und meine PSA zusammen habe. Jetzt soll hier Kalle Kniff in 60 Minuten außerhalb einen Baum beseitigen. Klar ist, einen frischen Baum mit Bügelsäge ... - sportlich. Kommt er also mit Motorsäge von Nachbar Müller. Gutes Teil aus den 70ern. Schwert schon gebläut, Kettenöl ist aber sowieso überflüssig, da die Kette so schlaff, das Luftkühlung möglich. Auf PSA wird verzichtet, da das Ding ja in 60 Minuten weg muss. Kette springt ab, Kalle Kniff ab in die Klinik - sechs Wochen arbeitsunfähig als Selbstständiger. Konnte er auch nicht wissen mit der Kettenspannung, da kein Sägeschein. Doof natürlich, da öffentlicher Bereich - aber die Polizei wollte das ja in ´ner Stunde weghaben.

Die angemessenste Maßnahme zur Beseitigung des Schadens ist für die Polizei nun einmal die Feuerwehr. Schnell verfügbar, wenig Diskussion und für die Beamten bedeutet es Sicherheit. Verdenken kann ich es denen nicht.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern788880
Datum22.05.2014 12:1325372 x gelesen
Eine Verständnisfrage:

Ich kenne es von der Feuerwehr Erlangen so, dass in allen Fällen bei denen es nicht um Brandeinsatz oder Menschen- /Tierrettung handelt, zuerst ein Beauftragungsformular (vom Hilfe Anfordernden) unterschrieben werden muß, bevor die Feuerwehr tätig wird.

Dann sind solche Diskussionen doch mehr als nur müßig....

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen788899
Datum22.05.2014 15:4324990 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Volker L.:
Ich kenne es von der Feuerwehr Erlangen so, dass in allen Fällen bei denen es nicht um Brandeinsatz oder Menschen- /Tierrettung handelt, zuerst ein Beauftragungsformular (vom Hilfe Anfordernden) unterschrieben werden muß, bevor die Feuerwehr tätig wird.
Ich schmeiße hier mal zwei Begriffe in die Runde: Geschäftsführung ohne Auftrag, (bei) Gefahr im Verzug? Auch in Erlangen gibt es da unter ziemlicher Garantie nicht zuerst einen unterschriebenen Zettel. Dazu auch gleich mehr.


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen788900
Datum22.05.2014 15:5025147 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Hanswerner K.:
Nö, es wäre Aufgabe der Pol gewesen den Eigentümer erst mal zu informieren, das Hindernis umgehend zu beseitigen. Lag denn Gefahr im Verzug vor?
Ok, dann hälst Du den Satz eben nicht für dreist. Ich nach wie vor schon. Wo genau war übrigens in dem Kommentar, oder auch nur im Ausgangsartikel, von der Polizei zu lesen, geschweige denn von Kritik am Vogehen der Polizei?


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen788904
Datum22.05.2014 16:44   25779 x gelesen
Hallo,

ist ja wieder mal lustig, was hier so alles für Überlegungen angstellt werden.

Ich bin zwar weder Verwaltungsmensch noch Jurist, aber der Begriff "Gefahr im Verzug" wurde hier ja schon in die Diskussion geworfen. Ich werfe noch mal "Gefahrenabwehr" (-recht) und "Geschäftsführung ohne Auftrag" hinterher.

Und dann von oben abgearbeitet:

Geschrieben von Hanswerner K.:
So sollte die Polizei sich überlegen, wo sie die Rechnung unterbringt...
Genau. Da hört / liest man ja auch wirklich häufig von. Polizei, resp. deren Träger, also das Land oder gar der Bund, übernehmen die Kosten für ihre Amtshandungen im Rahmen der Gefahrenabwehr. Beliebtes Beispiel: Ölspur, Beseitigung durch Straßenbaulastträger selbst, Fachfirma oder gar die Feuerwehr, Verursacher kann nicht ermittelt werden. Polizei zahlt. Ist ja schließlich Anforderer!


1. Die Polizei als der deutschen Sprache Mächtig fragt einen Menschen, den er in der Nähe sieht, ob er Ortskenntnis hat, evtl. unter zuhilfenahme einer schon vorhandenen fremden Klingel.
Wenn gar kein Mensch 15min lang auftaucht, reicht vielleicht auch ein Warndreieck und eine Information des Straßenbaulastträgers.

Ok. Setzt voraus, daß die Polizei überhaupt tatsächlich physisch vor Ort war (und nicht gleich den einfachen Weg über Meldung an die zuständige I-FEL/RLS gegangen ist). Gehen wir aber mal davon aus. Die Lage wird also von den Beamten so eingeschätzt, dass das Bäumchen da weg muß. Jetzt rennen die Polizisten, bei schlechtem Wetter - Regen, natürlich 15 min in der Wochenendhaussiedlung herum und suchen irgendjemanden, den sie mal nach dem Grundstückseigentümer fragen können. Auskunft im Melderegister brachte nämlich nix, denn der Grundstückeigentümer ist in seinem Wochenenddomizil natürlich nicht gemeldet. Andere Möglichkeiten hier - keine Ahnung. Nach inzwischen 20 min stellen die Beamten dann ihr Warndreieck auf, hört man ja oft von. Oder Informieren halt den Straßenbaulastträger, fertig. Oder sie haben vielleicht auch gar keine Lust, bei Regen durch die Wochenendhaussiedlung zu laufen, oder auch schlicht gar keine Zeit, und bedienen sich gleich der Rückfallebene:


Als Rückfallebene:
2. Die Pol kennt die Nummer (notfalls Frequenz) der ILS. Kann Straßennamen lesen und als Fachkraft für viele Fälle der ILS auch schildern (ggf. auf Nachfrage) wie kompliziert sich der Fall entwickeln könnte.

Alles klar, die nichtpolizeiliche Leitstelle kann also ggf. mehr, als die polizeiliche. Ach so, ja, Zugriff aufs Melderegister dürften sie schon mal nicht haben, aber (!):

Damit könnte man auch moderat Alarmieren (FA im Bauhof...?)
Jo, da kennen sich Leitstellen aus (vor allem die - Synergien schaffenden - Großleitstellen sind dafür bekannt, daß sie beinahe jeden FA im Versorgungsgebiet mit Namen, Funktion und Arbeitgeber = Zusatzqualifikatioenen kennen), genau den! Der ist nämlich gegen Geld beim Bauhof beschäftigt, aber ehrenamtlich bei der Feuerwehr. Und der schnappt jetzt seine Säge, notfalls seine eigene, und eilt in seiner Freizeit - Bauhofbereitschaft wurde nämlich aus Kostengründen längst aufgelöst - zum umgestürzten Bäumchen und beseitigt den Mangel. Als ehrenamtlicher FA natürlich, wird auch die Rechnung nach Feuerwehrkosten- und Gebührensatzung nicht so üppig. Gut, der zuständige Leiter der Einheit (Feuerwehr) wird sich etwas wundern, aber... Macht der FA im Bauhof doch gern! Denn:

Die Kommune ist nämlich für den Bürger da, dafür bezahlt er Steuern.
Ja, genau! Hab ich mir neulich zum Beispiel auch gesagt, als ich 28 E für einen Personalausweis und dann noch 50 Euro für die Führerscheinverlängerung gezahlt habe... Aber man unterstützt seine notleidende Kommune ja gern; siehe auch vorstehend, eigesparte Bauhof-Bereitschaft.


3. Wird die ILS als überzogen angesehen (Baumgröße geringfügig in den öffentlichen Straßenraum befindend), kann sie auch das Rathaus anrufen: Adresse... usw
Da war ja noch was: Auch dies! Bei uns ist das Rathaus rund um die Uhr besetzt. Und notfalls ruft man halt den Bürgermeister persönlich an!


Aber hier weiß offensichtlich nur der FA was ein Baum ist, wie schwer der ist, was er kostet und wie viele Sägen man daran stumpf machen kann. Und das aber wiederum nur im Rudel.
Oh, wo kommen die denn jetzt her? Ach so: Der FA im Bauhof hatte irgendwie keine Lust, im Rathaus und beim Bürgermeister ist auch keiner ans Telefon gegangen, also kommt / kam die Feuerwehr ins Spiel. Und da die nun mal gewöhnt sind, mit taktischen Einheiten zu arbeiten, schicken die nicht einen FA mit Säge, sondern gleich X FA, zum Beispiel 4 oder 6, los. Und am Schluß schreibt die Kommune auch noch eine Rechnung für die kommunale Einrichtung Feuerwehr. Aber jetzt kommts: Die Polizei will nicht zahlen!

Die sagen doch ernsthaft was davon, daß der Eigentümer, inzwischen kompliziert ermittelt, für Gefahren haftet, die von seinem Grundstück ausgehen. Und faseln irgendwas von nicht zumutbar (keine Zeit, Lust...), Gefahrenabwehr und eventuell, wie gesagt - bin kein Jurist, Geschäftsführung ohne Auftrag im Rahmen derselben... Sowas!


Gruß

Daniel

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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen788905
Datum22.05.2014 16:5125116 x gelesen
Hallo,

mal abgesehen von allem anderen - geschrieben von Frank B.:
Es gibt eine Kostensatzung, die haben Lokalpolitiker gemacht, vielleicht überlegt man sich bei/vor Wahlen was und wen man wählt.
Kommunale Kostensatzungen werden zwar von den Räten = der Politik beschlossen, die Vorlagen dazu kommen aber aus der Verwaltung, und sowohl Verwaltung als auch Politik sind hier an Gesetze gebunden. Mal eben sagen "och, wir brauchen keine Kostensatzung(en), machen wir einfach alles umsonst..." ist daher in der Regel nicht. Siehe:

FW kann dafür genausowenig, wie POL für Geschwindigkeitsbegrenzungen und Punkte in Flensburg.
Und Rat und Verwaltung auch nicht!


Gruß

Daniel

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü788906
Datum22.05.2014 17:1125167 x gelesen
Wobei wir uns in BaWü ab und zu mal mit diesem Urteil des VHG Baden Württember befassen sollten:VGH-BADEN-WUERTTEMBERG Aktenzeichen: 1 S 1390/97

Manfred

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg788920
Datum23.05.2014 08:0524877 x gelesen
Muss man aber aufpassen, weil sich das Urteil auf das alte FwG bezieht. Im neuen (aktuellen) sind die Formulierungen leicht unterschiedlich und vor allem im hinteren Teil komplett neue Paragrafen zur Kostenerstattung enthalten.

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AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen788922
Datum23.05.2014 08:3524737 x gelesen
Die Verdienstausfälle die alle entstanden sind? Und wenn es nur eine angefangene Stunde ist.

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen788947
Datum23.05.2014 16:4624432 x gelesen
Aha.
Wenn 6 Kameraden zu nem umgestürzten Baum fahren und 14 Mann sind im Bereitstellung am GH, dann willst du ernsthaft 20 Mann in Rechnung stellen?
Viel Spaß beim Gang vors VG....

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP788950
Datum23.05.2014 17:5924287 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Wenn 6 Kameraden zu nem umgestürzten Baum fahren und 14 Mann sind im Bereitstellung am GH, dann willst du ernsthaft 20 Mann in Rechnung stellen?
Viel Spaß beim Gang vors VG....

Den Satz "Für jeden angetretenen, aber nicht abgerückten Feuerwehrangehörigen wird eine volle Stunde in Ansatz gebracht." findet man in derart vielen baden-württembergischen Satzungen, dass ich
1. darauf wette, dass der aus einem Satzungsmuster des Landes oder eines kommunalen Spitzenverbandes kommt und
2. darauf wette, dass die dortigen VG da auch nicht zum ersten Mal mit konfrontiert würden.
Darauf, dass das VG in deinem Beispielsfall dir gleich alle 14 nicht ausgerückten Leute um die Ohren haut, würde ich dagegen nicht wetten.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788951
Datum23.05.2014 18:3224354 x gelesen
Geschrieben von Marcus M.Zwar etwas OT - aber wäre es nicht an der Zeit generell jeden Einsatz der Feuerwehr kostenpflichtig zu machen - egal ob TH zur Menschenrettung oder auch Brandbekämpfung.

Ganz klar Nein.
Sonst passiert es , das der Familien, denen die Hütte brennt, keine Feuerwehr rufen, nach dem Motto: Wenn wir jetzt FW rufen, ist das Geld für Urlaub futsch.
Geschrieben von Marcus M.Die Kommune erbringt in jedem Fall eine Leistung
Das tut sie z.B. mit Schulen und Kitas auch. Oder willst Du Eintritt für Kitas und Schulen bezahlen?Geschrieben von Marcus M.Und die leider oft praktizierte Untätigkeit der Polizei und das Abwälzen von 20x20 cm Ölflecken, Ästen usw. auf die Feuerwehr kann man sicher nicht mit Personalmangel der Polizei entschuldigen, da reine politische Entscheidung.
Aus Erfahrung: das hängt viel mit Unwissenheit(mangelnder Ausbildung) und oft auch Unlust der Polizei zusammen.
Geschrieben von Marcus M.20x20 cm Ölflecken,: Mein Tipp: Hinfahren, gucken, E-Stelle an Pol übergeben.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788952
Datum23.05.2014 18:3724217 x gelesen
Geschrieben von Daniel R. 50 Euro für die Führerscheinverlängerung gezahlt habe
Ein Schnäppchen! Für meine CE Verlängerung hat mit die Stadt(bin in Vorleistung getreten) 204 Euro. Überwiesen.

Dies ist meine Meinung.

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen788956
Datum23.05.2014 19:5524235 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Daniel R.
ist ja wieder mal lustig, was hier so alles für Überlegungen angstellt werden.
Ich bin ja auch als Spaßvogel bekannt ;-)

Genau. Da hört / liest man ja auch wirklich häufig von. Polizei, resp. deren Träger, also das Land oder gar der Bund, übernehmen die Kosten für ihre Amtshandungen im Rahmen der Gefahrenabwehr.
Sagst doch gleich Richtig: Die Polizei im Rahmen ihrer Aufgabe (Gefahrenabwehr) kostet Geld (welches?). Deshalb kürzt die "Politik" die Mittel ständig (natürlich nicht die, welche für die Sicherheit der "Einsparer" selbst zuständig sind).
Äh wie sagte gleich D. Hildebrandt so vorzüglich: "Alle Gewalt geht dem Volke aus"

Verursacher kann nicht ermittelt werden. Polizei zahlt. Ist ja schließlich Anforderer!
Ersteres in Unfug! wird kein Verursacher ermittelt bleibt der Straßenbaulast... auf den Kosten sitzen.
Der Nachsatz macht für den Steuerzahler keinen Unterschied - oder??? (reiner Geldtranfer)

(und nicht gleich den einfachen Weg über Meldung an die zuständige I-FEL/RLS gegangen ist).
Gute Frage, aber darf sie das überhaupt (ohne Gefahr im Verzug). Also kann die P. über die kommunalen Fw verfügen, ohne deren kostenpromlatisches Satzungsgewirr zu durchschauen?

Die Lage wird also von den Beamten so eingeschätzt, dass das Bäumchen da weg muß.
Haste schön gesagt...

Jetzt rennen die Polizisten, bei schlechtem Wetter - Regen, natürlich 15 min in der Wochenendhaussiedlung herum und suchen irgendjemanden, den sie mal nach dem Grundstückseigentümer fragen können.
Ne ist nicht durchsetzbar, wäre ja Mobbingverdächtig. Meine Oma sagte aber immer: "Ein Unglück kommt selten allein", also könnten die ja auch dort mal durchfahren und gucken, ob es auch andere Bäumchen erwischt hat. Evtl. trifft man dabei wirklich noch Leben an, weil wenn keins dort ist, auch ein liegendes Bäumchen keinen Skandal anzetteln sollte.

Alles klar, die nichtpolizeiliche Leitstelle kann also ggf. mehr, als die polizeiliche. Ach so, ja, Zugriff aufs Melderegister dürften sie schon mal nicht haben,
Aber ein guter Bürgermeister (oder sein Ordnungs-, Hauptamt) schon? Irgendwie hat man die Strukturen ja (indirekt - OK) gewählt.

Jo, da kennen sich Leitstellen aus (vor allem die - Synergien schaffenden - Großleitstellen sind dafür bekannt, daß sie beinahe jeden FA im Versorgungsgebiet mit Namen, Funktion und Arbeitgeber = Zusatzqualifikatioenen kennen)
Die "Politik" meint doch, das ist alles OK!!!

Ja, genau! Hab ich mir neulich zum Beispiel auch gesagt, als ich 28 E für einen Personalausweis und dann noch 50 Euro für die Führerscheinverlängerung gezahlt habe... Aber man unterstützt seine notleidende Kommune ja gern; siehe auch vorstehend, eigesparte Bauhof-Bereitschaft.
Was hat das jetzt mit dem Bäumchen und den seltsamen Vorgaben und Gebaren der Geldeintreibung zu tun?

Da war ja noch was: Auch dies! Bei uns ist das Rathaus rund um die Uhr besetzt. Und notfalls ruft man halt den Bürgermeister persönlich an!
Auch das, also das es sich um Nachtzeiten handelte, ist aber nicht belgt?

Aber jetzt kommts: Die Polizei will nicht zahlen!
Wird sie sicher auch nicht...;-)
Was heißt, die Kommune bleibt auf den Kosten sitzen! Na und? - die Polizei wird auch nicht durch nicht Gott oder Schlimmere... bezahlt

PS:
Mal zum Abschluß und Nachdenken: In Sachsen hält die Polizei keine Hubschrauber mehr vor, die Löschmittelbehälter transportieren können. Nicht weil die Piloten das nicht wollten, sondern weil es die "Führer" nicht als orginäre Aufgabe verstehen!!!

mkg hwk

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken788961
Datum23.05.2014 20:3524416 x gelesen
Hi,

die Frage wäre, wie sieht's mit einem Bauhof Bereitschaftsdienst aus? Es gibt ja inzwischen für (fast) alles Bereitschaftsdienste, von dem her wäre das ja auch eine theoretische Möglichkeit.
Wobei sich die Frage nach der 'Alarmierung' stellen würde.

Tomy

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü788962
Datum23.05.2014 20:4824394 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Volker C.Das tut sie z.B. mit Schulen und Kitas auch. Oder willst Du Eintritt für Kitas und Schulen bezahlen?

War die Frage auf das von mit hervorgehobene ernst gemeint ??

Gruß Andi

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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen788963
Datum23.05.2014 22:05   24756 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Die Kommune erbringt in jedem Fall eine Leistung - die jeden Steuerzahler etwas kostet. Dann hört vielleicht auch die Kaskomentalität mancher Bürger auf - und es werden einige Einsätze weniger - das wird dann lieber selbst erledigt.

Vielleicht sollten auch einige Feuerwehren darüber nachdenken ob sie für verschiedene Situation überhaupt einen Leistung erbringen müssen. Ist die Feuerwehr überhaupt zuständig? Und wenn, in welchem Umfang muss sie tätig werden?
Viele sind aber gerade zu willige Erfüllungsgehilfen, für Tätigkeiten in Bereichen wie "Grünschnitt, Schlüsseldienst oder Straßenreinigung".

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788966
Datum23.05.2014 23:1124020 x gelesen
Ja. Schulen und Kitas sind doch ein teil der Daseinsfürsorge. Werden doch auch zu 100 % mit öffentlichen Mitteln bezahlt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen788968
Datum23.05.2014 23:22   24301 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas R.War die Frage auf das von mit hervorgehobene ernst gemeint ??

... aus seiner lokalen Sicht ja !

Etwas frech formuliert: da Dein und mein Bundesland (und noch ein Drittes) genügend in den Länderfinanzausgleich einzahlen ist dieses (Kita) in einigen Nehmerländern kostenfrei.

Gruß
Gerhard

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP788969
Datum23.05.2014 23:2324289 x gelesen
Geschrieben von Volker C.Ja. Schulen und Kitas sind doch ein teil der Daseinsfürsorge. Werden doch auch zu 100 % mit öffentlichen Mitteln bezahlt.Kitas noch lange nicht überall.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788970
Datum23.05.2014 23:2824290 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.itas noch lange nicht überall.
Die öffentlichen doch schon.

Dies ist meine Meinung.

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788971
Datum23.05.2014 23:3324616 x gelesen
Die Unfallkasse RLP äußert sich hier http://feuerwehr.ukrlp.de/uploads/media/feuerwehr_einsatz_motorsaege.pdf, nach meinem Dafürhalten, ziemlich eindeutig.
Seit dem wir hier so verfahren, ist zwar der verbrauch von Flatterband sprunghaft angestiegen, das wird aber an anderer seite wieder eingesparrt.

Dies ist meine Meinung.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP788975
Datum24.05.2014 09:5224315 x gelesen
Geschrieben von Volker C. Die öffentlichen doch schon.In RLP (mittlerweile) ja, aber in diversen anderen Ländern eben (noch) nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern788977
Datum24.05.2014 10:3824154 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Wobei sich die Frage nach der 'Alarmierung' stellen würde.

Mittels Funkmelder. Ist bei uns gelebte Praxis.

Audiatur et altera pars.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken788978
Datum24.05.2014 10:4523975 x gelesen
Und wer alamiert? (I)LS? EZ der Polizei, der Mitarbeiter der Gemeinde/Bürgermeister der das 'Bereitschaftshandy' hat?

Gibt's da auch eine 'Ausrückordnung'?

Tomy

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern788979
Datum24.05.2014 10:4724125 x gelesen
Geschrieben von Neumann T. Und wer alamiert?

Die ILS über den Feuerwehrkanal.
Geschrieben von Neumann T. Gibt's da auch eine 'Ausrückordnung'?

Nein, nur Zuständigkeiten.

Audiatur et altera pars.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken788981
Datum24.05.2014 10:5524117 x gelesen
Also hat sich vorher jemand Gedanken gemacht, und der ILS eine Aufstellung geben:

- Baum auf Straße/Gehsteig: Franz Sägmüller
- Ölspur ohne Gefährdung: Heinz Putzer
- Problem mit Wasserversorgung: Fritz Tropfer...

Wäre im o.a. Fall der Sägmüllers Franz oder doch TH1 alamiert worden?

Tomy

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP788983
Datum24.05.2014 11:1224066 x gelesen
Geschrieben von Neumann T. Wäre im o.a. Fall der Sägmüllers Franz oder doch TH1 alamiert worden?Wahrscheinlich wäre "Bauhof" alarmiert worden. Denn ganz so hochspezialisiert, dass die jeweils außer Fegen oder Sägen oder Baggern oder Fahren nix anderes mehr könnten, sind die Mitarbeiter dort dann doch nicht.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP788987
Datum24.05.2014 12:3023810 x gelesen
Hab mal meine Tante Google zu dem Thema befragt und habe mich richtig erschrocken. Habe jetzt erst verstanden, was die anderen mir sagen wollten.Da sind wir in RLP ja (ausnahmsweise) mal eine Insel der Glückseligen.
So, nun aber genug OT.

Dies ist meine Meinung.

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü788988
Datum24.05.2014 13:0023935 x gelesen
Das Thema Ermessensentscheidung (alarmierte Feuerwehrangehörige/für den Einsatz notwendige Feuerwehrangehörige) dürfte aber, unabhängig von der Novellierung des Feuerwehrgesetzes, weiterhin Bestand haben.

Manfred

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern788991
Datum24.05.2014 14:1824003 x gelesen
Nein, da wird einfach die entsprechende Straßenmeisterei alarmiert. Wer da den Melder dabei hat, ist der ILS erst mal egal.

Audiatur et altera pars.

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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken789008
Datum24.05.2014 17:4923788 x gelesen
Okay, aber es gibt festgelegte 'Meldebilder', die nicht zu einem Alarm THx sondern zum 'Bauhhofalarm' führen. Gibt's dafür (bayernweite) Vorgaben, oder ist das eine 'örtliche Besonderheit'?

Tomy

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AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern789009
Datum24.05.2014 17:5523874 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.
Gibt's dafür (bayernweite) Vorgaben
Nein, das ist davon abhängig, wie das vor Ort geregelt ist. Bei uns im Landkreis wird zu Ölspuren auf dem übergeordneten Straßennetz tagsüber auch vorrangig die Straßenmeisterei verständigt, ohne Alarm einer Feuerwehr. Einzelne Kommunen haben für diesen Zweck ihren Bauhof mit einer entsprechenden FME-Schleife ausgerüstet... funktioniert ganz gut, sind aber eben

Geschrieben von Neumann T.
'örtliche Besonderheit'...en :-)

Gruß
Markus

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg789015
Datum24.05.2014 22:0623949 x gelesen
Hallo Manfred, hallo Forum,

Geschrieben von Manfred K.Das Thema Ermessensentscheidung (alarmierte Feuerwehrangehörige/für den Einsatz notwendige Feuerwehrangehörige) dürfte aber, unabhängig von der Novellierung des Feuerwehrgesetzes, weiterhin Bestand haben.Warum sollte das ein Problem sein?
Personalbedarf =/< einer Staffel. Alarmiert eine Kleinschleife 10-12 Personen (= kleinste mögliche Einheit nach Personenruf Kdt).
Dies erscheint mir als Juristischem Laien Ermessensfehler frei.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg789041
Datum25.05.2014 19:3824006 x gelesen
Hallo Volker!

Bei größeren Lagen verstehe ich den Sinn ja, dass man erstmal nen Zugführer oder B-Diesnt oder eine sonstige Führungskraft erstmal zum Erkunden geschickt wird. Da gehts ja auch drum Prioritäten zu setzen.

Aber bei dem Artikel auf den sich dieser Thread bezieht geht es so wie ich das verstanden habe eher um einen einzelnen Baum, der halt durch etwas mehr Wind umgeworfen wurde. Wo ist jetzt da Begründet noch eine Führungskraft über dem Gruppenführer an die Einsatzstelle zu fahren?

Gruß Patrick

Das war meine Meinung

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AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü789042
Datum25.05.2014 19:3923675 x gelesen
Hallo Michael,

ich habe mal den Abschnitt 26 aus dem verlinkten VGH-Urteil kopiert:

26 Eine auf die besonderen Umstände des Einzelfalls bezogene und seinen Besonderheiten Rechnung tragende Entscheidung darf hierdurch allerdings nicht ausgeschlossen werden. Besondere Umstände, die es angezeigt erscheinen lassen, den Kostenersatz angemessen zu reduzieren, können etwa dann gegeben sein, wenn der Umfang des Feuerwehreinsatzes nach einer Ausrückordnung bestimmt wurde und sich nach den konkreten Gegebenheiten am Einsatzort als offensichtlich überdimensioniert erweist. Hier gebietet der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Interessen des Kostenpflichtigen, zu den Kosten lediglich in einem Umfang herangezogen zu werden, der dem objektiv erforderlichen Aufwand entspricht, und das Interesse der Gemeinde an einem möglichst umfassenden kostendeckenden Ersatz gegeneinander abzuwägen und dies nachvollziehbar darzulegen. Dabei ist es grundsätzlich nicht von vornherein ermessensfehlerhaft, wenn den Interessen der Gemeinde (und damit der Allgemeinheit) der Vorrang vor den wirtschaftlichen Interessen des Kostenpflichtigen eingeräumt wird. Jedoch hat der Träger der Feuerwehr auch die Regelung in § 36 Abs. 7 FwG zu berücksichtigen. Danach soll Ersatz der Kosten nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre. (neu in § 34 Abs. 4).

Da sind wir vor einigen Jahren mal böse "auf die Schnauze gefallen". Unser KBM alarmiert fröhlich vor sich hin. Meine Stadtverwaltung schreibt die entsprechende Rechnung, mit dem Erginis daß dem Widerspruch des Kostenpflichtigen (bearbeitet vom Zimmernachbarn des KBM) voll stattgegeben wird (In der Begründung wurden u.a. die Ausführungen des VGH voll übernommen).

Manfred

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü789043
Datum25.05.2014 20:3223727 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Michael B.Personalbedarf =/< einer Staffel. Alarmiert eine Kleinschleife 10-12 Personen

Soweit vollkommen okay...,...aber

Geschrieben von Michael B. kleinste mögliche Einheit nach Personenruf Kdt

Genau das könnte bei einem Anwalt/Gegner der sich ansatzweise auskennt ganz schnell zum Argument werden.
Da liegt der Baum rum, irgendwie so ein bißchen über die Strasse, großartig gefährden tut er aber nicht.
Frage vom Anwalt: "Warum wurde nicht der Einzelruf vom Kommandanten (o.ä.) ausgelöst und der hat dann noch ein oder zwei andere angerufen...?"
Ob das in einer Wehr praktiziert wird ist dem Richter im Zweifel egal, der sagt dann eben gehen würde es.

Gruß Andi

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen789045
Datum25.05.2014 21:2023715 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Frage vom Anwalt: "Warum wurde nicht der Einzelruf vom Kommandanten (o.ä.) ausgelöst und der hat dann noch ein oder zwei andere angerufen...?"

Einfache Antwort: Weil das Einsatzstichwort "gucken 1" nicht existiert.

Kleinstes Einsatzstichwort in diesem Bereich ist ein "H1", damit ist zwangsweise der iensatz mindestens einer Staffel verbunden. Mit der entsprechenden Sicherheit muss ich eben dann die hohe Anzahl Einsatzkräfte alarmieren.
klingt komisch, is aber so... (der Satz fiel übrigens bisher weder bei der Maus noch bei Peter Lustig...)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen789046
Datum25.05.2014 21:4123342 x gelesen
Trotzdem kann man durchaus davon abweichen.
Wäre nicht das erste mal das es eine Führungsschleife gibt(WF und ZF) und diese erstmal schauen fahren.
Und dann die notwendigen Mittel bestimmen.
Immerhin ist sowas nicht unbedingt zeitkritisch.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü789047
Datum25.05.2014 21:4623502 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Christian F.Einfache Antwort: Weil das Einsatzstichwort "gucken 1" nicht existiert.

Klar, wenn der Richter das akzeptiert. Genausogut kann er aber sagen wenn die Feuerwehr so "unflexibel" ist warum soll der Bürger dann soviel dafür zahlen, bei der Nachbarwehr XY geht es doch auch.

Gruß Andi

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen789048
Datum25.05.2014 21:5023249 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Klar, wenn der Richter das akzeptiert. Genausogut kann er aber sagen wenn die Feuerwehr so "unflexibel" ist warum soll der Bürger dann soviel dafür zahlen, bei der Nachbarwehr XY geht es doch auch.


Landesweit gültiger Erlass ;-)

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorSeba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen789049
Datum25.05.2014 22:0323504 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Kleinstes Einsatzstichwort in diesem Bereich ist ein "H1", damit ist zwangsweise der iensatz mindestens einer Staffel verbunden. Mit der entsprechenden Sicherheit muss ich eben dann die hohe Anzahl Einsatzkräfte alarmieren.

Na ja, also bei uns im Landkreis sind die Handynummern der Führungskräfte bei der Leitstelle hinterlegt. Es kommt auch daher ab und an vor das die Leitstelle, natürlich abhängig von der Situation, erst mal telefonisch Rücksprache hält bevor per FME Kontakt aufgenommen wird. Ist natürlich in erster Linie vom Disponent und der Lage abhängig.

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg789050
Datum25.05.2014 22:0423258 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Immerhin ist sowas nicht unbedingt zeitkritisch.
Das ist aber kein Argument für eine Führunsschleife auf dem Melder sondern gegen die Alarmierung der Feuerwehr allgemein.

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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AutorStep8han8 S.8, Geesthacht/Gießen / Schleswig-Holstein/Hessen789051
Datum25.05.2014 22:0923516 x gelesen
Warum?
Es gibt durchaus Lagen die nicht zeitkritisch sind und die trotzdem was für die Feuerwehr sind.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 789054
Datum26.05.2014 04:2823322 x gelesen
Geschrieben von Stephan S.Wäre nicht das erste mal das es eine Führungsschleife gibt(WF und ZF) und diese erstmal schauen fahren.
Und dann die notwendigen Mittel bestimmen.


Der Teufel ist ein Eichhörnchen: jetzt ist von denen beiden gerade keiner da...

Geschrieben von Stephan S. Immerhin ist sowas nicht unbedingt zeitkritisch.

Wenn es nicht zeitkritisch ist -> Gartenbaufirma..

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 789055
Datum26.05.2014 04:3423063 x gelesen
Geschrieben von Daniel R.Jo, da kennen sich Leitstellen aus

Mh.. ich verstehe nicht das Problem eine wie auch immer geartete Rufbereitschaft der Gemeinde direkt über die ILS zu alarmieren.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 789056
Datum26.05.2014 04:3923114 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Also hat sich vorher jemand Gedanken gemacht, und der ILS eine Aufstellung geben:

Ich kenne das so:

Es gibt einen Einsatzleiter Rufbereitschaft. Der hat a) ein Handy b) einen Kastenwagen wo ein wenig Absperrgedöns, etwas Ölbindemittel und noch das ein oder andere für den Erst / Kleinschlag verladen ist.

Sollte es jetzt Not tun das der Bauhof tätig wird so wird dieser EL von der FW angerufen und fährt mal guggen. Kann Er das Ganze selbst beheben -> alle schick. Braucht er mehr Material und Personal so kann er auf 2 weitere, bestimmte MA und eine Menge Material zurückgreifen. Dauert halt etwas.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 789057
Datum26.05.2014 04:4323652 x gelesen
Geschrieben von Sebastian M.Viele sind aber gerade zu willige Erfüllungsgehilfen, für Tätigkeiten in Bereichen wie "Grünschnitt, Schlüsseldienst oder Straßenreinigung".

Und warum ist das so? Entweder aus Einsatzgeilheit, aus dem eh da Gefühl, aus der Angst nicht auf ausreichende Einsatzzahlen zu kommen oder das man am nächsten Tag im Hintertupfinger Käseblatt steht mit so Schlagzeilen wie "Feuerwehr wollte nicht helfen".

Grüße, BeschFl

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AutorThom8as 8B., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg789061
Datum26.05.2014 09:1523195 x gelesen
Geschrieben von Andreas R.Frage vom Anwalt: "Warum wurde nicht der Einzelruf vom Kommandanten (o.ä.) ausgelöst
Aber darum geht es doch in der Diskussion gar nicht. Es geht doch nicht darum, ob die Leitstelle richtig alarmiert hat.
Der von Manfred kopierte Absatz aus dem Urteil besagt doch, dass gerade wenn nach einer AAO alarmiert wurde, die Verwaltung, die die Rechnung stellt, ihren Ermessensspielraum ausnutzen kann/soll/muss. Und als Argument wird hier die "unbillige Härte" angeführt.

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen789072
Datum26.05.2014 12:34   23555 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Stephan S.Es gibt durchaus Lagen die nicht zeitkritisch sind und die trotzdem was für die Feuerwehr sind.

Wir reden über einen umgefallenen Baum. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten: Entweder er muss schnell weg -> Feuerwehr als mind. H1.

Oder es hat Zeit -> Fachfirma.

MfG

Ingo

--

"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen789078
Datum26.05.2014 15:2523154 x gelesen
Geschrieben von Ingo H.Oder es hat Zeit -> Fachfirma.

Und hier kommen wir zu dem Problem, dass es halt nicht nur schwarz und weiß gibt, sondern auch grau.

Fachfirma bedeutet im Normalfall keine Rufbereitschaft und oftmals Samstags keine Öffnungszeiten.

Das bedeutet, dass ein Baum, der Gründonnerstag gegen 17:00 Uhr nur "unpraktisch" umfällt dann (da Karfreitag Feiertag, Samstag keine reguläre Öffnungszeit, Ostersonntag und Ostermontag Feiertag) nicht vor Dienstag 10:00 Uhr beseitig werden kann.

Was machen wir nun, wenn nicht dringend genug für Feuerwehr aber zum Abwarten zu unpraktisch? Eine Idee hätte ich ja ... ;-)

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen789079
Datum26.05.2014 15:4422864 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Uwe S.Fachfirma bedeutet im Normalfall keine Rufbereitschaft und oftmals Samstags keine Öffnungszeiten.

Hmmm... also viele Gartenbauer, Baumdienste etc. die ich kenne, haben eine Handynummer bzw. einen Notdienst. Klar... Feuerwehr ist dann billiger... :-) (Gerade, wenn wir über einen Feiertag reden)

MFG

Ingo

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen789080
Datum26.05.2014 16:1023054 x gelesen
Geschrieben von Ingo H.Hmmm... also viele Gartenbauer, Baumdienste etc. die ich kenne, haben eine Handynummer bzw. einen Notdienst. Klar... Feuerwehr ist dann billiger... :-) (Gerade, wenn wir über einen Feiertag reden)

Ja, und dann kommt das Problem, dass

1. ein Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung eine Leistung beauftragt hat und dann
2. die Rechnung dafür bei einer Privatperson ankommt und diese dann
3. sich fragt, warum sie eine Rechnung mit dem sinngemäßen Inhalt "50 Euro Arbeitslohn, 950 Euro Bereitschaftszuschlag" bezahlen soll.

Nach Durcharbeiten von 1, 2 und 3 kommen wir dann wieder am Anfang der Diskussion und einem Zeitungsartikel an ...

(Ist natürlich überspitzt dargestellt.)

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen789081
Datum26.05.2014 16:1223072 x gelesen
Hi,

Geschrieben von Uwe S.
Nach Durcharbeiten von 1, 2 und 3 kommen wir dann wieder am Anfang der Diskussion und einem Zeitungsartikel an ...


Und damit bei der Erkenntnis, dass die Rechnung der Stadt im vorliegenden Fall alles andere als unverschämt ist :-) (Der Gewerbetreibende, dem da ein Auftrag durch die Lappen gegangen ist, wird btw auch seine eigene Meinung zu dem Vorgang haben :-) ).

MFG

Ingo

--

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen789083
Datum26.05.2014 16:2623055 x gelesen
Geschrieben von Ingo H.Und damit bei der Erkenntnis, dass die Rechnung der Stadt im vorliegenden Fall alles andere als unverschämt ist

Bloß weil es jemanden gibt, der noch teurer ist heißt das ja noch nicht, dass die "billigere" Rechnung damit automatisch angemessen ist oder angemessener gewesen wäre.

Immer dran denken: Der Begünstigte der Dienstleistung wird nachher immer fragen, ob es irgendeinen Weg gegeben hätte, die Leistung für noch weniger Entgeld zu erbringen. Und sobald solch ein Weg gegeben ist, wir sich ein Richter finden[*], der die Rechnung dann entsprechend kürzt oder komplett streicht.

Geschrieben von Ingo H.(Der Gewerbetreibende, dem da ein Auftrag durch die Lappen gegangen ist, wird btw auch seine eigene Meinung zu dem Vorgang haben :-)

Ich habe es aufgegeben, auf Beschwerden der Gewerbetreibenden oder Verbände zu hoffen, es bleibt auch so mehr als genug Arbeit über ...

[*] Was ich nicht einmal für falsch halte.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

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AutorAlex8and8er 8H., Hohentengen a.H./Weissach / Baden-Württemberg789086
Datum26.05.2014 18:1522961 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Was machen wir nun, wenn nicht dringend genug für Feuerwehr aber zum Abwarten zu unpraktisch? Eine Idee hätte ich ja ... ;-)
Ich auch: Damit abfinden, dass im Leben nicht alles praktisch ist. 8-)
ABER in diesem speziellen Fall ist das wie schon geschrieben wirklich dumm gelaufen, da der Grundstücksbesitzer nichts von alldem wusste und dass der sich dann nicht über so eine Rechnung freut ist klar.

Gruß Alex

Dies ist meine persönliche Meinung!

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen789087
Datum26.05.2014 20:4322815 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Geschrieben von Alexander H.ABER in diesem speziellen Fall ist das wie schon geschrieben wirklich dumm gelaufen, da der Grundstücksbesitzer nichts von alldem wusste und dass der sich dann nicht über so eine Rechnung freut ist klar.

Ja, und ich hätte das alles meiner Haftpflichtversicherung gegeben und wenn die das bezahlt hätte, gut und wenn nicht, kann sie sich mit der Gemeinde herumstreiten.

Gruß
Heinrich

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AutorVolk8er 8C., Trier / RLP789090
Datum26.05.2014 22:3422967 x gelesen
Ich bezog mich mit unserer Vorgehensweise auch auf Flächenereignisse.

Dies ist meine Meinung.

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 789093
Datum26.05.2014 23:1722981 x gelesen
Geschrieben von Thomas B.die Verwaltung, die die Rechnung stellt, ihren Ermessensspielraum ausnutzen kann/soll/muss. Und als Argument wird hier die "unbillige Härte" angeführt.

Hallo? Welche Härte? Wir reden hier von einer Rechnung über 220 die einem selbstständigen Handwerksmeister zugestellt wurde.

Ich als Gemeinde würde mal einen Kostenvoranschlag eines Gartenbaubetriebes für vergleichbare Arbeit anfordern.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg813816
Datum06.11.2015 11:5820045 x gelesen
Guten Tah

Hier ist die Kostenfrage auch noch nicht geklärt:

-> MM " Feuerwehreinsatz nach missglückter Baumfällung "


Wegen missglückter Baumfällarbeiten eines Hauseigentümers war die Waldhofstraße in Mannheim am Donnerstagabend von etwa 20.30 Uhr bis kurz nach 23 Uhr gesperrt. Nach Angaben der Polizei drohte eine 25 Meter hohe Douglasie in das angrenzende 2-stöckige Wohnhaus zu stürzen.


und


-> SWR " Douglasie drohte auf Nachbarhaus zu stürzen "


Der Versuch eines Mannes, auf seinem Grundstück im Mannheimer Stadtteil Neckarstadt-West eine 25 Meter hohe Douglasie zu fällen, hat Donnerstagabend einen größeren Feuerwehreinsatz ausgelöst.[...]Die Polizei prüft jetzt eigenen Angaben zufolge, ob der Grundstückseigentümer eine Genehmigung hatte, den Baum zu fällen. Der Mann müsse nun damit rechnen, dass er für die Kosten des Feuerwehreinsatzes aufkommt, so ein Polizeisprecher. Wie hoch diese Kosten sind, ist noch unklar.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW813822
Datum06.11.2015 17:3718258 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Hier ist die Kostenfrage auch noch nicht geklärt:

Systematischer Ansatz:

Handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach §2(1) BW FwG?


Die Feuerwehr hat
1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei
drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
Ein öffentlicher Notstand ist ein durch ein Naturereignis, einen Unglücksfall oder dergleichen verursachtes Ereignis, das zu einer gegenwärtigen oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und Tieren oder für andere wesentliche Rechtsgüter führt, von dem die Allgemeinheit, also eine unbestimmte und nicht bestimmbare Anzahl von Personen, unmittelbar betroffen ist und bei dem der Eintritt der Gefahr oder des Schadens nur durch außergewöhnliche Sofortmaßnahmen beseitigt oder verhindert werden kann.


Ich tendiere zu "ja", denn:

Ein Unglücksfall liegt vor (das Missglücken des Fällversuchs dürfte wohl plötzlich geschehen sein, die Gefahr für Personen und Sachwerte war laut Bericht vorhanden).
Ein öffentlicher Notstand liegt ebenfalls vor (es besteht Gefahr für eine öffentliche Straße), die Gefahr liess sich auch nur durch sofortige Maßnahmen der Feuerwehr beseitigen.

Ein Kostenersatz dürfte dann lediglich nach §34 Absatz 1 Nr. 1 in Frage kommen, nämlich bei grober Fahrlässigkeit.
Ob die vorliegt, müsste anhand der konkreten Durchführung des Fällversuches beurteilt werden.

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW813911
Datum10.11.2015 13:5115581 x gelesen
Geschrieben von Patrick W.Wozu muss jetzt ein KdoW mit nem Zugführer auch noch mit durch die Gegen eiern?

Weil der auch mal fahren und kucken will und ggf. an der Einsatzstelle ein paar schlaue Kommentare abgeben kann :-D :-D :-D

Leider auch mancherorts Realität...

mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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