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ThemaOrtung von Notrufenden9 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorManu8el 8E., Mannheim / BaWÜ789602
Datum03.06.2014 22:276886 x gelesen
Hallo,

ich habe mit einem Bekannten gesprochen, der Mitarbeiter in einer IRLS ist. Der berichtete, dass es immer mal Schwierigkeiten (Unabhängig von der Genauigkeit) bei der Standortermittlung (Ortung) von Notrufenden gibt. Insbesondere das Verfahren der unterschiedlichen Anbieter macht es wohl nicht einfach.

Die Ortung durch die Mobilfunkbetreier ist ja meines Wissens durch das TKG und die NotrufV möglich. Habt Ihr da ähnliche Erfahrungswerte bzw. wie ist das bei Euch geregelt ?

Gruß aus Mannheim

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen789604
Datum03.06.2014 23:413948 x gelesen
Hallo,
wie willst du orten?
Eine Möglichkeit ist, dass das Handy die GPS-Daten mit sendet, kann man aber am Gerät ausschalten.
Die nächste Möglichkeit ist, das der Sendemast angezeigt wird, von wo der Notruf eingeht. der Umgebungsbereich kann aber sehr groß sein, gerade im ländlichen Gebiet. Und wir kennen ja alle die Fälle, wo sich das Handy auf Grund der Topographie oder Überreichweite falsch einbucht und die Notrufe in der verkehrten Leitstelle auflaufen.
Von einer regelrechten Handyortung, so wie sie im Fernsehen, gerade aus amerikanischen Krimiserien, immer wieder gezeigt wird, wo man das Handy gebäudegenau, sogar in welchem Stockwerk, sind wir hier weit entfernt. Ich glaube, das ist nur Illusion.
Wir sind ja öfters im Jahr mit den Hunden raus zur Personensuche. Die Hürden einer Handyortung sind aus Datenschutzgründen recht hoch gesetzt, so das der Polizei meistens die Hände gebunden sind. Wenn es doch mal genehmigt wird, läuft es so ab, dass erst mal der Bereich gefunden werden muß, wo sich das Handy eingebucht hat. Handymasten sind keine Rundstrahler, sondern in einzelne Segment, meist 6, unterteilt, so das man eine ungefähre Richtung hat. Von dort aus wird dann der Bereich festgelegt, wo sich das Handy befindet. Wenn der Netzbetreiber es hinbekommt, kann das Handy dann in dem Sendebereicht quasi aus dem Netz "geworfen" werden, so das es sich in einem anderen Bereich einbucht. So haben wir dann eine zweite Peilung, so das man eine Kreuzpeilung machen kann, evtl. klappt das auch noch mit einem dritten Sendemast. So erhalten wir eine relativ gute Vorstellung davon, wo sich das Handy befindet und können dort die Hunde ansetzen. Leider stehen gerade auf dem Lande in der Diaspora die Masten sehr weit auseinander, so das max. zwei Peilungen möglich sind und dadurch das Gebiet sehr groß wird.
Es wäre schön, wenn der Gesetzgeber es zur Pflicht machen würde, das automatisch die Position bei jedem Gespräch mit gesendet würde. Aber da steht der Datenschutz drüber (ist auch gut so).

Gruß
Heinrich

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland789614
Datum04.06.2014 09:393240 x gelesen
Geschrieben von ---Heinrich B.---
...
Von einer regelrechten Handyortung, so wie sie im Fernsehen, gerade aus amerikanischen Krimiserien, immer wieder gezeigt wird, wo man das Handy gebäudegenau, sogar in welchem Stockwerk, sind wir hier weit entfernt. Ich glaube, das ist nur Illusion.
...



Hallo Heinrich,

du hast das Verfahren mit der normalen Handyortung und die damit vorhandenen Probleme ausführlich beschrieben. Die von dir erwähnte Handyortung die dir den genauen Standort bis auf wenige Zentimeter angeben kann ist wirklich möglich. Es wird mit technischen Hilfsmittel das Handy dazu gebracht auf einer bekannten Frequenz ein Ping zu senden, das sich dann anpeilen lässt. Auf Funkpeilung an sich gehe ich jetzt nicht näher ein, genauso wenig auf das Technische Verfahren.

Die Verwendung dieser Ortungstechnik unterliegt sehr strengen rechtlichen Reglementierungen und kann daher nicht einfach verwendet werden.

Ich habe selber mit dieser Technik im Rahmen eines Lehrgangs damit gearbeitet. Das Handy konnte gefunden werden obwohl es sich innerhalb einer Stahlbetonröhre mit sehr viel Armierung oder in einer Metalldose befunden hat und die Suchmannschaft nicht wusste wo es sich befindet.

Gruß Philip

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW808041
Datum16.05.2015 17:553741 x gelesen
Ich grabe mal diesen alten Faden wieder aus:

Geschrieben von Heinrich B.ine Möglichkeit ist, dass das Handy die GPS-Daten mit sendet,

Gibt es dafür tatsächlich heute Endgeräte- und Leitstellenseitig einheitliche Protokolle?
(bzw. sind solche Übertragungsmöglichkeiten Handy- und Leitstellenseitig nennenswert verbreitet?)

Bei uns ist aktuell folgendes in der Zeitung zu lesen: Feuerwehr darf bei Notfällen keine Handys mehr orten

(Hintergrund dürfte wohl dieser Einsatz sein, bei der die Kundin erst nach längerer Suche gefunden und gerettet werden konnte)

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AutorManu8el 8J., Aachen / NRW808053
Datum17.05.2015 07:113111 x gelesen
Hallo,

folgendes hat mich so verwundert, dass ich es, ohne eine konkrete Antwort auf die eigentliche Frage zu haben, aufgreifen möchte:

Geschrieben von Henning K.Bei uns ist aktuell folgendes in der Zeitung zu lesen: Feuerwehr darf bei Notfällen keine Handys mehr orten
Nach etwas eigener Recherche habe ich den Eindruck: So plakativ die Schlagzeile ist, so falsch scheint sie zu sein.

Keineswegs darf auf Grund des Datenschutzes die Feuerwehr keine Funkzellenortung mehr durchführen, vielmehr ist es dank der neuen Technische Richt­li­nie Not­rufver­bin­dun­gen so, dass die Standortdaten automatisch direkt an die Leitstellen übermittelt werden. Das Verfahren hat sich dahin gehend geändert, dass nun eine Bringschuld bei den Mobilfunknetzbetreibern liegt und sich die Leitstellen die Daten nicht mehr holen müssen (Push statt Pull) .

Für mich stellt sich der Verlauf momentan folgendermaßen dar:
2006: Die Björn Steiger Stiftung führt den Dienst LifeService112 ein, bei dem man sich registrieren kann, so dass Leitstellen bei einem Notruf die Standortdaten über diesen Dienst von den Mobilfunknetzbetreibern abfragen können.
2007: Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Björn Steiger Stiftung steigt die Allianz Versicherungsgesellschaft in die Björn Steiger Stiftungs GmbH ein, welche den LifeService112 Dienst betreibt.
2008:Es kommt zum Zerwürfnis zwischen der Björn Steiger Stiftung und Allianz, wobei letztere den Dienst von nun an quasi alleine weiterführt.

2009: Eine Registrierung um Leitstellen die Ortung eines Mobiltelefons zu gestatten ist nicht mehr notwendig.
2011: Änderung der Technischen Richtlinie Not­rufver­bin­dun­gen zum Push statt Pull Verfahren.

Kann jemand diese Erkenntnisse bestätigen?

Viele Grüße,
Manuel

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW808067
Datum17.05.2015 16:122969 x gelesen
Geschrieben von Manuel J.2007: Aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten der Björn Steiger Stiftung steigt die Allianz Versicherungsgesellschaft in die Björn Steiger Stiftungs GmbH ein, welche den LifeService112 Dienst betreibt.
2008:Es kommt zum Zerwürfnis zwischen der Björn Steiger Stiftung und Allianz, wobei letztere den Dienst von nun an quasi alleine weiterführt.


Das scheint dann der Punkt zu sein, an dem tatsächlich Datenschutzbedenken aufkamen:
Die Ortung lag nicht mehr in der Hand einer gemeinnützigen GmbH, deren Ziel die schnelle Hilfe für Unfallopfer ist, sondern wurde an ein Unternehmen aus der Versicherungsbranche übergeben, dass unter Verfolgung von wirtschaftlichen Interessen (also mit Gewinnerzielungsabsicht) Dienstleistungen verkaufen will.

In der Folge kam es dann zu diesem Schritt:

Geschrieben von Manuel J.2011: Änderung der Technischen Richtlinie Not­rufver­bin­dun­gen zum Push statt Pull Verfahren.

Für den die beteiligten Leitstellen aber dann nicht mehr die von der BSS kostenlos zur Verfügung gestellte Software nutzen können, sondern eine entsprechende Software kaufen müssen. Was in mindestens einem Fall offensichtlich dazu führt, dass für einen Zeitraum von vermutlich fünf Jahren eben keine passende Software zur Verfügung steht und damit eine Ortung (nicht zu verwechseln mit Peilung) in diesem Zeitraum nicht möglich ist.

Ergibt sich die Frage:

Wie sieht das bei anderen (polizeilichen und nichtpolizeilichen) Leitstellen aus?

und vor allem:
Besteht im konkreten und begründeten Einzelfall nicht weiterhin die Möglichkeit, ein Handy über die gem. TR-Notruf zu übermittelnden Standortdaten hinaus auch wirklich anzupeilen (wenn es dann aktiv und im Bereich der Netzabdeckung ist)?

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg821117
Datum20.06.2016 10:441518 x gelesen
Guten Tag


zum Thema auch:

-> " Notrufinformationssystem der Björn Steiger Stiftung "

Das neue Notrufinformationssystem der Björn Steiger Stiftung PSAP-EIS (Public Safety Answering Point Emergency Information System) setzt hier auf unterschiedliche Technologien, um eine Verbesserung des Ortungsergebnisses zu erreichen. Hierbei stellt die Funkzelle die unterste Qualitätsstufe dar.



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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