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ThemaGroßveranstaltungen ./. BOS - war: Positionsbestimmung (GPS) Einsatzfahrzeuge via Digitalfunk ..31 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
 
AutorKlau8s S8., München / Bayern789907
Datum06.06.2014 08:12   7426 x gelesen
Geschrieben von Jürgen W.Zumindest für Großveranstaltungen könnte man hier aber auch prüfen, warum die BOS hier für die Sicherheit zu sorgen haben. Es hat sich zwar so eingebürgert aber letztlich haben private Veranstalter immer noch die Pflicht für die Sicherheit selbst zu sorgen und auch die Kosten dafür zu tragen. Und ja, auch Fußball oder Karneval ist letztendlich privat.

Sorry das ist absoluter Schmarrn,

Sicherheitskonzept nach § 43 VStättV
In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist das Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes
zwingend vorgeschrieben. Der Betreiber der Versammlungsstätte muss dieses im Einvernehmen
mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst
aufstellen.
Zudem muss der Betreiber einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufstellen, wenn es
die Art der Veranstaltung erfordert.

Sicherheitskonzept bei Großveranstaltungen außerhalb der VStättV

Derzeit gibt es keine gesetzlichen Regelungen, nach denen Veranstalter Sicherheitskonzepte analog
§ 43 VStättV für Veranstaltungen außerhalb von genehmigten Versammlungsstätten erstellen
müssen. Eine Verpflichtung hierzu kann sich für den Veranstalter allenfalls zivilrechtlich aus Haftungsfragen
(Ausschluss eines Organisationsverschuldens) stellen.
Bei Großveranstaltungen außerhalb des Geltungsbereiches der VStättV empfiehlt es sich aber für
die Behörden, nach den selben Kriterien vorzugehen (ein Anhaltspunkt für eine behördliche Forderung
kann das Überschreiten eines definierten Wertes z. B. 2,1 des Sicherheitskoeffizienten
Brandschutz sein). Rechtsgrundlage für die Forderung eines Sicherheitskonzeptes ist bei solchen
Veranstaltungen dann Art. 19 Abs. 5, Art. 23 Abs. 1 LStVG oder § 29 Abs. 2 StVO.

Der Veranstalter wird analog § 43 Abs. 2 Satz 1 VStättV verpflichtet, bezüglich seines Sicherheitskonzeptes
das Einvernehmen mit den für Sicherheit und Ordnung zuständigen Behörden (insbesondere
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst) herzustellen.

gruß

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789932
Datum06.06.2014 13:22   5878 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.In Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ist das Vorliegen eines Sicherheitskonzeptes zwingend vorgeschrieben. Der Betreiber der Versammlungsstätte muss dieses im Einvernehmen
mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst aufstellen.
Zudem muss der Betreiber einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufstellen, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert.

Ja und?
Was schrieb ich hier. Zumindest für Großveranstaltungen könnte man hier aber auch prüfen, warum die BOS hier für die Sicherheit zu sorgen haben. Es hat sich zwar so eingebürgert aber letztlich haben private Veranstalter immer noch die Pflicht für die Sicherheit selbst zu sorgen und auch die Kosten dafür zu tragen.
Auch das mengenweise Herüberkopieren und Zuschütten mit Paragraphen ändert also nichts an meiner Aussage.
Zudem interessiert mich das in dem Zusammenhang "Überbelegung von Zeitschlitzen" und das war das Thema, worauf sich meine Argumentation stützt, herzlich wenig.
Wenn Du also dazu etwas beisteuern möchtest, dann leg los.

Gruss
Jürgen Wenzel

4. Auflage - März 09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth
Downloads: unter : www.thw-gifhorn.de / Twitter: THW-Digitalfunk

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AutorKlau8s S8., München / Bayern789933
Datum06.06.2014 13:26   5718 x gelesen
Geschrieben von Jürgen W.Wenn Du also dazu etwas beisteuern möchtest, dann leg los.

Nein danke , wir haben ja dich

Geschrieben von Jürgen W.Zudem interessiert mich das in dem Zusammenhang "Überbelegung von Zeitschlitzen" und das war das Thema, worauf sich meine Argumentation stützt, herzlich wenig.

das alleine ist Aussage genug um mich bei dem Wetterchen lieber mit was anderem auseinanderzusetzen ,was zielführender erscheint.

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789935
Datum06.06.2014 13:43   5901 x gelesen
Geschrieben von Klaus S.das alleine ist Aussage genug um mich bei dem Wetterchen lieber mit was anderem auseinanderzusetzen ,was zielführender erscheint.
Ja ja, aber erst einmal mit starken Aussagen aufschlagen und Punkte sammeln. Wenn das denn doch nicht so ganz klappt, liegt das am mangelnden Niveau des Anderen.
Etwas mehr Rückgrat hätte ich da schon erwartet.

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg789936
Datum06.06.2014 13:475680 x gelesen
@ hier am Thread Beteiligte:

reißt Euch zusammen und kommt wieder auf die sachliche Ebene zurück. Das Thema ist wichtig und für viele User interessant.

Dazu kommt das Dinge die hier im Thread behandelt werden in Zukunft auch noch lange Zeit für Feuerwehrs & Co Bedeutung haben.

Es wäre schaden wenn der Thread durch Streitereien usw. runtergezogen wird.


@Klaus: ich musste mein Mod-Beitrag irgendwo ranhängen. Das er jetzt an deinem Beitrag hängt soll nicht bedeuten das ich dir direkt drauf ansprechen sonder mein Hinweis an viele User gehen soll.

MkG
Jürgen Mayer

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AutorKlau8s S8., München / Bayern789938
Datum06.06.2014 13:50   5611 x gelesen
Geschrieben von Jürgen W.Etwas mehr Rückgrat hätte ich da schon erwartet.

wer lang fragt geht lang irr, ich wüsste auch nicht warum ich dem "Goodfather of Tetris " für irgendetwas Rechenschaft schuldig wäre, ich war bei dem kopierten Schmarrn von mir beteiligt und deine Aussage das Fußball in einer genehmigten Versammlungsstätte privat ist einfach als Unwissenheit hin und nu ist gut, mach du dein Tetris ich meinen VB

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorKlau8s S8., München / Bayern789939
Datum06.06.2014 13:505530 x gelesen
Kein Problem Jürgen

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg789941
Datum06.06.2014 13:585736 x gelesen
hallo,

ich setzte jetzt in diesem Thread eine themporärer Schreibsperre bis sich die Gemüter wieder abgekühlt haben!

MkG
Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg789946
Datum06.06.2014 16:395738 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jürgen M.ich setzte jetzt in diesem Thread eine themporärer Schreibsperre bis sich die Gemüter wieder abgekühlt haben!
so - ich denke die "Schreibpause" hat jetzt ausgereicht um die Gemüter etwas abzukühlen. Die Schreibsperre ist entfernt.

Bitte diskutiert jetzt wieder fair und mit Achung und Verständnis gegenüber den anderen Mitschreibern!

MkG
Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789948
Datum06.06.2014 16:485561 x gelesen
Hallo Jürgen,

nach längerer Abstinenz habe ich wieder versucht mich hier etwas mehr einzubringen. Scheinbar habe ich da aber wohl etwas übersehen und bin hier doch falsch, da die technischen Fakten zum Thema "Digitalfunk" hier wohl auch nicht im Vordergrund stehen.
Da gab es in diesem Thread vorher nicht einen einzigen Beitrag zur Sache. Dann aber werden Aussagen aus dem Kontex gerissen, verdreht wiedergegeben und das nur um eigene Ziele verfolgend, auch mal etwas, abweichend von der Problemstellung, schreiben zu können. Dann auch noch als letztes aus der pers. Funktion heraus Beleidigungen abzusondern, kennzeichet den waren Hintergrund solcher Postings.
Ich bin dafür bekannt, dass ich beharrlich bei dem Thema bleibe und mich nicht durch oftmals aus dem Kontex gerissene Beiträge und verrissene Zitate zum Abdriften verleiten lasse. Wenn User, die dass mit mir versuchen, ohne aber auf das jeweils angesprochene technische Problem einzugehen, auch noch von oft nichteinmal beteiligten Usern bejubelt werden, liegt der Schwerpunkt bei dem Thema "Digitalfunk" bei Einigen wohl mehr in der Unterhaltung als in der Information.

Das ist nicht meine Welt, weshalb ich mir diesen machmal doch sehr hohen Zeitaufwand ab hier erspare und euch das Thema überlasse. Es gibt hier genung andere User oder vielleicht ja sogar die Voter, die entsprechende Auskünfte geben und mit Fakten aufwarten können.

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY789956
Datum06.06.2014 17:575417 x gelesen
Haha,

da spricht einer, dem die negativen Bemerkungen (und Bewertungen) nicht passen auf der anderen Seite aber solche abgibt.
Naja, ich muss es nicht kapieren, ich bin ja kein Feuerwehrmann mehr. ;-)

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789959
Datum06.06.2014 18:135394 x gelesen
Geschrieben von Anton K.da spricht einer, dem die negativen Bemerkungen (und Bewertungen) nicht passen auf der anderen Seite aber solche abgibt.
Da zeige mir mal eine einzige negative Bewertung von mir.
Das wirst Du nicht erleben, denn in dem Fall würde ich mich hier dem stellen und müsste nicht mangels ausreichender Argumente aus der Hüfte schießen, wie ich es hier in diesem Thread bei den Gegendiskutanten erlebe.

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW789966
Datum06.06.2014 21:065332 x gelesen
Sorry Jürgen das du jetzt verschnupft eine Pause einlegst. Deine Beiträge zum einschlägigen Thema sind interessant und mit Hintergrundwissen gespickt.
Aber deine Aussage Fußballspiele oder Karneval sind Privatveranstaltungen ist leider falsch, was dir mit den einschlägigen Verordnungen sogar belegt wurde.
Deshalb finde ich deine Reaktion etwas überzogen.
Schade

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW789967
Datum06.06.2014 21:145236 x gelesen
Hallo Jürgen,

warum nicht einfach beim Thema bleiben?

Dann brauchen wir uns auch nicht um den Kindergarten hier kümmern...

Grüße

Martin

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP789970
Datum07.06.2014 10:14   5236 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Aber deine Aussage Fußballspiele oder Karneval sind Privatveranstaltungen ist leider falsch, was dir mit den einschlägigen Verordnungen sogar belegt wurde.Ist sie das denn wirklich? Er hat geschrieben:
Geschrieben von Jürgen W.letztlich haben private Veranstalter immer noch die Pflicht für die Sicherheit selbst zu sorgen und auch die Kosten dafür zu tragen.
Demgegenüber:
Geschrieben von Klaus S.(VStättV) Der Betreiber der Versammlungsstätte muss dieses im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst aufstellen.
Zudem muss der Betreiber einer Versammlungsstätte ein Sicherheitskonzept aufstellen, wenn es die Art der Veranstaltung erfordert.

Und bei Veranstaltungen außerhalb der VStättVO wird empfohlen, analog zu verfahren.
Also liegt doch ein nicht ganz unerheblicher Teil der Pflicht, "für Sicherheit zu sorgen", tatsächlich beim privaten Veranstalter. Und der Teil, der ihm von der öffentlichen Hand abgenommen wird, tja, das könnte genau diese schon recht schnell ändern.
Beispielsweise beim Thema "Polizeieinsätze bei Fussballspielen" wird ja genau das von vielen Leuten immer öfter mal gefordert, noch mehr Verantwortung und insb. Kosten beim Verursacher zu platzieren, statt bei der Allgemeinheit.
Und beim Thema Karneval und BOS sieht es auch nicht besser aus. Gerade wenn das Hauptaugenmerk der BOS bei solchen Veranstaltungen darauf liegt, sich um alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zu kümmern.
Ich kann an Jürgens Aussage daher nichts falsches oder gar "absoluter Schmarrn" erkennen. Das es sich eingebürgert hat, kann auch heißen dass es eben so in der aktuellen Rechtslage festgehalten wird. Und dass man es prüfen könnte, dies zu ändern, der Gedanke ist nicht wirklich neu.

Geschrieben von Thomas E.Sorry Jürgen das du jetzt verschnupft eine Pause einlegst. Deine Beiträge zum einschlägigen Thema sind interessant und mit Hintergrundwissen gespickt. Absolut.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg789972
Datum07.06.2014 12:125125 x gelesen
@all

ich hab den Teilthread abgespaltet.

bitte bleibt hier sachlich und diskutiert fair weiter

MkG
Jürgen Mayer

Webmaster www.FEUERWEHR.de

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789973
Datum07.06.2014 12:345092 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Deshalb finde ich deine Reaktion etwas überzogen.
Hallo Thomas,

eigentlich wollte ich dass Thema für mich einschlafen lassen.
Der Höflichkeit, dir gegenüber und auch weil Sebastian sich dazu geäußert hat, folgendes:

Ausgangspunkt war mein Beitrag:
Geschrieben von Jürgen W.Zumindest für Großveranstaltungen könnte man hier aber auch prüfen, warum die BOS hier für die Sicherheit zu sorgen haben. Es hat sich zwar so eingebürgert aber letztlich haben private Veranstalter immer noch die Pflicht für die Sicherheit selbst zu sorgen und auch die Kosten dafür zu tragen.
Antwort von Klaus S.Sorry das ist absoluter Schmarrn
Zietiert hat er denn dieses Gesetz: http://dejure.org/gesetze/VStaettVO/43.html
und ass mit der Bemerkung, dass er daran mitgewirkt habe. Er ist BOI und wie alt ist die Verordnung? Ja, ist schon klar.
Aber auch nach lesen dieses Textes bleibt die Verantwortung bei dem Veranstalter, der sein Sicherheitskonzept lediglich im Einvernehmen zu erstellen hat.

In meinem Beitrag habe ich nun aber lediglich die Prüfung angeregt, zu prüfen, ob hier die BOS oder nicht besser andere Sicherheitsdienste nur unter Aufsicht der BOS für herhalten sollten, denn Ausgangslage war die Überlastung des BOS- Sprechfunknetzes.
Und ja, warum muß hier jeder Bürger über den umfangreichen Einsatz von BOS-Kräften für Veranstaltungen zahlen, an deren Existens er u. U. gar kein Interesse hat. Ist der Einsatz der BOS-Kräfte nun aber doch nicht so umfangreich, erübrigt sich auch die Ausgangslage mit der die Überlastung des Sprechfunkverkehrs mir gegenüber begründet wurde und nur darum ging es.

Ja und denn noch der hier:
Geschrieben von Klaus S.ich wüsste auch nicht warum ich dem "Goodfather of Tetris " für irgendetwas Rechenschaft schuldig wäre(nein die Schreibweise kommt nicht von mir)

Da ich nun selbst Bundesbeamter bin (Nein nicht THW oder Finanzamt) ist mir natürlich auch bekannt, dass Titel und Dienststellung nicht auch zwingend Anstand erfordern.

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789975
Datum07.06.2014 12:424949 x gelesen
Hallo Martin,

Geschrieben von Martin D.Hallo Jürgen,
warum nicht einfach beim Thema bleiben?

Nee, las mal. Ich habe auch noch andere Baustellen.

Geschrieben von Martin D.Dann brauchen wir uns auch nicht um den Kindergarten hier kümmern.
So weit es die Klarstellung dieses Punktes angeht, werde ich mich noch dazu äußern. Ansonsten lass mich da mal außen vor.
Ich schrieb dazu ja auch schon. Es gibt in diesem Forum auch bei den anderen BOS ausgebildete Multiplikatoren, welche meinen Part ohne Weiteres übernehmen können.

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW789976
Datum07.06.2014 13:114912 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Und bei Veranstaltungen außerhalb der VStättVO wird empfohlen, analog zu verfahren.
Also liegt doch ein nicht ganz unerheblicher Teil der Pflicht, "für Sicherheit zu sorgen", tatsächlich beim privaten Veranstalter. Und der Teil, der ihm von der öffentlichen Hand abgenommen wird, tja, das könnte genau diese schon recht schnell ändern.
Beispielsweise beim Thema "Polizeieinsätze bei Fussballspielen" wird ja genau das von vielen Leuten immer öfter mal gefordert, noch mehr Verantwortung und insb. Kosten beim Verursacher zu platzieren, statt bei der Allgemeinheit.
Und beim Thema Karneval und BOS sieht es auch nicht besser aus. Gerade wenn das Hauptaugenmerk der BOS bei solchen Veranstaltungen darauf liegt, sich um alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zu kümmern.


Also wir haben eine Organisationsform, die sich BOS nennt. Die macht nur wenige Großeinsätze und hat Mühe die dazu erforderlichen Fähigkeiten zu halten. Wir haben im Jahr eine gewisse Anzahl von Veranstaltungen die theoretisch ein höheres Gefahrenpotential haben, und wenn was passiert rückt die BOS in Brigadestärke an.

Und weil diese Veranstaltungen Privatsache sind, die ihren eigenen Schutz stellen müssen, brauchen wir unser Kommunikationssystem nicht auf Großeinsätze auslegen?
Und die Bundesforstverwaltung bzw. die Landesforstverwaltungen stellen also auch ihre eigenen Feuerwehren auf, inklusive eigenem Kommunikationssystem?
Und für den nächsten vaterländischen Krieg stellt der Bund auch wieder seine Feuerschutzpolizei auf?

Das nenn ich doch mal ein Förderprogramm für die Fahrzeughersteller oder?

Diese Veranstaltungen sind in öffentlichem Interesse, man kann natürlich fordern das die Bereitschaftspolizei durch private Sicherheitsdienste ersetzt werden, aber wer stellt die, gibt ihnen die Befugnisse und bezahlt sie?
Haben wir dann zukünftig eine Privatarmee in Deutschland?

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AutorKlau8s S8., München / Bayern789977
Datum07.06.2014 13:134951 x gelesen
Hallo Jürgen,

ich muss dich leider berichtigen.

Geschrieben von Jürgen W.Zietiert hat er denn dieses Gesetz: http://dejure.org/gesetze/VStaettVO/43.html
und ass mit der Bemerkung, dass er daran mitgewirkt habe. Er ist BOI und wie alt ist die Verordnung? Ja, ist schon klar.


Zitiert und mitgewirkt wurde hier und zwar ganz unten bei Downloads

Geschrieben von Jürgen W.Aber auch nach lesen dieses Textes bleibt die Verantwortung bei dem Veranstalter, der sein Sicherheitskonzept lediglich im Einvernehmen zu erstellen hat.


Seit Duisburg sollte klar sein , das die Ausmaße eines Unglückes im Einvernehmen wesentlich glimpflicher bzw ganz vermieden werden können, dadurch auch die mitzutragende Verantwortung und Konsequenz.


Ja und denn noch der hier:
Geschrieben von Klaus S."ich wüsste auch nicht warum ich dem "Goodfather of Tetris " für irgendetwas Rechenschaft schuldig wäre"(nein die Schreibweise kommt nicht von mir)

Dafür entschuldige ich mich hiermit in aller Öffentlichkeit, es tut mir leid, ber manches ,gerade wenn es aus dem Zusammenhang gerissen wurde kommt auch zerissen rüber.wünsche mir das wir auf einem sachlichen Niveau bleiben, immer unter der Blickweise das du es von der Digitalfunkseite betrachtest und ich aus der Sicht der Vorbeugung und Sicherheit.In diesem Sinne ein schönes Pfingstfest.

Gruß Klaus

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789978
Datum07.06.2014 13:324893 x gelesen
Hallo Klaus,

Geschrieben von Klaus S.ich muss dich leider berichtigen.
........................................................................
Zitiert und mitgewirkt wurde hier und zwar ganz unten bei Downloads

bei dem Kopierten handelte es sich aber um die VStättV
Deine Anmerkung dazu:ich war bei dem kopierten Schmarrn von mir beteiligt
Geschrieben von Klaus S.Dafür entschuldige ich mich hiermit in aller Öffentlichkeit
Ok, ist erledigt.

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW789979
Datum07.06.2014 13:344818 x gelesen
Hallo Jürgen,

wie ich die beiden Beiträge gelesen habe, war mir klar das da unter Umständen zwei Temperamente aneinander geraten.
Unabhängig davon, wer an welcher Vorschrift beteiligt oder nicht beteiligt war, ob Großveranstaltungen von privaten Organisationen geschützt werden sollen oder nicht, brauchen wir ein Kommunikationssystem das unseren Aufgaben gewachsen ist und dazu gehören Großeinsätze.
Ob diese Großeinsätze geplant sind und Bundesliga oder WM 2006 heißen oder Zugunglück und Großwaldbrand und nach Murphis Law genau dann und dort stattfinden wo wir es am Wenigsten gebrauchen können.
Und wenn dann RK, Malteser, Feuerwehr und Polizei aus mehreren Landkreisen ein spontane Sternfahrt veranstalten sollte unser Funksystem noch funktionieren.
Und das kann man am Besten bei geplanten Veranstaltungen probieren.

Also bitte beteilige dich weiter an den Diskussionen über Digitalfunk.

Ein schönes Wochenende
Thomas

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg789980
Datum07.06.2014 13:394818 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Diese Veranstaltungen sind in öffentlichem Interesse,
Welches Interesse soll das sein Panem et circenses? Vermutlich, sieht man ja ab nächster Woche wieder.

Geschrieben von Thomas E.Haben wir dann zukünftig eine Privatarmee in Deutschland?
Haben wir doch heute schon. Immer mehr Veranstalter kaufen sich Sicherheit, Brandschutz und Rettung bei privaten Firmen ein. Und wenn erst mal die Großen der Branche da verstärkt einsteigen sind die herkömmlichen BOS sowieso aus dem Geschäft. Da sich die öffentliche Hand mehr und mehr aus dem Veranstalten herauszieht und das in private Hand gibt wird der Trend auch zunehmen.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorKlau8s S8., München / Bayern789981
Datum07.06.2014 13:484931 x gelesen
Geschrieben von Jürgen W.bei dem Kopierten handelte es sich aber um die VStättV

Selbstverständlich gehört die VstättV zu einen von den Rechtsnormen die bei einer Veranstaltung mit in Betracht gezogen werden müssen , kleine Auswahl dazu : Die rechtlichen Vorgaben sind zu beachten bzw. im Falle einer Abweichung ist die gleiche Sicherheit
nachzuweisen. Handelt es sich um ein Gesetz oder eine andere Rechtsnorm ist ggf. formell
eine Abweichung erforderlich (z. B. bei Abweichungen von der Versammlungsstättenverordnung).
Bei einer Abweichung von materiellen Vorgaben technischer Baubestimmungen reicht allein der
Nachweis der gleichen Sicherheit (z. B. Richtlinie uber Flächen fur die Feuerwehr).
Bei der Beurteilung relevant sind u. a. folgende Rechtsnormen:(München)
Bayerische Bauordnung (BayBO)
Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Richtlinie uber den Bau und Betrieb von Fliegenden Bauten (FlBauR)
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
Verordnung zur Verhutung von Bränden (VVB)
Bayerisches Straßen und Wegegesetz (BayStrWG)
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Bayerisches Versammlungsgesetz (BayVersG)

dann natürlich Methoden des ingenieurmäßigen Brandschutzes
Diese Methoden können zum Nachweis einer raucharmen Schicht, einer gesicherten Evakuierung
oder des Feuerwiderstandes von Bauteilen herangezogen werden, um Abweichungen von baurechtlichen
Vorgaben zu begründen oder um eine Gefahrenbeurteilung zu quantifizieren.
Es ist sicher zu stellen, dass die Eingangsparameter schlüssig sind und beim Nachweis möglichst
zwei Rechenmethoden angewandt werden, da die Streuung der Ergebnisse relativ groß ist. Die
Unabhängigkeit des Gutachters muss gesichert sein (wer beauftragt und bezahlt den Gutachter?).
nicht zu vergessen.

Verstärkende Faktoren

Bei Großveranstaltungen ist regelmäßig ein großes Medieninteresse zu verzeichnen. Somit sind
ständig zahlreiche Medienvertreter aller Sparten im Bereich der Veranstaltung vertreten. Dies kann
zum einen fur mögliche Störer, Aktivisten, Selbstdarsteller, etc. Motivation sein, entsprechende Aktionen
zu initiieren, zum anderen ist das Medieninteresse im Schadensfall umso größer und die
Berichterstattung beginnt unmittelbar mit Schadenseintritt.
Hinzu kommt die (gewollte) Anwesenheit vieler Besucher, die somit zur Masse werden und im Sin-
Sicherheit von Großveranstaltungen Seite 6
Zeichnung 3: Ablauf der Risikobewertung
Risiken
identifizieren
Risiken
analysieren
Risiken
bewerten
Prävention
Hinzu kommt die (gewollte) Anwesenheit vieler Besucher, die somit zur Masse werden und im Sinne eines Massenphänomens die Dynamisierung sonst unkritischer Situationen mit sich bringt. Dies
wird ggf. durch entsprechenden Alkohol- und Drogenkonsum gesteigert.
Veranstalterinteressen
Für die sichere Durchfuhrung einer Veranstaltung ist grundsätzlich der Veranstalter verantwortlich.
Mögliche, daraus resultierende finanzielle Belastungen sind daher fruhzeitig in die Kalkulation mit
einzubeziehen.
Möglicherweise ist das Sicherheitsinteresse des Veranstalters auch weit höher als seitens der Sicherheitsbehörde
gefordert (z. B. Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften, Image des Veranstalters).

Prüfung
Örtlichkeit
Der Örtlichkeit einer Veranstaltung kommt die zentrale Bedeutung zu. Eine unzureichende Veranstaltungsörtlichkeit
kann ggf. nicht kompensiert werden. Folgende Fragen sind zu stellen:
Findet die Veranstaltung an einer Örtlichkeit statt, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens
dafur als Versammlungsstätte genehmigt wurde?
Entspricht die geplante Veranstaltungsnutzung dem genehmigten bzw. üblichen Umfang?
Wird eine der beiden Fragen mit Nein beantwortet, ist eine weitergehende Prüfung erforderlich.
Auf das Schreiben des bayerischen Innenministers vom 06.07.09 (IIB-4103.1-003/09) darf hingewiesen
werden (siehe Anlage 4).
Auch wenn eine Veranstaltung bzw. Versammlung nicht in den Geltungsbereich der VStättV fällt,
sind ausreichend Rettungswege und Flächen fur die Besucher/Teilnehmer erforderlich. Die entsprechende
Beurteilung findet daher stets analog der VStättV statt.
Wesentliche Punkte der Prufung sind bei der Beurteilung:
Bemessung der zur Verfugung stehenden Fläche fur Besucher nach § 1 VStättV
Führung, Bemessung und Kennzeichnung der Rettungswege (Anzahl, Breite) nach §§ 6
und 7 VStättV

Danach können wir mit den Schutzziel empfohlenen Maßnahmen beginnen.

Quellenangabe :Sicherheit von
Großveranstaltungen
Teil A: Handreichung fur
Veranstalter
Abteilung Einsatzvorbeugung
Brandschutzabschnitt Veranstaltungen

Branddirektion München
An der Hauptfeuerwache 8
80331 München

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Geschrieben von Thomas E.Und weil diese Veranstaltungen Privatsache sind, die ihren eigenen Schutz stellen müssen, brauchen wir unser Kommunikationssystem nicht auf Großeinsätze auslegen?
Aber genau damit wurden hier ev. auftretende Engpässe begrundet.
Erst danach habe ich meine Bedenken zum Einsatz größerer BOS-Einheiten für Großveranstaltungen dargestellt.

Geschrieben von Thomas E.man kann natürlich fordern das die Bereitschaftspolizei durch private Sicherheitsdienste ersetzt werden, aber wer stellt die, gibt ihnen die Befugnisse und bezahlt sie?
Man erweitert es einfach auf die nächste Größenordnung, wie es bei kleineren Veranstaltungen ja schon funktioniert und ja auch da schon mit den BOS abgestimmt werden muß.

Geschrieben von Thomas E.Haben wir dann zukünftig eine Privatarmee in Deutschland?
Wenn ich in den Medien beobachte, zu welchen zahnlosen Tigern unsere gut ausgebildete Polizei, von der Legislative herabgedrosselt wird und was die sich manchmal ohne Gegenwehr gefallen lassen müssen, kann man sich die Frage nach dem Sinn anderer Sicherheitsdienste schon stellen.

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789983
Datum07.06.2014 14:174890 x gelesen
Hallo Klaus,

bei deiner Auflistung handelt es sich um eine Vielzahl von Bestimmungen/Verordnungen, die aber mit dem Ausgangsthema "Digitalfunk" nichts zu tun haben und ich deshalb auch nicht im Einzelnen darauf eingehen kann.
Mir brummt da eigentlich nur die Birne, wie sie sicher aber auch bei dir brummen würde, wenn ich dir jetzt die Grundlagen der /4DQPSK-Modulation mit ihrem integrierten ACELP-Verfahren erklären wollte. ;)

Gruss
Jürgen Wenzel

4. Auflage - März 09 / TETRA-Digitalfunk im THW in sechs Teilen und Das THW in Google Earth
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AutorKlau8s S8., München / Bayern789984
Datum07.06.2014 14:254920 x gelesen
Selbstverständlich Jürgen, da passt der Spruch : Schuster bleib bei deinen Leisten " perfekt, bei dir und mir, deswegen gibt es ja Fachabteilungen in allen Kategorien der BOS ,bei uns kümmert sich die Abteilung Kommunikation um ein Thema und ich als kleiner Sachbearbeiter und Rädchen im grossen Getriebe allgemein als Vorbeugender Brandschutz bekannt, ich wollte nur ein wenig aufzeigen ,auch wenn man zitiert um Verordnungen und Rechtsnormen einfach nicht herumkommt.In der Betrachtung des Grundgerüstes kommt man nicht darum herum.
Bei dir werden es mit Sicherheit auch Betrachtungen,von techn.Richtlinien, Anleitungen, Verordnungen sein.
Die mir wohl völlig unbekannt erscheinen werden.:-)

Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen?
'ramble on' Led Zeppelin II 1969

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AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz789985
Datum07.06.2014 14:314824 x gelesen
Geschrieben von Jürgen W.bei deiner Auflistung handelt es sich um eine Vielzahl von Bestimmungen/Verordnungen, die aber mit dem Ausgangsthema "Digitalfunk" nichts zu tun haben und ich deshalb auch nicht im Einzelnen darauf eingehen kann.

Könnten wir dann mal zu relevanten Dingen zurückkommen und (zum wiederholten Male) auf die Frage eingehen, ob das Netz nun eine solche Großveranstaltung stemmen kann bei der "nebenher" ja weiterhin das Tagesgeschäft von Feuerwehr und Rettungsdienst abgearbeitet werden muss? Darauf gab es ja irgendwie noch keine wirklich zufriedenstellende Antwort, die eine Seite "Contra-Digitalfunk" verweist auf Tests die abgebrochen wurden und erste Großeinsätze bei denen das Netz nicht genug Kapazitäten bereitstellen konnte während die Seite "Pro-Digitalfunk" drauf verweist, daß diese Tests nicht aussagekräftig sind und das Netz noch weiter ausgebaut werde.

Was ist denn nun, wenn eine Veranstaltung im Ausmaße der WM2006 rein mit Digitalfunktechnik stattfinden würde? Und was ist, wenn es im kleineren Maßstab "Großveranstaltungen" auf dem funktechnisch "platten Land" gibt, bei denen dann parallel auch ganz normale Einsätze in diesem Bereich stattfinden? Hat sich da irgendetwas getan die letzten Jahre oder muss man immer noch die Befürchtung haben, daß die Kapazitäten des Netzes nicht ausreichen und die Gruppen untereinander erstmal gar nicht mitbekommen, daß es einen Kapazitätsmangel gibt sondern erst dann, wenn sie das "Besetztzeichen" hören beim Versuch zu funken? Das ist ja erstmal durchaus eine berechtigte Befürchtung.

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AutorJürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen789986
Datum07.06.2014 15:014817 x gelesen
Geschrieben von Jürgen W.der /4DQPSK-Modulation
Bevor ich wieder daraufgestoßen werde, ja mir ist auch aufgefallen, dass mir da ein Fehler unterlaufen ist.
Streiche "/4DQPSK" - Setze "/4-DQPSK"

Gruss
Jürgen Wenzel

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg789987
Datum07.06.2014 15:114972 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Steffen W.Könnten wir dann mal zu relevanten Dingen zurückkommen und (zum wiederholten Male) auf die Frage eingehen, ob das Netz nun eine solche Großveranstaltung stemmen kann bei der "nebenher" ja weiterhin das Tagesgeschäft von Feuerwehr und Rettungsdienst abgearbeitet werden muss

ich bin der Meinung daß es relativ egal ist ob und wie solche Grossveranstaltungen organisiert werden. Ob mit oder ohne BOS.

Unabhängig davon muss das BOS-Netz eine solche hohe Last aufnehmen und verarbeiten können. Ein MANV auf dem Volks- bzw. Oktoberfest dürfte ähnliche Anforderungen stellen als ein Karnevalsumzug in Köln oder ein Fussballspiel in der 1. Liga.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg790001
Datum08.06.2014 11:414671 x gelesen
Ich sage es ja ungern da ich nicht unbedingt ein Freund des TETRA Digitalfunkes bin....

Aber: Es gibt so etwas wie den Bündelgewinn, das heisst dass sieben Zeitschlitze TETRA (genau wie sieben analoge Bündelfunkkanäle) immer leistungsfähiger sind als sieben einzelne, autark genutzte analoge Kanäle, auch wenn bei allen Diensten viel los ist.

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