News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaTHW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt46 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg790515
Datum18.06.2014 10:1817628 x gelesen
hallo,

dem Anwalt würde ich einen schwäbischen Gruss *) entbieten:

Kein Verständnis hat Bernd Springer, Leiter des Technischen Hilfswerks Bochum (THW), für die Dienstaufsichtsbeschwerde eines Rechtsanwalts nach einem Sturmeinsatz. Der Anwalt hatte schriftlich beklagt, dass THW-Helfer ihm in der Nacht, als der Orkan über Bochum tobte, ein mobiles Chemie-Toilettenhäuschen in seine Privateinfahrt gestellt hatten. Nun muss das THW ihm schriftlich antworten. Der Anwalt setzte dazu eine Frist: Offenbar großzügig gemeint, setzte er sie auf den 30. Juni - weil das THW zurzeit ja so viel zu tun habe.

Kein Verständnis hat Bernd Springer, Leiter des Technischen Hilfswerks Bochum (THW), für die Dienstaufsichtsbeschwerde eines Rechtsanwalts nach einem Sturmeinsatz. Der Anwalt hatte schriftlich beklagt, dass THW-Helfer ihm in der Nacht, als der Orkan über Bochum tobte, ein mobiles Chemie-Toilettenhäuschen in seine Privateinfahrt gestellt hatten. Nun muss das THW ihm schriftlich antworten. Der Anwalt setzte dazu eine Frist: Offenbar großzügig gemeint, setzte er sie auf den 30. Juni - weil das THW zurzeit ja so viel zu tun habe.


Quelle: THW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/thw-wird-nach-hilfe-fuer-die-sturmopfer-angeschwaerzt-id9483186.html#plx2129322490


*) - ok - den würde ich dann aber doch nicht laut äussern ;-)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg790518
Datum18.06.2014 11:1511331 x gelesen
Hallo Juergen,

da bleibt einem nur ein unverständliches Kopfschütteln. Die beiden aufgezeigten Fälle zeigen mal wieder schön, wie Teile unserer Gesellschaft ticken. Wenn man selbst Hilfe benötigt dann Bitte ganz schnell und dann ist auch egal ob dem Nachbarn das "S....häuserl" in die Einfahrt gestellt wird gelle. Dass eine Motorsäge nicht gerade angenehm im Klang ist jooo, aber warum wird sie eingesetzt? Ich wette der sich Beklagende hätte bei Nichteinsatz der Werkzeuge und Helfer sich beschwert, das ein Baum auf der Strasse oder gar auf seinem geparkten Auto liegt udn sich niemand kümmert?
Zum Glück zeigt sich, dass ein großer Teil der Gesellschaft -hier in Form der Nachbarn des Beklagenden- die Hilfeleistung zu schätzen wissen und die Kollegen des THW unterstützt haben.
Wenn eine chemische Toilette halt vom Sturm in den Weg gelegt wurde und die Helfer somit nicht weiterkommen, dann wird halt so gehandelt wie gehandelt wurde. Ja mei wenn´s mich am rausfahren hindert nem ich Handschuhe und rück des Ding zur Seite, aber neee man bemüht die Justiz und ärgert diejenigen die kein Auge in den Nächten zugemacht haben. Die Adressen würd ich mir notieren und gut aufheben (was ich offiziell natürlich nie bekunden würde). Eigentlich gehören solche Leute mal bei solchen Schadenslagen rausgeklingelt und zur Hilfeleistung verdonnert und sei´s nur die ganze Nacht Kaffee und Tee kochen und Belegte richten oder Suppe kochen. Dann würden Sie vielleicht mal umdenken. Leider nimmt das Verhalten wohl immer mehr zu oder berichten die Medien nur mehr darüber? Welche Sicht hab Ihr dazu?

Gruß Martin

"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen790519
Datum18.06.2014 11:2810423 x gelesen
Die Überschrift klingt etwas reißerisch, der Inhalt ist in meinen Augen nicht so dramatisch.

Der Anwalt will das Chemieklo nicht in seiner Einfahrt haben, und hat damit durchaus Recht. Wenn das Ding nämlich noch "Teilbefüllt" ist, dann ist es nicht gerade leicht zu bewegen (Risiko Rückenschaden), gleichzeitig dürfte es kräftig stinken (Infektionsrisiko). Warum soll der Anwalt das dann alleine wegschieben, wenn das THW es mit dem bekannten Prinzip vier Mann - vier Ecken da hin geschafft hat?

Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen. Und damit er eine Möglichkeit hat, die Beseitigung kostenneutral durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, hat er den Brief halt korrekt mit Fristsetzung geschrieben. Wo ist nun das Problem? Ich halte es für falsch, alles als richtig zu definieren, was die Leute in Dienstfahrzeugen mit blauen Eimern auf dem Dach so "verbrechen".

Das THW muss jetzt nur kurz hin fahren und das Klo an einen anderen Platz befördern, das sollte bis zum vorgegebenen Termin doch möglich sein.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg790520
Datum18.06.2014 11:3910124 x gelesen
hallo,

im Grunde hast du nicht unrecht - aber:

Geschrieben von Uwe S.Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen.
dafür ist das THW jetzt nicht (mehr) zuständig

der richtige Ansprechpartner ist da die Stadt.

(oder liege ich mit meiner "rechtlichen" Einschätzung falsch?)

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen790522
Datum18.06.2014 11:459930 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.dafür ist das THW jetzt nicht (mehr) zuständig

der richtige Ansprechpartner ist da die Stadt.

(oder liege ich mit meiner "rechtlichen" Einschätzung falsch?)


Oder aber der Eigentümer / Mieter des Dixie Klos irgendwo muss es ja hergekommen sein. In der Regel steht ja auch eine Adresse der Verleihfirma auf dem Dixie Klo.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg790523
Datum18.06.2014 11:499813 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Gerrit L.Oder aber der Eigentümer / Mieter des Dixie Klos irgendwo muss es ja hergekommen sein. In der Regel steht ja auch eine Adresse der Verleihfirma auf dem Dixie Klo.
stimmt - noch besser

die sind froh wenn ihnen mitteilt wo das vermisste Häuschen abgeblieben ist ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8S., Eggenstein / BADEN - Württemberg790526
Datum18.06.2014 12:08   9967 x gelesen
Hallo Uwe

Geschrieben von Uwe S.Wo ist nun das Problem? Ich halte es für falsch, alles als richtig zu definieren, was die Leute in Dienstfahrzeugen mit blauen Eimern auf dem Dach so "verbrechen".

Also jetzt mal langsam, sicher war der Ort nicht geschickt gewählt aber von "verbrechen" zu reden.... . Und wegen Gestank und Infektionsgefahr ähäm sorry jetzt mal ehrlich die Kollegen waren bei der Aktion einer Infektionsgefahr nicht ausgesetzt und gestunken hats denen auch nicht? Wenn der gute Mann sich Hilfe in der Nachbarschaft geholt hätte wäre das ganze in 10 minuten erledigt gewesen aber so ist es einfach im Zusammenhang mit der Gesamtlage und die ich bitte zu berücksichtigen nur zum Kopfschütteln.

Ich weiß ja nicht wieviel Einsatzstellen die betroffenen Kollegen/innen schon hinter sich und vor sicht hatten. Aber mal Hand auf´s Herz nach einigen Stunden ständig die Konzentration beim Arbeiten hochhalten ganz ehrlich da denkste bei sowas nimmer so weit. Da stellste das Ding auf und aus dem Weg und gut weil du zur nächsten Einsatzstelle musst.
Ganz ehrlich eine Meldung an die Kollegen, dass man das nicht so gut fand mit dem Klo in der Einfahrt aber es geregelt ist weil man es mit den Nachbarn entsprechend weggestellt hat, wäre Hinweis genug gewesen. Und wenn wir schon juristisch werden, müsste er eigentlich den Baustellenbetreiber wegen ungenügender Sicherung von Einrichtungen angehen oder (uupss hab ich da jemand auf ne Idee gebracht duckundrenn)?

Gruß Martin

"Nur wer das Herz hat zu helfen, hat das Recht zu kritisieren." A.L.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMark8us 8K., Schorndorf / Baden-Württemberg790531
Datum18.06.2014 12:189459 x gelesen
Die Aussagen des THW klingen ja fast so als ob hier von einem eilbedürftigen Einsatz auszugehen ist. Das sehe ich ganz und gar anders! Gerade bei solchen Flächenlagen haben die meisten Einsatzstellen genügend Zeit für eine ordentliche Abarbeitung und alle BOS sollten sich eingestehen, dass es äußerst sinnfrei ist, von einer Einsatzstelle zur nächsten zu "eilen". Es ist auch in den meisten Fällen völlig unnötig, diese unter Nutzung von Sonderrechten anzufahren. Das beobachtet man leider viel zu oft. Insoweit kann ich das Tun des THW nicht ganz nachvollziehen und die Reaktion des Betroffenen ein Stück weit verstehen.

Im Fall der "Ruhestörung" durch die Aufräumarbeiten ist der Unmut über den Bürger und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten an der Einsatzstelle zu verstehen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW790538
Datum18.06.2014 12:519269 x gelesen
Geschrieben von Markus K.Die Aussagen des THW klingen ja fast so als ob hier von einem eilbedürftigen Einsatz auszugehen ist. Das sehe ich ganz und gar anders! Gerade bei solchen Flächenlagen haben die meisten Einsatzstellen genügend Zeit für eine ordentliche Abarbeitung und alle BOS sollten sich eingestehen, dass es äußerst sinnfrei ist, von einer Einsatzstelle zur nächsten zu "eilen". Es ist auch in den meisten Fällen völlig unnötig, diese unter Nutzung von Sonderrechten anzufahren. Das beobachtet man leider viel zu oft. Insoweit kann ich das Tun des THW nicht ganz nachvollziehen und die Reaktion des Betroffenen ein Stück weit verstehen.

Vielleicht mal eine Aussage von den Kollegen von uns die mit der Bezirksbereitschaft Düsseldorf 3 in Essen und Mühlheim waren. Entweder du machst Blauhorn an, dann kannst du fahren oder du machst es aus, dann stehst du im Stau.
Konsequenz auch 3 Tage nach dem Sturm fährt jeder mit Blaulicht und Martinshorn durch die Stadt.

Ist halt ein Unterschied ob ich auf dem Land oder in der Großstadt unterwegs bin.

Gruß
Thomas

PS Bei Kyrill bin ich zwar mit Blaulicht, aber ohne Martinshorn rumgefahren.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen790539
Datum18.06.2014 12:51   9087 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Wenn das Ding nämlich noch "Teilbefüllt" ist, dann ist es nicht gerade leicht zu bewegen (Risiko Rückenschaden)

Es wurde angeblich "weggepustet", vermutlich ist es umgekippt und leergelaufen.
Selbst wenn es gefüllt ist, ist es von einer Person verschiebbar. Das macht nämlich das Servicepersonal auch...

Geschrieben von Uwe S.(Infektionsrisiko)
naja

Geschrieben von Uwe S.Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen. Und damit er eine Möglichkeit hat, die Beseitigung kostenneutral durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, hat er den Brief halt korrekt mit Fristsetzung geschrieben. Wo ist nun das Problem?

Er könnte es wegschieben, notfalls zusammen mit seinem Nachbarn. Er könnte den Vermieter anrufen und mitteilen, daß das Ding da rumsteht...

Dienstaufsichtsbeschwerde ist das Problem. Er geht von einem Fehlverhalten aus. D.h. durch wegstellen ist das gar nicht heilbar.

Geschrieben von Uwe S.Ich halte es für falsch, alles als richtig zu definieren,

Ich halte es für noch falscher bei solch einer Flächenlage Maßstäbe anwenden zu wollen, die schon bei Kleineinsätzen über das sinnvolle Maß hinausschiessen.

Problem ist, daß der Anwalt zur Behebung des Problems die ihm bekannten und üblichen Werkzeuge wählt - juritische Trickkiste. Offensichtlich fehlt GMV.

Übrings baut auch die Feuerwehr ein abgebranntes Haus nicht wieder auf und birgt KFz, transportiert sie ab und repariert sie...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790540
Datum18.06.2014 12:578815 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen. Und damit er eine Möglichkeit hat, die Beseitigung kostenneutral durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, hat er den Brief halt korrekt mit Fristsetzung geschrieben. Wo ist nun das Problem?Es gibt Menschen, zum Glück auch heute noch, die greifen einfach mal kurz zum Telefon, wenn etwas geklärt werden muss, bevor sie "korrekte" Wege beschreiten.
Wobei, ob eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" hier "korrekt" ist, darüber kann man auch geteilter Meinung sein. Ich halte dieses Mittel für den größten Blödsinn, den man in dem Zusammenhang veranstalten kann. Die hätte man nach dem Schreiben eher ins Häuschen hängen sollen, als sie abzuschicken.

Geschrieben von Uwe S.Das THW muss jetzt nur kurz hin fahren und das Klo an einen anderen Platz befördern, das sollte bis zum vorgegebenen Termin doch möglich sein.Ein Tag vorher ;-)
Wobei, einfach stehen lassen könnte man es jetzt auch. Wenn der Anwalt hier wirklich eine "Dienstaufsichtsbeschwerde" gewählt hat, kommt es darauf eh nicht an.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen790542
Datum18.06.2014 13:00   9335 x gelesen
Geschrieben von Martin S.Also jetzt mal langsam, sicher war der Ort nicht geschickt gewählt aber von "verbrechen" zu reden.... .

Ich weise darauf hin, dass ich den Begriff "verbrechen" absichtlich in Anführungszeichen gesetzt habe, da ich nicht ein strafrechlich relevantes "Verbrechen" meine, sondern ein umgangssprachliches "aushecken" oder ähnlich. Ferner habe ich nicht speziell den konkreten Vorgang gemeint, sondern die leider viel zu oft anzutreffende grundsätzliche Einstellung, dass alles (jede Entscheidung / Tätigkeit / usw) richtig ist, bloß weil sie durch eine Person in Uniform gefällt wurde. Wenn man beispielsweise erlebt, dass zu einem seit mehreren Stunden wütenden Brand ein Stromerzeuger geschickt wird, bei dem bekanntermaßen der Isowächter defekt ist, dann fragt man doch wie das zu dem Spruch "Helfen mit Technik und Verstand" passt.

Geschrieben von Martin S.Und wegen Gestank und Infektionsgefahr ähäm sorry jetzt mal ehrlich die Kollegen waren bei der Aktion einer Infektionsgefahr nicht ausgesetzt und gestunken hats denen auch nicht?

Die THWichtel hatten hoffentlich eine PSA. Wenn ich mal meinen privaten Anzug (Jakett + Stoffhose) mit meiner dienstlichen PSA (THW-MFA) vergleiche, dann vermute ich vorsichtig eine geringfügige Abweichung im Schutzniveau (ich glaub ich muss meinen privaten Ausgehanzug reklamieren, der war teurer als die PSA vom THW - er schützt aber bloß vor Schimpfe von Mutter "Junge, wie siehst du nur aus!"). Also, ist es nun richtig, dem Anwalt die Beschaffung einer geeigneten PSA vorzuschlagen (in geeigneter Stückzahl auch für helfende Nachbarn)? Die THWichtel können einfach noch mal vorbei kommen und ihre "Sauerei" wegräumen.

Geschrieben von Martin S.Wenn der gute Mann sich Hilfe in der Nachbarschaft geholt hätte wäre das ganze in 10 minuten erledigt gewesen aber so ist es einfach im Zusammenhang mit der Gesamtlage und die ich bitte zu berücksichtigen nur zum Kopfschütteln.

Es wäre für die komplette teilnehmende Mannschaft zunächst eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, eine PSA zu beschaffen und noch vieles mehr, macht das wirklich Sinn? Warum soll sich das ein Privatmann antuen, wenn er einfach den Verursacher freundlich bitten kann, seinen Dreck wieder zu beseitigen?

Geschrieben von Martin S.Ich weiß ja nicht wieviel Einsatzstellen die betroffenen Kollegen/innen schon hinter sich und vor sicht hatten. Aber mal Hand auf´s Herz nach einigen Stunden ständig die Konzentration beim Arbeiten hochhalten ganz ehrlich da denkste bei sowas nimmer so weit. Da stellste das Ding auf und aus dem Weg und gut weil du zur nächsten Einsatzstelle musst.

Der Anwalt hat nicht auf sofortige Beseitigung bestanden, sondern eine ausreichend lange Frist gesetzt. Das sollte doch in Zusammenhang mit einem anderen Einsatzauftrag in der zur Verfügung stehenden Zeit möglich sein, oder?

Geschrieben von Martin S.Ganz ehrlich eine Meldung an die Kollegen, dass man das nicht so gut fand mit dem Klo in der Einfahrt aber es geregelt ist weil man es mit den Nachbarn entsprechend weggestellt hat, wäre Hinweis genug gewesen. Und wenn wir schon juristisch werden, müsste er eigentlich den Baustellenbetreiber wegen ungenügender Sicherung von Einrichtungen angehen oder (uupss hab ich da jemand auf ne Idee gebracht duckundrenn)?

Da ich schon gezeigt habe, dass das Hand anlegen als Privatmann eine schlechte Idee ist, erübrigt sich der Rest. Der Baustellenbetreiber könnte argumentieren, dass das Unwetter unerwartet außergewöhnlich heftig war.

Insgesamt mein Vorschlag zur gütlichen Einigung: Da fährt eine Mannschaft hin und räumt das Ding weg. Dann klingeln die mit einem Blumenstrauß in der Hand beim Anwalt und entschuldigen sich persönlich, das ganze schön sauber dokumentiert mit Digicam und Pressemitteilung. Dann hat der Anwalt nur noch die Möglichkeit nix zu machen oder das THW ein mal zum Grillen einzuladen.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790543
Datum18.06.2014 13:019128 x gelesen
Geschrieben von Markus K.Gerade bei solchen Flächenlagen haben die meisten Einsatzstellen genügend Zeit für eine ordentliche Abarbeitung und alle BOS sollten sich eingestehen, dass es äußerst sinnfrei ist, von einer Einsatzstelle zur nächsten zu "eilen". Es ist auch in den meisten Fällen völlig unnötig, diese unter Nutzung von Sonderrechten anzufahren. Das beobachtet man leider viel zu oft.
Die Feuerwehr Düsseldorf hatte dazu ein paar Tage nach dem Unwetter folgende Meldung herausgegeben:


"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW790544
Datum18.06.2014 13:048958 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Der Anwalt will das Chemieklo nicht in seiner Einfahrt haben, und hat damit durchaus Recht. Wenn das Ding nämlich noch "Teilbefüllt" ist, dann ist es nicht gerade leicht zu bewegen (Risiko Rückenschaden), gleichzeitig dürfte es kräftig stinken (Infektionsrisiko). Warum soll der Anwalt das dann alleine wegschieben, wenn das THW es mit dem bekannten Prinzip vier Mann - vier Ecken da hin geschafft hat?
Das THW hat es auf dem Weg zu einem Einsatz von der Straße geräumt und hat damit entsprechend FSHG gehandelt.
Geschrieben von Uwe S.Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen. Und damit er eine Möglichkeit hat, die Beseitigung kostenneutral durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, hat er den Brief halt korrekt mit Fristsetzung geschrieben. Wo ist nun das Problem? Ich halte es für falsch, alles als richtig zu definieren, was die Leute in Dienstfahrzeugen mit blauen Eimern auf dem Dach so "verbrechen".
Wenn er das wirklich getan hat, dann ist das eine Aufforderung zum Diebstahl. Das Dixi gehört nicht dem THW und hat es auch nicht gemietet. Sollte dem Anwalt auch klar sein.

Geschrieben von Uwe S.Das THW muss jetzt nur kurz hin fahren und das Klo an einen anderen Platz befördern, das sollte bis zum vorgegebenen Termin doch möglich sein.

Das ist Geschäftsführung ohne Auftrag. Es sei denn der Anwalt beauftragt das THW, dann kann das THW ihm auch eine Rechnung schicken.

So oder so ähnlich mit ein paar Fachworten mehr, würde auch meine schriftliche Antwort ausfallen, oder noch kürzer ihn an die entsprechende Behörde der Stadt als verantwortlich für den Einsatz verweisen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen790545
Datum18.06.2014 13:158788 x gelesen
Geschrieben von Lüder P.Es wurde angeblich "weggepustet", vermutlich ist es umgekippt und leergelaufen.
Selbst wenn es gefüllt ist, ist es von einer Person verschiebbar. Das macht nämlich das Servicepersonal auch...


Läuft der Behälter des WC wirklich rückstandsfrei leer, bloß weil das Ding auf der Seite liegt? Ist sichergestellt, dass nix mehr rausläuft, wenn das Ding wieder bewegt wird? Würdest du in einen Haufen S****** rein greifen um eine fremde Arbeit zu erledigen? Und bloß weil deren Servicepersonal das macht (hoffentlich sind die so weit geimpft), ist das noch längst nicht der Maßstab für alle.

Geschrieben von Lüder P.Dienstaufsichtsbeschwerde ist das Problem. Er geht von einem Fehlverhalten aus. D.h. durch wegstellen ist das gar nicht heilbar.

Da in dem Artikel über zwei getrennte Einsätze geschrieben wird bin ich mir gar nicht sicher, ob der Anwalt wirklich eine Dienstaufsichtsbeschwerde geschrieben hat. Schließlich schreibt die Presse DLK manchmal ja auch als Düsseldorfer Löschkarren aus, oder aus einem ELW wird ein Vorauswagen.

Außerdem hatte ich auch schon mal ne Beschwerde am Hals, das sollte man nicht überschätzen sondern einfach sachlich bleiben und es nur als Gelegenheit verstehen, das eigene Handeln zu hinterfragen.

Geschrieben von Lüder P.Ich halte es für noch falscher bei solch einer Flächenlage Maßstäbe anwenden zu wollen, die schon bei Kleineinsätzen über das sinnvolle Maß hinausschiessen.

Und wie lange soll das gelten? Die ersten drei Stunden lang oder die nächsten sechs Wochen? Wenn das THW das blöde Klo beseitigt ist doch Ruhe, so what?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen790546
Datum18.06.2014 13:28   8989 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Und wie lange soll das gelten? Die ersten drei Stunden lang oder die nächsten sechs Wochen? Wenn das THW das blöde Klo beseitigt ist doch Ruhe, so what?

Man könnte ihn auch einfach freundlich darauf hinweisen, die Nummer anzurufen, die als Servicenummer auf dem Dixieklo steht und es von der Fachfirma abholen zu lassen. Da diejenigen auch die entsprechende Ausrüstung haben.

Alternativ könnte der Anwalt weiter darauf bestehen, das das THW das Häuschen beseitigt. Das THW benachrichtigt die Zuständige Stelle, das Ordnungsamt der Stadt Bochum. Das Ordnungsamt fährt zum Anwalt, schaut sich das Toilettenhäuschen an , liest die Nummer ab und ruft beim Eigentümer an und lässt es abholen.

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Wenn der Anwalt selbst auf die Idee gekommen wäre, wäre das Häuschen schon seit einer Woche weg und er müsste nicht noch 2 warten.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen790548
Datum18.06.2014 13:29   9551 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Das THW hat es auf dem Weg zu einem Einsatz von der Straße geräumt und hat damit entsprechend FSHG gehandelt.

Das habe ich nicht bestritten.

Geschrieben von Thomas E.Wenn er das wirklich getan hat, dann ist das eine Aufforderung zum Diebstahl. Das Dixi gehört nicht dem THW und hat es auch nicht gemietet. Sollte dem Anwalt auch klar sein.

Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass es Diebstahl sein soll, wenn das THW das Baustellen-WC aus der Einfahrt des Anwaltes herausholt und wieder dort hin stellt (gemeint ist die Baustelle, nicht die Mitte der Straße), wo es vorher gestanden hat.

Geschrieben von Thomas E.Das ist Geschäftsführung ohne Auftrag. Es sei denn der Anwalt beauftragt das THW, dann kann das THW ihm auch eine Rechnung schicken.

So oder so ähnlich mit ein paar Fachworten mehr, würde auch meine schriftliche Antwort ausfallen, oder noch kürzer ihn an die entsprechende Behörde der Stadt als verantwortlich für den Einsatz verweisen.


Ich bin mir unabhängig von der juristischen Einschätzung sehr sehr sicher, dass es für das THW möglich und zumutbar ist, das Klo zu beseitigen. Und wenn ich da der Geschädigte wäre, dann würde ich mich sehr über die Gelegenheit freuen, diese schriftlichen Antworten (Ausreden) sehr pressewirksam gegen das THW einzusetzen. Die Bild freut sich immer über einen Lückenfüller für das Sommerloch. Zur Not hole ich meine 72 Jahre alte Mutter und setze die mit ihrem Rollator vor das WC, Überschrift "72jährige soll Klo beseitigen, THW hat wochenlang keine Lust dazu".

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW790549
Datum18.06.2014 13:398866 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Ich bin mir unabhängig von der juristischen Einschätzung sehr sehr sicher, dass es für das THW möglich und zumutbar ist, das Klo zu beseitigen. Und wenn ich da der Geschädigte wäre, dann würde ich mich sehr über die Gelegenheit freuen, diese schriftlichen Antworten (Ausreden) sehr pressewirksam gegen das THW einzusetzen. Die Bild freut sich immer über einen Lückenfüller für das Sommerloch. Zur Not hole ich meine 72 Jahre alte Mutter und setze die mit ihrem Rollator vor das WC, Überschrift "72jährige soll Klo beseitigen, THW hat wochenlang keine Lust dazu".

Natürlich ist das THW dazu in der Lage ein Dixi Klo aus einer Einfahrt weg zu räumen. Aber wie schon mal geschrieben, das ist Geschäftsführung ohne Auftrag.
Ich würde da werbewirksam vorfahren und vor Ort die Telefonnummer feststellen und dort anrufen und das Häuschen abholen lassen. Am Besten mit dem kompletten Ortsverband um auch wirklich wahrgenommen zu werden.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790550
Datum18.06.2014 13:468786 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Und wenn ich da der Geschädigte wäre, dann würde ich mich sehr über die Gelegenheit freuen, diese schriftlichen Antworten (Ausreden) sehr pressewirksam gegen das THW einzusetzen. Die Bild freut sich immer über einen Lückenfüller für das Sommerloch. Zur Not hole ich meine 72 Jahre alte Mutter und setze die mit ihrem Rollator vor das WC, Überschrift "72jährige soll Klo beseitigen, THW hat wochenlang keine Lust dazu".1. Du nennst den Anwalt hier nicht wirklich "Geschädigter"?
2. Ich würde mir manchmal wünschen, die ÖA der BOS würden sich die Art von Medienarbeit der Bild zu nutze machen. "Paragraphenreiter behindert Helfer" o.ä. wären auch schöne Schlagzeilen. Könnte ich mir in dem Fall sogar eher vorstellen, dass man aus dem Anwalt den "Bösen" macht, und aus dem THW die "Guten".
Nicht, weil die BOS immer die "Guten" wären. Aber in dem Fall etwas "böses" beim THW zu suchen, ist schon sehr weit hergeholt.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen790551
Datum18.06.2014 14:018628 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Du nennst den Anwalt hier nicht wirklich "Geschädigter"?

Warum nicht? Wenn mir jemand eine sperrige, stinkende und hygienisch bedenkliche Kiste gegen meinen Willen in meine Einfahrt stellt, bin ich dann etwa ein "Begünstigter"?

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg790552
Datum18.06.2014 14:058689 x gelesen
hallo,

Klar hat der Anwalt einen Anspruch auf Beseitigung. Aber das THW ist da der falsche Ansprechpartner.

richtig wäre da meiner Ansicht nach:

- der Eigentümer (= Verleihfirma)
- der Besitzer ( = Nutzer / Baufirma )

wenn sich da nichts tut dann:

- die Stadt

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8el 8D., Ratingen / NRW790553
Datum18.06.2014 14:218647 x gelesen
Ich frag mich echt wo hier ein Infektionsrisiko sein soll, die mobilen Toiletten sind wahrscheinlich von außen (besonders nach etwaigen Regenfällen im Zusammenhang mit dem Sturm) sauberer und hygienischer als jede Haltestage in einer U-Bahn.

Und zum Punkt: "Risiko Rückenschaden", auf einer vermutlich asphaltierten oder gepflasterten Einfahrt kann man das Ding ohne anheben (selbst wenn es "voll" ist) zur Seite schieben (spreche aus Erfahrung).

Ich finde die Reaktion persönlich total überzogen, was hätte er denn gemacht wenn das Klo durch den Sturm bis zu ihm geweht worden wäre? Fristsetzung an eine höhere Gewalt?

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen790554
Datum18.06.2014 14:328563 x gelesen
Geschrieben von Marcel D.Ich frag mich echt wo hier ein Infektionsrisiko sein soll, die mobilen Toiletten sind wahrscheinlich von außen (besonders nach etwaigen Regenfällen im Zusammenhang mit dem Sturm) sauberer und hygienischer als jede Haltestage in einer U-Bahn.

Meine Bedenken begründen sich wie folgt:

Bei Ereigniseintritt kann der Auffangbehälter komplett mit S* gefüllt gewesen sein, dann lag das Ding auf der Seite (also kann der Inhalt des Behälters sich problemlos im gesamten Innenraum verteilt haben) und wurde von den THW-Leuten aufgerichtet. Es ist also zu befürchten, dass nun permanent Reststoffe aus dem Inneren nach außen hinaus austreten. Da hilft nun das Abspritzen durch Regen nur sehr bedingt.

Geschrieben von Marcel D.Und zum Punkt: "Risiko Rückenschaden", auf einer vermutlich asphaltierten oder gepflasterten Einfahrt kann man das Ding ohne anheben (selbst wenn es "voll" ist) zur Seite schieben (spreche aus Erfahrung).

Das ist nur eine Vermutung.

Geschrieben von Marcel D.Ich finde die Reaktion persönlich total überzogen,

Es kommt darauf an, was nun wirklich in dem Brief drin steht, mir liegt der Brief nämlich nicht vor.

Geschrieben von Marcel D.was hätte er denn gemacht wenn das Klo durch den Sturm bis zu ihm geweht worden wäre? Fristsetzung an eine höhere Gewalt?

Fristsetzung an den Betreiber der Baustelle? Der hat die Sicherungspflicht.

[ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen*

Uwe S.

*) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMarc8el 8D., Ratingen / NRW790555
Datum18.06.2014 14:488501 x gelesen
Wenn man denn dann weiß wo das Klo stand. Ansonsten müsste man ja beim Verleiher anrufen und das erfragen welches Klo da gerade steht, wobei man dann auch direkt wieder die Abholung erbitten könnte...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDany8el 8R., Hilden / NRW790559
Datum18.06.2014 15:228376 x gelesen
Wie würde die Argumentation denn aussehen, wenn nicht der blaue Konkurent sondern die Feuerwehr das Klo dahin gestellt hätte und vielleicht auch nicht bei einem Sturmeinsatz sondern bei einem Brandeinsatz. Da würde nachdem die Durchfahrt frei ist doch wohl auch keiner nach dem Einsatz zurückfahren und das Ding wieder aus der Einfahrt holen.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern790561
Datum18.06.2014 15:418214 x gelesen
Recht so - solchen Typen muß man formal so antworten, dass sie dadurch noch mehr Arbeit haben!

Menschlich gesehen ein ......... Ich erlaube mir die Einschätzung, dass dieser Advokat keine Zierde seines Berufsstandes ist.
Da fällt mir der Spüruch ein das Juristen zu allem fähig aber zu nichts zu gebrauchen wären.( und entschuldige mich bei allen Juristen, die menschlich voll o.k. sind)

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen790562
Datum18.06.2014 15:448314 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M.- der Besitzer ( = Nutzer / Baufirma )
Naja der Besitzer ist rein rechtlich jetzt der Anwalt.

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.

Albert Einstein



Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg790569
Datum18.06.2014 16:138362 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Gerrit L.Naja der Besitzer ist rein rechtlich jetzt der Anwalt.
ups - stimmt ;-)

jetzt hat der den Sch...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz790583
Datum18.06.2014 17:53   8669 x gelesen
Also mal kurz zum mitdenken, bin heute nicht der schnellste...

Das THW hat vor mehreren Tagen ein Dixi-Klo welches sich durch das Unwetter auf der Straße befand von dieser entfernt und dabei in die Einfahrt eines Juristen gestellt. Dieser Jurist fühlte sich dadurch in irgendeiner Form in seinen Rechten verletzt und hat die Aufforderung zur Entfernung inklusive Fristsetzung an das THW gerichtet wobei die Frist am 30.06.2014 abläuft.

Also anstatt selbst Schritte zur Entfernung einzuleiten wartet dieser Jurist seit mehreren Tagen bereits und wartet lieber weiterhin noch bis zu 12 Tage, in der dieses Scheißhäuschen stinkend in seiner Einfahrt steht? Wirklich allen Ernstes? Und hier wird tatsächlich 28 Beiträge lang darüber diskutiert ob ob das THW hierfür der richtige Ansprechpartner ist oder doch nicht eher die örtlich zuständige Behörde?

Irgendwie komme ich mir bei der ganzen Sache verscheissert vor...

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSasc8ha 8M., Mauchenheim / Rheinland-Pfalz790590
Datum18.06.2014 20:348117 x gelesen
Irgendwie fielen mir direkt die Worte des amerikanischen Präsidenten ein, die er einige Jahre vor seiner Präsidentschaft niederschrieb: "I wish the country had fewer lawyers and more engineers" Barack Obama, The Audacity of Hope.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen790594
Datum18.06.2014 22:267793 x gelesen
Geschrieben von Steffen W. Und hier wird tatsächlich 28 Beiträge lang darüber diskutiert ob ob das THW hierfür der richtige Ansprechpartner ist oder doch nicht eher die örtlich zuständige Behörde?

Du erklärst uns sicherlich jetzt kurz, prägnant und abschliessend, wer der richtige Ansprechpartner mur sein kann...

Grüße

Lüder Pott


www.sei-dabei.info

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790596
Datum18.06.2014 22:377750 x gelesen
Geschrieben von Lüder P. Du erklärst uns sicherlich jetzt kurz, prägnant und abschliessend, wer der richtige Ansprechpartner mur sein kann...Vom Bund noch einzurichtende Bundeswehrkatastrophenschutzklohäusschenpionierbrigaden vielleicht ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern790598
Datum18.06.2014 22:527711 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Vom Bund noch einzurichtende Bundeswehrkatastrophenschutzklohäusschenpionierbrigaden vielleicht ;-)

Hat der KT schon längst eingerichtet...
Sogar mit eigenem Flieger und Luftbetankung ähhh Absaugung




Gefechtsfeldbewährt , Service auch unter Feuerschutz

Schönen Gruss

Thorsten Schlotter


--
Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790599
Datum18.06.2014 23:037645 x gelesen
Das gibt es da konkurrierende Einheiten. Auch wenn wir in Deutschland farb- und größenmäßig damit noch ausbaufähig sind. Rot sollten sie dann schon sein. Dann könnte man dem Anwalt auch schreiben, das er noch Glück gehabt hat. Denn mit dem in der Einfahrt lebt man auch irgendwie schlecht. ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP790600
Datum18.06.2014 23:117716 x gelesen
Die Frage , die der Anwalt dem Aufsteller/ Nutzer des Klos stellen könnte, ist die, warum dieses nicht gesichert war. Wenn er den Fragen stellen will....

Ohne die Vorschriften des THW zu kennen, ich würde die Anfrage erstmal ignorieren.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP790601
Datum18.06.2014 23:477451 x gelesen
Geschrieben von Steffen W. wartet dieser Jurist seit mehreren Tagen bereits und wartet lieber weiterhin noch bis zu 12 Tage, in der dieses Scheißhäuschen stinkend in seiner Einfahrt steht?
Naja, ich als THW-Helfer würde ja jetzt mal, schon aus Neugier, die Frist verstreichen lassen und mal sehen, wie er weitermacht. Vielleicht kommt ja dann letztenendes Andreas Voßkuhle zum Ortstermin.

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP790602
Datum18.06.2014 23:507468 x gelesen
Geschrieben von Uwe S.Reststoffe aus dem Inneren nach außen hinaus austreten
Alles Biologisch abbaubar. Im schlimmsten Fall wachsen die Rosen etwas größer..

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r I8., Freital / Sachsen790606
Datum19.06.2014 08:387460 x gelesen
Hallo,

man könnte auch einen Einsatzauftrag wegen einer Bio-Gefahr aufmachen und einen ABC-Abwehrzug hinschicken. Zur Sicherheit sollte der Herr Anwalt sich noch werbewirksam dekontaminieren lassen. Auch eine mehrwöchige Krankenhausaufenthalt in einer speziellen Fachklinik wäre möglich.

MkG Peter

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 790609
Datum19.06.2014 09:547237 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Sebastian K.Das gibt es da konkurrierende Einheiten. Auch wenn wir in Deutschland farb- und größenmäßig damit noch ausbaufähig sind.

Jetzt hast Du mich aber auf etwas gebracht was mir zum Thema "Einrichten eines Sammelplatzes oder Bereitstellungsraumes" gem. Sonderalarm Rettungsdienst noch gefehlt hat.

Da werde ich meinen Beschaffungswunsch gleich morgen an die Kreisverwaltung weiterleiten. ;) ;)

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorStef8an 8S., Göttingen / Niedersachsen790610
Datum19.06.2014 10:11   7322 x gelesen
Guten Morgen!

Zunächst an Peter... ich hänge dies hier an den aktuellsten Beitrag an, es handelt sich nicht um eine Kritik speziell an diesem Beitrag.

Ich finde es höchst ärgerlich, mit welcher Bereitschaft zum Klamauk diese Meldung hier selbst von Forumsmitgliedern besprochen wird, die durchaus Kenntnisse in Rechtsdingen haben. Mit Freude wird der Kübel der Häme über einem Berufsstand ausgeschüttet - dann darf ich aber auch bitte stille Hinnahme erwarten, wenn "Feuerwehr = Saufen / Brandstiften" das nächste Mal durchs Dorf getrieben wird.

Konkret:
Bei lebensnaher Betrachtung wird es hier wohl kaum um das Forträumen der besagten Mobiltoilette gehen. Die gehört einem entsprechenden Vermietunternehmen, und wurde von einem Besteller geordert, dem sie am vorgesehenen "Bedürfnisort" nach dem Sturm wohl gefehlt haben dürfte...

Auch im Pressebericht ist nicht die Rede davon, dass die Toilette fortgeräumt werden soll, vielmehr wird von einer Dienstaufsichtsbeschwerde berichtet.

Für diese Art des "halb-formellen" Rechtsbehelfs gilt die 3F-Regel: er ist form-, frist- und fruchtlos. Selbstverständlich wird dem Anwalt beschieden werden, dass mit der bemängelten Aktion "alles in Ordnung" war.

Der taktische Zweck einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist eher, die öffentliche Verwaltung auf mögliche Mißstände hinzuweisen und dies am konkreten Beispiel prüfen zu lassen. Dies geschieht gerade, da der Vorfall nun laut Bericht genau untersucht und ein schriftlicher Bericht gefertigt werden soll.

Dabei wird Gelegenheit sein, die Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Nichtstörern im Rahmen der Gefahrenabwehr zu prüfen, denn darum geht es. Die THW-Einheit war in der sturmbedingten Flächenlage zur Gefahrenabwehr unterwegs und wurde durch die Toilette auf der Straße behindert (was für sich genommen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung darstellt). Sie hat sich entschieden, diese Toilette aus dem öffentlichen Straßenraum zu räumen und sie auf Privatgrund abzustellen. Ob diese Inanspruchnahme eines Unbeteiligten notwendig war, oder die Gefahr nicht auch ohne Eingriff in Privatrechte hätte beseitigt werden können (Verbleib im öffentlichen Straßenraum, Zurückstellen an ursprünglichen Aufstellungsort) ist jetzt zu prüfen. Möglicherweise war die Vorgehensweise ja tatsächlich völlig in Ordnung.

In vorhergehenden Beiträgen wurde bemängelt, dass den ehrenamtlichen Helfern "Verbrechen" vorgeworfen worden seien. Ich hatte die ursprüngliche Aussage hoffentlich richtig verstanden, dass nicht alles, was in der Hektik des Einsatzes "verzapft" wird, einfach aus der Tatsache des Einsatzzusammenhangs heraus schlichtweg "rechtmäßig" ist. Das möchte ich ausdrücklich unterstreichen - jedes Einsatzhandeln muss sich auch rechtlichen Betrachtungen stellen. Möglicherweise ist manches lediglich gerechtfertigt, oder eben doch im Ergebnis einfach "falsch".

Hier zum Beispiel könnte das Betreten von Privatgrund zu dem Zweck, einen unerwünschten (und etwas "anrüchigen") Gegenstand dort abzustellen, auch unter dem Aspekt des Hausfriedensbruches geprüft werden. Der Betroffene hat aber keine Strafanzeige gestellt. Man könnte sich fragen, ob die durch das Abstellen der Toilette ausgesprochene Duldungsverfügung rechtmäßig war. Der Betroffene hat aber keinen hierzu vorgesehenen formellen Rechtsbehelf gewählt.

Als Fazit: Bitte, lasst die Kirche im Dorf, und bedenkt, dass sich die Einsätze nicht im rechtsfreien Raum abspielen.

Mit freundlichen Grüßen aus Göttingen
Stefan

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland790612
Datum19.06.2014 10:42   7486 x gelesen
Geschrieben von Stefan S.Als Fazit: Bitte, lasst die Kirche im Dorf, und bedenkt, dass sich die Einsätze nicht im rechtsfreien Raum abspielen.

Ist völlig klar, dass Einsätze immer auch auf ihre rechtliche Seite geprüft werden müssen (da gibt es "richtige" Sachschäden, Körperverletzungen, Todesfälle,......).

Aber hier geht es um ein fahrbares Scheißhaus und einen Rechtsgelehrten der ein Fass aufmacht wo es völlig unnötig ist. Ein Anruf des Herrn Anwalts bei der Leitstelle, THW OV oder einfach bei der Verleihfirma wären zielführender gewesen und hätten dem Rechtsstudierten die böse, böse Häme des Forums erspart.
...und nein auch wenn die Dienstaufsichtsbescherde form-, frist- und fruchtlos verläuft, hätte ich als Einsatzleiter gar keinen Bock darauf auch nur eine Zeile für eine Stellungnahme zu schreiben, nur wegen eines Rechtsonkels der ein Problem mit einem fahrbaren Scheißhaus hat.

Gruß Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP790615
Datum19.06.2014 12:307193 x gelesen
Geschrieben von Stefan S.Der taktische Zweck einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist eher, die öffentliche Verwaltung auf mögliche Mißstände hinzuweisen und dies am konkreten Beispiel prüfen zu lassen.Und genau das ist es, weshalb ich die Vorgehensweise hier so bescheuert finde und das Thema gerne ins lachhafte verreiße. Denn es handelt sich hier nach den Infos des Berichts um so eine dermaßen alberne Lappalie, für die ein Mittel wie die Dienstaufsichtsbeschwerde, gerade wg. 3F, einfach lachhaft ist.
Und eben wg. 3F habe ich auch große Zweifel, dass der gewählte Weg der von dir angesprochenen rechtl. Prüfung für zukünftige Arbeitsweisen dienlich ist. "Genaue Untersuchung und schriftlicher Bericht" werden in so einem Fall genau die Qualität aufweisen, wie das anstoßende Schreiben. Und das ist vielleicht auch gar nicht mal das schlimmste, denn wäre es anders, und jede Dienstaufsichtsbeschwerde würde so detailiert bearbeitet, würde sich das Querulantentum, was es neben den sicher auch vorkommenden sinnvollen und berechtigten Anfragen und Hinweisen nunmal auch gibt, die Hände reiben. Und unser Verwaltungsapparat entsprechend wachsen oder einschlafen.

Würde der Anwalt wirkliche rechtliche Prüfungen veranlassen wollen, könnte er dies auf anderen Wegen sinnvoller machen. Auch gerne noch zu einer Zeit, wenn das gröbste an Aufräumarbeiten dort gelaufen ist. Wenn man die Meldungen so verfolgt, ist auch heute noch genug Arbeit vorhanden.
Und selbst wenn der Anwalt meine Lieblingslösung in dem Fall gewählt hätte, nämlich einfach mal kurz das Gespräch suchen, persönlich oder telefonisch, hätte sein Bestreben, wenn es wirklich das Hinterfragen eines möglichen Mißstandes ist, deutlich mehr Akzeptanz und Erfolg hervorgebracht, als die Dienstaufsichtsbeschwerde. Die hat ihren Ruf der "3F" ja nicht von ungefähr.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8W., Iserlohn / NRW790659
Datum20.06.2014 13:166924 x gelesen
Hallo,
und nun Rückalarm...
Derwesten.de

Da ist das öffentliche Echo wohl, in die für ihn falsche Richtung geschlagen..
Gruß
Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland790677
Datum20.06.2014 22:346617 x gelesen
Da ist doch am Ende alles gut gelaufen und ich würde die Sache gerne schnell vergessen. D.h. vor allem diesen Thread und was hier alles so gesponnen wurde bzgl. was man hätte können, sollen, tun, usw.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland790713
Datum22.06.2014 09:466803 x gelesen
Anscheint haben die Reaktionen der Leser der Zeitung und aus dem Internet den Anwalt überzeugen können :



http://www.derwesten.de/staedte/bochum/anwalt-aus-bochum-zieht-beschwerde-gegen-sturmhelfer-des-thw-zurueck-id9493567.html

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg790764
Datum23.06.2014 08:206533 x gelesen
Für mich stellt sich die Frage ob man pro Einsatzfahrzeug nur noch mit einem Juristen ausrücken darf, der jede Maßnahme vor der Durchführung rechtlich Überprüft.

mfg Peter

Wie immer meine private Meinung

null

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 ..
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt