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Thema | oha :-() - Anonyme Anzeige gegen Göppinger Feuerwehr | 12 Beträge | |||
Rubrik | Übung | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 790634 | |||
Datum | 19.06.2014 22:12 | 11766 x gelesen | |||
hallo, bin mal gespannt wie da ausgeht: Gegen die Führung der Göppinger Feuerwehr liegt eine anonyme Anzeige wegen Brandstiftung vor. Anlass ist eine aus dem Ruder gelaufene Übung. ![]() ![]() Bericht von der Übung: ![]() Foto: FRIEBE|PR MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 790635 | |||
Datum | 19.06.2014 22:44 | 7651 x gelesen | |||
Aus der Ferne sieht das etwas komisch aus: Der Vorwurf der vorsätzlichen schweren Brandstiftung würde ja bedeuten, dass abweichend von der vorliegenden Fallschilderung ganz bewusst (oder zumindestens wissentlich) das Gebäude selbst in Brand gesetzt wurde und dadurch die zur Übung anrückenden Kräfte einer ernsthaften Gesundheitsgefahr ausgesetzt wurden. Falls das tatsächlich so sein sollte, ist es natürlich gut und richtig, wenn die Staatsanwaltschaft das jetzt verfolgt. Der Vorwurf müsste dann aber auch irgendwie bewiesen werden, und dazu reicht eine anonyme Anzeige natürlich nicht. Wenn die Schilderung des aus dem Ruder gelaufenen Übungsfeuers dagegen zutrifft (und der anonyme Anzeigenerstatter schlichtweg übertrieben hat), könnte hier IMNSHO (aber IANAL...) bestenfalls der §306d StGB greifen, der insbesondere in Verbindung mit §306e Absatz 2 für die Verantwortlichen folgenlos bleiben kann. Wobei ggf. noch zu klären wäre, ob ein für eine Heißübung zur Verfügung gestelltes Abrissgebäude überhaupt Gegenstand einer Brandstiftung (egal welcher Art) durch die Übung durchführende Feuerwehrangehörige sein kann. Aber das ist nur relevant, wenn nicht schon die Straffreiheit nach §306e greift. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 790636 | |||
Datum | 20.06.2014 00:00 | 7258 x gelesen | |||
Die Anzeige könnte im Sande verlaufen: Brandstiftung Hannover Trotzdem finde ich es recht leichtsinnig einen Realbrand egal welcher Größe zu legen, wenn in dem Raum Holz als Baumaterial verwendet wurde. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 790639 | |||
Datum | 20.06.2014 09:11 | 6167 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Henning K.: Wenn die Schilderung des aus dem Ruder gelaufenen Übungsfeuers dagegen zutrifft (und der anonyme Anzeigenerstatter schlichtweg übertrieben hat), könnte hier IMNSHO (aber IANAL...) bestenfalls der §306d StGB greifen, der insbesondere in Verbindung mit §306e Absatz 2 für die Verantwortlichen folgenlos bleiben kann. Eben - wenn überhaupt ! - fahrlässige Brandstiftung, nicht schwere. Unabhängig davon frage ich mich aber auch: Wes Geistes Kind muß jemand sein, der solch eine Anzeige anonym auf dem Internetportal des LKA aufgibt ?!? Zum Teil kommt man aus dem Kopfschütteln wirklich nicht mehr heraus! Passt auch zur aktuellen Dixi-Diskussion (Diskussionen), resp. mache ich persönlich mir da so einige weitere Gedanken, die in keinem Fall positiv für den Anzeigenersteller ausgehen... Ganz im Gegenteil, umgekehrt wird ein Schuh draus: Auch wenn manche meinen, das Internet sei anonym (und daher für solchen Unfug geeignet), ist es ja beileibe nicht so. Insofern sollte man den Anzeigenersteller vielleicht ermitteln und ihm mal ordentlich einen "überbraten" - mir würde da z.B. §164 StGB einfallen: "Falsche Verdächtigung". Eine hübsche Geldstrafe wäre für diese Form Wichtigtuherei / Besserwisserei (resp. andere Motive) m.E. durchaus angemessen! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 790641 | |||
Datum | 20.06.2014 10:02 | 5732 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Wes Geistes Kind muß jemand sein, der solch eine Anzeige anonym auf dem Internetportal des LKA aufgibt ?!? Hallo Daniel, ich denke(vermute) das hat was damit zu tun, der Artikel ist von 2010, da rumorte es schon vorher und immer noch, seit Jahren , das hat fast schon "Tradition" leider ,der Artikel war auf die Schnelle, aber man findet reichlich so Zeug im Netz. Gruß Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 790645 | |||
Datum | 20.06.2014 10:16 | 5477 x gelesen | |||
Hallo, geschrieben von Klaus S.: Hallo Daniel, ich denke(vermute) das hat was damit zu tun, der Artikel ist von 2010, da rumorte es schon vorher und immer noch, seit Jahren , das hat fast schon "Tradition" leider ,der Artikel war auf die Schnelle, aber man findet reichlich so Zeug im Netz. Aha... Das war es übrigens, was ich unter "resp. andere Motive" - leider - auch so im Kopf hatte (alternativ oberschlaue Mitbürger). Und auch wenn das Forum traditionell eigentlich immer eher auf der Seite des "kleinen Feuerwehrmitglieds" (das aufgrund seiner - berechtigten - Aufmüpfigkeit von den dummen, unfähigen Führungskräften (aus der Wehr) gemobbt wird (werden soll)...): In diesem Fall würde ich, sofern der anonyme Anzeigenersteller bekannt wird, als Führungskraft umgehend ein Ausschlußverfahren einleiten, als Kommandomitglied einem solchen zustimmen. Irgendwo ist das Maß auch mal voll! Gruß Daniel | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 790646 | |||
Datum | 20.06.2014 10:21 | 5243 x gelesen | |||
so auf die Schnelle noch zwei gefunden ,eins und noch was ,bereits beschrieben von Florian F. in seinem Blog , zwei Gruß Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 790648 | |||
Datum | 20.06.2014 10:28 | 5136 x gelesen | |||
das war schon mal Thema hier 2011 Wie sagt man, wenn ein längerer Zeit spricht, ohne etwas wirklich zu sagen, wenn einer nichts Wichtiges sagt, keine Inhalt hat, eher lässt er die Zeit vergehen? 'ramble on' Led Zeppelin II 1969 | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 790652 | |||
Datum | 20.06.2014 12:31 | 5089 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Daniel R. Insofern sollte man den Anzeigenersteller vielleicht ermitteln und ihm mal ordentlich einen "überbraten" - mir würde da z.B. §164 StGB einfallen: "Falsche Verdächtigung". Eine hübsche Geldstrafe wäre für diese Form Wichtigtuherei / Besserwisserei (resp. andere Motive) m.E. durchaus angemessen! Bei allem Verständnis - aber das dürfte hier schwerlich möglich sein. Auch wenn der anonyme Anzeigeerstatter ermittelt werden würde müsste man dem vor Gericht Vorsatz nachweisen. Es kommt dabei auch drauf an wie die Strafanzeige formuliert wurde. Und ob der da jemanden konkret beschuldigt hat. Ich kenne einen Fall wo ein Anzeigeerstatter wegen falscher Verdächtigung auch verurteilt wurde. Das war der Ex-Geschäftsführer der Firma Hanrath Schuh GmbH. Der hat bei einer Strafanzeige gegen mich behauptet ich hätte Mitarbeiter dieser Firma telefonisch, per Fax und per Mail beleidigt. Dabei hat er die angeblichen Beleidigungen wörtlich aufgeführt. Da war es dann juristisch relativ einfach den Herrn zu verurteilen. Da konnte ja dann nachgewiesen werden das er in seiner Strafanzeige gelogen hat. Wenn der Anzeigeerstatteter im Fall Göppingen seine Anzeige clever formuliert hat dürfte er auch bei einer "Enttarnung" nicht Gefahr laufen strafrechtlich belangt zu werden. Wobei die erste Hürde die Ermittlung des Internetanschlusses über die die Strafanzeige beim Internetportal des Landeskriminalamts erstattet wurde ist. Da sollte ein Richter prüfen ob es überhaupt einen ausreichenden Verdacht gibt um die Daten beim Internetprovider anzufordern. Da müssen die sich dann auch schnell beeilen. Üblicherweise ist das nach 7 Tagen in der Regel gar nicht mehr möglich. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 790655 | |||
Datum | 20.06.2014 12:42 | 5105 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M. Wobei die erste Hürde die Ermittlung des Internetanschlusses über die die Strafanzeige beim Internetportal des Landeskriminalamts erstattet wurde ist. Da sollte ein Richter prüfen ob es überhaupt einen ausreichenden Verdacht gibt um die Daten beim Internetprovider anzufordern. Da müssen die sich dann auch schnell beeilen. Üblicherweise ist das nach 7 Tagen in der Regel gar nicht mehr möglich Wobei ich stark annehme das das LKA diesbezüglich einen Teufel tun wird. Diese Möglichkeit anonym Anzeige zu erstatten soll ja gerade AE's die sich vor Repressalien fürchten dazu bringen Dinge anzuzeigen die ihnen sonst zu heikel wären. Und wenn dann bekannt werden würde das das LKA wegen sowas über den Provider den AE herausfiltern würde...,...dann könnten sie das Ding auch gleich zumachen.... Gruß Andi | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 790662 | |||
Datum | 20.06.2014 15:00 | 4505 x gelesen | |||
Wenn man es von einen Spielhallen-oder Kaufhaus Internetanschluß macht, ist da eh nix rauszukriegen. Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 790664 | |||
Datum | 20.06.2014 16:02 | 4560 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Volker C. Wenn man es von einen Spielhallen-oder Kaufhaus Internetanschluß macht, ist da eh nix rauszukriegen. jein ;-) wenn das Deppen machen kann man die schon erwischen ;-) Ich kenne einen Fall wo ein Straftat über einen freien WLAN-Anschluss eines Schnellimbiss verübt wurde. Da konnten im Zusammenhang mit Hausdurchsuchungen die Täter überführt werden. Da ich in der Sache das betroffene Opfer war und teilweise die Ermittlungen mitverfolgt bzw. unterstützt habe konnte ich einen Einblick in die Arbeitsweise der Ermittlungsbehörden gewinnen. Dazu kommt noch Akteneinsicht und die Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung wo der Ex-Systemadmin mit einer Geldbuse davonkam. Der Ex-Geschäftsführer der hier im Forum wohlbekannten Hanrath-Schuh-GmbH warte immer noch auf seine Strafgerichtsverhandlung :-( [die Justiz in NRW war bis heute immer noch nicht in der Lage einen Gerichtstermin erfolgreich durchzuziehen] Um den Bogen zu dem aktuellen Fall schlagen: Bei den Ermittlungen bei den Angriffen auf meine Server wurden u.A. Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ich kann mir nicht vorstellen das im Falle des Verdachts auf eine falsche Verdächtigung ähnlich einschneidende Maßnahmen gemacht werden. Ich gehe davon aus das die Sache in Göppingen für den anonymen Anzeigeerstatter wie das Hornberger Schießen ausgeht: es kommt nichts bei rum ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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