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ThemaHochwassereinsatz: Kameraden fühlen sich von Gaffern verschaukelt23 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg793350
Datum07.08.2014 19:5910800 x gelesen
dicke Luft in Beuernfeld bei Eisenach

Beim Hochwassereinsatz in Beuernfeld bei Eisenach gab es erneut dicke Luft: Die Feuerwehr rettete die Tiere von einem Geflügelzüchter nicht und wettert zurück.

Die Schäferei von Roland Bärenklau in Beuernfeld hat es wieder mal erwischt. Durch den Starkregen am Montagabend soff das an einem neuralgischen Punkt an tiefgelegener Stelle an der Böber gelegene Anwesen samt der Kleintierställe des Züchters buchstäblich ab. Das Wasser stand bis ins Haus. Dass der Züchter durch das Hochwasser gut 20 Stück Geflügel einbüßte, darunter wertvolle Hennen, dafür macht er die vor Ort im Einsatz gewesenen Feuerwehrleute verantwortlich. Die hätten es nämlich abgelehnt, seine Tiere zu retten. Für Tiere seien sie nicht zuständig, bekam Bärenklau zu hören. Er habe dann mit Hilfe eines Bekannten gerade noch seinen Wassergeflügelbestand retten können. Die Zuchtsaison sei für ihn nun gelaufen. [...]


p.gifHochwassereinsatz bei Eisenach: Kameraden fühlen sich von Gaffern verschaukelt


MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt793354
Datum07.08.2014 20:466670 x gelesen
Schwierige Sache.
Auf der einen Seite ist die Tierrettung, nach den meisten Brandschutzgesetzen eine kostenlose Pflichtaufgabe der Feuerwehr. Andererseits ist es natürlich eine Frechheit vom Eigentümer, nicht im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Rettung der eigenen Tiere oder Sachwerte zu helfen. Da kann man ganz schnell an Arbeitsverweigerung denken.
Eine Lösung wäre die Heranziehung des Eigentümers als Hilfskraft gemäß Brandschutzgesetz, falls in Thüringen möglich. Sollte er dem nicht nachkommen, hat man eventuell keine ausreichenden Möglichkeiten/Kapazitäten zu helfen.
Das muss man dann aber auch so klar und unmissverständlich klarstellen.

Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen793355
Datum07.08.2014 20:546209 x gelesen
Völlig daneben,. so eine Antwort.
NATÜRLICH sind die Leute auch für Tiere zuständig, wobei die Priorität mit anderen Auifgaben zu beachten ist.

Verstehen könnte ich de Reaktion noch, wenn der Züchter mit Händen in den Taschen gesagt hätte:"So, nun macht mal.." aber offensichtlich hat er ja auch seinen Teil getan...

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW793357
Datum07.08.2014 21:046153 x gelesen
Geschrieben von Klaus B.Verstehen könnte ich de Reaktion noch, wenn der Züchter mit Händen in den Taschen gesagt hätte:"So, nun macht mal.." aber offensichtlich hat er ja auch seinen Teil getan...

Ich habe es so verstanden das der Züchter mit seinen Söhnen Bier saufend zugeschaut hat und erst nach der Absage seitens der FW (ich hoffe wegen max. Auslastung) dann mit Hilfe eines Bekannten die Rettung seiner Tiere anging.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorKlau8s B8., Isernhagen / Niedersachsen793362
Datum07.08.2014 21:526015 x gelesen
Geschrieben von Thomas M.ch habe es so verstanden das der Züchter mit seinen Söhnen
Bier saufend


Hallo Thomas,

genau das habe ich nirgend wo gelesen, wohl aber, dass er letztendlich mit einem anderen Helfer die Tiere selber gerettet habe..

Sonst hätte ich mir mein statement geschenkt.
Tiere sind zwar vom Gesetz her "Sachen" (und auch Juristen wissen um diese fragwürdige Betrachtungsweise),
aber wenn wir mal das Menschliche ausklammern waren es für den Mann Dinge, die sein "Brot und seine Butter" darstellten.

Es mag ja absolut - und das meinte ich mit "Prioritäten" - andere wichtigere Dinge gegeben haben, aber dann war der Spruch trotzdem suboptimal..

ich verursache keine Rechtschreibfehler, ich habe ein individuelles Sprachgefühl!

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AutorTimo8 K.8, Salem / Ba-Wü793404
Datum08.08.2014 12:355303 x gelesen
Wassergeflügel muss vor Wasser beschützt werden? Wertvolle Zuchthennen? Wieder einmal betroffen? Mmh - ich hätte da entsprechende Antworten parat die dem Geflügelzüchter überhaupt nicht passen würden ...

Gruß vom See
T.
www.feuerwehr-salem.de oder unter www.facebook.com/FeuerwehrSalem

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW793421
Datum08.08.2014 14:094973 x gelesen
Der gleiche Gedanke ging auch mir durch den Kopf. Vielleicht waren aber Käfige verschlossen oä und dann gilt: Sogar Wasservögel können nur über der Oberfläche desselben atmen. Ein anderer Grund fällt mir nicht ein.

Sollte der Besitzer mit seinem Nachwuchs allerdings tatsächlich biertrinkenderweise auf die Hilfe der Feuerwehr gewartet haben kann er sich glücklich schätzen, dass ich nicht vor Ort war um ihm meine Einschätzung zu diesem Verhalten mitzuteilen.

Gruß Florian

Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW793427
Datum08.08.2014 14:584841 x gelesen
Der gleiche Gedanke ging auch mir durch den Kopf. Vielleicht waren aber Käfige verschlossen oä und dann gilt: Sogar Wasservögel können nur über der Oberfläche desselben atmen. Ein anderer Grund fällt mir nicht ein.

Sollte der Besitzer mit seinem Nachwuchs allerdings tatsächlich biertrinkenderweise auf die Hilfe der Feuerwehr gewartet haben kann er sich glücklich schätzen, dass ich nicht vor Ort war um ihm meine Einschätzung zu diesem Verhalten mitzuteilen.

Gruß Florian

Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg793439
Datum08.08.2014 17:244694 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Timo K.Wassergeflügel muss vor Wasser beschützt werden? Wertvolle Zuchthennen? Wieder einmal betroffen? Mmh - ich hätte da entsprechende Antworten parat die dem Geflügelzüchter überhaupt nicht passen würden ...

Ich kann ja den Ärger über einen solchen Menschen verstehen. Aber zumindest in meinem Heimatbundesland würde ich als Besitzer die betroffene Feuerwehr anzeigen:

Geschrieben von Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg § 2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat

1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.


Und es gibt keine Klausel, dass der Besitzer mithelfen muss, oder die FW für "A...löcher" oder Leute die sich nicht adäquat verhalten keine Hilfe zu leisten hat.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793444
Datum08.08.2014 17:524570 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H.Aber zumindest in meinem Heimatbundesland würde ich als Besitzer die betroffene Feuerwehr anzeigen:Klar, anzeigen geht immer. Da ist aber zum einen § 2 Abs. 3, zum anderen die Frage, inwiefern denn die Hilfe überhaupt möglich ist. Wenn die Feuerwehr dort parallel andere Baustellen/Arbeiten hatte z.B.. Reduziert auf die reine Aufgabenbeschreibung nach Abs. 1 würde das nämlich bedeuten, wenn jemand in der lebensbedrohlichen Lage verstirbt, hat die Feuerwehr zwangsläufig rechtswidrig gehandelt - dass das so einfach nicht ist, da werden wir uns einig sein ;-)

Geschrieben von Thorsten H.Und es gibt keine Klausel, dass der Besitzer mithelfen muss§ 30?
Aber auch abseits des geschriebenen Rechts: Eine "gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde" würde Hilfe leisten, und derjenige, der diese Hilfe geleistet bekommt, ist frei von jeglicher Mitwirkungspflicht - das würden die meisten Richter so vermutlich nicht stehen lassen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg793449
Datum08.08.2014 18:404444 x gelesen
Hallo zusammen,

Geschrieben von Sebastian K.Klar, anzeigen geht immer. Da ist aber zum einen § 2 Abs. 3, zum anderen die Frage, inwiefern denn die Hilfe überhaupt möglich ist. Wenn die Feuerwehr dort parallel andere Baustellen/Arbeiten hatte z.B.. Reduziert auf die reine Aufgabenbeschreibung nach Abs. 1 würde das nämlich bedeuten, wenn jemand in der lebensbedrohlichen Lage verstirbt, hat die Feuerwehr zwangsläufig rechtswidrig gehandelt - dass das so einfach nicht ist, da werden wir uns einig sein ;-)

Steht nirgendwo so und habe ich auch nicht behauptet. Aber keine Hilfe zu leisten das ist rechtswiedrig. Und ich würde mal behaupten, die Rettung von Tieren kann ich nur ablehnen, wenn ich dadurch selbst in Gefahr komme, oder dadurch bedrohte Menschen (Paralelleinsatz) nicht retten könnte.
Abgesehen davon gehe ich von dem Bericht davon aus, dass es nicht darum ging, dass eine Hilfe nicht möglich war, oder ohne zutun des Besitzers nicht möglich war, sondern dass hier "eine Lehre erteilt werden sollte". Und dafür ist die Feuerwehr nun mal nicht da. Wir sind kein Richter, kein Staatsanwalt und keine Polizei

Geschrieben von Sebastian K.§ 30?
Ja, ich kann Ihn zur Mithilfe verpflichten, aber wenn er das nicht tut, verhält er sich rechtswiedrig. Damit hat die FW weder juristisch noch moralisch das Recht ebenso rechtswiedrig zu handeln.

Geschrieben von Sebastian K.Aber auch abseits des geschriebenen Rechts: Eine "gemeinnützige, der Nächstenhilfe dienende Einrichtung der Gemeinde" würde Hilfe leisten, und derjenige, der diese Hilfe geleistet bekommt, ist frei von jeglicher Mitwirkungspflicht - das würden die meisten Richter so vermutlich nicht stehen lassen.

Ich weiss nicht welcher Richter es durchgehen lassen würde, wenn die FW bewusst nicht hilft und ein Tier dadurch umkommt?
Das würde spätestens in höheren Instanzen kassiert, davon bin ich überzeugt.

Unabhängig davon finde ich es moralisch mehr als fragwürdig sich als Feuerwehr so zu verhalten. Wir sollten uns nicht anmassen zu entscheiden, wer es verdient hat gerettet zu werden, oder welches Tier es verdient hat gerettet zu werden. Dafür habe ich, ganz abgesehen von der juristischen Fragestellung, keinerlei Verständnis.
Dann denjenigen hinterher anzeigen wegen unterlassener Hilfeleistung oder ne Rechnung stellen oder wegen Behinderung der FW anzeigen, aber nicht die Tiere sterben lassen. Auch wenn es "blos" Hühner sind.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793454
Datum08.08.2014 19:194331 x gelesen
Geschrieben von Thorsten H. Ich weiss nicht welcher Richter es durchgehen lassen würde, wenn die FW bewusst nicht hilft und ein Tier dadurch umkommt?Ich verstehe den Bericht so, dass die Feuerwehr neben der "Absage" der Tierrettung nicht untätig herumstand oder wegfuhr, sondern dass daran gearbeitet wurde weitere Gebäude vor Überschwemmungen zu schützen. Wenn es dann um eine gewisse Anzahl von Hühnern geht, und auf der anderen Seite z.B. die Bewohnbarkeit von Kellerwohnungen gefährdet ist, kann die Abwägung durchaus für die Wohnung ausfallen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg793457
Datum08.08.2014 19:504278 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sebastian K.Ich verstehe den Bericht so, dass die Feuerwehr neben der "Absage" der Tierrettung nicht untätig herumstand oder wegfuhr, sondern dass daran gearbeitet wurde weitere Gebäude vor Überschwemmungen zu schützen. Wenn es dann um eine gewisse Anzahl von Hühnern geht, und auf der anderen Seite z.B. die Bewohnbarkeit von Kellerwohnungen gefährdet ist, kann die Abwägung durchaus für die Wohnung ausfallen.

Und da fängt eben mein Problem an. Ich persönlich sehe eine Tierrettung als wichtiger an, als die Rettung von Sachwerten.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorChri8sti8an 8S., Fürth / Bayern793458
Datum08.08.2014 19:514309 x gelesen
Geschrieben von Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg "§ 2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat

1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
"

Geschrieben von Thorsten H.Und es gibt keine Klausel, dass der Besitzer mithelfen muss, oder die FW für "A...löcher" oder Leute die sich nicht adäquat verhalten keine Hilfe zu leisten hat.

Hat man das eigentlich schonmal diskutiert, was juristisch unter "Hilfe" verstanden wird?
Wenn man sich die Erläuterungen im Duden und bei Wiktionary ansieht, dann wird der Begriff mit "Unterstützung" erläutert.
Und nach meinem Verständnis kann Unterstützung nicht heißen, dass ich jemandem die Arbeit abnehme, weil der vielleicht gerade zu bequem, nicht motiviert, oder aus anderen unwichtigen Gründen dazu nicht in der Lage ist.

Gruß
Christian

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AutorJan 8K., Niederlungwitz / Sachsen793460
Datum08.08.2014 20:114712 x gelesen
N'abend!

Dann leg bitte jetzt gleich mal fest ab wann bei dir ein Tier ein "Tier" ist!
Tiere haben bestimmte Rechte (z.B. das Töten nur mit vernünftigem Grund und ohne vermeidbare Qualen), in der Wertbetrachtung werden sie aber (m.E. gottseidank) weiterhin wie Sachen behandelt.

Überspitzt ausgedrückt, habe ich nämlich keine Lust bei der Fahrt zur nächsten Ölspur auch noch die Käfer vor den LF aufzusammeln ....

Nachdenkliche Grüße
Jan

... Sarkasmus und Ironie wird in meinen Beiträgen idR. nicht gesondert gekennzeichnet, wer weder das, noch "klare Worte" lesen möchte, oder gar PC erwartet sollte alles was über diesen Zeilen steht ganz schnell wieder vergessen!


... angemeldete User dürfen Schreibfehler behalten wenn sie welche finden, unangemeldete Leser dürfen mich gern darauf ansprechen! ;-)


... optimistisch bin im Umgang mit Sachen die nicht versuchen zu denken (Maschinen, Computer, 2.WK-Blindgängern, Kernreaktoren, 2.WK-Blindgängern unter Kernreaktoren, ...) , bei Menschen hat mich die Erfahrung zum Pessimist gemacht!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW793474
Datum08.08.2014 22:114265 x gelesen
Geschrieben von Christian S.Und nach meinem Verständnis kann Unterstützung nicht heißen, dass ich jemandem die Arbeit abnehme, weil der vielleicht gerade zu bequem, nicht motiviert, oder aus anderen unwichtigen Gründen dazu nicht in der Lage ist.


Hm...
Möglicherweise sollte man die Sache von der anderen Seite aus angehen ?
Eigentum verpflichtet steht im GG und die Rechtsprechung ist sich darin einig das der Erhalt vom Eigentum (hier Haus) und die Sorgepflicht für die eigenen Tiere verpflichtend ist.
Dieser Verpflichtung ist der Eigentümer *möglicherweise nicht nachgekommen und kann so Juristisch belangt werden : Stichwort Vollkaskomentalität, abwälzen der eigenen Pflicht auf die FW.


*möglicherweise
Möglicherweise weil wir nur ein Teil der Geschichte kennen
Denn es ist durchaus möglich das die Eigentümer schon seit X-Stunden gegen die Wassermassen gekämpft haben und nun mit eintreffen der FW endlich ihre längst überfällige Pause gemacht haben.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern793493
Datum09.08.2014 08:344182 x gelesen
Nanana, jetzt wird's aber lustig, da melde ich mich doch auch mal.


Geschrieben von Thorsten H.Ich kann ja den Ärger über einen solchen Menschen verstehen. Aber zumindest in meinem Heimatbundesland würde ich als Besitzer die betroffene Feuerwehr anzeigen:

Geschrieben von Thorsten H.Und es gibt keine Klausel, dass der Besitzer mithelfen muss, oder die FW für "A...löcher" oder Leute die sich nicht adäquat verhalten keine Hilfe zu leisten hat.

Das mag ja alles sein, aber glaubst du allen ernstes das du die Feuerwehr mittels Anzeigen dazu bringen kannst bei bekannten A....löchern gerne zu helfen.

Sind wir doch mal ehrlich: Die ganze Sache ist hoch gekocht, steht in der Zeitung, der Besitzer stänkert rum und beschuldigt die Feuerwehr, die Feuerwehrkameraden wehren sich anonym in der Zeitung und schimpfen auf den Wasservogelzüchter.
Ist das normal bei euch? Kommt das bei Bürgern mit gesundem Verstand soweit? Auch wenns mal Differenzen zwischen Bürger und Feuerwehr gibt entsteht daraus so eine Schlammschlacht in der Zeitung? Ich kann mir auch nicht vorstellen das es in Schwetzingen so ist.

Nein, wenn es soweit kommt ist eines sicher, es handelt sich hierbei um eine besondere Spezies von Bürger bei dem vermutlich 95% der Feuerwehren nicht gerne helfen. Wer kennt sie nicht die Spezialisten die der Feuerwehr den mit 5cm überfluteten Keller überlassen während der Eigentümer im Wohnzimmer am TV hockt? Die erwarten das ihnen immer zuerst geholfen wird und am besten alles sauber gefeudelt ist? Insofern bin ich mir hier mittels Ferndiagnose sicher es handelt sich um einen absoluten Stinkstiefel der ein Problem mit sich, oder der Gemeinde, oder der Feuerwehr, oder der Flasche, oder mit allem zugleich hat, weil ansonsten würde das gar nicht so hoch kochen.
Und deshalb kann ich die Kameraden und die ein oder andere Äußerung auch durchaus verstehen ............ da kanns schon mal zu ner anderen Gewichtung der Prioritäten kommen, meiner Meinung nach zurecht.

Und das bekommt man auch mit Anzeigen, Paragraphenreiterei und Spießbürgertum nicht wieder hin.

Ende.


Viele Grüße
Christian


Planung ersetzt Zufall durch Irrtum!

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg793498
Datum09.08.2014 09:284109 x gelesen
Hallo mzusammen,

Geschrieben von Christian S.Sind wir doch mal ehrlich: Die ganze Sache ist hoch gekocht, steht in der Zeitung, der Besitzer stänkert rum und beschuldigt die Feuerwehr, die Feuerwehrkameraden wehren sich anonym in der Zeitung und schimpfen auf den Wasservogelzüchter.
Ist das normal bei euch? Kommt das bei Bürgern mit gesundem Verstand soweit? Auch wenns mal Differenzen zwischen Bürger und Feuerwehr gibt entsteht daraus so eine Schlammschlacht in der Zeitung? Ich kann mir auch nicht vorstellen das es in Schwetzingen so ist.
[....]
Und deshalb kann ich die Kameraden und die ein oder andere Äußerung auch durchaus verstehen ............ da kanns schon mal zu ner anderen Gewichtung der Prioritäten kommen, meiner Meinung nach zurecht.


Oh auch wir haben unsere Spezialisten. Gerade wenn es um Tierrettungen (auch von Wildtieren geht).
Ansonsten vermeiden wir jegliche Schlammschlacht in der Zeitung, indem wir uns:
- aus der Politik raushalten
- auf blöde Leserbriefe/ Zeitungsartikel, Face-Book Postings, etc. nicht antworten. Es gibt falls notwendig eine Stellungnahme/ Information für die Verwaltung/ Politk, das andere erledigt sich durch ignorieren und Mundpropaganda meistens sehr schnell
- wir durchaus mal Tierrettungen (Wildtiere) durchführen die nicht alle FA für sinnvoll halten (solange wir dabei kein Risiko eingehen)

Wovon ich auch überzeugt bin: bei uns in der Metropolregion, wenn wir ein Tier nicht retten würden, würde das durch alle Zeitungen gehen, und unser Image würde erheblich leiden.

Was aber das wichtigste ist, ich könnte nicht damit leben, Haustierer oder Nutztiere ertrinken zu lassen, egal was der Besitzer getan hat.

Und ja, ich denke so ein Konflikt kann sich irgendwann nur noch durch Gerichte lösen lassen. Jede Seite muss vom Richter so eine auf den Deckel kriegen, dass sich da im Kopf mal alles wieder einrenkt...
... und die Feuerwehr sollte da am Besten keinen juristischen Angriffspunkt liefern.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg793508
Datum09.08.2014 13:284040 x gelesen
Hallo Thorsten, Hallo Forum,

Geschrieben von Thorsten H.Geschrieben von Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg "§ 2 Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat

1. bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten und den Einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen und
2. zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten."
Das ist richtig, so steht es bei uns im FW- Gesetz.

Geschrieben von Thorsten H.Und es gibt keine Klausel, dass der Besitzer mithelfen muss, oder die FW für "A...löcher" oder Leute die sich nicht adäquat verhalten keine Hilfe zu leisten hat.
Doch das sehe ich anders. Es fängt mit dem Art. 14 Abs. 2 GG an. Wo jeder eine Verpflichtung für sein Eigentum hat. Das heißt für mich: Das man sich als Betroffener, zuerst nach bestem Wissen und Gewissen bemüht sein Eigentum, dazu zählen auch Tiere, zu Retten und Schützen.

Dann sehe ich im § 30 Abs. 1 + 2, eine Handhabe zur Mitwirkungspflicht.

Dies FWG §30 Abs. 1, (1) Wer einen Brand bemerkt, hat unbeschadet der Anzeigepflicht nach § 29 bis zum Eintreffen der Feuerwehr alle in seiner Kraft stehenden Maßnahmen zur Rettung von Menschen und zur Brandbekämpfung zu ergreifen.kann man sicher auch Sinngemäß auf andere Gefahrenlagen anwenden.

Mit §30 Abs. 2 (2) Jede über 18 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem Technischen Einsatzleiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt würden abgelehnt werden.kann der Eigentümer sicher zur Mithilfe herangezogen werden. Man muss nur wollen.

Gruß
Michael

Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW793509
Datum09.08.2014 13:394033 x gelesen
Geschrieben von Michael B.Mit §30 Abs. 2 "(2) Jede über 18 Jahre alte Person ist bei einem Brand oder einem öffentlichen Notstand verpflichtet, Hilfe zu leisten, wenn sie körperlich dazu in der Lage ist und von dem Bürgermeister, einem Beauftragten des Bürgermeisters, dem Technischen Einsatzleiter oder einem beauftragten Angehörigen der Feuerwehr dazu aufgefordert wird. Die Dienstleistung kann nur bei erheblicher eigener Gefahr oder wenn hierdurch andere wichtige Pflichten verletzt würden abgelehnt werden."kann der Eigentümer sicher zur Mithilfe herangezogen werden. Man muss nur wollen.

Ist halt nur die Frage, ob man sich das antun will. Meine Tochter macht das so, das Sie sich erst 10 Mal Bitten lässt, dann so umständlich wie möglich erscheint. Pauschal keine Ahnung hat und auch einfachste Handgriffe ausführlich erklärt bekommen möchte um dann die Aufgabe so zu erledigen, das man es dann doch wieder abreißt und selbst neu macht. Aber die ist 13 und es wird doch schon wieder besser damit.

Wenn ich dann die Aufgabe bekomme so einen spätpubertierenden Mitmenschen zu erziehen bin ich wohl eher Sozialpädagoge oder Richter. Will ich beides nicht sein, halte ich mich fern solange es geht.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW793521
Datum09.08.2014 18:504035 x gelesen
Geschrieben von Harald S.Meine Tochter macht das so, das Sie sich erst 10 Mal Bitten lässt, dann so umständlich wie möglich erscheint

3 Mal auffordern und das Ergebnis jeweils schriftlich im Einsatzprotokoll festgehalten dürften jede (Monate später) folgende Diskussionsrunde eine eindeutige Richtung geben.

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorFabi8an 8W., Braunschweig / Niedersachsen793536
Datum10.08.2014 15:53   4000 x gelesen
Insgesamt fand ich es bis hierher eine interessante Diskussion. Auch die Gesetzeslage wurde diskutiert. Nur frage ich mich, inwieweit wir wirklich entscheiden sollten und dürfen wem wir helfen.
Immerhin sind wir kein Fussballverein oder Kegelklub, der einfach sagen kann, dass sie gegen die gegnerische Mannschaft nicht antreten.

Wir sind eine staatliche Einrichtung, die einen eindeutigen Auftrag hat und durch den Staat aufgestellt und finanziert wird. Nur mit dem kleinen Unterschied, dass wir größtenteils ehrenamtlich organisiert sind. Ich gehe nicht davon aus, dass wir uns aussuchen können, wem wir helfen und wem nicht. Wer sollte die Kriterien festlegen? Wir? Der Bürgermeister? Eine Partei?
Aus gutem Grunde sind in einer Demokratie die staatlichen Aufgaben geregelt. Insbesondere damit die staatlichen Organe (z.B. Polizei und Feuerwehr) nicht willkürlich agieren.

Hier hat die Feuerwehr der Person nicht geholfen, weil der Zühter im Vorfeld die Kameraden beleidigt hat, besoffen war und zugesehen hat. Das ist nicht schön, kommt aber durchaus vor. Im Rettungsdienst ist das tägliches Geschäft. Ich finde es spannend, dass der Einsatzleiter aus diesen Gründen entschieden hat, dass die Tiere sterben. Moralisch ist so eine Entscheidung schon verwerflich.

Dabei hätte die Fw zumindest bei der Tierrettung tätig werden müssen. Wäre der Tierschutz anwesend gewesen, dann hätte in dieser Lage der Einsatzleiter mit einer Anzeige rechnen müssen. Hier ist die Gesetzeslage eindeutig und die Tierschutzorganisationen sind dabei knallhart. Der finanzielle Schaden wäre in diesem Fall nebensächlich.

Bei der Feuerwehr sind wir zum Glück nicht bei Wünsch-Dir-Was. Wonach wird denn das nächste Mal entschieden? Ob er Mitglied oder Förderer der FF ist? Schwarz oder Weiß? Besoffen oder nüchtern? Unangenehm oder nett? Reich oder Arm? Assozial oder Mittelstand? Die richtige Partei gewählt hat?
Was wären die Kriterien?
Aus meiner Sicht hat sich die FF und der Bürgermeister hier ganz schön aufs Glatteis gewagt.

Parallelen kann man übrigens zur Polizei ziehen. Hier kann man sich auch nicht aussuchen, zu welcher Demo man geht.
Stuttgart 21 - Nö. Legitime Rechte Demo durchsetzen - Nö. Linke Demo durchsetzen - Vielleicht. Gorleben beschützen - Macht keinen Spass....

Nene, hier leben wir zum Glück in einem demokratischen Rechtsstaat. Da muss man als Behörde mit Sicherheitsaufgaben auch mal eine bittere Pille schlucken. Willkür hatten wir schon mal, dass ist weder uns noch unseren Nachbarn gut bekommen. Tut mir leid. Wir sind eine Behörde und haben daher den staatlichen Auftrag zu erfüllen. Alles was darüber hinaus geht ist verhandelbar.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP793538
Datum10.08.2014 16:303969 x gelesen
Geschrieben von Fabian W.Nur frage ich mich, inwieweit wir wirklich entscheiden sollten und dürfen wem wir helfen.Spätestens wenn die Ressourcen nicht ausreichen, um allen bei allem gleichzeitig zu helfen, müssen wir entscheiden.

Geschrieben von Fabian W.Wer sollte die Kriterien festlegen? Wir?Dafür hat der Rechtstaat schon gesorgt. Und dafür, dass unsere Entscheidung dann hinterher auch einer Prüfung unterzogen werden kann, ebenfalls.

Geschrieben von Fabian W.Hier hat die Feuerwehr der Person nicht geholfen, weil der Zühter im Vorfeld die Kameraden beleidigt hat, besoffen war und zugesehen hat. Eine Feststellung rein nach den spärlich Informationen des Berichts oder mit weiterem Hintergrundwissen?
Denn nach dem Bericht könnte man auch sagen: "Hier sucht der Schäfer einen Schuldigen, weil er wiederholt durchs Hochwasser geschädigt wurde, und bei einem der letzten Male einen Gebührenbescheid erhielt, und den Hochwasserschutz könnte die Gemeinde baulich herstellen, was derzeit noch nicht geschehen ist, also sind die Schuldigen die Gemeinde und die Feuerwehr."
Weder für die eine, noch die andere Aussage gibt es genug Info, um sie endgültigen Fakt anzusehen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
(Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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