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Thema | Kennzeichnung 20l Blechkanister | 37 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Haltern am See / NRW | 796102 | |||
Datum | 29.09.2014 09:46 | 19905 x gelesen | |||
Guten Morgen, am Wochenende wäre es fast passiert, dass eine TS mit Dieselkraftstoff betankt wurde. Zum Glück hat der erfahrene Maschinist vor dem Betanken am Kanister gerochen und dabei festgestellt, dass es sich nicht um Ottokraftstoff handelt. Nun würde ich die Kanister gern kennzeichnen (Klebeband wie bisher hat sich nicht bewährt). Ich habe von solchen Clips aus Kunststoff gehört, welche die Bundeswehr verwendet. Jedoch konnte ich noch keine Bezugsquelle auftuen. Vllt kann jemand helfen, oder mir ein anderes gutes System nennen. Vielen Dank Sebastian | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 796103 | |||
Datum | 29.09.2014 10:01 | 15776 x gelesen | |||
Hallo, wir haben 2 Kanisterfarben: grün = Diesel, zusätzlich beschriftet mit einem großen "D" rot = Super Plus, zusätzlich beschriftet mit "Super Plus" Seit gefühlt 30 Jahren, keine Probleme. Gruß Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 796104 | |||
Datum | 29.09.2014 10:02 | 15454 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Vllt kann jemand helfen, oder mir ein anderes gutes System nennen. breite farbige Kabelbinder oder Teile des Kanisters lackieren. Grüße, BeschFl Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas "As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job" | |||||
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Autor | Jan 8Phi8lip8 M.8, Linnich / NRW | 796105 | |||
Datum | 29.09.2014 10:08 | 15348 x gelesen | |||
Moin, alternativ würde ich Euch GHS-Kraftstoffetiketten empfehlen. http://www.aufkleber.org/product_info.php/info/p156092_GHS-Kraftstoffetikett-Ottokraftstoff-mit-Stoffangabe-fuer-Zapfsaeulen-Kanister-und-Faesser.html diese haften sehr gut, auch bei Beaufschlagung mit Ottokraftstoff lösen sie sich nicht ab. Mit freundlichen Grüßen | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 796109 | |||
Datum | 29.09.2014 10:41 | 15178 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Vllt kann jemand helfen, oder mir ein anderes gutes System nennen. Gefahrstoffbehälter sind gemäß Gefahrstoffrecht zu kennzeichnen, also mit UN-Nummer, Gefahrenzetteln und Gefahrstoffetikett. Damit steht schon mindestens zweimal auf dem Kanister, was drin ist. Zusätzlich kann man natürlich noch eine Schablonierung aufbringen, z.B. mit "DK" und "VK", zum schnellen Erkennen. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 796111 | |||
Datum | 29.09.2014 11:39 | 14978 x gelesen | |||
Ich empfehle auch die Lösung mit den in unterschiedlichen Farben lackierten Kanisterteilen. Günstig und bewährt. Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 796112 | |||
Datum | 29.09.2014 11:42 | 14864 x gelesen | |||
Wir haben auch groß DK und VK draufstehen bzw für Kettensägen und andere Zweitakter 1:50 (wobei man es da auch schon am Kanister selber erkennen würde). Unabhängig davon würde ich aus eigener Erfahrung empfehlen, im Gerätehaus eine ausreichende Anzahl zusätzlichen Kanistern bereitzuhalten, wenn mal mal eine größere oder Flächenlage hat und über längere Zeit Versorgung mit Kraftstoff durchführen muss. Können ja auch leer eingelagert sein und werden dann im Ereignisfall befüllt. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Flor8ian8 S.8, Schöneck / Hessen | 796113 | |||
Datum | 29.09.2014 11:50 | 15372 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian S. wir haben 2 Kanisterfarben: Dann noch die Tankdeckel in der entprechenden Farbe markieren. Damit sollte es eigentlich idiotensicher sein ;) Das wurde auch schonmal irgendwo an anderer Stelle im Forum voregschlagen, finde das aber jetzt auf die schnelle nicht. | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 796114 | |||
Datum | 29.09.2014 12:00 | 14746 x gelesen | |||
Hallo! Beschriftung, Markierung usw... ist gut und schön. Funktioniert auch hervorragend. Jedoch möchte ich dem Vorschlag "farbige Treibstoffkanister" eindeutig den Vorzug geben. Markierungen und Beschriftungen haben oft die Eigenschaft sich in den ungünstigsten Momenten zu verabschieden. Da muss man ständig darauf achten. Auch kann es vorkommen das solche Kanister unbeabsichtigt falsch gefüllt werden. Ich meine direkt eingefärbte Kanister bieten da den Vorteil das ein falsches Befüllen, auch in Stresssituationen ausgeschlossen ist. Wenn man sich da ein Konzept einigt, zum Beispiel "Diesel-Gelb" und "Ottokraftstoff-Grün" evtl. noch "Zweitaktgemisch-Rot" dürften Verwechslungen ausgeschlossen sein. Man spart sich dann auch das Nachbessern von Markierungen oder Beschriftungen. Hier mal ein paar Beispiele. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796116 | |||
Datum | 29.09.2014 12:22 | 14364 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Wenn man sich da ein Konzept einigt, zum Beispiel "Diesel-Gelb" und "Ottokraftstoff-Grün" evtl. noch "Zweitaktgemisch-Rot" dürften Verwechslungen ausgeschlossen sein. Man müsste ja eigentlich nur das Konzept des Bundes übernehmen, wie man es von den ZS-Fahrzeugen kennt: Diesel blau, Otto rot. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 796117 | |||
Datum | 29.09.2014 12:38 | 14114 x gelesen | |||
Geschrieben von Jakob T.Man spart sich dann auch das Nachbessern von Markierungen oder Beschriftungen. Spart man sich natürlich nicht. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen müssen vorhanden sein. Und durch die steht im Text und als UN-Nummer drauf, was drin ist. Dass das Thema Kennzeichnung im Allgemeinen bestenfalls stiefmütterlich behandelt wird, weiß ich auch. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 796118 | |||
Datum | 29.09.2014 13:17 | 14018 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Linus D. Die gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnungen müssen vorhanden sein. Und durch die steht im Text und als UN-Nummer drauf, was drin ist. Da bin ich ganz bei Dir. Mir ging es beim Einsparen von Kennzeichnungen und Markierungen eher um die vielen selbstgestrickten Dinge die einem so einfallen. Wenn ein bunter Kanister gem. den Bestimmungen auch noch anderweitig gekennzeichnet ist, um so besser. Denn mal Hand aufs Herz, wer schaut bei allen Betankungsvorgängen 100% auf die Label die auf den Spritkanistern angebracht sind? Also ich muss zu meiner Schande gestehen, ich in der Regel nicht. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 796123 | |||
Datum | 29.09.2014 13:41 | 14148 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Gefahrstoffbehälter sind gemäß Gefahrstoffrecht zu kennzeichnen, also mit UN-Nummer, Gefahrenzetteln und Gefahrstoffetikett. Damit steht schon mindestens zweimal auf dem Kanister, was drin ist. Genau so für Schaummittelkanister (der Vollständigkeit halber, dürfte aus eigener Erfahrung auch nicht überall dran gedacht werden/bekannt sein) mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting a.A. / Bayern | 796124 | |||
Datum | 29.09.2014 13:43 | 14199 x gelesen | |||
Kennzeichnung beim BRK: Farbliche Kennzeichnung von Kanistern: Kanister müssen gem. ihres Inhaltes farblich gekennzeichnet sein. Dazu ist der Kanister von oben her auf mindestens 1/3 seiner Fläche wie folgt zu kennzeichnen: Benzin rot RAL 2002 Diesel blau RAL 5012 Gemisch*) gelb RAL 1021 Petroleum grün RAL 6019 Trinkwasser weiß RAL 9010 *) Mischungsverhältnis ist mit Farbe auf den Kanister zu schreiben! Treibstoff Benzin-Öl-Gemisch 25:1 = auf 25 l Benzin 1,0 l Zweitaktöl oder auf 5 l Benzin 0,2 l Zweitaktöl Quelle: BRK Handbuch für Einsatzkräfte, Seite 86 Diese Kennzeichnung haben wir im BRK angewendet und sie hat sich gut bewährt. Grüße Adrian Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 796125 | |||
Datum | 29.09.2014 13:45 | 14031 x gelesen | |||
ja, das dürfte der.Bund-Version entsprechen | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 796127 | |||
Datum | 29.09.2014 13:54 | 13883 x gelesen | |||
Hallo, lustiger Thread mal wieder... Die Einheits-Stahlblechkanister werden m.W. doch an sich auch überwiegend in der Einheitsfarbe oliv ausgeliefert. Die Dinger dann zu lackieren, wenn auch nur zum Teil, ist entsprechend aufwendig. Und wenn mir jetzt einer einen grünen, roten, gelben, oder von mir aus rosa Kanister gibt, weiß ich leider trotzdem noch lange nicht, was drin ist. Respektive kann das auch schnell zu Verwechslungen führen - "was war jetzt noch gleich gelb...?" Insofern hat sich für mich eine Erkennungs- bzw. Unterscheidungsvariante als praktikabel erwiesen: Aufschrift im Klartext: "Diesel", "Benzin" oder "Super" usw. Selbst eine Kürzung in "D", "B" und "S" sollte an sich keine zu große Transferleistung für den tankenden FA darstellen. Übrigens: Diese Methode der Unterscheidung (Beschriftung im Klartext) hat sich auch bei Zapfsäulen an Tankstellen durchgesetzt und eigentlich im Großen und Ganzen bewährt, obwohl die Säulen, Schläuche, Zapfpistolen ansonsten völlig gleich sind (fast - Diesel und Otto nicht, Otto bekommt man aber wohl trotzdem in den Diesel-Stutzen rein; habs noch nicht ausprobiert...). Geschrieben von Jakob T.: Denn mal Hand aufs Herz, wer schaut bei allen Betankungsvorgängen 100% auf die Label die auf den Spritkanistern angebracht sind? Also ich muss zu meiner Schande gestehen, ich in der Regel nicht. Ähm... ich. Siehe oben, mach ich an der Tankstelle ja so ähnlich... Gruß Daniel | |||||
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Autor | Adri8an 8R., Utting a.A. / Bayern | 796128 | |||
Datum | 29.09.2014 13:59 | 13838 x gelesen | |||
Davon gehe ich auch aus. Alles meine persönliche Meinung und nicht die meiner Dienststelle/HiOrg | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796129 | |||
Datum | 29.09.2014 14:02 | 15347 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Ich habe von solchen Clips aus Kunststoff gehört, welche die Bundeswehr verwendet. Jedoch konnte ich noch keine Bezugsquelle auftuen. Da suche ich auch noch. :) Als Alternative: 10 mm Installationsrohr, 20 oder 40 mm lange Stücke absägen, längs einschneiden, mit kraftstoffbeständigem Lack lackieren. Inhalt mit Beschriftungsgerät ausdrucken, aufkleben und mit kraftstoffbeständigem Klarlack überlackieren. Fertig. KatS- und BW-konforme Farbgebung (nach ZDv 42/10) blau ... Diesel rot ... Ottokraftstoff gelb ... Gemisch (+ zusätzlicher Ring mit Verhältnis) grün ... Petroleum / Kerosin Wer keine Clips will, mittleren Tragegriff oder oberes Drittel in diesen Farben lackieren. (Du kannst natürlich auch das "Dönges-Farbsystem" von den GW-San übernehmen: Ottokraftstoff gelb weil gelbes Aggregat und Dieselkraftstoff rot weil rotes Heizgerät und roter Tankdeckel am Fahrzeug. *bash*) Dazu ergänzend die vorgeschriebene Gefahrgutkennzeichnung (Label 3, Label Umweltgefahr, UN-Nummer in mindestens 12 mm hohen Lettern) und, da ja in den Kanistern in der Regel gelagert wird, auch die vorgeschriebene Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS. ![]() Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 796131 | |||
Datum | 29.09.2014 14:34 | 14071 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.KatS- und BW-konforme Farbgebung (nach ZDv 42/10) Dann nimm mal einen Kanister vom GW-SAN NRW oder BNW :-) gelb = Ottokraftstoff rot = Dieselkraftstof passend zur Gerätefarbe der Verbraucher.......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 796141 | |||
Datum | 29.09.2014 19:37 | 13718 x gelesen | |||
Die bw clipse waren aber kyptisch beschriftet afaik f 50, f 52 und f 54. Ausserdem waren sie gerade sie gegen vertauschen nicht gesichert und Konnten ja schnell abgezogen werden. Seitdem wir die ghs verwenden, hat sich das Thema beruhigt... Grüße Lüder Pott www.sei-dabei.info | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 796154 | |||
Datum | 30.09.2014 08:06 | 13267 x gelesen | |||
Hallo Sebastian, Beschriftungsschablone und mit der Sprühdose in auffälliger Farbe (gelb, orange, weiß o.ä.) Klartext "Diesel, Benzin, Gemisch" oder was halt drin ist. Am besten auf mindestens 2 Kanisterseiten. Lesen sollten die meisten können und soviel Hirn und Sorgfalt sollte man von Feuerwehrleuten erwarten dürfen. Dann kann auch im großen Einsatzfall die Nachbarfeuerwehr die Kanister benutzen, auch wenn sie ein irgendwie geartetes Farbkonzept nicht kennen. Das Farbkonzept des BBK ist ja ganz lustig. Ist halt bei der lokal strukturierten Feuerwehr nicht eingeführt, also in der Breite auch nicht bekannt. Und die Leute die´s von der Bundeswehr noch kennen, werden halt auch immer weniger. mkg WErner | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796163 | |||
Datum | 30.09.2014 09:28 | 13020 x gelesen | |||
Naja ... Grundlage jeden Konzeptes müssen immer die GHS- und die Gefahrgutkennzeichnung sein. Alles andere ist mehr oder weniger Spielerei. Wobei das BW-Farb-Konzept (nicht BBK) bis weit in die 90er auch bei KatS-Einheiten faktisch Standard war und auch gelehrt wurde. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796164 | |||
Datum | 30.09.2014 09:33 | 13057 x gelesen | |||
Zu der Farbgebung der Kanister dieser Beschaffungen habe ich an geeigneter Stelle schon ein paar passende Worte fallen lassen, so einen Unfug habe ich schon lange nicht mehr erlebt, *augenverdreh* Führt aktuell dazu, das sich Einheiten im Einsatz weigern, "ihre" Kanister zum Betanken anderer Geräte abzugeben - an anderen Stellen wurde prompt der falsche Kraftstoff reingekippt - "Die Farbe stimmt doch!" ... *bash* Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796170 | |||
Datum | 30.09.2014 10:03 | 13016 x gelesen | |||
Es gab (mindestens) zwei verschiedene Versionen: blanke Clipse zum selbstbeschriften und geprägte Clipse mit Klartext "Benzin", "Diesel". (hab ich jeweils Einzelexemplare). Klar lassen die sich vertauschen, ist auch sinnvoll bei Neubefüllung einer größeren Kanisteranzahl in/durch Log-Einheiten. Du musst nicht wirklich darauf achten, das jetzt der zum Kanister passende Kraftstoff eingefüllt wird - einfach passenden Clip dran, fertig. Ist in unseren Einheiten aber nicht so relevant. Mit GHS- und Gefahrgutkennzeichnung und/oder mit Lackbeschriftung/-kennzeichung bist du faktisch gezwungen, das Teil tatsächlich mit dem "richtigen" Inhalt wieder zu befüllen. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Fran8k S8., Schwerte / NRW | 796186 | |||
Datum | 30.09.2014 14:10 | 12795 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Mit GHS- und Gefahrgutkennzeichnung und/oder mit Lackbeschriftung/-kennzeichung bist du faktisch gezwungen, das Teil tatsächlich mit dem "richtigen" Inhalt wieder zu befüllen. Mal als Frage, darf ich mit einem am Griff fest befestigten Schild mit GHS und Gefahrgutkennzeichnung das so machen. Dann könnte man wirklich füllen mit dem was grade benötigt wird, Clip drauf und Kennzeichnung am Kanister befestigen und gut ist.....macht man bei Kleinstgebinden ja auch, die zu klein sind um eine Kennzeichnung durchzuführen Gruß Frank ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 796191 | |||
Datum | 30.09.2014 14:45 | 12871 x gelesen | |||
Hallo Udo, Bei der Bundeswehr haben wir mal gelernt, den Kanister bis auf 1-2 Liter nicht zu leeren, um den Bodensatz nicht im Fahrzeug - Tank zu haben. Dass dies sinnvoll ist, stellen wir auch bei uns im Betrieb bei den Baumaschinen regelmäßig fest. So, jetzt bleiben ein paar Liter Benzin oder Diesel im Kanister, und bei nächster wahlloser Befüllung kommt dann das andere drauf. Das haben die modernen Motoren gar nicht so gerne. Ich behaupte nämlich, wer beim Kanister entleeren schon nicht schaut, der macht das beim Befüllen auch nicht, und leert den Rest nicht aus, wohin auch. Noch dazu, weil es durchaus auch sinnvoll ist, in einen 20 l Kanister nicht 20 l einzufüllen, sondern nur 18 ltr, um der Temperaturausdehnung des Kraftstoffs im Sommer entgegen zu wirken. mkg WErner | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796195 | |||
Datum | 30.09.2014 15:07 | 12731 x gelesen | |||
Ja, ist grundsätzlich zulässig, wenn die Form des Versandstücks zu unregelmäßig oder das Versandstück zu klein ist. (ADR 5.2.2.1.6). Kanister mit der Diagonalprägung, hmm, unregelmäßig ja, ob "zu" unregelmäßig ... hmm. Ob dies von einer Kontrollbehörde akzeptiert wird, kann ich nicht garantieren, denn es wurden schon "schief" aufgeklebte Kennzeichen beanstandet ... Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796198 | |||
Datum | 30.09.2014 15:16 | 12843 x gelesen | |||
Diese Aussagen kenne ich auch ... nur blöd, das dieser Bodensatz sich bei der Betankung durch die Bewegung und das ankippen des Kanisters sehr schnell an die Öffnung schmuggelt und trotzdem im Tank landet ... vorsichtiges dekantieren ist im Regelfall im Einsatz nicht möglich. Genau aus diesen Gründen - und weil sich gelegentlich Innenbeschichtungen lösen - sollte es eigentlich usus sein, das eine Kanisterbetankung grundsätzlich nur über einen Einfüllstutzen mit Sieb erfolgt - steht auch genau so bei so manchem Gerätehersteller in der Anleitung. Das sich ein erkennbarer Bodensatz bildet, ist nur ein Zeichen für zu geringe Umwälzung - sprich Überlagerung des Kraftstoffs. Es sollte auch Problemlos möglich sein, bei der turnusmäßigen obligatorischen "Prüfung von Arbeitsmitteln" einen Kanister von innen zu kontrollieren. Aus meiner Sicht sind solche Probleme hausgemacht. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 796364 | |||
Datum | 02.10.2014 11:51 | 12685 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Noch dazu, weil es durchaus auch sinnvoll ist, in einen 20 l Kanister nicht 20 l einzufüllen, sondern nur 18 ltr, um der Temperaturausdehnung des Kraftstoffs im Sommer entgegen zu wirken. Da könnte man jetzt aber fragen, ob das nicht ein Fehler ist. Wenn ich einen 20L-Kanister habe der vom Hersteller für den Verwendungszweck "20L Kraftstoff lagern und transportieren" konstruiert wurde, dann muss das periodische Auftreten von Sommer und Winter (bzw. Tag und Nacht) doch berücksichtigt sein und ein notwendiger Ausdehnungsraum muss doch oberhalb der 20L dann vorhanden sein. Auf der anderen Seite wäre es schon irgendwie doof, wenn man 20 Kanister hat und an das Vorhandensein von 400L Kraftstoff glaubt und in Wirklichkeit sind nur 300L da (Extrembeispiel). [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 796365 | |||
Datum | 02.10.2014 12:01 | 12504 x gelesen | |||
Hallo Uwe, Ich habe zu Bundeswehrzeiten schon festgestellt, wie schön es ist, wenn ein Kanister in der Sonne steht, und du hast das Vergnügen ihn öffnen zu dürfen. Selbige Feststellung haben wir bei der Feuerwehr auch schon gemacht. Bis jetzt war es eigentlich unerheblich für uns, ob 20 l oder 18 l Sprit im Kanister waren, da man ja hoffentlich eh nicht auf Kante fährt. Bei großen Vorhaltemengen gebe ich Dir recht. mkg WErner | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796366 | |||
Datum | 02.10.2014 12:25 | 12476 x gelesen | |||
Geschrieben von werner n.Ich habe zu Bundeswehrzeiten schon festgestellt, wie schön es ist, wenn ein Kanister in der Sonne steht, und du hast das Vergnügen ihn öffnen zu dürfen.;) Nanu, gilt da nicht: S 15 Vor Hitze schützen bzw. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen? Bei großen Vorhaltemengen in größeren Behältern must du i.d.R. eh die 95% Regelung für die Befüllung beachten. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 796368 | |||
Datum | 02.10.2014 12:55 | 12395 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Nanu, gilt da nicht: S 15 Vor Hitze schützen bzw. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen? Mag sein. Zum ersten lag das meist außerhalb meines Einflußbereichs, sobald es Kanister betraf, die ich nicht selbst transportieren musste und zweitens grau ist all die Theorie. Geschrieben von Udo B. Bei großen Vorhaltemengen in größeren Behältern must du i.d.R. eh die 95% Regelung für die Befüllung beachten.3 Siehste, lieber halt ich für uns die 90% Regel ein, dann hast du mit Sicherheit noch weniger Probleme. mkg WErner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 796371 | |||
Datum | 02.10.2014 13:08 | 12385 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.Nanu, gilt da nicht: S 15 Vor Hitze schützen bzw. P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen? Wenn Theorie und Praxis aufeinander prallen ist hier mal wieder schön zu sehen. Übrigens es sollen sich sogar Kanister in Fahrzeugen so aufheizen das es zu den genannten Effekten kommt, was nun? Beschuss durch die Polizei zum Druckabbau? Oder öffnen und sich freuen das nur 18,5 Liter drin sind und nichts passiert? Übrigens tanken wir unsere Kanister auch nicht ganz voll, aus den hier genannten Gründen und weils beim nachtanken von Aggregaten "im Feld" auch manchmal sicherer ist wenn nicht gleich der große Schwall kommt wenn man den Kanister minimal ankippt. Das sind halt die kleinen Dinge die das Leben manchmal einfacher machen. Aber vielleicht ist das auch nur bei Werner und mir so. :-) Gruß Christian Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 796372 | |||
Datum | 02.10.2014 13:11 | 12469 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo B.blau ... Diesel Weiß das die Bundeswehr auch? Also ich hab da grüne gesehen, 1997 auch noch selbst in der Hand gehabt, grün mit Diesel drin. Gruß CS Planung ersetzt Zufall durch Irrtum! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 796383 | |||
Datum | 02.10.2014 14:31 | 12442 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe S.Da könnte man jetzt aber fragen, ob das nicht ein Fehler ist. Wenn ich einen 20L-Kanister habe der vom Hersteller für den Verwendungszweck "20L Kraftstoff lagern und transportieren" konstruiert wurde, dann muss das periodische Auftreten von Sommer und Winter (bzw. Tag und Nacht) doch berücksichtigt sein und ein notwendiger Ausdehnungsraum muss doch oberhalb der 20L dann vorhanden sein. Ist auch in aller Regel so. Nur manch einer tankt eben nicht 20 Liter rein, sondern die 21 oder 22 die rein passen. Das ist dann bei Ausdehnung schlecht, viel schlechter aber noch beim Öffnen, wo einem Kraftstoff entgegenkommen kann. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.) | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 796396 | |||
Datum | 02.10.2014 19:19 | 12371 x gelesen | |||
Wenn's nach der ZDv 42/10 geht, sollte es blau sein. Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de www.facebook.com/ArbeitsschutzImEhrenamt twitter.com/HSE_volunteer | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 796398 | |||
Datum | 02.10.2014 21:35 | 12452 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus D.Ist auch in aller Regel so. Nur manch einer tankt eben nicht 20 Liter rein, sondern die 21 oder 22 die rein passen. Das ist dann bei Ausdehnung schlecht, viel schlechter aber noch beim Öffnen, wo einem Kraftstoff entgegenkommen kann. Ok, wenn man einen Kanister "mit Gewalt" überbefüllt (22L) und dann die Sonne drauf knallt ist das bestimmt blöd. Ich tanke meine Kanister immer an einer Zapfsäule, dort ist dann eine genaue Anzeige der 20L gegeben (von wegen Eichgesetz und so). Dann müsste man sich für lange Einsätze im Hochsommer vielleicht nur im Hinterkopf merken, einen frei in der Landschaft stehenden Kanister gegen die direkte Sonneneinstrahlung abzuschirmen (Plane drüber oder ggf ein nasses T-Shirt?). [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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