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ThemaHygienepass war: Interessante Entwicklung1 Betrag
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 801966
Datum08.01.2015 02:152360 x gelesen
Geschrieben von Uwe R. Häufig von Personen ohne Hygienepass

Es gibt keinen Hygienepass mehr. Stattdessen gibt es die Erstbelehrung nach 42 IFSG durch das Gesundheitsamt und die regelmäßige Wiederholungsbelehrung durch den AG.

Für ehrenamtliche Veranstaltungen gibt es häufig Sonderregulungen. So z.B. in BaWü wo eine vereinfachte Unterweisung ausreicht.

Grüße, BeschFl

Toto, ich glaube, wir sind nicht mehr in Kansas

"As long as people are gonna believe stupid crap, we're gonna have a job"

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