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Thema | Feuerwehr frustriert über Wasserversorgung | 7 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Herb8ert8 J.8, Aschersleben / Sachsen-Anhalt | 810958 | |||
Datum | 09.08.2015 12:12 | 9120 x gelesen | |||
http://www.feuerwehr-aschersleben.de/einsaetze.asp "Auffällig war, dass das Wasser aus manchen Schläuchen förmlich herauströpfelte. Aufgrund der vorherrschend schlechten Löschwasserversorgung vor Ort waren die Männer und Frauen der Feuerwehr spürbar negativ gestimmt. ?Es ist zu wenig Druck auf den Leitungen?, erklärt Uwe Hoffmann, Chef der Feuerwehr in Hoym, ?gerade einmal drei Bar! Wir bräuchten aber mindestens fünf - Minimum?. Das sei bereits das zweite Mal in diesem Jahr, dass die Feuerwehr mit diesem Problem im Hoymer Gewerbegebiet zu kämpfen habe. Dabei sollte es bereits im vorigen Jahr behoben werden.?Die Löschwasserversorgung ist katastrophal?Auch der Ortsbürgermeister von Hoym ist empört: ?Die Löschwasserversorgung ist katastrophal?. Die Verbesserung sei wohl schon lange in Planung, geändert habe sich aber zu seiner Enttäuschung noch nichts. Verantwortlich für die Trink- und Löschwasserversorgung seien die Stadt Seeland und die Wasserwirtschaft Midewa.Das Löschwasser kommt aus dem umfunktionierten Trinkwasserturm, welcher sich gleich in der Nähe des Brandortes befinde. Jedoch sei dieser 40 Meter hohe Turm aufgrund des geringen Eigendrucks nicht einmal komplett gefüllt, erklärt Hoffmann.Zwischenzeitlich versuchte die Ascherslebener Feuerwehr sogar, Wasser aus der Selke zu pumpen, doch selbst das war vergebens. Das rasant fortschreitende Feuer hatte das Gebäude bereits komplett zerstört.?Wir können froh sein, dass nebenan das Feld bereits abgeerntet wurde?, so Hoffmann. Er wolle sich nicht vorstellen, welches Ausmaß das hätte haben können." Gruss Herbi | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 810963 | |||
Datum | 09.08.2015 12:48 | 5506 x gelesen | |||
gerade einmal drei Bar! Wir bräuchten aber mindestens fünf - MinimumWas habt ihr denn da für Pumpen? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 810968 | |||
Datum | 09.08.2015 14:34 | 5090 x gelesen | |||
ganz allgemein muss man wohl sagen, dass der Artikel inhaltlich in vielen Details eher unglücklich geworden ist... | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 810978 | |||
Datum | 09.08.2015 23:09 | 3885 x gelesen | |||
Hallo!Verantwortlich für die Trink- und Löschwasserversorgung seien die Stadt Seeland und die Wasserwirtschaft Midewa Ich denke die Wasserwirtschaft Midwea nachgeordnet sofern es einen Vertrag o.ä. mit der Gemeinde über Löschwasser gibt. Denn, wenn ich in das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt schaue finde ich, wer hätte es anders vermutet, in § 2(2) hat die Gemeine ... eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen. Als Besitzer einer Liegenschaft im erwähnten Gewerbegebiet hätte ich jetzt mal Interesse an einem Löschwassernachweis o.ä. das die Leistungsfähigkeit unterstreicht.... sofern ich nicht selber verpfichtet wäre Löschwasser in Menge X zur Verfügung zu stellen. Gibt es Fälle in denen die Gemeinde aus Sicht der Aufsichtsbehöde nachbessern musste? Grüße Olli | |||||
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Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 811020 | |||
Datum | 10.08.2015 21:18 | 3168 x gelesen | |||
Es gibt etliche Industriegebiete wo eine deutliche Diskreptanz zwischen tatsächlicher und der nach DVGW (deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) über das Merkblatt W405 eigentlich notwendigen Löschwasserversorgung herrscht. Bis zu einer Brandabschnittsfläche von 2500qm genügen dem Gesetzgeber (Bauordnung) 1600Liter/min. wird zu den bis dahin notwendigen 1600 Liter /min. Ab 2500qm kommen dann noch pro angefangene 50qm weitere 80 Liter/min hinzu. Woher weis man das für seinen eigenen Ausrückebereich. In der Regel benötigt man für Industriebauten ab etwa 1800qm Feuerwehrpläne.Diese haben ein aufgelegtes Raster (meist 10m oder 20m). Brandwände müssen dort eingetragen sein. Wenn eine solche fehlt, kann man hilfsweise auch T90 Tore oder T90 Türen (Achtung: 90, nicht 30!) suchen. Fehlen auch diese, gibt es nur einen Brandabschnitt. Gibt es eine Brandwand, muss man den groessten Brandabschnitt herausmessen. Anhand der qm kann man nach obiger Rechnung die nach Baurecht notwendige Löschwassermenge errechnen. In Absprache mit den Wasserwerken kann man dann auch mal diese Löschwassermenge ausprobieten. Bitte daran denken, dass das produzietende Gewerbe ggf. auf das Wasser angewiesen ist. Neben den Hydranten ist es noch statthaft das Löschwasser auch aus einer in maximal 300m Entfernung gelegenen Zisterneoder Fluesslein, Teich oder ähnlichen zu entnehmen. Gerade in Industriegebiete im ländlichen, auf denen florierende Unternehmen angesiedelt haben, welche sukzessive erweitert haben, warzen mit Überraschungen auf. Die Gemeinde ist für den Löschwassergrundschutz zuständig. Gibt es Wasserwerke, so hat man diese Aufhabe deligiert. Dafür bezahlt der Unternehmer auch Grund- und Gewerbesteuer . Grüße Marco Schramm | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 811029 | |||
Datum | 10.08.2015 22:51 | 3035 x gelesen | |||
Hallo, die Ausführungen sind mir wohl bekannt. Nicht ohne Grund lassen Unternehmer, hier auch Landwirte) mal kurzum einen Brunnen bohren (sofern geologisch möglich). In einigen Fällen (siehe hier der Fall Sägewerk mit-ohne Hydranten im öffentlichen Raum) wird die Überprüfung und Instandhaltung an den Unternehmer übertragen. Mich interessiert der Fall -> Unternehmen mit Gebäude nicht gem. IndBauRL oder allgem. §54 BauO NW in einer Kreisangehörigen Stadt. Die Brandschutzdienststelle des Kreis ist relaxt, keine großen Brandlasten etc.. Kein Brandschutzkonzept, einfaches Gebäude mit "normalem" Bedarf. Gab es schon Fälle in denen z.B. das gesamte Trinkwassernetz erneuert werden musste weil immer mehr Leitungen angesetzt wurden (z.B. Erweiterung des Ortes durch Industriegebiet) - anschließend wurde, wie im Thema, festgestellt -> Feuerwehr ist frustriert über Wasserversorgung. Das gerade im ländlichen Bereich schon mal Zisternen verbuddelt oder Brunnen seitens der Gemeinden gebohrt werden ist ja bekannt. Grüße Olli | |||||
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Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 811097 | |||
Datum | 11.08.2015 21:27 | 2657 x gelesen | |||
Hallo, mir sind in RLP konkret 3 Fälle bekannt, in denen der Wasserversorger (tätig im Auftrag der Gemeinde) nach deutlichen Nachfragen, Ermahnen und Aufklärung der alten Bezirksregierungen, in neueren Fällen des Kreises und der ADD nachgebessert hat. Da große Wasservolumina heutezutage wegen Verkeimung ungern gesehen sind, euren hier ausschließlich Zisternen und Teichlösungen verwirklicht. In einem 4ten Fall hatte man dem Betreiber einer Heimeinrichtung die fehlende Löschwassermenge auferlegt. In einem folgenden Gerichtsverfahren holte sich der Betreiber aber die entstandenen Kosten von der Gemeinde zurück, bzw. entledigte sich zukünftiger Unterhaltskosten. Auch hier ging ex vorrangig um eine örtliche Zisternenlösung. In drr normslen Wohnbebauung (800 Liter/min) stellt sich die Frage nach fehlenden Löschwssser normalerweise nicht, da die normale Abnahmemenge den Wasserversorger schon automatisch zwingt in etwa solche Wasserdurchflussmengen anzubieten. Spannend wirds dsnn schon wieder in Wochenendhausgebieten (Problem stagnierendes Wasser = Verkeimungsgefahr). Grüße Marco Schramm | |||||
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