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ThemaBetriebsgefahr bei Nutzung von Sonderrechten14 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen812384
Datum20.09.2015 21:5012074 x gelesen
Hallo Forum,

Betriebsgefahr

sind wir jetzt bei jedem Unfall pauschal mit 25% beteiligt?

Wenn ja, können wir die Sonderrechte abschaffen.
Wenn nein, wie soll man die Urteilsbegründung sonst interpretieren?

Gruß Uwe

man(n) lernt nie aus

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AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen812386
Datum20.09.2015 22:467724 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Uwe T.sind wir jetzt bei jedem Unfall pauschal mit 25% beteiligt?

... das war vielfach auch bisher schon so, dass das SoSi-Fzg. eine Teilschuld bekam, weil nach Auffassung der Gerichte irgendein Fehlverhalten auch des SoSi-Fahrers vorlag ...

Geschrieben von Uwe T.Wenn ja, können wir die Sonderrechte abschaffen.

... warum das ?
... Seit Jahrzehnten (vereinfacht) meine Aussage: aufgrud § 35 StVO dürfen die BOS (fast) alles - es darf blos niemanden (Sache oder Person) etwas passieren ...

Gruß
Gerhard

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812387
Datum20.09.2015 22:54   7495 x gelesen
Geschrieben von Uwe T.sind wir jetzt bei jedem Unfall pauschal mit 25% beteiligt?

Da hier konkret auf einen Einzelfall eingegangen wurde:
Nein, eine pauschale Aussage kann man da nicht machen.

Dass aber die bei Einsatzfahrten erhöhte Betriebsgefahr im Schadenfall auch zu einer erhöhten Haftung führt ist allerdings weder neu noch ungerecht.

Geschrieben von Uwe T.Wenn ja, können wir die Sonderrechte abschaffen.

Diese Folgerung erschließt sich mir nicht.

Zumal mir auch nicht ganz klar ist, wer hier jeweils mit dem Wort "Sonderrechte" nun genau was meint...

Geschrieben von Uwe T.Wenn nein, wie soll man die Urteilsbegründung sonst interpretieren?

So wie es da steht:
Wenn der Vordermann plötzlich bremst und man ihm deswegen ins Heck knallt, befreit einen auch nicht die eigene Einsatzfahrt von der Haftung. Im Gegenteil muss man bei Einsatzfahrten damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht immer zweckmäßig reagieren und im Übrigen trifft den Halter (nicht etwa den Fahrer!) auch ohne Verschulden des Fahrers allein durch die von ihm durch die Einsatzfahrt geschaffene erhöhte Gefahr eine erhöhte Haftung.

(normalerweise spricht bei einem Auffahrunfall der Anschein ja erstmal für eine hundertprozentige Haftung des Auffahrenden...)

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812388
Datum20.09.2015 22:567566 x gelesen
Geschrieben von Gerhard B.... das war vielfach auch bisher schon so, dass das SoSi-Fzg. eine Teilschuld bekam, weil nach Auffassung der Gerichte irgendein Fehlverhalten auch des SoSi-Fahrers vorlag ...

Was dann vermutlich auch zutreffend war.

Hier geht es laut Titel aber um die Betriebsgefahr, die ist von einem Verschulden des Fahrers unabhängig.

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AutorUwe 8T., Thallwitz / Sachsen812394
Datum21.09.2015 08:256075 x gelesen
Geschrieben von Henning K.Da hier konkret auf einen Einzelfall eingegangen wurde:
Nein, eine pauschale Aussage kann man da nicht machen.


ich bin der Ansicht, das OLG trifft hier sehr wohl eine pauschale Aussage.

"Unabhängig davon rechtfertige auch die Betriebsgefahr des mit Sonderrechten fahrenden Polizeifahrzeugs für sich genommen bereits eine Mithaftung von 25 %." Quelle: Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 1 U 46/15)

man(n) lernt nie aus

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AutorHans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg812411
Datum21.09.2015 14:195722 x gelesen
Haben Polizei oder Richter eigentlich geprüft, ob ein Handy in Betrieb war, das Radio oder die Insassen durch Über-Lautstärke vom Verkehrsgeschehen ablenkten?

Die Mitschuld ist die für den Richter eigentlich einfallsloseste Lösung

Hans-Jürgen

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812413
Datum21.09.2015 15:405292 x gelesen
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Haben Polizei oder Richter eigentlich geprüft, ob ein Handy in Betrieb war, das Radio oder die Insassen durch Über-Lautstärke vom Verkehrsgeschehen ablenkten?

Bei Einsatzfahrten sorgen üblicherweise sowohl der Funkverkehr als auch das Sondersignal als solches für eine nicht unerhebliche Lärm-Belästigung. Die ist aber für den Einsatzfahrer i.d.R. nur bedingt beeinflussbar.

Als ganz wichtig betrachte ich allerdings einen gerne vernachlässigten Punkt:
Bei Alarmfahrten alle Fenster zu! Das bringt i.d.R. gleich viel mehr Ruhe im Innenraum.

Geschrieben von Hans-Jürgen S.Die Mitschuld ist die für den Richter eigentlich einfallsloseste Lösung

Der Richter soll nicht kreativ sein, sondern Recht sprechen. Auch dann, wenn es gegen "die Guten" geht.

Aus dem hier verlinkten Text geht im übrigen nicht hervor, ob der Richter sich überhaupt zur Frage der Mitschuld festgelegt hat, immerhin hielt er ja schon die Betriebsgefahr für eine ausreichende Rechtfertigung für die Mithaftung.

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AutorHans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg812415
Datum21.09.2015 16:345147 x gelesen
Leider total daneben!!

Das Auto mit der abrupten Bremsung d.h. der Verursascher war hier gefragt.

Sorry!!! Und auf die "Belehrung" über Einsatzfahrten hätte ich gerne verzichtet. Das ist mir nicht unbekannt!!

mogmod

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW812416
Datum21.09.2015 16:434774 x gelesen
Geschrieben von Hans-Jürgen S. Das Auto mit der abrupten Bremsung d.h. der Verursascher war hier gefragt.


StVO §35 Abs. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Da das Einsatzfahrzeug aufgefahren ist wurde die öffentliche Ordnung nicht ausreichend berücksichtigt.
Man muss mit dem Fehlverhalten der anderen rechnen und trotzdem Unfallfrei ankommen.
Auffahren deutet oft auf zu schnell und oder zu nah dran.

mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorHans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg812417
Datum21.09.2015 16:534651 x gelesen
Ich würde hier doch empfehlen, auch den vorherigen Thread von mir zu lesen; das gibt sonst wirklich nur Mißverständnisse.

Gruß

mogmod

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW812418
Datum21.09.2015 16:584507 x gelesen
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Ich würde hier doch empfehlen, auch den vorherigen Thread von mir zu lesen;

unter welchem Namen hast du denn da geschrieben?

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW812419
Datum21.09.2015 16:594723 x gelesen
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Ich würde hier doch empfehlen, auch den vorherigen Thread von mir zu lesen; das gibt sonst wirklich nur Mißverständnisse.>

Du suchst eine Entschuldigung für einen Unfall bzw. dessen Rechtsfolge.
Das nutzen von 'Sonderrechten ist weder ein Freibrief noch Freifahrschein.
Hier wurde die Betriebshaftung als Sosi-Fahrzeug betrachtet.
Das hat der Richter bewertet.
Ein Ansatz der öfters auch zu Urteilen gegen das 'Sosi-Fahrzeug führt habe ich im vorherigen Post aufgeführt.

Was auch immer der andere macht, durch das nutzen des §35/38 StVO ist in der Rechtsprechung immer wieder auf das erhöhte Risiko durch das Sosi-Fahrzeug eine Beteilung dessen auch in der Schuld festzustellen.
Das muss einem nicht gefallen ist aber gängige Praxis.


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorHans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg812421
Datum21.09.2015 17:154839 x gelesen
Ihr lieben "Besserwisser",

habe mich heute in diesem Forum an- und jetzt auch wieder abgemeldet.

In dieser "Liga" möchte ich nicht teilnehmen.

Entschuldigung!!

mogmod

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AutorOliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz812422
Datum21.09.2015 18:01   5022 x gelesen
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Ihr lieben "Besserwisser",

habe mich heute in diesem Forum an- und jetzt auch wieder abgemeldet.

In dieser "Liga" möchte ich nicht teilnehmen.



Lieber Hans-Jürgen,

bitte entschuldige, dass das Forum als Ganzes es nicht an diesem einen Tag geschafft hat, dein überlegenes Wissen und deine einzig wahre Sichtweise anzuerkennen, und dass sich einzelne hier tatsächlich erdreisten, eine von deiner Meinung abweichende Äusserung zu veröffentlichen. Üblicherweise brauchen wir Besserwisser immer etwas länger, um die Wahrheit als solche zu erkennen. Dies ist uns bekannt, und wir geloben hier Besserung. Leider hast du versäumt, uns vorher auf deine andere Liga hinzuweisen, sonst hätten wir uns etwas mehr Mühe gegeben, deinen Anforderungen gerecht zu werden.

Manche hier verwechseln dieses Forum auch immer wieder mit einem öffentlichen Diskssionsraum, in dem jeder seine Sichtweise darstellen darf, um gemeinsam darüber unabhängig von der Stellung der Person zu diskutieren. Diese falsche Annahme ist den Teilnehmern wirklich kaum auszutreiben, hier wäre ein strikteres Eingreifen von Moderation und Webmaster sicher wünschenswert.

Kopfschüttelnde Grüße

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 20.09.2015 21:50 Uwe 7T., Thallwitz
 20.09.2015 22:46 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 20.09.2015 22:56 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.09.2015 14:19 Hans7-Jü7rge7n S7., Kuppenheim
 21.09.2015 15:40 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.09.2015 16:34 Hans7-Jü7rge7n S7., Kuppenheim
 21.09.2015 16:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 21.09.2015 16:53 Hans7-Jü7rge7n S7., Kuppenheim
 21.09.2015 16:58 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.09.2015 16:59 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 21.09.2015 17:15 Hans7-Jü7rge7n S7., Kuppenheim
 21.09.2015 18:01 Oliv7er 7S., Neidenbach
 20.09.2015 22:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 21.09.2015 08:25 Uwe 7T., Thallwitz
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