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Thema | Betriebsgefahr bei Nutzung von Sonderrechten | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 812384 | |||
Datum | 20.09.2015 21:50 | 12074 x gelesen | |||
Hallo Forum, Betriebsgefahr sind wir jetzt bei jedem Unfall pauschal mit 25% beteiligt? Wenn ja, können wir die Sonderrechte abschaffen. Wenn nein, wie soll man die Urteilsbegründung sonst interpretieren? Gruß Uwe man(n) lernt nie aus | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 812386 | |||
Datum | 20.09.2015 22:46 | 7724 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Uwe T. sind wir jetzt bei jedem Unfall pauschal mit 25% beteiligt? ... das war vielfach auch bisher schon so, dass das SoSi-Fzg. eine Teilschuld bekam, weil nach Auffassung der Gerichte irgendein Fehlverhalten auch des SoSi-Fahrers vorlag ... Geschrieben von Uwe T. Wenn ja, können wir die Sonderrechte abschaffen. ... warum das ? ... Seit Jahrzehnten (vereinfacht) meine Aussage: aufgrud § 35 StVO dürfen die BOS (fast) alles - es darf blos niemanden (Sache oder Person) etwas passieren ... Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812387 | |||
Datum | 20.09.2015 22:54 ![]() | 7495 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe T.sind wir jetzt bei jedem Unfall pauschal mit 25% beteiligt? Da hier konkret auf einen Einzelfall eingegangen wurde: Nein, eine pauschale Aussage kann man da nicht machen. Dass aber die bei Einsatzfahrten erhöhte Betriebsgefahr im Schadenfall auch zu einer erhöhten Haftung führt ist allerdings weder neu noch ungerecht. Geschrieben von Uwe T. Wenn ja, können wir die Sonderrechte abschaffen. Diese Folgerung erschließt sich mir nicht. Zumal mir auch nicht ganz klar ist, wer hier jeweils mit dem Wort "Sonderrechte" nun genau was meint... Geschrieben von Uwe T. Wenn nein, wie soll man die Urteilsbegründung sonst interpretieren? So wie es da steht: Wenn der Vordermann plötzlich bremst und man ihm deswegen ins Heck knallt, befreit einen auch nicht die eigene Einsatzfahrt von der Haftung. Im Gegenteil muss man bei Einsatzfahrten damit rechnen, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht immer zweckmäßig reagieren und im Übrigen trifft den Halter (nicht etwa den Fahrer!) auch ohne Verschulden des Fahrers allein durch die von ihm durch die Einsatzfahrt geschaffene erhöhte Gefahr eine erhöhte Haftung. (normalerweise spricht bei einem Auffahrunfall der Anschein ja erstmal für eine hundertprozentige Haftung des Auffahrenden...) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812388 | |||
Datum | 20.09.2015 22:56 | 7566 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.... das war vielfach auch bisher schon so, dass das SoSi-Fzg. eine Teilschuld bekam, weil nach Auffassung der Gerichte irgendein Fehlverhalten auch des SoSi-Fahrers vorlag ... Was dann vermutlich auch zutreffend war. Hier geht es laut Titel aber um die Betriebsgefahr, die ist von einem Verschulden des Fahrers unabhängig. | |||||
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Autor | Uwe 8T., Thallwitz / Sachsen | 812394 | |||
Datum | 21.09.2015 08:25 | 6075 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Da hier konkret auf einen Einzelfall eingegangen wurde: ich bin der Ansicht, das OLG trifft hier sehr wohl eine pauschale Aussage. "Unabhängig davon rechtfertige auch die Betriebsgefahr des mit Sonderrechten fahrenden Polizeifahrzeugs für sich genommen bereits eine Mithaftung von 25 %." Quelle: Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 1 U 46/15) man(n) lernt nie aus | |||||
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Autor | Hans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg | 812411 | |||
Datum | 21.09.2015 14:19 | 5722 x gelesen | |||
Haben Polizei oder Richter eigentlich geprüft, ob ein Handy in Betrieb war, das Radio oder die Insassen durch Über-Lautstärke vom Verkehrsgeschehen ablenkten? Die Mitschuld ist die für den Richter eigentlich einfallsloseste Lösung Hans-Jürgen | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812413 | |||
Datum | 21.09.2015 15:40 | 5292 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Haben Polizei oder Richter eigentlich geprüft, ob ein Handy in Betrieb war, das Radio oder die Insassen durch Über-Lautstärke vom Verkehrsgeschehen ablenkten? Bei Einsatzfahrten sorgen üblicherweise sowohl der Funkverkehr als auch das Sondersignal als solches für eine nicht unerhebliche Lärm-Belästigung. Die ist aber für den Einsatzfahrer i.d.R. nur bedingt beeinflussbar. Als ganz wichtig betrachte ich allerdings einen gerne vernachlässigten Punkt: Bei Alarmfahrten alle Fenster zu! Das bringt i.d.R. gleich viel mehr Ruhe im Innenraum. Geschrieben von Hans-Jürgen S. Die Mitschuld ist die für den Richter eigentlich einfallsloseste Lösung Der Richter soll nicht kreativ sein, sondern Recht sprechen. Auch dann, wenn es gegen "die Guten" geht. Aus dem hier verlinkten Text geht im übrigen nicht hervor, ob der Richter sich überhaupt zur Frage der Mitschuld festgelegt hat, immerhin hielt er ja schon die Betriebsgefahr für eine ausreichende Rechtfertigung für die Mithaftung. | |||||
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Autor | Hans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg | 812415 | |||
Datum | 21.09.2015 16:34 | 5147 x gelesen | |||
Leider total daneben!! Das Auto mit der abrupten Bremsung d.h. der Verursascher war hier gefragt. Sorry!!! Und auf die "Belehrung" über Einsatzfahrten hätte ich gerne verzichtet. Das ist mir nicht unbekannt!! mogmod | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 812416 | |||
Datum | 21.09.2015 16:43 | 4774 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Das Auto mit der abrupten Bremsung d.h. der Verursascher war hier gefragt. StVO §35 Abs. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Da das Einsatzfahrzeug aufgefahren ist wurde die öffentliche Ordnung nicht ausreichend berücksichtigt. Man muss mit dem Fehlverhalten der anderen rechnen und trotzdem Unfallfrei ankommen. Auffahren deutet oft auf zu schnell und oder zu nah dran. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Hans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg | 812417 | |||
Datum | 21.09.2015 16:53 | 4651 x gelesen | |||
Ich würde hier doch empfehlen, auch den vorherigen Thread von mir zu lesen; das gibt sonst wirklich nur Mißverständnisse. Gruß mogmod | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 812418 | |||
Datum | 21.09.2015 16:58 | 4507 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Ich würde hier doch empfehlen, auch den vorherigen Thread von mir zu lesen; unter welchem Namen hast du denn da geschrieben? | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 812419 | |||
Datum | 21.09.2015 16:59 | 4723 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Ich würde hier doch empfehlen, auch den vorherigen Thread von mir zu lesen; das gibt sonst wirklich nur Mißverständnisse.> mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | |||||
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Autor | Hans8-Jü8rge8n S8., Kuppenheim / Baden-Württemberg | 812421 | |||
Datum | 21.09.2015 17:15 | 4839 x gelesen | |||
Ihr lieben "Besserwisser", habe mich heute in diesem Forum an- und jetzt auch wieder abgemeldet. In dieser "Liga" möchte ich nicht teilnehmen. Entschuldigung!! mogmod | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 812422 | |||
Datum | 21.09.2015 18:01 ![]() | 5022 x gelesen | |||
Geschrieben von Hans-Jürgen S.Ihr lieben "Besserwisser", Lieber Hans-Jürgen, bitte entschuldige, dass das Forum als Ganzes es nicht an diesem einen Tag geschafft hat, dein überlegenes Wissen und deine einzig wahre Sichtweise anzuerkennen, und dass sich einzelne hier tatsächlich erdreisten, eine von deiner Meinung abweichende Äusserung zu veröffentlichen. Üblicherweise brauchen wir Besserwisser immer etwas länger, um die Wahrheit als solche zu erkennen. Dies ist uns bekannt, und wir geloben hier Besserung. Leider hast du versäumt, uns vorher auf deine andere Liga hinzuweisen, sonst hätten wir uns etwas mehr Mühe gegeben, deinen Anforderungen gerecht zu werden. Manche hier verwechseln dieses Forum auch immer wieder mit einem öffentlichen Diskssionsraum, in dem jeder seine Sichtweise darstellen darf, um gemeinsam darüber unabhängig von der Stellung der Person zu diskutieren. Diese falsche Annahme ist den Teilnehmern wirklich kaum auszutreiben, hier wäre ein strikteres Eingreifen von Moderation und Webmaster sicher wünschenswert. Kopfschüttelnde Grüße | |||||
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