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Thema | Feuerwehr wechseln | 21 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Manu8el 8K., Wermsdorf / Sachsen | 813191 | |||
Datum | 16.10.2015 16:00 | 14470 x gelesen | |||
Hallo, ich habe vor mich bei der Berufsfeuerwehr zu bewerben und hab noch ne offene Frage. Ich hoffe das ihr sie mir beantworten könnt. Und zwar: ist es nach der Ausbildung(Laufbahnprüfung) ein Wechsel in eine andere Feuerwehr (andere Stadt/Bundesland) problemlos möglich? Danke schonmal für eure Antworten | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813192 | |||
Datum | 16.10.2015 16:22 | 9369 x gelesen | |||
Wenn die andere BF dich nimmt schon. Nach der Ausbildung bist du eh Kraft Gesetzes entlassen. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813193 | |||
Datum | 16.10.2015 16:56 | 8946 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander H. Wenn die andere BF dich nimmt schon. Nicht nur das, auch ob die Qualifikation anerkannt wird. Geschrieben von Alexander H. Nach der Ausbildung bist du eh Kraft Gesetzes entlassen. Kommt aufs Bundesland drauf an. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813196 | |||
Datum | 16.10.2015 17:27 | 8502 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Nicht nur das, auch ob die Qualifikation anerkannt wird. Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, daß er im Bundesland bleibt. Geschrieben von Stephan S. Kommt aufs Bundesland drauf an. Hab jetzt in Sachsen, drei anderen Landesbeamtengesetzen sowohl beim Bund. Überall steht sinngemäß das Gleiche. Alle 17 Beamtengesetze habe ich jetzt nicht überprüft. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813207 | |||
Datum | 16.10.2015 21:26 | 7712 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Alexander H. Ich bin jetzt einfach mal davon ausgegangen, daß er im Bundesland bleibt. Und ich geh mal davon aus das er Bundesweit wechseln möchte ;-). Geschrieben von Alexander H. Hab jetzt in Sachsen, drei anderen Landesbeamtengesetzen sowohl beim Bund. Die 17 Beamtengesetze sind absolut nicht maßgeblich, sondern die Laufbahnverordnung(en). Mir sind spontan zwei Bundesländer bekannt (Hessen und Rheinland-Pfalz) in denen man sofort mit Ausbildungsbeginn zum Brandmeister ernannt wird (somit A7 und Beamter auf Probe). Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813211 | |||
Datum | 17.10.2015 06:42 | 6737 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Mir sind spontan zwei Bundesländer bekannt (Hessen und Rheinland-Pfalz) in denen man sofort mit Ausbildungsbeginn zum Brandmeister ernannt wird (somit A7 und Beamter auf Probe). Das mag sein, daß du in Rheinland Pfalz gleich wieder zum Brandmeister ernannt wirst. Ändert aber nichts an der Tatsache das du auch in Rheinland-Pfalz nach Beendigung deiner Laufbahnprüfung entlassen bist und rein rechtlich erst wieder eingestellt wirst. Zitat: "Landesbeamtengesetz (LBG) § 30 Entlassung kraft Gesetzes (4) Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind aus dem Beamtenverhältnis entlassen 1. spätestens mit Ablauf des Monats, in dem die Prüfung bestanden ist, http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/3i6/page/bsrlpprod.psml/action/portlets.jw.MainAction?p1=12&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-BGRP2010V2P30&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint Edit: Und genau die jeweiligen Beamtengesetze sind dafür maßgeblich. In der Normenhirachie steht die Verordung unterhalb des Gesetzes. Sowas solltest du eigentlich wissen. | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 813212 | |||
Datum | 17.10.2015 07:58 | 6327 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Ändert aber nichts an der Tatsache das du auch in Rheinland-Pfalz nach Beendigung deiner Laufbahnprüfung entlassen bist und rein rechtlich erst wieder eingestellt wirst. Rein rechtlich gesehen müsste man dann aber auch eine Entlassungsurkunde bekommen haben und direkt darauf die neue Urkunde mit der Berufung ins Beamtenverhältnis a.P.. Stephan ist BM auf Probe und ich bin OBM in Hessen, eine Entlassungsurkunde hab ich nach dem BIII keine bekommen... Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813213 | |||
Datum | 17.10.2015 09:20 | 5965 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H."Landesbeamtengesetz Ja richtig. Aber das gilt für Beamte auf Widerruf, nicht für Beamte auf Probe. Fehler gefunden? Brandmeister = ein Amt = A7 = Beamter auf Probe (nicht auf Widerruf). Und nicht irgendwelche Beamtengesetze regeln als was du deinen Dienst beginnst, sondern die Laufbahnverordnung. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Rene8 B.8, Kamp-Lintfort / NRW | 813215 | |||
Datum | 17.10.2015 09:23 | 6457 x gelesen | |||
Hallo Manuel, grundsätzlich ist der Wechsel möglich. Es könnte unter Umständen Probleme mit fehlenden Qualifikationen bzw. der Anerkennung von Qualifikationen geben, wenn man in ein anderes Bundesland wechselt. Es gibt Bundesländer die in der Ausbildung bereits den Gruppenführerlehrgang integriert haben, sofern Du diese Qualifikation nicht hast, könnte ich mir vorstellen, dass der Wechsel dorthin ein bisschen komplizierter ist. Mit kollegialen Grüßen BlackBerry Pin 24DC9822 | |||||
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Autor | Manu8el 8K., Wermsdorf / Sachsen | 813217 | |||
Datum | 17.10.2015 13:43 | 5761 x gelesen | |||
Danke für die kompetenten Antworten! lG | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813231 | |||
Datum | 18.10.2015 08:00 | 5345 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Rein rechtlich gesehen müsste man dann aber auch eine Entlassungsurkunde bekommen haben Rein rechtlich? Wo steht das? Hier mal ein Auszug aus den Durchführungsbestimmungen zur Ernennenung und Entlassung von Bundesbeamten. Wie gesagt, ich bin kein Jurist und hab keine Lust und Zeit nach jedem Bundesland zu suchen, zumal die meißten LBG sich eh am BBG orientieren. "Eine Entlassungsurkunde erhält der Beamte nur dann, wenn er in den Ruhestand oder auf seinen Antrag entlassen wird. Eine Entlassungsurkunde bedarf es also nicht, wenn die Entlassung aus anderen Gründen (Eidesverweigerung, Entlassung eines Beamten auf Widerruf) erfolgt. ..." | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813232 | |||
Datum | 18.10.2015 08:03 | 5072 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Ja richtig. Er schreibt nach der Ausbildung. Da versteht man erstmal Ende der Laufbahnprüfung. Bis zum Ende der Laufbahnprüfung ist man Beamter auf Widerruf. Wenn er schon Beamter auf Probe ist, ist es nicht mehr nach der Ausbildung, sondern schon ein regulärer Beamter im Feuerwehrdienst. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813233 | |||
Datum | 18.10.2015 08:21 | 4940 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Er schreibt nach der Ausbildung. Und ich bezog mich auf Folgendes: Geschrieben von Alexander H. Nach der Ausbildung bist du eh Kraft Gesetzes entlassen. Und das bist du pauschal gesagt je nach Bundesland eben nicht. Geschrieben von Alexander H. Da versteht man erstmal Ende der Laufbahnprüfung. Wie oft denn noch? Das ist man eben nicht in jeden Bundesland! Es gibt Bundesländer da wird man zu Beginn der Ausbildung in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen vor Ablegung auch nur irgendeiner Laufbahnprüfung. Geschrieben von Alexander H. Wenn er schon Beamter auf Probe ist, ist es nicht mehr nach der Ausbildung, sondern schon ein regulärer Beamter im Feuerwehrdienst. Eben nicht. Es gibt Bundesländer da erfolgt nunmal die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe und kein Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813234 | |||
Datum | 18.10.2015 08:26 | 4870 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Wie oft denn noch? Das ist man eben nicht in jeden Bundesland! Dann nenne mir doch mal diese Bundesländer. Jetzt bin ich neugierig. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813235 | |||
Datum | 18.10.2015 08:27 | 4829 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Dann nenne mir doch mal diese Bundesländer. Dann zitiere ich mich doch einfach mal selber: Geschrieben von Stephan S. Mir sind spontan zwei Bundesländer bekannt (Hessen und Rheinland-Pfalz) in denen man sofort mit Ausbildungsbeginn zum Brandmeister ernannt wird (somit A7 und Beamter auf Probe). Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 813236 | |||
Datum | 18.10.2015 08:34 | 4908 x gelesen | |||
Komisch. http://www.besoldung-hessen.de/hessen_laufbahnverordnung_paragraf_8 Zitat:"§ 8 Vorbereitungsdienst (1) Die Bewerber werden als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst der betreffenden Laufbahn eingestellt." Edit: Ok ... Auf der Seite der BF Frankfurt steht es tatsächlich so wie du beschrieben hast. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813237 | |||
Datum | 18.10.2015 08:39 | 4862 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Komisch. Hessische Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes Schau da mal in den §4. Komisch...meinst du etwa ich wüsste nicht als was ich eingestellt wurde? Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813238 | |||
Datum | 18.10.2015 08:46 | 4831 x gelesen | |||
Und noch mal für Rheinland-Pfalz. Bin jetzt zu faul die Laufbahnverordnung rauszusuchen, man sieht aber auch anhand des Artikels ganz gut das es genauso läuft wie in Hessen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 813239 | |||
Datum | 18.10.2015 08:49 | 4902 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.(1) Die Bewerber werden als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst der betreffenden Laufbahn eingestellt." Ich war von Beginn meiner Ausbildung bis zu meiner Lebzeitverbeamtung mit 27 BM z.A., d.h. Beamter auf Probe, nix mit Widerruf.... Bei welcher BF arbeitest Du denn, Alexander? Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813240 | |||
Datum | 18.10.2015 08:50 | 4919 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel H.Ich war von Beginn meiner Ausbildung bis zu meiner Lebzeitverbeamtung mit 27 BM z.A., d.h. Beamter auf Probe, nix mit Widerruf.... Das aber auch nur weil du vor 2009 angefangen hast :-P. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Dani8el 8H., Schriesheim / Baden-Württemberg/Hessen | 813241 | |||
Datum | 18.10.2015 08:51 | 5485 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan S.Das aber auch nur weil du vor 2009 angefangen hast :-P. Jepp, bin ja auch schon ein alter Sack. ;-) Hier vertrete ich nur meine eigene Meinung, wenn ein stiller Mitleser Probleme mit ihr hat oder sie nicht versteht soll er sich direkt an mich wenden. Und wenn er sich das nicht traut kann das Problem wohl nicht so groß sein. | |||||
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