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Thema | Wirbel um Chefstelle der Herner Feuerwehr | 17 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 813521 | |||
Datum | 28.10.2015 18:59 | 17554 x gelesen | |||
hallo, so was kommt nicht oft vor: Wirbel um Chefstelle der Herner Feuerwehr Wirbel um Chefstelle der Herner Feuerwehr | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-herne-und-wanne-eickel/wirbel-um-chefstelle-der-herner-feuerwehr-id11224791.html#plx467472455 MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813522 | |||
Datum | 28.10.2015 20:22 | 10424 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.so was kommt nicht oft vor:Doch, eigentlich schon. Das unterlegene Bewerber gegen die Besetzung einer Stelle mit jemand anderem klagen, ist heute doch schon sehr vorhersehbar, gerade bei höheren Posten. Das man nicht direkt eine Begründung dafür liefern kann/möchte, auch. (Viel wirbeliger ist eigentlich die Situation, dass sich die LFKS dann nach nur 2 Jahren wieder einen neuen Chef suchen muss. Aber gut, die Fluktuation dort ist ja nichts neues, da verliert man als Chef bestimmt auch schnell die Lust.) "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 813529 | |||
Datum | 28.10.2015 21:29 | 9767 x gelesen | |||
... ist in der Lehrerschaft an der Tagesordnung. Die Klagen sofort wenn Sie an Ihrer Schule nicht die ersehte Stelle bekommen. Ist die Stelle in der gleichen Besoldung, also Direktor der Schulue und Ltd. BD? Da leistet sich Herne ja jemanden mit "beeindruckender Vita" wie es Roger Lewentz, Innenminister von Rheinland-Pfalz sagen würde ;-) Grüße Olli | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 813530 | |||
Datum | 28.10.2015 22:19 | 9298 x gelesen | |||
Ich bin ja kein Spezialist. Aber mich wundert dann doch, dass so eine Stelle durch das Wirken eines privaten Head-Hunter-Unternehmens besetzt werden soll. Ich dachte immer das so eine Stelle öffentlich ausgeschrieben werden muss, damit die "Öffentlichkeit", also die dafür qualifizierten, sich bewerben können. Eine Frage an die, die es wissen: Muss das öffentlich ausgeschrieben werden? Oder anders gefragt: Geht das wirklich mit einem privaten Head-Hunter? Ich blick das gerade gar nicht. Wenn ich die Aufgabe zur Stellenbesetzung einem privaten Head-Hunter übertrage (was ja an sich schon Rückschlüsse auf Leistungsfähigkeit und Qualität der städtischen Personalstelle zulässt, weil man ja erkennbar fremder Hilfe bedarf), kommt das nicht einer selektiven Auswahl gleich, bei der die "Öffentlichkeit" eben nicht berücksichtigt wird? Mir fehlt da das Verständnis, weil die Stelle - zumindest für mich nicht erkennbar - ausgeschrieben war. Ich verstehe nicht das ein Head-Hunter einen nach seiner Meinung (wer bitte ist der Head-Hunter??) geeigneten Bewerber ermittelt, während gar nicht bekannt ist, dass die Stelle überhaupt ausgeschrieben war (da kann ich mich jetzt natürlich täuschen. Lediglich ich habe von der Stelle keine Ausschreibung gesehen. Wenn die natürlich im Herner Aldi-Nord-Mitteilungsblatt drin stand, ist das schon öffentlich, aber durch den Rest der Nation nicht erfassbar.) Für mich wirkt die Nummer mit dem Head-Hunter befremdlich. Wo jagt denn der Head-Hunter? Wie kommt er denn zu dem von ihm ausgewählten Bewerber? Muss man jetzt davon ausgehen, dass Head-Hunter künftig bestimmen, wer überhaupt von einem Bewerbungsvorgang erfährt? Achtung Sarkasmus: Müssen Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes dann automatisch Mitglied bei XING oder ähnlichen Portalen werden, um gefunden zu werden? Vielleicht kann mich da mal jemand aufklären, der Ahnung von der Materie hat. Trotz Recherche bei Goolge komm ich da nicht weiter. Danke. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 813531 | |||
Datum | 28.10.2015 22:20 | 9155 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver B.Ist die Stelle in der gleichen Besoldung, also Direktor der Schulue und Ltd. BD?Ja, lt. den online einsehbaren Haushalten/Stellenplänen ist beides A16. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Herten / NRW | 813532 | |||
Datum | 28.10.2015 22:23 | 8977 x gelesen | |||
Mindestens im Internet war die Stelle ausgeschrieben - Ich finde sie aber auch nicht mehr wieder. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 813533 | |||
Datum | 28.10.2015 22:34 | 8638 x gelesen | |||
Vielen Dank Deiner Antwort. Dann hab ich das einfach nicht gesehen. | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813534 | |||
Datum | 28.10.2015 22:41 | 8723 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Thomas S. Vielen Dank Deiner Antwort. Dann hab ich das einfach nicht gesehen. Wobei für mich die Frage bleibt, warum bemüht man einen Headhunter, wenn es offenbar jemanden gibt, der die Stelle gerne hätte (und vermutlich als Stellvertreterin auch die geeignete Qualifikation hat?). Da bin ich mal gespannt, wie das ausgeht, und ob man dabei erfährt, warum die Stadt diesen Weg gegangen ist. Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 813535 | |||
Datum | 28.10.2015 22:59 | 8470 x gelesen | |||
Ich hab auch anfänglich gedacht das die Frage noch bleibt. Aaaaber dann diese Überlegung: Die Stelle war ausgeschrieben. So. Damit konnte sich jeder darauf bewerben. Das war also der "öffentliche Vorgang". Danach noch zusätzlich einen Head-Hunter einzusetzen, müsste möglich sein, denn auch wenn dieser Head-Hunter gezielt nach "Lieblingen" fahndet, konnte sich doch jeder infolge der erfolgten Ausschreibung darauf bewerben. Anders wäre es gewesen, wenn nur und einzig allein der Head-Hunter zum Einsatz gekommen wäre, ohne öffentlich erfolgte Ausschreibung. Ich finde jedenfalls den Leserbrief unter dem Zeitungsartikel noch interessant, dass es da wohl offensichtlich zu früherer Zeit schon eine Offerte an die im Verfahren Unterlegene gab. Aber leider ist das gesprochene Wort heute nicht mehr allzuviel Wert und nur das geschriebene zählt. Aber das möchte ich nicht weiter ausführen, weil ich um den gesamten Vorgang einfach zu wenig weiß. | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 813537 | |||
Datum | 28.10.2015 23:35 | 8347 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas S.Die Stelle war ausgeschrieben. So. Damit konnte sich jeder darauf bewerben. Das war also der "öffentliche Vorgang". Danach noch zusätzlich einen Head-Hunter einzusetzen, Warum kann das nicht ein Vorgang sein? ergo: sagt die Stadt dem Head-Hunter was man fachlich braucht und menschlich will, sowie welche § dabei zu beachten sind. Der H-H macht dann eigenverantwortlich die Ausschreibung/ Werbung und sucht unter den Bewerbern die "Besten" raus um der Stadt eine Auswahl vorzustellen. Vorwürfen der Vetternwirtschaft/ Filz kann man so ziemlich gelassen begegnen, Fehler in der Ausschreibung bleiben natürlich möglich . Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 813540 | |||
Datum | 29.10.2015 07:02 | 8190 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Thomas S.--- (und vermutlich als Stellvertreterin auch die geeignete Qualifikation hat?) | |||||
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Autor | Thor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg | 813544 | |||
Datum | 29.10.2015 08:38 | 8043 x gelesen | |||
Hallo zusammen, Geschrieben von Stefan R. Im Artikel steht, dass es sich um eine Brandrätin handelt, die nun die Entscheidung angreift. Den Sprung von A13 auf A16 würde ich auch mitmachen, Was genau willst Du uns damit sagen? Warum soll eine Brandrätin nicht dafür qualifiziert sein? Sie ist doch damit schon im höheren Dienst. Was genau sagt der aktuelle Dienstgrad über die Qualifikation aus? Oder denkst Du, dass ein ordentlicher Beamter/ ordentliche Beamtin schön den Weg durch alle Dinstgrade durchgehen muss und ja nix überspringen darf? Gibt es dafür eine Grundlage? Geschrieben von Stefan R. Eigentlich wollte ich hier nicht mehr schreiben, daher kann jetzt jeder, der sich berufen fühlt, auf meinem Kommentar rumhacken. "Nette" Grundhaltung zu diesem Forum... Gruss Thorsten Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt. 'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade) | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 813546 | |||
Datum | 29.10.2015 09:35 | 7920 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Viel wirbeliger ist eigentlich die Situation, dass sich die LFKS dann nach nur 2 Jahren wieder einen neuen Chef suchen muss. Aber gut, die Fluktuation dort ist ja nichts neues, da verliert man als Chef bestimmt auch schnell die Lust. Das einzige was da oben läuft sind die Leute. und zwar weg.... Ich bin mal gespannt ob sich die Situation irgendwann mal bessert. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Papendorf / Mecklenburg-Vorpommern | 813547 | |||
Datum | 29.10.2015 09:56 ![]() | 8446 x gelesen | |||
Wenn eine Brandrätin sich für einen Posten bewirbt, der für einen LeiDi ausgeschrieben ist, sollte sie dafür qualifiziert sein! Ich bin auch für den höheren Dienst qualifiziert und kenne damit die grundsätzliche Gestaltung dieser Laufbahn. Es ist schlicht nicht normal, dass man vom Rat eben mal zwei Laufbahngruppen überspringt und gleich leitender Direktor wird. Das ist weder auf kommunaler Ebene noch auf Landesebene (dort war ich im höheren Dienst) geschweige denn auf Bundesebene so einfach machbar, sofern es überhaupt möglich ist. Eine Qualifikation erwirbt man nicht immer ausschließlich durch das Bestehen von irgendwelchen Laufbahnprüfungen oder das Absolvieren einschlägiger Kurse. Eine Qualifikation erwirbt man auch immer durch einen gewissen Grad an Erfahrung. Erfahrung nehme ich in der Regel durch die Bekleidung unterschiedlicher Posten mit. Bei Wechseln zwischen den Posten fällt ab und an auch eine Beförderung ab. So dient sich der Staatsdiener in der Regel nach oben. Auch wenn es keine mir bekannte Grundlage gibt, dass auschließlich ein Direktor sich auf den Posten eines leitenden Direktors bewerben darf, sind in der Regel schon in den Ausschreibungen die Weichen dafür gestellt, dass nur die Personen mit den entsprechenden Laufbahnstufen angesprochen sind. Und ich glaube, die Ausschreibung kennen wir alle nicht. Nach bestandener Laufbahnprüfung habe ich als technischer Assessor in der freien Wirtschaft gearbeitet (das war eine gewisse Grundvoraussetzung in meinem ursprünglichen Beruf). Dort habe ich bei NULL angefangen, da die Praxis immer etwas anderes als die Theorie ist. Die Praxis auf einem Dienstposten mit der Verantwortung für einen kleinen Teilbereich des großen Ganzen macht mit noch nicht zum Profi beim Rest des Aufgabenbereichs. (Achtung, Sarkasmus nicht ausgeschlossen:) Die Grundhaltung zum Forum kann man beurteilen wie man will. Ich habe immer nur meine eigene Meinung zu den Themen weitergegeben. Aus mir nicht bekannten Gründen, hat sich immer irgendwer bereit gefunden, eine Ansicht, die meist aus einer Erfahrung heraus entstanden ist (oO), zu zerpflücken. Das finde ich bedauerlich, ich bin aber zu alt, mir das gefallen zu lassen, aber es auch leid, mich immer wieder erklären zu müssen. Ich nutze das Forum jetzt, um Erfahrungen zu sammeln (schon wieder dieses Wort!), aber keine Bange, sollte ich relevante Erfahrungen machen, teile ich sie hier gerne, auch auf die Gefahr hin, dass alle Welt mir sagt, dass ich es so hätte kommen sehen müssen. Und man darf mich nicht falsch verstehen: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen und bei der Besetzung der Stelle ein formaler Fehler gemacht worden ist, würde ich mich freuen, wenn es eine Brandrätin so schnell auf eine sehr verantwortungsvolle Position schafft. Das wäre ein richtiges Signal in bestimmte politische Richtungen, die in der Feuerwehr immer noch einen frauenpolitischen Dinosaurier sehen. Aber das ist ein anderes Thema. | |||||
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Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 813567 | |||
Datum | 29.10.2015 19:08 | 7260 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten H.
Es gibt hierzu die entsprechenden Beamtengesetze und Laufbahnverordnungen. Inklusive Bund 17 teilweise unterschiedlicher Ausprägung. Ein Überspringen ist beim Beamten nicht möglich. Niemand von uns kennt den Ausschreibungstext mit den dargestellten Anforderungen. Die unterlegene Bewerberin wird jedoch keine Klage einreichen, wenn sie die Anforderungen nicht erfüllt. Allerdings müsste sie als Brandrätin die Dienstgrade bis zur Ltd. Branddirektorin durchlaufen und eine erneute Beförderung ist jeweils erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich. Hinzu kommt jedoch vor der Beförderung die Probezeit zur Bewährung auf dem neuen Dienstposten. Also Beginn am 01.01.16 und die A 16 frühestens Ende 2018. Gruß Peter | |||||
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Autor | Step8han8 S.8, Gießen / Hessen | 813568 | |||
Datum | 30.10.2015 07:53 | 7083 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter S.Es gibt hierzu die entsprechenden Beamtengesetze und Laufbahnverordnungen. Inklusive Bund 17 teilweise unterschiedlicher Ausprägung. Ein Überspringen ist beim Beamten nicht möglich. Genau. Aber deine pauschale Aussage das Ämter zu überspringen bei Beamten nicht möglich sei, ist so gesehen falsch. Unter gewissen Vorrausetzungen ist das doch möglich. Landesbeamtengesetz NRW Einfach mal in den §20 schauen. Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 818536 | |||
Datum | 22.03.2016 20:16 | 4626 x gelesen | |||
Schulleiter der LFKS verabschiedet: Spahlinger leitete die LFKS von November 2013 bis Februar 2016. Zum 1. März 2016 wurde er nach Herne (Nordrhein-Westfalen) versetzt. Dort übernahm er die Leitung der städtischen Feuerwehr. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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