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ThemaKompetenzen eines Gruppenführers38 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815170
Datum23.12.2015 16:4016725 x gelesen
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage zu einem fiktiven Fall.

Nehmen wir mal an, wir haben einen VU auf einer Bundesstraße mit eingeklemmter Person. Der Maschinist bzw. Fahrer (da als erster mit notwendigen Führerschein im Feuerwehrhaus) eines LF 10 ist der Ortsbrandmeister und somit der Einsatzleiter und Gruppenführer ist ein Gruppenführer. Zweites Fahrzeug ist ein Tanklöschfahrzeug.

Meine Fragen sind nun, welche Kompetenzen hat der GF und was macht der Einsatzleiter?
1.) Kann der GF bereits auf der Anfahrt im Fahrzeug die Trupps festlegen oder macht dieses in diesem Fall der Einsatzleiter schon (sprich Absicherung der Einsatzstelle, Vornahme Rettungsgeräte, Aufbau Löschmittel sprich Feuerlöscher, Schaum etc.)?
2.) Wer legt die Fahrzeugaufstellung des LF 10 bzw. beider Fahrzeuge fest?
3.) Wo würdet ihr die Fahrzeuge platzieren? Ich würde es so machen, dass das LF 10 mit Rettungsgerät an dem VU, wenn möglich, vorbeifährt und sich vor dem Unfall platziert und von diesem auch der Löschangriff als Absicherung aufgebaut wird. Das TLF würde ich in einem Abstand von ca.100-150m hinter dem Unfall platzieren und die Einsatzstelle entsprechend mit Verkehrswarnleuchten und Leitkegeln absichern und nach Möglichkeit den Verkehrs einseitig durch die Polizei regeln lassen.
4.) Wer entscheidet über die Vornahme und Einsatz des Rettungsgerätes? Einsatzleiter oder Gruppenführer?
5.) Tut der GF nur etwas in Absprache bzw. auf Anweisung des Einsatzleiters (OBM) und wenn nichts kommt, wartet der GF ab und gibt seiner Gruppe keinerlei Anweisungen? Oder entscheidet der GF sofort eigenständig über die Erstmaßnahmen die zu treffen sind?
6.) Wo würde z.B. der Gruppenführer fälschlicherweise Tätigkeiten des Einsatzleiters tätigen und somit seine Kompetenzen/Berechtigungen übersteigen?

Danke für eure Hilfe!

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AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen815173
Datum23.12.2015 17:0310873 x gelesen
Moin,
Geschrieben von Sabrina M.Der Maschinist bzw. Fahrer (da als erster mit notwendigen Führerschein im Feuerwehrhaus) eines LF 10 ist der Ortsbrandmeister und somit der Einsatzleiter und Gruppenführer ist ein Gruppenführer.

Da geht das Problem schon los, entweder ist er Einsatzleiter oder Maschinist des LF10.
Beide Funktionen kann man nicht parallel ausüben.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815174
Datum23.12.2015 17:0910486 x gelesen
Schon klar! Aber ich wollte den fiktiven Fall mal so aufbauen wie es bei kleinen Feuerwehren oftmals die Regel ist oder am Vormittag garnicht anders möglich wäre ;-) Das es nicht optimal ist bzw. ein Fehler ist, ist mir schon bewusst. Deshalb wollte ich es komplizierter machen!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815175
Datum23.12.2015 17:1310102 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Nehmen wir mal an, wir haben einen VU auf einer Bundesstraße mit eingeklemmter Person. Der Maschinist bzw. Fahrer (da als erster mit notwendigen Führerschein im Feuerwehrhaus) eines LF 10 ist der Ortsbrandmeister und somit der Einsatzleiter und Gruppenführer ist ein Gruppenführer. Zweites Fahrzeug ist ein Tanklöschfahrzeug.

Da haben wir schon das erste Problem: Einsatzleiter und Maschinist gleichzeitig geht nicht. Was hier noch ginge, aber natürlich auch nicht optimal ist, wäre eine Übergabe der Funktion "Ma" an einen ebenfalls anwesenden FA ohne den passenden Führerschein, der aber "Ma" ist und sich mit der Fahrzeugtechnik selbst auskennt. Soll es landauf landab schon recht oft geben.
Nächste Frage zurück: Zweites Fahrzeug ist ein Trupp- oder Staffel-TLF? Im Fall eines Trupp-TLF arbeitet die ganze Einheit als eine Gruppe erweitert um einen Trupp, der wegen mir in dem Fall den Brandschutz sicherstellt (dafür ist ein TLF da) und evtl. auch die E-Stelle noch (mit) absichert. Erst im Fall eines Staffel-TLF könnte man hier einen Einsatzleiter gebrauchen, der den Gruppen- und Staffelführer "führt". Dann gibt der die Anweisungen und die Gruppen-/Staffelführer setzen sie um.

Die Antworten auf deine Fragen ergeben sich also teilweise erst, wenn man obiges weiß. Manches kann man aber auch klar beantworten:

Geschrieben von Sabrina M.1.) Kann der GF bereits auf der Anfahrt im Fahrzeug die Trupps festlegen oder macht dieses in diesem Fall der Einsatzleiter schon (sprich Absicherung der Einsatzstelle, Vornahme Rettungsgeräte, Aufbau Löschmittel sprich Feuerlöscher, Schaum etc.)?
Die Antwort gibt die die FwDV3. Die Trupps, deren Sitzposition im Fahrzeug und deren grundsätzliche Aufgaben sind da festgelegt. Die Details gibt der Gruppenführer nach seinem Ermessen bzw. nach Rücksprache mit dem Einsatzleiter.

Geschrieben von Sabrina M.2.) Wer legt die Fahrzeugaufstellung des LF 10 bzw. beider Fahrzeuge fest?

Siehe FwDV3

Geschrieben von Sabrina M.3.) Wo würdet ihr die Fahrzeuge platzieren?

Lageabhängig. Kann ich so nicht beurteilen. Kommt auch darauf an, ob die Unfallstelle Autobahn, Bundesstraße mehrspurig, einspurig, Landstraße ist, außerorts/innerorts, viel/wenig Verkehr, Tag/Nacht, Wetter, betroffene Fahrspuren usw. Bei eingeklemmter Person auf "normaler" zweispuriger Straße wird erstmal voll gesperrt, sonst hat man vermutlich zu wenig Platz zum Arbeiten.

Geschrieben von Sabrina M.4.) Wer entscheidet über die Vornahme und Einsatz des Rettungsgerätes? Einsatzleiter oder Gruppenführer?

Der EL gibt (sofern vorhanden) die grundsätzlichen Entscheidungen, die Ausführung im Detail ist Sache des GF.

Geschrieben von Sabrina M.5.) Tut der GF nur etwas in Absprache bzw. auf Anweisung des Einsatzleiters (OBM) und wenn nichts kommt, wartet der GF ab und gibt seiner Gruppe keinerlei Anweisungen? Oder entscheidet der GF sofort eigenständig über die Erstmaßnahmen die zu treffen sind?

Der EL gibt einen Befehl an die GFs der einzelnen Gruppen, vorher laufen selbstverständliche Dinge z.B. zum Eigenschutz (Absicherung). Auch das aber wieder lageabhängig.

Geschrieben von Sabrina M.6.) Wo würde z.B. der Gruppenführer fälschlicherweise Tätigkeiten des Einsatzleiters tätigen und somit seine Kompetenzen/Berechtigungen übersteigen?

Allgemein: Wenn solche Fragen wie hier aufkommen, solltet ihr generell in eurer Einheit über das Thema reden. Sonst kommt da nichts bei raus.

Gruß,
Michael

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815176
Datum23.12.2015 17:229009 x gelesen
Das würde also heissen, dass die Kombination LF + Trupp-TLF garkeine GF in dem Sinn benötigt, sondern der EL (sprich der, der vorne rechts im LF sitzt und entsprechend die Quali hat bzw. der OBM) leitet alle Trupps direkt, ja?! Wer wäre dieses, wenn der OBM vor Ort ist? Der GF oder der OBM? Wo würde eigentlich der OBM bei einem Ernstfall sitzen? Vorne rechts auf dem GF Platz?

Der GF kann also bereits nach seinem Ermessen Tätigkeiten wie die Absicherung der Einsatzstelle, Sicherstellung des Brandschutzes etc. eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem EL festlegen und anordnen?

Nochmal zur Fahrzeugaufstellung: Die FwDV3 legt zwar fest auf was man bei der Fahrzeugaufstellung achten sollte, aber wer legt diese fest? GF des LF10 oder EL?

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern815177
Datum23.12.2015 17:338613 x gelesen
Das würde also heissen, dass die Kombination LF + Trupp-TLF garkeine GF in dem Sinn benötigt, sondern der EL (sprich der, der vorne rechts im LF sitzt und entsprechend die Quali hat bzw. der OBM) leitet alle Trupps direkt, ja?!

Nein, sowohl das LF als auch das TLF haben jeweils einen Gruppenführer. Der EL erteilt den GF's dann die entsprechenden Aufträge. Die GF's arbeiten die Aufträge dann entsprechend selbstständig ab. Eine andere Variante wäre das TLF dem GF des LFs zu unterstellen. Das bedeutet, dass der GF auch für das TLF zuständig ist.

Der GF kann also bereits nach seinem Ermessen Tätigkeiten wie die Absicherung der Einsatzstelle, Sicherstellung des Brandschutzes etc. eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem EL festlegen und anordnen?


Genau, wobei man vielleicht noch zur vollständigen verwirrung sagen sollte, dass der GF Einsatzleiter ist, bis ein höherer Führungsdienstgrad [z.b. Zugführer/OBM] die EL übernimmt. :-)

Mit freundlichen Grüßen

Hannes

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815178
Datum23.12.2015 17:368483 x gelesen
Und wie ist, wenn der EL sich bereits im Fahrzeug befindet aber nicht auf den GF Platz? Gibt dann der GF auf der Anfahrt trotzdem die möglichen Anweisungen wie z.B. Absichern der Einsatzstelle, Aufbau der Wasserversorgung etc. und an der Einsatzstelle gibt der EL dann den GF die Einsatzbefehle?

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AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen815179
Datum23.12.2015 17:388207 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Michael W.Im Fall eines Trupp-TLF arbeitet die ganze Einheit als eine Gruppe erweitert um einen Trupp

Sowas sieht aber nicht die FwDV 3 vor, das eine Gruppe um einen selbständigen Trupp erweitert werden kann.
Das geht nur beim Zug.

Beim Rest stimme ich dir natürlich zu ;-).

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorHann8es 8K., Sonthofen / Bayern815180
Datum23.12.2015 17:398217 x gelesen
Richtig, der GF ist immer verantwortlich für seine Gruppe und gibt die entsprechenden Befehle an seine Trupps. Und der GF bekommt die Befehle vom EL. Der EL hat den Trupps nichts zu sagen. :-)

Mit freundlichen Grüßen

Hannes

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AutorStep8han8 S.8, Gießen / Hessen815181
Datum23.12.2015 17:408256 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Und wie ist, wenn der EL sich bereits im Fahrzeug befindet aber nicht auf den GF Platz?
Dann ist er EL und hat somit eigentlich nichts mit der Gruppe im Sinne von führen der Gruppe zu tun.

Geschrieben von Sabrina M.ibt dann der GF auf der Anfahrt trotzdem die möglichen Anweisungen wie z.B. Absichern der Einsatzstelle, Aufbau der Wasserversorgung etc.
Genau. Der GF teilt seine Mannschaft ein und kann ihnen auf der Anfahrt schon Befehle geben.

Geschrieben von Sabrina M.und an der Einsatzstelle gibt der EL dann den GF die Einsatzbefehle?
Genau.

Dies ist meine private Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW815182
Datum23.12.2015 17:439922 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Deshalb wollte ich es komplizierter machen!
Kompliziert ist es nur wenn ihr nicht miteinander arbeitet, ergo;
Der GF arbeitet in enger Absprache mit seinem MA

Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815183
Datum23.12.2015 17:468202 x gelesen
Danke! Jetzt ist es klarer.

Also nochmal zusammengefasst, der GF, ist wie der Name ja sagt, für seine Gruppe verantwortlich. D.h. er teilt die Gruppe ein, gibt die Befehle auf der Anfahrt und bestimmt nur die Fahrzeugaufstellung seines Fahrzeuges. Sollte mit der Fahrzeugaufstellung der EL nicht zufrieden sein, teilt er dieses dem GF mit und er gibt dieses an die Gruppe weiter.

Kann der GF, wenn es ihm als notwendig erscheint und der EL keine Anweisung gibt oder zu lange dauert, selbstständig und ohne Befehl das Rettungsgerät (Schere/ Spreizer) vornehmen? Oder muss er hier explizit auf eine Anweisung des EL warten?

Ich denke mal solche generellen Dinge wie Absicherung der Einsatzstelle oder die Bereitstellung von Löschmitteln legt der GF ohne Abstimmung mit dem EL eigenständig bereits auf der Anfahrt, nach Möglichkeit, fest, oder?!

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AutorOliv8er 8B., Köln / NRW815184
Datum23.12.2015 18:267964 x gelesen
Nabend,

nicht das die Realität dich einholt, in den besten Familien kommt es vor, dass der EL einzelnen Trupps, und sogar Truppmitgliedern, Aufträge am GF vorbei erteilt. Übertroffen werden diese EL nur noch von solchen die selber noch Maschinist sind und das Rettungsgerät bedienen (ich glaube manchmal für diese Gattung wurden die akkubetriebenen Geräte entwickt, die passen auch in den Kofferraum den KdoW) ;-)

Grüße
Olli

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AutorFeli8x H8., Hannover / Niedersachsen815185
Datum23.12.2015 18:457969 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Kann der GF, wenn es ihm als notwendig erscheint und der EL keine Anweisung gibt oder zu lange dauert, selbstständig und ohne Befehl das Rettungsgerät (Schere/ Spreizer) vornehmen? Oder muss er hier explizit auf eine Anweisung des EL warten?
Ich habe jetzt mal sowohl das NBrandSchG als auch die derzeit gültige FwVO für Niedersachsen "gewälzt". Dort wird nirgendwo erwähnt, wer genau jetzt überhaupt Einsatzleiter ist. Wenn es dazu also keinen mir unbekannten, mehr oder minder rechtsverbindlichen, Kommentar oder gar Erlass gibt, ist das "Konstrukt" den Ortsbrandmeister zum EL zu machen, nur "weil er ja gerade auf dem 1. Fahrzeug ist und somit anwesend" für mich nicht schlüssig. Vielmehr würde meiner Meinung nach der Grundsatz "der ersteintreffende Gruppenführer ist Einsatzleiter, so lange, bis er die Einsatzleitung jemand anderem übergibt" gelten. Jetzt mal rein "logisch" betrachtet, warum sollte der GF mit der Führung seiner drei Trupps und dem ggf. noch mit dem TLF eintreffenden selbstständigen Trupp (der in der Realität ja meist wohl sowieso eher unterbesetzt und damit nicht selbstständig ist...) bereits überfordert sein? Denn erst dann müsste er die Führung ja einer Führungskraft mit höherer Qualifikation übergeben (das kann ja dann, die entsprechende Ausbildung vorausgesetzt, durchaus der Ortsbrandmeister sein).
Angelehnt an einen deiner obigen Beiträge: Das würde also heißen, dass die Kombination LF + Trupp-TLF gar keinen EL in dem Sinn benötigt, die Funktion wird durch den GF ausgefüllt.

So viel erst einmal zu meiner direkten Meinung dazu. Jetzt etwas zu der Frage "Kann der GF das denn als EL leisten?".
Ich muss vorweg stellen, dass sich meine Erfahrungen als "Führungskraft" in dem Sektor bislang auf eine einzige Einsatzübung beschränken (weil ich nämlich ausbildungsmäßig noch lange keine bin), der "Rest" meiner Meinung entspringt weitesgehend der Fachliteratur.
Wenn ich das richtig einschätze ist für das Stichwort "Person eingeklemmt" der Ansatz "Gruppe+Trupp-TLF" durchaus sportlich bei der Vielzahl der Aufgaben. Im entsprechenden Buch der Reihe "Einsatzpraxis" beispielsweise (weil mir das jetzt im Schrank als Erstes ins Auge gefallen ist...) ist als Kräfteansatz ein (verstärkter) Zug vorgesehen. Da macht dann natürlich auch ein übergeordneter Einsatzleiter Sinn, der Aufgaben ganz klassisch nach FwDV 100 an die ihm untergeordneten Führungskräfte (egal ob die nun GF A-Dorf, B-Dorf, C-Dorf oder Abschnittsleiter Rettung, Abschnittsleiter Sicherung, etc. heißen) deligiert.

Alle hier dargestellten Gedanken entsprechen ausschließlich meiner eigenen Fantasie und haben nichts mit offiziellen Ansichten meiner Wehr zu tun!

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AutorMark8us 8H., Knittlingen / Baden-Württemberg815188
Datum23.12.2015 19:158019 x gelesen
Liebe Sabrina,

prüf mal bitte, ob die beiden folgenden Links deine Fragen nicht exakt beantworten können:

Hinweise der Landesfeuerwehrschule zum Vorgehen eines GF

Hinweise der Landesfeuerwehrschule zur Führungsorganisation an Einsatzstellen

Liebe Grüße

Markus

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AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen815190
Datum23.12.2015 20:497650 x gelesen
ich vermute / hoffe einmal, dass die Kompetenzdiskussion hier ehr theoretischer Natur ist.

Aber zur Frage der Einsatzleitung in Niedersachsen ein Hinweis:
Es gibt eine Dienstanweisung für Orts- und Gemeindebrandmeister, die jede nds. Gemeinde erlassen hat.
Ein Beispiel hier: http://www.amelinghausen.de/fileadmin/PDFs/Ortsrecht_SG_Amelinghausen/16.6_Dienstanweisung_Ortsbrandmeister.pdf
Ziffer B Punkt a) regelt dort die Frage der Einsatzleitung.
Und die Regelung in diesem Beispiel entspricht auch der Regelung der nds. Muster-Dienstanweisung.
Was jetzt konkret in der DA der betroffenen Gemeinde steht weiß ich natürlich nicht.

Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815198
Datum23.12.2015 23:347166 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Stephan S.Sowas sieht aber nicht die FwDV 3 vor, das eine Gruppe um einen selbständigen Trupp erweitert werden kann.
Das geht nur beim Zug.


Ist recht. Wenn wir hier vom "fiktiven Fall" ausgehen ist sicherlich das LF auch nicht voll sondern maximal mit Staffelstärke besetzt. Denn wenn bei 9 Mann nur einer den passenden Führerschein hat und der gleichzeitig auch der oberste Chef ist, sind in der Wehr andere Probleme zu lösen als die geschilderten...

Gruß,
Michael

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815199
Datum23.12.2015 23:427312 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Das würde also heissen, dass die Kombination LF + Trupp-TLF garkeine GF in dem Sinn benötigt, sondern der EL (sprich der, der vorne rechts im LF sitzt und entsprechend die Quali hat bzw. der OBM) leitet alle Trupps direkt, ja?! Wer wäre dieses, wenn der OBM vor Ort ist? Der GF oder der OBM? Wo würde eigentlich der OBM bei einem Ernstfall sitzen? Vorne rechts auf dem GF Platz?

Ich würde ein LF + Trupp-TLF wenn der Einsatz zusammen erfolgt nicht getrennt behandeln (ja, auch wenn die FwDV3 das streng genommen nur für Staffel- + Truppfahrzeug vorsieht, aber wie wahrscheinlich ist gerade bei der genannten Konstellation, dass das LF auch wirklich voll besetzt ist? Ist es nur in Staffelstärke besetzt, passt es schon wieder zur FwDV.
In diesem Fall ist der GF = EL. EL ist der, der vorne rechts sitzt. Wird ein eigenständiger EL gebraucht, weil mehr als eine Gruppe mit jeweils eigenem Gruppenführer zu führen ist und kommt der EL nicht mit eigenem ELW, so kann er auch auf dem Melderplatz eines LF sitzen, nicht jedoch auf dem Ma-Platz.

Geschrieben von Sabrina M.Der GF kann also bereits nach seinem Ermessen Tätigkeiten wie die Absicherung der Einsatzstelle, Sicherstellung des Brandschutzes etc. eigenmächtig und ohne Rücksprache mit dem EL festlegen und anordnen?

Er kann nicht nur, er muss sogar. Er entscheidet, wenn er es nicht explizit gesagt bekommt auch, wo er seinen Ma das Fahrzeug abstellen läßt, die grundsätzliche Absicherung muss er evtl. auch selbst entscheiden. Zumindest wird das in der Praxis so laufen. Zumal bei einzeln eintreffenden Fahrzeugen der ersteintreffende GF erstmal EL ist.

Gruß,
Michael

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AutorLudg8er 8F., Melle / Niedersachsen815201
Datum23.12.2015 23:477329 x gelesen
Die FwDV3 definiert wohl formal die "erweiterte Gruppe" nicht. Anscheinend arbeitet aber das IdF in NRW mit dieser Bezeichnung:

Zitat: "Hierbei ist eine taktische Einheit bis zur Stärke einer erweiterten Gruppe nach den fachlichen und taktischen Grundsätzen des Feuerwehrdienstes einzusetzen."
Siehe Seite 5, 2. Absatz: http://www.idf.nrw.de/ausbildung/katalog/dokumente/2013_08_14_prichtlinien_f3_26tn.pdf

Weiß jemand aus NRW, wie das IdF die "erweiterte Gruppe" definiert?

Bei diesem Beitrag handelt es sich ausschließlich um meine persönliche Meinung!

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AutorThor8ben8 G.8, Leese OS / Niedersachsen815206
Datum24.12.2015 02:447264 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Stephan S.Sowas sieht aber nicht die FwDV 3 vor, das eine Gruppe um einen selbständigen Trupp erweitert werden kann.
Das geht nur beim Zug.


Warum sollte man eine Gruppe nicht um einen Trupp erweitern können?!
Er ist dann allerdings gerade kein selbständiger Trupp sondern einfach nur ein weiterer, dem Gf unterstellter Allerwelts-Trupp. Selbständiger Trupp, Staffel und Gruppe unterscheiden sich in der jeweiligen Schlagkraft, spelen in der Hierarchie aber der gleichen Liga. Da wäre es dann irgendwie Wedersinnig, ihnen ranggleiche Elemente als untergeordnete Einheit zu unterstellen. Was aber nun nicht dran hindern muss, das Personal des TLF als einfachen Trupp einzugliedern. Jedenfalls sofern es den GF nicht überlastet, was je nach Aufgabe mit mehr oder weniger vielen zu führenden Trupps erreicht sein wird.


Gruß,
Thorben

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815224
Datum24.12.2015 11:316946 x gelesen
Vielen Dank!

Ich hätte nochmal eine Frage zur Fahrzeugaufstellung. Wir nehmen mal das Beispiel Verkehrsunfall auf der Bundesstraße. Wie würdet ihr die Aufstellung des LF & des TLF wählen?

Ich würde es so machen:
Befindet sich der VU auf meiner Fahrspur würde ich mit dem LF vor der Unfallstelle anhalten, befindet sich der Unfall auf der Gegenfahrbahn würde ich mit dem LF am VU vorbeifahren und das Fahrzeug vor dem VU abstellen. Zudem würde ich von dem LF den Brandschutz sicherstellen und ggf. den Angriffstrupp mit Rettungsgerät (falls Person klemmt) vorschicken. Das TLF würde ich als Absicherung bzw. Puffer ca. 150m von der Unfallstelle auf der gleichen Fahrspur, auf der sich der Unfall befindet, abstellen, falls es möglich ist, den Verkehr einspurig zu führen. Zusätzlich würde ich natürlich die Unfallstelle mit Warnleuchten und Leitkegeln absichern.

Was meint ihr? Nachrückende Kräfte mal außen vor gelassen.

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AutorRobi8n B8., Kamen / NRW815228
Datum24.12.2015 11:536811 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Befindet sich der VU auf meiner Fahrspur würde ich mit dem LF vor der Unfallstelle anhalten, befindet sich der Unfall auf der Gegenfahrbahn würde ich mit dem LF am VU vorbeifahren und das Fahrzeug vor dem VU abstellen
Kann man wie schon gesagt wurde nicht pauschal beantworten, ist abhängig vom Lagebild des Unfalls.
Geschrieben von Sabrina M.Das TLF würde ich als Absicherung bzw. Puffer ca. 150m von der Unfallstelle auf der gleichen Fahrspur, auf der sich der Unfall befindet, abstellen, falls es möglich ist, den Verkehr einspurig zu führen.
Bei einer zweispurigen Straße ist bei so einem Szenario eine Vollsperrung meistens die einzig sinnvolle Option. Und die Verkehrslenkung ist eh Aufgabe der Polizei.
Geschrieben von Sabrina M.Zudem würde ich von dem LF den Brandschutz sicherstellen und ggf. den Angriffstrupp mit Rettungsgerät (falls Person klemmt) vorschicken.
Die Aufgaben der Trupps sind in der FwDV 3 geregelt, eigentlich sollte jeder Trupp im Grundzuge seine Aufgabe im TH-Einsatz wissen. Klar kann der GF davon abweichen, aber standartmäßig ist es halt erstmal so festgeschrieben. Von daher verstehe ich die wiederholte Frage nach der Einteilung der Trupps nicht so ganz.

MkG Robin!

Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815229
Datum24.12.2015 11:586808 x gelesen
Ja, die Frage bezog sich nicht auf die Aufgaben der Trupps, sondern von welchem Fahrzeug ich den Brandschutz sicherstelle und entsprechend aufbaue. Ich würde hier das LF nutzen, da Wassertank vorhanden und am nähesten an der Einsatzstelle.

Zudem wollte ich keinen Verkehr lenken etc. sondern wollte lediglich wissen, ob die Fahrzeugaufstellung (z.B. TLF zum absichern) passt.

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AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.815230
Datum24.12.2015 12:057429 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Meine Fragen sind nun, welche Kompetenzen hat der GF und was macht der Einsatzleiter?
Im alten NBrandSchG war es so, dass in der Musterdienstanweisung geschrieben stand, das der OrtsBM bei Anwesenheit an der Einsatzstelle die Einsatzleitung hat. Zumindest erst mal einfach interpretiert.

Im neuen NBrandSchG gibt es hierzu den § 23 (1) "Die Leitung von Einsätzen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung obliegt der/dem Einsatzleiter/in der gemeindlichen Feuerwehr".

Ist man noch nicht so viel weiter. Dafür gibt es ja Kommentare. Dort steht dann drin, dass die gemeindliche Feuerwehr in einer Dienstanweisung oder Satzung festzulegen hat, in welche Fällen wer Einsatzleiter ist. Solange niemand aus der Leitung der Ortsfeuerwehr zur Verfügung, kann das von anderen Führungskräften übernommen werden. Also wäre in diesem Fall GF=EL.

Somit wären die Fragen 1,2,4 und 5 eigentlich erledigt. Der Ortsbrandmeister hat eine andere Aufgabe und steht als EL nicht zur Verfügung. Das man tauschen kann, steht außer Frage. Sollte man aber dann machen, wenn es die Situation zulässt.

Bei uns ist es zum Beispiel so, dass der ELW als erstes ausrückt. Da sitzt neben einem Führungsassistenten/Fahrer der zu erst eintreffende GF/ZF drauf. OrtBM oder Stellv. kommen dann auf einem anderen Fahrzeug. Und ganz ehrlich, niemand ist unersetzlich. Unsere GF/ZF schaffen es auch, ohne das der OrtsBM da seinen Segen zu allem gibt.

Wenn das nämlich nicht der Fall wäre, gehört die höhere Führungskraft nicht an ihren Platz. Sicherlich gibt es Lagen, wo die Einatzleitung übergeben wird. Aber Standardeinsätze wie VU, Wohnungsbrand oder auch darunter, dafür muss der OrtsBM nicht die gelbe Weste anziehen. Manche gehen sogar unter Atemschutz zur Brandbekämpfung, während man sich auf sein Personal draußen verlassen kann.

zur Frage 3:
Wenn der LF vorbei kann gut. Den TLF würde ich dichter aufrücken lassen. In der Regel kann ich das Personal besser an der Einsatzstelle haben, als zum Leitkegel aufstellen. Eine Gruppenbesatzung beim VU ist schnell ausgeschöpft. Strasse dicht solange man arbeitet.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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AutorRobi8n B8., Kamen / NRW815231
Datum24.12.2015 12:076640 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Ja, die Frage bezog sich nicht auf die Aufgaben der Trupps, sondern von welchem Fahrzeug ich den Brandschutz sicherstelle und entsprechend aufbaue. Ich würde hier das LF nutzen, da Wassertank vorhanden und am nähesten an der Einsatzstelle.
Natürlich kann man das so machen. Man kann es aber auch an das TLF deligieren. Es gibt da kein "Patent-Rezept". Jede Einsatzstelle ist anders.
Geschrieben von Sabrina M.
Zudem wollte ich keinen Verkehr lenken etc. sondern wollte lediglich wissen, ob die Fahrzeugaufstellung (z.B. TLF zum absichern) passt.

Es kann durchaus sinnvoll sein ein Fahrzeug als "Puffer" zum Absichern zu nehmen, man muss halt nur drauf achten sich die Einsatzstelle nicht zu "verbauen" und gerade auf engen Landstraßen geht das schneller als man denkt. Wie du schon richtig sagst, kommen ja auch noch Fahrzeuge des Rettungsdienstes, Polizei usw. Aber auch hier gibt es halt keine Standartlösung. Muss halt immer wieder neu bewertet und entschieden werden.

MkG Robin!

Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815234
Datum24.12.2015 12:196723 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Ich hätte nochmal eine Frage zur Fahrzeugaufstellung. Wir nehmen mal das Beispiel Verkehrsunfall auf der Bundesstraße. Wie würdet ihr die Aufstellung des LF & des TLF wählen?

LF & TLF, dazu ein paar Fragen:
Niedersachsen, also z.B. älteres LF nach TW Niedersachsen ohne Tank oder LF mit Wasser? Rettungssatz auf dem LF (oder ist es ein HLF?) oder wie so oft auf dem TLF (falls es ein 16/25, also Staffelbesatzung, ist) oder war es nun doch ein Trupp-TLF? Haben beide Fahrzeuge gleichwertige Möglichkeiten zur Absicherung/Vorwarnung (Blaulichter, insbesondere deren Bauart, Heckwarnanlagen, Beladung Pylonen und Blitzleuchten usw.)

Ansonsten:
Geschrieben von Sabrina M.Befindet sich der VU auf meiner Fahrspur würde ich mit dem LF vor der Unfallstelle anhalten, befindet sich der Unfall auf der Gegenfahrbahn würde ich mit dem LF am VU vorbeifahren und das Fahrzeug vor dem VU abstellen. Zudem würde ich von dem LF den Brandschutz sicherstellen und ggf. den Angriffstrupp mit Rettungsgerät (falls Person klemmt) vorschicken. Das TLF würde ich als Absicherung bzw. Puffer ca. 150m von der Unfallstelle auf der gleichen Fahrspur, auf der sich der Unfall befindet, abstellen, falls es möglich ist, den Verkehr einspurig zu führen. Zusätzlich würde ich natürlich die Unfallstelle mit Warnleuchten und Leitkegeln absichern.

Auf welcher Fahrzeugseite ist der Rettungssatz verstaut? Bei Person klemmt bzw. in der Erstphase ist da nix mit einspurig vorbei, da hilft normal nur Vollsperrung, sonst reicht der Platz nicht. Insbesondere kannst du vergessen, dass Verkehr bei einer normalen Land-/Bundesstraße mit Gegenverkehr an einer 150-200m langen Einsatzstelle einspurig ohne Verkehrsregelung vorbeifließt. Die Verkehrsregelung darf dann gern die Polizei machen, wenn ihnen der Einsatzleiter der Feuerwehr gesagt hat, dass eine Fahrspur offen ist.

Gruß,
Michael

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815235
Datum24.12.2015 12:316708 x gelesen
Nehmen wir einfach mal an, dass es sich um ein Trupp TLF 8/18 aus den 80er Jahren handelt. Und hier nur die Normbeladung verstaut ist und als Signalanlage der damals typische Standard ohne Frontblitzer etc verbaut ist. Zudem sind keine Pylonen oder Warnleuchten verlastet. In diesem Beispiel nehmen wir einfach mal an, dass es sich um ein LF 10 akt. Norm mit 1.200L Wasser und Normbeladung (sprich 4 Verkehrswarnleuchten etc.) handelt. Zudem ist auch hier entspechend eine akt. Signalanlage mit Heckwarneinrichtung verbaut. Auf diesem Fahrzeug ist auch der Rettungssatz auf der linken Seite verlastet.

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AutorRobi8n B8., Kamen / NRW815236
Datum24.12.2015 12:376604 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Nehmen wir einfach mal an, dass es sich um ein Trupp TLF 8/18 aus den 80er Jahren handelt. Und hier nur die Normbeladung verstaut ist und als Signalanlage der damals typische Standard ohne Frontblitzer etc verbaut ist. Zudem sind keine Pylonen oder Warnleuchten verlastet. In diesem Beispiel nehmen wir einfach mal an, dass es sich um ein LF 10 akt. Norm mit 1.200L Wasser und Normbeladung (sprich 4 Verkehrswarnleuchten etc.) handelt. Zudem ist auch hier entspechend eine akt. Signalanlage mit Heckwarneinrichtung verbaut. Auf diesem Fahrzeug ist auch der Rettungssatz auf der linken Seite verlastet.
Wenn das so ein TLF ist, würde ich es im Standort lassen und stattdessen das LF 10 lieber vollbesetzen. Denn der einsatztaktische Wert des TLF ist dann eher gering. Falls das LF schon 1/8 ist dann ist für mich höchstens das Personal wertvoll, das TLF sollte man dann an der Einsatzstelle am besten ganz weit abseits "vom Schuss" aufstellen, aber auch nicht zur Absicherung, da es selbst dafür "ungeeignet" ist.

MkG Robin!

Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815238
Datum24.12.2015 12:396674 x gelesen
Naja nehmen wir mal an, beide Fahrzeuge sind voll besetzt. Sicherlich wäre in der Dunkelheit die Beleuchtung des TLF nicht optimal aber die Blaulichter sollten dennoch sichtbar sein und meine Idee wäre, wenn ich das Fahrzeug schon zur Verfügung habe, dann kann ich es doch ca. 150m von der Einsatzstelle wenigstens als "Pufferfahrzeug" aufstellen, falls doch mal jemand in die Unfallstelle fahren sollte. Wohin sonst mit dem Fahrzeug wenn es vor Ort ist?

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AutorRobi8n B8., Kamen / NRW815239
Datum24.12.2015 12:456637 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Naja nehmen wir mal an, beide Fahrzeuge sind voll besetzt. Sicherlich wäre in der Dunkelheit die Beleuchtung des TLF nicht optimal aber die Blaulichter sollten dennoch sichtbar sein und meine Idee wäre, wenn ich das Fahrzeug schon zur Verfügung habe, dann kann ich es doch ca. 150m von der Einsatzstelle wenigstens als "Pufferfahrzeug" aufstellen, falls doch mal jemand in die Unfallstelle fahren sollte. Wohin sonst mit dem Fahrzeug wenn es vor Ort ist?
Wie du schon sagst, die Beleuchtung, sonstige Erkennbarkeit des Fahrzeugs ist eher suboptimal, daher hätte ich da Bauchschmerzen dieses Fahrzeug ohne weiteres Material zur Absicherung einzusetzen. Dann lieber ne anständige Vollsperrung mit Verkehrsleitkegeln und Blitzleuchten des LF aufbauen und gut ist. Zur Positionierung des TLF mein Tipp. Karre so hinstellen dass sie nicht im Weg steht, wo immer das auch gerade ist (situationsabhängig).

MkG Robin!

Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP815244
Datum24.12.2015 13:386664 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Wie du schon sagst, die Beleuchtung, sonstige Erkennbarkeit des Fahrzeugs ist eher suboptimal, daher hätte ich da Bauchschmerzen dieses Fahrzeug ohne weiteres Material zur Absicherung einzusetzen. Wieso? Dann gibts schneller was neues.

Außerdem verstehe ich gerade nicht so ganz, wo das Problem ist. Selbst das älteste, popeligst blaubelichtete Einsatzfahrzeug der Republik hat immer noch einige Quadratmeter rote Fläche, die quer auf einer Fahrbahn selbst im Dunkeln eine Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer und einen Schutz für die Einsatzkräfte darstellt, so dass ich die Überlegung, dass nur Kegel und Leuchten besser wären, absolut nicht nachvollziehen kann.

Und wenn ich nur die Fahrzeuge am Standort hätte, wie hier beschrieben, würde ich den Tanker auch genau dafür zu solchen Lagen mitnehmen. Allerdings hätte ich ihn dafür vermutlich vorher auch schon entsprechend hochgerüstet. Unserem Ü30-TLF haben wir kurz vor dem 30. eine nahezu komplette neue Signalanlage verpasst. Wenn man will, geht vieles.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorRobi8n B8., Kamen / NRW815246
Datum24.12.2015 13:486521 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Wieso? Dann gibts schneller was neues.
So direkt wollte ich es nicht sagen ;)
Geschrieben von Sebastian K.Und wenn ich nur die Fahrzeuge am Standort hätte, wie hier beschrieben, würde ich den Tanker auch genau dafür zu solchen Lagen mitnehmen. Allerdings hätte ich ihn dafür vermutlich vorher auch schon entsprechend hochgerüstet. Unserem Ü30-TLF haben wir kurz vor dem 30. eine nahezu komplette neue Signalanlage verpasst. Wenn man will, geht vieles.
Da stimme ich dir uneingeschränkt zu, dass da ein Auf- bzw. Nachrüsten definitiv sinnmacht, aber das wurde hier ja jetzt nicht so angegeben, dass das der Fall ist. Wäre das TLF entsprechend aufgerüstet würde ich mit dir übereingehen, dass man das Fhz. zur Absicherung einsetzen sollte.
Geschrieben von Sebastian K.Außerdem verstehe ich gerade nicht so ganz, wo das Problem ist. Selbst das älteste, popeligst blaubelichtete Einsatzfahrzeug der Republik hat immer noch einige Quadratmeter rote Fläche, die quer auf einer Fahrbahn selbst im Dunkeln eine Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer und einen Schutz für die Einsatzkräfte darstellt, so dass ich die Überlegung, dass nur Kegel und Leuchten besser wären, absolut nicht nachvollziehen kann.
Nun ja, ich bin kein Freund davon ein Fahrzeug komplett quer auf die Fahrbahn zu stellen, da ich dann bei jedem nachrückenden Fahrzeug (hier jetzt Rettungsdienst, RW, HLF, was weiß ich was) erst wieder anfangen muss zu rangieren. Ein komplett "nacktes" rotes Fahrzeug ist in der Dunkelheit erwiesenermaßen kaum zu erkennen. Die alten Drehspiegelblaulichter auf der Fahrerkabine erkennt man ggf. auch erst recht spät, bleibt also vom Heck aus nur die Warnblinkanlage des Fahrzeugs zur Absicherung. Da erkennt man reflektierende Pylonen und Blitzleuchten meiner Meinung nach deutlich besser und aus größerer Entfernung als das Fahrzeug.

MkG Robin!

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP815247
Datum24.12.2015 14:076494 x gelesen
Geschrieben von Robin B.Nun ja, ich bin kein Freund davon ein Fahrzeug komplett quer auf die Fahrbahn zu stellen, da ich dann bei jedem nachrückenden Fahrzeug (hier jetzt Rettungsdienst, RW, HLF, was weiß ich was) erst wieder anfangen muss zu rangieren. Wenn aus der Richtung noch was erwartet wird, muss man das natürlich berücksichtigen.

Geschrieben von Robin B.Ein komplett "nacktes" rotes Fahrzeug ist in der Dunkelheit erwiesenermaßen kaum zu erkennen. Die alten Drehspiegelblaulichter auf der Fahrerkabine erkennt man ggf. auch erst recht spät, bleibt also vom Heck aus nur die Warnblinkanlage des Fahrzeugs zur Absicherung. Da erkennt man reflektierende Pylonen und Blitzleuchten meiner Meinung nach deutlich besser und aus größerer Entfernung als das Fahrzeug. Die Leuchten und Kegel stellt man ja trotzdem dahin, Blitzleuchten kann man auch nett aufs Fahrzeugdach stellen, dazu die normale Beleuchtung des Fahrzeuges, und das Licht der anderen Verkehrsteilnehmer kommt auch noch dazu. Ich gehöre nicht zu denen die glauben, ein Verkehrsteilnehmer der so einen an geeigneter Stelle (!) querstehenden, leidlich beleuchteten alten Feuerwehrwagen übersieht, lässt sich von Pylonen und Blitzleuchten überzeugen die Fahrbahnsperrung zu akzeptieren. Der fährt dann im Zweifelsfall Einsatzkräften den Hintern ab oder beschädigt Einsatzfahrzeuge deren Ausfall maximal dämlich ist (RTW für Patiententransport...).

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen815248
Datum24.12.2015 14:076517 x gelesen
Also so war es nicht gemeint. Ich wollte das TLF lediglich als Puffer nutzen und die Einsatzstelle durch den Wassertrupp zusätzlich mit Warnleuchten und Pylonen absichern.

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AutorRobi8n B8., Kamen / NRW815250
Datum24.12.2015 14:206494 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Die Leuchten und Kegel stellt man ja trotzdem dahin, Blitzleuchten kann man auch nett aufs Fahrzeugdach stellen, dazu die normale Beleuchtung des Fahrzeuges, und das Licht der anderen Verkehrsteilnehmer kommt auch noch dazu. Ich gehöre nicht zu denen die glauben, ein Verkehrsteilnehmer der so einen an geeigneter Stelle (!) querstehenden, leidlich beleuchteten alten Feuerwehrwagen übersieht, lässt sich von Pylonen und Blitzleuchten überzeugen die Fahrbahnsperrung zu akzeptieren. Der fährt dann im Zweifelsfall Einsatzkräften den Hintern ab oder beschädigt Einsatzfahrzeuge deren Ausfall maximal dämlich ist (RTW für Patiententransport...).
Was das angeht stimme ich dir so uneingeschränkt zu, für mich hörte es sich vorhin so an als wollte man das TLF einzig und allein ohne weitere Maßnahmen zur Sicherung verwenden. Es zusätzlich zum Verkehrssicherungsmatierial als "Puffer" einzubauen ist dann natürlich sinnvoll.
Geschrieben von Sebastian K.Wenn aus der Richtung noch was erwartet wird, muss man das natürlich berücksichtigen.
Ich denke was das angeht sind wir uns einig ;)

In diesem Sinne, frohe Feiertage!! :)

MkG Robin!

Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen!

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz815252
Datum24.12.2015 14:376715 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Nehmen wir einfach mal an, dass es sich um ein Trupp TLF 8/18 aus den 80er Jahren handelt. Und hier nur die Normbeladung verstaut ist und als Signalanlage der damals typische Standard ohne Frontblitzer etc verbaut ist. Zudem sind keine Pylonen oder Warnleuchten verlastet. In diesem Beispiel nehmen wir einfach mal an, dass es sich um ein LF 10 akt. Norm mit 1.200L Wasser und Normbeladung (sprich 4 Verkehrswarnleuchten etc.) handelt. Zudem ist auch hier entspechend eine akt. Signalanlage mit Heckwarneinrichtung verbaut. Auf diesem Fahrzeug ist auch der Rettungssatz auf der linken Seite verlastet.

Mir sind da so langsam zu viele Annahmen, die so nie eintreten werden. Fallen gleich noch die Sterne vom Himmel oder was nehmen wir als nächstes an. Mal zusammengefasst:
- LF 10 modernster Form mit Heckwarneinrichtung und supersichtbarer Signalanlage
- 30 Jahre altes Trupp-TLF mit zwei Blaulichtern vorn, 1 hinten (davon gehe ich als Standard einfach mal aus, wer es nicht geschafft hat, wenigstens ein hinteres Blaulicht draufzubauen, hat wohl den Schuss nicht gehört...), keine Warnanlage, noch nicht mal Pylonen oder Blitzleuchten (welches Fahrzeug einer Wehr, das zu TH mit rausfährt, hat sowas nicht???)
- Es sind 12 Mann da, der einzige Fahrer für das LF ist der Ortsbrandmeister (da haben auch welche den Schuß nicht gehört, wenn von 12en nur einer einen LKW-Schein hat), das TLF liegt ja dann wohl noch gerade bei 7,5t und darf mit dem alten 3er gefahren werden, da ist wohl einer da, ggfs. mit FW-FS.

Eher als das, über was du dir da Gedanken machst, würde ich mir folgende Gedanken machen:
- Führerscheinausbildung für weitere Kameraden, da ist anscheinend großer Nachholbedarf
- Kommunikationsprobleme lösen: Festlegen, welche Kompetenzen wer wann hat. Bzw. die sowieso gegebenen Festlegungen offen darlegen, da anscheinend nicht allen klar ist, was wie läuft
- Das TLF mit geringem Aufwand sicherheitstechnisch nachrüsten: Heckwarnanlage, zumindest Konturmarkierung, Beladung mit Verkehrssicherungsmaterial ergänzen (Pylonen, Blitzleuchten)

Gruß,
Michael

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland815279
Datum25.12.2015 16:076388 x gelesen
OT: "Kampfwertsteigerung" von betagten Einsatzfahrzeugen gehört für mich einfach zu einer modernen FW. Sicherungsmaterial (Leitkegel, Blitzer, usw) kosten nicht die Welt.

Gruß Daniel

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / B und BB815317
Datum27.12.2015 21:116151 x gelesen
selten ein Thema hier gesehen das so zerredet wurde und weit entfernt ist von jeder Wirklichkeit da draussen.

Die Kameradin hat gut gefragt, wenn auch sehr theoretisch der Einsatz gedacht ist, und wirklich gut geantwortet haben nur einige.
Viele Antworten scheinen ja doch recht theoretisch.
WElche DV wann zuständig ist, und "oh 1 Mann zuviel" und es muss ne extra Gruppe gegründet werden, und Hilfe der Zugführer fehlt.

Ich glaube Christian Bergmann trifft den Kern mit seiner Antwort am ehesten.



So denn, Grüße in die Runde

www.feuerwehrkleinmachnow.de.
www.berliner-feuerwehr.de
www.drf-luftrettung.de

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 23.12.2015 16:40 ., Leer
 23.12.2015 17:03 Step7han7 S.7, Gießen
 23.12.2015 17:09 ., Leer
 23.12.2015 17:43 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 23.12.2015 17:13 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.12.2015 17:22 ., Leer
 23.12.2015 17:33 Hann7es 7K., Sonthofen
 23.12.2015 17:36 ., Leer
 23.12.2015 17:39 Hann7es 7K., Sonthofen
 23.12.2015 17:40 Step7han7 S.7, Gießen
 23.12.2015 17:46 ., Leer
 23.12.2015 18:26 Oliv7er 7B., Köln
 23.12.2015 18:45 Feli7x H7., Hannover
 23.12.2015 20:49 Ludg7er 7F., Melle
 23.12.2015 23:42 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.12.2015 11:31 ., Leer
 24.12.2015 11:53 Robi7n B7., Kamen
 24.12.2015 11:58 ., Leer
 24.12.2015 12:07 Robi7n B7., Kamen
 24.12.2015 12:19 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 24.12.2015 12:31 ., Leer
 24.12.2015 12:37 Robi7n B7., Kamen
 24.12.2015 12:39 ., Leer
 24.12.2015 12:45 Robi7n B7., Kamen
 24.12.2015 13:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.12.2015 13:48 Robi7n B7., Kamen
 24.12.2015 14:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 24.12.2015 14:20 Robi7n B7., Kamen
 24.12.2015 14:07 ., Leer
 24.12.2015 14:37 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 25.12.2015 16:07 Dani7el 7G., Überherrn
 23.12.2015 17:38 Step7han7 S.7, Gießen
 23.12.2015 23:34 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 23.12.2015 23:47 Ludg7er 7F., Melle
 24.12.2015 02:44 Thor7ben7 G.7, Leese OS
 23.12.2015 19:15 Mark7us 7H., Knittlingen
 24.12.2015 12:05 Chri7sti7an 7B., Neuenhaus
 27.12.2015 21:11 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
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