News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Gruppen-/Zugführer | 12 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Thom8as 8M., Freising / | 824990 | |||
Datum | 18.11.2016 17:39 | 9251 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich kann in der FwDv100 & VO nichts genaueres finden, deswegen wende ich mich hierher ob mir die Frage jemand beantworten kann. Folgend 2 Beispiele mit verschiedenen Funktionen: Beispiel 1: Kollege Huber ist ausgebildeter GF und Kollege Maier ausgebildeter ZF. Huber wird von seiner Feuerwehr intern als GF eingesetzt, Maier intern als ZF (mit ZF Ausbildung) nicht. Beide Kollegen rücken gemeinsam im LF zu einem Einsatz aus. Huber übernimmt die Einsatzleitung, ist Huber trotz des anwesenden, aber nicht eingesetzten ZF, für alles Haftbar und Verantwortlich oder muss der ZF, trotz seiner nicht eingesetzten Funktion den Kopf hinhalten? Beispiel 2: Kollege Huber ist Feuerwehrmann ohne GF Aubildung und Kollege Maier ausgebildeter ZF. Huber wird von seiner Feuerwehr intern als GF (ohne Ausbildung GF) eingesetzt, Maier intern als ZF trotz Ausbildung nicht. Beide Kollegen rücken gemeinsam im LF zu einem Einsatz aus. Huber übernimmt die Einsatzleitung, ist Huber trotz des anwesenden, aber nicht eingesetzten ZF, für alles Haftbar und Verantwortlich oder muss der ZF, trotz seiner nicht eingesetzten Funktion den Kopf hinhalten? In beiden Beispielen geht es um den Kollegen Maier, der zwar die Laufbahn und Ausbildung TM, TF, GF, ZF durchlaufen und absolviert hat, allerdings intern von der Feuerwehr als solcher nicht eingesetzt wird. Inwieweit muss er bei den Beispielen dennoch als EL tätig werden? Oder muss er es überhaupt und wenn nicht, könnte es rechtliche Konsequenzen für ihn haben? | |||||
| |||||
Autor | Jörn8 V.8, Grafrath / Bayern | 824991 | |||
Datum | 18.11.2016 18:06 | 5713 x gelesen | |||
Ich zitiere mal aus einer 2013 gestellten Anfrage an das Bay. StMI: Laut Paragraph 16 AVBayFwG übernimmt ein Höherer taktischer Einheitsführer die Einsatzleitung. Kann dies auch ein Zugführer, wenn er zwar in der FF der Gemeinde dienst tut, aber vom Kommandanten nicht als Zugführer eingesetzt wurde? Antwort (Auszug) des Bay. StMI: Gemäß § 16 Abs. 1 Satz 3 AVBayFwG übernimmt in den Fällen des Art. 18 Abs. 2 Satz 1 BayFwG ein höherer taktischer Einsatzführer die Einsatzleitung, auch wenn er erst zu einem späteren Zeitpunkt an der Einsatzstelle eintrifft. Verfügt die betroffene Person aber lediglich über die Ausbildungsvoraussetzungen für eine bestimmte Funktion/einen bestimmten Führungsdienstgrad, ohne dass ihm diese/r vom Kommandanten auch tatsächlich übertragen wurde, so muss (und darf) er die Einsatzleitung nicht übernehmen. Es ist ihm dadurch allerdings nicht verboten, dem Einheitsführer, der vor Ort die Einsatzleitung innehat, beratend zur Seite zu stehen. Allerdings sollte die Einsatzleitung grds. unter Einbeziehung aller Einsatzkräfte mit Zug- bzw. Gruppenführerqualifikation für den Fall geregelt werden, dass kein Führungsdienstgrad mit Zug- bzw. Gruppenführerqualifikation an der Einsatzstelle verfügbar ist. Scheitern Einsätze auf den vorliegenden Fall bezogen - in Zug- bzw. Gruppenstärke , weil der jeweilige Einsatzleiter nicht über die notwendige Qualifikation verfügt, obwohl entsprechend qualifizierte Einsatzkräfte an der Einsatzstelle anwesend waren, könnten ansonsten Fragen unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens aufgeworfen werden. | |||||
| |||||
Autor | Oliv8er 8S., Neidenbach / Rheinland-Pfalz | 824993 | |||
Datum | 18.11.2016 18:09 | 5243 x gelesen | |||
Das sind ja wilde Beispiele, also der Reihe nach: Geschrieben von Thomas M. Kollege Huber ist ausgebildeter GF und Kollege Maier ausgebildeter ZF. Huber wird von seiner Feuerwehr intern als GF eingesetzt, Maier intern als ZF (mit ZF Ausbildung) nicht. Beide Kollegen rücken gemeinsam im LF zu einem Einsatz aus. Huber übernimmt die Einsatzleitung, ist Huber trotz des anwesenden, aber nicht eingesetzten ZF, für alles Haftbar und Verantwortlich oder muss der ZF, trotz seiner nicht eingesetzten Funktion den Kopf hinhalten? Verantwortlich ist derjenige, der im Einsatz die entsprechende Funktion bekleidet. Kommt immer wieder so vor, da sehe ich kein Problem. Geschrieben von Thomas M. Kollege Huber ist Feuerwehrmann ohne GF Aubildung und Kollege Maier ausgebildeter ZF. Huber wird von seiner Feuerwehr intern als GF (ohne Ausbildung GF) eingesetzt, Maier intern als ZF trotz Ausbildung nicht. Beide Kollegen rücken gemeinsam im LF zu einem Einsatz aus. Huber übernimmt die Einsatzleitung, ist Huber trotz des anwesenden, aber nicht eingesetzten ZF, für alles Haftbar und Verantwortlich oder muss der ZF, trotz seiner nicht eingesetzten Funktion den Kopf hinhalten? Verantwortlich ist derjenige, der im Einsatz die entsprechende Funktion bekleidet. Warum eine Feuerwehr einen nicht ausgebildeten Gruppenführer einem ausgebildeten Gruppenführer vorziehen sollte, ist mir jedoch schleierhaft. Das riecht nach Verantwortlichkeit dessen, der den nicht ausgebildeten Gruppenführer als solchen eingesetzt hat. Ich kenne es so, dass jemand ohne Ausbildung nur dann die Gruppenführerfunktion bekleidet, wenn niemand mit Ausbildung da ist. Und dann sollte er es sich gut überlegen, da er plötzlich für Dinge verantwortlich ist, von denen er keine Ahnung hat. Aus welchem Grund sollte jemand wie du sagst "den Kopf hinhalten", der keinerlei Funktion bekleidet hat? | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Freising / | 824994 | |||
Datum | 18.11.2016 18:16 | 5074 x gelesen | |||
Vielen Dank vorab für die gute und sehr hilfreiche Erklärung! Wenn ich das nun richtig verstanden habe ist es so, dass Maier die EL nicht übernehmen darf aber wenn was passiert, könnte es zu einer Verhandlung bezüglich Organisationsverschulden des Kommandanten kommen! Richtig? Und was ist nun mit dem eingesetzten GF der keine Qualifikation als GF hat obwohl ein nicht eingesetzter Kollege mit Qualifikation ZF vor Ort ist? Muss der ZF die EL übernehmen? Der Kdt. hat dem Kameraden die Tätigkeit als GF übertragen obwohl ihm die Qualifikation fehlt. | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Freising / | 824995 | |||
Datum | 18.11.2016 18:22 | 4572 x gelesen | |||
Meine Bedenken liegen darin, dass der anwesende Kollege mit ZF Qualifikation eben als solcher ausgebildet worden ist und sollte der nicht ausgebildete aber als GF eingesetzte Kollege Mist bauen, der Kollege mit höherer Qualifikation das rechtlich ausbaden müsste. Mir scheint ich hätte da mal was in die Richtung gehört, aber ich könnte mich eben auch täuschen, deswegen bitte ich Euch um Rat. Du wirst dich wundern wie viele nicht qualifizierte Kollegen eine GF Funktion ausüben obwohl genug qualifizierte GF & ZF anwesend sind ... leider Gang und Gebe in gewissen Wehren. | |||||
| |||||
Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 824996 | |||
Datum | 18.11.2016 20:25 | 4720 x gelesen | |||
Hi, dafür müsste es aber doch (sinnvolle?) Gründe geben. Ich könnte mir vorstellen, dass der GF (Anwärter) einfach Erfahrung sammeln soll. Dann müsste es aber einen 'Mechanismus' zur 'Übergabe' der Leitung geben, wenn es 'aus dem Ruder läuft'. Allerdings ist der GF/ZF ja dann mit seinem Trupp unterwegs... Tomy | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 824997 | |||
Datum | 18.11.2016 20:28 | 4302 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Warum eine Feuerwehr einen nicht ausgebildeten Gruppenführer einem ausgebildeten Gruppenführer vorziehen sollte, ist mir jedoch schleierhaft.Ich könnte mir da Konstellationen vorstellen, die z.B. mit der Frage einhergehen, wie sich die jeweiligen Einsatzkräfte nach der absolvierten Ausbildung auch weiterhin auf einem aktuellen Wissensstand gehalten haben. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 825002 | |||
Datum | 18.11.2016 21:54 | 4672 x gelesen | |||
Persönlich gesehener Grund: Ausbildung zum GF/ZF ohne Zustimmung der Wehrleitung gemacht, z.B. Bei einer Werkfeuerwehr. Da ein Lehrgang nach dem anderen Bekommen und an den "Kameraden" vorbeigezogen die auf eine Zuteilung bei der LFS warten. Verschärfend: Der Wehrleitung dabei nicht tief genug in ... Ich vertrete hier meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr. Und das ist gut so. --- Wenn Sekunden zählen, ist Hilfe oft nur Minuten entfernt. | |||||
| |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 825004 | |||
Datum | 18.11.2016 22:42 | 4536 x gelesen | |||
Guten Abend einige Hinweise zur Thematik unter: -> LFS BaWü " Hinweise zur Führungsorganisation an Einsatzstellen " An sich ist der Aufbau der Führungsorganisation in der Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 klar geregelt. Dennoch ergeben sich in der Praxis immer wieder Probleme, eine zielgerichtete Führungsorganisation an der Einsatzstelle aufzubauen und einzuhalten. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
| |||||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 825014 | |||
Datum | 20.11.2016 12:41 | 3609 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas M.Du wirst dich wundern wie viele nicht qualifizierte Kollegen eine GF Funktion ausüben obwohl genug qualifizierte GF & ZF anwesend sind ... leider Gang und Gebe in gewissen Wehren. Natürlich gibts diese. Beispiele die ich so oder so ähnlich mitbekommen habe: Fall 1: Kamerad Maier ist seit dem Umzug vor 3 Monaten in einer neuen Feuerwehr, bringt aber den ZF aus seiner letzten FW mit. Als Wehrleitung ist es durchaus gerechtfertigt hier eine gewise Einarbeitungsszeit anzusetzen. Fall 2: Kamerad Maier wird von der Wehrleitung als nicht geeignet angesehen, hat den ZF allerdings aufgrund seines beruflichen Werdeganges (BF/WF) erhalten. Obwohl hier seitens des Betroffenen Schikane gesehen wurde hätte der Großteil der Mannschaft seine Berufung nicht akzeptiert. Es gibt viele weitere Fälle, leider auch oft genug Machtspielchen. Das eigene Verhalten spielt hier aber eine große Rolle, konstruktives Verhalten darf nicht mit "in den Arsch kriechen" gleichgesetzt werden. MfG Adrian Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen. | |||||
| |||||
Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 825020 | |||
Datum | 20.11.2016 20:35 | 3742 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Oliver S. Warum eine Feuerwehr einen nicht ausgebildeten Gruppenführer einem ausgebildeten Gruppenführer vorziehen sollte, ist mir jedoch schleierhaft. Wenn ich mir unsere Vorschriften (BaWü) ansehe, dann ist ein Gf erst dann ein Gf wenn er die fachlichen Vorausettzungen (Lehrgang an der LFS) erfüllt hat. Nur dann darf er als GF eingestzt werden (sollte ein Kandidat den Lehrgang nicht bestehen erhält der zuständige Kommandandt die Mitteilung mit dem Vermerk dass er nicht als Gf eingesetzt werden darf). Als Leiter einer Fw würde ich mir diesen Schuh nicht anziehen, da ich klar gegen das Gestz handle-alle Folgen mit eingeschlossen. Manfred | |||||
| |||||
Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg / Baden-Württemberg | 825351 | |||
Datum | 30.11.2016 16:20 | 3368 x gelesen | |||
Mit bayrischem Recht bin ich nicht auf dem Laufenden, aber grundsätzlich stellen sich mehrere Fragen. Beispiel 1: Es rückt nur ein Fahrzeug aus. Als Fahrzeugführer rückt aus ein Gruppenführer. Der Zugführer rückt als Mannschaft aus. Dann ist der Fahrzeugführer die einzige Person mit Führungsaufgaben an der Einsatzstelle und somit Einsatzleiter. (Im Idealfall ist der ZF dann als Melder eingesetzt und unterstützt). Kommen so viele Fahrzeuge, dass ein Zug vorhanden ist, sollte der GF die Einsatzleitung abgeben, aber die Einsatzleitung bleibt beim ersteingetroffenen Fahrzeugführer, bis entweder (Abt.-)Kommandant oder Stellvertreter eintreffen und das selbst wenn er am Ende einen Verband führen würde. Beispiel 2: Hier ist das Problem, dass der Einsatzleiter nicht einmal die Qualifikation als Person mit Führungsaufgaben hat. Nach meinem Rechtsverständnis kann diese Person also nicht Einsatzleiter sein, sofern eine Person anwesend ist, die für Führungsaufgaben qualifiziert ist. In BaWü regelt das FwG nur, dass der Kommandant die Einsatzleitung hat. Näheres über die Führungsstrukturen ist in manchen Wehren über die Satzung geregelt, teilweise mit sehr genauer "Hackordnung". Kommandant 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter (dienstältester) Zugführer (dienstältester) Gruppenführer (dienstältester) Feuerwehrmann Diese Regelung klingt zwar gut um Diskussionen zu vermeiden, aber was ist, wenn der dienstälteste Zugführer erst auf dem dritten Fahrzeug kommt? Dann hat er nach der Gemeindesatzung automatisch die Einsatzleitung an der Backe, hat aber erstmal keine Ahnung was los ist. Und im dümmsten Fall war er noch der einzige vorhanden GF und ist daher als Fahrzeugführer ausgerückt. Er müsste dann den Einsatz leiten und noch das Fahrzeug führen, oder irgendwo einen Gruppenführer aus einem laufenden Einsatz auslösen, damit der sein Fahrzeug übernimmt. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
| |||||
|