Thema | Notfallbehandlung in der Notaufnahme | 2 Beträge |
Rubrik | Rettungsdienst |
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 828979 |
Datum | 04.04.2017 11:31 | 2717 x gelesen |
Mitteldeutsche Zeitung via Presseportal
Die neue bundesweite Regelung, nach der die Ärzte innerhalb von zwei Minuten entscheiden müssen, ob eine Notfallbehandlung gerechtfertigt ist oder nicht, stößt auf Kritik von Medizinern. "Patienten werden sich daran gewöhnen müssen, gegebenenfalls auch zum Haus- oder niedergelassenen Facharzt beziehungsweise an den Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen zu werden", sagt Thomas Klöss, Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Halle, der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Dienstagausgabe).
Auf der einen Seite eine gute Möglichkeit, die Patienten zu "erziehen", nicht gleich wegen jeder Kleinigkeit in die Notaufnahme zu kommen, aber... gilt diese Möglichkeit auch bei eintreffenden Krankentransporten ohne begleitenden bzw. einweisenden Notarzt? Werden die Kosten für den nicht gerechtfertigten Krankentransport dann ebenfalls nicht übernommen?
Das wäre im Falle der berühmten Schüler/innen mit Prüfungsangst, die Oberbauchbeschwerden äußern, kritisch - denn NS, RA oder RS, die in einem solchen Fall den Transport ablehnen würden, stünden rechtlich äußerst schlecht da, wenn es doch eine Appendizitis oder dgl. ist... Also werden sie einen NA nachfordern, nur um rechtlich sicher einen Transport ablehnen zu können - nicht ungedingt sinnvoll... :-( Beitrag bewerten
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Autor | Dirk8 B.8, Düsseldorf / NRW | 828981 |
Datum | 04.04.2017 13:53 | 1391 x gelesen |
Geschrieben von Jörg E. J.Das wäre im Falle der berühmten Schüler/innen mit Prüfungsangst, die Oberbauchbeschwerden äußern, kritisch - denn NS, RA oder RS, die in einem solchen Fall den Transport ablehnen würden, stünden rechtlich äußerst schlecht da, wenn es doch eine Appendizitis oder dgl. ist... Also werden sie einen NA nachfordern, nur um rechtlich sicher einen Transport ablehnen zu können - nicht ungedingt sinnvoll... :-(
Ähmmm wieso das den? Habe mal gelernt, wer die Musik bestellt bezahlt sie auch? Es steht demjenigen ja auch frei selbst ins KH oder Arzt zu gehen und im Zweifel entscheiden ja sowieso die Eltern (um bei dem Beispiel Schülerin) zu bleiben.
Gruß
Dirk
Am gerechtesten verteilt auf der Welt ist der Verstand. Jeder glaubt, dass er genug davon habe." Rene´Descartes, franz.Philiosoph,1596/1650
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