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Thema | Organisation des Arbeitsschutzes bei der Feuerwehr | 8 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Chri8s D8., Bestwig / NRW | 816138 | |||
Datum | 15.01.2016 10:05 | 4815 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wie ist bei euren Feuerwehren der Arbeitsschutz organisiert? Wer übernimmt diese Aufgabe und wo ist beispielsweise die Stelle angesiedelt? Kennt ihr Feuerwehren die dieses Aufgabenfeld organisatorisch dem vorbeugendem Brandschutz zugewiesen haben? Die Kombination VB und Arbeitsschutz mach aus meiner Sicht absolut Sinn. Danke für eure Hilfe. Gruß Chris | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 816142 | |||
Datum | 15.01.2016 11:15 | 2361 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Chris D. Die Kombination VB und Arbeitsschutz mach aus meiner Sicht absolut Sinn. warum? MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Chri8s D8., Bestwig / NRW | 816144 | |||
Datum | 15.01.2016 11:30 | 2253 x gelesen | |||
Weil das Thema Arbeitssicherheit in Betrieben eine immer größere Rolle spielt. Dies gilt auch für den "Betrieb" Feuerwehr. Ich sehe hier viele Schnittstellen zum vorbeugendem Brand- und Gefahrenschutz. Gibt es ähnliche Sichtweisen bzw. bereits Erfahrungswerte oder liege ich da falsch? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 816146 | |||
Datum | 15.01.2016 11:34 | 2341 x gelesen | |||
In den meisten Kommunen dürften große Teile des VBs nicht in die eigene Zuständigkeit fallen, von daher passt das schon nicht als Musterlösung. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 830212 | |||
Datum | 17.05.2017 16:11 | 1574 x gelesen | |||
Moin, befasst sich einer der Mitleser (mehr oder weniger) aktuell mit dem Thema Arbeitsschutz bei der Feuerwehr? Primär interessieren mich Organisation und Delegation von Aufgaben im Arbeitsschutz bei Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften bzw. Berufsfeuerwehren. Infos gern auch per PN an mich. Vielen Dank und viele Grüße Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 830214 | |||
Datum | 17.05.2017 16:40 | 1495 x gelesen | |||
Hallo, es gibt schon einige Berufsfeuerwehren, die haben das so umgesetzt wie es im ASiG (Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit) steht: § 5 Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit (1) Der Arbeitgeber hat Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure, -techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 genannten Aufgaben zu übertragen, ... Es soll aber auch Städte und insbesondere Gemeinden geben, bei denen ein Organisationsverschulden wie im Lehrbuch vorliegt. Die haben nicht eine Gefährdungsbeurteilung, nichtmal für die Auswahl der PSA - für die gibt es ja sogar ein Leitfaden. Da fragt man sich wie dumm man sein kann. Vielen Bürgermeistern oder OBM scheint das nicht wirklich bewusst zu sein. Die denken Dienstvorschriften und UVV Feu genügt für die Feuerwehrwelt.... Das (ganz hart gesehen) vermutlich viele Lehrgänge bei der Feuerwehr nichtmal dem modernen Arbeitsschutz entsprechen mal ganz zu schweigen. Auch hier: ein Blick ins BHKG (NRW) klärt die Verantwortlichkeiten bei der Ausbildung. Grüße Olli | |||||
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Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 830227 | |||
Datum | 17.05.2017 22:15 | 1008 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Oliver B. Es soll aber auch Städte und insbesondere Gemeinden geben, bei denen ein Organisationsverschulden wie im Lehrbuch vorliegt. Die haben nicht eine Gefährdungsbeurteilung, nichtmal für die Auswahl der PSA - für die gibt es ja sogar ein Leitfaden. Da fragt man sich wie dumm man sein kann. Vielen Bürgermeistern oder OBM scheint das nicht wirklich bewusst zu sein. sicherlich mag es auch so krasse Beispiele geben, aber auch, wenn ich alle notwendigen Positionen mit qualifizierten Mitarbeitern besetzt habe, heißt dass ja noch lange nicht, dass ich mich gut aufgestellt habe. Wer darf/muss was tun, oder gerade auch nicht, wer trägt Verantwortung, in welchem Umfang (Gemeindebrandmeister, Ortsbrandmeister, Zug- und Gruppenführer ...), wo haben wir das wie aufgeschrieben? Für welche Sachen machen wir Gefährdungsbeurteilungen, in welcher Priorisierung, wer macht die und welche Schlüsse zieht man... Ich gebe Dir absolut recht: DV und UVV sind ein Baustein, aber halt nicht der einzige. Berufsfeuerwehren fallen beispielsweise formal nicht unter die Regelungen der UVVen. Wie stricke ich die Regeln also sinnvoll in mein Rechtsgefüge des Arbeitsschutzes ein? In der Regel machen die ja trotzdem Sinn. Viele Dinge im Arbeitsschutz werden so gemacht, wie sie gemacht werden, weil das schon immer so war. Aber ist das wirklich alles richtig, rechtskonform und notwendig? Einige der großen Feuerwehren haben Teile ihres Arbeitsschutz aktuell in Revision genommen. Ist vielleicht jemand hier, der das schon abgeschlossen hat? Viele Grüße, Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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