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ThemaEinsatz bei Gewitter10 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorAndr8eas8 D.8, Müllrose / Brandenburg343558
Datum17.06.2006 21:0810410 x gelesen
Wie haltet Ihr das mit den Einsätzen, egal welcher Art (THL oder Feuer), bei einem Gewitter?
Abarbeiten nach Eingangsmeldungen und Dringlichkeit auf "Gedeih und Verderb" oder Abarbeiten sowie das Gröbste des Gewitters vorbei ist?
Ich meine meine Frage aus Sicht der Sicherheit der eigenen Kameraden, auf der Anfahrt im Fahrzeug Schutz durch den Faradayschen Käfig, aber nach dem Absitzen???


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen343559
Datum17.06.2006 21:247259 x gelesen
Hm,

da gibt es nur eine Antwort! Das kommt darauf an...

Man muß eben Nutzen und Gefahr gegeneinander abwiegen, wobei die Gefahr durch Blitzschlag doch sehr gering ist.

Was anderes ist sicher der Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen bei Gewitter...

Gruß LP


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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW343561
Datum17.06.2006 21:307192 x gelesen
Erstmal würde ich nach der alten Zählmethode den Anstand schätzen und mir erst bei 1 km und unterhalb Gedanken machen.

Dann prüfen, wo es in meinem Umfeld vermutlich einschlagen wird. Wenn Stahlbauten, Gebäude mit Blitzableitern wesentlch höher als meine Standort sind und in akzeptabler Entfernung (so 50 bis 100m) vorhanden, würde ich mich immer noch als relativ sicher im Freien betrachten.

Wenn mir die Haare zu Berge stehen (soll man angeblich wirklich spüren kurz bevor es in der unmittelbaren Nähe einschlägt), dann sofort runter in die Hocke, Füße eng zusammen, wenn es geht in Geländesenke.

(muß dann aber schon wirklich ziemlich nah sein, vor Jahren hat der Blitz mal 200- 300 Meter vor mir eine Ampel "ausgeknipst", als ich mit den Fahrrad unterwegs war. Fand ich eher unspektakulär dahingehend.


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Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW343562
Datum17.06.2006 21:366956 x gelesen
Mal so eine Anschlussfrage, wen man jetzt ein Fahrzeug in direkter Nähe aufstellt, müsste ja nach der obrigen These dieses als Blitzableiter wirken.

Und immer schön an den DLK-Einsatz denken, also da geh ich bestimmt nicht drauf, wen ein Gewitter über uns hinweg zieht. Also am besten bei Unwettern erst andere Rettungswege, vorzugsweise das Treppenhaus benutzen.

MkG. Alex


Besuch mal meine Löscheinheit unter http://www.ff-bochum-mitte.de

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AutorJose8f M8., Gütersloh / NRW343565
Datum17.06.2006 21:496956 x gelesen
Geschrieben von Alexander FinkeMal so eine Anschlussfrage, wen man jetzt ein Fahrzeug in direkter Nähe aufstellt, müsste ja nach der obrigen These dieses als Blitzableiter wirken.


Da "gererdet" duch Metallstempel oder Holzklötze mit umlaufenden Stahlband liegt es zumindest im Bereich des Möglichen.

In Anbetracht dessen, was diese Geräte kosten (und wie lästig Ersatzbeschaffungen für defekte FA sind;-) würde ich sie deshalb dann auch tunlichst einfahren.


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Don`t use excessive force.

Get a bigger hammer!

Gruß

Jo(sef) Mäschle

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / 343584
Datum18.06.2006 06:407073 x gelesen
Moinsen,

Geschrieben von Andreas DahmsWie haltet Ihr das mit den Einsätzen, egal welcher Art (THL oder Feuer), bei einem Gewitter?

Für Einsätze mit Hubrettungsfahrzeugen gilt nach wie vor: Entscheidung des Einsatzleiters, ob ein Einsatz erfolgt, oder nicht.

Als Hintwergrund sollte aber der Unfall aus Heimertingen nicht vergessen werden: KLICK


Beste Grüße ...und bleibt neugierig!
Jan Ole


drehleiter.info - Das Ausbildungs- und Informationsportal

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AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern355404
Datum15.08.2006 10:186999 x gelesen
... die Eigensicherung geht vor !!!!!!!!

Durch Blitzschlag verletzte oder gar getötete Kameraden können niemanden mehr helfen und binden zusätzliche Kräfte.

Wenn die Gefahr durch Blitzschlag getroffen zu werden hoch ist, müssen eben alle Arbeiten solange eingestellt werden. Da Gewitter i.d.r. nicht stationär am Ort verbleiben ist spätestens nach einigen Minuten eine Wiederaufnahme der Arbeiten möglich.

Wenn man jetzt eine Situation konstruiert, bei der die Blitze links und rechts in 50m Entfernung einschlagen und Menschrettung aus dem brennenden Gebäude anliegen würde, geht auch dann die Eigensicherung vor. Stellt Euch vor, der Blitz schlägt ein und mehrere Kameraden sind tot. Wie steht ihr dann vor Gericht dar ? Auch gilt für mich, das ich den rückzug antrete, wenn mir die gefahr zu groß wird. Beim Brandeinsatz im IA ist das akzeptierter Standard - warum dann nicht auch bei solchen Unwetterlagen ? Ihr geht doch auch vom Dach eines Gherunter wenn der Strum zu stark wird .....


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg830605
Datum04.06.2017 08:323021 x gelesen
Guten Tag

Aktuell zur Thematik von diesem Einsatz:

-> FW-Magazin " Großbrand in Lieberoser Heide: TLF und ELW nach Blitzschlag beschädigt "

Großbrand in Lieberoser Heide: TLF und ELW nach Blitzschlag beschädigt[...] Doch bei dem Unwetter sind auch zwei Fahrzeuge zu Schaden gekommen. Die beiden Vorderreifen des TLF 5000 Typ Brandenburg platzten. Bei dem ELW 1 wurde die Elektronik beschädigt.

Beim ELW wurden auch die Airbags ausgelöst.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg830606
Datum04.06.2017 09:362735 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.-> FW-Magazin " Großbrand in Lieberoser Heide: TLF und ELW nach Blitzschlag beschädigt "
Das TLF ist aus eigener Kraft die 80 km zum Standort zurück gefahren, steht derzeit aber auf Status 6 bis die gesamte Elektronik überprüft ist.

Gruß Ralf

Graustein 1988 - Ein besonderer Waldbrand - Blog

Nicht Sieg sollte der Sinn der Diskussion sein, sondern Gewinn. Joseph Joubert

Wenn ihr etwas nicht versteht, dann muss es doch nicht auch gleich falsch sein. (Rosenstolz, Willkommen)

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AutorUdo-8Hel8mut8 H.8, Köln / NRW830669
Datum05.06.2017 19:581806 x gelesen
Bei Einsätzen während eines Gewitters, Starkregen, Hagel und/oder Sturm ist das Fingerspitzengefühl eines Einsatzleiters/Einheitsführer von besonderer Bedeutung.
Hier muss durch den Einsatzleiter/Einheitsführer sehr genau abgeschätzt werden ob das Tätigwerden von Einsatzkräften im Verhältnis zu dem Schadenereignis steht. Hier steht die Führsorgepflicht für die Einsatzkräfte klar im Vordergrund.
Aber wenn bei Unwetterlagen durch die Feuerwehren zum Beispiel ganze Dächer eingedeckt werden (da wo die Profis Dachdecker abwarten bis das Unwetter wieder vorbei ist) muss man den Einsatz kritisch hinterfragen.
Bei Menschenrettung oder bei Menschenleben in Gefahr bedarf das wohl kaum einer Diskussion über das Tätigwerden der Einsatzkräfte.
Das gleiche gilt auch analog für das Beseitigen von Windbruch im öffentlichen Verkehrsraum bei Unwettereinsatz!null

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