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ThemaPrämie für erhöhte Wochenarbeitszeit in Bayern - Erfahrungen?6 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorRalf8 M.8, Würzburg / Bayern826406
Datum06.01.2017 09:254732 x gelesen
Guten Tag!

Seit einiger Zeit wurde der Artikel 99b im Bayerischen Besoldungsgesetz erlassen.

So kann vom Dienstherrn eine freiwillige Prämie pro gearbeiteter 24h-Schicht gewährt werden.

Bei einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von:

50 Stunden bis zu 9 Euro
52 Stunden bis zu 18 Euro
54 Stunden bis zu 27 Euro
56 Stunden bis zu 36 Euro.

Gibt es bayerische Kollegen, bei denen solch eine Prämie bereits gewährt wird?
Oder gibt es Dienstherren, die bereits an einer Lösung arbeiten?

Vielen Dank für die Rückmeldungen!

Gruß
Ralf

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AutorRola8nd 8S., Rostock / M-V826768
Datum18.01.2017 08:402580 x gelesen
Hallo und Guten Morgen,

"wenn Das die Lösung des Problems werden soll, dann hätte ich gerne das Problem zurück!"

Es gilt eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden!

Mehrarbeit über 48 Wochenstunden hinaus ist unbedingt zu vermeiden!

Will man hier nun wirklich Stillschweigen mit Geld erkaufen?

Was soll das?

Ich habe gerne Freizeit und verbringe diese mit meiner Familie!

Geld ist nicht alles!

Dafür muss man eben mehr Personal einstellen und bezahlen!

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AutorRalf8 M.8, Würzburg / Bayern826913
Datum22.01.2017 20:042221 x gelesen
Wenn dadurch aber der 24h-Dienst erhalten bleiben kann, nehme ich gerne diese Alternative!

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AutorRola8nd 8S., Rostock / M-V827020
Datum26.01.2017 12:291818 x gelesen
Hallo nochmal!

Der 24-Stunden-Dienst bleibt bei uns auch trotz 48-Std.-Woche erhalten.
Dadurch spart der Dienstherr trotzdem genug Personal.
Beim Wechsel in ein 12- oder gar 8-Std.-Dienstsystem ist deutlich mehr Personal erforderlich, zum Einen wegen zusätzlich zu gewährendem Erholungsurlaub wegen der Schichtdienstlänge (§14 EUrlV) und zum Zweiten wegen Nachtarbeit (§12 EUrlV) das sind mal eben bis zu 8 Tage zusätzlicher Urlaub!
Zusätzlich dürfte es dann auch viel Freude verbreiten, dass sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit für jeden Werkfeiertag in der betreffenden Woche um 1/5 reduziert!
Außerdem führt ein Wechsel in ein 8-Std.-Dienstschichtsystem sofort zu einer reinen 40-Std.-Woche, da 8 Std. tägliche Arbeitszeit "Vollarbeitszeit" sind und der Beamte nicht mehr als 40 Std. "Vollarbeitszeit" leisten darf!!! Bei 40 Std. "Vollarbeitszeit" ist keine zusätzliche Bereitschaftszeit mehr möglich, denn möchte der Dienstherr Deine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit auf mehr als 40 Std. erhöhen, muss der Anteil der Bereitschaftszeit mindestens das Doppelte der Differenz zwischen 40 und der gewollten Höchstarbeitszeit betragen.
Also zum Beispiel 48 Std. im 12-Stunden-Dienst erfordern mindestens 16 Stunden Bereitschaftsdienstanteil, in denen Dich Dein Dienstherr bis maximal 50% in Anspruch nehmen darf, das kann aber nicht die Regel sein, denn dann ist´s gleich wieder "Vollarbeitszeit" ...

Alles nicht ganz einfach, aber Obacht lohnt sich!!!

Gruß Roland

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AutorRalf8 M.8, Würzburg / Bayern834828
Datum06.11.2017 14:221471 x gelesen
Update: Laut Information eines Münchner Kollegen sollen in Zukunft 14 Euro pro angetretene Schicht gewährt werden.

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AutorMart8in 8M., Delmenhorst / Niedersachsen834838
Datum07.11.2017 06:461270 x gelesen
Das ist ja wohl ein Witz! in Niedersachsen gibt es 30 pro Schicht für A7 und A8, und ab A9 40. Sind dann 10 statt 8 Schichten im Monat und 300-400 extra.

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 06.01.2017 09:25 ., Würzburg
 18.01.2017 08:40 Rola7nd 7S., Rostock
 22.01.2017 20:04 ., Würzburg
 26.01.2017 12:29 Rola7nd 7S., Rostock
 06.11.2017 14:22 ., Würzburg
 07.11.2017 06:46 Mart7in 7M., Delmenhorst
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