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Thema | Hessischen Feuerwehrbekleidungs-und Diensgradverordnung | 10 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 835524 | |||
Datum | 04.12.2017 12:29 | 4298 x gelesen | |||
Zum 22.11.2017 wurde die Hessische Dienstkleidungs-und Dienstgradverordnung überarbeitet. Unter anderem findet sich jetzt folgender Punkt wieder: 1.6 Warnkleidung der Klasse 3 nach DIN EN ISO 20471:2013 Hochsichtbare Warnkleidung Prüf-verfahren und Anforderungen für Einsätze im fließenden Verkehr. Entspricht die Anbringung der tages- und nachtauffälligen Warnstreifen auf der Feuerwehrüberjacke den Vorgaben der HuPF Teil 1 beziehungsweise der DIN EN 469:2005+A1:2006+AC:2006 Anhang B mit den Anforderungen nach DGUV-Information 205-020 Feuerwehrschutzkleidung Tipps für Beschaffer und Benutzer, kann beim Aufenthalt im öffentlichen Verkehrsraum auf das Tragen von zusätzlicher Warnkleidung verzichtet werden. Die bei der technischen Hilfeleistung im Verkehrsbereich benötigte Warnkleidung mindestens der Klasse 3 erreicht werden, wenn die Kleidung über die erforderlichen Warnflächen verfügt und die DGUV-Information 212-016 beachtet wird. Jetzt die eigentliche Frage bzw. das Problem. Was passiert mit den Warnwesten die auf dem Fahrzeug mitgeführt werden? In der Regel erfüllen die nicht die Klasse 3 sondern nur 2. Also ist es künftig nicht mehr möglich, z.B. im Sommer die bekannte Ölspur in blauer Baumwollhose (HupF3 ohne Streifen) und der Warnweste zu kehren? Gibt es überhaupt Westen der Klasse 3, die nicht in Verbindung mit einer Hose (Ohne Streifen) die Warnwirkung erreichen? Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 835525 | |||
Datum | 04.12.2017 12:31 | 2671 x gelesen | |||
Verordung Hessen Dienstkleidung Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Raim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen | 835571 | |||
Datum | 06.12.2017 10:19 | 2145 x gelesen | |||
Hallo Heiko, genau so ist es, die alten Warnwesten der Klasse 2 sind demnach nicht mehr zugelassen. In meinen Augen auch vollkommen richtig, denn wenn man mal die alternativen betrachtet (HuPF von 1999 Überjacke + Überhose / HuPF von 2006 nur Überjacke) bzw. die FSK nach EN 469 mit dem erfüllten Anhang B, dann ergibt sich da in meinen Augen schon ein großer optische Unterschied (und selbst wenn die Warnweste in leuchtender Farbe hervorsticht, hat man auf der Überbekleidung einfach viel mehr Reflexmaterial auf einem (wenn die Jacke schwarz ist) kontrastreichen Hintergrund). Die Klasse 3 sind im Prinzip Warnjacken, da gibt es auch welche in leichter Variante, wie eben die alten Westen auch nur mit Ärmeln dran. Das würde dann auch im Einsatz funktionieren. LG | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen | 835576 | |||
Datum | 06.12.2017 12:01 | 2046 x gelesen | |||
Klasse 3 Warnjacke: ![]() Kleine Anekdote. Vor einigen Jahren hatte ich einen nächtlichen Einsatz im alten Wirkungsbereich, bei dem auf die Straße gesprühte Parolen über 2km entfernt werden mussten. Entsprechend hatte ich aus Sicht der Einsatzstellenabsicherung so ziemlich den GAU. Er bot mir jedoch die Gelegenheit, verschiedene Warnkleidungen direkt zu vergleichen. -HuPF alt mit gelb/silber/gelb als Kunststoffbahn -EN 469-Anhang B - Grundfarbe schwarz - gelb/silber/gelb-auf Gewebe -Überhose+Warnweste Um es kurz zu fassen, die Warnweste für 3,50 war nicht zu schlagen. Durch die gebückte Haltung war die HuPF-Jacke fast getarnt, die bereits fortgeschrittene Verschlechterung der Reflexwirkung über die Jahre war deutlich zu erkennen, die gelben Streifen gingen komplett unter. Ähnlich die 469. Diese wurde damals ganz bewusst mit dem möglichen Weglassen der Warnweste beschafft. Das Bild war aber zur HuPF sehr ähnlich. Auch hier hat man nichts mit Kontrast gesehen, einzig die Reflexstreifen boten eine Markierung. Gebückte Feuerwehrleute waren dennoch nur unzureichend als HIndernis, geschweige denn als arbeitende Menschen zu erkennen. Warnwesten hingegen waren prima. Nicht nur boten die breiten Streifen mehr Lichtreflex (eigentlich logisch), durch das Westenmaterial reichte das leichte Streulicht der Fahrzeuge aus, um eine wirkliche Konturmarkierung der Einsatzkräfte zu erreichen. Hier konnten die gelben Streifen auf den Einsatzjacken nicht gegen anstinken. | |||||
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Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 835580 | |||
Datum | 06.12.2017 13:51 | 1707 x gelesen | |||
In der Verordnung wird die HupF 1 Jacke mit entsprechender Bestreifung als ausreichend erachtet. In der Vergangenheit war es doch erforderlich, Hose und Jacke zusammen anzuziehen um die erforderliche "Reflexquadratmeter" zu erreichen ... komisch. Und warum gibts nicht einfach mal ein Rundschreiben vom HmdiuS oder der Unfallkasse mit einem Hinweis, mit netten Bildchen was geht und was nicht geht? Wieso packt man das in einen kleinen unscheinbaren Absatz bei dem jeder drüber liest? Und noch lustiger, da möchte man erreichen das wir sicher gekleidet im Einsatz sind, müssen aber immer noch eine dunkelblaue Grundfarbe tragen...und jetzt bitte keine Hinweise auf den Kontrast zum Reflexmaterial. Kätzerisch gefragt, warum haben die Straßenwärter keinen HupF 2+3 Anzug an? Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 835581 | |||
Datum | 06.12.2017 14:17 | 1631 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Heiko L. da möchte man erreichen das wir sicher gekleidet im Einsatz sind, müssen aber immer noch eine dunkelblaue Grundfarbe tragen weil man bei einer hellen Grundfarbe den Dreck besser sieht ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Raim8und8 A.8, Weiterstadt / Hessen | 835583 | |||
Datum | 06.12.2017 14:25 | 1807 x gelesen | |||
@ Johannes: Die gelben Streifen sind auch nicht da um zu reflektieren, die sind (eben weil die Jacken ja dunkel sind und nicht Leuchtorange) für die Sichtbarkeit bei Tage da. Sozusagen als Ausgleich. Dementsprechend reflektieren nachts nur die silbernen - so wie bei der Warnweste ja auch. Die EN 469 mit Anhang B im Vergleich zur HuPF gibt den Herstellern (Bzw. Feuerwehren) eine Möglichkeit, die Streifen anders anzuordnen als sie eben standardmäßig bei der typischen HuPF Jacke angeordnet sind. Ob es dabei beim Hinknien etc. zu Verlusten kommt, ist abhängig von der Kleidung. da gibt es was die Anordnung der Streifen angeht mittlerweile sehr exotische Modelle (z.B. die hier @ Heiko Deshalb schrieb ich ja: nach der alten HuPF (1999 - 2006 Jacke + Hose, und die neue HuPF ab 2006 - aktuell nur noch die Jacke) , da diese neuen HupF Jacken mehr Reflexmaterial drauf haben (z.B. dieser Zacken auf dem Oberarm oder die silbernen Reflexstreifen vorne und hinten horizontal auf Brusthöhe) Am besten mal danach googlen, da fällt der Vergleich etwas leichter. Ich selbst finde es auch schade, dass die Unfallkasse etc. da nichts verbreitet hat, das wird wohl nach und nach kommen wenn es mal einen Aufschrei auf facbeook o.ä. gibt. Oder hier in diesem Thread ^^ Auf Nachfrage bei der UKH habe ich gerade diese Antwort bekommen: Zitat aus der Norm zur Klasse 3: Unabhängig von der Fläche der verwendeten Materialien muss Kleidung der Klasse 3 den Torso bedecken und als Mindestanforderung entweder Ärmel mit retroreflektierenden Streifen oder lange Hosenbeine mit retroreflektierenden Streifen, wenn nicht beides, besitzen. Dies hat den Hintergrund, dass auch in gebückter oder gebeugter Haltung die Person erkannt werden kann. Die Klasse 3 ergibt sich aus der DGUV Information 212-016 Warnkleidung (Anlage) Punkt 4.4 (Seite 15). Kombinationsmöglichkeiten für Bekleidungsstücke zeigt die Tabelle 2 (Seite 17) auf. Hier wird auch die DIN berücksichtigt, die wie oben beschrieben sagt, dass der Torso und/oder Ärmel oder Beine mit retroflektierenden Material getragen werden müssen. Eine Warnweste der Klasse 2 allein, ist nicht ausreichend. Die DGUV Information 205-020 Feuerwehrschutzkleidung (Anlage) gibt auf Seite 14 Auskunft, wie die Feuerschutzkleidung die Anforderungen erfüllt. LG | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 835589 | |||
Datum | 06.12.2017 14:37 | 1662 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko L.Und noch lustiger, da möchte man erreichen das wir sicher gekleidet im Einsatz sind, müssen aber immer noch eine dunkelblaue Grundfarbe tragen...und jetzt bitte keine Hinweise auf den Kontrast zum Reflexmaterial. Zumindest in der Dunkelheit macht das keinen Unterschied. In der Umstellungsphase von dunkelblauer auf sandfarbene Kleidung bei uns habe ich das mehrfach gesehen, in der Dunkelheit oder auch schon Dämmerung wirken die Reflexstreifen, der Rest sieht gleich dunkel aus. Ich muss aber auch sagen, egal mit welcher Bestreifung eine Warnwestenbefreiung wissenschaftlich begründet wird, ist man MIT der Warnweste über unserer Schutzkleidung meiner Meinung nach immer besser sichtbar als ohne - auch wegen des Kontrastes von z. B. Orange zur Umgebung. | |||||
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Autor | Joha8nne8s K8., Braunschweig / Niedersachsen | 835608 | |||
Datum | 06.12.2017 19:52 | 1604 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin M.Ich muss aber auch sagen, egal mit welcher Bestreifung eine Warnwestenbefreiung wissenschaftlich begründet wird, ist man MIT der Warnweste über unserer Schutzkleidung meiner Meinung nach immer besser sichtbar als ohne - auch wegen des Kontrastes von z. B. Orange zur Umgebung.Genau das wollte ich mit meinem Beitrag auch ausdrücken! Da helfen auch keine Designexperimente bei der Anordnung von Streifen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 890413 | |||
Datum | 30.04.2025 21:21 | 531 x gelesen | |||
Geschrieben von Heiko L. müssen aber immer noch eine dunkelblaue Grundfarbe tragen Lt. HR ist "Blau" bei dn Feuerwehren in Hessen keine Pflicht mehr: [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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