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| Thema | Zu viele Fehlalarme: Steinfelder Wehr schränkt Einsatzbereitschaft ein | 15 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Infos: | |||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837133 | |||
| Datum | 03.02.2018 21:37 | 7024 x gelesen | |||
| hallo, Steinfeld: Gemeindebrandmeister Wolfgang Fiene hat der Gemeinde mitgeteilt, dass er vormittags die Einsatzbereitschaft nicht mehr sicherstellen kann. Grund seit ein exorbitanter Anstieg von Fehlalarmen in gewerblichen Betrieben. Arbeitgeber von Feuerwehrleuten seien zunehmend nicht mehr bereit, ihre Mitarbeiter für solche Einsätze freizustellen. ... Link zum Artikel Da muss sich was ändern. So sinnvoll wie Brandmeldeanlagen für die Früherkennung von Bränden sind so kritisch sind die wenn durch zu viele Fehlalarme gerade freiwillige Feuerwehren "verheizt" werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Dani8el 8R., Dornbirn / Vorarlberg | 837139 | |||
| Datum | 04.02.2018 00:26
| 4782 x gelesen | |||
| Hallo, ich denke, mit dem BMA-Fehl/Täuschungsalarm-Problem kämpfen sehr viele Wehren. Es ist in der Tat richtig, dass es den Arbeitgebern der Mitglieder der Einsatzabteilung schwer zu vermitteln ist, dass der Mitarbeiter nun wieder "umsonst" für bspw. eine Stunde weg war. Dazu kommen ja noch die Kleineinsätze wie Ölspur, Baum auf Fahrbahn, Türöffnung und Co., bei denen nicht wenige Arbeitgeber auch schon eher weniger verständnisvoll sind. Was ich auch beobachtet habe ist, dass viele Brandmeldeanlagen zwar in technisch einwandfreien Zustand sind, aber durch Falschbedienung oder Fehlverhalten bei scharf geschalteter BMA es zu Täuschungsalarmen kommt. Klassiker sind Flämmarbeiten, Bauarbeiten (Staub) oder sonstigen Arbeiten die eine Nebel- oder Hitzeentwicklung zur Folge haben. Da wird oftmals nicht daran gedacht oder gar billigend in Kauf genommen, dass die BMA auslöst, ganz nach dem Motto "Ach, wird schon nichts passieren." Da hilft meiner Meinung nach nur eins: Rechungen schreiben, Rechnungen schreiben und nochmal Rechnungen schreiben. Das tut einem wirtschaftlich agierendem Unternehmen am meisten weh. Wenn die BMA bspw. eine Fehlfunktion hat, man deswegen schon zum x-ten mal dort einen Einsatz ist, kann man theoretisch sogar soweit gehen, dass man das Gebäude wegen mangelhaften Brandschutz sperren lässt, bis die BMA wieder fehlerfrei funktioniert bzw. durch einen Fachbetrieb überprüft werden. Ferner fände ich es gut, wenn es die Möglichkeit gäbe, bei mehrfachen, zumindest fahrlässig verursachten Fehl- oder Täuschungsalarmen ein Bußgeld zu verhängen und dies als eine Ordnungswidrigkeit zu definieren. Leider lernen die meisten Unternehmen bzw. Verantwortlichen vor Ort erst dadurch etwas. Jedenfalls kann ich die Kameraden aus Steinfeld verstehen, wobei halt wieder der bittere Nachgeschmack ist, dass darunter auch die Bürger leiden, die an dem ursächlichen Problem keine Schuld tragen. Denn wenn sich die Feuerwehr während den üblichen Arbeitszeiten als "nicht einsatzbereit" erklärt, kann man das meines Wissens nicht für einzelne Alarmstufen oder Einsatzorte, sodern nur ganz oder gar nicht. Grüße Daniel | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 837140 | |||
| Datum | 04.02.2018 09:34 | 3877 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Rechungen schreiben, Rechnungen schreiben und nochmal Rechnungen schreiben. Das tut einem wirtschaftlich agierendem Unternehmen am meisten weh.Ich würde mir da aber eine Rechtsgrundlage wünschen, die auch entsprechende Rechnungssummen hervorruft. Die einen Faktor berücksichtigt als "Strafe" für den Falschalarm. Denn wenn ein Kostenersatz nach dem jeweiligen Brandschutzgesetz nur die tatsächliche Kostendeckung umfasst, muss das Unternehmen schon sehr auf der Kante stehen, um einen Kostenbescheid als Investitions-/ bzw. Wartungsanregung zu verstehen. In RLP ist diesbezüglich gerade dieses Urteil aktuell, das vermutlich noch den ein oder anderen Sachbearbeiter zukünftig beschäftigen wird. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 837141 | |||
| Datum | 04.02.2018 09:57 | 3599 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel R.Da hilft meiner Meinung nach nur eins: Ja, das ist der Anfang. Als nächsten Schritt, die Aufschaltung außer Betrieb nehmen. Da sind die 3-900 für den Fehlalarm kaum noch die Rede wert, wenn ein Seniorenheim plötzlich Evakuiert werden muss, weil die Brandmeldeanlage defekt ist. Ich meine mich erinnern zu können, das genau das bei Unzuverlässigkeit der BMA bei der Einrichtung der Aufschaltung angedroht wurde. | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837144 | |||
| Datum | 04.02.2018 10:27 | 3586 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Verwaltungsgericht Koblenz Die Stadt Bad Kreuznach durfte von der Betreiberin zweier Seniorenzentren keine Fehlalarm-Kostenpauschalen für Einsätze der Feuerwehr erheben, die nach starker Rauchentwicklung unter anderem durch angebranntes Essen auf einer angelassenen Herdplatte durch ausgelöste Brandmelder veranlasst worden waren. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz mit Urteil vom 09.01.2018 entschieden. Ein die Kostenpauschale rechtfertigender Fehlalarm liege hier nicht vor (Az.: 3 K 376/17.KO). Essen auf Herd ist halt kein Fehlalarm. Da hat die BMA genau das gemacht für was die auch eingerichtet wurde: die Feuerwehr rechtzeitig alarmiert. Eine BMA alarmiert ja nicht nur die Feuerwehr sondern auch die Bewohner bzw. Betreiber einer Einrichtung. Wenn die dann noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr die Gefahr beseitigen soll es ja Feuerwehrs auch recht sein. Nach der Alarmierung schalteten Mitarbeiter der Senioreneinrichtung die Geräte aus und öffneten danach die Fenster, um zu lüften. Dadurch zog der Rauch ab. Wenn die Feuerwehr bei einem "normalen" Brand anrückt der dann vom Bewohner zwischenzeitlich schon gelöst wurde verlangt man ja auch keine Kostenpauschale. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 837160 | |||
| Datum | 04.02.2018 11:43 | 3369 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald S.Als nächsten Schritt, die Aufschaltung außer Betrieb nehmen. Genau, denn wenn der Verantwortliche eine Sicherheitswache stellen muss, wird's für ihn richtig teuer. | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 837190 | |||
| Datum | 04.02.2018 17:05 | 3151 x gelesen | |||
| siehe auch mein Beitrag hier: 'BMA + Rauchmelder: Bei den Feuerwehren in der Region brennt es' von Jürgen M. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 837205 | |||
| Datum | 05.02.2018 10:57 | 2724 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Daniel R. ich denke, mit dem BMA-Fehl/Täuschungsalarm-Problem kämpfen sehr viele Wehren. Genau, unsere FF und etliche Andere auch und aktuell heute im MM gelesen: -> MM " Zahl der Fehlalarme so hoch wie nie zuvor " Rechungen schreiben, Rechnungen schreiben und nochmal Rechnungen schreiben. Wird hier seit Jahren konzequent durchgezogen und man merkt gerade bei diesbezüglich bekannten Kandidaten einen Spürbaren Rückgang der BMA-Fehlalarme. Allerdings machen einige besondere BMA-Objekte wie Schulen oder Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge auf Grund der Umstände der Belegung doch einen Großteil der Fehlalarmierungen aus; und zu diesen Objekten nur mit reduzierten FW-Kräften anzurücken ist aber auch nicht ratsam. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 837206 | |||
| Datum | 05.02.2018 11:27 | 2396 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Objekte wie Schulen oder Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge auf Grund der Umstände der Belegung doch einen Großteil der Fehlalarmierungen aus; und zu diesen Objekten nur mit reduzierten FW-Kräften anzurücken ist aber auch nicht ratsam. Wieso: Im Gegensatz zu Krankenhäusern und Pflegeheimen sollte man davon ausgehen das alle laufen können --> Bewohner / Nutzer verlassen die Gebäude --> keine Menschen in Gefahr | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 837207 | |||
| Datum | 05.02.2018 11:31 | 2609 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.aktuell heute im MM gelesen:Gerade diese Statistik aus Speyer zeigt aber auch die Wirkung von Brandmeldeanlagen und Heimrauchmeldern, und wenn man das über die letzten Jahre verfolgt trifft das immer zu. 2017: Mit 181 Fehlalarmen lag die Zahl so hoch wie nie zuvor. Nicht zuletzt ist diese auf die automatischen Brandmeldeanlagen zurück zu führen, die in 114 Gebäuden im Stadtgebiet eingebaut sind. Sechsmal sorgten die 2017 dafür, dass ein Feuer rechtzeitig entdeckt und gelöscht wurde. Auch die häuslichen Rauchwarnmelder bekräftigten ihren Nutzen. Siebenmal lösten sie frühzeitig Alarm aus. 2016: die Zahl an Fehlalarmen wies mit 177 Fällen nach oben. Mehr als die Hälfe ging auf die zunehmende Anzahl automatischer Brandmeldeanlagen zurück. Bei den installierten Rauchmeldern verzeichnet die Feuerwehr 28 Fehlmeldungen. In beiden Fällen konnten dadurch aber auch 17 Brände vorzeitig entdeckt und eingedämmt werden, relativierte Kling diese Zahlen. 2015: Die Zahl an Fehlalarmen (168) war so hoch wie nie. Mehr als die Hälfte davon ging allerdings auf automatische Brandmeldeanlagen und Rauchmelder zurück, die sich aber wie Wehrleiter Michael Hopp bekräftigte, durchaus bewährt haben. Immerhin konnten durch die Melder neun Feuer frühzeitig bekämpft werden. und 2014 Hopp und Kling betonten die auch in 2014 recht hohe Anzahl an Fehlalarmen (123). Nahezu die Hälfte waren automatischen Brandmeldungen geschuldet. Immerhin konnten durch diese Meldeanlagen in vier Fällen aber auch Brände frühzeitig entdeckt und eingedämmt werden. Zweimal waren die Feuerwehrleute Lebensretter in höchster Not bei ebenfalls vier Brandereignissen in Privatwohnungen neben 25 verzeichneten Fehlalarmen mit Rauchmeldern.Wenn 2014 von den Fehlalarmen "nahezu die Hälfte" von BMA kamen, Heimrauchmelder schon extra erfasst wurden, was ist dann mit dem Rest? Und wie sieht das Verhältnis in den aktuellen Zahlen aus? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 837208 | |||
| Datum | 05.02.2018 11:37 | 2428 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Ingo z. Bewohner / Nutzer verlassen die Gebäude --> keine Menschen in Gefahr Wenn alle Bewohner dann auch das Gebäude wirklich verlassen wollten/würden. Man glaubt nicht, wie erfinderich manche Menschen sein können, um beispielsweise Rauchmelder abzukleben, die Akustikalarmmittel abzuklemmen etc. Und etliche wollen bei nachtschlafender Zeit nicht unbedingt ihr warmes Bett verlassen und die Sammelstellen ansteuern nur weil ein uneinsichtiger Zimmernachbar in seinem Zimmer raucht, kocht oder sonst wie die BMA-Anlage zum auslösen bringt. Da muß man erstmals das Objekt d.h. alee Zimer durchsuchen, erkunden, berurteilen, entschließen usw. etc. pp. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 837216 | |||
| Datum | 05.02.2018 15:37 | 2201 x gelesen | |||
| Und wenn 181 Fehlalarmen (2017) nur ein einziger Einsatz zu verzeichenen ist, bei welchem ein Leben gerettet werden konnte, ist die Bilanz schon positiv. | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 837220 | |||
| Datum | 05.02.2018 16:28 | 2217 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Und wenn 181 Fehlalarmen (2017) nur ein einziger Einsatz zu verzeichenen ist, bei welchem ein Leben gerettet werden konnte, ist die Bilanz schon positiv. Grundsätzlich richtig, aber: Wenn wegen der 181 Fehlalarme nur einmal jemand nicht zum Einsatz kommt der aber gebraucht wird, dann sieht die Bilanz gleich ganz anders aus! | |||||
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| Autor | Heik8o L8., Maintal / Hessen | 837237 | |||
| Datum | 06.02.2018 10:50 | 1886 x gelesen | |||
| Also, nicht um BMA´s schönzureden... Aber bei einer Gemeinde mit 10.000 Einwohnern und rund 90 Alarmen im Jahr find ich das schon "Jammern auf hohem Niveau". Keine Frage, jeder Fehlalarm ist einer zu viel, aber bei der Einsatzzahl schon zu kollabieren... Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen. Konrad Adenauer | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 843535 | |||
| Datum | 18.10.2018 22:05 | 1577 x gelesen | |||
| Guten Abend auch anderen Feuerwehren wirds langsam zu viel: -> SWR " Brandmelder halten Feuerwehr auf Trab " In Friedrichshafen musste die Feuerwehr dieses Jahr schon 99 Mal umsonst ausrücken. Brandmeldeanlagen hatten Alarm ausgelöst, obwohl es nicht brannte. Unsere FF wurde beispielsweise zwischen dem 14.10. und 17.10.18 zu vier BMA-Einsätzen alamiert, wobei eine BMA durch Wasserdampf eines Wasserkochers ausgelöst hatte, die restlichen drei BMA-Alarme waren Fehlalarme durch technische Defekte etc. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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