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Thema | Feuerwehr in Epfenbach funkt illegal | 12 Beträge | |||
Rubrik | Kommunikationstechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 833889 | |||
Datum | 25.09.2017 15:05 | 8824 x gelesen | |||
oha :-()Feuerwehr in Epfenbach funkt illegal ![]() so hat es angefangen: Nicht auf einer Wellenlänge mit der Behörde Hintergrundinfos: In BaWü wurden den Gemeinden Lokal-/Abschnittskanäle im 3xx-Bereich vom Land zugewiesen. Die dafür verwendeten vier Kanäle haben nur eine Frequenz im Oberband. Daher kann dort kein Relaisverkehr betrieben werden. Hier hab ich das Konzept beschrieben: 'Kommunikationsstrukturen (war: Fünrungsstufen und Führungsfahrzeuge)' Die Nutzung der Lokal-/Abschnittskanäle erfolgt gegenüber dem 4m-Betriebskanal recht selten. Bei grösseren Einsätzen bzw. auch beim Übungs- und Ausbildungsbetrieb werden diese Kanäle hin und wieder flexibel genutzt. Wir nutzen z.b. bei Funklehrgängen mehrere (!) dieser Lokal-/Abschnittskanäle parallel und führen damit den praktischen Übungsbetrieb durch. Streng formal muss jetzt auch der jeweilige Lokal-/Abschnittskanal ( = Frequenz ) der jeweiligen Gemeinde von der BNetzA zugewiesen werden. Wenn man dies nun richtig machen will muss man sich ja jeden Kanal den man nutzen will, muss, kann auch vorab zuteilen lassen :-() Das ist weltfremd und unnötiger Bürokratieaufwand. Bin mal gespannt ob wir jetzt auch so einen Bußgeldbescheid bekommen ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 833891 | |||
Datum | 25.09.2017 16:37 ![]() | 5080 x gelesen | |||
Wie lange will man dort denn über ein Verwarngeld von 55 Euro diskutieren?! Offensichtlich hat man es im Laufe des Jahres versäumt, die Angelegenheit zu klären. Jetzt stellt sich heraus, dass die Bundesbehörde das was sie geschrieben hat auch ernst meint. Ja nun, auf Bundesebene ist halt manches anders als auf dem platten Land. Eigentlich gibt es doch nur einen Weg: die Unklarheiten ausräumen, die fehlende Genehmigung einholen und die 55 Euro kaltlächelnd aus der Portokasse bezahlen. Vor allem aber um Himmelswillen die Ehrenamtskeule wieder weg packen und auch auf keinen Fall den Ehrenamtlern einreden sie müssten sich jetzt angegriffen fühlen für eine reine Verwaltungsangelegenheit! | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 833894 | |||
Datum | 25.09.2017 17:35 | 4972 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Die Nutzung der Lokal-/Abschnittskanäle erfolgt gegenüber dem 4m-Betriebskanal recht selten. Das kann ich für den Rhein-Neckar-Kreis nicht pauschal bestätigen, sogar die ILst weist einzelne Feuerwehren z.B. Unwettereinsätzen oder Übungen zur Benutzung der Lokalkanäle hin und er wird vielfach genutzt.. Bei grösseren Einsätzen bzw. auch beim Übungs- und Ausbildungsbetrieb werden diese Kanäle hin und wieder flexibel genutzt. Unsere FF benutzt gerade bei Unwetter/Sturmschadeneinsätzen oder bei Ausbildungsveranstaltungen, wie beispielsweise am letzten Donnerstag ein Tunnelübung oder am Samstag bei einer Jugendfeuerwehr-Großübung gerne den uns zugeteilten Lokalkanal, ( ich nehme an, dass wird bei der BNetzA bezalht haben ? ;-))) ). Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839172 | |||
Datum | 27.04.2018 18:26 | 3634 x gelesen | |||
hallo, es geht weiter: Epfenbach vollständiger Artikel: auf rnz.de Geschrieben von Henning K. Eigentlich gibt es doch nur einen Weg: die Unklarheiten ausräumen, die fehlende Genehmigung einholen und die 55 Euro kaltlächelnd aus der Portokasse bezahlen. wurde so gemacht: Vor eventuellen neuen Strafzetteln hat der Rathauschef offenbar wenig Angst: Das Verwarnungsgeld vom letzten Jahr war dank Spenden von Politikern gleich wieder amortisiert worden. Es blieb sogar noch Geld für die Kameradschaftskasse übrig. ich kapier immer noch nicht wo das Problem liegt. Der 4m-Betriebskanal imFeuerwehr Rhein-Neckar-Kreis ist 468 G/U. Der dürfte auch bei der Zulassung eingetragen sein. Der 492 ist ja nur ein Abschnittskanal der selten genutzt wird. Der dürfte so vom Kreis auch entsprechend der Gmeinde zugewiesen sein. Die Nutzung der Abschnittskanäle ist schon seit sehr vielen Jahren vom Innenministerium Baden-Württemberg geregelt. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Joac8him8 P.8, Linden / Hessen | 839176 | |||
Datum | 28.04.2018 19:50 | 3041 x gelesen | |||
Hallo, ein ähnliches Problem mit einer Außenstelle gab es auch bei uns. Abhilfe: Es gibt für jede Kommune eine Frequenzzuteilungsurkunde mit der zugeteilten 4m-Unterband-Frequenz auf der man teilnehmen darf ( sonst arbeitet man illegal ). Das ist die "normale" Frequenz, die dem zugeordneten Kanal im UB entspricht auf dem ja alle Funkgeräte erst einmal senden. Über den Empfang im OB ist nichts ausgesagt, denn es geht darin nur um das Senden der kommunalen Feuerwehrfunkanlagen. Zumindest bei uns in Hessen ist erst einmal für das Senden im OB der Betreiber der Relaisstellen/GW-Technik, also das IM zuständig. Diese Urkunde ( so richtig mit Bundesadler und hochwertigem Papier ) wurde auch mit einem Beiblatt zugestellt. Dieses Beiblatt " Nebenbestimmungen für den nömL der BOS..." sollte man aufmerksam lesen! In der zweiten Spalte stehen " Besondere Bestimmungen...". Dort ist unter 2. zu lesen: "Die jeweils zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden können für ihren Bereich besondere Vorschriften .. festlegen. Soweit es in diesen Vorschriften .... im Rahmen der Zusammenarbeit alle Frequenzen genutzt werden, die für den nömL der BOS zugeteilt wurden." Ende des Zitats! Und dann schauen wir noch in die (P/FW/Kats-)DV 810 unter 1.3 Betriebsleitung: Unter 1.3.1 ist die "Zuständigkeit u. a. der Innenministerien.. für ihren Bereich" definiert. Dort ist dann unter 1.3.3 u. a. zu lesen: - Erlaß von Zusatzregelungen .. was ja in diesem Fall hoffentlich so erfolgt ist! Auch wenn die "810" schon etwas älter ist, so wurde sie in den einzelnen BL immer wieder in Kraft gesetzt bzw. es wurde gesagt, dass sie bis zu einer neuen DV weiterhin sinngemäß anzuwenden ist! Vielleicht hilft dieser Argumentationsstrang das Problem zu lösen? Gruß jo Dies ist meine persönliche Meinung! ...denn so habe ich die Welt gesehen! ... und keiner von Euch war dabei ... | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 839177 | |||
Datum | 29.04.2018 08:28 | 2109 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Vor allem aber um Himmelswillen die Ehrenamtskeule wieder weg packen und auch auf keinen Fall den Ehrenamtlern einreden sie müssten sich jetzt angegriffen fühlen für eine reine Verwaltungsangelegenheit! Gab ja eh schon einen Ehrenamtsbonus. Funken ohne Frequenzzuteilung und dann "nur" 55 Bußgeld. Mach du das mal mit einem Betriebsfunkgerät und probier ob du auch so günstig wegkommst. | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 839181 | |||
Datum | 29.04.2018 12:51 | 1832 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Der 492 ist ja nur ein Abschnittskanal der selten genutzt wird. Der dürfte so vom Kreis auch entsprechend der Gmeinde zugewiesen sein. Als wir, vor vielen Jahren, in unser neues Feuerwehrhaus umgezogen sind habe ich zwei Frequenzzuteilungen beantragt. Einmal Lokalkanal 3XX und Betriebskanal. War zwar etwas aufwändig, dadurch sind wir jetzt auf der sicheren Seite. Das Handeln des Bürgermeisters zeugt nicht unbedingt von Fingerspitzengefühl. Anstatt sich ruhig zu verhalten und den Lokalkanal zu nutzen wenn es nötig ist, provoziert man die Bundesnetzagentur unnötig und darf sich nicht wundern wenn Die dann die "große Keule" auspackt. Manfred | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 839182 | |||
Datum | 29.04.2018 13:34 | 1895 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Manfred K. Als wir, vor vielen Jahren, in unser neues Feuerwehrhaus umgezogen sind habe ich zwei Frequenzzuteilungen beantragt. Einmal Lokalkanal 3XX und Betriebskanal. War zwar etwas aufwändig, dadurch sind wir jetzt auf der sicheren Seite. gute Idee Aber so was kann doch keine sinnvolle Lösung sein. Da müsste man viele denkbare 4m-Kanäle vorab für Frequenzzuteilungen beantragen. Wir z.B. liegen an einer Kreisgrenze. Unsere Drehleiter fährt hin und wieder in den Nachbarkreis. Bei Funkausbildungen nutzen wir teilweise alle vier Abschnittskanäle. Ausserdem lassen wir uns dafür auch noch offiziell im Innenministerium den K500 zuteilen. Da hätte die Bundesnetzagentur viel zu tun wenn jede Feuerwehr in BaWü anfängt alle denkbare Kanäle zu beantragen. Ich seh da auch keinen regulatorischen Mehrwert für so was. Die Nutzung der 4m-Kanäle ist schon seit Jahrzehnten durch Erlasse usw. regelt. Da muss man Sonderfälle die im Vergleich zum Betriebskanal selten auftreten nicht noch zusätzlich "verwalten". MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Klau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg | 839184 | |||
Datum | 29.04.2018 14:35 | 1845 x gelesen | |||
Das Thema ist nix neues, seit Jahren schon so. Ebenfalls das Anmelden von Funkanalgen, was auch nicht jeder weiss. Im Zweifelsfall (zumindest für die BaWü´ler) ein Blick auf die Hompage der LFS, da sind die wichtigsten Artikel online, z.B. klick . Und warum der Bürgermeister so ein Terz macht deswegen, keine Ahnung. | |||||
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Autor | Dirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg | 839185 | |||
Datum | 29.04.2018 15:14 | 1680 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.Da müsste man viele denkbare 4m-Kanäle vorab für Frequenzzuteilungen beantragen. Ich sehe das Vorgehen der BNetzA auch als regelkonform an. Eine Zuteilung erfolgt nur einmal pro Region/Funknetz wenn die erste orstsfeste Anlage errichtet wird. Für Meldeempfänger, Handfunkgeräte und Fahrzeuggeräte gibt es schon seit April 2000 keine eigene Urkunde mehr. Deshalb muss für mobile Einheiten die Nachbarschaftshilfe leisten selbstverständliche KEINE Zuteilung beantragt werden, es wird die Zuteilung des Nachbars genutzt. Was aber immer einzeln zuteilungspflichtig ist sind orstfeste Anlagen, egal ob Gerätehaus, Relasisstelle oder DAU. Das war und ist schon immer so. Ortsfeste Anlagen sind wegen verschiedenster Dinge (Auslandskoordination, EMV Grenzwerte, Gleichkanalstörungen usw) besonders zu behandeln. Die Verteilung der vier WO Kanäle auf die Landkreise und weiter auf die Gemeinden ist nur eine regulatorische Maßnahmen um möglichst wenige gegenseitige Beeinflussungen zu produzieren. Diese Verteilung beinhaltet selbstverständlich KEINE Nutzungsgenehmigung in fernmelderechtlicher Sicht. Diese muss/kann von den Gemeinden aufgrund des Erlasses beantragt werden. Der Antrag geht aufgrund des Erlasses auch problemlos durch, man muss es halt nur machen. Insofern liegt ein Verschulden der Gemeinde vor was mit 55 EUR, anscheindend noch mit Behördenbonus versehen, vollkommen richtig geahndet wurde. Theoretisch hätte die BNetzA den Betrieb auch untersagen können oder die Anlage im Wiederholungsfall einziehen. | |||||
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Autor | Klau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg | 839186 | |||
Datum | 29.04.2018 15:55 | 1654 x gelesen | |||
hier ist die aktuelle Verordnung des BMI von 2009. Im Anhang ist der Antrag, damit man den auch mal gesehen hat | |||||
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Autor | Manf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü | 839187 | |||
Datum | 29.04.2018 19:06 | 1696 x gelesen | |||
Bei uns ist BNetzA auch schon mal durch die Feuerwehrhäuser gezogen und hat die eingestellten Kanäle, an den Funkgeräten, kontrolliert. Wenn dann ein Anderer, als zugeteilt, eingestellt war gabs eine Ermahnung. Kann man auch als leicht überzogen bezeichnen. Wenn sie den Blick mehr auf die Antennenmasten richten würden, und dort wo eine 2m-Antenne "runter lacht" zuzschlagen würde wäre auch viel erreiocht. Manfred | |||||
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