News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaFeuerwehr in Epfenbach funkt illegal12 Beträge
RubrikKommunikationstechnik
Infos:
  • BaWü: Verwaltungsvorschrift für BOS-Funkanlagen der Feuerwehren (VwV BOS-Funkanlagen) (November 2000)
  •  
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg833889
    Datum25.09.2017 15:058824 x gelesen
    oha :-()

    Feuerwehr in Epfenbach funkt illegal

    Die Freiwillige Feuerwehr Epfenbach im Kreis Sinsheim ist von der Bundesnetzagentur zu einem Bußgeld von 55 Euro verdonnert worden, weil diese illegal den BOS-Funk Kanal 392 benutze. Dass die Genehmigung für den Funkkanal nie beantragt worden war, habe niemand in der Gemeinde gewusst. ...

    p.gif"Illegaler Funk" schlägt Wellen der Empörung

    so hat es angefangen: Nicht auf einer Wellenlänge mit der Behörde

    Hintergrundinfos:

    In BaWü wurden den Gemeinden Lokal-/Abschnittskanäle im 3xx-Bereich vom Land zugewiesen.

    Die dafür verwendeten vier Kanäle haben nur eine Frequenz im Oberband. Daher kann dort kein Relaisverkehr betrieben werden.

    Hier hab ich das Konzept beschrieben: 'Kommunikationsstrukturen (war: Fünrungsstufen und Führungsfahrzeuge)'

    Die Nutzung der Lokal-/Abschnittskanäle erfolgt gegenüber dem 4m-Betriebskanal recht selten. Bei grösseren Einsätzen bzw. auch beim Übungs- und Ausbildungsbetrieb werden diese Kanäle hin und wieder flexibel genutzt.

    Wir nutzen z.b. bei Funklehrgängen mehrere (!) dieser Lokal-/Abschnittskanäle parallel und führen damit den praktischen Übungsbetrieb durch.

    Streng formal muss jetzt auch der jeweilige Lokal-/Abschnittskanal ( = Frequenz ) der jeweiligen Gemeinde von der BNetzA zugewiesen werden.

    Wenn man dies nun richtig machen will muss man sich ja jeden Kanal den man nutzen will, muss, kann auch vorab zuteilen lassen :-() Das ist weltfremd und unnötiger Bürokratieaufwand.

    Bin mal gespannt ob wir jetzt auch so einen Bußgeldbescheid bekommen ;-)

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW833891
    Datum25.09.2017 16:37   5080 x gelesen
    Wie lange will man dort denn über ein Verwarngeld von 55 Euro diskutieren?!

    Offensichtlich hat man es im Laufe des Jahres versäumt, die Angelegenheit zu klären. Jetzt stellt sich heraus, dass die Bundesbehörde das was sie geschrieben hat auch ernst meint. Ja nun, auf Bundesebene ist halt manches anders als auf dem platten Land.

    Eigentlich gibt es doch nur einen Weg: die Unklarheiten ausräumen, die fehlende Genehmigung einholen und die 55 Euro kaltlächelnd aus der Portokasse bezahlen.

    Vor allem aber um Himmelswillen die Ehrenamtskeule wieder weg packen und auch auf keinen Fall den Ehrenamtlern einreden sie müssten sich jetzt angegriffen fühlen für eine reine Verwaltungsangelegenheit!

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg833894
    Datum25.09.2017 17:354972 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Jürgen M.

    Die Nutzung der Lokal-/Abschnittskanäle erfolgt gegenüber dem 4m-Betriebskanal recht selten.

    Das kann ich für den Rhein-Neckar-Kreis nicht pauschal bestätigen, sogar die ILst weist einzelne Feuerwehren z.B. Unwettereinsätzen oder Übungen zur Benutzung der Lokalkanäle hin und er wird vielfach genutzt..

    Bei grösseren Einsätzen bzw. auch beim Übungs- und Ausbildungsbetrieb werden diese Kanäle hin und wieder flexibel genutzt.

    Unsere FF benutzt gerade bei Unwetter/Sturmschadeneinsätzen oder bei Ausbildungsveranstaltungen, wie beispielsweise am letzten Donnerstag ein Tunnelübung oder am Samstag bei einer Jugendfeuerwehr-Großübung gerne den uns zugeteilten Lokalkanal, ( ich nehme an, dass wird bei der BNetzA bezalht haben ? ;-))) ).


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839172
    Datum27.04.2018 18:263634 x gelesen
    hallo,

    es geht weiter:

    Epfenbach

    Der Feuerwehrfunk wird zum Piratenfunk

    Immer noch keine Lizenz - Bürgermeister erteilt die Genehmigung kurzerhand per Anweisung

    Der Feuerwehrfunk wird zum Piratenfunk: Die Feuerwehr bewegt sich bei ihrem Funkverkehr weiterhin in einer rechtlichen Grauzone. Weil auch ein Jahr nach der Verwarnung durch die Bundesnetzagentur, verbunden mit einer Geldbuße von 55 Euro, immer noch keine Genehmigung für die Nutzung des bisherigen Funkkanals 392 vorliegt, hat Bürgermeister Joachim Bösenecker kurzerhand auf eigene Faust den strittigen Funkverkehr legalisiert - "da mir die Funktionsfähigkeit der Feuerwehr wichtiger ist als jahrelanges Warten auf eine Genehmigung, die in meinen Augen lediglich eine Formalie ist."

    Vor ziemlich genau einem Jahr war heraus gekommen, dass die örtliche Löschtruppe eine Funkfrequenz nutzt, für die sie keine offizielle Lizenz hat. Dass die Feuerwehr seit 20 Jahren auf diesem so genannten BOS-Funk-Kanal kommuniziert, spielte für die Bundesnetzagentur dabei keine Rolle. Aktuell läuft jetzt das förmliche Genehmigungsverfahren - und dieses folgt dem "festgelegten Ablauf des föderal gestalteten Zustimmungsverfahrens", wie die Netzagentur auf eine Nachfrage aus dem Epfenbacher Rathauscontainer mitteilte. Das heißt: Nach der Vorlage des Antrages auf Frequenzzuteilung durch die Gemeinde bei der zuständigen Landesbehörde wird der Antrag nach Bearbeitung und Bestätigung an das Bundesinnenministerium weitergeleitet. ...

    vollständiger Artikel: auf rnz.de

    Geschrieben von Henning K.Eigentlich gibt es doch nur einen Weg: die Unklarheiten ausräumen, die fehlende Genehmigung einholen und die 55 Euro kaltlächelnd aus der Portokasse bezahlen.
    wurde so gemacht:

    Vor eventuellen neuen Strafzetteln hat der Rathauschef offenbar wenig Angst: Das Verwarnungsgeld vom letzten Jahr war dank Spenden von Politikern gleich wieder amortisiert worden. Es blieb sogar noch Geld für die Kameradschaftskasse übrig.
    ich kapier immer noch nicht wo das Problem liegt.

    Der 4m-Betriebskanal imFeuerwehr Rhein-Neckar-Kreis ist 468 G/U. Der dürfte auch bei der Zulassung eingetragen sein. Der 492 ist ja nur ein Abschnittskanal der selten genutzt wird. Der dürfte so vom Kreis auch entsprechend der Gmeinde zugewiesen sein.

    Die Nutzung der Abschnittskanäle ist schon seit sehr vielen Jahren vom Innenministerium Baden-Württemberg geregelt.

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJoac8him8 P.8, Linden / Hessen839176
    Datum28.04.2018 19:503041 x gelesen
    Hallo,
    ein ähnliches Problem mit einer Außenstelle gab es auch bei uns.

    Abhilfe:
    Es gibt für jede Kommune eine Frequenzzuteilungsurkunde mit der zugeteilten 4m-Unterband-Frequenz auf der man teilnehmen darf ( sonst arbeitet man illegal ). Das ist die "normale" Frequenz, die dem zugeordneten Kanal im UB entspricht auf dem ja alle Funkgeräte erst einmal senden.
    Über den Empfang im OB ist nichts ausgesagt, denn es geht darin nur um das Senden der kommunalen Feuerwehrfunkanlagen.
    Zumindest bei uns in Hessen ist erst einmal für das Senden im OB der Betreiber der Relaisstellen/GW-Technik, also das IM zuständig.
    Diese Urkunde ( so richtig mit Bundesadler und hochwertigem Papier ) wurde auch mit einem Beiblatt zugestellt.
    Dieses Beiblatt " Nebenbestimmungen für den nömL der BOS..." sollte man aufmerksam lesen!
    In der zweiten Spalte stehen " Besondere Bestimmungen...".
    Dort ist unter 2. zu lesen: "Die jeweils zuständigen obersten Bundes- und Landesbehörden können für ihren Bereich besondere Vorschriften .. festlegen.
    Soweit es in diesen Vorschriften .... im Rahmen der Zusammenarbeit alle Frequenzen genutzt werden, die für den nömL der BOS zugeteilt wurden."
    Ende des Zitats!

    Und dann schauen wir noch in die (P/FW/Kats-)DV 810 unter 1.3 Betriebsleitung:
    Unter 1.3.1 ist die "Zuständigkeit u. a. der Innenministerien.. für ihren Bereich" definiert.
    Dort ist dann unter 1.3.3 u. a. zu lesen:
    - Erlaß von Zusatzregelungen

    .. was ja in diesem Fall hoffentlich so erfolgt ist!

    Auch wenn die "810" schon etwas älter ist, so wurde sie in den einzelnen BL immer wieder in Kraft gesetzt bzw. es wurde gesagt, dass sie bis zu einer neuen DV weiterhin sinngemäß anzuwenden ist!

    Vielleicht hilft dieser Argumentationsstrang das Problem zu lösen?

    Gruß
    jo

    Dies ist meine persönliche Meinung!

    ...denn so habe ich die Welt gesehen!
    ... und keiner von Euch war dabei ...

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern839177
    Datum29.04.2018 08:282109 x gelesen
    Geschrieben von Henning K.Vor allem aber um Himmelswillen die Ehrenamtskeule wieder weg packen und auch auf keinen Fall den Ehrenamtlern einreden sie müssten sich jetzt angegriffen fühlen für eine reine Verwaltungsangelegenheit!

    Gab ja eh schon einen Ehrenamtsbonus.

    Funken ohne Frequenzzuteilung und dann "nur" 55 Bußgeld.
    Mach du das mal mit einem Betriebsfunkgerät und probier ob du auch so günstig wegkommst.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü839181
    Datum29.04.2018 12:511832 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Der 492 ist ja nur ein Abschnittskanal der selten genutzt wird. Der dürfte so vom Kreis auch entsprechend der Gmeinde zugewiesen sein.
    Als wir, vor vielen Jahren, in unser neues Feuerwehrhaus umgezogen sind habe ich zwei Frequenzzuteilungen beantragt. Einmal Lokalkanal 3XX und Betriebskanal. War zwar etwas aufwändig, dadurch sind wir jetzt auf der sicheren Seite.

    Das Handeln des Bürgermeisters zeugt nicht unbedingt von Fingerspitzengefühl. Anstatt sich ruhig zu verhalten und den Lokalkanal zu nutzen wenn es nötig ist, provoziert man die Bundesnetzagentur unnötig und darf sich nicht wundern wenn Die dann die "große Keule" auspackt.

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg839182
    Datum29.04.2018 13:341895 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Manfred K.Als wir, vor vielen Jahren, in unser neues Feuerwehrhaus umgezogen sind habe ich zwei Frequenzzuteilungen beantragt. Einmal Lokalkanal 3XX und Betriebskanal. War zwar etwas aufwändig, dadurch sind wir jetzt auf der sicheren Seite.
    gute Idee

    Aber so was kann doch keine sinnvolle Lösung sein.

    Da müsste man viele denkbare 4m-Kanäle vorab für Frequenzzuteilungen beantragen.

    Wir z.B. liegen an einer Kreisgrenze. Unsere Drehleiter fährt hin und wieder in den Nachbarkreis. Bei Funkausbildungen nutzen wir teilweise alle vier Abschnittskanäle. Ausserdem lassen wir uns dafür auch noch offiziell im Innenministerium den K500 zuteilen.

    Da hätte die Bundesnetzagentur viel zu tun wenn jede Feuerwehr in BaWü anfängt alle denkbare Kanäle zu beantragen.

    Ich seh da auch keinen regulatorischen Mehrwert für so was. Die Nutzung der 4m-Kanäle ist schon seit Jahrzehnten durch Erlasse usw. regelt. Da muss man Sonderfälle die im Vergleich zum Betriebskanal selten auftreten nicht noch zusätzlich "verwalten".

    MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg839184
    Datum29.04.2018 14:351845 x gelesen
    Das Thema ist nix neues, seit Jahren schon so. Ebenfalls das Anmelden von Funkanalgen, was auch nicht jeder weiss. Im Zweifelsfall (zumindest für die BaWü´ler) ein Blick auf die Hompage der LFS, da sind die wichtigsten Artikel online, z.B.
    klick . Und warum der Bürgermeister so ein Terz macht deswegen, keine Ahnung.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorDirk8 B.8, Karlsbad / Baden-Württemberg839185
    Datum29.04.2018 15:141680 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M.Da müsste man viele denkbare 4m-Kanäle vorab für Frequenzzuteilungen beantragen.

    Wir z.B. liegen an einer Kreisgrenze. Unsere Drehleiter fährt hin und wieder in den Nachbarkreis. Bei Funkausbildungen nutzen wir teilweise alle vier Abschnittskanäle. Ausserdem lassen wir uns dafür auch noch offiziell im Innenministerium den K500 zuteilen.

    Da hätte die Bundesnetzagentur viel zu tun wenn jede Feuerwehr in BaWü anfängt alle denkbare Kanäle zu beantragen.


    Ich sehe das Vorgehen der BNetzA auch als regelkonform an. Eine Zuteilung erfolgt nur einmal pro Region/Funknetz wenn die erste orstsfeste Anlage errichtet wird. Für Meldeempfänger, Handfunkgeräte und Fahrzeuggeräte gibt es schon seit April 2000 keine eigene Urkunde mehr. Deshalb muss für mobile Einheiten die Nachbarschaftshilfe leisten selbstverständliche KEINE Zuteilung beantragt werden, es wird die Zuteilung des Nachbars genutzt. Was aber immer einzeln zuteilungspflichtig ist sind orstfeste Anlagen, egal ob Gerätehaus, Relasisstelle oder DAU. Das war und ist schon immer so. Ortsfeste Anlagen sind wegen verschiedenster Dinge (Auslandskoordination, EMV Grenzwerte, Gleichkanalstörungen usw) besonders zu behandeln.

    Die Verteilung der vier WO Kanäle auf die Landkreise und weiter auf die Gemeinden ist nur eine regulatorische Maßnahmen um möglichst wenige gegenseitige Beeinflussungen zu produzieren. Diese Verteilung beinhaltet selbstverständlich KEINE Nutzungsgenehmigung in fernmelderechtlicher Sicht. Diese muss/kann von den Gemeinden aufgrund des Erlasses beantragt werden. Der Antrag geht aufgrund des Erlasses auch problemlos durch, man muss es halt nur machen. Insofern liegt ein Verschulden der Gemeinde vor was mit 55 EUR, anscheindend noch mit Behördenbonus versehen, vollkommen richtig geahndet wurde. Theoretisch hätte die BNetzA den Betrieb auch untersagen können oder die Anlage im Wiederholungsfall einziehen.

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorKlau8s R8., Ballrechten-Dottingen / Baden-Württemberg839186
    Datum29.04.2018 15:551654 x gelesen
    hier ist die aktuelle Verordnung des BMI von 2009. Im Anhang ist der Antrag, damit man den auch mal gesehen hat

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     
    AutorManf8red8 K.8, Löwenstein / BaWü839187
    Datum29.04.2018 19:061696 x gelesen
    Bei uns ist BNetzA auch schon mal durch die Feuerwehrhäuser gezogen und hat die eingestellten Kanäle, an den Funkgeräten, kontrolliert. Wenn dann ein Anderer, als zugeteilt, eingestellt war gabs eine Ermahnung.

    Kann man auch als leicht überzogen bezeichnen. Wenn sie den Blick mehr auf die Antennenmasten richten würden, und dort wo eine 2m-Antenne "runter lacht" zuzschlagen würde wäre auch viel erreiocht.

    Manfred

    Beitrag bewerten

    Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

     

     25.09.2017 15:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
     25.09.2017 16:37 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.04.2018 08:28 Alex7and7er 7H., Neuburg
     25.09.2017 17:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     27.04.2018 18:26 Jürg7en 7M., Weinstadt
     28.04.2018 19:50 Joac7him7 P.7, Linden
     29.04.2018 12:51 Manf7red7 K.7, Löwenstein
     29.04.2018 13:34 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.04.2018 14:35 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
     29.04.2018 15:14 Dirk7 B.7, Karlsbad
     29.04.2018 15:55 Klau7s R7., Ballrechten-Dottingen
     29.04.2018 19:06 Manf7red7 K.7, Löwenstein
    zurück


    Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt