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ThemaGerichtsurteil zur Löschwasserversorgung6 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSven8 D.8, Wanzleben und Hamburg / Sachsen-Anhalt843050
Datum24.09.2018 20:324636 x gelesen
Hallo wertes Forum,

ich bin derzeit dabei etwas zur Löschwasserversorgung innerhalb der Gemeinde zu planen. Tief in meinem Wissen ist irgendwie eingebrannt, dass Behälterfahrzeuge der Feuerwehr laut einem Gerichtsurteil nur bis zu einer Hydrantenleistung von 700 Litern pro Minuten mit engerechnet werden können, um den Grundschutz von 800 Litern pro Minute nach DVGW Arbeitsblatt W 405 zu gewährleisten. Hat der Hydrant weniger als 700 Litern pro Minute geht das nicht mehr und man hat baulich für Ersatz zu sorgen.

Jetzt meine Frage:

Kennt jemand dieses Gerichtsurteil und kann mit ggf. sagen, wo ich es finde? Vielleicht hat ja jemand das Aktenzeichen.

Ich möchte hier keine grundsätzliche Diskussion über die LW-Versorgung lostreten, also bitte nicht das Thema damit überfrachten :-)

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen843051
Datum24.09.2018 21:342992 x gelesen
Hallo,
davon habe ich noch nie etwas gehört, bin aber gespannt wie ein Flitzbogen auf die Erklärung. Da müßte man ja ab der 1. Minute an der Est über 120 min ständig die fehlenden 100 l/min gewährleisten können.
MkG
Klaus

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AutorMarc8o S8., Niederneisen / 843056
Datum25.09.2018 14:211983 x gelesen
Hallo,
da auch mit der Löschwasserversorgung weniger vertraute hier mitlesen:
Der Löschwasser-Grundschutz ist nicht nur 800l/min, sondern kann auch mehr sein. Typischerweise 1600l/min und 3200l/min. Je nach Bauvorhaben auch Zwischenwerte.
Löschwasser-Grundschutz => durch die Gemeinde sicherzustellen.

Da ein Gerichtsurteil keine Verordnung oder gesetzliche Vorgaben ersetzt, kann das genannte Urteil (-100l/min tollerierbar) nur für den vor Gericht verhandelten Einzelfall gelten. Und es kann daher lediglich als eine mit Fragezeichen besetzte Erkenntnisquelle genutzt werden.

Grüße
Marco Schramm

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW843058
Datum25.09.2018 15:481716 x gelesen
Geht es da um den Brand eines Holzhandels in Krefeld? Dort klagte ja der Holzhandel, da die Stadt den für ihn installierten Überflurhydrant nicht instand gehalten hat. Die Stadt sagte das war Aufgabe des Holzhandels da es sein Hydrant war.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 843060
Datum25.09.2018 19:001439 x gelesen
Geschrieben von Thomas E.Dort klagte ja der Holzhandel, da die Stadt den für ihn installierten Überflurhydrant nicht instand gehalten hat. Die Stadt sagte das war Aufgabe des Holzhandels da es sein Hydrant war.

Interessante Aussage!
Ein Holzhändler mit eigenem Hydranten, vermutlich ist das Leitungsnetz, das den Holzhändlerhydranten versorgt, auch im Besitz des Holzhändlers ;-)

Selbst wenn der Hydrant sich auf dem Gelände des Gewerbetreibenden befindet, ist dieser nur dafür zuständig, dass der Hydrant zu jeder Zeit zugänglich ist, mehr nicht!

Edit: Ich habs mir grade auf Google-Maps angeschaut: das Objekt befindet sich mitten in einem Gewerbegebiet, wenn da die Löschwasserversorgung an EINEM Hydranten scheitert, dann ist die Löschwasserversorgung UaS (Unter aller Sau)

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AutorJuer8gen8 W.8, Frechen / NRW843061
Datum25.09.2018 19:021479 x gelesen
https://www.fpc-stockum.de/service/rechtsprechung/

In dem Artikel kommen zumindest die Mengenangaben und der Verweis auf Tankfahrzeuge vor.
Vlt. ist es das was gesucht wird...

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 24.09.2018 20:32 Sven7 D.7, Wanzleben und Hamburg
 24.09.2018 21:34 Klau7s K7., Mittweida
 25.09.2018 14:21 Marc7o S7., Niederneisen
 25.09.2018 15:48 Thom7as 7E., Nettetal
 25.09.2018 19:00 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 25.09.2018 19:02 Juer7gen7 W.7, Frechen
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