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ThemaWer ist Sachkundiger zur 12-Monatsprüfung von AbStuSi?5 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen845664
Datum14.01.2019 07:312850 x gelesen
Hallo zusammen,
wer ist Sachkundiger gem. des DGUV Grundsatz 305-002 und kann die 12 monatige Sicht- & Funktionsprüfung des Gerätesatzes
Absturzsicherung durchführen?

Reicht hier eine normale Gerätewartausbildung oder ist hier eine zus. Schulung z.B. direkt vom Hersteller notwendig?

Danke!

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AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY845667
Datum14.01.2019 08:081800 x gelesen
Hallo Sabrina,

dazu reicht der normale Getätewart Lehrgang nicht. Dazu benötigst du einen Fachlehrgang. Der muss aber nicht vom Hersteller sein. Meist reicht auch auch ein Sachkundelehrgang z.b. von der BG oder TÜV. Benutze einfach mal die Forumsuche. Da wirst du was dazu finden.

Bis dann
Sascha

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AutorPasc8al 8S., Hamburg / Hamburg845669
Datum14.01.2019 08:251790 x gelesen
Für die Sachkundeprüfung benötigt man einen einen speziellen Lehrgang. Wenn es um Auffanggurte, Verbindungsmittel (Seile etc.) geht reicht ein herstellerunabhängiger Lehrgang. Bei Rettungsgeräte (Höhensicherungsgeräten, Dreibäumen etc.) benötigt man zusätzlich noch weitergehende Schulungen.

Die Anforderungen für die sachkundige Person für PSAgA sind in im DGUV Grundsatz 312-906 geregelt. Link

Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- An der Qualifizierung dürfen nur solche Personen teilnehmen,
die mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben
und
die nachweislich auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrungen
über ausreichende praktische und theoretische Kenntnisse hinsichtlich
des Einsatzes und Umganges mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen im jeweiligen Teilbereich besitzen.
PSAgA/RA: Unterweisungsnachweise, Eingangstests
Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr:
Grundlehrgang nach Empfehlung AGBF


Die Gerätewart-Ausbildung reicht hierfür nicht.

MfG
Pascal

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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland845670
Datum14.01.2019 09:061639 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von ---Pascal.S--- Die Anforderungen für die sachkundige Person für PSAgA sind in im DGUV Grundsatz 312-906 geregelt. Link


Dort ist auch der Zeitliche Rahmen geregelt. Mindestens ein Zeitansatz von 24 Unterrichtseinheiten à 45 min => 18 Stunden ist einzuplanen.

Deswegen wird das in der Regel nicht in irgendwelchen Gerätewartlehrgängen integriert, sondern wird extra gehalten.

Gruß Philip

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AutorCars8ten8 I.8, Emd / Niedersachsen845694
Datum14.01.2019 18:241096 x gelesen
Mein Sabrina,

falls an Eurer FTZ nicht möglich, FTZ Emden anfragen (hauptberufliche Wachbereitschaft der FW). Dort arbeiten mindestens. 2 Sachkundige.

Gruß aus Emden

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 14.01.2019 07:31 Sabr7ina7 M.7, Leer
 14.01.2019 08:08 Sasc7ha 7H., Zusmarshause
 14.01.2019 08:25 Pasc7al 7S., Hamburg
 14.01.2019 09:06 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 14.01.2019 18:24 Cars7ten7 I.7, Emd
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