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| Thema | Fahrzeugrealität der Normung/Beschaffung | 10 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849201 | |||
| Datum | 20.05.2019 13:12 | 3514 x gelesen | |||
| Ich persönlich glaube, dass das Problem nicht an der Norm oder dem Fahrzeugnamen hängt, sondern daran, wie definiert wird was man braucht (oder brauchen soll). Es wird irgendwann ein Brandschutzbedarfsplan aufgestellt. Aus dem geht dann hervor, dass man für Brände ein LF 8/6 braucht, weil das irgendwo als Mindestanforderung definiert war. Dann kommt wegen der großen Straße noch der TH-Satz dazu. Variante 1: Und für die Häuser im Zentrum mit 3. OG kommt die Schiebleiter drauf. Jetzt fällt irgendwann auf, dass das alte LF 8/6 mit TH-Satz und dreiteiliger Schiebleiter ersetzt werden muss. Führt, wenn man sich an die Norm halten will, zwingend zu einem HLF20, da das HLF10 keine Schiebleiter nach Norm haben darf (nicht einmal auf Wunsch des Bestellers). Variante 2: Jetzt wurde irgendwann festgesetzt, dass man nach dem BSP ein LF 8/6 oder einen normativen Nachfolger braucht. Aber man stellt fest, dass zwei oder drei Zusatzbeladungen nach örtlichen Gegebenheiten wirklich sinnvoll sind. Warum gibt es nicht sowas, wie Normbeladungsmodule, die im BSP gefordert werden können: - Brandschutz Basis - mobiler Löschwasservorat - Unterstützung Wasserversorgung - Technische Hilfe Basis - Erweiterung LKW - Erweiterung Bahn - Verkehrsabsicherung - Höhensicherung/-rettung - ... Und dann ein Portfolio an Normfahrzeugen, die entsprechende Module beinhalten, aber definierte Höchstlasten haben. Wie sich dann eine Feuerwehr vor Ort ihren Bedarf zusammen stellt, sei egal (HLF20 oder LF10 + TLF2000 + GW-L1) Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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| Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 849202 | |||
| Datum | 20.05.2019 14:22
| 2438 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Variante 1: Und für die Häuser im Zentrum mit 3. OG kommt die Schiebleiter drauf. Jetzt fällt irgendwann auf, dass das alte LF 8/6 mit TH-Satz und dreiteiliger Schiebleiter ersetzt werden muss. Führt, wenn man sich an die Norm halten will, zwingend zu einem HLF20, da das HLF10 keine Schiebleiter nach Norm haben darf (nicht einmal auf Wunsch des Bestellers). Für innerstädtische Bebauung mit Rettungshöhen über tragbare Leitern im 3. OG (ohnehin nur in wenigen Bundesländern toleriert, bzw. vorgesehen) sieht die "Norm" seit den dreissiger Jahren das LF 15 (und dessen Nachfolger) über LF 16, LF 16/12 bis zum (H)LF 20(/16) vor! Hält man sich daran, hat man keine Probleme... Hält man sich nicht daran, stückelt man irgendwas zusammen - und stellt am Schluß fest, dass man faktisch im Ausmaß und den Kosten dann ungefähr beim LF 16/12 (bzw. (H)LF 20) gelandet ist... auch und gerade in den Bundesländern, die LF 8/6 bzw. (H)LF 10 mit diversen Zusatzbeladungen erlauben... Geschrieben von Christian R. Variante 2: Jetzt wurde irgendwann festgesetzt, dass man nach dem BSP ein LF 8/6 oder einen normativen Nachfolger braucht. Aber man stellt fest, dass zwei oder drei Zusatzbeladungen nach örtlichen Gegebenheiten wirklich sinnvoll sind. 1. Weil man mal mit einem riesigen Aufwand ermittelt hat, dass die Erstangriffsfahrzeuge möglichst breitbandig - und daher auch für THL ausgestattet sein sollen. Das hieß mal Basis 1 - 3, als man erkannte, dass das technisch damals schlicht nicht sinnvoll darstellbar war, landete man bei der ersten Typenreduzierung mit politischen Einflüssen zum Erhalt bestimmter Fahrzeuge bzw. Wegfall bestimmter Beladungen (in Bayern z.B. heute noch Verzicht auf PA bei Erstangriffsfahrzeugen mit 8,? t möglich? => TSF-Log ohne PA...) 2. Weil es möglich sein muss, dass bei Fahrzeugausfall ein anderes Fahrzeug gleichen Einsatzwertes sofort eingesetzt werden kann. 3. Weil man nicht davon ausgeht, dass man sich in einen Fahrzeugstall 3 - n (H)LF packt, um die verschiedenen Zusatzbeladungen verlasten zu können, sondern dafür dann richtige Sonderfahrzeuge oder Ergänzungsbeladungen auf Rollwagen für GW-L etc. nutzt, oder eben AB in großen Feuerwehren. 4. Weil es bei Paralleleinsätzen möglich sein muss, in Feuerwehren mit entsprechend mehreren Löschfahrzeugen für den Erstangriff jeden Einsatz adäquat bedienen zu können. 5. Weil Fahrzeugtausch quer durch mehrere Standorte einer Feuerwehr möglich sein muss.. usw.... Leih Dir das mal aus, wenn Du es noch nicht hast, da findest Du vieles an taktisch-technischen Hintergründen erklärt - und die Probleme beschrieben, die automatisch eintreten, wenn man irgendwas bastelt..... http://einsatzpraxis.org/buecher/einsatzfahrzeuge-typen/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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| Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 849231 | |||
| Datum | 21.05.2019 14:54 | 1628 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich C.1. Weil man mal mit einem riesigen Aufwand ermittelt hat, dass die Erstangriffsfahrzeuge möglichst breitbandig - und daher auch für THL ausgestattet sein sollen. [...]Es geht mir ja genau darum, was du schreibst: Es gibt schon durchdachte und sinnige Typen. Ich denke nur, der Fehler liegt darin, dass oft nicht die Anforderung im BSP formuliert wird, sondern Ausführung, also der Fahrzeugtyp. Geschrieben von Ulrich C. 4. Weil es bei Paralleleinsätzen möglich sein muss, in Feuerwehren mit entsprechend mehreren Löschfahrzeugen für den Erstangriff jeden Einsatz adäquat bedienen zu können.Bei nur einem Standort und 20 bis 40 Einsätzen p.a. erübrigt sich das... Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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| Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 849233 | |||
| Datum | 21.05.2019 15:17 | 1533 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Bei nur einem Standort und 20 bis 40 Einsätzen p.a. erübrigt sich das... Welche Gemeinde/Verbandsgemeinde/Amt ... (je nach Bundesland) hat nur einen Standort? Alle, mir bekannten Feuerwehren, bestehen aus mehr als einer Ortswehr. Ich dachte bis dato, das ist mittlerweile der Normalfall. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 849235 | |||
| Datum | 21.05.2019 16:17 | 1422 x gelesen | |||
| Guten Tag Geschrieben von Andreas K. Welche Gemeinde/Verbandsgemeinde/Amt ... (je nach Bundesland) hat nur einen Standort? Allein in unserem Unterkreis gibt es zehn FF in zehn selbstständigen Gemeinden die jeweils nur aus einer Abteilung bzw. einem Standort bestehen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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| Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 849237 | |||
| Datum | 21.05.2019 16:41 | 1510 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas K.Welche Gemeinde/Verbandsgemeinde/Amt ... (je nach Bundesland) hat nur einen Standort? Hallo Andreas, nicht alle Bundesländer haben den Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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| Autor | Lutz8 R.8, Geeste / Niedersachsen | 849238 | |||
| Datum | 21.05.2019 18:03 | 1240 x gelesen | |||
| Moin, Feuerwehr Meppen hat nur einen Standort auf dem Stadtgebiet. Die BwFw der WTD ist streng genommen ja nicht mehr Stadtgebiet und rückt i.d.R. auch nicht extern aus. Aber die haben deutlich mehr als 40 Einsätze. Gruß aus dem Emsland Lutz | |||||
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| Autor | Lutz8 R.8, Geeste / Niedersachsen | 849239 | |||
| Datum | 21.05.2019 18:05 | 1286 x gelesen | |||
| Wie ich höre sind nicht nur meine Freunde aus Elend nicht ganz glücklich über die Auswirkungen der Gemeindegebietsreform... | |||||
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| Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 849240 | |||
| Datum | 21.05.2019 18:24 | 1402 x gelesen | |||
| ;-) also Feuerwehrtechnisch, -praktisch, -taktisch-, beschaffungsmäßig macht eine größere Kommune mit mehreren StO schon Sinn......wenn die Zusammenarbeit klappt und die Kommune auch seitens Land etc. finanztechnisch auskömmlich ausgestattet wurde. Aus kommunalpolitischer Sicht (die sei mir als ein betroffener Auch-Ortsbürgermeister gestattet) merkt man die fehlenden Befugnisse und Rechte für die Ortschaften (ggü. der Zeit als selbst. Gemeinde) natürlich schon....und manchmal/oft auch schmerzhaft. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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| Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 849269 | |||
| Datum | 22.05.2019 13:10 | 1314 x gelesen | |||
| Eines der Argumente war doch, "Das ist woanders auch so.". Wieder etwas gelernt. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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