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ThemaÖlflecke auf Kreisstraße11 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen865964
Datum21.01.2021 13:433856 x gelesen
Hallo zusammen,
wenn man als Feuerwehrfrau in einer Führungsposition angesprochen wird, dass ein Fahrzeug vor der Haustür eines Bewohners auf einer Kreisstraße steht und darunter sich ein ca. 20x20cm großer Ölfleck befindet, ist es dann als Führungskraft ausreichend, den Eigentümer darauf hinzuweisen, ggf. sich den Namen des Eigentümers geben zu lassen (falls ein Verursacher gesucht wird) und dem Eigentümer mitzuteilen, dass er sich um die Beseitigung des Ölflecks selber kümmern muss bzw. der Abschleppdienst und nicht Aufgabe der Feuerwehr sei? Oder muss die Feuerwehrfrau selber etwas veranlassen, da sie Kenntnis darüber hat?

Danke!

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AutorMich8ael8 L.8, Dausenau / RLP865965
Datum21.01.2021 13:582568 x gelesen
Da in meinen Augen die Feuerwehr nicht originär für Ölflecken zuständig ist und von einem Ölfleck in der Größe auch keine unmittelbare Gefahr ausgeht würde ich wie folgt vorgehen:
- Eigentümer auf den Fleck aufmerksam machen. Das aber nicht als Mitglied der Feuerwehr sondern als "aufmerksamer Bürger".
- Wenn keine Beseitigung stattfindet das örtlich zuständige Ordnungsamt verständigen

Mehr auch nicht. Hier im Dorf würde man dem Eigentümer evtl. noch auf dem ganz kurzen Dienstweg ein Eimerchen Bindemittel zukommen lassen. Mehr aber auch nicht.

Gerade bei der Thematik Öl auf Fahrbahn kommt man sehr schnell ins Schleudern. Vor allem im übertragenen Sinn.

Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder.
Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

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AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen865966
Datum21.01.2021 14:052519 x gelesen
Geschrieben von Michael L.Da in meinen Augen die Feuerwehr nicht originär für Ölflecken zuständig ist und von einem Ölfleck in der Größe auch keine unmittelbare Gefahr ausgeht würde ich wie folgt vorgehen:
- Eigentümer auf den Fleck aufmerksam machen. Das aber nicht als Mitglied der Feuerwehr sondern als "aufmerksamer Bürger".
- Wenn keine Beseitigung stattfindet das örtlich zuständige Ordnungsamt verständigen

Mehr auch nicht. Hier im Dorf würde man dem Eigentümer evtl. noch auf dem ganz kurzen Dienstweg ein Eimerchen Bindemittel zukommen lassen. Mehr aber auch nicht.

Gerade bei der Thematik Öl auf Fahrbahn kommt man sehr schnell ins Schleudern. Vor allem im übertragenen Sinn.



Bin als Feuerwehrfrau angesprochen wurden. Der Verursacher wollte den Fleck selber entfernen. Hatte noch meine "private" Hilfe angeboten. Wurde aber nicht gewünscht. Ich komme nun nicht täglich an dem Ort vorbei, deshalb könnte ich jetzt nicht nachsehen, ob der Fleck weg ist. Aber ich würde davon jetzt mal ausgehen.

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen866153
Datum27.01.2021 22:182166 x gelesen
Geschrieben von Sabrina Müller


Bin als Feuerwehrfrau angesprochen wurden. Der Verursacher wollte den Fleck selber entfernen. Hatte noch meine "private" Hilfe angeboten. Wurde aber nicht gewünscht. Ich komme nun nicht täglich an dem Ort vorbei, deshalb könnte ich jetzt nicht nachsehen, ob der Fleck weg ist. Aber ich würde davon jetzt mal ausgehen.


In erster Linie würde ich den Bürger aufklären und auch erstmal an den Verursacher verweisen. Wenn keine Gefahr im Verkehr/ Abwasser besteht, kann dieser selbst tätig werden. Darauf hinweisen das man Pol / Betriebshof kontaktiert zur Abnahme.
Letztendlich agiere ich selbst aber als Bürger mit etwas mehr Wissen in der Materie und nicht als FA.

MkG
Patricia

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen866161
Datum28.01.2021 14:331512 x gelesen
Auf niedersächsische Verhältnisse bezogen:

Die originäre Zuständigkeit für Ölspuren im öffentlichen Verkehrsraum liegt immer beim zuständigen Straßenbaulastträger. Also in diesem Falle bei der zuständigen "Kreisstraßenmeisterei". Ist dieser nicht erreichbar oder nicht in der Lage sich darum zu kümmern, ist subsidiär die für den Ereignisort zuständige Polizeidienststelle zuständig. Siehe dazu auch: § 44 StVO "Sachliche Zuständigkeit"

Erst wenn eine dieser Instititutionen einen Handlungsbedarf feststellt, kommt u.U. die Feuerwehr ins Spiel. Dies aber auch nur im Rahmen der "Amtshilfe", da die Herstellung der Verkehrssicherheit nicht Aufgabe der Feuerwehr ist.

In Deinem Falle könntest Du also als "fachkundige Privatperson" aggieren und ggf. Hinweise geben oder die zuständigen Stellen in Kenntnis setzen. Handle nach dem Motto "Melden macht frei und belastet andere!"

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)



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AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken866173
Datum28.01.2021 20:501288 x gelesen
Nur, wer hat als Privatmann die Telefonnummer des zuständigen Straßenbaulastträgers bei der Hand?

Ich hatte hier mal was ähnliches. Nach einem Regenschauer mehrere schillernde Ölflecken, weit ab von einer Ölspur. Ich habs dann der 112 gemeldet, die hat mich an die 110 verwiesen, und die wollten sich dann eigentlich auch nicht kümmern....

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW866176
Datum28.01.2021 23:121270 x gelesen
Geschrieben von Neumann T.Ich hatte hier mal was ähnliches. Nach einem Regenschauer mehrere schillernde Ölflecken, weit ab von einer Ölspur. Ich habs dann der 112 gemeldet, die hat mich an die 110 verwiesen, und die wollten sich dann eigentlich auch nicht kümmern....

Hatte ich auch mal. Ölspur auf Regen in der Haarnadelkurve in einer Autobahnausfahrt. Mich hat es bei etwa 20km/h rausgeworfen und in eine andere Fahrbahn geschleudert. Feuerwehr gibt es an die Polizei weiter, die Polizei sagte, sie kommen nicht für so eine Kleinigkeit. Also bin ich auch weiter gefahren.

15 Minuten später lag ein Auto in den Büschen. Die Polizei war ziemlich angefressen, als ich dem Autobesitzer meine Aussage zur Verfügung stellte. Die Polizisten wollten die gar nicht aufnehmen. Die Kasko Versicherung war sehr interessiert :-) Da es aber keinen Personenschaden gab hat man sich wohl geeinigt.

Der Ort des Geschehens

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AutorPatr8ici8a K8., Kelkheim / Hessen866182
Datum29.01.2021 11:161065 x gelesen
Geschrieben von Neumann T. Nur, wer hat als Privatmann die Telefonnummer des zuständigen Straßenbaulastträgers bei der Hand?

Ich hatte hier mal was ähnliches. Nach einem Regenschauer mehrere schillernde Ölflecken, weit ab von einer Ölspur. Ich habs dann der 112 gemeldet, die hat mich an die 110 verwiesen, und die wollten sich dann eigentlich auch nicht kümmern....


Naja, das ist doch das kleinste Problem. Zur Not auf der Stadt/Gemeinde/Rathaus anrufen. Die sollten das wissen. Auch als Einsatzkraft hätte ich dies nicht sofort zur Hand und müsste die Leitstelle bemühen.
Wäre Evtl auch ein Ansatzpunkt. Ich, als FüKra., habe die Nr. der Leitstelle abgespeichert im Handy.

Ölspuren/Flecken werde halt auch nicht einheitlich behandelt. Bei den einen machen es die Wehren, bei den Anderen Betriebshof oder Strassenmeisterei whatever. Aber dies müsste Sabine ja theoretisch wissen, wie bei ihr der Hase läuft

MkG
Patricia

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen866673
Datum09.02.2021 16:11733 x gelesen
Geschrieben von ---Neumann, Thomas---
Nur, wer hat als Privatmann die Telefonnummer des zuständigen Straßenbaulastträgers bei der Hand?
Sorry, aber hier hat ein FW-Mitglied eine Frage gestellt und kein Privatmann! Und als FW-Mitglied sollte ich die telefonische Erreichbarkeit meiner Leitstelle wissen.

Ich hatte hier mal was ähnliches. Nach einem Regenschauer mehrere schillernde Ölflecken, weit ab von einer Ölspur. Ich habs dann der 112 gemeldet, die hat mich an die 110 verwiesen, und die wollten sich dann eigentlich auch nicht kümmern....

Das wird wohl eindeutig an den differierenden ländespezifischen Umsetzungen und Vorgaben liegen. Föderalismus lässt grüßen.

Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)



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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg866674
Datum09.02.2021 16:14668 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Sven R.Und als FW-Mitglied sollte ich die telefonische Erreichbarkeit meiner Leitstelle wissen.

richtig: 112

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP866676
Datum09.02.2021 16:22698 x gelesen
Ähm, Feuerwehrangehörige sollen demnach also die Notrufnummer dazu nutzen, um Ölspuren an "ihre" Leitstelle zu melden, da diese auch die Telefonzentrale des zuständigen Straßenbaulastträgers ist? Da sind jetzt ca. dreieinhalb Gedankengänge drin, denen ich nicht so ganz folgen kann ;-)

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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 21.01.2021 13:43 Sabr7ina7 M.7, Leer
 21.01.2021 13:58 Mich7ael7 L.7, Dausenau
 21.01.2021 14:05 Sabr7ina7 M.7, Leer
 27.01.2021 22:18 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 28.01.2021 14:33 Sven7 R.7, Cuxhaven
 28.01.2021 20:50 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
 28.01.2021 23:12 Hara7ld 7S., Köln
 29.01.2021 11:16 Patr7ici7a K7., Kelkheim
 09.02.2021 16:11 Sven7 R.7, Cuxhaven
 09.02.2021 16:14 Jürg7en 7M., Weinstadt
 09.02.2021 16:22 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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