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Thema | Heiße Debatte um Leitungsposten: Verhältnis zwischen Feuerwehr und Politik offenbar gestört | 12 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 868002 | |||
Datum | 22.03.2021 18:01 | 3165 x gelesen | |||
interessante Diskussion bei der Wahl der Wehrführung durch den Rat der Gemeinde: Seit 2018 hat die Gemeinde Hille eine eigene Kinderfeuerwehr. Deren Mitglieder hatten jetzt die Möglichkeit, sich zu der Leitung der Feuerwehr zu äußern. Von Seiten der CDU gab es Kritik an dieser Vorgehensweise. Kinder seien nicht wahlberechtigt, heißt es ... ... Eberhard Peper (CDU) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr befragt wurden, obwohl sie als Minderjährige gar kein Wahlrecht hätten. Diese Frage hätte er gerne schon im Feuerschutzausschuss gestellt, aber da habe der Bürgermeister sie nicht zugelassen. Weil er diesen Sachverhalt geklärt haben wollte, habe er sich von einem Anwalt beraten lassen und auch das Innenministerium kontaktiert. Im Gesetz stehe lediglich, dass die Wehr beteiligt werden sollte. Das ist meiner Meinung nach nicht durchdacht und sollte auf Landesebene geklärt werden. ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 868006 | |||
Datum | 23.03.2021 07:57 | 1690 x gelesen | |||
Moin, jetzt mal allen ernstes.... Die Mitglieder der KF und JF dürfen sich äußern... sie sind Bestandteil der Wehr. Was erwartet der Herr denn, was die sagen? Neeee den Onkel Erwin wollen wir nicht... der hat so eine doofe Nase? Und jetzt mal sachlich. Die Gemeindet Hille liegt in NRW. In NRW wird der Leiter der Feuerwehr nicht durch die Angehörigen gewählt. In der Regel wird durch den KBM eine Anhörung statt finden. Auf Grund dieser wird der KBM der Kommune eine entsprechende Empfehlung / Vorschlag unterbreiten. Und im BHKG §11, Teil eins ist ganz klar von der Anhörung der Feuerwehr die Rede. Da gehören alle dazu. Und ich gehe fest davon aus, dass jeder KBM in NRW die Wortmeldung aus der KF, JF und FF entsprechend zu beurteilen mag. Viel mehr zeigt sich hier wieder für mich, dass wir ein immer größer werdendes Qualitätsproblem in allen Ebenen der Politik haben. Gruß | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 868007 | |||
Datum | 23.03.2021 08:18 | 1615 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin D.In der Regel wird durch den KBM eine Anhörung statt finden. Diese Regel hat sich mit dem BHKG geändert. Dort steht: § 11 Ob das jetzt wirklich durchdacht ist, was da steht, das lasse ich mal offen. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 868016 | |||
Datum | 23.03.2021 10:29 | 1451 x gelesen | |||
Eberhard Peper (CDU) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr befragt wurden, obwohl sie als Minderjährige gar kein Wahlrecht hätten. Diese Frage hätte er gerne schon im Feuerschutzausschuss gestellt, aber da habe der Bürgermeister sie nicht zugelassen. Weil er diesen Sachverhalt geklärt haben wollte, habe er sich von einem Anwalt beraten lassen und auch das Innenministerium kontaktiert. Im Gesetz stehe lediglich, dass die Wehr beteiligt werden sollte. Das ist meiner Meinung nach nicht durchdacht und sollte auf Landesebene geklärt werden.So vermurkst es die große Politik, so vermasseln es jetzt auch noch die kleinen... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 868019 | |||
Datum | 23.03.2021 11:34 | 1307 x gelesen | |||
" Ich hab da ne Lösung. Jetzt brauche ich nur noch das passende Problem" Dies ist meine Meinung. | |||||
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Autor | Cars8ten8 G.8, Dormagen / NRW | 868020 | |||
Datum | 23.03.2021 11:50 | 1329 x gelesen | |||
Geschrieben von Mario D.Ob das jetzt wirklich durchdacht ist, was da steht, das lasse ich mal offen. An anderer Stellt steht im BHKG: Die Angehörigen der Kinder- und der Jugendfeuerwehr sowie die zu ihrer Betreuung und die zur Leitung einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr eingesetzten Personen sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt.Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=33324&aufgehoben=N&det_id=404650&anw_nr=2&menu=0&sg=0 (Abs. 4) Mag nicht durchdacht sein, ist aber ausdrücklich so gewollt. Insbesondere wenn man Abs. 3 noch dazunimmt: Die Gemeinden sollen ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit widmen und sie fördern Sicher gibt es noch irgendwo etwas darüber, wie eine Anhörung aussehen muss. Aber da da nicht Wahl oder Abstimmung steht, heißt das für mich, dass die Angehörigen der FW sich zum konkreten Vorschlag des Kreisbrandmeisters äußern dürfenl. Mehr nicht. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 868022 | |||
Datum | 23.03.2021 12:37 | 1191 x gelesen | |||
Ganz egal nach welchem Landesrecht der Leiter einer Feuerwehr bestimmt wird, wer glaubt das auf einer Dienstversammlung einfach jemand aufsteht und dann Chef einer Feuerwehr wird, der hat keine Ahnung wie eine Feuerwehr funktioniert. Und sollte wirklich mal in einer Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868031 | |||
Datum | 23.03.2021 13:54 | 1131 x gelesen | |||
So eine Anhörung gehört für mich auch zum Punkt Wertschätzung der Arbeit einer Mini-, Kinder- oder Jugendfeuerwehr. Zeigt doch auch du/deine Meinung (auch der Betreuer) ist uns wichtig. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 868037 | |||
Datum | 23.03.2021 15:56 | 1044 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Daniel G. So eine Anhörung gehört für mich auch zum Punkt Wertschätzung der Arbeit einer Mini-, Kinder- oder Jugendfeuerwehr. Zeigt doch auch du/deine Meinung (auch der Betreuer) ist uns wichtig. Naja, auch wir haben eine Bambini-Feuerwehr (Verbandsgemeinde in RLP). Ich habe auch ein sehr gutes Verhältnis zur Leitung der Bambini-Feuerwehr und immer ein offenes Ohr für diese. Aber ich weiß jetzt nicht, ob es zielführend ist, das die Betreuer bei der Wahl des Wehrleiters ein Stimmrecht haben sollten. Von den Kindern ganz zu schweigen, was sollen die den wählen? Die kennen doch kaum jemanden der Kandidaten, unsere Bambini-Feuerwehr ist an einem Standort (zufällig auch meiner), meine beiden Stellvertreter sind jeweils von 2 anderen Standorten und haben quasi nie Kontakt zu dem Bambinis, wie soll den da eine Wahl funktionieren. Ich denke mal, die Wertschätzung kann und sollte man anders zeigen als mit einem Wahlrecht für die Bambinis.... Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 868039 | |||
Datum | 23.03.2021 16:26 | 964 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf R.Ich denke mal, die Wertschätzung kann und sollte man anders zeigen als mit einem Wahlrecht für die Bambinis.... Nochmals zur Klarstellung: Es handelt sich in NRW um keine Wahl, sondern um eine Anhörung der Wehr. Es kann also auch niemand "dafür" oder "dagegen" stimmen. Die Anhörungen, bei denen ich anwesend war, waren eine reine Formalie und innerhalb von Minuten erledigt, weil auf die Frage nach Äußerungen bei der Anhörung niemand etwas zu sagen hatte. Also war die Angelegenheit nach kurzer Zeit vorbei. Evtl. Unstimmigkeiten werden i.d.R. im Vorfeld geklärt und ausgeräumt. (Ausnahmen soll es schon gegeben haben, sie bestätigen aber nur die Regel!) Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. 99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 868046 | |||
Datum | 23.03.2021 18:33 | 992 x gelesen | |||
Bei einer Wahl zum obersten Feuerwehrmann steht wohl in dem meisten Gesetzen drin ...wahlberechtigt sind alle aktiven Angehörigen der Wehr, die mind. seit x Monaten dieser Feuerwehr angehören. Im vorliegenden Fall findet keine Wahl statt, sondern der Wehrleiter wird ernannt. Wie der Ernennungsvorschlag zu Stande kommt ist egal. Aber eine Anhörung meiner Meinung zum entsprechenden Kandidaten halte ich für sinnvoll, besser als wenn eine Hand voll Führungskräfte tagt, es steigt weißer Rauch auf und jemand ruft habemus papam. Gruß Daniel | |||||
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