News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaHeiße Debatte um Leitungsposten: Verhältnis zwischen Feuerwehr und Politik offenbar gestört12 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg868002
Datum22.03.2021 18:013165 x gelesen
Heiße Debatte um Leitungsposten: Verhältnis zwischen Feuerwehr und Politik offenbar gestört | Hille

Hille-Rothenuffeln. Bei vielen Themen, die im Rat der Gemeinde Hille behandelt werden, lässt sich vorab gut einschätzen, ob und wenn ja wie viel Brisanz in...

Hille

hallo,

interessante Diskussion bei der Wahl der Wehrführung durch den Rat der Gemeinde:

Seit 2018 hat die Gemeinde Hille eine eigene Kinderfeuerwehr. Deren Mitglieder hatten jetzt die Möglichkeit, sich zu der Leitung der Feuerwehr zu äußern. Von Seiten der CDU gab es Kritik an dieser Vorgehensweise. Kinder seien nicht wahlberechtigt, heißt es ...

... Eberhard Peper (CDU) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr befragt wurden, obwohl sie als Minderjährige gar kein Wahlrecht hätten. Diese Frage hätte er gerne schon im Feuerschutzausschuss gestellt, aber da habe der Bürgermeister sie nicht zugelassen. Weil er diesen Sachverhalt geklärt haben wollte, habe er sich von einem Anwalt beraten lassen und auch das Innenministerium kontaktiert. Im Gesetz stehe lediglich, dass die Wehr beteiligt werden sollte. Das ist meiner Meinung nach nicht durchdacht und sollte auf Landesebene geklärt werden. ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMart8in 8D., Dinslaken / 868006
Datum23.03.2021 07:571690 x gelesen
Moin,

jetzt mal allen ernstes.... Die Mitglieder der KF und JF dürfen sich äußern... sie sind Bestandteil der Wehr. Was erwartet der Herr denn, was die sagen? Neeee den Onkel Erwin wollen wir nicht... der hat so eine doofe Nase?

Und jetzt mal sachlich. Die Gemeindet Hille liegt in NRW. In NRW wird der Leiter der Feuerwehr nicht durch die Angehörigen gewählt. In der Regel wird durch den KBM eine Anhörung statt finden. Auf Grund dieser wird der KBM der Kommune eine entsprechende Empfehlung / Vorschlag unterbreiten. Und im BHKG §11, Teil eins ist ganz klar von der Anhörung der Feuerwehr die Rede. Da gehören alle dazu.

Und ich gehe fest davon aus, dass jeder KBM in NRW die Wortmeldung aus der KF, JF und FF entsprechend zu beurteilen mag.

Viel mehr zeigt sich hier wieder für mich, dass wir ein immer größer werdendes Qualitätsproblem in allen Ebenen der Politik haben.

Gruß

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMari8o D8., Nettetal / NRW868007
Datum23.03.2021 08:181615 x gelesen
Geschrieben von Martin D. In der Regel wird durch den KBM eine Anhörung statt finden.

Diese Regel hat sich mit dem BHKG geändert. Dort steht:
§ 11
Leitung der Freiwilligen Feuerwehr
(1) Der Rat bestellt auf Vorschlag der Kreisbrandmeisterin oder des Kreisbrandmeisters und nach Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde, eine Leiterin oder einen Leiter der Feuerwehr und bis zu zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter (stellvertretende Leiterin der Feuerwehr, stellvertretender Leiter der Feuerwehr).

Ob das jetzt wirklich durchdacht ist, was da steht, das lasse ich mal offen.

Grüße vom Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP868016
Datum23.03.2021 10:291451 x gelesen
Eberhard Peper (CDU) kritisierte in diesem Zusammenhang, dass Mitglieder der Kinder- und Jugendfeuerwehr befragt wurden, obwohl sie als Minderjährige gar kein Wahlrecht hätten. Diese Frage hätte er gerne schon im Feuerschutzausschuss gestellt, aber da habe der Bürgermeister sie nicht zugelassen. Weil er diesen Sachverhalt geklärt haben wollte, habe er sich von einem Anwalt beraten lassen und auch das Innenministerium kontaktiert. Im Gesetz stehe lediglich, dass die Wehr beteiligt werden sollte. Das ist meiner Meinung nach nicht durchdacht und sollte auf Landesebene geklärt werden.So vermurkst es die große Politik, so vermasseln es jetzt auch noch die kleinen...

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorVolk8er 8C., Garbsen / NDS868019
Datum23.03.2021 11:341307 x gelesen
" Ich hab da ne Lösung. Jetzt brauche ich nur noch das passende Problem"

Dies ist meine Meinung.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW868020
Datum23.03.2021 11:501329 x gelesen
Geschrieben von Mario D.Ob das jetzt wirklich durchdacht ist, was da steht, das lasse ich mal offen.

An anderer Stellt steht im BHKG:
Die Angehörigen der Kinder- und der Jugendfeuerwehr sowie die zu ihrer Betreuung und die zur Leitung einer Kinder- oder Jugendfeuerwehr eingesetzten Personen sind den übrigen ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr gleichgestellt. Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?bes_id=33324&aufgehoben=N&det_id=404650&anw_nr=2&menu=0&sg=0 (Abs. 4)


Mag nicht durchdacht sein, ist aber ausdrücklich so gewollt. Insbesondere wenn man Abs. 3 noch dazunimmt:


Die Gemeinden sollen ihnen im Rahmen ihrer Möglichkeiten besondere Aufmerksamkeit widmen und sie fördern

Sicher gibt es noch irgendwo etwas darüber, wie eine Anhörung aussehen muss. Aber da da nicht Wahl oder Abstimmung steht, heißt das für mich, dass die Angehörigen der FW sich zum konkreten Vorschlag des Kreisbrandmeisters äußern dürfenl. Mehr nicht.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW868022
Datum23.03.2021 12:371191 x gelesen
Ganz egal nach welchem Landesrecht der Leiter einer Feuerwehr bestimmt wird, wer glaubt das auf einer Dienstversammlung einfach jemand aufsteht und dann Chef einer Feuerwehr wird, der hat keine Ahnung wie eine Feuerwehr funktioniert.

Und sollte wirklich mal in einer Abstimmung Anhörung die Stimmen der Kinderfeuerwehr das Ergebnis beeinflussen, dann ist vorher gewaltig was schief gelaufen.

Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland868031
Datum23.03.2021 13:541131 x gelesen
So eine Anhörung gehört für mich auch zum Punkt Wertschätzung der Arbeit einer Mini-, Kinder- oder Jugendfeuerwehr. Zeigt doch auch du/deine Meinung (auch der Betreuer) ist uns wichtig.

Gruß Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz868037
Datum23.03.2021 15:561044 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel G.
So eine Anhörung gehört für mich auch zum Punkt Wertschätzung der Arbeit einer Mini-, Kinder- oder Jugendfeuerwehr. Zeigt doch auch du/deine Meinung (auch der Betreuer) ist uns wichtig.

Naja, auch wir haben eine Bambini-Feuerwehr (Verbandsgemeinde in RLP).

Ich habe auch ein sehr gutes Verhältnis zur Leitung der Bambini-Feuerwehr und immer ein offenes Ohr für diese. Aber ich weiß jetzt nicht, ob es zielführend ist, das die Betreuer bei der Wahl des Wehrleiters ein Stimmrecht haben sollten. Von den Kindern ganz zu schweigen, was sollen die den wählen? Die kennen doch kaum jemanden der Kandidaten, unsere Bambini-Feuerwehr ist an einem Standort (zufällig auch meiner), meine beiden Stellvertreter sind jeweils von 2 anderen Standorten und haben quasi nie Kontakt zu dem Bambinis, wie soll den da eine Wahl funktionieren.

Ich denke mal, die Wertschätzung kann und sollte man anders zeigen als mit einem Wahlrecht für die Bambinis....

Gruss
Ralf

Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.vg-feuerwehr-kirchen.de


Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMari8o D8., Nettetal / NRW868039
Datum23.03.2021 16:26964 x gelesen
Geschrieben von Ralf R.Ich denke mal, die Wertschätzung kann und sollte man anders zeigen als mit einem Wahlrecht für die Bambinis....

Nochmals zur Klarstellung: Es handelt sich in NRW um keine Wahl, sondern um eine Anhörung der Wehr. Es kann also auch niemand "dafür" oder "dagegen" stimmen.

Die Anhörungen, bei denen ich anwesend war, waren eine reine Formalie und innerhalb von Minuten erledigt, weil auf die Frage nach Äußerungen bei der Anhörung niemand etwas zu sagen hatte. Also war die Angelegenheit nach kurzer Zeit vorbei.

Evtl. Unstimmigkeiten werden i.d.R. im Vorfeld geklärt und ausgeräumt. (Ausnahmen soll es schon gegeben haben, sie bestätigen aber nur die Regel!)

Grüße vom Niederrhein

Mario

Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.

99% aller Zitate im Internet sind frei erfunden (A. Lincoln)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland868046
Datum23.03.2021 18:33992 x gelesen
Bei einer Wahl zum obersten Feuerwehrmann steht wohl in dem meisten Gesetzen drin ...wahlberechtigt sind alle aktiven Angehörigen der Wehr, die mind. seit x Monaten dieser Feuerwehr angehören. Im vorliegenden Fall findet keine Wahl statt, sondern der Wehrleiter wird ernannt. Wie der Ernennungsvorschlag zu Stande kommt ist egal. Aber eine Anhörung meiner Meinung zum entsprechenden Kandidaten halte ich für sinnvoll, besser als wenn eine Hand voll Führungskräfte tagt, es steigt weißer Rauch auf und jemand ruft habemus papam.

Gruß Daniel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 22.03.2021 18:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.03.2021 07:57 Mart7in 7D., Dinslaken
 23.03.2021 08:18 Mari7o D7., Nettetal
 23.03.2021 11:50 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 23.03.2021 12:37 Thom7as 7E., Nettetal
 23.03.2021 13:54 Dani7el 7G., Überherrn
 23.03.2021 15:56 Ralf7 R.7, Kirchen
 23.03.2021 16:26 Mari7o D7., Nettetal
 23.03.2021 18:33 Dani7el 7G., Überherrn
 23.03.2021 10:29 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 23.03.2021 11:34 Volk7er 7C., Garbsen
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt