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Thema | Ein bisschen unglücklich: Nur ein Angebot für neues Fahrzeug geht ein - Geschickter Schachzug der Feuerwehr? | 6 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 868294 | |||
Datum | 03.04.2021 14:38 | 4016 x gelesen | |||
oha: Die Feuerwehr Bad Bayersoien benötigt einen neuen Gerätewagen. Der Gemeinderat hat das neue Fahrzeug grundsätzlich bereit bewilligt. Doch jetzt gibt es Ungereimtheiten. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 868311 | |||
Datum | 03.04.2021 23:21 | 2437 x gelesen | |||
Hallo, na ja, Fahrzeugausschreibungen, auf die nur ein bis zwei Angebote - oder auch mal gar kein Angebot - eingehen, sind im Feuerwehrfahrzeugbereich nun nicht gerade eine Seltenheit. Auch Preissteigerungen im zweistelligen Prozentbereich innerhalb der letzten zwei Jahre sind - leider - durchaus nicht unüblich. Insoweit nichts Besonderes ... auch die Reaktion der Gemendevertreter nicht. Denen muss man leider auch manchmal des Vergaberecht erklären: Wenn das eine eingegangene Angebot in Ordnung ist und nicht unwirtschaftlich (z.B. überteuert) ist, ist der Ermessensspielraum der Gemeindevertretung, ob das Angebot bezuschlagt wird eigentlich "0" - zumindest wenn man Schadenersatzansprüche des dann ggf. nicht zum Zuge gekommenen Bieters vermeiden will. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868329 | |||
Datum | 04.04.2021 14:02 | 1968 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Gerhard B. na ja, Fahrzeugausschreibungen, auf die nur ein bis zwei Angebote - oder auch mal gar kein Angebot - eingehen, sind im Feuerwehrfahrzeugbereich nun nicht gerade eine Seltenheit. Genau so ist es, auch ohne dass man irgendwelche Ausschreibungen so frisiert, dass sie nur auf was bestimmtes abzielen. Das kommt auch bei völlig offen gestalteten Ausschreibungen vor. Wir hatten für ein MZF3 RLP (vergleichbar GW-L2) gerade letzten Herbst eine Ausschreibung laufen. Für Fahrgestell/Aufbau (gemeinsames Los) gingen nur zwei verwertbare Angebote ein, das zugrundeliegende Fahrgestellangebot kam bei beiden vom gleichen Fahrzeughersteller über die gleiche Niederlassung, es war das gleiche Angebot. Obwohl da auch neben dem einen bekannten Fahrgestellhersteller auch mindestens 2 weitere was passendes hätten anbieten können, da auch sie definitiv die Kriterien hätten erfüllen können. Allerdings lagen wir preislich deutlich unter diesem hier (Fahrgestell 13-Tonner Allrad mit Sperren v+h, Singlebereifung MPT, Truppfahrerhaus, Aufbau Pritsche/Schiebeplane seitlich, Ladebordwand 1,5t, Platz für 12 Rollcontainer bzw. Paletten, 2 Stauboxen unterhalb der Pritsche, zusätzlich Unterbringung Pylonen + Feuerlöscher unter der Pritsche, Umfeldbeleuchtung, SoSi mit Preßluft, Heckwarnanlage, Schleuderketten, AHK Bolzen mit 13t Anhängelast sowie Kugelkopf, inkl. allem was zur LaSi dazugehört. Ging deutlich unter 200k (ohne Beladung), trotz Euro 6. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 868336 | |||
Datum | 04.04.2021 15:21 | 1804 x gelesen | |||
Hat ein GW-L2 nach Norm nicht eine Staffelkabine und einen festen Geräteraum vor der Ladefläche? Das wäre dann schon ein deutlicher Unterschied zu eurem "LKW", der sich natürlich auch im Preis niederschlagen muss. Obwohl ich über den genannten Preis auch erstaunt war, andere haben für ein komplettes HLF20 weniger bezahlt (mit kompletter Beladung)... | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868337 | |||
Datum | 04.04.2021 15:26 | 1839 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Henning K. Hat ein GW-L2 nach Norm nicht eine Staffelkabine und einen festen Geräteraum vor der Ladefläche? Genau deshalb bezuschusst man in RLP keine GW-L2 sondern eine landeseigene Kreation als Logistiker (MZF1, 2 oder 3 bis hin zu 16t, wir haben uns aber bewusst und aus Kostengründen auf einen 13-Tonner beschränkt, wollten aber Einzelbereifung und eine gewisse Geländetauglichkeit). Staffelkabine ist da zwar auch möglich, muss aber nicht sein. In unserem Fall steht sowieso bei der betreffenden Wehr ein MTF nebendran. Die Staffelkabine würde nur einen längeren Radstand oder eine kürzere Ladefläche bedeuten. Genau wie uns ein fester Geräteraum nichts bringen würde außer höheren Kosten und weniger Flexibilität. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8S., Helmstadt-Bargen / Baden-Württemberg | 868404 | |||
Datum | 06.04.2021 09:39 | 1414 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard B.Denen muss man leider auch manchmal des Vergaberecht erklären: Wenn das eine eingegangene Angebot in Ordnung ist und nicht unwirtschaftlich (z.B. überteuert) ist, ist der Ermessensspielraum der Gemeindevertretung, ob das Angebot bezuschlagt wird eigentlich "0" - zumindest wenn man Schadenersatzansprüche des dann ggf. nicht zum Zuge gekommenen Bieters vermeiden will So sieht es aus. Ich habe in meiner nun siebenjährigen Amtszeit als Gemeinderat nun schon einige öffentliche Ausschreibungen miterlebt (u.a. auch eine Beschaffung eines HLF 10). Und nur einmal wurde die Ausschreibung zurückgezogen, da der einzige Anbieter preislich jenseits von Gut und Böse lag. Aber gibt es nur ein Angebot, welches nicht unwirtschaftlich ist und fachlich passt, dann bekommt der Anbieter den Zuschlag. Vergaberecht ist nun mal kein "Wünsch-Dir-Was", aber wenn der Gemeinderat sich da nicht auskennt sollten zumindest die Verwaltungsfachleute im Rathaus Bescheid wissen. Beste Grüße aus dem Kraichgau Sebastian Stadler ------------------------------------- Dieser Betrag ist meine eigene persönliche Meinung und spiegelt nicht zwangsläufig die Meinung der Einheiten wieder, für die ich tätig bin. | |||||
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