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Thema | Bescheinigung für den Feuerwehrführerschein aufgrund Bildung einer neuen Gemeinde | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868547 | |||
Datum | 10.04.2021 16:04 | 1887 x gelesen | |||
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=FFeuerwFBerV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-FFeuerwFBerVND2011pAnlage3 Hallo zusammen, | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 868548 | |||
Datum | 10.04.2021 16:19 | 1275 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sabrina M. Meine Frage ist nun: Müssen diese Bescheinigungen aufgrund der neuen Gemeinde (erteilende Stelle) neu ausgestellt werden, damit diese weiterhin Gültigkeit behalten oder sind die Bescheinigungen, die von der alten Gemeinde ausgestellt werden, weiterhin gültig, ... upps, dann ist ja meine Geburtsurkunde ungültig, die Gemeinde die diese ausgestellt hat, gibt es ja seit Jahrzehnten nicht mehr ;-) Da wäre ja nach Gebietsreformen viel zu tun, wenn alle Ausweise, Zulassungsbescheinigungen, Grundbücher u.v.m. neu ausgestellt werden müssten. Gruß Gerhard | |||||
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Autor | Sabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen | 868549 | |||
Datum | 10.04.2021 16:30 | 1262 x gelesen | |||
Ja dachte ich mir auch und zudem hat ja die Fahrberechtigung, hier: Feuerwehrführerschein, nach meiner Auffassung im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Gültigkeit und nicht nur in der ausstellenden/ erteilenden Kommune. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 868553 | |||
Datum | 10.04.2021 18:01 | 1184 x gelesen | |||
hallo, Stichwort: Rechtsnachfolge http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsnachfolge/rechtsnachfolge.htm https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnachfolge MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 868555 | |||
Datum | 10.04.2021 18:19 | 1145 x gelesen | |||
Geschrieben von Sabrina M.eine Einweisungsfahrt auf einen Feuerwehrfahrzeug Möglicherweise solltest du deine Frage überarbeiten Eine Einweisungsfahrt ist ausschließlich intern gewollt, bei uns zB zwingend gewünscht, hat Führerschein oder Verkehrsrechtlich jedoch keine Bedeutung. Kommt bei uns also ein Kamerad mit seinem Actros 18to Baustellen-LKW zum Einsatz darf er ohne Einweisungsfahrt trotzdem nicht das Actros 18to LF fahren. Der Polizei ist das allerdings vollkommen egal. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 868563 | |||
Datum | 11.04.2021 08:40 | 923 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sabrina M. Mal angenommen Kamerad A erhält bei der Gemeinde A eine Einweisungsfahrt auf einen Feuerwehrfahrzeug bis 7,49t und darf das Fahrzeug führen und erhält darüber eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung. Um was geht es? Um den Feuerwehrführerschein (A), der bundesweit inzwischen meines Wissens gegenseitig anerkannt ist oder um jemanden, der die passende Fahrerlaubnis (in dem Fall C1 (bis 7,5t) hat und eine Einweisungsfahrt auf einem speziellen nur dort vorhandenen Fahrzeug bekommen hat (B)? Fall A: Mit einer "Einweisungsfahrt" bekommt man keinen Feuerwehrführerschein. Ihr solltet also dringend mal prüfen, ob da die nötigen Voraussetzungen zur Erteilung erfüllt sind. Wenn mit "Bescheinigung" der Feuerwehrführerschein gemeint ist, der wird bundesweit gegenseitig anerkannt. Wenn sich die Gemeinde aufgrund einer Fusion ändert, spielt das auch keine Rolle, da gibt es Regelungen zur Rechtsnachfolge, da muss nichts umgeschrieben oder neu erteilt werden. Fall B: Das ist eine Bescheinigung, die nur intern gilt bzw. bei der Aussteller sagt, wofür die gilt. Aber auch hier wird eine Gemeinde nach einer Fusion keine neuen Bescheinigungen ausstellen müssen, auch das wird über die Rechtsnachfolge geregelt. Gruß, Michael | |||||
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