News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

Sortierung umschalten zurück

ThemaBescheinigung für den Feuerwehrführerschein aufgrund Bildung einer neuen Gemeinde7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868547
Datum10.04.2021 16:041887 x gelesen
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=FFeuerwFBerV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-FFeuerwFBerVND2011pAnlage3

Hallo zusammen,
ich habe heute mal eine verwaltungsrechtliche Frage.

Mal angenommen Kamerad A erhält bei der Gemeinde A eine Einweisungsfahrt auf einen Feuerwehrfahrzeug bis 7,49t und darf das Fahrzeug führen und erhält darüber eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung. Nach einigen Jahren fusioniert die Gemeinde mit einer anderen Gemeinde zu einer neuen Gemeinde. Sprich die erteilende Stelle ändert sich.

Meine Frage ist nun: Müssen diese Bescheinigungen aufgrund der neuen Gemeinde (erteilende Stelle) neu ausgestellt werden, damit diese weiterhin Gültigkeit behalten oder sind die Bescheinigungen, die von der alten Gemeinde ausgestellt werden, weiterhin gültig, da diese Gemeinde zum Zeitpunkt der Ausstellung vorhanden war und nachträgliche Gebietsänderungen keinerlei Einfluss auf diese Bescheinigung haben?

Habt ihr da ggf. Erfahrungen? Und wenn ja, wo könnte ich darüber etwas schriftliches finden?

Danke!

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen868548
Datum10.04.2021 16:191275 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Meine Frage ist nun: Müssen diese Bescheinigungen aufgrund der neuen Gemeinde (erteilende Stelle) neu ausgestellt werden, damit diese weiterhin Gültigkeit behalten oder sind die Bescheinigungen, die von der alten Gemeinde ausgestellt werden, weiterhin gültig,

... upps, dann ist ja meine Geburtsurkunde ungültig, die Gemeinde die diese ausgestellt hat, gibt es ja seit Jahrzehnten nicht mehr ;-)

Da wäre ja nach Gebietsreformen viel zu tun, wenn alle Ausweise, Zulassungsbescheinigungen, Grundbücher u.v.m. neu ausgestellt werden müssten.

Gruß
Gerhard

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorSabr8ina8 M.8, Leer / Niedersachsen868549
Datum10.04.2021 16:301262 x gelesen
Ja dachte ich mir auch und zudem hat ja die Fahrberechtigung, hier: Feuerwehrführerschein, nach meiner Auffassung im gesamten Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Gültigkeit und nicht nur in der ausstellenden/ erteilenden Kommune.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg868553
Datum10.04.2021 18:011184 x gelesen
hallo,

Stichwort: Rechtsnachfolge

http://www.rechtslexikon.net/d/rechtsnachfolge/rechtsnachfolge.htm

https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnachfolge

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW868555
Datum10.04.2021 18:191145 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M. eine Einweisungsfahrt auf einen Feuerwehrfahrzeug

Möglicherweise solltest du deine Frage überarbeiten
Eine Einweisungsfahrt ist ausschließlich intern gewollt, bei uns zB zwingend gewünscht, hat Führerschein oder Verkehrsrechtlich jedoch keine Bedeutung. Kommt bei uns also ein Kamerad mit seinem Actros 18to Baustellen-LKW zum Einsatz darf er ohne Einweisungsfahrt trotzdem nicht das Actros 18to LF fahren.
Der Polizei ist das allerdings vollkommen egal.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz868563
Datum11.04.2021 08:40923 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Sabrina M.Mal angenommen Kamerad A erhält bei der Gemeinde A eine Einweisungsfahrt auf einen Feuerwehrfahrzeug bis 7,49t und darf das Fahrzeug führen und erhält darüber eine von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung.

Um was geht es? Um den Feuerwehrführerschein (A), der bundesweit inzwischen meines Wissens gegenseitig anerkannt ist oder um jemanden, der die passende Fahrerlaubnis (in dem Fall C1 (bis 7,5t) hat und eine Einweisungsfahrt auf einem speziellen nur dort vorhandenen Fahrzeug bekommen hat (B)?

Fall A: Mit einer "Einweisungsfahrt" bekommt man keinen Feuerwehrführerschein. Ihr solltet also dringend mal prüfen, ob da die nötigen Voraussetzungen zur Erteilung erfüllt sind. Wenn mit "Bescheinigung" der Feuerwehrführerschein gemeint ist, der wird bundesweit gegenseitig anerkannt. Wenn sich die Gemeinde aufgrund einer Fusion ändert, spielt das auch keine Rolle, da gibt es Regelungen zur Rechtsnachfolge, da muss nichts umgeschrieben oder neu erteilt werden.

Fall B: Das ist eine Bescheinigung, die nur intern gilt bzw. bei der Aussteller sagt, wofür die gilt. Aber auch hier wird eine Gemeinde nach einer Fusion keine neuen Bescheinigungen ausstellen müssen, auch das wird über die Rechtsnachfolge geregelt.

Gruß,
Michael

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 10.04.2021 16:04 Sabr7ina7 M.7, Leer
 10.04.2021 16:19 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
 10.04.2021 16:30 Sabr7ina7 M.7, Leer
 10.04.2021 18:01 Jürg7en 7M., Weinstadt
 10.04.2021 18:19 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 11.04.2021 08:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt