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Thema | Provisorische Aufbewahrung unbekannte Strahlenquelle | 8 Beträge | |||
Rubrik | ABC-Gefahren | ||||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 869526 | |||
Datum | 24.05.2021 14:44 | 2434 x gelesen | |||
Hallo Kameraden, auch wenn es nicht unsere primäre Zuständigkeit ist, mache ich mir derzeit Gedanken um eine vorübergehende, provisorische Aufbewahrungsmöglichkeit einer unbekannten Strahlenquelle (z.B. Fund im Schrott, Kellerräumung, etc.). Pragmatisch wäre ein Bergebehälter mit einer Schwermetallabschirmung. Dies würde den primären Gammaanteil gut abschirmen, aber bei einem Beta-Strahler zu einer vermehrten Bremsstrahlung führen und somit nicht den sinnvollsten Weg darstellen. Ich hatte an folgenden Aufbau gedacht: 1. "weiche" Innenverpackung, z.B. PE-Kunststoffkanister -> Als Beta/Neutronen-Abschirmung 2. "harte" Außenverpackung, z.B. Stahlbehälter, ggf. mit Walzbleiverstärkung -> als Gamma-Abschirmung Liege ich mit meinen Gedanken da richtig oder habe ich elementare Punkte übersehen? Danke schon im Voraus! Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Thom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg | 869527 | |||
Datum | 24.05.2021 16:48 | 1639 x gelesen | |||
Halte dich ganz Pragmatisch an die GAMS regel | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 869529 | |||
Datum | 24.05.2021 17:17 | 1629 x gelesen | |||
Die Annahme ist völlig richtig: Röntgen-Bremsstrahlung entsteht in schweren Elementen wesentlich stärker als in leichten Elementen. Es gibt Abschirmbehälter aus Blei für Gammastrahler mit Deckel, Henkel und optional einem passenden Wägelchen mit langer Deichsel im Fachhandel. Möglicherweise gibt es auch schon welche mit einem leichten Einsatz zur Abschirmung der Betastrahlung. Ansonsten kann man einen Einsatz aus einem Kunststoff wie Plexiglas auch leicht im Kunststoffhandel herstellen lassen (mit einem einfachen Boden und Deckel zum Auflegen). Aluminium ist auch geeignet. | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 869531 | |||
Datum | 24.05.2021 17:40 | 1715 x gelesen | |||
Beispiele für Transportbehälter: http://www.mth-metall-technik.de/index.php?id=33 https://strahlungstechnik.melit.ch/produkte/transportbehaelter/ (Der Wagen ist anders als das, was ich beschrieben habe.) | |||||
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Autor | Detl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen | 869534 | |||
Datum | 25.05.2021 09:34 | 1285 x gelesen | |||
Hallo, dafür ist keine Vorhaltung durch die Feuerwehr nötig, da es sich beim Fund/Abgabe etc. erstmal um einen Straftatbestand nach §328 StGB handelt. Somit ist die die Polizei für die Ermittlungen am Tatort/Fundort etc. zuständig, die kümmern sich dann auch um eine sachgerechte Entsorgung und den Transport in Nds oftmals unter Hinzuziehung des NLWKN als Landesdienststelle. Ein Absprerren des Fundortes unter Beachtung der GAMS Regel und den Grundlagen des Strahlenschutzes ist völlig ausreichend. Gruß Detlef www.Waldbrandteam.de - eine starke Truppe :-) | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 869537 | |||
Datum | 25.05.2021 12:02 | 1098 x gelesen | |||
Hallo, Danke für die Tipps und Links! "Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt) > | |||||
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Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 869538 | |||
Datum | 25.05.2021 12:25 | 1109 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Detlef M. Ein Absprerren des Fundortes unter Beachtung der GAMS Regel und den Grundlagen des Strahlenschutzes ist völlig ausreichend. Im Grunde genommen gebe ich dir vollkommen recht! Im öffentlichen Bereich würde ich genau so handeln. Da es sich in unserem Fall aber um eine Werkfeuerwehr handelt, sieht die Sache leicht anders aus.... Üblicherweise wird die Anlieferung von Metallschrott auf Radioaktivität überwacht. Hierbei wird bereits bei einer Überschreitung der durchschnittlichen Hintergrundstrahlung von ca. 10% ein Alarm ausgelöst. Somit reden wir von einer Auslöseschwelle von 10 - 12 nano-Sv. Daher ist es durchaus möglich das gar kein von dir beschriebener Fall im Sinne des StGB vorliegt, da die Aktivität unterhalb der Freigrenze liegt. Dies kann nur durch Separation der Schrottbestandteile festgestellt werden. In diesem Zug kommt nun vielleicht eine Strahlenquelle zu Tage und es steht fest das der Tatbestand laut StGB erfüllt ist. Dann kann ich entweder: - Absperrgrenze und großen Zinnober auffahren oder - das Ding "fachgerecht" verpacken und mir den Aufwand in der Umgebung sparen. ( vgl. BGI 209-029 bzw. Sonderschutzplan Hessen ) Daher beschäftige ich mich mit dem Thema eines sinnvollen Behälters. Auf jeden Fall DANKE für die Infos! Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | |||||
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Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 869539 | |||
Datum | 25.05.2021 13:09 | 1136 x gelesen | |||
Geschrieben von Detlef M.dafür ist keine Vorhaltung durch die Feuerwehr nötig, da es sich beim Fund/Abgabe etc. erstmal um einen Straftatbestand nach §328 StGB handelt. Unter Umständen ist eine Sicherung des radioaktiven Stoffs in den in der Frage genannten Lagen keine Zuständigkeit durch die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr (unter Umständen aber schon), aber es gibt eine Reihe von Szenarien, in denen radioaktive Stoffe auf jeden Fall durch die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr gesichert werden müssen. In der FwDV 500 steht (leider mit deutlicher Vermischung der Gefahren durch Kontamination und Exposition): FwDV 500, Abschnitt 2.3.2: Je nach Zuständigkeitsregelungen sind die wesentlichen Aufgaben der Feuerwehr Ein Abschirmbehälter scheint mir deshalb auf jeden Fall sinnvoll zu sein. | |||||
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