News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Sortierung umschalten zurück

ThemaProvisorische Aufbewahrung unbekannte Strahlenquelle8 Beträge
RubrikABC-Gefahren
 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen869526
Datum24.05.2021 14:442434 x gelesen
Hallo Kameraden,

auch wenn es nicht unsere primäre Zuständigkeit ist, mache ich mir derzeit Gedanken um eine vorübergehende, provisorische Aufbewahrungsmöglichkeit einer unbekannten Strahlenquelle (z.B. Fund im Schrott, Kellerräumung, etc.).

Pragmatisch wäre ein Bergebehälter mit einer Schwermetallabschirmung.

Dies würde den primären Gammaanteil gut abschirmen, aber bei einem Beta-Strahler zu einer vermehrten Bremsstrahlung führen und somit nicht den sinnvollsten Weg darstellen.

Ich hatte an folgenden Aufbau gedacht:
1. "weiche" Innenverpackung, z.B. PE-Kunststoffkanister -> Als Beta/Neutronen-Abschirmung
2. "harte" Außenverpackung, z.B. Stahlbehälter, ggf. mit Walzbleiverstärkung -> als Gamma-Abschirmung


Liege ich mit meinen Gedanken da richtig oder habe ich elementare Punkte übersehen?

Danke schon im Voraus!

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorThom8as 8W., Löwenstein / Baden-Württemberg869527
Datum24.05.2021 16:481639 x gelesen
Halte dich ganz Pragmatisch an die GAMS regel

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8M., München / Bayern869529
Datum24.05.2021 17:171629 x gelesen
Die Annahme ist völlig richtig: Röntgen-Bremsstrahlung entsteht in schweren Elementen wesentlich stärker als in leichten Elementen.

Es gibt Abschirmbehälter aus Blei für Gammastrahler mit Deckel, Henkel und optional einem passenden Wägelchen mit langer Deichsel im Fachhandel. Möglicherweise gibt es auch schon welche mit einem leichten Einsatz zur Abschirmung der Betastrahlung. Ansonsten kann man einen Einsatz aus einem Kunststoff wie Plexiglas auch leicht im Kunststoffhandel herstellen lassen (mit einem einfachen Boden und Deckel zum Auflegen). Aluminium ist auch geeignet.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8M., München / Bayern869531
Datum24.05.2021 17:401715 x gelesen
Beispiele für Transportbehälter:

http://www.mth-metall-technik.de/index.php?id=33

https://strahlungstechnik.melit.ch/produkte/transportbehaelter/
(Der Wagen ist anders als das, was ich beschrieben habe.)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorDetl8ef 8M., Braunschweig / Niedersachsen869534
Datum25.05.2021 09:341285 x gelesen
Hallo,

dafür ist keine Vorhaltung durch die Feuerwehr nötig, da es sich beim Fund/Abgabe etc. erstmal um einen Straftatbestand nach §328 StGB handelt. Somit ist die die Polizei für die Ermittlungen am Tatort/Fundort etc. zuständig, die kümmern sich dann auch um eine sachgerechte Entsorgung und den Transport in Nds oftmals unter Hinzuziehung des NLWKN als Landesdienststelle.

Ein Absprerren des Fundortes unter Beachtung der GAMS Regel und den Grundlagen des Strahlenschutzes ist völlig ausreichend.

Gruß
Detlef

www.Waldbrandteam.de - eine starke Truppe :-)

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen869537
Datum25.05.2021 12:021098 x gelesen
Hallo,

Danke für die Tipps und Links!

"Wer aufhört besser zu werden hört auf gut zu sein!" (unbekannt)
>

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8R., Wettenberg / Hessen869538
Datum25.05.2021 12:251109 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Detlef M.
Ein Absprerren des Fundortes unter Beachtung der GAMS Regel und den Grundlagen des Strahlenschutzes ist völlig ausreichend.

Im Grunde genommen gebe ich dir vollkommen recht! Im öffentlichen Bereich würde ich genau so handeln. Da es sich in unserem Fall aber um eine Werkfeuerwehr handelt, sieht die Sache leicht anders aus....


Üblicherweise wird die Anlieferung von Metallschrott auf Radioaktivität überwacht. Hierbei wird bereits bei einer Überschreitung der durchschnittlichen Hintergrundstrahlung von ca. 10% ein Alarm ausgelöst. Somit reden wir von einer Auslöseschwelle von 10 - 12 nano-Sv.
Daher ist es durchaus möglich das gar kein von dir beschriebener Fall im Sinne des StGB vorliegt, da die Aktivität unterhalb der Freigrenze liegt. Dies kann nur durch Separation der Schrottbestandteile festgestellt werden.

In diesem Zug kommt nun vielleicht eine Strahlenquelle zu Tage und es steht fest das der Tatbestand laut StGB erfüllt ist. Dann kann ich entweder:
- Absperrgrenze und großen Zinnober auffahren oder
- das Ding "fachgerecht" verpacken und mir den Aufwand in der Umgebung sparen.
( vgl. BGI 209-029 bzw. Sonderschutzplan Hessen )

Daher beschäftige ich mich mit dem Thema eines sinnvollen Behälters.

Auf jeden Fall DANKE für die Infos!

Mit kameradschaftlichem Gruß
Olli
_________________________________________________

Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
AutorOliv8er 8M., München / Bayern869539
Datum25.05.2021 13:091136 x gelesen
Geschrieben von Detlef M.dafür ist keine Vorhaltung durch die Feuerwehr nötig, da es sich beim Fund/Abgabe etc. erstmal um einen Straftatbestand nach §328 StGB handelt.
Unter Umständen ist eine Sicherung des radioaktiven Stoffs in den in der Frage genannten Lagen keine Zuständigkeit durch die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr (unter Umständen aber schon), aber es gibt eine Reihe von Szenarien, in denen radioaktive Stoffe auf jeden Fall durch die nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr gesichert werden müssen. In der FwDV 500 steht (leider mit deutlicher Vermischung der Gefahren durch Kontamination und Exposition):

FwDV 500, Abschnitt 2.3.2:
Je nach Zuständigkeitsregelungen sind die wesentlichen Aufgaben der Feuerwehr
im A-Einsatz: [...] die Schadenausbreitung und insbesondere die Ausbreitung radioaktiver Stoffe
verhindern.

Letzteres kann das Sichern eines freigewordenen radioaktiven Stoffes in einem dichten Behälter/Abschirmbehälter und das Verbringen an eine sichere Stelle erforderlich machen. Ist dies nicht möglich oder nicht zumutbar, so sollte mindestens versucht werden, die radioaktiven Stoffe behelfsmäßig abzuschirmen und eine Gefahrenausbreitung aus diesen Bereichen zu unterbinden.

Ein Abschirmbehälter scheint mir deshalb auf jeden Fall sinnvoll zu sein.

Beitrag bewerten

Beitrag in meine Bookmarkliste aufnehmenantworten

 
banner

 24.05.2021 14:44 Oliv7er 7R., Wettenberg
 24.05.2021 16:48 Thom7as 7W., Löwenstein
 24.05.2021 17:17 Oliv7er 7M., München
 24.05.2021 17:40 Oliv7er 7M., München
 25.05.2021 09:34 Detl7ef 7M., Braunschweig
 25.05.2021 12:25 Oliv7er 7R., Wettenberg
 25.05.2021 13:09 Oliv7er 7M., München
 25.05.2021 12:02 Oliv7er 7R., Wettenberg
zurück


Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt