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ThemaErneut Brand von Papiercontainer - Tatverdächtiger ist Mitglied der Jugendfeuerwehr12 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg875098
Datum13.02.2022 14:313144 x gelesen
hallo,

p.gifErneut Brand von Papiercontainer - Tatverdächtiger ist Mitglied der Jugendfeuerwehr

... In einem dieser Ermittlungsverfahren konnte ein 20-jähriger Tatverdächtiger aus Primstal ermittelt werden. Dieser ist auch Mitglied der Jugendfeuerwehr. In vorliegendem Fall wurde durch Zeugen eine Person beobachtet, die sich an dem Papiercontainer zu schaffen machte und sich dann zügig entferne. Kurze Zeit später stand der Container in Flammen. Die Personenbeschreibung passte genau auf den bereits o.g. Tatverdächtigen. Dieser konnte durch die einschreitenden Beamten auch aufgesucht werden. Er stritt die Tat zwar ab, wird aber anhand der derzeitigen Beweislage als Beschuldigter in dem entsprechenden Strafverfahren geführt. ...
mich macht "20-jähriger Tatverdächtiger" und "Mitglied der Jugendfeuerwehr" stutzig. :-()

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875100
Datum13.02.2022 18:042274 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Jürgen M.

mich macht "20-jähriger Tatverdächtiger" und "Mitglied der Jugendfeuerwehr" stutzig. :-()


Scheint im Saarland nach § 3 Abs. 2 der " Verordnung über die Organisation des Brandschutzes uund der Technischen Hilfe im Saarland " möglich zu sein:

§ 3 Jugendfeuerwehr
[...]
2) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet mit dem Übertritt in die aktive Wehr, spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres. Angehörige der Jugendfeuerwehr, die nicht in den aktiven Feuerwehrdienst übernommen werden können und jugendpflegerische Aufgaben wahrnehmen, können auch über das 27. Lebensjahr hinaus Mitglied der Jugendfeuerwehr bleiben.
[...]


Warum will/muß ein 20-Jähriger noch Mitglied der JF sein, wenn im Saarland nach § 10 Abs. 3 ( Brandschutzgesetz - BSG ) 16-Jährige bereits aktiver Angehöriger der FF sein kann ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg875101
Datum13.02.2022 19:131996 x gelesen
Möglicherweise trifft der zweite Satz aus dem von dir zitierten Passus zu.

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AutorGünt8her8 S.8, Mayen / Rheinland-Pfalz875102
Datum13.02.2022 21:361839 x gelesen
Geschrieben von ---news-tr.de--- ...konnte ein 20-jähriger Tatverdächtiger aus Primstal ermittelt werden. Dieser ist auch Mitglied der Jugendfeuerwehr. Auf newstr.de- Nachfrage bei der Polizei Nordsaarland bestätigt uns diese, dass der 20- jährige junge Mann aufgrund einer Besonderheit noch in der Jugendfeuerwehr tätig ist. 
news-tr.de

mkG
Günther

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875103
Datum13.02.2022 22:241814 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von news-tr.de

"Auf newstr.de- Nachfrage bei der Polizei Nordsaarland bestätigt uns diese, dass der 20- jährige junge Mann aufgrund einer Besonderheit noch in der Jugendfeuerwehr tätig ist. "

Dann möchte ich hier nicht weiter über die Hindergründe spekulieren; da soll man die Ermittlungen etc. abwarten.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875105
Datum14.02.2022 17:421322 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Bernhard D.

2) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet mit dem Übertritt in die aktive Wehr, spätestens mit Vollendung des 27. Lebensjahres.

Einige Ländergesetze/Verordnungen sehen interessanterweise eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vor. In BaWü gibt es lt. FwG weder ein Mindes- noch ein festgelegtes Höchstalter für die JF-Angehörigen; JF-Mitglieder können ab 17 Jahre einen Aufnahmeantrag für die Einsatzabteilung stellen über den der Feuerwehrausschuss entscheidet.


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW875106
Datum14.02.2022 19:041186 x gelesen
Geschrieben von Bernhard D.Einige Ländergesetze/Verordnungen sehen interessanterweise eine Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres vor.

Früher [tm] war wohl in der Regel eine Mitgliedschaft über das 18. Lebensjahr hinaus nicht vorgesehen, wenn nicht ohnehin zu einem früheren Zeitpunkt der Wechsel in die Einsatzabteilung vorgesehen war.

Da aber die Jugendfeuerwehren (heute) per Definition eben nicht nur zur Nachwuchsgewinnung der Einsatzabteilung dienen sondern auch allgemeine Jugendarbeit machen hat man wohl inzwischen überall (?) die Grenze von 27 Jahren aus dem SGB VIII übernommen (übernehmen müssen?).

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg875115
Datum15.02.2022 10:141114 x gelesen
Guten Tag

Geschrieben von Henning K.

Da aber die Jugendfeuerwehren (heute) per Definition eben nicht nur zur Nachwuchsgewinnung der Einsatzabteilung dienen sondern auch allgemeine Jugendarbeit machen hat

Das hehre Ziel der allgemeinen Jugebndarbeit verfolgte verbandlicherseits die " DJF " seit ihrer Gründung 1964; erinnere nur mal an diverse Fassungen des " Bildungsprogrammes der DJF ".
Dass sie auch seit Jahrzehnten erfolgreich Nachwuchsarbeit macht ist ja durchaus legitim, machen die Jugendabteilungen der anderen HiOrgs auch ;-))


die Grenze von 27 Jahren aus dem SGB VIII übernommen (übernehmen müssen?).

Diese Altersgrenze fußt mit auf die Erzielung von finanziellen Zuschüssen beispielsweise vom Land oder den Kreisen, diese werden i.d.R. an Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis 27 Jahre bezahlt.
Ob man solch eine Altergrenze unbedingt in ein Feuerwehrgesetz bzw. Verordnung aufnehmen muß ?
Die Feuerwehren im Rhein-Neckar-Kreis bekamen/bekommen (?) Zuschüsse allgemein bzw. für Projekte, Fahrten, Freizeiten und Seminare für Mitglieder/Teilnehmer bis 27 Jahre bisher auch bewilligt und ausbezahlt.
Evtl. wollen da einige Bundesländer auf der sicheren Seite sein ?


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW875116
Datum15.02.2022 10:261068 x gelesen
Hallo,

das stimmt so nicht ganz.
In NRW hatten wir die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bis zum 27. Lebensjahr zu strecken.
Dies ist aber mit der Einführung von BHKG und VOFF gekippt worden.
Die Jugendlichen gehen jetzt mit erreichen des 18. Lebensjahres automatisch in die Einsatzabteilung über.
Es sei denn, sie treten stattdessen aus.
Wenn ein Übertritt in die Einsatzabteilung aus persönlichen Gründen nicht möglich ist, bleibt die Möglichkeit, in die Unterstützungsabteilung zu wechseln und so als Betreuer in der JF zu bleiben.
Es werden aber im Einzelfall auch Ausnahmen von diesen Regeln gemacht, wenn es um ein oder zwei Jahre geht.

Viele Grüße,
Jens

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW875123
Datum15.02.2022 22:34957 x gelesen
Geschrieben von Jens C.In NRW hatten wir die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bis zum 27. Lebensjahr zu strecken.
Dies ist aber mit der Einführung von BHKG und VOFF gekippt worden.


Aus welchen Vorschriften dort ergibt sich das?

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AutorJens8 C.8, Remscheid / NRW875124
Datum16.02.2022 09:51756 x gelesen
Aus der VOFF:

Die Jugendfeuerwehr ist Teil der Freiwilligen Feuerwehr.
Daher erfolgt die Aufnahme gemäß §§ 2, 6 und 7.
Für die Aufnahme in die JF gilt dann § 11 (18. Lebensjahr noch nicht vollendet).
Für den Übergang in die Einsatzabteilung § 8 (18. Lebensjahr vollendet).

Wie vorher schon gesagt, ist das ganze zum Glück etwas dehnbar.

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW875132
Datum16.02.2022 12:39678 x gelesen
Du kannst also niemanden in die JF aufnehmen der 18 oder älter ist.

Aber eine Pflicht zum Wechsel in die Einsatzabteilung sehe ich nicht.

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 13.02.2022 14:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
 13.02.2022 18:04 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 13.02.2022 19:13 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 13.02.2022 21:36 Günt7her7 S.7, Mayen
 13.02.2022 22:24 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.02.2022 17:42 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.02.2022 19:04 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 15.02.2022 10:14 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 15.02.2022 10:26 Jens7 C.7, Remscheid
 15.02.2022 22:34 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 16.02.2022 09:51 Jens7 C.7, Remscheid
 16.02.2022 12:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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