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ThemaUrteil wegen Behinderung von Rettungsdienst rechtskräftig7 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg875839
Datum30.03.2022 12:12   2130 x gelesen
Urteil wegen Behinderung von Rettungsdienst rechtskräftig

Hamm ? Ein Urteil des Amtsgerichts Ibbenbüren gegen einen Autofahrer wegen der Behinderung eines Rettungsdiensts ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG)... #OLGHamm #Rettungsdienst

Deutsches Ärzteblatt

hallo,

oha - deftig - aber gut:

... Obwohl er die auf dem Boden liegende Verletzte gesehen habe, habe der Mann angehalten, um sich über das auf der Straße geparkte Auto des Ersthelfers zu beschweren. Dadurch habe er den Zugang für den Rettungsdienst versperrt und erst nach mehrfacher Aufforderung der Polizei freigegeben.

Danach habe er dem Rettungswagen ein zweites Mal den Weg versperrt, weil er seine Fahrertür öffnete. Insgesamt habe er die Ankunft des Rettungsdiensts somit um mindestens eine Minute verzögert. Dieses Verhalten habe das Amtsgericht zu Recht als eine dem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gleich­stehende Straftat bewertet, erklärte das OLG.

Auch die Strafe von 7.150 Euro und ein viermonatiges Fahrverbot für den Mann bestätigte das Gericht, weil es eines zusätzlichen Denkzettels für den Mann bedürfe. Die Revision des Angeklagten wies das OLG damit zurück.


das sollte sich herumsprechen. Solche Strafen wirken!

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW875860
Datum30.03.2022 19:101297 x gelesen
Kurzes googeln ergab:

Für die Behinderung von Rettungskräften alleine gab es 90 Tagessätze. Da aber noch die Beleidigung des Ersthelfers sowie eine wissentlich falsche Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten dazu kommen beträgt die Gesamtstraße 110 Tagessätze.

Damit ist der Täter jetzt also auch offiziell vorbestraft.

(interessant wäre noch, ob die Fahrerlaubnisbehörde ihm jetzt eine MPU-Auflage macht...)

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AutorThor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen875864
Datum30.03.2022 23:091214 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Jürgen M.das sollte sich herumsprechen. Solche Strafen wirken!

Nein, sollte es wohl besser nicht.
Denn - jedenfalls nach dem, was aus dem Pressebericht ersichtlich ist - doch wohl eher Kategorie Fehlurteil... Oder wo ist hier die erforderliche Gewaltkomponente geblieben?


Gruß,
Thorben

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AutorTobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg875865
Datum31.03.2022 06:281112 x gelesen
Gewaltkomponente????

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP875866
Datum31.03.2022 08:351104 x gelesen
Gewalt im Sinne von 113/115 StGB liegt nicht erst vor, wenn man einem Vollstreckungsbeamten/Einsatzkraft aktiv mal ordentlich vor die Rübe kloppt. Zum Urteil/Az und der Begründung steht hier etwas mehr, u.a.:
Gewalt sei dabei auch bei einem Versperren des Weges zum Unfallort anzunehmen, weil die Rettungskräfte hierdurch einem durch das Hindernis körperlich vermittelten Zwang unterliegen.

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern875876
Datum31.03.2022 13:10822 x gelesen
Hallo Thorben,

es gibt ja auch nicht nur körperliche Gewallt, sondern auch seelische.
Soll heißen, es muß nicht imer so sein, wie man es sich in seiner Welt/Blase/Phantasie vorstellt. ;-)
Ich finde es gut und richtig.
Wir müssen wieder dahin kommen, daß die Menschen lernen, was "normal" ist.
Das was da draußen herumläuft weiß es zum Großteil nicht mehr......mpM


Gruß vom See mit Regen.

wascht jetzt wenigstens des Saharazeugs weg....

In Treue fest!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW875882
Datum31.03.2022 17:11   713 x gelesen
Die Geldstrafe passt.
Was ich nicht verstehen kann ist wie die Gerichte (sind ja 2 gewesen) diese Person als grundsätzlich geeignet sehen am Straßenverkehr teilzunehmen.
Ich möchte mir wirklich nicht vorstellen wenn ein Kind, Omi Radfahrer oder oder ihm mal im Weg stehen.
Sorry, aber jemand der bewusst und vorsätzlich so gegen ein "Heer" an uniformierten Einsatzkräften mit Blaulicht im Rücken agiert darf kein KFZ mehr führen.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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 30.03.2022 12:12 Jürg7en 7M., Weinstadt
 30.03.2022 19:10 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 30.03.2022 23:09 Thor7ben7 G.7, Leese
 31.03.2022 06:28 Tobi7as 7H., Ludwigsburg
 31.03.2022 08:35 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 31.03.2022 13:10 Mark7us 7G., Kochel am See
 31.03.2022 17:11 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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