News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Urteil wegen Behinderung von Rettungsdienst rechtskräftig | 7 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 875839 | |||
Datum | 30.03.2022 12:12 ![]() | 2130 x gelesen | |||
oha - deftig - aber gut: ... Obwohl er die auf dem Boden liegende Verletzte gesehen habe, habe der Mann angehalten, um sich über das auf der Straße geparkte Auto des Ersthelfers zu beschweren. Dadurch habe er den Zugang für den Rettungsdienst versperrt und erst nach mehrfacher Aufforderung der Polizei freigegeben. das sollte sich herumsprechen. Solche Strafen wirken! MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
| |||||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 875860 | |||
Datum | 30.03.2022 19:10 | 1297 x gelesen | |||
Kurzes googeln ergab: Für die Behinderung von Rettungskräften alleine gab es 90 Tagessätze. Da aber noch die Beleidigung des Ersthelfers sowie eine wissentlich falsche Strafanzeige gegen einen Polizeibeamten dazu kommen beträgt die Gesamtstraße 110 Tagessätze. Damit ist der Täter jetzt also auch offiziell vorbestraft. (interessant wäre noch, ob die Fahrerlaubnisbehörde ihm jetzt eine MPU-Auflage macht...) | |||||
| |||||
Autor | Thor8ben8 G.8, Leese / Niedersachsen | 875864 | |||
Datum | 30.03.2022 23:09 | 1214 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Jürgen M. das sollte sich herumsprechen. Solche Strafen wirken! Nein, sollte es wohl besser nicht. Denn - jedenfalls nach dem, was aus dem Pressebericht ersichtlich ist - doch wohl eher Kategorie Fehlurteil... Oder wo ist hier die erforderliche Gewaltkomponente geblieben? Gruß, Thorben | |||||
| |||||
Autor | Tobi8as 8H., Ludwigsburg / Baden Württenberg | 875865 | |||
Datum | 31.03.2022 06:28 | 1112 x gelesen | |||
Gewaltkomponente???? | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 875866 | |||
Datum | 31.03.2022 08:35 | 1104 x gelesen | |||
Gewalt im Sinne von 113/115 StGB liegt nicht erst vor, wenn man einem Vollstreckungsbeamten/Einsatzkraft aktiv mal ordentlich vor die Rübe kloppt. Zum Urteil/Az und der Begründung steht hier etwas mehr, u.a.:Gewalt sei dabei auch bei einem Versperren des Weges zum Unfallort anzunehmen, weil die Rettungskräfte hierdurch einem durch das Hindernis körperlich vermittelten Zwang unterliegen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 875876 | |||
Datum | 31.03.2022 13:10 | 822 x gelesen | |||
Hallo Thorben, es gibt ja auch nicht nur körperliche Gewallt, sondern auch seelische. Soll heißen, es muß nicht imer so sein, wie man es sich in seiner Welt/Blase/Phantasie vorstellt. ;-) Ich finde es gut und richtig. Wir müssen wieder dahin kommen, daß die Menschen lernen, was "normal" ist. Das was da draußen herumläuft weiß es zum Großteil nicht mehr......mpM Gruß vom See mit Regen. wascht jetzt wenigstens des Saharazeugs weg.... In Treue fest! | |||||
| |||||
Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 875882 | |||
Datum | 31.03.2022 17:11 ![]() | 713 x gelesen | |||
Die Geldstrafe passt. Was ich nicht verstehen kann ist wie die Gerichte (sind ja 2 gewesen) diese Person als grundsätzlich geeignet sehen am Straßenverkehr teilzunehmen. Ich möchte mir wirklich nicht vorstellen wenn ein Kind, Omi Radfahrer oder oder ihm mal im Weg stehen. Sorry, aber jemand der bewusst und vorsätzlich so gegen ein "Heer" an uniformierten Einsatzkräften mit Blaulicht im Rücken agiert darf kein KFZ mehr führen. "Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung" frei n.Bmark | |||||
| |||||
|