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Thema | 400V CEE Adapter von ATEX auf nicht Ex | 8 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Gerr8it 8P., Buxtehude / Niedersachsen | 876152 | |||
Datum | 13.04.2022 21:05 | 1805 x gelesen | |||
Hallo, wir haben auf unserem RW 2x 50m Leitungsroller 400V mit CEE ATEX Stecker/Kupplung, zum Betrieb vom Be- und Entlüftungsgerät und für den Ex Bereich. Normale 400V CEE Stecker Geräte lassen sich daran ja, aufgrund der fehlenden Umschaltung in der ATEX Kupplung, nicht betreiben. Nun stellt sich für uns die Frage, ob ein Adapter von Nicht Ex Kupplung auf ATEX Stecker oder eine Umrüstung der nicht Ex Geräte auf ATEX Stecker zulässig ist, um diese auch betreiben zu können? Ich bin der Meinung, dass dies nicht zulässig ist, da an dieser Stelle der Ex Schutz ausgehebelt werden könnte. Wie sehr ihr das? Gibt es dazu etwas Offizielles / Schriftliches? Danke für eure Hilfe! Gruß Gerrit Natürlich alles meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 876153 | |||
Datum | 14.04.2022 07:49 | 1136 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerrit P.ein Adapter von Nicht Ex Kupplung auf ATEX Stecker Das sollte möglich sein. Man muss halt darauf achten, die so angeschlossenen Geräte nicht im Ex-Bereich einzusetzen. Das muss der Nutzer aber sowieso. Geschrieben von Gerrit P. eine Umrüstung der nicht Ex Geräte auf ATEX Stecker Das ist, meine ich, keine gute Idee. Das suggeriert dem Nutzer, das Gerät kann im Ex-Bereich eingesetzt werden. Deshalb würde das vermutlich auch gegen entsprechende Normen verstossen und im Fall des Falles zu bösen Folgen für Umbauenden und Eigentümer führen. Aus diesem Grund würde ich auch den oben genannten Adapter nicht permanent am Gerät lassen sondern extra lagern. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 876155 | |||
Datum | 14.04.2022 08:10 | 1110 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas K. Das ist, meine ich, keine gute Idee. Das suggeriert dem Nutzer, das Gerät kann im Ex-Bereich eingesetzt werden. Deshalb würde das vermutlich auch gegen entsprechende Normen verstossen und im Fall des Falles zu bösen Folgen für Umbauenden und Eigentümer führen. Warum sollte es? Du darfst ja auch einen IP68-Stecker an ein Gerät mit IP23 machen, damit ist das Gerät selbst auch nicht IP68. Für das Gerät selbst gilt immer noch das, was auf dem Gerät selbst steht, völlig unabhängig welcher Stecker da montiert ist. Nur umgekehrt sollte man es natürlich nicht machen (Nicht-ATEX-Stecker an einem ATEX-Gerät, dann ist natürlich der Ex-Schutz des Gerätes dahin). Gruß, Michael | |||||
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Autor | Simo8n H8., Geilenkirchen / | 876196 | |||
Datum | 16.04.2022 13:01 | 1022 x gelesen | |||
Hallo. Ich weiß, es passt leider nicht als Antwort zum Thread (sorry!) - geht aber in eine ähnliche Richtung: Wie schaut es aus, wenn ich zwei Leitungstrommeln EX 230 V nach zurückgezogener DIN 14680:2007-05 im Bestand habe (Beispiel: LINK Leitungstrommel EX) und davon nun eine kaputt geht (Stecker und Kupplung wurden jedoch vor ein paar Jahren mal auf "neue Norm umgerüstet") - kann ich jeden EX-Leitungsroller / jede EX-Leitungstrommel aktueller Norm (Beispiel: Leitungsroller EX) mit der verbliebenen Leitungstrommel verbinden / kombinieren? Oder sollte man besser zwei Leitungsroller EX neu bestellen, damit alles gleich ist? | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 876232 | |||
Datum | 19.04.2022 08:27 | 825 x gelesen | |||
Beide Leitungstrommeln passen, augenscheinlich, an den Steckverbindungen zusammen und haben eine netsprechende Zulassung für den Ex-Bereich.. Also kann man die auch zusammen verwenden. Die unterschiedlichen Normen bei beiden beziehen sich, soweit ich das erkennen kann, auf Details wie z.B. Kupplung oder Stecker am langen Ende usw. die aber mit dem Ex-Schutz nichts zu tun haben. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. Zur besseren Lesbarkeit Bezeichnungen in der männlichen Form dargestellt. Diese gelten grundsätzlich in jeglicher Form. | |||||
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Autor | Simo8n H8., Geilenkirchen / | 876269 | |||
Datum | 20.04.2022 21:22 | 674 x gelesen | |||
Okay. Ja, macht ja auch irgendwie Sinn. Danke! | |||||
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