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Thema | PSA im Freien - v.a. im Vegetationsbrandeinsatz | 15 Beträge | |||
Rubrik | pers. Ausrüstung | ||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 877456 | |||
Datum | 07.07.2022 15:56 ![]() | 3370 x gelesen | |||
Liebe Kollegen, liebe Einsatzleiter, nachdem ich wieder leider reihenweise Bilder mit ungeeigneter, zu warmer/dicker PSA im Sommer sehe, es wieder Meldungen mit Kreislaufproblemen etc. gibt, bitte beachtet unbedingt die richtige PSA für längere Einsätze im Freien, zB Wald- oder noch häufiger Flächenbrände Das ist nach UVV Feuerwehren seit Jahrzehnten (früher im § 12, heute in 14): "Persönliche Schutzausrüstungen (1) Zum Schutz vor den Gefährdungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz müssen geeignete persönliche Schutzausrüstungen ausgewählt und zur Verfügung gestellt werden. Zur Mindestausstattung gehören: Feuerwehrschutzkleidung Feuerwehrhelm mit Nackenschutz Feuerwehrschutzhandschuhe Feuerwehrschutzschuhe (2) Bei besonderen Gefahren müssen zusätzlich spezielle persönliche Schutzausrüstungen in ausreichender Anzahl vorhanden sein, die in Art und Anzahl auf diese Gefahren abgestimmt sind." https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Feuerwehr/UVV_Feuerwehr/Vorschrift_49_UKNRW.pdf Im Freien, bei sommerlichen Temperaturen, bei harter körperlicher Arbeit über Stunden ist das i.d.R. NICHT Überbekleidung für die Brandbekämpfung im Innenangriff nach DIN EN 49, bzw. HuPF 1 und 4. Alles weitere steht hier: https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2020/06/DFV-FE_Vegetationsbrand_2020.pdf oder in der begleitenden Fachliteratur: http://einsatzpraxis.org/buecher/vegetationsbrandbekaempfung/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 877457 | |||
Datum | 07.07.2022 19:45 | 2071 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. nachdem ich wieder leider reihenweise Bilder mit ungeeigneter, zu warmer/dicker PSA im Sommer sehe, es wieder Meldungen mit Kreislaufproblemen etc. gibt, bitte beachtet unbedingt die richtige PSA für längere Einsätze im Freien, zB Wald- oder noch häufiger Flächenbrände Im Grunde eigendlich nichts Neues, auch schon vor Jahren " Hier " diskutiert. Schlimm finde ich aber, wenn sogar Führungskräfte sich auf die UVV-Feuerwehren berufen und verbreiten, wenn man nicht diese oder jene FW-PSA trägt sei man nicht versichert. Dabei schreibt die UVV-FW im § 14 ganz unmissverständlich: " Die Feuerwehrschutzkleidung ist so zu wählen, dass auch Gefährdungen durch Unterkühlung, Überhitzung oder durch sonstige klimatische Verhältnisse vermieden werden. Dies kann dazu führen, dass jahreszeitabhängig die Feuerwehrschutzkleidung zu variieren ist. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 877459 | |||
Datum | 07.07.2022 23:35 | 1881 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Schlimm finde ich aber, wenn sogar Führungskräfte sich auf die UVV-Feuerwehren berufen und verbreiten, wenn man nicht diese oder jene FW-PSA trägt sei man nicht versichert. Dazu schreibt §7 SGB VII auch (2) Verbotswidriges Handeln schließt einen Versicherungsfall nicht aus. Daneben greift die GKV/PKV, falls die UK nicht greift. Nicht versichert sein, ist schon echt schwierig. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Flor8ian8 M.8, Rösrath / NRW | 877461 | |||
Datum | 08.07.2022 07:52 | 1691 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Schlimm finde ich aber, wenn sogar Führungskräfte sich auf die UVV-Feuerwehren berufen und verbreiten, wenn man nicht diese oder jene FW-PSA trägt sei man nicht versichert. Zumal ich das als einen Satz sehe, der an den Arbeitgeber gerichtet ist in der Form (Ausstattung) dass diese Gegenstände jedem einzelnen FA zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich verstehe es nicht so, dass diese Ausrüstung auch automatisch immer zu tragen ist. Da lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen (mit Quelle). MkG Florian | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 877462 | |||
Datum | 08.07.2022 08:21 | 1588 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Florian M. Da lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen (mit Quelle). Eine verbindliche Quelle kann dir auf gezieltes Nachfragen keiner nennen, die PSA-UVV-Mär hält sich halt und erzählt sich gut ;-)) Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 877463 | |||
Datum | 08.07.2022 08:30 | 1615 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.Dazu schreibt §7 SGB VII auch Da habe ich aber andere Schreiben von Unfallkasse NRW. Nachdem ich das letzte mal einen RTW beim Einsatz benötigt hatte, wurde explizit nach der getragenen Schutzkleidung gefragt und darauf hingewiesen dass das ein Grund sein könne, die Leistung zu versagen. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 877464 | |||
Datum | 08.07.2022 08:32 | 1723 x gelesen | |||
Geschrieben von Florian M.Zumal ich das als einen Satz sehe, der an den Arbeitgeber gerichtet ist in der Form (Ausstattung) dass diese Gegenstände jedem einzelnen FA zur Verfügung gestellt werden müssen. Ich verstehe es nicht so, dass diese Ausrüstung auch automatisch immer zu tragen ist. Da lasse ich mich aber gerne vom Gegenteil überzeugen (mit Quelle). Das gilt ja auch nicht! Vgl. die folgenden Textstellen aus: Aus UVV Fw §3 Verantwortung (1) Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der im Feuerwehrdienst Tätigen verantwortlich. Sie oder er hat für eine geeignete Organisation zu sorgen und dabei die besonderen Strukturen und Anforderungen der Feuerwehr zu berücksichtigen. (2) Überträgt die Unternehmerin oder der Unternehmer ihnen obliegende Aufgaben und Pflichten an Feuerwehrangehörige, so hat die Unternehmerin bzw. der Unternehmer in besonderem Maße der Auswahl-, Aufsichts-, Kontroll- und Organisationsverantwortung nachzukommen. (3) Feuerwehrangehörige, denen Führungsaufgaben obliegen, haben für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der ihnen unterstellten Feuerwehrangehörigen zu sorgen. und §4 Gefährdungsbeurteilung Die Unternehmerin oder der Unternehmer hat Gefährdungen im Feuerwehrdienst zu ermitteln und erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz für alle Feuerwehrangehörigen zu treffen. Diese Maßnahmen sind insbesondere aus dem feuerwehrspezifischen Regelwerk abzuleiten. sowie §8 Unterweisung (1) Die Feuerwehrangehörigen sind im Rahmen der Aus- und Fortbildung über die möglichen Gefahren und Fehlbeanspruchungen im Feuerwehrdienst sowie über die Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren regelmäßig zu unterweisen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. dazu noch §16 Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen Die persönlichen Schutzausrüstungen sind nach den zu erwartenden Gefährdungen zu bestimmen und zu benutzen. Ergänzend dazu https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Feuerwehr/UVV_Feuerwehr/105-049_UKNRW_web.pdf 4 Betrieb 4.1 Verhalten im Feuerwehrdienst §15 Verhalten im Feuerwehrdienst (1) Im Feuerwehrdienst dürfen nur Maßnahmen getroffen werden, die ein sicheres Tätigwerden der Feuerwehrangehörigen ermöglichen. Dabei müssen insbesondere bei Einsätzen und Übungen sich ändernde Bedingungen berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann bei Einsätzen unter Beachtung des Eigenschutzes zur Rettung von Personen aus Lebensgefahr von den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschriften abgewichen werden. Einem sicheren Tätigwerden dient z. B., wenn die körperlichen und fachlichen Fähigkeiten der Feuerwehrangehörigen den Anforderungen bei Ausbildung, Übung und Einsatz entsprechen, bei der Benutzung von Schutzausrüstung eine Überbeanspruchung der Benutzerin bzw. des Benutzers vermieden wird, Maßnahmen am Einsatzort den feuerwehrtaktischen Regeln entsprechen, bei der Einschätzung der zu treffenden Maßnahmen im Rahmen der Gefahrenabwägung auch die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen geprüft wird .... und 4.2 Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen §16 Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen Die persönlichen Schutzausrüstungen sind nach den zu erwartenden Gefährdungen zu bestimmen und zu benutzen. Die zur Verfügung zu stellende persönliche Schutzausrüstung ist in §14 aufgeführt. Die im Feuerwehrdienst zu benutzenden Schutzausrüstungen werden von der jeweils verantwortlichen Führungskraft festgelegt. Sie überwacht die Benutzung. Da steht nirgendwo was von EN 469 oder HuPF 1 und 4... da steht ganz viel von Beurteilung der Gefährdung, Auswahl des richtigen Schutzes der Einsatzkräfte gegen die jeweiligen Gefährdungen... und der richtige Schutz ist z.B. hier beschrieben, der DGUV war daran beteiligt! https://www.feuerwehrverband.de/fachempfehlung-vegetationsbrand-aktualisiert/ ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lore8nz 8R., Eberbach / BW | 877465 | |||
Datum | 08.07.2022 08:55 | 1590 x gelesen | |||
Die Frage in der Praxis ist ja wieviele verschiedene "Einsatzjacken" die Feuerwehren haben. Wenn man 75% der Einsätze hat die mit Brand nichts zu tun haben, macht es ja keinen Sinn mit Brandjacken rum zu laufen und zu schwitzen wie ein Tier, wenn ich im Sommer z.B. nach einem Sturm mit der Motorsäge Bäume von der Straße beseitigen muss. Die Feuerwehren sollten also schon von daher leichtere TH Jacken für Alle haben. Ob man dann noch eine noch leichtere Jacke/Hemd und Helme etc. für den Vegetationsbrand vorhalten muss ist bei den meisten Feuerwehren fraglich, die nicht gerade in den Vegetationsbrand Hochgebieten liegen. Es ist ja schon mit "nur" 2 Jacken eine Herasuforderung bei "unbekannte" Rauchentwicklung im Freien die Richtige mitzunehmen. Es könnte ja auch ein brennendes Jagdhaus sein, dass einen Innenangriff sinnvoll macht. Ich tendiere dazu die Mannschaft auf jeden Fall bei möglichen Brandeinsätzen im Freien an warmen Tagen beide Jacken mit nehmen zu lassen. Im gleichen Alarmfall ist es für die 1. Kräfte nicht eindeutig ob Atemschutz oder nicht. Ich lasse auf der Anfahrt einen Trupp fertig machen, wenn es sich dann z.B. "nur" als ein Bodenfeuer entpuppt und wir mit dem Wind / bergauf angreifen, kann sich der Trupp auch noch in sehr kurzer die Geräte ablegen. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 877469 | |||
Datum | 08.07.2022 11:45 | 1590 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Lorenz R. Die Feuerwehren sollten also schon von daher leichtere TH Jacken für Alle haben. Durchaus sinnvoll und in unserer FF seit Jahrzehnten üblich. Ob man dann noch eine noch leichtere Jacke/Hemd und Helme etc. für den Vegetationsbrand vorhalten muss ist bei den meisten Feuerwehren fraglich, die nicht gerade in den Vegetationsbrand Hochgebieten liegen. Für die "gewöhnlichen Vegetationsbrände" ist auch die o.g. "leichte PSA " ( HuPF-2+3 ) einsetzbar. Sollte wie gesagt Feuerwehren öfters mit Vegetationsbränden zu tun haben oder einer Waldbrandeinheit angehören wäre eine Ausstattung mit spezieller Vegetationsschutzkleidung sinnvoll, ( was zunehmend auch gemacht wird). Im gleichen Alarmfall ist es für die 1. Kräfte nicht eindeutig ob Atemschutz oder nicht. Ich lasse auf der Anfahrt einen Trupp fertig machen, wenn es sich dann z.B. "nur" als ein Bodenfeuer entpuppt und wir mit dem Wind / bergauf angreifen, kann sich der Trupp auch noch in sehr kurzer die Geräte ablegen. Genau, da muß der Einheitsführer reagieren und den Trupp unter PA zeitnah herauslösen, Marscherleichterung befehlen oder ggf. durch einen anderen Trupp ersetzen ( Fürsorgepflicht !). Zum Thema auch interessant: -> HFUK-Nord " Bekämpfung von Vegetationsbränden: Welcher Atemschutz und welche Schutzkleidung sind geeignet? " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 877510 | |||
Datum | 10.07.2022 23:25 | 1240 x gelesen | |||
Wundert mich ein wenig. Ich kann mir vorstellen, dass da eventuell um die §110ff behandelten Haftungen geht. Aber da geht es um Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dann kann man für den Schaden der Versicherung haftbar sein. Aber erstmal bleibt es dabei: Versicherte Person + versicherte Tätigkeit + Unfall = UK zahlt. Dass die sich dann bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Kohle widerholen kann, ist nur gerecht. Und wenn man in bestimmten Fällen, bestimmte Schutzkleidung weglässt, kann das schon grob fahrlässig sein. Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 877513 | |||
Datum | 11.07.2022 08:34 | 1008 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian R.undert mich ein wenig. Ich kann mir vorstellen, dass da eventuell um die §110ff behandelten Haftungen geht. Aber da geht es um Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dann kann man für den Schaden der Versicherung haftbar sein. Aber erstmal bleibt es dabei: Versicherte Person + versicherte Tätigkeit + Unfall = UK zahlt. Nein ganz so einfach ist es nicht. Ich war da der Einsatzleiter, außer Badehose wäre alles angemessen gewesen. Allerdings brauchte die Unfallkasse nicht zahlen, da es kein äußeres Ereignis gab. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8R., Fichtenberg / Baden-Würtemberg | 877514 | |||
Datum | 11.07.2022 08:55 | 960 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas E.Allerdings brauchte die Unfallkasse nicht zahlen, da es kein äußeres Ereignis gab.Dann reden wir auch nicht über einen Versicherungsfall (im Sinne der UK). Ich bleibe dabei: Versicherte Person + versicherte Tätigkeit + Unfall = UK zahlt. Und natürlich mit der Regressmöglichkeit bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Aber bisher konnte mir noch niemand ein Gegenbeispiel nennen, Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 877524 | |||
Datum | 11.07.2022 13:17 | 991 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Ulrich C. nachdem ich wieder leider reihenweise Bilder mit ungeeigneter, zu warmer/dicker PSA im Sommer sehe, Ich beobachte da schon eine zunehmende Sensibilität zur Thematik innerhalb der Feuerwehren. Wenn ich gerade die lebhaften und kontroversen Diskussionen in sozialen Netzwerken hier zu diesem Einsatz verfolge. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 877527 | |||
Datum | 11.07.2022 15:09 | 1094 x gelesen | |||
Auch hier nochmal der Warnhinweis: Nächste Woche ab So, 17.07.22, z.T. deutlich über 30 Grad über mehrere Tage, dazu über Wochen große Trockenheit und gerade nächste Woche auch die Möglichkeit von mehr Wind... Passt Eure PSA rechtzeitig an! Führt leichte PSA auch bei anderen Einsätzen mit! Sichere Einsatztaktik beachten! Rechtzeitig Spezialausrüstung/-fahrzeuge/-einheiten und Fachberater etc. hinzu ziehen! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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