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Thema | Waldbrand in Sachsen: Verbotenes Feuerwehrauto aus Falkenberg rettet Leben | 21 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 877928 | |||
Datum | 27.07.2022 18:17 | 5822 x gelesen | |||
na ja - "verboten" :-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 877929 | |||
Datum | 27.07.2022 18:24 | 3466 x gelesen | |||
Zwei Briefe vorab zur Ausnahmeregelung und fertig. Wir haben einige Meter weiter ein LF10 mit 16t genormt bekommen. Aber für die Medien ist das natürlich ein clickbait. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 877938 | |||
Datum | 27.07.2022 20:57 | 3455 x gelesen | |||
Geschrieben von Fabian B.Zwei Briefe vorab zur Ausnahmeregelung und fertig. ist klar... und jetzt überleg mal nochmal für Dich und danach für uns, was Dir die Begriffe wirklich sagen: - Zulassungsrecht - Zulässige Gesamtmasse - Norm - Beschussung der Länder und ggf. noch taktische Sinnhaftigkeit (LF 10 mit 16 t? Warum kein LF 20-KatS, kann viel mehr und kostet garantiert weniger - ok, ausser mit größerem Wassertank... - oh wait...!) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877954 | |||
Datum | 28.07.2022 11:10 | 3152 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Fabian B. Zwei Briefe vorab zur Ausnahmeregelung und fertig. Schön für euch, das sagt aber nichts über dieses Fahrzeug aus: - Wurde das Fahrzeug mit 16t und 9 Plätzen ausgeschrieben und der Auftragnehmer hat es so bestätigt? --> Warum wurde das Fahrzeug dann mit 800kg Überladung und einem Sitzplatz weniger überhaupt abgenommen? --> Ist das Fahrgestell für 800kg (1000kg) mehr technisch zugelassen und könnte aufgelastet werden? Erst dann wäre es rein die "bürokratische" Hürde - Wurde das Fahrzeug entgegen den geltenden Vorschriften mit 16,8t und 8 Plätzen auf Kundenwunsch gefertigt? --> Dann ist der Auftraggeber selbst schuld, wenn er ein nicht den geltenden Vorschriften entsprechendes Fahrzeug ausschreibt/beschafft, Ausnahmeanträge sollte man vorher stellen Es sollte auch technisch problemlos möglich sein, ein HLF20 mit 16t zu realisieren. Entweder transportiert man hier jede Menge Zusatzausrüstung oder jede Menge Zusatzwasser. Alles in Allem sehe ich da eher Versäumnisse und Fehler beim Träger der Feuerwehr als bei der genehmigenden Stelle. Ein 40t-Löschpanzer wäre vielleicht auch sinnvoll einsetzbar gewesen. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Pete8r M8., Wien / Wien | 877964 | |||
Datum | 28.07.2022 16:51 | 2518 x gelesen | |||
Wenn das Kennzeichen nicht von einem anderen Fahrzeug "entfermdet" wurde (und der Begriff "verboten" eine ganz andere Dimension bekommt), war die Auflastbarkeit wohl gegeben. Sagt nichts über die Sinnhaftigkeit. Grüsse, Peter | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877967 | |||
Datum | 28.07.2022 17:57 | 2443 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Peter M. Wenn das Kennzeichen nicht von einem anderen Fahrzeug "entfermdet" wurde (und der Begriff "verboten" eine ganz andere Dimension bekommt), war die Auflastbarkeit wohl gegeben. Muss nicht sein. Ich hab auch schon Fahrzeuge gesehen, die voll beladen und mit vollem Tank trotzdem, teils recht deutlich, über der eingetragenen zul Gesamtmasse lagen. Entweder hatte man da nicht so genau drauf geachtet bei der Einzelabnahme oder die Besatzung auch mal nicht bzw. nicht komplett berücksichtigt. Bei der Einzelabnahme interessiert teils nur das Leergewicht und dass bei Vorführung die zul. Gesamtmasse nicht überschritten ist, was da alles drauf ist, weiß der Prüfer meist gar nicht im Detail. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 877968 | |||
Datum | 28.07.2022 18:01 | 2335 x gelesen | |||
"Pickerl"-Tuning ist bei LKW im Feuerwehrbereich ja nicht so Mode wie bei Traktoren ;). Und ich habe die 18.320 kleben sehen. Das Fahrgestell kann es also und müsste zur Förderrichtlinie halt auf 16.800 abgelastet werden. Ich finde aber über das EMPL HLF20 keine Info. Zu Ullrich: Ist mir alles bekannt. Punkt! Über Sinn und Co. wollte ich auch keine Debatte starten, sondern nur den Hinweis geben, dass solche Sonderlinge ja in Mode kommen und es eigentlich "nur" einige Schreiben brauch um im Nachgang auch die Landesabnahme zu schaffen. Die 13.290er MAN Fahrgestelle kriegst du ja im Feuerwehrwesen für H/LF 10 / 20, etc. und mit allen Gewichtsversionen. | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Bad Liebenwerda / Brandenburg | 877969 | |||
Datum | 28.07.2022 20:24 ![]() | 2640 x gelesen | |||
Hallo, ich hatte schon darauf gewartet, wann die Schlagzeile der BILD das Forum erreicht. Ich bin hauptamtlicher Leiter der Feuerwehr in der Verbandsgemeinde Liebenwerda und habe insofern die bereits 2019 beauftragte und sehr fortgeschrittene Fahrzeugbeschaffung quasi mit meinem Amtsantritt geerbt und bin nun für die Lösungdes Problems verantwortlich. Leider habe ich selbst das Problem erst in einem Stadium erkannt, als große Änderungen nicht mehr möglich waren. Der Zeitungsartikel ist ja sehr knapp gehalten und wie für den Herausgeber üblich, sehr reißerisch formuliert. Ich möchte die hier geführte Diskussion gerne mit Informationen aus meiner Sicht versorgen und einen weiteren fachlichen Austausch ermöglichen. Die Kurzfassung: es wurde durch die Führungskräfte der Feuerwehr in guter Absicht ein an die örtlichen Bedarfe angepasstes Fahrzeug in Anlehnung an die Norm des HLF20 beauftragt. Die Konzeption und die damit verbundenen Normabweichungen wurden im Vorfeld nicht mit der Landesprüfstelle abgestimmt und beantragt, wie es rechtlich im Land Brandenburg vorgesehen ist. Man ging davon aus, dass dies in Anbetracht der Finanzierung ohne Fördermittel nicht nötig sei. In der Verwaltung hatte damals niemand das Know-how die Probleme zu erkennen. Die Landesprüfstelle fordert daher Änderungen am Fahrzeug, insbesondere was die zulässige Gesamtmasse angeht, so dass es im Rahmen der vertretbaren Möglichkeiten den geltenden Normen entspricht. Es wurden in Abstimmung mit dem Land nun technische Lösungsmöglichkeiten festgelegt, so dass wir im August mit einer Abnahme und Indienststellung rechnen. Hierfür wird der Löschmittelvorrat reduziert und das Fahrzeug (18t Fahrgestell) auf 16t abgelastet. Der neunte Sitzplatz und die zur Normbeladeliste fehlende Ausrüstung werden ergänzt. Alle Abstimmungen und nun schließlich auch die Änderungen beim Hersteller (volle Auftragsbücher und Personalmangel) gehen leider nicht immer so schnell wie gewünscht. Alles in Allem vermeidbare Unannehmlichkeiten, die jedoch innerhalb einer ehrenamtlichen Feuerwehr durchaus emotional bewertet und diskutiert werden. Die Schuld bei der Landesprüfstelle zu suchen ist nicht korrekt. Insofern hat es Michael Weyrich in seinem Post zu diesem Thread gut zusammengefasst. Insgesamt kann es wieder nur ein Appell sein, sich im Rahmen solcher Beschaffungen gut zu informieren und gewünschte Normabweichungen im Vorfeld mit den abnehmenden Stellen zu besprechen und sich genehmigen zu lassen. Für weitere Fragen stehe ich euch gern zur Verfügung. Mfg Mathias | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Ludwigshafen / Rheinland-Pfalz | 877971 | |||
Datum | 28.07.2022 20:39 ![]() | 2530 x gelesen | |||
Hallo Matthias, vielen Dank für Deine aufklärenden Worte. Aber vor allem danke ich Dir und äußere auch meinen Respekt, dass Du Dich hier dem Forum stellst und Aufklärung leistet. Das ist vorbildlich und trägt zur Versachlichung der Diskussion erheblich bei. Ich weiß es ist nicht immer einfach zu seinen bzw. in dem Fall zu den Fehlern seiner Vorgänger zu stehen oder auch zu den Fehlern der eigenen Feuerwehr und Gemeinde. Da steht man schnell als Nestbeschmutzer da. Insoweit habe ich vor dem was und wie Du es geschrieben hast großen Respekt und hoffe das nehmen sich andere als Vorbild! Gruß Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 877975 | |||
Datum | 29.07.2022 07:38 | 2133 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias B.Man ging davon aus, dass dies in Anbetracht der Finanzierung ohne Fördermittel nicht nötig sei.Bis dato hätte ich sowas auch erwartet, also die Landesprüfstelle eher als Überwachung der technischen Hintergründe von Zuschussbewilligungen angesehen. Bei Fahrzeugen, die alleine kommunal beschafft werden, hätte ich nur das "normale" Zulassungsrecht als Hürde erwartet. Kannst du/irgendwer zur Rolle der Prüfstelle noch was ausführen, z.B. was genau hat die für Mittel, um die Indienststellung eines solchen Fahrzeuges zu blockieren? Geschrieben von Mathias B. Der Zeitungsartikel ist ja sehr knapp gehalten und wie für den Herausgeber üblich, sehr reißerisch formuliert.Werden die Zitate dort richtig wiedergegeben? Ich wundere mich an der Stelle v.a. darüber, wieso Einsätze untersagt, Übungen aber möglich sein sollen. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Math8ias8 B.8, Bad Liebenwerda / Brandenburg | 877978 | |||
Datum | 29.07.2022 10:28 | 1846 x gelesen | |||
In Brandenburg regelt dies ein Runderlass: Technische Abnahme von Neufahrzeuge des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes vor Übergabe an die Träger (Runderlass III Nr. 15/1995) Alle Einsatzfahrzeuge müssen vor der Indienststellung durch die Landesprüfstelle (LSTE) abgenommen werden, unabhängig von der verkehrsrechtlichen Abnahme. Die Landesprüfstelle nimmt die Fahrzeuge beim Aufbauhersteller ab und prüft die Erfüllung der für das entsprechende Fahrzeug geltenden Normen bzw. landesrechtlichen Regelungen und überprüft auch die feuerwehrspezifischen Sicherheitsanforderungen. Alle Einsatzfahrzeuge im Land werden außerdem aller zwei Jahre durch die LSTE wiederkehrend technisch überprüft, so dass durchaus ein großer Erfahrungsschatz bezüglich möglicher (vielleicht sogar herstellerspezifischer) Mängel vorhanden ist. Werden bei der Abnahme schwere Mängel festgestellt, würde die Landesprüfstelle den Landkreis informieren. Der Landkreis fungiert im Brandschutz als Sonderaufsichtsbehörde über die Gemeinden und hat ein Weisungsrecht. Insofern gehe ich davon aus, dass die Nutzung des Fahrzeuges untersagt werden könnte. Soweit ist es bei uns glücklicherweise noch nicht eskaliert. Im Runderlass ist auch das Prozedere bei gewünschten Normabweichungen oder für die Entwicklung von Sonderfahrzeugen beschrieben. Die LSTE berät auch im Vorfeld und überprüft sogar das Leistungsverzeichnis. Somit sind Probleme normalerweise vermeidbar. Dass es nun zwischen der Landesprüfstelle und den Feuerwehren auch unterschiedliche Auffassungen zum Stand der Normung, den technischen Möglichkeiten, dem technisch und taktisch Sinnvollen und den örtlichen Bedarfen gibt, ist denke ich normal. Insbesondere wenn das Fahrzeug komplett selbst finanziert wird, teilweise durchaus kritisch durch die Gemeinden diskutiert. Was die Formulierung im Zeitungsartikel angeht, ist das so nicht korrekt wiedergegeben. Das Fahrzeug ist verkehrsrechtlich abgenommen und zugelassen. Um die Zeit sinnvoll zu nutzen wurden bereits Einweisungen der Nutzer durchgeführt. | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877979 | |||
Datum | 29.07.2022 10:56 | 1637 x gelesen | |||
Hallo, also kann man zusammenfassend sagen: - Das Fahrzeug wurde mit der gegenüber Normfahrzeugen erhöhten zulässigen Gesamtmasse geplant und gebaut, ebenso mit einem Sitzplatz weniger (damit also kein Problem des Aufbauherstellers) - Die normale technische Abnahme ist erfolgt und das Fahrzeug verkehrssicher und zugelassen - In diesem Fall ist die Landesabnahme nicht nur, wie in anderen Bundesländern, bei bezuschussten Fahrzeugen nötig sondern generell für alle Feuerwehrfahrzeuge. Was nicht der Norm bzw. den Landesrichtlinien entspricht und nicht vorher per Einzelausnahme erlaubt wurde, darf im Feuerwehrdienst nicht verwendet werden Über die Notwendigkeit der Abweichung von den Vorgaben kann man sicher geteilter Meinung sein. Aber sicherheitsrelevant sind die doch in dem Fall eher nicht, von daher sehe ich jetzt keinen wirklich nachvollziehbaren Grund, warum man das Fahrzeug nicht einsetzen darf. Es sei denn, es gibt im Ausrückebereich oder in der Nähe Flächen, bei denen das Mehrgewicht eine Rolle spielt. Bei uns (RLP) ist die Landesabnahme nur für bezuschusste Fahrzeuge verpflichtend (sonst wird die Auszahlung des Zuschusses nicht erfolgen), eine laufende Prüfung des sog. Geräteprüfdienstes des Landes alle paar Jahre ist freiwillig und die Behebung der Mängel Sache des Trägers der Feuerwehr. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 877980 | |||
Datum | 29.07.2022 11:14 | 1597 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael W.In diesem Fall ist die Landesabnahme nicht nur, wie in anderen Bundesländern, bei bezuschussten Fahrzeugen nötig sondern generell für alle Feuerwehrfahrzeuge. Finde ich persönlich eigentlich gar keine so blöde Idee. Man muss ja auch mal weiter denken. 1. Eine Gemeinde ist grundsätzlich zur Haushaltssparsamkeit verpflichtet. 2. Wenn eine Gemeinde ein Fahrzeug beschafft, welches nicht der Normung entspricht, verschenkt sie erstmal Geld. Ich will jetzt nicht behaupten das es keine Gründe geben mag um auch mal von der Normung abzuweichen. Aber das man einfach einen Sitzplatz weglässt, dafür gibts sicher kein Grund. Und als Bürger einer "kleineren" Gemeinde würde ich mich sehr wohl aufregen, wenn sie für die Feuerwehr ein Auto bestellt was nicht der Normung entspricht. Zitat:"Für die Beschaffung der Tanklöschfahrzeuge TLF 4000 und der Hilfeleistungslösch- gruppenfahrzeuge HLF 20 erhalten die Kommunen eine Zuwendung in Höhe von 50 Prozent der Kosten von rund 330.000 Euro für ein TLF 4000 beziehungsweise circa 434.000 Euro für ein HLF 20. Die Zuwendungsquote kann ebenso für finanz- schwache Kommunen im Einzelfall auf 80 Prozent erhöht werden. Die Ausstattung mit technischen Geräten wird vom Land mit 50 Prozent der Kosten gefördert." https://mik.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/PM_048_Foerderung_fuer_Feuerwehren.pdf Also mal ernsthaft, die Summe ist echt mal ne Hausnummer. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 877981 | |||
Datum | 29.07.2022 11:25 | 1618 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Aber das man einfach einen Sitzplatz weglässt, dafür gibts sicher kein Grund.Es dürften inzwischen unzählige (H)LF durchs Land fahren, in denen man das gemacht hat, und stattdessen ein Regal einbaute, damit dann beim Unfall irgendwelche höchstwichtigen Ausrüstungsgegenstände durch die Kabine fliegen können. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Burgheim / | 877982 | |||
Datum | 29.07.2022 11:54 | 1518 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Es dürften inzwischen unzählige (H)LF durchs Land fahren, in denen man das gemacht hat, und stattdessen ein Regal einbaute, damit dann beim Unfall irgendwelche höchstwichtigen Ausrüstungsgegenstände durch die Kabine fliegen können. Deswegen finde ich es ja auch gut das in Brandenburg die Fahrzeuge regelmäßig geprüft werden. Nenn mich von mir aus Korinterkacker, aber das sind öffentliche Gelder die ich hier abtreten muss. Der Staat kann von seinen Bürgern nicht verlangen sich an die Regeln zu halten und dann selbst seine Regeln nicht einhalten. Ich finde das hochgradig verwerflich. Im übrigen kann man zB auch ein Regal zwischen den beiden PA Sitzen einbauen, dann kommt vor das Regal eine Tür mit Rückenpolster und fertig. In etwa so, find jetzt kein Bild von dem was ich genau meine. https://www.feuerwehr-untergruppenbach.de/fileadmin/_processed_/d/4/csm_Bilder_Fahrzeug_Untergruppenbach_HLF_20-16_018_968e701d6f.jpg Aber ja, am besten streicht man gleich 3 Sitzplätze und dann geht man zum Bürgermeister und sagt, wir brauchen noch ein MTW, weil wir haben ein HLF, welches Ausrüstung für eine Gruppe dabei hat, aber die fehlenden drei kommen sonst nicht zur Einsatzstelle. | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 877983 | |||
Datum | 29.07.2022 11:55 ![]() | 1938 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian K.Es dürften inzwischen unzählige (H)LF durchs Land fahren, in denen man das gemacht hat, und stattdessen ein Regal einbaute, damit dann beim Unfall irgendwelche höchstwichtigen Ausrüstungsgegenstände durch die Kabine fliegen können. OMG, wir machen das seit Anfang der 2000er so, DAMIT dort endlich die Ausrüstung gelagert werden kann, die der AGT z.B. bei der Ausrüstung braucht und die sonst seitlich, in den Türen, an Haken an der Wand oder von der Decke oder schlicht aus dem Sitz unerreichbar verstaut werden... (was dann dazu führt, dass der AGT sich in der Praxis entweder gar nicht anschnallt, oder zum Ausrüsten halt dann doch abschnallt, aber das interessiert natürlich nicht, wenns um das Heiligtum "die Gruppe" geht, man aber faktisch häufig noch nicht mal die Staffel im Einsatz fürs erste Auto in der gewünschten Zeit voll bekommt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 877984 | |||
Datum | 29.07.2022 11:57 | 1601 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H. 1. Eine Gemeinde ist grundsätzlich zur Haushaltssparsamkeit verpflichtet. Das kann man so pauschal nicht sagen. Das mag in diesem Fall so sein, wenn man mehr draufpackt als gefordert. Es gibt aber auch Fälle, wo man was weglässt und damit was spart. Ob das Sinn macht, sei mal dahingestellt. Mir ist da z.B. der Fall einer Feuerwehr bekannt, die eigentlich ein HLF10 beschaffen wollte. Man bekam aber quasi für nur wenig Aufpreis ein HLF20 mit deutlich mehr Löschmittel und der Möglichkeit, mehr durchaus nötige Zusatzbeladung darauf unterzubringen, als man das auf dem HLF10 im Rahmen der Zuschussrichtlinen hätte machen können, da dort die erlaubte zul. Gesamtmasse deutlich geringer gewesen wäre. Da man aber in einer Wehr 5km entfernt einen Sprungretter hatte und die Bebauung diesen prinzipiell nicht erforderte und normal ja ein HLF10 ausreichend gewesen wäre, wollte man selbigen, auch aufgrund der Folgekosten, einsparen. Das war aber nicht möglich, man musste selbigen verlasten und fährt ihn seitdem spazieren. Auch kann es sein, dass man durchaus günstig mal ein gebrauchtes Fahrzeug beschaffen kann, das jedoch nicht den in diesem Lande gültigen Normen und Richtlinien voll entspricht. Auch damit könnte die Gemeinde Geld sparen, darf es dann aber nicht. Geschrieben von Alexander H. Aber das man einfach einen Sitzplatz weglässt, dafür gibts sicher kein Grund. Ich kenne genügend Wehren, die auf Gruppenfahrzeugen immer nur mit max. 1/7 ausrücken und den Melder weglassen. Insbesondere wenn es weitere Fahrzeuge bei der Wehr gibt, wird gerade am Tage oder bei knapper Personaldecke vermutlich jede andere Position wichtiger sein als der Melder. Dass man bei Weglassen des Sitzes und Einbau einer Unterbringungsmöglichkeit für Gerätschaften an der Stelle das Zeug so verstaut, dass da nichts in der Kabine rumfliegt, dürfte klar sein und technisch kein Problem darstellen. Dass man gewünschte Abweichungen vorher mit der zuständigen Aufsichtsbehörde klärt, ist aber auch klar. Gruß, Michael | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 877986 | |||
Datum | 29.07.2022 12:18 | 1787 x gelesen | |||
Ich bestreite gar nicht, dass man das auch sinnvoll gestalten kann. Und ich brauche den Sitzplatz zwischen den AGT auch nicht zwingend. Wenn ich mir allerdings so manche moderne "Action Tower" ansehe, sind da Werkzeugkisten für Türöffnungen, Säbelsägen, Mineralwassersixpacks o.ä. drin, die der AGT wohl kaum zur Zeitersparnis direkt vom Sitzplatz aus benötigt. In so mancher HLF-Kabine ist so manches Gerät leidlich befestigt, bei TSFs war früher das Argument vom Kastenwagen zum "richtigen" Aufbau gerade, dass man das ja unbedingt vermeiden sollte. Diese Entwicklung kann ich nicht ganz nachvollziehen. Kleinmaterial, was der AGT beim Ausrüsten frühzeitig auf der Anfahrt standardmäßig braucht, gerne. Aber die Kabine als Ersatzgeräteraum überzeugt mich nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 878003 | |||
Datum | 29.07.2022 20:54 | 1392 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Michael W. Ich kenne genügend Wehren, die auf Gruppenfahrzeugen immer nur mit max. 1/7 ausrücken und den Melder weglassen. Genau, seit Jahren schon bei etlichen Feuerwehren so bestellt und einsatzmäßig praktiziert. Das LF-20 unserer Wehr hat auch nur 8 Sitze also 1/7, dafür aber einen "Action Tower"; die beiden anderen Löschgruppenfahrzeuge wie das HLF-20 und das HLF-10 verfügen allerdings über eine Gruppenbesatzung (1/8). Zum LF 20 ( intern als LF-30 bezeichnet und darüber auch " Hier " schon diskutiert ), es wurde ohne Landeszuschuß, komplett nur durch die Kommune finanziert und es gab da auch keinerlei Probleme mit TÜV, Abnahme oder sonstigen Stellen wie Feuerwehraufsicht etc. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Schwabach / Bayern | 878139 | |||
Datum | 08.08.2022 12:23 | 1314 x gelesen | |||
Mal eine blöde Frage: Geschrieben von BayFwG Art. 23 Abs. 3 Der Einsatzleiter kann Eigentümer, Besitzer und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichten, Fahrzeuge, Löschwasser, sonstige Löschmittel und andere zur Brandbekämpfung oder Hilfeleistung geeignete Sachen Muss der Einsatzleiter die Zulassung, ordnungsgemäße Prüfung etc. der geeigneten Sachen prüfen bzw. darf er sich bewusst darüber hinwegsetzen? Bezogen auf den vorliegenden Fall, kann der Einsatzleiter den Eigentümer (Gemeinde) verpflichten das Löschfahrzeug zur Verfügung zu stellen ohne Zulassung, TÜV und was sonst noch so dagegen spricht? Sinn und Unsinn der Beschaffung sind ein anderes Thema. | |||||
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