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ThemaDienstanweisung zum Mitführen von DME & Zusatzalarmierung9 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorSabr8ina8 M.8, Bad Reichenhall / Bayern878931
Datum18.09.2022 15:333168 x gelesen
Hallo zusammen,
gibt es bei euch eine Dienstanweisung bezgl. digitaler Funkmeldeempfänger, dass diese grundsätzlich, sofern ausgegeben mitgeführt werden müssen und Zusatzalarmierungssysteme wie z.B. DIVERA nur einen Zusatz darstellen und nicht den DME ersetzen?

Es geht darum, es möglich per Dienstanweisung zu regeln, wenn z.B. zu Neujahr das Handynetz ausfällt, alle einen DME haben, den zuhause lassen und sich auf das Handy verlassen, dieses klar geregelt ist, dass der Kommandant dann nicht als "schuldig" dasteht, dass niemand den Alarm mitbekommen hat, obwohl seitens der Verwaltung DME beschafft wurden.

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 878932
Datum18.09.2022 16:58   2107 x gelesen
Hallo!

Eigentlich muss ich das nicht in einer Dienstanweisung regeln.

Es sollte doch jedem klar denkenden FA (SB) bewusst sein, das die "Handy-Alarmierung" nur eine zusätzliche Form der Alarmierung darstellt und das diese nicht 100% die "reguläre" Alarmierung durch DME oder FME ersetzen kann.
Wer einen DME hat, der führt ihn bitteschön auch mit. Zumindest wenn der FA (SB) sich in seinem Bereich aufhält.

Ok, wenn jemand vor hat sich bei einer Feier gepflegt aus dem Leben zu heben, also Alkohol zu konsumieren, sollte er seinen DME besser zu Hause lassen. Angeschlagen in den Einsatz zu gehen oder zum FGH zu fahren ist jetzt wirklich nicht in Ordnung.

Einfach den gesunden Menschenverstand einsetzen. Das erspart eine Menge Papier.

Gruß vom Berg

Jakob

"Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen."
>> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW878939
Datum18.09.2022 20:101692 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M.Zusatzalarmierungssysteme

Eigentlich ist damit alles gesagt.
Ich denke auch da braucht es keine Dienstanweisung, kleines Rundschreiben an die Führung das bei den nächsten Diensten darauf hingewiesen soll das der FM/SB seinen Meldeempfänger bitte mitführen soll und fertig.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP878941
Datum18.09.2022 20:571631 x gelesen
Geschrieben von Jakob T.Einfach den gesunden Menschenverstand einsetzen.

Hat jemand vielleicht zufällig eine Musterdienstanweisung dazu?

"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg878942
Datum18.09.2022 21:041593 x gelesen
Guten Abend

Geschrieben von Sebastian K.

Hat jemand vielleicht zufällig eine Musterdienstanweisung dazu?

Gerade wenn man den " Gesunden Menschenverstand " besitzt brauchts ja eigentlich keine Dienstanweisung ;-))


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz878944
Datum18.09.2022 22:071448 x gelesen
Hallo,
neben dem hier schon genannten GMV sollte auch das gesprochene Wort noch gelten. Feuerwehrs verwaltet sich zu Tode!


Viele Grüße
Thomas

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AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 878946
Datum19.09.2022 06:511375 x gelesen
Geschrieben von Sabrina M. Hallo zusammen,
gibt es bei euch eine Dienstanweisung bezgl. digitaler Funkmeldeempfänger, dass diese grundsätzlich, sofern ausgegeben mitgeführt werden müssen und Zusatzalarmierungssysteme wie z.B. DIVERA nur einen Zusatz darstellen und nicht den DME ersetzen?


So etwas steht bei uns auf der Quittung, die wir unterschreiben müssen, wenn wir einen FME ausgehändigt kriegen.
Zusätzlich haben wir auch Handyalarmierung. Wenn wir in die Liste der Handyalarmierung eingetragen werden, müssen wir unterschreiben, dass: 1. dies nur eine zusätzliche Alarmierung und kein Ersatz für die reguläre Alarmierung ist und 2. dass evtl. enstehende Kosten für den Feuerwehrangehörigen NICHT von der Feuerwehr übernommen werden.

Thema erledigt.

Geschrieben von Sabrina M. ...... wenn z.B. zu Neujahr das Handynetz ausfällt, ....

Sollte zu Neujahr das Handynetz oder die Stromversorgung (wie zum Jahr 2000 vorhergesagt wurde) ausfallen, ist es bei unserer Wehr selbstverständlich, dass wir uns im Gerätehaus einfinden um als Notfallanlaufstelle dienen zu können.

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz878947
Datum19.09.2022 07:40   1326 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Manfred B.Sollte zu Neujahr das Handynetz oder die Stromversorgung (wie zum Jahr 2000 vorhergesagt wurde) ausfallen, ist es bei unserer Wehr selbstverständlich, dass wir uns im Gerätehaus einfinden um als Notfallanlaufstelle dienen zu können.

Komisch, mein Smartphone zeigt bei überlastetem Netz erstmal nix besonderes an, das merke ich bestenfalls, wenn keine Nachrichten mehr ankommen bzw, ich keine mehr senden kann. Wenn ich also gerade mein Smartphone einfach nur in der Hosentasche stecken habe oder es auf dem Tisch liegt, wie merke ich dann, dass das Netz keine Verbindung mehr bringt, damit ich weiß, dass ich mich im Gerätehaus einfinden muss? Stromausfall ist klar, das bekomme ich mit.

Und generell: Unterschreiben lassen kann man viel, hinweisen auch. Trotzdem werden einige mit allerlei fadenscheinigen Gründen darauf verzichten, den FME/DME mitzunehmen. Je mehr Empfangsprobleme mit FME/DME bzw. je besser und zuverlässiger die Zusatzalarmierung in normalen Lagen funktioniert, desto mehr. Da kannst du unterschreiben lassen, was du willst. Auf den gesunden Menschenverstand zu setzen, ist zwar gut und schön, funktioniert aber heutzutage nicht mehr unbedingt. Der ist nicht bei allen vorhanden. Insbesondere fehlt vielen das technische Verständnis, warum man jetzt unbedingt den FME/DME mitführen sollte, das kommt doch dann auf dem Smartphone auch an...

Gruß,
Michael

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AutorManf8red8 B.8, Tittmoning / 878952
Datum19.09.2022 11:371042 x gelesen
Geschrieben von Michael W.Wenn ich also gerade mein Smartphone einfach nur in der Hosentasche stecken habe oder es auf dem Tisch liegt, wie merke ich dann, dass das Netz keine Verbindung mehr bringt, damit ich weiß, dass ich mich im Gerätehaus einfinden muss?

Ja klar, aber irgendwer aus der aktiven Truppe wird sich schon am Gerätehaus einfinden, der lässt halt bei Personalmangel einfach die Alarmierung durch die Leitstelle nochmal laufen UND betätigt von Hand die Sirene.

Haben wir beides schon praktiziert und hat auch geholfen.

Im allerletzten Fall benutzen wir unsere Mobela, die brüllt mit zarten 126dB einen originalgetreuen Sirenenton raus.

Irgendeinen Weg gibt es immer um die Truppe zu mobilisieren.

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 18.09.2022 15:33 Sabr7ina7 M.7, Bad Reichenhall
 18.09.2022 16:58 Jako7b T7., Bischheim
 18.09.2022 20:57 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 18.09.2022 21:04 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 18.09.2022 20:10 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 18.09.2022 22:07 Thom7as 7M., Burgen (Mosel)
 19.09.2022 06:51 Manf7red7 B.7, Tittmoning
 19.09.2022 07:40 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 19.09.2022 11:37 Manf7red7 B.7, Tittmoning
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