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Thema | Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V.: LFV-Präsident tritt zurück | 5 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrverbände | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883885 | |||
Datum | 27.06.2023 20:19 | 3160 x gelesen | |||
oha: LFV-Präsident tritt zurück Quelle: Landesfeuerwehrverband Sachsen e.V. Dazu ein Zeitungsartikel den der LFV auf Facebook veröffentlicht hat: ![]() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Fabi8an 8B., Machern / | 883897 | |||
Datum | 28.06.2023 18:03 | 1635 x gelesen | |||
Als Sachse: Puhhh - macht es nicht einfacher für unsere Lobby zu arbeiten. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 883932 | |||
Datum | 04.07.2023 08:30 | 936 x gelesen | |||
Was hat es denn immer mit diesen Beförderungen auf sich, vor allem im freiwilligen Bereich. Wenn ich google, dann scheint es so, dass in Sachsen Funktionen und Dienstgrade verbunden sind. Ein Oberbrandinspektor ist also stellv. Kreisbrandmeister. Wer nicht stellv. Kreisbrandmeister ist, kann nicht Oberbrandinspektor werden, oder? Wer spricht dann solche Beförderungen überhaupt aus? Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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Autor | Robi8n B8., Braunschweig / Niedersachsen | 883944 | |||
Datum | 04.07.2023 13:55 | 996 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias K.Wenn ich google, dann scheint es so, dass in Sachsen Funktionen und Dienstgrade verbunden sind. Ein Oberbrandinspektor ist also stellv. Kreisbrandmeister. Wer nicht stellv. Kreisbrandmeister ist, kann nicht Oberbrandinspektor werden, oder?' Richtig. So steht es in § 6 Abs 1 Sächsische Feuerwehrverordnung. Zur Erreichung des nächsthöheren Dienstgrades in der Freiwilligen Feuerwehr sind nachfolgende Kriterien zu erfüllen: Und weiter ist da auch geregelt: Geschrieben von Matthias K. Wer spricht dann solche Beförderungen überhaupt aus?' Nämlich in §6 Abs 2 SächsFVO: Der nächsthöhere Dienstgrad wird dem Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr vom Bürgermeister verliehen. Der Gemeindewehrleiter kann dem Bürgermeister Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vorschlagen, die die Voraussetzungen für den nächsthöheren Dienstgrad erfüllen. | |||||
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Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 884028 | |||
Datum | 11.07.2023 13:59 | 711 x gelesen | |||
Gut, die sächsische Feuerwehrverordnung ist "nur" eine Richtlinie des Innenministeriums, aber für den Bürgermeister wäre sie bindend. Mit dem Aussprechen der Beförderung hat der Bürgermeister gegen eine Verordnung verstoßen und kann dafür eigentlich disziplinarisch belangt werden. Warum macht der sowas? Versteh ich nicht. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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