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| Thema | Stuttgarter Feuerwehr meisselt Klimakleber von der Strasse | 28 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883916 | |||
| Datum | 02.07.2023 14:47 | 5778 x gelesen | |||
| hallo, Zu einem Einsatzbericht der Feuerwehr Stuttgart gibt es ein längeres Video das die Arbeit der Feuerwehr auf der Strasse zeigt: Feuerwehreinsätze bei Straßenblockaden(ab min 8:30 ) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 883918 | |||
| Datum | 02.07.2023 20:56
| 3225 x gelesen | |||
| Servus, bei mir wäre das Video rel. kurz geworden. Einen von den Helden entfernt, dait eine Fahrspur frei bleit und den Rest kleben lassen. Aber ich weiß ja, ich bin da zu pragmatisch..... Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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| Autor | Fran8k R8., Eppelborn / Saarland | 883925 | |||
| Datum | 03.07.2023 08:41
| 2973 x gelesen | |||
| Hi, absperren, umleiten und kleben lassen. Irgendwann muss jeder mal auf den Topf, und dann wird's lustig | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 883931 | |||
| Datum | 04.07.2023 07:03 | 2301 x gelesen | |||
| Warum als Feuerwehr die Arbeit der Straßenmeister machen bzw. die der Polizei? Ich bin Feuerwehrmann und kein Hilfsarbeiter oder Schülerlotse. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883941 | |||
| Datum | 04.07.2023 10:51 | 2155 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Volker C. Warum als Feuerwehr die Arbeit der Straßenmeister machen bzw. die der Polizei? Ich bin Feuerwehrmann und kein Hilfsarbeiter oder Schülerlotse. Zauberwort: Amtshilfe MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 883946 | |||
| Datum | 04.07.2023 17:26 | 1991 x gelesen | |||
| Glückauf! Meines Erachtens liegen hier keine gesetzlichen Grundlagen für eine Amtshilfe vor. Nur weil die Feuerwehr das kann ist kein Argument. Die Entfernung von Klimaklebern ist eine ausschließliche polizeiliche Gefahrenabwehr nach Landespolizei - oder Ordnungsbehördengesetzen. Das wird immer wieder verwechselt. Ich möchte mal ein anderes Beispiel nennen: Der Feuerwehrmann Joke Fleißig soll mit einem Feuerwehr-PKW zu einer Landesfeuerwehschule in die benachbarte Landeshauptstadt fahren. Jetzt springt dieser Feuerwehr-PKW nicht an, weil kaputt. Jetzt könnte ich ja auf die Idee kommen, die Polizei anzufordern, um den Joke zur Schule zu bringen, weil ist ja Amtshilfe. Die Polizei wird meinen Amtshilfeantrag müde lächelnd ablehnen - mit Recht. Ich muss mich selber um ein Ersatzfahrzeug kümmern. Und auch das Argument, die Feuerwehr hätte die technischen Mittel, greift nicht. Hammer und Meißel kann man in jedem Baumarkt kaufen. Eine spezielle Ausbildung benötigt man dafür nicht. In meinem Bundesland Niedersachsen hat das Innenministerium per Erlass erklärt, dass bei Klimaklebern ausschließlich die Polizei zuständig ist und auch die notwendigen Mittel bei der Polizei vorhanden sind. Beste Wünsche Bernd Lenz | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 883948 | |||
| Datum | 04.07.2023 21:46 | 1882 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.Meines Erachtens liegen hier keine gesetzlichen Grundlagen für eine Amtshilfe vor. Nur weil die Feuerwehr das kann ist kein Argument. Wenn die FW das kann und die Polizei nicht, ist das genau das Argument für eine Amtshilfe. Geschrieben von Bernd L. Die Entfernung von Klimaklebern ist eine ausschließliche polizeiliche Gefahrenabwehr nach Landespolizei - oder Ordnungsbehördengesetzen. Das wird immer wieder verwechselt. Stuttgart liegt in BaWü und BaWü hat einen sehr weit gefassten Polizeibegriff. Die Stadt Stuttgart ist selbst Polizeibehörde und somit liegt nicht einmal Amtshilfe vor, wenn innerhalb der Stadt das Amt 37 tätig wird. Geschrieben von Bernd L. In meinem Bundesland Niedersachsen hat das Innenministerium per Erlass erklärt, dass bei Klimaklebern ausschließlich die Polizei zuständig ist und auch die notwendigen Mittel bei der Polizei vorhanden sind. Stuttgart liegt nicht in Niedersachsen. Und auch in Niedersachsen muss die notwendige Fähigkeit erst einmal bei der Polizei vorhanden sein. Alleine durch einen Erlass ist das ja nicht der Fall. ;-) Gruß, Stefan | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 883949 | |||
| Datum | 04.07.2023 22:34 | 1714 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.In meinem Bundesland Niedersachsen hat das Innenministerium per Erlass erklärt, dass bei Klimaklebern ausschließlich die Polizei zuständig ist und auch die notwendigen Mittel bei der Polizei vorhanden sind. Ist in NRW ähnlich. Da wurde die Polizei mit Olivenöl ausgerüstet . Bei Klebeaktionen hier in der Gegend hatte die Polizei dann auch in kürzester Zeit die Aktivisten von der Straße abgelöst. Die dann aber weiter gesperrt blieb, weil sie durch das Olivenöl sehr rutschig war. Weswegen dann die Feuerwehr alarmiert wurde... | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 883950 | |||
| Datum | 04.07.2023 22:38 | 1730 x gelesen | |||
| Moin, Geschrieben von Stefan H. Die Stadt Stuttgart ist selbst Polizeibehörde und somit liegt nicht einmal Amtshilfe vor, wenn innerhalb der Stadt das Amt 37 tätig wird.Sicher? Mir ist nicht erklärlich, wie eine Kommune Polizeibehörde sein kann. Der OB als Chef der Polizei finde ich irgendwie.... fremd. Geschrieben von Stefan H. Und auch in Niedersachsen muss die notwendige Fähigkeit erst einmal bei der Polizei vorhanden seinMich hat tatsächlich auch erstaunt, was die alles können, aber in Oldenburg gibt es eine Technische Einsatzeinheit, die von ABC-Probenahme, über Tauchen, Boot fahren,... so einiges kann. Ich vermute fast, dass das keine niedersächsische Erfindung ist. Viele Grüße Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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| Autor | Pete8r L8., St. Wendel / Saarland | 883951 | |||
| Datum | 04.07.2023 22:59 | 1702 x gelesen | |||
| Nabend, Geschrieben von Oliver S. Sicher? Mir ist nicht erklärlich, wie eine Kommune Polizeibehörde sein kann. Der OB als Chef der Polizei finde ich irgendwie.... fremd. Liegt in meinen Augen daran, dass wir in den meisten Fällen einen recht eingeschränkten Polizeibegriff im Kopf haben. Polizei ist für die meisten Leute die (uniformierte) Landespolizei. Die Polizeigesetze vieler Länder sehen aber als primär zuständige Behörde für viele Dinge erstmal die Kommune. Bei einige Kommunen in manchen Ländern führt das bis hin zu Kommunalen Vollzugskräften in Uniform mit Blaulicht und Dienstwaffe. In vielen anderen Bereich gibt es das aber nicht und daher übernimmt die Landespolizei in Eilzuständigkeit Dinge, die eigentlich kommunale Aufgabe wären. Und dem Föderalismus sei dank in 16 Bundesländern in mindestens 16 Ausprägungen und rechtlichen Ausgestaltungen. Gruß Peter Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen private Meinung und stellt nicht zwingend die Meinung meiner Feuerwehr oder meiner Dienststelle dar. | |||||
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| Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 883954 | |||
| Datum | 05.07.2023 07:57 | 1671 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.In meinem Bundesland Niedersachsen Ist das nicht das Bundesland in dem sogar das SEK die FW zur Türöffnung alarmiert? Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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| Autor | Oliv8er 8S., Hude / Niedersachsen | 883955 | |||
| Datum | 05.07.2023 08:14 | 1614 x gelesen | |||
| Moin, bei uns in der Gegend ist das nur der Fall wenn das SEK einen RTW zur Türöffnung dazu haben möchte. Ansonsten kriegen wir von den Einsätzen des SEKs eigentlich nix mit. TH-Material (und ausgebildetes Personal) kommt auch in diesem Fall von der Technischen Einsatzeinheit. Viele Grüße Olli >>>Dies alles ist meine private Meinung | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 883956 | |||
| Datum | 05.07.2023 10:24 | 1483 x gelesen | |||
| So schauts aus. Alternativ noch der Straßenbaulastträger. Alle reden davon das man das Ehrenamt schützen und nicht weiter belasten darf und dann sollen wir Aushilfs-Hausmeister spielen? Es kann und darf nicht Aufgabe der Feuerwehr sein unzulänglichhkeiten anderer Behörden/ Organisationen (SB) abzufedern. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 883957 | |||
| Datum | 05.07.2023 10:28 | 1388 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Weswegen dann die Feuerwehr alarmiert wurde... ... die dann kommt, nen Streifenwagen zur Absicherung bestellt (Eilt) der dann da absichert bis der Straßenbaulastträger kommt und seine ihm aufgetragenen Arbeiten durchführt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 883958 | |||
| Datum | 05.07.2023 10:30 | 1529 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.Und auch das Argument, die Feuerwehr hätte die technischen Mittel, greift nicht. Hammer und Meißel kann man in jedem Baumarkt kaufen. Eine spezielle Ausbildung benötigt man dafür nicht. Und hier kommen dann z.b. die Bauhöfe der Straßenbaulastträger zum Zuge oder die technischen Einsatzeinheiten der Polizei Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 883961 | |||
| Datum | 05.07.2023 12:32
| 1633 x gelesen | |||
| Servus, aaaalsooooo.... Ich lese euren Ansatz, aber verstehe ihn nicht. Ich darf ein Auto auf einer Bundesstraße Parken. Auch wenn er dann mittig im Weg steht. Die anderen Verkehrsteilnehmer dürfen außen herum fahren. Da kommt kein Abschlepper und entfernt die Kiste. Gleiches auch auf anderen Straßen. Ergo sind Verkehrsbehinderungen akzeptiert und tolleriert, richtig? Deshalb noch einmal meine Frage: Warum entferne ich nicht eine Fahrbahn und lasse die anderen Kasper einfach kleben?? Warum muß ich den Larry machen, um diese Helden von der Straßte zu kratzen?? Zuständigkeiten interessieren mich hier eigentlich überhaupt nicht. Wenn man hier ein bischen darüber nachdenken würde, wäre das die Lösung. Die würden sich nie wieder festpappen...... Hilfe gerne, aber erst wenn ihre Gesundheit in wirkllicher Gefahr wäre, in Form von Unterernährung, Wassermangel usw. Herrliches Kopfkino.... Aber ich sagte ja bereits, ich bin da zu pragmatisch..... Gruß vom See Markus In Treue fest! | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 883962 | |||
| Datum | 05.07.2023 12:36 | 1301 x gelesen | |||
Geschrieben von Oliver S.Mir ist nicht erklärlich, wie eine Kommune Polizeibehörde sein kann. Polizeigesetz Baden-Württemberg: § 107 Allgemeine Polizeibehörden (1) Oberste Landespolizeibehörden sind die zuständigen Ministerien. (2) Landespolizeibehörden sind die Regierungspräsidien. (3) Kreispolizeibehörden sind die unteren Verwaltungsbehörden. (4) Ortspolizeibehörden sind die Gemeinden. Gruß, Stefan | |||||
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| Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 883963 | |||
| Datum | 05.07.2023 12:38 | 1331 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning K.Ist in NRW ähnlich. Da wurde die Polizei mit Olivenöl ausgerüstet . Olivenöl funktioniert nicht mehr zuverlässig, weil die Klimakleber hochgerüstet haben. In Stuttgart blieb anschließend auch noch Beton an den Händen. ;-) Gruß, Stefan | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883965 | |||
| Datum | 05.07.2023 12:47 | 1378 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Volker C. Alle reden davon das man das Ehrenamt schützen und nicht weiter belasten darf und dann sollen wir Aushilfs-Hausmeister spielen? in Stuttgart war die BF im Einsatz. Ich denke das war bzw. ist in anderen Städten auch so. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 883966 | |||
| Datum | 05.07.2023 12:48 | 1387 x gelesen | |||
| hallo, Geschrieben von Stefan H. Olivenöl funktioniert nicht mehr zuverlässig, weil die Klimakleber hochgerüstet haben. das Wettrüsten läuft :-( bin gespannt wann die ersten mit dem Trennschleifer "befreit" werden. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 883967 | |||
| Datum | 05.07.2023 13:52 | 1333 x gelesen | |||
| Volker, ich wäre mir da nicht so sicher, ob nicht der ein oder andere EA solch einen Einsatz zur Abwechslung zu Blaulichtanimierten Bewegungsfahrten gerne in Kauf nehmen würde. Ansonsten sehe ich es ähnlich, dass ist Polizeiarbeit und die darf gerne da bleiben. Weiß allerdings nicht, warum diese Klimakleber die Kosten nicht tragen müssen... Aber das gehört sicherlich nicht hier her. Gruß | |||||
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| Autor | Udo 8B., Schiltach / Baden-Württemberg | 883968 | |||
| Datum | 05.07.2023 14:30 | 1341 x gelesen | |||
| Schon passiert, Hamburg im März. Grüße Udo | |||||
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| Autor | Volk8er 8C., Garbsen / NDS | 883969 | |||
| Datum | 05.07.2023 18:02 | 1172 x gelesen | |||
| BF ist in dem Zusammenhang etwas anders geartet.Da kann der OB ja noch ansagen was die sonst noch so machen. In Hannover z.b. kommen die raus bei defekten Verkehrsschildern wenn der bauhof frei hat. Ich beziehe mich da nur aufs Ehrenamt. Dies ist meine Meinung. | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 883970 | |||
| Datum | 05.07.2023 18:14
| 1381 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus G.Zuständigkeiten interessieren mich hier eigentlich überhaupt nicht.Aber vielleicht haben wir damit genau den heiligen Gral zum perfekten Umgang mit den Klimaklebern gefunden? 1. Klimakleber kommt, setzt sich und klebt. 2. Autofahrer ruft Staat. 3. Staat schickt Vertreter der allgemeinen/oberen/unteren/mittleren/unmittelbaren/mittelbaren Verkehrsbehörde(n), Ordnungsamt, Straßenmeisterei, Kommunaler Vollzugsdienst, Ortspolizeibehörde, Straßenverkehrsamt, Verkehrspolizei, Straßenbaulastträger, Tiefbaufachabteilung, Feuerwehr, THW und ADAC. Deren Vertreter diskutieren nach Erscheinen vor Ort rege die korrekte Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes zur gegenseitigen Amtshilfeverpflichtung unter Berücksichtigung des ungesättigten Fettsäuregehalts der mitgeführten oder nachführbaren Olivenölsortimente. 4. Klimakleber hört kurz zu, schüttelt sich die Straße ab, geht desilusioniert heim und kauft sich verzweifelt die drei ältesten Diesel die gerade im Kleinanzeigenumkreis 50km zu bekommen sind. Problem deutsch gelöst. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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| Autor | Manf8red8 B.8, Tittmoning / | 883975 | |||
| Datum | 06.07.2023 10:01 | 1114 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.bin gespannt wann die ersten mit dem Trennschleifer "befreit" werden. Kurze Frage an den Klimakleber:" Oberhalb oder unterhalb des Handgelenkes?" Duckundwech ;-) | |||||
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| Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 883983 | |||
| Datum | 06.07.2023 15:46 | 987 x gelesen | |||
| Wenn die FW das kann und die Polizei nicht, ist das genau das Argument für eine Amtshilfe. Genau das ist eben nicht das Argument. Das ist einer der größten Rechtsirrtümer, der mir immer wieder genannt wird. Nur weil die Feuerwehr fast alles kann ist sie nicht zur allumfassenden Amtshilfe für alle anderen möglichen Behörden verpflichtet! Die Polizei hat eigene technische Einheiten! Die müssen sich selber kümmern! Ob mit Olivenöl oder Presslufthammer ...... | |||||
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| Autor | Bern8d L8., Emden / Niedersachsen | 883987 | |||
| Datum | 06.07.2023 20:48
| 1069 x gelesen | |||
| Glückauf! Ich will nochmal zum Thema "Die Feuerwehr kann ja alles, also muss sie auch" drei praktische (fiktive) Beispiele nennen: 1. Die Polizei fährt sich mit einem Streifenwagen auf einer schlammigen Wiese fest. Es geht nichts mehr, kein vor und kein zurück. Der Polizeichef fordert die Feuerwehr an und bittet um Amtshilfe, sie möge den Streifenwagen wieder freischleppen. Die Feuerwehr lehnt ab und verweist auf ein örtliches Bergungsunternehmen. Dieses kommt, erledigt den Auftrag und schreibt eine Rechnung mit Nachtzuschlag, weil der Einsatz war morgens um 03.00 Uhr. Der Polizeichef bekommt schlechte Laune, weil die Feuerwehr seinen Amtshilfeantrag abgelehnt hat und er nun den Abschlepper bezahlen muss. Ergebnis: der Polizeichef und der Feuerwehrchef trinken eine gemeinsame Tasse Kaffee und erörtern die Rechtslage. Und siehe da: es gab keine Rechtsgrundlage für eine Amtshilfe, obwohl es ja die Feuerwehr gekonnt hätte. 2. Der Feuerlöscher der Polizeiwache muss zur 2jährlichen Wartung und die Polizei bittet die Feuerwehr, die Wartung in ihrer Pulverwerkstatt durchzuführen. Die Feuerwehr lehnt ab und verweist auf ein örtliches Dienstleistungsunternehmen, das ein Gewerbe betreibt und Geld verdienen möchte. Die Feuerwehr darf hier gar nicht tätig werden, obwohl sie es ja gekonnt hätte. 3. Die Polizei fährt mit einem Streifenwagen durch ein Schlagloch, danach ist ein Reifen platt. Sie ahnen was kommt: die Feuerwehr wird angefordert, weil sie kann einen Reifen wechseln. Feuerwehr lehnt ab und verweist auf einen örtlichen Reifenfachhandel. Die Feuerwehr darf hier gar nicht tätig werden, obwohl sie es ja gekonnt hätte. Was hat das jetzt alles mit den Klimaklebern zu tun? Streng genommen gar nichts. Ich wollte nur deutlich machen, dass das Argument "Die Feuerwehr kann ja alles also muss sie auch Amtshilfe leisten" dummes Zeug ist. Es lohnt sich, jeden Einzelfall zu prüfen. Und dann muss man sich trauen, auch mal NEIN zu sagen, wenn ganz offensichtlich die Amtshilferechtsgrundlage fehlt. Und wenn mich die Polzei anfordern würde, um Klimakleber zu beseitigen, würde ich NEIN sagen. Aber das brauche ich ja nicht, weil die Polizei in Niedersachsen hat technische Einheiten, die das selber können. Falls die Frage aufkommt, was denn ein berechtigter Amtshilfeantrag ist, auch ein praktisches (fiktives) Beispiel: Der Bürger Joke Fleißig zieht von Emden nach Berlin. Leider hat er in Emden vergessen, seine Steuer für seinen Hund zu bezahlen. Und in Emden hat er sich nicht ordnungsgemäß abgemeldet. Der Vollstrecker erfährt beim vergeblichen Eintreiben der Hundesteuer, dass Herr Fleißig nach Berlin umgezogen ist. Jetzt kann die Meldebehörde der Stadt Emden einen Amtshilfeantrag an die Meldebehörde der Stadt Berlin stellen. Die Berliner müssen und werden auch helfen ............... Schönen Abend noch wünscht Bernd Lenz | |||||
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| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 883993 | |||
| Datum | 07.07.2023 14:00 | 864 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd L.Und dann muss man sich trauen, auch mal NEIN zu sagen, wenn ganz offensichtlich die Amtshilferechtsgrundlage fehlt. Und selbst wenn die Amtshilfe grundsätzlich gegeben ist, sollte man da ab und an mal näher überlegen. § 5 VwVfG unterscheidet in den Absätzen 2 und 3 genau deshalb zwischen der Auflistung, wann eine ersuchte Behörde keine Amtshilfe leisten darf, und wann sie es nicht braucht. Und da ist für die Feuerwehr eigentlich auch öfters was dabei: (3) Die ersuchte Behörde braucht Hilfe nicht zu leisten, wenn Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, einen Klimaretter mit Prittstift zu finden, vermutlich höher als die, einen Feuerwehrmann mit dezidierten Kenntnissen der §§4 bis 8 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ;-) "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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