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| Thema | Gewehre und Granaten: Hinterbliebene finden riesige Waffensammlung | 5 Beträge | |||
| Rubrik | Einsatz | ||||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 884208 | |||
| Datum | 21.07.2023 13:36 | 1980 x gelesen | |||
da läufts einem nachträglich eiskalt den Rücken runter: ... "Lebensgefährlich" und illegal da gilt dann: "weit ab vom Schuss gibt alte Feuerwehrleute" wenn man die Gefahr rechtzeitig erkennt. Was vermutlich in so einem Fall nicht möglich ist :-( MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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| Autor | Matt8hia8s K8., Rottenburg a. N. / Baden-Württemberg | 884242 | |||
| Datum | 24.07.2023 12:02 | 947 x gelesen | |||
| Das Problem hast Du immer; es fängt ja schon beim VU an. Jäger-,Sport- oder Böllerschützen auf dem Weg vom Event nach Hause oder umgekehrt haben keine Gefahrentafel außen am Auto. Nach den Vorgaben müssen Waffen im Haushalt immer brav im Schrank stehen und der Schrank muss zu sein; der Inhaber darf sie aber auch herausnehmen und putzen, und Munition muss auch eingekauft werden und und und... Mir wäre etwas unwohl, wenn ich in den Innenangriff bei jemanden gehe, der den Sprengstoffschein hat und eine Werkstatt in der Garage... Und das sind nur die Leute die das Zeug legal haben dürfen. Die veröffentlichten Beiträge spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung wieder und werden nicht in dienstlicher Eigenschaft verfasst. | |||||
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| Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 884245 | |||
| Datum | 24.07.2023 13:01 | 859 x gelesen | |||
| Da muss ich nur bei meinem Nachbarn schauen, Vorderladerschütze und Selbstlader für seine Munition. Darf legal bis 1 kg Schwarzpulver kaufen und lagern. Das schöne ist ja, er bestellt das per Internet und wird von DHL o.ä. beliefert. Also fahren die auch mit einem Kg Schwarzpulver ohne Kennzeichnung herum (oder sogar mehr, wenn mehrere Schützen aus dem Verein gleichzeitig bestellen, wegen dem Mengenrabatt). Heinrich | |||||
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| Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 884252 | |||
| Datum | 24.07.2023 18:32 | 652 x gelesen | |||
| Hallo! Geschrieben von Heinrich B. Darf legal bis 1 kg Schwarzpulver kaufen und lagern. Das ist recht wenig für einen Schützen der regelm. auf dem Schießstand ist. :-) Wobei auf der Erwerbsberechtigung bestimmt eine höhere Menge eingetragen ist die er pro Jahr erwerben darf. ;-) Gelagert werden darf maximal 1 kg in einem nicht bewohnten Raum im Wohngebäude und maximal 3 kg in einem unbewohnten Nebengebäude. Natürlich in fest verschlossenen Behältern und vor Fremdzugriff gesichert. Da kann es für die Feuerwehr schon mal eine kleine Überraschung geben. Aber in der Regel weiß man zumindest auf dem Dorf wer da so etwas gelagert hat. Übler wird es wenn da so ein "Hirsch" alles an Fundmunition gehamstert hat was er so auf Äckern oder im Wald gefunden hat. Denn noch sind nicht alle möglichen Verdachtsflächen gesäubert oder auch den Behörden sicher bekannt. Gruß vom Berg Jakob "Die Verwendung der verschiedenen Löschmittel hat den Zweck, den Verbrennungsvorgang zu unterbrechen." >> Suche Ärmeladler Feuerwehr Bischheim bzw. Feuerwehr Bischheim Saar-Pfalz | |||||
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| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 884261 | |||
| Datum | 24.07.2023 22:43 | 657 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias K.Mir wäre etwas unwohl, wenn ich in den Innenangriff bei jemanden gehe, der den Sprengstoffschein hat und eine Werkstatt in der Garage... Auch in "normalen" Haushalten kann es genug Dinge geben die einem den Tag versauen können. Letztlich ist der Innenangriff einfach immer ein relativ großes Risiko, und das eben nicht nur wegen Feuer und Rauch. Zum Glück geht es ja meistens gut aus. (und ich erinnere mich immer noch an diesen Wohnungsbrand vor ungefähr 30 Jahren, als unserem Ablösetrupp bei den Nachlöscharbeiten plötzlich ein Stück Artilleriemunition entgegenpurzelte. OK, auf den zweiten Blick war es eine leere Kartusche, aber auf den ersten Blick sieht man das ja auch nicht) (die Druckgefäßzerknalle bei dem selben Brand waren übrigens Coladosen...) | |||||
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