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ThemaÖsterreich: Rettungsgasse nicht gebildet: Feuerwehr kommt nicht zu Unfall11 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg884508
Datum08.08.2023 09:462372 x gelesen
Rettungsgasse nicht gebildet: Feuerwehr kommt nicht zu Unfall

Am vergangenen Samstag kam es in Österreich zu einem folgenschweren Verkehrsunfall: Weil die Lenker keine Rettungsgasse bildeten, musste der Einsatzleiter zu Fuss zum Unfallort laufen. 

20 Minuten

hallo,

... Die schwer verletzte Frau wurde noch ins Spital gebracht, erlag dort aber ihren Verletzungen. Ob ein früheres Eintreffen der Einsatzkräfte sie hätte retten können, ist unklar. Dennoch ist das korrekte Bilden einer Rettungsgasse oberstes Gebot bei Unfällen.

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorThom8as 8H., Dornstadt / Baden-Württemberg884510
Datum08.08.2023 11:421472 x gelesen
...und die erkennbaren Kennzeichen von Fahrzeugen, die mitten im Weg standen, waren alles deutsche Kennzeichen.
Einfach nur beschämend.

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern884516
Datum08.08.2023 18:091255 x gelesen
Servus,

Geschrieben von Thomas H.und die erkennbaren Kennzeichen von Fahrzeugen, die mitten im Weg standen, waren alles deutsche Kennzeichen.
Wenn es doch in den Urlaub geht, kennt der Deutsche eben keine Gnade....
Es könnte ja sein, daß man vielleicht 5 Minunten später ankommr.
Da wird schon mit harten Bandagen gekämpft....
Das muß man schon verstehen können....

Ich würde alle aufschreiben und anzeigen.....
Wäre ganz einfach.....

Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW884519
Datum08.08.2023 18:171272 x gelesen
Geschrieben von Markus G.
Ich würde alle aufschreiben und anzeigen.....


Dann geht die Anzeige beim Halter an und der kann beim besten Willen nicht mehr sagen wer zum Zeitpunkt Fahrzeugführer war. Verfahren eingestellt.

Aber im Herzen bin ich bei ...euch.

"Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung"
frei n.Bmark

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AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz884520
Datum08.08.2023 19:371278 x gelesen
In Deutschland: Schwerverletzter auf A1

Keine Rettungsgasse! Notarzt leiht sich Rad von Urlauber und fährt zur Unfallstelle


Viele Grüße
Thomas

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AutorMich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz884529
Datum09.08.2023 12:35990 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Thomas M.Dann geht die Anzeige beim Halter an und der kann beim besten Willen nicht mehr sagen wer zum Zeitpunkt Fahrzeugführer war. Verfahren eingestellt.

Und spätestens beim nächsten Mal bekommt der die Auflage, nun mindestens ein Jahr lang Fahrtenbuch zu führen. Dem fällt das dann schon teils recht schnell ein. In manchen Ländern gibt es auch Halterhaftung, wenn der Fahrer nicht feststellbar ist.

Gruß,
Michael

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen884532
Datum09.08.2023 17:34860 x gelesen
Das ist vielleicht in Deutschland so. In Österreich gilt die Halterhaftung. Also wird der Fahrzeughalter in dem Fall zur Rechenschaft gezogen.
"Scholzen" funktioniert halt nur bei uns.

Gruß

Wolfgang

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AutorMark8us 8G., Kochel am See / Bayern884534
Datum09.08.2023 20:59773 x gelesen
Servus,

Halterhaftung gibt es in Österreich...... ;-)


Gruß vom See

Markus

In Treue fest!

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW884536
Datum09.08.2023 21:39784 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.In Österreich gilt die Halterhaftung. Also wird der Fahrzeughalter in dem Fall zur Rechenschaft gezogen.

Die kann bei deutschen Haltern aber nicht durchgesetzt werden, eben weil es die in Deutschland nicht gibt.

Und ich bin mir fast sicher, dass die deutsche Zulassungsstelle auch kein Fahrtenbuch wegen eines im Ausland begangenen Verkehrsverstoßes anordnen kann...

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AutorMark8us 8B., Gummersbach / NRW884542
Datum10.08.2023 11:13735 x gelesen
Geschrieben von Wolfgang K.: In Österreich gilt die Halterhaftung. Also wird der Fahrzeughalter in dem Fall zur Rechenschaft gezogen."

"Geschrieben von Henning K.: Die kann bei deutschen Haltern aber nicht durchgesetzt werden, eben weil es die in Deutschland nicht gibt.


Leider doch durchsetzbar, auf Grundlage Deutsch-Österreichischer Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen

Habe ich leider schon Bekanntschaft mit gemacht.

Grüße aus dem schönen Bergischen Land

Markus

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AutorWolf8gan8g K8., Niddatal / Hessen884543
Datum10.08.2023 13:14686 x gelesen
Solche bilateralen Verträge gibt auch mit anderen Staaten in Europa. Damit sind die Zeiten, in denen man einen Strafzettel aus dem Ausland ignorieren konnte passe.
Und auch wenn er in Deutschland nicht vollstreckt werden kann, kann es beim nächsten Besuch eine böse Überraschung geben.

Gruß

Wolfgang

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 08.08.2023 09:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 08.08.2023 11:42 Thom7as 7H., Dornstadt
 08.08.2023 18:09 Mark7us 7G., Kochel am See
 08.08.2023 18:17 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 09.08.2023 12:35 Mich7ael7 W.7, Herchweiler
 09.08.2023 20:59 Mark7us 7G., Kochel am See
 09.08.2023 17:34 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 09.08.2023 21:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 10.08.2023 11:13 Mark7us 7B., Gummersbach
 10.08.2023 13:14 Wolf7gan7g K7., Niddatal
 08.08.2023 19:37 Thom7as 7M., Burgen (Mosel)
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