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ThemaWarum eine Notfall-Reform überfällig ist6 Beträge
RubrikRettungsdienst
 
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg884925
Datum07.09.2023 07:502010 x gelesen
Warum eine Reform der Notfallversorgung überfällig ist

Überlastete Notaufnahmen und schlecht vernetzte Rettungsdienste: Die Probleme in der Notfallversorgung sind groß. Heute präsentiert Bundesgesundheitsminister Lauterbach Reformvorschläge. Von Nadine Bader und Birthe Sönnichsen.

tagesschau.de

Guten Morgen

Heute präsentiert lt. Tagesschau.de Bundesgesundheitsminister Lauterbach Reformvorschläge:

[...]
Aber die Rettungsdienste in Deutschland sind oft schlecht miteinander vernetzt und verursachen durch immer mehr Einsätze inzwischen Kosten von mehr als acht Milliarden Euro pro Jahr. Es gibt mehr als 200 Leitstellen. Das System ist unübersichtlich mit rund 300 verschiedenen Rettungsdienstbereichen, ohne einheitliche Standards, sowie von Region zu Region anders organisiert. Die wenigsten Rettungsdienste sind digital gut ausgestattet. Leitstellen müssen teilweise lange suchen, um einen einsatzbereiten Rettungswagen oder ein passendes Bett für einen Notfallpatienten zu finden. Das liegt auch daran, dass überall zunehmend Fachkräfte fehlen.
[...]



Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg884935
Datum07.09.2023 20:381119 x gelesen
Regierungskommission legt Rettungsdienst-Konzept vor - Lauterbach: Brauchen klarere Strukturen

Einheitliche Vorgaben zu Organisation, Leistungsumfang, Qualität und Bezahlung des Rettungsdienstes fordert die ?Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung?. ?Erreicht werden soll eine transparente, qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte patientenzentrierte präklinische Notfallversorgung nach bundesweit vergleichbaren Vorgaben; das dient zugleich dem Ziel von Qualität und Wirtschaftlichkeit?, heißt es dazu in der Neunten Stellungnahme und Empfehlung der Kommission.

hallo,

mal sehen was daraus (gemacht) wird ...

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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AutorJuli8a S8., Schramberg / BW884936
Datum07.09.2023 22:351012 x gelesen
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf

Hier der Link zur Stellungsnahme der Regierungskommision.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP884938
Datum08.09.2023 07:39   978 x gelesen
Geschrieben von Jürgen M. mal sehen was daraus (gemacht) wird ...Das liest sich alles ganz doll, bis man irgendwann auf den ominösen Satz trifft:
Entsprechend der Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr sind die notwendigen Investitionen für den Rettungsdienst (inkl. der Leitstellen) durch die Länder und die Kommunen zu tragen.
Da sind wir also von vornherein wieder bei dem Thema, unserm heißgeliebten Föderalismus, den Zuständigkeiten und den Geldströmen darin. Dinge darin zu reformieren, Bund-Länder-Kommunen an einem Strang ziehend, die Finanzierung geklärt... fällt jemandem dazu ein Musterbeispiel ein?
Aber bis auf diesen kleinen Kritikpunkt der illusorischen Umsetzung ist das ein tolles Konzept geworden.

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / 884939
Datum08.09.2023 08:33817 x gelesen
Moin,

Bei den Zielen im Punkt 1:

Der Rettungsdienst soll als eigenes Leistungssegment in das SGB V
überführt werden, um etwa analog zur Krankenhausbehandlung
den Leistungsanspruch der Versicherten, die Rechtsbeziehungen der
Krankenkassen zu den Leistungserbringern sowie Fragen der Qualitätssicherung zu regeln. Die bundesgesetzliche Regelungskompetenz folgt
aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz (Sozialversicherung); die alleinige
Zuständigkeit der Länder für die Ausgestaltung ihres Rettungswesens
bleibt davon unberührt.null


bin ich stutzig geworden.....

gruß

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP884941
Datum08.09.2023 08:59969 x gelesen
Och, da gibt es viele kleine Sätze, bei denen man sich ein Schmunzeln nicht verkneifen kann. Toll finde ich z.B. auch die Empfehlung 1c), die man als eine gesetzliche Fixierung eines Notfalltransports in die Hausarztpraxis verstehen kann.
Man wird auch das Gefühl nicht los, dass man in den Zwischenstand zur sog. Krankenhausreform (Prof. Karl L. im Januar 2023: "Wir stehen am Vorabend einer Revolution im Krankenhaussektor" - im Juli hat man sich dann auf ein Eckpunktepapierchen geeinigt) soviel Vertrauen hat, dass demnächst vielleicht mehr Hubschrauber als RTWs unterwegs sind, weil die Hausarztpraxen den Notfall doch lieber ans 100km entfernte Krankenhaus abgeben möchten.
Was übrig bleibt, ist v.a. der allgemeine Gruß aus Pandemiezeiten: Bleiben Sie gesund!

"Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen"
(Didi Hallervorden)

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 07.09.2023 07:50 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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