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Thema | Warum eine Notfall-Reform überfällig ist | 6 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 884925 | |||
Datum | 07.09.2023 07:50 | 2010 x gelesen | |||
Heute präsentiert lt. Tagesschau.de Bundesgesundheitsminister Lauterbach Reformvorschläge: [...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 884935 | |||
Datum | 07.09.2023 20:38 | 1119 x gelesen | |||
mal sehen was daraus (gemacht) wird ... MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Juli8a S8., Schramberg / BW | 884936 | |||
Datum | 07.09.2023 22:35 | 1012 x gelesen | |||
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 884938 | |||
Datum | 08.09.2023 07:39 ![]() | 978 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.mal sehen was daraus (gemacht) wird ...Das liest sich alles ganz doll, bis man irgendwann auf den ominösen Satz trifft: Entsprechend der Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr sind die notwendigen Investitionen für den Rettungsdienst (inkl. der Leitstellen) durch die Länder und die Kommunen zu tragen. Da sind wir also von vornherein wieder bei dem Thema, unserm heißgeliebten Föderalismus, den Zuständigkeiten und den Geldströmen darin. Dinge darin zu reformieren, Bund-Länder-Kommunen an einem Strang ziehend, die Finanzierung geklärt... fällt jemandem dazu ein Musterbeispiel ein? Aber bis auf diesen kleinen Kritikpunkt der illusorischen Umsetzung ist das ein tolles Konzept geworden. "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 884939 | |||
Datum | 08.09.2023 08:33 | 817 x gelesen | |||
Moin, Bei den Zielen im Punkt 1: Der Rettungsdienst soll als eigenes Leistungssegment in das SGB V überführt werden, um etwa analog zur Krankenhausbehandlung den Leistungsanspruch der Versicherten, die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern sowie Fragen der Qualitätssicherung zu regeln. Die bundesgesetzliche Regelungskompetenz folgt aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 Grundgesetz (Sozialversicherung); die alleinige Zuständigkeit der Länder für die Ausgestaltung ihres Rettungswesens bleibt davon unberührt.null bin ich stutzig geworden..... gruß | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 884941 | |||
Datum | 08.09.2023 08:59 | 969 x gelesen | |||
Och, da gibt es viele kleine Sätze, bei denen man sich ein Schmunzeln nicht verkneifen kann. Toll finde ich z.B. auch die Empfehlung 1c), die man als eine gesetzliche Fixierung eines Notfalltransports in die Hausarztpraxis verstehen kann. Man wird auch das Gefühl nicht los, dass man in den Zwischenstand zur sog. Krankenhausreform (Prof. Karl L. im Januar 2023: "Wir stehen am Vorabend einer Revolution im Krankenhaussektor" - im Juli hat man sich dann auf ein Eckpunktepapierchen geeinigt) soviel Vertrauen hat, dass demnächst vielleicht mehr Hubschrauber als RTWs unterwegs sind, weil die Hausarztpraxen den Notfall doch lieber ans 100km entfernte Krankenhaus abgeben möchten. Was übrig bleibt, ist v.a. der allgemeine Gruß aus Pandemiezeiten: Bleiben Sie gesund! "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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