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Thema | Antrags-Panne für Feuerwehrautos: Die 123.000 Euro-Dummheit | 3 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 885334 | |||
Datum | 14.10.2023 12:34 | 2720 x gelesen | |||
ob das Dummheit war oder schlicht weg ein Fehler der passieren kann? Ein Bäcker kann sein Ausschuss selbst aufessen. In der Gemeindeverwaltung ist so was nicht möglich. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 885335 | |||
Datum | 14.10.2023 13:50 | 1657 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M.ob das Dummheit war oder schlicht weg ein Fehler der passieren kann?Was jetzt genau? Dass man von einer 123.000 Euro-Dummheit fabuliert, obwohl gleich noch zwei Schritte ausstehen, die daraus ein 0-Euro-Anekdötchen werden lassen könnten (das letzte Wort kann man meiner Ansicht nach auch gleich streichen)? Oder dass es für solche Artikel bei der Bild gleich 2 Reporter braucht, die es dann nichtmal hinbekommen eine Bildquelle anzugeben? Oder dass diese RLP-Geschichte dann im Regionalteil "Saarland" auftaucht? Oder dass Kommunen in RLP überhaupt immer noch diesen dezenten Blödsinn mit der Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung beantragen müssen bei einer Behörde, die für Genehmigung und Auszahlung der Landeszuschüsse mitunter selbst ein paar Monate braucht und die Gerüchten zufolge den Textbaustein für diese Zustimmung zur vorzeitigen Beschaffung auch schonmal aus Gewohnheit in Förderbescheide mit aufgenommen hat, auch wenn das eigentlich gar nicht explizit beantragt wurde? "Experten sind Leute, die 99 Liebesstellungen kennen, aber kein einziges Mädchen" (Didi Hallervorden) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 885338 | |||
Datum | 15.10.2023 10:12 ![]() | 1045 x gelesen | |||
Hallo, es ist schlichtweg ein Fehler, der passieren kann. Gang und gäbe ist es, aufgrund langer Förderzeiten und bisher auch aufgrund langer Jahre niedriger Zinsen, den Antrag auf vorzeitige Beschaffung immer zu stellen, im Zweifelsfall streckt die Gemeinde eben die Gelder ein, zwei Jahre vor, bis der Zuschuss eintrifft. Ein Kreuzchen vergessen auf dem Antrag, schon müsste man korrekterweise warten, bis der Antrag komplett bewilligt ist, bevor beschafft wird. Ändert nichts an der Sache, für die zuschussgebende Stelle kostet es das gleiche, der Bedarf und die Bezuschussungsfähigkeit werden sowieso separat geprüft. Wenn man deswegen nun "formal" den Zuschuss verweigert, ist das schlicht und einfach völlig übertriebene Bürokratie. Deswegen einem Mitarbeiter zu kündigen, der bisher fehlerfreie Arbeit geleistet hat, wäre ebenso übertrieben. Der Bericht der BILD zeigt sowieso nur das übliche BILD-Niveau, aus jeder Mücke einen doppelten Elefanten zu machen. Gruß, Michael | |||||
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